Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis
Die vom Weiterbildungsausschuss entwickelten und vom Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein verabschiedeten Kriterien für die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen sind im Sinne einer Verwaltungsrichtlinie in Ergänzung zu den Regelungen im Heilberufekammergesetz, der
Weiterbildungsordnung sowie zu den Richtlinien über die Zulassung von Weiterbildungsstätten und die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen zu verstehen. Sie sollen eine standardisierte Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen sicherstellen.
Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Februar 2020 fordert für die Facharztweiterbildung Viszeralchirurgie folgende Weiterbildungszeiten:
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
müssen 48 Monate in Viszeralchirurgie abgeleistet werden
müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen Der maximale Weiterbildungsumfang liegt somit bei 72 Monaten, davon 6 Monate Intensivmedizin und 6 Monate Notfallaufnahme.
Um überhaupt eine Weiterbildungsbefugnis im ambulanten Bereich erhalten zu können, gelten folgende Mindest-Kriterien:
Arztzimmer bzw. eigenes Sprechzimmer
mind. 300 fachspezifische Patienten/Quartal
Für den Umfang der zu erteilenden Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Je nach Umfang der zu vermittelnden Inhalte/Elemente werden die Befugnisse zeitlich und inhaltlich abgestuft erteilt:
Elemente Monate
64 Elemente 60
60 - davon zwingend Elemente 10, 40, 41, 46, 61 54
55 - davon zwingend Elemente 10, 40, 41, 46, 61 48
50 Elemente - davon zwingend Elemente 10, 40, 41, 46 42 45 Elemente – davon zwingend Elemente 10, 40, 41, 46 36
40 Elemente 30
32 Elemente 24
24 Elemente 18
16 Elemente 12
8 Elemente 6
Intensivmedizin
Für die Erteilung der Befugnis für den erforderlichen Abschnitt in der Intensivmedizin während der Facharztweiterbildung wurden folgende Kriterien festgelegt:
Es ist eine ärztliche Person mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin zu benennen, die mindestens organisatorisch an der Durchführung des intensivmedizinischen Abschnitts
zusätzlich 6 Monate
während der Facharzt-Weiterbildung beteiligt wird. Diese Person muss die Zusatzbezeich- nung Intensivmedizin führen. Eine Befugnis für die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin ist nicht erforderlich. Es kann sich dabei auch um die/den Befugte/n für die Facharzt-Weiter- bildung handeln. (Unter organisatorischer Beteiligung ist zu verstehen, dass in jedem Falle die/der mitweiterbildende Ärztin/
Arzt mit Zusatzbezeichnung zu benennen ist, diese/dieser ihren/seinen Hauptarbeitsplatz auf der Intensivstation und im Optimal- fall dort die Leitung inne hat.)
Es muss eine Intensivstation mit der Möglichkeit der invasiven Beatmung vorhanden sein.
Der Weiterbildungsplan muss eine Rotation auf die Intensivstation enthalten.
Für den Abschnitt Intensivmedizin muss ein Weiterbildungszeugnis von der/dem benannten Intensivmediziner/in ausgestellt werden. Ein gemeinsames Weiterbildungszeugnis mit der/
dem Facharzt-Befugten ist möglich.
Die entsprechenden Weiterbildungsinhalte im eLogbuch sind von der benannten Person zu bestätigen. Sofern diese nicht selbst befugt ist, können die Inhalte im eLogbuch in Abspra-
che auch von der/dem Facharzt-Befugten bescheinigt werden.
Für die Beantragung sind die entsprechenden Seiten dieses Dokuments auszufüllen.
Notfallaufnahme
Für die Erteilung der Befugnis für den erforderlichen Abschnitt in der Notfallaufnahme während der Facharzt-Weiterbildung wurden folgende Kriterien festgelegt:
Es ist eine ärztliche Person zu benennen, die ganztägig in der Notfallaufnahme tätig ist und mindestens organisatorisch an der Durchführung des notfallmedizinischen Abschnitts wäh-
rend der Facharzt-Weiterbildung beteiligt wird.
Es muss eine Notfallaufnahme vorhanden sein, die den aufgeführten Anforderungen (s. letz- te Seite dieses Dokuments) entspricht.
Der Weiterbildungsplan muss eine Rotation in die Notfallaufnahme enthalten.
