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Beratung und Betreuung von Frauen bei häuslicher Gewalt Jahresbericht 2019

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Beratung und Betreuung von Frauen bei häuslicher Gewalt

Jahresbericht 2019

Frauen informieren Frauen – FiF e.V.

Obere Königsstr. 47, 34117 Kassel, Tel.: 0561 / 893136 info@fif-kassel.de, www.fif-kassel.de

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2 Frauen informieren Frauen - FiF e. V.

Obere Königsstr. 47, 34117 Kassel

Beratungs- und Informationsstelle für Frauen

Telefonische Sprechzeiten:

Mo + Fr 14.00 – 16.00 Di + Do 10.00 – 12.00 Mi 17.00 – 20.00

Tel.: 0561/ 89 31 36 Fax: 0561/ 89 31 33 info@fif-kassel.de www.fif-kassel.de

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INHALT

VORWORT ... 4

DIE FACHBERATUNGSSTELLE UND IHRE TÄTIGKEITEN ... 6

DER VEREIN ... 6

UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS ... 6

DIE BERATERINNEN ... 7

ZIELGRUPPE ... 7

ERREICHBARKEIT ... 7

LEISTUNGSANGEBOT ... 7

ERSTGESPRÄCH ... 8

SICHERHEITSPLANUNG ... 9

INFORMATIONSBERATUNG ... 9

PSYCHOSOZIALE BERATUNG UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE ANGEBOTE ZUR STABILISIERUNG UND ANGSTBEWÄLTIGUNG ... 10

BEGLEITUNG ... 10

INFORMATIONSHANDBUCH ... 10

2019 – BETRACHTUNGEN UND ENTWICKLUNGEN ... 12

FINANZIERUNG ... 12

BERATUNGSSTATISTIK ... 12

BERATUNGSZAHLEN UND DEREN AUSWERTUNG ... 12

AUSSAGEN ÜBER DIE KLIENTINNEN UND SCHWERPUNKTTHEMEN IN DEN BERATUNGEN ... 14

KOOPERATION UND VERNETZUNG ... 18

RUNDER TISCH GEGEN HÄUSLICHE GEWALT REGION KASSEL ... 18

KAIP - KOOPERATIVES GEWALTINTERVENTIONSPROGRAMM REGION KASSEL ... 19

FORTBILDUNGEN UND FACHVERANSTALTUNGEN ... 20

FACHAUSTAUSCH MIT ANDEREN INSTITUTIONEN, BEHÖRDEN UND FACHKREISEN ... 20

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ... 20

STATISTIK 2019 ... 22

ANHANG ... 26

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VORWORT

Im Rückblick auf das letzte Berichtsjahr zeigt sich im Vergleich zu den Vorjahren wieder ein deutlicher Anstieg der Beratungskontakte. Nahezu 1100mal wurde Kontakt zu unserer Fachberatungsstelle aufgenommen. Dabei ist der Anteil der persönlichen Beratungsgespräche weiter eklatant angestiegen. Es fanden über 443 persönliche Beratungen und Begleitungen (70 Beratungen mehr als 2018) statt.

Auch die in 2019 herausgebrachte „Kriminalstatistische Auswertung von 2018 des BKA zu Partnerschaftsgewalt“ zeigt auf, dass die Anzahl der Fälle der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen angestiegen ist; 2017 verzeichnete die Statistik 113.965 Fälle, 2018 waren es 114.393. Ob hier Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema, ein gestiegenes Anzeigeverhalten oder eine gestiegene Gewaltbereitschaft abzuleiten sind, lässt sich nicht abschließend klären. Zumeist benötigen viele der betroffenen Frauen Hilfe und Unterstützung, um sich und ihre Kinder fortan zu schützen. Sie sind angewiesen auf die Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung, einen Platz im Frauenhaus oder eine Schutzwohnung.

Jobcenter, Jugendamt, Familienkasse, Familiengericht etc. sind häufig erste Anlaufstellen, wenn Frauen aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet sind bzw. wenn sie die Entscheidung treffen, sich zu trennen. Ob beim Antrag einer Schutzanordnung bei Gericht, beim Antrag auf ALG II beim Jobcenter oder bei der Regelung des Umgangsrechts, die Frauen bedürfen seitens der Ämter und Behörden schneller Maßnahmen sowie Unterstützung und Verständnis für ihre Situation, damit sie für sich und ihre Kinder eine halbwegs gesicherte Existenz schaffen und ein gewaltfreies Leben aufbauen können.

„Ich sehe an so vielen Stellen, wo das System im Kampf gegen Gewalt an Frauen versagt“ sagt Asha Hedayati, Anwältin für Familienrecht in Berlin-Neukölln in Zeit online am 27.01.2020. Sie vertritt viele Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Seit einiger Zeit berichtet sie per Twitter über ihre Erfahrungen, weil sie noch so viele Lücken und Schwachstellen im Unterstützungssystem erlebt.

So ist z.B. festzustellen: Noch immer findet in Umgangsrechtsverfahren die Gewalt, die die Frauen erlebt haben und die sie zur Flucht und/oder zur Trennung bewegt hat, zu wenig Beachtung. Die Vermittlung in Frauenhäuser ist schwierig und häufig langwierig, da nicht genügend Frauenhausplätze zur Verfügung stehen. Auch gibt es zu wenige Schutzwohnungen und Notunterkünfte für Frauen.

Weiterhin finden viele unserer Klientinnen keine Wohnung, da ihnen zu wenig Geld zur Verfügung steht, um auf dem angespannten Wohnungsmarkt mithalten zu können. Generell gibt es immer weniger Wohnungen, die sich Menschen mit geringem Einkommen überhaupt leisten können. Immer noch haben viele Migrantinnen keinen oder erschwerten Zugang zu Sprachkursen, da sie wegen ihrer kleinen Kinder bzw. fehlender Kinderbetreuung keine Sprachkurse finden oder weil ihre Männer dies verbieten bzw. sie mit den unterschiedlichsten Mitteln daran hindern. Dies und viele andere Fragen, Sorgen und Nöte schilderten viele unserer Klientinnen.

Dabei ist schon einiges auf den Weg gebracht worden in den letzten Jahrzehnten. Das Hilfesystem hat sich gut etabliert und ist überwiegend gut vernetzt. Betroffene Frauen haben niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe und Unterstützung. Und doch erleben auch wir immer wieder in der Beratung und Begleitung unserer Klientinnen, die unterschiedlichsten Hindernisse und Lücken im System, die es Frauen nach wie vor schwer bis unmöglich machen, sich ein gewaltfreies und sicheres Leben aufzubauen. Gerade auch dann, wenn die finanzielle Not so groß ist, und Mütter kaum ihre Kinder mit dem Nötigsten versorgen können, ist schnelles Handeln dringend notwendig. In manchen Fällen erfordert dies einen hohen Mehraufwand in der Beratung und Begleitung, der uns zuweilen an die Grenzen unserer Möglichkeiten stoßen lässt.

So haben wir in 2019 vermehrt zu dem Schwerpunkt Existenzsicherung beraten. Bei einer Trennung müssen vielfach die verschiedensten Möglichkeiten der Existenzsicherung erörtert, Unterlagen

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5 gesichtet und Behördengänge vorbereitet werden, um den Frauen den Weg in ein eigenständiges Leben aufzuzeigen und zu ermöglichen. Auch die Beratungen mit den Schwerpunkten Sicherheitsplanung, Stabilisierung und psychosoziale Beratung sind angestiegen. So schilderten uns z.B. immer mehr Frauen, dass sie vorerst mit der gewaltausübenden Person in der gemeinsamen Wohnung verbleiben mussten, da sie keine eigene Wohnung fanden. Gerade auch hier bedarf es einer genauen Sicherheitsplanung und Stabilisierung für die Betroffenen.

