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EU-Beihilferahmen

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Academic year: 2022

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EU-Beihilferahmen

Neueste Entwicklungen und

Konsequenzen für Hochschulen

EU-Informations- und Strategietag der

Hochschulrektorenkonferenz, 16. /17.01.2014 , Luxemburg

Die neuen Kostenmodelle in Horizont 2020 und Reform des EU-Beihilferechts

Dr. Anke Empting, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft

(2)

Problematische Fallkonstellationen

Möglicher Beihilfenausschluss bei Auftrags- und Forschungskooperationen

Reform /Modernisierung des Beihilferechts Was kommt auf den FuE-Bereich zu?

1

2

Agenda

3

Rechtsfolgen von EU-Beihilfenverstößen

(3)

Problematische Fallkonstellationen

Möglicher Beihilfenausschluss bei Auftrags- und Forschungskooperationen 1

Problematische Fallkonstellationen

(4)

Länder

Wettbewerber des Unternehmens

Hochschule/

Forschungseinrichtung

EU-

Kommission

Gewährung staatlicher Mittel

Unternehmen

Marktgerechtes Entgelt für Forschungsleistung?

F uE -V ert ra g

P

P

Bes c hw erde

BEIHILFE?

P

P

Problematische Fallkonstellation

(5)

Sachverhalt: Hochschule übernimmt Forschungsauftrag

Staatliche Beihilfe (-), wenn:

Keine

Begünstigung bestimmter Unternehmen oder

Produktions- zweige

oder

Keine (drohende) Wettbewerbsv erfälschung

= ^

oder Fallkonstellation: Auftragsforschung

Keine

Beeinträchti-

gung des

innerstaat-

lichen

Handels

(6)

Sachverhalt: Hochschule und Unternehmen führen gemeinsam ein Forschungsprojekt durch

Unternehmen gesamte Kosten des Projekts trägt

IP-Rechte für markt- übliches Entgelt übertragen werden

oder

Rechte an FuEuI-Ergeb- nissen (IP- Rechte) insge- samt bei der Hochschule verbleiben

Ergebnisse, für die keine Rechte des geistigen Eigentums begründet werden, weiter ver- breitet

werden dürfen

= ^

oder oder

Fallkonstellation: Forschungskooperation

Staatliche Beihilfe (-), wenn:

(7)

Rechtsfolgen unzulässiger Beihilfen 2

Rechtsfolgen unzulässiger Beihilfen

(8)

Länder

Wett- bewerber

Hochschule/

Forschungs- einrichtung

EU-Kommission

Verstoß Zielvereinbarung?

Rückzahlung staatlicher Mittel?

Unternehmen Rück-

zahlung der Beihilfen Rückab-

wicklung Vertrag

P

Beschwerde

Fördermittelgeber Rückforderung der Fördermittel

Folgen unzulässiger Beihilfen

(9)

Rückzahlung der Beihilfen

= ^

Sanktionen, Strafzahlungen, „Rechtswidrigkeits-“Zinsen

Schadensersatzzahlungen an Wettbewerber

Rückabwicklung des Vertrags wegen Nichtigkeit

Rückzahlung von Fördermitteln

Folgen unzulässiger Beihilfen

(10)

Reform /Modernisierung des Beihilfenrechts Was kommt auf den FuE-Bereich zu?

3

Reform /Modernisierung des Beihilferechts

(11)

Überarbeitung des EU-Beihilferahmens: Voraussichtliche Neuerungen I

Definition „nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten“ (jetzt Ziffer 2.1.1):

 „Humanressourcen“ (wie bisher), Ergänzung um staatl. Bildungsauftrag

 Unabhängige FuE (wie bisher), neu: Forschungseinrichtung muss wirksame Zusammenarbeit eingehen

 Weiterverbreitung der Forschungsergebnisse (wie bisher), Ergänzung: „auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis“

 Wissenstransfer (wie bisher), neu: Erläuterung „interne Natur“ und Reinvestition in

„Forschungseinrichtung“ (Singular) oder „Forschungsinfrastruktur“ erforderlich

Definition „wirtschaftliche Tätigkeiten“ (jetzt Ziffer 2.1.2):

 Wie bisher, neu: Erläuterung, wann Forschungsinfrastruktur nur Vermittlerin von

Beihilfen und nicht selbst Empfängerin ist: Quantifizierbarkeit und Marktmechanismus

zum Nachweis

(12)

Überarbeitung des EU-Beihilferahmens: Voraussichtliche Neuerungen II

Änderungen insb. bzgl. Beihilfenausschluss bei Auftragsforschung:

 Marktpreis (wie bisher) oder

 Vollkostenansatz (wie bisher) mit Benchmarking (neu!) oder

 „Aushandlungsgrundsatz“ (neu!) mit Fremdvergleich (bisher in FN 29)

Änderungen auch bzgl. Beihilfenausschluss bei Forschungskooperationen:

 Kostentragung Unternehmen (wie bisher)

 Übertragung IP-Rechte (wie bisher)

 Angemessene Rechtezuweisung (wie bisher)

 Marktübliches Entgelt (wie bisher), Ergänzung um Methoden zur

Nachweiserbringung (insb. öff. Ausschreibung oder SV-Gutachten)

(13)

Dr. Anke Empting Rechtsanwältin

Tersteegenstraße 19-31 41474 Düsseldorf

aempting@kpmg-law.com

T 0211 4155597-161 F 0221 4155597-990

Vielen Dank!

(14)

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