Für den Abschnitt Notfallaufnahme muss ein Weiterbildungszeugnis von der benannten Per- son ausgestellt werden. Ein gemeinsames Weiterbildungszeugnis mit dem Facharzt-Befug-
ten ist möglich.
Die entsprechenden Weiterbildungsinhalte im eLogbuch sind von der benannten Person zu bestätigen. Sofern diese nicht selbst befugt ist, können die Inhalte im eLogbuch in Abspra-
che auch vom Facharzt-Befugten bestätigt werden.
Für die Beantragung sind die entsprechenden Seiten dieses Dokuments auszufüllen.
zusätzlich 6 Monate
Begriffsbestimmungen, weitere Informationen und Erläuterungen zur grundsätzlichen Befugniserteilung finden Sie auf einem separaten Merkblatt. Die Besonderheiten im Gebiet Chirurgie sind:
Für die Anerkennung einer Weiterbildung im Gebiet Chirurgie auf den Abschnitt in der stationären
Akutversorgung (für die Facharztkompetenz Physikalische und Rehabilitative Medizin erforderlich) müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:
1. Eine 24/7-Präsenz mit notfallmäßiger stationärer Aufnahmemöglichkeit, 2. die ganztägige Anwesenheit eines Chirurgen sowie
3. ein unselektiertes Patientengut - in Bezug auf Diagnosen und Altersstruktur
Nur bei Nachweis aller 3 Kriterien gilt das Erfordernis der stationären Akutversorgung als erfüllt – auf Anforderung durch die Kammer können entsprechende Nachweise gefordert werden.
Sofern sich die Befugnis auch auf die stationäre Akutversorgung erstrecken soll, ist die entsprechende Tabelle auf Seite 8 auszufüllen.
Stand: 19.06.2021
Leistungsnachweis Viszeralchirurgie Name, Vorname Antragsteller:
Weiterbildungsstätte:
Berichtszeitraum (ein Jahr):
Ele-
ment* ** Folgende Weiterbildungsinhalte gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns
während der Weiterbildung vermittelt: Ja Nein Leistungszahlim o. g. Berichtszeitraum Nachweis durch Übergreifende Inhalte im Gebiet Chirurgie
KM Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Verbindliche Selbstauskunft
H
Chirurgische Techniken und Instrumentengebrauch, insbesondere Inzision, Präparation, Retraktion, Naht- und Knotentechniken einschließlich Laseranwendung unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewebestrukturen
Verbindliche Selbstauskunft
H Chirurgische perioperative Behandlung einschließlich Vorbereitung, Lagerungstechniken, Nachsorge
und Komplikationsmanagement sowie Indikationsstellung zu weiterführenden Maßnahmen Verbindliche Selbstauskunft
KM Techniken der temporären Ruhigstellung und Fixationsverbände Verbindliche Selbstauskunft
H Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Thrombosen Verbindliche Selbstauskunft
KM Wundheilung und Narbenbildung Verbindliche Selbstauskunft
H Wundmanagement und stadiengerechte Wundtherapie sowie Verbandslehre einschließlich verschiedene
Wundauflagen, Unterdruck- und Kompressionstherapie Verbindliche Selbstauskunft
1 H Defektdeckung bei akuten und chronischen Wunden
→
Verbindliche SelbstauskunftBitte beachten Sie:
Geben Sie, wenn erforderlich (s. Symbol „ “) , die Leistungszahl des o. g. Berichtszeitraums an. Es gilt die Leistungszahl der gesamten Stätte (nicht Ihre eigene).→
* KM: Kognitive und Methodenkompetenz (Der Weiterzubildende muss diesen Inhalt am Ende seiner Weiterbildungszeit systematisch einordnen und erklären können)
H: Handlungskompetenz (Der Weiterzubildende muss diesen Inhalt am Ende seiner Weiterbildungszeit selbstverantwortlich durchführen können)
Bitte kreuzen Sie nur dann „Ja“ an, wenn eine vollständige Handlungskompetenz vermittelt werden kann (= eLogbuch Stufe 2 - „selbständig durchführen können“).