Fast die Hälfte unserer Klientinnen, die eine persönliche Beratung in Anspruch nahmen, haben einen Migrationshintergrund. Ca. 25% von diesen gab an, erst seit einigen Jahren in Deutschland zu leben.

Immer noch erfragen viele Migrantinnen oder deren Unterstützer*innen einen Beratungstermin, die kaum oder kein Deutsch sprechen und eine Sprachmittlerin benötigen. Ohne diese sprachliche Vermittlung ist in solchen Fällen eine Beratung nicht möglich. So haben wir uns sehr gefreut, dass wir Anfang des Jahres für diesen Zweck Spenden einwerben konnten, die es uns ermöglichen, Dolmetscherinnen über das „Sprachmittler-Pool Trans-It“ des Caritasverbands Kassel hinzuzuziehen und unseren Klientinnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Da diese Gelder begrenzt sind, haben wir dieses Angebot nicht beworben und stellen es nur den Frauen zur Verfügung, die keinerlei Möglichkeit haben, eine Sprachmittlerin in die Beratung mitzubringen.

Um den Zugang zum Hilfesystem für alle Frauen zu gewährleisten, ist die Finanzierung von Dolmetscherinnen für Beratung und Begleitung unerlässlich und muss in der grundsätzlichen Finanzierung im Hilfesystem dringend berücksichtigt werden. Wenn hierfür genügend Gelder bereitgestellt werden, ist damit zu rechnen, dass es einer Vielzahl von Migrantinnen erst ermöglicht wird, Kenntnis von den Angeboten des Unterstützungssystems zu erhalten und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zu digitaler Gewalt bzw. zum sicheren Umgang mit den neuen Medien boten wir zum 25. November in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Kassel erstmalig eine Informationsveranstaltung in unseren Räumen an. Unter dem Thema „Der Spion in meiner Tasche - Zum sicheren Umgang mit Smartphone

& Co“ wurde die Nutzung und Sicherheit digitaler Medien „unter die Lupe genommen“ und viele wichtige Informationen an die interessierten Frauen weitergegeben.

Im Rahmen dieser Veranstaltung hat sich wieder gezeigt, wie wichtig und sinnvoll Netzwerken und Kooperation mit angrenzenden Berufsfeldern des Hilfesystems ist.

So möchten wir an dieser Stelle wieder allen, die unsere Arbeit durch ihr Zutun und ihr Vertrauen begleiten und fördern, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit danken.

Ein weiterer besonderer Dank gilt allen Spender*innen und öffentlichen Zuwendungsgeber*innen, die uns auch im vergangenen Jahr wieder so hilfreich unterstützt haben und uns damit auch große Anerkennung und Wertschätzung entgegenbrachten.

Darüber hinaus geht in diesem Jahr ein herzliches DANKE an

 alle unsere langjährigen Vereinsmitglieder für ihr Vertrauen und ihre beständige Förderung unserer Arbeit

 die Fa. Hübner GmbH & Co.KG und den Lions Club Kassel, deren Spenden es uns ermöglichte, unseren Klientinnen bei Bedarf kostenlos Dolmetscherinnen zur Verfügung zu stellen,

 alle Menschen, die unsere Arbeit wertschätzen und uns weiterempfehlen,

 und an all diejenigen, die uns im letzten Jahr auf vielfältigste Weise unterstützt haben.

Frauen informieren Frauen - FiF e.V.

Kassel, im März 2020

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DIE FACHBERATUNGSSTELLE UND IHRE TÄTIGKEITEN

Frauen informieren Frauen – FiF e.V. konnte 2002 erstmals einen Leistungsvertrag mit der Stadt Kassel abschließen, um die ambulante Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen zu gewährleisten. Seitdem ist der Verein Trägerin der Fachberatungsstelle gegen häusliche Gewalt und bietet kostenfrei ein umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot für von häuslicher Gewalt betroffene und bedrohte Bürgerinnen der Stadt Kassel an.

DER VEREIN

Der Verein Frauen informieren Frauen – FiF e.V. besteht seit 1983 und wurde als Projekt der autonomen Frauenbewegung gegründet. Die vom Verein getragene feministische Beratungsstelle gleichen Namens war die erste Informations- und Beratungsstelle für Frauen in Kassel mit dem Schwerpunkt Trennung und Scheidung.

FiF e. V. stellt ein komplexes Beratungsangebot für Frauen u.a. zu den folgenden Themenbereichen zur Verfügung:

 Häusliche Gewalt

 Trennung/Scheidung,

 Unterhalt,

 Sorgerecht, Umgangsrecht,

 Mein und Dein in der Ehe,

 Existenzsicherung,

Außerdem ist der Verein seit 1998 Trägerin der Beratungsstelle „sichtbar - Information und Beratung für Frauen, die in der Prostitution tätig sind oder waren“.

Unsere Angebote beinhalten Informationsberatungen, Krisenintervention, psychosoziale Beratungen und psychotherapeutische Intervention wie Stabilisierung und Angstbewältigung. Darüber hinaus veröffentlicht FiF e.V. im Eigenverlag umfangreiche Informationshandbücher zu ausgewählten Themenbereichen.

Die Angebote von Frauen informieren Frauen - FiF e.V. basieren auf Freiwilligkeit, Vertrauensschutz und Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Unsere Beratungen sind deshalb grundsätzlich anonym und vertraulich.

UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

Wir verstehen uns als feministische Beratungsstelle mit einem ganzheitlichen und parteilichen Beratungsansatz, der sich flexibel an den individuellen Bedürfnissen und subjektiven Bedarfslagen von Frauen orientiert und deren persönliche Entscheidungen respektiert. Neben der jeweiligen Professionalisierung sehen wir in unserem feministischen Bewusstsein einen wesentlichen Teil unserer Qualifikation, um Frauen ganzheitlich verstehen und begleiten zu können.

In der Beratung bedeutet das u.a., den gesellschaftlichen Zusammenhang zu sehen, in dem die Frau lebt, denn auch in Paarbeziehungen bilden sich gesellschaftliche Bedingungen ab. Es bedeutet also immer auch, die strukturelle Benachteiligung von Frauen und das Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern zu berücksichtigen.

Frauenspezifische Beratung bedeutet aber nicht eine an Defiziten, sondern an den vorhandenen Ressourcen orientierte Beratung. Das wesentliche Ziel der Beratung ist immer die Stärkung von Frauen in materieller, rechtlicher und psychischer Hinsicht, die Erweiterung ihrer individuellen

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7 Gestaltungskompetenzen in ihren je eigenen Lebenszusammenhängen, um selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu handeln.

DIE BERATERINNEN

Die Beraterinnen von Frauen informieren Frauen - FiF e.V. arbeiten in einem multiprofessionell zusammengesetzten Team. Damit kann einerseits auf die vielfältigen und komplexen Problemlagen der Klientinnen ein differenziertes und angemessenes Beratungsangebot bereitgestellt werden und zum anderen steht der einzelnen Mitarbeiterin eine kontinuierliche fachliche und kollegiale Unterstützung zur Verfügung.

In 2019 waren in dem Beratungsschwerpunkt „Häusliche Gewalt“ folgende Mitarbeiterinnen in Teilzeit mit insgesamt 1,7 Stellen tätig:

 Elke Lomb, Dipl. Sozialarbeiterin, S.I.G.N.A.L.-Trainerin

 Isabell Meier, Sozialarbeiterin B.A. im Anerkennungsjahr

 Petra Ritter, Dipl. Sozialarbeiterin, mit Zusatzqualifikationen in Transaktionsanalyse, Integrative Psychotherapie, Körpertherapie, Traumatherapie

 Heike Upmann, Dipl. Sozialarbeiterin

ZIELGRUPPE

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind und Hilfe, Unterstützung sowie Begleitung suchen. Ferner können Frauen, die von Stalker*innen verfolgt, belästigt oder bedroht werden, die Fachberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Unsere Klientinnen kommen aus allen sozialen Schichten und unterschiedlichen Kulturkreisen, sie repräsentieren alle Altersstufen und haben die verschiedensten Bildungs- und Ausbildungs- hintergründe.

Aufgrund des Leistungsvertrags mit der Stadt Kassel können Bürgerinnen der Stadt Kassel unser Angebot grundsätzlich kostenfrei in Anspruch nehmen. Frauen aus der Region und dem weiteren Umfeld von Kassel werden in erster Linie an Beratungsstellen im Landkreis weitervermittelt.

ERREICHBARKEIT

Die Beratungsstelle ist während der telefonischen Sprechzeiten montags und freitags in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Die Anmeldung zur Beratung erfolgt in der Regel telefonisch. Die Beratung wird zwischen 9.00 und 20.00 Uhr angeboten; dadurch ist die Inanspruchnahme auch mit familiären und beruflichen Verpflichtungen der Klientinnen vereinbar.

Die Beratungsstelle ist zentral gelegen und sehr gut zu erreichen. Die Öffnungszeiten sind verbindlich geregelt und in der Region bekannt. Die Räumlichkeiten sind durch einen hauseigenen Aufzug auch für behinderte Frauen barrierefrei zugänglich.

LEISTUNGSANGEBOT

Oberstes Ziel unserer Beratungsarbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern ist immer deren Schutz und Sicherheit, also die Gewährleistung ihrer Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und auf ein gewaltfreies, menschenwürdiges Leben.

Wir sind erste Anlaufstelle für von häuslicher Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen. Bei uns erhält die Klientin alle für sie relevanten Informationen. Sie kann eine oder mehrere persönliche oder auch

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8 telefonische Beratungen in Anspruch nehmen und erhält so bei der Umsetzung der notwendigen Handlungsschritte die für sie nötige Unterstützung. In einzelnen Fällen können wir zu Ämter, Behörden, Beratungsstellen etc. begleiten. Bei Bedarf wird sie gezielt im Rahmen des kommunalen Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder weiter verwiesen. Unser Beratungsangebot beinhaltet neben einer ausführlichen rechtlichen Information immer auch die Entwicklung von Auswegen und Perspektiven für ein gewaltfreies Leben.

Die Erfahrungen aus der Beratungsarbeit zeigen immer wieder, dass es vielen Frauen im lähmenden Schockzustand der akuten Gewalterfahrung überaus schwer fällt, angemessen zu reagieren oder eine Veränderung der Gewaltsituation herbeizuführen. Handlungsunfähigkeit und Passivität sind wesentliche Opfermerkmale. Deshalb ist ein unerlässlicher Bestandteil der Beratungsarbeit mit Gewaltopfern, die Klientin dahingehend zu unterstützen, aktiv eine bewusste Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Die Beraterin handelt also niemals an Stelle der Frau oder ohne Rücksprache mit ihr. Für viele unserer Klientinnen ist es von großer Bedeutung, dass die Mitarbeiterinnen der Schweigepflicht unterliegen. Wir garantieren allen unseren Klientinnen Anonymität und intervenieren grundsätzlich nur mit deren Einverständnis. Unser Leistungsangebot dient der Aktivierung und Stärkung des Selbsthilfepotentials der von häuslicher Gewalt bedrohten und betroffenen Frauen mit dem Ziel, langfristig ein gewaltfreies Leben führen zu können und kurzfristig zum Selbstschutz und zur Überwindung der akuten Krise beizutragen. Bei Frauen, deren Kinder in das Gewaltgeschehen involviert sind, wird insbesondere auch die Befähigung zum Schutz ihrer Kinder angestrebt.

Wir bieten u.a. an:

 Abklärung der Gefahrensituation und die Erarbeitung von notwendigen Handlungsschritten im Sinne des Selbstschutzes bzw. des Schutzes der Kinder,

 Aufklärung und Information über Rechte und Hilfsmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG),

 Vermittlung von Informationen, insbesondere aus den Bereichen Familienrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Existenzsicherung etc.,

 Psychosoziale Beratung, Krisenintervention, psychotherapeutische Angebote zur Stabilisierung und Angstbewältigung,

 im Einzelfall Begleitung der Klientin zu Ämtern und Behörden (Polizei, Jugendamt usw.), Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen und anderen Beratungsstellen

 etc.

ERSTGESPRÄCH

Die Standardintervention der Beratungsstelle ist zunächst das Angebot eines persönlichen Erstgesprächs zur Klärung der Situation und Erarbeitung der nächsten notwendigen Schritte. Eine persönliche Beratung ist in der Regel kurzfristig, zumeist spätestens innerhalb von drei Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme möglich. Auf Wunsch und in Akutfällen terminieren wir nach Möglichkeit noch am gleichen oder folgenden Tag ein Beratungsgespräch.

Anhand ihrer spezifischen Situation werden mit der Klientin ihre individuellen, rechtlichen und sozialen Möglichkeiten geklärt und Handlungsstrategien entwickelt.

Das Erstgespräch findet in der Regel im geschützten Rahmen der Beratungsstelle statt, kann aber im Einzelfall auch telefonisch erfolgen.

In einigen Fällen wollen sich Nachbar*innen, Arbeitskolleg*innen, Freund*innen, Eltern etc.

möglichst anonym und unverbindlich darüber informieren, welche Interventionsmöglichkeiten sie haben.

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9 In persönlichen und telefonischen Fachgesprächen tauschen wir uns außerdem mit Angehörigen anderer Berufsgruppen (Sozialarbeiter*innen, Psychotherapeut*innen; Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.) aus und stehen mit unserem Fachwissen zur Verfügung.

SICHERHEITSPLANUNG

Im Vordergrund der Beratung stehen zunächst der Schutz und die Sicherheit der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder. Alle Frauen, die sich an unsere Beratungsstelle wenden, befinden sich in mehr oder weniger akuten Gefährdungssituationen durch den gewalttätigen Partner oder manchmal eine gewalttätige Partnerin.

Die Gefahr ist vor allem auch dann besonders groß, wenn die gewaltausübende Person realisiert, dass die Frau die Situation nicht mehr hinnehmen will (oder kann), sich Hilfe sucht und/oder beabsichtigt, sich zu trennen. In der Trennungszeit besteht eine extrem erhöhte Gefahr für Betroffene von Partnerschaftsgewalt, schwer verletzt oder getötet zu werden. Sie müssen gerade in dieser Zeit verstärkt mit Bedrohung, Nötigung, Verfolgung (Stalking), Psychoterror, (Selbst)Morddrohungen oder schweren Körperverletzungen rechnen.

Somit ist eine sorgfältige und umfassende Sicherheitsplanung unerlässlich. Hier geht es vor allem darum, dass die Frauen zu einer möglichst genauen Einschätzung ihrer Gefährdungssituation gelangen, weitere Entwicklungen gut einschätzen können und praktische Handlungsstrategien entwickeln, die ihnen und ihren Kindern im Gefährdungsfall größtmöglichen Schutz bieten.

Für einige Frauen kommt eine Trennung aus den verschiedensten Gründen (zunächst) nicht in Frage.

Sie haben z.B. zu viel Angst, um eine Trennung in Erwägung zu ziehen; sie befürchten, zu viel aufgeben zu müssen, was ihnen wichtig ist oder sie hegen noch große Zuneigung für die gewaltausübende Person. Auch die Angst vor dem Alleinsein und „es nicht alleine schaffen zu können“ hindert Frauen daran, sich zu trennen. Mit Frauen, die in der Beziehung verbleiben wollen, muss ein gutes und geeignetes Sicherheitsnetz entwickelt werden, denn für sie ist es sehr viel schwieriger, sich im gemeinsamen Zusammenleben zu schützen.