KM Grundlagen der medikamentösen Tumortherapie Verbindliche Selbstauskunft
H Basisbehandlung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten Verbindliche Selbstauskunft
KM Scoresysteme und Risikoeinschätzung Verbindliche Selbstauskunft
Lokalanästhesie und Schmerztherapie
H Lokal- und Regionalanästhesien Verbindliche Selbstauskunft
H Abklärung peri- und postoperativer Schmerzzustände Verbindliche Selbstauskunft
2 H Diagnostik und Therapie nach dokumentierten Schmerztherapieplänen Verbindliche Selbstauskunft
3 H Behandlung von Patienten mit komplexen Schmerzzuständen
→
Verbindliche SelbstauskunftH Injektionen und Punktionen Verbindliche Selbstauskunft
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Viszeralchirurgie
4 KM Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren einschließlich Durchgangsarztverfahren Verbindliche Selbstauskunft
5 KM Grundlagen der Verwendung alloplastischer Materialien Verbindliche Selbstauskunft
Viszeralchirurgische Notfälle
6 KM Traumamanagement von Schwer- und Mehrfachverletzten, auch mit einem Injury Severity Score (ISS)
von mindestens 16 Punkten Verbindliche Selbstauskunft
7 H Notfalleingriffe im Bauchraum, z. B. bei Ileus, Blutung, Peritonitis, Milzruptur, Hohlorganperforationen
einschließlich abdomineller Vakuumtherapie (VAC)
→
LeistungsstatistikDiagnostische Verfahren
8 H Sonographische Untersuchungen des Abdomens und des Retroperitoneums
→
Verbindliche Selbstauskunft9 H Sonographische Untersuchungen der Urogenitalorgane
→
Verbindliche Selbstauskunft10 H Duplexsonographie der abdominiellen und retroperitonealen Gefäße sowie des Mediastinum
→
Verbindliche Selbstauskunft11 H Notfallsonographien (eFAST)
→
Verbindliche Selbstauskunft12 H Richtungsweisende Sonographien der Halsregion
→
Verbindliche Selbstauskunft13 KM Endosonographie des Rektums Verbindliche Selbstauskunft
14 H Ösophagogastroduodenoskopie
→
Verbindliche Selbstauskunft15 H Koloskopie
→
Verbindliche Selbstauskunft16 H Rektosigmoidoskopie
→
Verbindliche Selbstauskunft17 H Proktoskopie
→
Verbindliche Selbstauskunft18 H Indikation, Durchführung und Befunderstellung der intraoperativen radiologischen Befundkontrolle
→
Verbindliche Selbstauskunft 19 H Indikationsstellung und Befundinterpretation weiterer bildgebender Verfahren Verbindliche SelbstauskunftWeichteilverletzungen, Wunden und Verbrennungen
20 H Weichteileingriffe, z. B. an Sehnen, Bändern, Muskeln, Haut, Weichteiltumoren und bei Infektionen Verbindliche Selbstauskunft 21 H Prävention, Diagnostik und Therapie des zentralen und peripheren Kompartmentsyndroms Verbindliche Selbstauskunft
22 H Diagnostik und Therapie unkomplizierter Weichteilverletzungen Verbindliche Selbstauskunft
H Diagnostik von komplexen Weichteilverletzungen sowie Wunden, die eine plastische Deckung erfordern
und Wunden, die mit einer Knochenverletzung einhergehen Verbindliche Selbstauskunft
H Diagnostik und Therapie von thermischen und chemischen Wunden außerhalb von Gesicht, Hand, Fuß
oder Genitalbereich Verbindliche Selbstauskunft
23 H Resektion gutartiger oberflächlicher und peripherer Weichteiltumore
→
Verbindliche Selbstauskunft24 H Inzision und Exzision von Hautabszessen
→
Verbindliche SelbstauskunftVerletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen der viszeralen Organe und Gefäße
25 H Implantation und Explantation von intravenösen Portkathetern
→
Leistungsstatistik26 H Operative Versorgung von Perianalabszessen Verbindliche Selbstauskunft
27 H Exzision von Perianalvenenthrombosen Verbindliche Selbstauskunft
28 H Hämorrhoidenoperation einschließlich Therapie einer Fissur Verbindliche Selbstauskunft