In der Beratung von Stalking- Opfern ist es für die Sicherheitsplanung ebenfalls besonders wichtig, eine gute Gefährdungsanalyse zu erarbeiten. Die Chronologie des Stalking-Verlaufs, das Verhalten und die Motivation, die persönliche Situation des Opfers, die Betrachtung des Umfelds etc. sind wichtige Faktoren für eine genaue Risikoanalyse und individuelle Beratung.

In manchen Fällen, beispielsweise wenn sich die Frauen ohne jegliche Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld in besonders bedrohlichen Situationen befinden, muss die Sicherheitsplanung die Möglichkeit einer gut vorbereiteten Flucht in die Anonymität oder in schützende Einrichtungen (z.B.

Frauenhaus) einbeziehen.

INFORMATIONSBERATUNG

Vor allem im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Trennung besteht bei den Klientinnen ein großer Informationsbedarf in den verschiedensten Bereichen. Dies betrifft auch all jene Frauen, die eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz anstreben, also die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung bzw. ein Kontakt-und Näherungsverbot. Für jede Frau, die nicht selbst erwerbstätig ist oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, steht die Frage der Existenzsicherung nach der Trennung im Vordergrund. Und jede Frau, die mit ihrem gewalttätigen (Ex-)Partner gemeinsame Kinder hat, muss über sorge- und umgangsrechtliche Regelungen im Trennungsfall und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen umfassend informiert sein bzw.

auf die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung hingewiesen werden.

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10 PSYCHOSOZIALE BERATUNG UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE ANGEBOTE ZUR STABILISIERUNG UND ANGSTBEWÄLTIGUNG

Neben der Information über ihre rechtlichen Möglichkeiten ist die psychosoziale Beratung fester Bestandteil unseres Angebotes für betroffene Frauen.

Die Frauen erhalten hier die Möglichkeit, ihre gegenwärtige Situation aufzuarbeiten, sich mit ihren eigenen Ängsten, Bedürfnissen, Ambivalenzen und der Dynamik der Misshandlungsabläufe auseinander zu setzen und Alternativen für ein gewaltfreies Leben zu entwickeln.

Frauen werden (teilweise über viele Jahre hinweg) geschlagen, zu sexuellen Handlungen gezwungen, gedemütigt und ihrer Freiheit beraubt. Der erste gewalttätige Übergriff durch einen Menschen, zu dem vorher eine liebevolle Beziehung voller Vertrauen bestanden hat, erscheint eher wie ein Albtraum als eine reale Erfahrung. Tiefe Scham- und Schuldgefühle, Versagensgefühle und Isolation, die Angst vor weiteren Gewalttätigkeiten und vor einer ungewissen Zukunft schließen sich an.

Handlungsunfähigkeit, mangelndes Selbstwertgefühl oder einfach die Empfindung, gedemütigt, klein gemacht oder minderwertig zu sein, sind normale Reaktionen auf die Misshandlung und den Missbrauch in engen persönlichen Beziehungen oder auf die Erfahrung äußerster Hilflosigkeit.

Gewaltbeziehungen entstehen in aller Regel nicht von heute auf morgen, sondern meist im Verlauf von Monaten oder sogar Jahren. Art und Häufigkeit der Gewalt, der zeitliche Verlauf einer Gewaltbeziehung und das Ausmaß der Angst auf Seiten des Opfers können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen.

Ohne Intervention von außen nimmt die Gewalt in der Regel nicht ab, sondern eher zu. Es zeigt sich oft, dass Gewaltopfer eher isoliert von ihrer Umwelt leben und in ihren Außenbeziehungen häufig stark reduziert sind. Eine einseitige Fixierung und Orientierung an der gewaltausübenden Person ist häufig zu beobachten. Eine einmal etablierte Gewaltbeziehung erweist sich vielfach als äußerst stabil.

Selbst wenn Frauen im Anschluss an einen Gewaltausbruch zunächst motiviert sind, sich zu trennen, schwindet diese Motivation häufig angesichts der Versprechungen und Beteuerungen der meisten Gewaltausübenden, dass „so etwas nie wieder passieren wird“. Auch der oft vorhandene Druck aus dem sozialen Umfeld bzw. der Familie sowie die eigenen Schuldgefühle und Ängste halten die Frauen häufig zurück, ihre Situation zu ändern.

Die psychosoziale Beratung unterstützt die Frau darin, die Vielfalt ihrer Gefühle zu klären, einzuordnen, Handlungsalternativen zu entwickeln und die Kontrolle über die eigene Lebenssituation zurückzugewinnen. Diese Beratung kann wesentlich dazu beitragen, eine weitere Eskalation und das Entstehen weiterer potentiell schädigender Situationen und Handlungsweisen zu verhindern.

Darüber hinaus bietet eine unserer Mitarbeiterinnen mit entsprechenden psychotherapeutischen Zusatzqualifikationen Möglichkeiten zur Stabilisierung und Angstbewältigung an.

BEGLEITUNG

Im Einzelfall und sofern wir über ausreichende zeitliche Kapazitäten verfügen, bieten wir betroffenen Frauen bei Bedarf eine persönliche Begleitung durch unsere Mitarbeiterinnen bei Behördengängen, zum Gericht, zur Polizei, zum Jugendamt etc. an.

INFORMATIONSHANDBUCH

Seit 2005 veröffentlicht Frauen informieren Frauen - FiF e. V. im Eigenverlag das Handbuch für Frauen

„Wege aus der Gewalt“. Dieser ausführliche Leitfaden richtet sich sowohl an betroffene Frauen als auch an beratende Fachkräfte. Wie mit allen unseren Veröffentlichungen wollen wir auch mit diesem Handbuch alle wichtigen Aspekte der Thematik aufzeigen und einen Ratgeber anbieten, der in dieser Form, soweit wir wissen, bundesweit einmalig ist. Das Handbuch wird unseren Klientinnen aus der

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11 Stadt Kassel bei Bedarf im Anschluss an ein Beratungsgespräch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die mittlerweile 14. Auflage des Leitfadens vom Oktober 2018 behandelt u.a. folgende inhaltliche Schwerpunkte:

 Der Kreislauf der Gewalt: Die Dynamik in Gewaltbeziehungen

 Was können Frauen tun, die von häuslicher Gewalt betroffen sind?

 Welche Sicherheitsvorkehrungen können getroffen werden?

 Welche Handlungsmöglichkeiten in und nach einer akuten Gefahrensituation gibt es?

 Welche Möglichkeiten bietet das Gewaltschutzgesetz?

 Wie kann die Herausgabe von Sachen aus der Wohnung erreicht werden?

 Wie kann der Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?

 Wie können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend gemacht werden?

 Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es bei Stalking?

 Wie schütze ich mich vor digitaler Gewalt?

 Was ist zu beachten, wenn Kinder (mit)betroffen sind?

 Was sollten Migrantinnen beachten?

 Gewalt in lesbischen Beziehungen

 Welche gesundheitlichen Folgen und Auswirkungen kann häusliche Gewalt haben?

 Welche Möglichkeiten der Existenzsicherung gibt es nach der Trennung?

 Warum fällt es Frauen oft so schwer, eine gewalttätige Beziehung zu verlassen?

 Was kann das soziale Umfeld tun, wenn es von häuslicher Gewalt erfährt?

 etc.

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2019 – BETRACHTUNGEN UND ENTWICKLUNGEN

FINANZIERUNG

Die Finanzierung der Fachberatungsstelle wurde auch 2019 weitestgehend über eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Kassel unter Mitfinanzierung des Landes Hessen sichergestellt.