29 KM Analfistel Verbindliche Selbstauskunft
30 H Lymphknotenbiopsie bzw. -dissektion
→
Verbindliche SelbstauskunftH Operative Therapie von Hernien, auch minimal invasiv, davon Verbindliche Selbstauskunft
31 H Leistenhernie
→
Leistungsstatistik32 H Bauchwandhernie
→
Leistungsstatistik33 H Narbenhernie
→
Leistungsstatistik34 KM Gefäßfreilegung, Embolektomie und Thrombektomie Verbindliche Selbstauskunft
35 KM Varizenoperation Verbindliche Selbstauskunft
36 KM Leber-Probeexzision Verbindliche Selbstauskunft
37 H Laparotomien und deren Verschluss
→
Leistungsstatistik38 H Laparoskopien
→
Leistungsstatistik39 H Resektionen, Übernähungen, Exstirpationen, konventionelle, endoskopische und interventionelle
Techniken, auch minimal invasiv, insbesondere
→
Verbindliche Selbstauskunft40 H Appendektomie
→
Leistungsstatistik41 H Cholecystektomie
→
Leistungsstatistik42 H Explorative Laparotomie und/oder Laparoskopie
→
Leistungsstatistik43 H Magenübernähung Verbindliche Selbstauskunft
44 H Endoskopische und offene perkutane endoskopische Gastrostomie-Anlagen (PEG) Verbindliche Selbstauskunft
45 H Dünndarmresektion
→
Leistungsstatistik46 H Stomaanlage und Stomarückverlagerung
→
Leistungsstatistik47 H Eingriffe am Kolon
→
Leistungsstatistik48 H Fundoplicatio einschließlich minimal invasiver Verfahren
→
Leistungsstatistik49 H Splenektomie
→
Leistungsstatistik50 H Magenteilresektion
→
Leistungsstatistik51 H Leberwedgeresektion
→
Leistungsstatistik52 H Enddarmoperation
→
Leistungsstatistik53 H komplexe Adhäsiolyse
→
Leistungsstatistik54 H Erste Assistenz bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z. B. Pankreasresektion, Gastrektomie,
Rektumresektion
→
Leistungsstatistik55 KM
Grundlagen der operativen Technik von Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade, z. B: hepatobiliäre Eingriffe, Operationen bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED), Roux-Y-Gastric Bypass, Adrenalektomie, Multiviszeralresektion
Verbindliche Selbstauskunft
56 KM Transplantationschirurgie Verbindliche Selbstauskunft
Verletzungen, Erkrankungen und Funktionsstörungen des Kopf- und Halsbereichs
57 H Indikationsstellung zur operativen Therapie und Nachbehandlung von Parathyreoidektomien Verbindliche Selbstauskunft
58 H Zervikale Eingriffe, z. B. Tracheotomie, Lymphknoten-Probexcision Verbindliche Selbstauskunft
59 KM Thyreoidektomie und Neck-Dissektion bei malignen Erkrankungen Verbindliche Selbstauskunft
60 H Eingriffe an der Schilddrüse, davon
→
Leistungsstatistik61 H Schilddrüsenresektion
→
LeistungsstatistikStrahlenschutz
62 KM Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
Nachweis Fachkunde Strahlenschutz
63 KM Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
64 H Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz
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Ort, Datum, Unterschrift/en aller Antragsteller
Anerkennung als Abschnitt in der stationären Akutversorgung
Ja Nein
Eine 24/7-Präsenz mit notfallmäßiger stationärer Aufnahmemöglichkeit,
die ganztägige Anwesenheit eines Chirurgen
ein unselektiertes Patientengut
(in Bezug auf Diagnosen und Altersstruktur)
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Ort, Datum, Unterschrift/en aller Antragsteller
ANTRAG FÜR DEN ABSCHNITT INTENSIVMEDIZIN UND/ODER
NOTFALLAUFNAHME WÄHREND DER FACHARZT-WEITERBILDUNG
B I T T E F Ü L L E N S I E D I E N A C H S T E H E N D E N S E I T E N N U R A U S , W E N N S I E D I E B E F U G N I S F Ü R E I N E N D E R O B E N S T E H E N D E N A B S C H N I T T E B E A N T R A G E N M Ö C H T E N .
* Folgende Weiterbildungsinhalte gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns
während der Weiterbildung vermittelt: Ja Nein Leistungszahl
im o. g. Berichtszeitraum Nachweis durch Notfall- und Intensivmedizin
H Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen Verbindliche Selbstauskunft
H Kardiopulmonale Reanimation
→
LeistungsstatistikKM Pathophysiologie von schweren Verletzungen, des Polytraumas und deren Folgen Verbindliche Selbstauskunft
H Indikationsstellung zur Notfall-Laparotomie und Thorakotomie Verbindliche Selbstauskunft
H Überwachung, Monitoring, Dokumentation und Betreuung von intensivmedizinischen Patienten Verbindliche Selbstauskunft
KM Differenzierte Beatmungstechniken Verbindliche Selbstauskunft
H Atemunterstützende Maßnahmen bei intubierten und nicht-intubierten Patienten Verbindliche Selbstauskunft
KM Beatmungsentwöhnung bei langzeitbeatmeten Patienten Verbindliche Selbstauskunft
H Mitbehandlung bei septischen Krankheitsbildern Verbindliche Selbstauskunft
KM Pharmakologie der Herz-Kreislauf-Unterstützung Verbindliche Selbstauskunft
H Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung Verbindliche Selbstauskunft
H Zentralvenöse Zugänge Verbindliche Selbstauskunft
H Arterielle Kanülierung und Punktionen Verbindliche Selbstauskunft
H Thorax-Drainage Verbindliche Selbstauskunft
H Legen eines transurethralen und/oder suprapubischen Katheters Verbindliche Selbstauskunft
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Datum, Unterschrift/en eines Antragstellers Datum, Unterschrift der zuständigen Person in der Notfallaufnahme Datum, Unterschrift der zuständigen Person auf der Intensivstation
ANTRAG FÜR DEN ABSCHNITT INTENSIVMEDIZIN WÄHREND DER FACHARZT-WEITERBILDUNG
Anmerkung: Es wird nicht zwingend eine gemeinsame Weiterbildungsbefugnis erteilt. Es ist ausreichend, die zuständige Person auf der Intensivstation zu benennen.
Sofern die zuständige Person über die entsprechende Facharztanerkennung verfügt, kann jedoch auch eine gemeinsame Weiterbildungsbefugnis beantragt werden.
Name der zuständigen Person, die mindestens organisatorisch an der Durchführung des intensivmedizinischen Abschnitts während der Facharzt-Weiterbildung beteiligt wird.
(Unter organisatorischer Beteiligung ist zu verstehen, dass in jedem Falle die/der mitweiterbildende Ärztin/Arzt mit Zusatzbezeichnung zu benennen ist, diese/
dieser ihren/seinen Hauptarbeitsplatz auf der Intensivstation und im Optimalfall dort die Leitung inne hat. Dieser Arzt muss die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin führen. Eine Befugnis für die Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin ist nicht erforderlich. Es kann sich dabei auch um die/den Befugte/n für die Facharzt-Weiterbildung handeln.)
Die/Der o. g. Ärztin/Arzt führ die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin seit:
Es wird bestätigt, dass...
eine Intensivstation mit der Möglichkeit der invasiven Beatmung vorhanden ist.
im Weiterbildungsplan die Rotation auf die Intensivstation im vorgeschriebenen Umfang enthalten ist.
für den Abschnitt Intensivmedizin ein Weiterbildungszeugnis von der benannten Person oder ein gemeinsames Weiterbildungszeugnis mit der/dem Facharzt- Befugten ausgestellt wird.
die entsprechenden Weiterbildungsinhalte im eLogbuch von der/dem o. g. Ärztin/Arzt bescheinigt werden. (Sofern diese Person nicht selbst befugt ist, können die Inhalte im eLogbuch in Absprache mit der/dem Intensivmediziner/in von der/dem Facharzt-Befugten bescheinigt werden.)
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Datum, Unterschrift/en eines Antragstellers Datum, Unterschrift der zuständigen Person auf der Intensivstation
ANTRAG FÜR DEN ABSCHNITT NOTFALLAUFNAHME WÄHREND DER FACHARZT-WEITERBILDUNG
Unsere Einrichtung verfügt über die Fachabteilungen Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin.
Es wird sichergestellt, dass ein für die Notfallversorgung verantwortlicher Arzt, der fachlich, räumlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar ist.
Verfügt diese Person über die Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin “?
Ja Nein
Wir bestätigen, dass jeweils ein Facharzt im Bereich Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist.
Ist die Einrichtung nach Krankenhausplan zur gestuften Notfallversorgung zugelassen?
Ja
Bitte geben Sie die Stufe an: Stufe _____________
Nein
Falls nicht, ist die Einrichtung zur Spezialversorgung zugelassen?
Ja Nein
Die Einrichtung verfügt über einen Schockraum.