Diese Gelder ermöglichen es uns, unser Beratungsangebot betroffenen Frauen aus der Stadt Kassel kostenlos anzubieten.

Weitere Einnahmen erhalten wir zudem über Bußgeldzuweisungen der Gerichte, über Spenden und über die Mitgliedsbeiträge unserer zumeist langjährigen Fördermitglieder.

Über die eingeworbenen Spenden der Fa. Hübner GmbH & Co.KG und des Lions Club Kassel wurde es uns in diesem Jahr erstmalig möglich, Frauen mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen im Bedarfsfall kostenfrei Dolmetscherinnen über die Sprachvermittlungsstelle Trans-IT der Caritas zur Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung ist für uns und unsere Klientinnen unendlich wertvoll, denn der Bedarf an Dolmetscherinnen ist schon seit Jahren immer dringlicher geworden. Da die vorhandenen Spendenmittel begrenzt sind, haben wir uns entschieden, dieses Angebot nicht zu bewerben. Auch machen wir lediglich dann davon Gebrauch, wenn die Frauen gar keine Möglichkeit haben, sich selbst eine Übersetzerin zu organisieren.

BERATUNGSSTATISTIK

Die nachstehend genannten Zahlen beruhen auf der statistischen Erfassung unserer Arbeit in 2019.

Mit jedem Kontakt einer Klientin werden verschiedene Daten dokumentiert, etwa Alter der Klientin oder Art der Beratungen. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch werden außerdem Berufstätigkeit, Nationalität, Beziehungsverhältnis zum Täter, Anzahl der mitbetroffenen Kinder etc.

erfragt. Diese Daten werden anonymisiert und ausschließlich für die Statistik genutzt. Die erfassten Daten können nicht auf die Klientin zurückgeführt werden.

BERATUNGSZAHLEN UND DEREN AUSWERTUNG

Im Berichtsjahr 2019 hatten wir 1089 Kontakte zu unserer Fachberatungsstelle zu verzeichnen.

Insgesamt gab es 958 telefonische und persönliche Beratungskontakte mit von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen. Hinzu kommen 13 Kontakte per Mail, 12 Gespräche mit Angehörigen, Freund*innen und Personen aus dem direkten Umfeld von Betroffenen und 106 Fachgespräche, die wir im Rahmen unserer Arbeit u.a. mit Ämtern, Institutionen und Angehörigen anderer Berufsgruppen (z.B. Ärzt*innen, Lehrer*innen, Rechtsanwält*innen) etc. geführt haben. Die Anfragen und Kontakte sind dabei im Vergleich zu den Vorjahren weiter angestiegen (2018=871, 2017=825).

Die telefonischen Kontakte (Terminvereinbarungen und Kurzberatungen) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (2019=438; 2018=404), insbesondere bei den telefonischen Terminverein- barungen. Die Anzahl der telefonischen Kurzberatungen (Dauer bis 15 Min.) ist weitestgehend gleich geblieben. Diese Kurzberatungen dienen oft dazu, kurze Sachverhalte zu klären und weiterführende Informationen, z.B. Adressen etc. weiter zu geben.

Besonders deutlich hat sich die Anzahl der persönlichen Beratungen erhöht, um knapp 20% im Vergleich zum Vorjahr. Im Verlauf der letzten 3 Jahre kam es damit insgesamt zu einer Steigerung von mehr als 40 % (2019=429, 2018=359, 2017=250, 2016=251). Sowohl im Bereich der Neuanmeldungen als auch bei weiterführenden Beratungen ist ein Anstieg zu verzeichnen. Grundsätzlich hat zwar die

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13 Anzahl der beratenen Frauen zugenommen, zur Steigerung der Beratungszahlen beigetragen hat aber auch z.B. die steigende Anzahl von Migrantinnen, die aufgrund von Sprachbarrieren und wenig Kenntnissen im Umgang mit Behörden und Antragsverfahren häufig engmaschigere Beratung und Begleitung benötigen. Auch beraten wir vermehrt Frauen, die so stark in ihrem Handlungsspektrum eingeschränkt sind oder von solch extremer Gewalt betroffen sind, dass ein längerer Beratungsprozess notwendig ist, in dessen Verlauf sie immer wieder persönlich oder telefonisch das Gespräch suchen, um ihre Ängste und Nöte zu besprechen und/oder sich zu vergewissern, welche weiteren Schritte zu gehen sind.

Ob die Steigerung ursächlich damit zusammenhängt, dass mehr Gewalt in Familie und Partnerschaft stattfindet oder ob mehr Frauen Gewalt nicht mehr hinnehmen, sich eher an Beratungsstellen wenden bzw. mehr Kenntnis über Unterstützungseinrichtungen haben, kann hierbei nicht abschließend beurteilt werden. Aber es zeigt sich auch weiterhin, dass die zentrale Lage der Beratungsstelle von den Frauen gut angenommen wird bzw. ihnen den Zugang zu unseren Hilfs- und Unterstützungsangeboten erleichtert. So suchen, z.B. immer mehr Frauen unsere Beratungsstelle persönlich auf, um sich über unsere Angebote zu erkundigen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Zudem können wir in den neuen Räumlichkeiten nun vier statt früher zwei parallele Beratungen durchführen. Auch konnten wir eine weitere Kollegin, eine Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr, die zuvor ihre berufspraktischen Studien (BPS 1) in der Beratungsstelle absolviert hatte, einstellen und damit die Personalkapazität und Präsenz in der Beratungsstelle erhöhen.

Es fanden 14 Begleitungen zu Ämtern, Behörden, kommunalen Einrichtungen, Anwält*innen etc.

statt. Die Begleitungen in diesem Berichtsjahr wurden wieder überwiegend von jungen Frauen mit Migrationshintergrund bzw. geflüchteten Frauen in Anspruch genommen, die aufgrund von massiven Sprachbarrieren nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Anzahl dieses Personenkreises ist in 2019 weiter angestiegen (2019=52; 2018=41; 2017=11 Klientinnen). Die betroffenen Frauen kennen die deutsche Bürokratie kaum und verstehen viele Sachverhalte nicht bzw. können sie nur schwer nachvollziehen. Wir können nur in Ausnahmefällen begleiten, doch eigentlich brauchen die betroffenen Frauen engmaschige Begleitung und/oder Dolmetscherinnen zur Begleitung oder vor Ort, um überhaupt zurechtzukommen und um die Anforderungen bei den unterschiedlichsten Anträgen in Ämtern und Behörden zu bewerkstelligen.

Insgesamt wurden 18 Beratungsgespräche von Frauen aus dem Landkreis und der weiteren Region Kassels in Anspruch genommen. Grundsätzlich verweisen wir Betroffene aus dem Landkreis an Frauen helfen Frauen e.V. im Landkreis Kassel oder an die entsprechenden Beratungsstellen vor Ort.

Haben die Frauen sehr dringende Anliegen bzw. Fragen, kann sich in Einzelfällen ein längeres telefonisches Informationsgespräch anschließen, in Ausnahmefällen auch ein persönliches Beratungsgespräch. Dies ist besonders auch dann der Fall, wenn wir den Eindruck haben, dass die Frauen bei einer Weiterverweisung nicht den Mut aufbringen würden, erneut eine andere Beratungsstelle zu kontaktieren, oder wenn es für sie zu gefährlich wäre, in ihrem Heimatort eine entsprechende Beratungsstelle aufzusuchen.