Die Einrichtung verfügt über eine 24-stündig verfügbare computertomographische Bildgebung, die auch gegeben ist, wenn sie durch die Kooperation mit einem im unmittelbaren räumlichen Bezug zum Standort befindlichen Leistungserbringer jederzeit (24 Stunden) sichergestellt wird.
Es besteht die Möglichkeit der Weiterverlegung eines Notfallpatienten von dem Krankenhaus der Basisnotfallversorgung in ein Krankenhaus einer höheren Notfallstufe auch auf dem Luftwege, ggf. unter Nutzung eines bodengebundenen Zwischentransports.
Wir bestätigen, dass die Aufnahme von Notfällen ganz überwiegend in unserer Notaufnahme erfolgt.
Wir bestätigen, dass ein strukturiertes und validiertes System zur Behandlungspriorisierung bei der Erstaufnahme von Notfallpatienten zur Anwendung kommt und dass alle Notfallpatienten des Krankenhauses nach Eintreffen in der Notaufnahme eine Einschätzung der Behandlungspriorität erhalten.
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Datum, Unterschrift/en eines Antragstellers Datum, Unterschrift der zuständigen Person in der Notfallaufnahme
ALLGEMEINE INHALTE DER WEITERBILDUNG FÜR ABSCHNITT B
unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen Stand: 13.08.2020
Name, Vorname Antragsteller:
Weiterbildungsstätte:
*KM: Kognitive und Methodenkompetenz (Der Weiterzubildende muss diesen Inhalt am Ende seiner Weiterbildungszeit systematisch einordnen und erklären können)
H: Handlungskompetenz (Der Weiterzubildende muss diesen Inhalt am Ende seiner Weiterbildungszeit selbstverantwortlich durchführen können)
* Folgende Weiterbildungsinhalte gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: Ja Nein Grundlagen
KM Ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns
H Vertiefung und Stärkung berufsspezifischer Haltungen zum Wohl des Patienten, die auf ärztlicher Expertise, anerkannten ethischen Grundsätzen, Kommunikativität, Kollegialität und präventivem Engagement beruhen
H Vertiefung der Kommunikation im Behandlungskontext des Patienten unter Einbezug seiner Werte und Bedürfnisse im Rahmen einer partizipativen Entscheidungsfindung
KM Grundlagen ärztlicher Begutachtung
H Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements sowie Anwendung von Leit- und Richtlinien
KM Grundlagen der Transplantationsmedizin und Organisation der Organspende
KM Ökonomische und strukturelle Aspekte des Gesundheitswesens
H Hygienemaßnahmen
H Ärztliche Leichenschau Patientenbezogene Inhalte
H Management (nosokomialer) Infektionen mit multiresistenten Erregern
H Beratung über präventive und rehabilitative Maßnahmen einschließlich der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln sowie Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
H Situationsgerechte ärztliche Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen
H Aufklärung und Befunddokumentation
H Durchführung einer strukturierten Patientenübergabe Psychosomatische Grundlagen
KM Psychosoziale, umweltbedingte und interkulturelle Einflüsse auf die Gesundheit sowie Zusammenhang zwischen Krankheit und sozialem Status
KM Besondere Situationen bei der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
H Therapieentscheidungen am Lebensende einschließlich Angehörigengespräche
KM Symptome der Verletzung von körperlicher und/oder psychischer Integrität
H Beurteilung von Besonderheiten der Erkrankungen und Einschränkungen im Alter
KM Genderaspekte und Aspekte der Geschlechtsidentität
KM Telemedizin
Behandlungsbezogene Inhalte
KM Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten
H Medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen
KM Seltene Erkrankungen
H Pharmakotherapie, Pharmakovigilanz und Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Arzneimittelmissbrauch
H Schmerzprävention und allgemeine Schmerztherapie bei akuten und chronischen Schmerzen
H Interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit
H Impfwesen/Durchführung von Schutzimpfungen
H Beurteilung von Besonderheiten bei der Betreuung von Patienten mit Behinderungen
Technisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen
KM Präanalytik und labortechnisch gestützte Nachweisverfahren
H Point-of-Care-Diagnostik mit visueller oder apparativer Ausstattung
H Indikationsstellung und Befundinterpretation des krankheitsbezogenen Basislabors
H Interdisziplinäre Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation bildgebender Befunde
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Ort, Datum, Unterschrift/en aller Antragsteller