Auch in diesem Berichtsjahr gab es wieder eine hohe Anzahl von Beratungsterminen, die nicht wahrgenommen oder sehr kurzfristig, zumeist am Tag des Termins, abgesagt wurden. Insgesamt fanden über 70 geplante Beratungen nicht statt. Generell begleiten große Ängste jeden Schritt, der die gewaltausübende Person misstrauisch machen könnte, bzw. der die Gefahr in sich birgt, erneute Gewalt hervorzurufen. Trotz zeitnaher Terminvereinbarung (in der Regel 1-3 Tage nach Kontaktaufnahme) lassen viele Betroffene ihren Termin verstreichen, weil sie wieder mutlos werden, ihnen die Kraft fehlt oder auch, weil sie mit zunehmendem Abstand zur Gewalteskalation wieder Hoffnung haben, dass alles besser wird. Manche Frauen haben auch große Sorge, dabei entdeckt zu werden, dass sie sich informieren und beraten lassen wollen, und äußern beim Telefonat, dass sie einen günstigen Moment abpassen müssen, z.B. wenn der Mann arbeitet, um ungehindert und

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14 gefahrlos unsere Beratungsstelle aufsuchen zu können. So müssen Frauen mitunter auch sehr kurzfristig umdisponieren, um sich und ihre Kinder nicht zusätzlich in Gefahr zu bringen. Bei Terminvereinbarung wird zwar explizit darauf hingewiesen, dass der Beratungstermin unbedingt abgesagt werden sollte, dennoch erfolgt in vielen Fällen keine Benachrichtigung oder die Termine werden so kurzfristig vor der Beratung abgesagt, dass eine Neuvergabe nicht mehr möglich ist.

12 Beratungen wurden mit nicht direkt Betroffenen, also Angehörigen, Freund*innen, Bekannten, Kolleg*innen etc. von gewaltbetroffenen Frauen geführt. In zumeist ausführlichen telefonischen Informationsberatungen äußern die Unterstützer*innen ihre große Sorge um das Wohl der Betroffenen und sind bisweilen sehr verzweifelt ob der Hilflosigkeit und Handlungsunfähigkeit, in der sie sich selbst befinden. Manche benötigen hauptsächlich konkrete Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten, zur Unterbringung im Frauenhaus, zur Wohnungssuche, zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten etc. Andere wissen nicht, wie sie sich der Frau gegenüber verhalten sollen oder sind irritiert darüber, warum die Betroffene z.B. in der Beziehung verbleiben will. Auch können Personen, die ins Vertrauen gezogen werden oder etwas gehört oder gesehen haben, mit der Situation akut überfordert sein. Besonders auch hier sind Gespräch, Unterstützung und Information für die Ratsuchenden wichtig, damit sie sich positionieren und das rechte Maß an Hilfestellung für sich finden und anbieten können. Im Dialog mit den Fachberaterinnen können sie das Verhalten der Betroffenen oft besser verstehen und nachvollziehen und auch für sich klären, wo ihre eigenen Grenzen sind, wie sie auf ihren eigenen Schutz achten können und welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, um die Betroffenen gut unterstützen zu können.

Ferner fanden 106 telefonische Fachgespräche statt, die wir im Rahmen unserer Arbeit mit Ämtern, Institutionen und Angehörigen anderer Berufsgruppen (z.B. Lehrer*innen, Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen etc.) geführt haben. In den Fachgesprächen geben wir Informationen weiter, besprechen mögliche Vorgehensweisen zur Unterstützung der Betroffenen, informieren über weitere Angebote des Hilfesystems, pflegen den Fachaustausch mit Fachkolleg*innen etc. Auch nehmen wir in schwierigen Fällen in Absprache mit unseren Klientinnen Kontakt z.B. mit Ämtern und Behörden auf und besprechen uns mit den Sachbearbeiter*innen. Diese Form von Informationsaustausch, Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Ebenso wie die Kooperation und der Austausch mit unseren Netzwerkpartner*innen, um immer wieder auf die Bedarfe und Lebenslagen unserer Klientinnen aufmerksam zu machen und ihnen damit, den Weg für weitere Schritte ins Hilfe- und Unterstützungssystem zu ebnen.

Über E-Mail nahmen 13 betroffene Frauen Kontakt zu unserer Beratungsstelle auf. In den meisten Fällen ergeben sich aus diesen Anfragen weitergehende telefonische oder persönliche Beratungen.

Beratungen per Mail bieten wir grundsätzlich nicht an, da wir nicht verifizieren können, ob die Anfrage tatsächlich von einer Frau geschrieben wurde und eine Datenübertragung per E-Mail Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz von personenbezogenen Daten vor einem Zugriff durch Dritte ist so nicht möglich. Daher weisen wir die Betroffenen per E-Mail lediglich darauf hin, mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen bzw. einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

AUSSAGEN ÜBER DIE KLIENTINNEN UND SCHWERPUNKTTHEMEN IN DEN BERATUNGEN

Die Frauen, die sich an uns wenden, kommen aus den unterschiedlichsten sozialen Zusammenhängen, Kulturkreisen, Bildungsschichten und aus den verschiedensten Lebenssituationen.

Mit dem Erstkontakt zu unserer Beratungsstelle, der zumeist telefonisch erfolgt, bekommen die Ratsuchenden die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Im Berichtszeitraum fanden 443 persönliche Einzelberatungen statt. Zusätzlich nahmen 77 Frauen eine

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15 telefonische Informationsberatung in Anspruch und 14mal begleitete eine Mitarbeiterin zu Ämtern, Behörden, komm. Einrichtungen etc.

Die vorliegenden Zahlen verdeutlichen einen weiterhin stetig ansteigenden Bedarf an ambulanter Beratung, Begleitung und Unterstützung. Gewaltbetroffene Frauen sind mittlerweile besser über Hilfsmöglichkeiten informiert bzw. mehr in der Lage, sich im Internet Rat und entsprechende Informationen über Beratungsmöglichkeiten einzuholen. Nahezu 30% der Klientinnen hatten durch eigene Recherche im Internet die Kontaktdaten unserer Beratungsstelle ausfindig gemacht. Des Weiteren kamen viele Klientinnen auf Empfehlung bzw. Vermittlung aus dem sozialen Umfeld durch Verwandte, Freundeskreis, Kolleg*innen etc. in die Beratung. Mitunter melden sich die Unterstützer*innen auch selbst telefonisch, um einen Termin für die Betroffenen zu vereinbaren und sich ggf. selbst zu informieren. Auch Mitarbeiter*innen in Ämtern, Behörden, Bildungseinrichtungen etc. sowie Ärzt*innen und Therapeut*innen sind stärker für das Thema sensibilisiert und vermitteln an unsere Beratungsstelle. Mehr als 20% der Beratungen kamen durch die Vermittlung von Polizei, der Vermittlungsstelle KAIP, durch Ämter und Behörden zustande.

Existenzsicherung und Stabilisierung waren auch in diesem Jahr neben den Informationen zu Sicherheit und Gewaltschutz die am häufigsten benannten Schwerpunkte in den Beratungen. Ebenso hatte weiterhin fast jede dritte Klientin Fragen zum Sorge-und Umgangsrecht.

In knapp 50% der Beratungen wurden Informationen zur Existenzsicherung und zu Unterhaltsfragen weiter gegeben. Mehr als die Hälfte unserer Klientinnen gab an, nicht berufstätig zu sein oder einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. 40% der Ratsuchenden waren berufstätig und gingen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Trotzdem reicht in vielen Fällen der Verdienst der Frauen nicht aus, um für sich und ihre Kinder den Lebensunterhalt zu sichern. Vielfach ist so eine Trennung vom Partner mit erheblichen finanziellen Einbußen und damit mit sehr großen Existenzängsten verbunden. Auch deshalb verbleiben Frauen oftmals sehr lange in gewaltgeprägten und gefährlichen Lebenssituationen, weil sie allein aus finanziellen Gründen und existentiellen Ängsten für sich und ihre Kinder keine Perspektive sehen.

Ein weiteres großes und immer dringlicher werdendes Problem steht damit im engen Zusammenhang: die räumliche Trennung und damit häufig die Suche nach einer neuen Wohnung. Es fehlt immer deutlicher an bezahlbaren Wohnungen und bedarf dringend neuer Wohnbaukonzepte.

Wir haben viele Frauen, für die eine Unterbringung im Frauenhaus nicht in Frage kommt und die auch keine Wohnungszuweisung erwirken können. Z.B. Frauen, die keine Anzeige erstattet haben, die ihren Auszug langsam planen, um weitere Eskalationen zu vermeiden sowie weiteren Belastungen und Gefahren aus dem Weg zu gehen. Die Beratungspraxis zeigt, dass unsere Klientinnen, zumeist Frauen mit erziehungspflichtigen Kindern und wenig Einkommen, kaum bezahlbare Wohnungen finden. Die angespannte Wohnungsmarktlage ist seit Jahren unverändert. Betroffene aus den unterschiedlichsten Lebenszusammenhängen berichten, dass es für sie weitestgehend unmöglich ist, eine Wohnung zu bekommen. Zusätzlich sind unsere Klientinnen häufig auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen bzw. beziehen ALG II. Da die Höhe der Miete, die vom Jobcenter übernommen wird, in Kassel in einer Pauschale festgelegt ist, ist die Auswahl an Wohnungen zusätzlich stark eingegrenzt. Eine in diesem Rahmen bezahlbare Wohnung in Kassel zu finden, wird zunehmend schwieriger bzw. ist nahezu unmöglich. Viele müssen deshalb in ihren bisherigen Lebenssituationen verharren, teils unter extrem belastenden Bedingungen und psychischem Druck. Für viele dieser Frauen war eine Unterbringung im Frauenhaus bzw. in einer Schutzunterkunft nicht möglich oder keine Alternative. Zudem erschweren fehlende Frauenhausplätze und Notunterkünfte selbst für diejenigen, die einen Frauenhausplatz suchen, eine schnelle Unterbringung. Die Vermittlung in Schutzeinrichtungen erfordert oft sehr viel Zeit, Geduld und Absprachen, bis eine passende Schutzunterkunft für die Betroffenen gefunden ist. Diese Umstände erschweren die

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16 Beratungsprozesse zusehends und erfordern häufig sehr zeitintensive, engmaschige Beratung und Begleitung. Mitunter lähmen sie den gesamten Prozess, sich aus der von Gewalt geprägten Ehe oder Partnerschaft zu lösen. Daraus ergibt sich auch, dass eine fortlaufende Schutz- und Sicherheitsplanung für die Betroffenen immer öfter notwendig ist und einen immer größeren Umfang in den Beratungsgesprächen einnimmt.

In nahezu einem Drittel der Beratungen wurde der Themenbereich Sorge- und Umgangsrecht als ein bzw. das Schwerpunktthema angegeben. Knapp 65% unserer Klientinnen hatten ein oder mehrere erziehungspflichtige Kinder zu versorgen. Unsere Klientinnen sind damit oft zusätzlich in der Verantwortung, für den Schutz und die Sicherheit ihrer Kinder sorgen zu müssen und stehen unter einem besonders großen Druck. Vor allem im Trennungsgeschehen befinden sich die meisten Frauen in einem schwierigen Spannungsfeld von Alleinerziehung, Existenzsicherung, der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts, der Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kindern etc. Die gemeinsame Sorge um die Kinder und die Ausübung des Umgangsrechts werden immer wieder dazu benutzt, die Frauen weiterhin zu kontrollieren, unter Druck zu setzen und zu bedrohen und in einigen Fällen auch tätlich anzugreifen. Vielfach folgen nach einer Trennung jahrelange Unstimmigkeiten, Verfahren, Auseinandersetzungen um die Kinder und über die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts. Nicht selten kommt es bei den Kindesübergaben oder auch bei Absprachen zu verbalen Angriffen, Einschüchterungen, Bedrohungen und auch zu gewaltsamen Handlungen, wie körperliche An- bzw. Übergriffe. In diesen Situationen ist es fast unmöglich für die Mütter, gerade auch wenn sie sehr kleine Kinder haben, sich und ihre Kinder zu schützen. Klientinnen schilderten, dass der Ex-Partner mit Absicht und Kalkül beim Umgangskontakt alles unternimmt, um ihnen zu schaden, sie zu terrorisieren und sie in Angst und Schrecken zu versetzen. Wenn die Kinder das Wochenende beim anderen Elternteil verbringen, werden z.B. Verabredungen und Absprachen nicht eingehalten oder mitgegebene Kleidung wird oft einbehalten oder beschädigt zurückgegeben, die Kinder werden nur mäßig versorgt etc. Immer wieder berichten unsere Klientinnen, dass sie sich in Gesprächen beim Jugendamt und gerichtlichen Verfahren mit ihren Nöten wenig verstanden und nicht ernst genommen fühlen. Die von den Frauen erlebte Gewalt hat so gut wie keine Auswirkungen auf sorge- und umgangsrechtliche Entscheidungen. Derselbe Mann, der vom Gericht als so gefährlich eingestuft wurde, dass er sich von der Frau fernhalten muss, wird im weiteren Verlauf vom selben Gericht als fürsorglicher Vater behandelt. Frauen wird mitunter mit der Herausnahme der Kinder aus der Familie gedroht, wenn sie die Gewaltbeziehung nicht beenden bzw. dafür sorgen, dass die Kinder der Gewalt nicht mehr mittel- oder unmittelbar ausgesetzt werden. Die Väter verlieren aber in den seltensten Fällen weder Sorge- noch Umgangsrecht, wenn sie Frauen und Kinder weiter unter Druck setzen. Die Frauen sind hier auch immer in der Beweispflicht und langwierige Gespräche und Verhandlungen vor Gericht sind oft nötig, um dem negativen Verhalten des anderen Elternteils Einhalt zu gebieten. Während dieser Prozesse sind häufig intensive vor- und nachbereitende Gespräche nötig, um mit den Frauen zu erarbeiten, wie sie trotz Ohnmachts- und Angstgefühlen lernen können, ihre Standpunkte gut zu vertreten und sich im Interesse der Kinder zu positionieren.

Mehr als 40% der Beratungen wurden von Frauen mit Migrationshintergrund in Anspruch genommen. Diese Klientinnen haben es mitunter wesentlich schwerer, eine Veränderung ihrer aktuellen Lebenssituation herbeizuführen, sich der Gewalt zu entziehen bzw. sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen. Vielfach befinden sie sich in starken finanziellen Abhängigkeits- beziehungen zum gewalttätigen Partner. Auch erleben wir immer wieder Frauen, die die deutsche Sprache kaum beherrschen, auch wenn sie schon viele Jahre in Deutschland leben. Häufig entstammen sie Kulturkreisen, in denen Tradition und patriarchale Strukturen, das Verhalten des dominierenden Partners tolerieren oder derlei Probleme als „normal“ bzw. „hinnehmbar“ bewerten.

Selbst wenn die Frauen die Gewalt benennen, finden sie womöglich wenig oder kaum Unterstützung innerhalb ihrer Familie und Verwandtschaft. Bisweilen sind einzelne Familienmitglieder oder sogar

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17 die gesamte Familie involviert und drohen mit Ausgrenzung und Gewalt. Eine Trennung bedeutet damit in einigen Fällen, dass die Frau sich der Tatsache stellen muss, alle familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen zu verlieren, eine Realität, die für die meisten Frauen undenkbar bzw. unvorstellbar ist. Manche Frauen berichten auch, dass sie selbst mit einer Trennung nirgends mehr sicher sind, da in ihrem Kulturkreis „jeder jeden kennen würde“ und sie sich unter ständiger Beobachtung fühlten. In manchen Fällen kommt die Sorge vor Abschiebung wegen eines ungeklärten Aufenthaltsstatus noch hinzu. So verharren diese Frauen oftmals in ihren unerträglichen Lebenssituationen oder kehren kurz nach einer Trennung wieder zu ihren Männern zurück.

Besonders auch geflüchtete Frauen befinden sich in äußerst prekären Lebenslagen. In 2019 fanden 52 Beratungen aus diesem Personenkreis statt. Die Betroffenen waren häufig sehr jung und hatten oft bereits mehrere Kinder zu versorgen. Viele befanden sich in sehr schwierigen Lebenssituationen (keinerlei Verwandte oder Freunde, d.h. kein unterstützendes soziales Umfeld, keinerlei Geld, kein eigenes Konto, mangelnde bis gar keine deutschen Sprachkenntnisse etc.), so dass notwendige Schritte zur Veränderung schwer umzusetzen waren. Oft gestalten sich die persönlichen Beratungsgespräche auch aufgrund der Sprachbarriere sehr schwierig und nehmen durchschnittlich wesentlich mehr Zeit in Anspruch. In einigen Fällen konnten die Frauen selbst eine Sprachmittlerin organisieren und mitbringen. Auch wenn eine muttersprachliche Beratung vorzuziehen ist, haben wir es mittlerweile mit so vielen verschiedenen Sprachen zu tun, dass es nicht möglich ist, muttersprachlich zu beraten und somit Dolmetscherinnen immer mehr nötig sein werden. Es gibt bislang keine beständige Finanzierung von Dolmetscherinnen. So haben wir uns sehr gefreut, dass uns die Fa. Hübner GmbH & Co.KG und der Lions Club Kassel mit ihren Spenden ermöglicht haben, unseren Klientinnen bei Bedarf kostenfrei Dolmetscherinnen zur Verfügung stellen zu können. Eine intensive Schritt-für-Schritt-Planung sowie engmaschige und weitergehende Beratungen und Begleitungen sind hier oft notwendig, um Ämter- und Behördengänge, gerichtliche Verfügungen, Eröffnung eines Kontos etc. zu bewerkstelligen und den Weg in eine eigenständige Lebensführung zu ebnen. Besonders auch dieser Personenkreis hat es aufgrund der Sprachbarrieren zusätzlich schwer bei der Wohnungssuche.

Die Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit zeigen, wie wichtig eine Sprachmittlung ist. Und besonders auch wie überaus notwendig diese bei den verschiedenen Ämtern und Behörden, bei Rechtsanwaltsterminen, bei der Eröffnung eines Kontos etc. ist. Realität ist, dass die betroffenen Frauen hierbei Tag für Tag Rechtsgeschäfte tätigen, Verträge und Vereinbarungen unterschreiben, Anträge stellen von denen ihre finanzielle Existenz abhängt etc., deren Inhalte sie aber gar nicht oder nur zu einem Bruchteil verstehen. Immer wieder bringen diese Klientinnen ihre Korrespondenz mit in die Beratungen und bitten uns um Hilfe bei dem Verstehen eines Briefes bspw. vom Jobcenter, der Ausländerbehörde oder des Gerichts. Häufig geraten die Frauen in Schwierigkeiten mit Ämtern, Vermietern etc., versäumen unwissentlich Abgabetermine und Zahlungen und geraten so in existentielle Notlagen, Schuldensituationen u.ä. Viele Frauen sind mit den unterschiedlichen Anträgen und Behördengängen sehr überfordert. Zumeist haben diese Frauen Kinder, deren Versorgung dann nicht gewährleistet ist. So berichtete eine junge schwangere Migrantin, dass sie kein Geld für sich und ihre dreijährige Tochter hätte. Ihr Partner, von dem sie sich getrennt hatte, hatte das gesamte Geld vom Jobcenter einbehalten bzw. ausgegeben. Trotz Trennung lebten sie noch in der gemeinsamen Wohnung, da weder er noch sie, eine neue bezahlbare Wohnung gefunden hatte. Das Jobcenter akzeptierte aufgrund der gemeinsamen Wohnung die Trennung nicht und lehnte ihren eigenen Erstantrag auf ALG II ab. Hier waren Sprachmittlung und Begleitung zum Jobcenter, Jugend- amt, zur Familienkasse, Sparkasse etc. notwendig, um möglichst schnell Abhilfe zu schaffen. Immer wieder zeigt sich in diesen Beratungen, dass für einen bestimmten Zeitraum eine ständige Begleitung fast bis hin zu Betreuung notwendig wäre. Es wird dabei auch deutlich, dass weitere Angebote dringend erforderlich sind, die die Betroffenen mit den hiesigen Strukturen vertraut machen, die sie

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18 in Ämter- und Geschäftsangelegenheiten unterstützen, um ihnen so den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen.

Die physischen und psychischen Verletzungen und Belastungen, die das Erleben von Gewalt nach sich ziehen, sind gravierend und mannigfaltig. Der Bedarf an psychosozialer Beratung und auch psychotherapeutischer Unterstützung ist entsprechend groß. In nahezu 80 % der Beratungen war

„Stabilisierung/psychosoziale Beratung” als ein Schwerpunkt benannt worden. Es ist neben der Vermittlung von Informationen und ggf. der Einleitung weiterführender Schritte auch in den Informationsberatungen besonders wichtig, den betroffenen Frauen Zeit und Raum zu geben, um von ihren Ängsten und Erlebnissen berichten zu können. Immer mehr Frauen sind durch ihre Erfahrungen stark in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, leiden unter den unterschiedlichsten Belastungsfolgen, wie Angstzustände, Panikattacken, Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, haben keine Vorstellung, wie es weitergehen kann etc. Eine unserer Mitarbeiterinnen mit entsprechenden Zusatzqualifikationen bietet neben den Informations- beratungen Einzelgespräche zu Angstbewältigung und Stabilisierung an. Dieses Angebot wird zunehmend in Anspruch genommen (2018=55 Gespr., 2019=76 Gespr.)

Auch suchen immer häufiger Frauen die Beratungsstelle auf, die aus den unterschiedlichsten Gründen psychische Auffälligkeiten bis hin zu schweren Störungen aufweisen. Diese Frauen sind häufig in ihrem Lebensalltag sehr stark eingeschränkt und weisen viele Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Einsamkeit, Streit in der Familie, Nachbarschaft…) auf. Manche fühlen sich ständig verfolgt, äußern wahnhafte Vorstellungen und empfinden sich in den verschiedensten Lebenssituationen als Opfer. In ihrer Wahrnehmung ist alles gegen sie gerichtet und sie befinden sich in großer Not und Verzweiflung. Im Rahmen unserer Arbeit bleibt häufig nur die Weitervermittlung an psychologische oder therapeutische Einrichtungen.

Bei Anfragen zur langfristigen therapeutischen Unterstützung verweisen wir im Regelfall an niedergelassene Psychotherapeutinnen. Zur Erleichterung der Suche können unsere Klientinnen eine von uns erarbeitete Psychotherapeutinnenkartei nutzen. Der Verein hat dafür einen Fragenbogen entwickelt, in dem u.a. Informationen über Arbeitsmethoden, Arbeitsschwerpunkte, Fortbildungen, Ausschlusskriterien für eine Therapie, Wartezeiten, Finanzierungsmöglichkeiten etc. erfragt werden.

Die Antworten der Therapeutinnen sind in einer Kartei zusammengefasst und für alle interessierten Frauen einsehbar. Die Kartei wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

KOOPERATION UND VERNETZUNG

Eine bedarfsorientierte und effektive Versorgung und Unterstützung betroffener Frauen sowie eine nachhaltige Prävention im Bereich häuslicher Gewalt erfordert eine enge Kooperation und zielorientierte Vernetzung der bestehenden Hilfsangebote. Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 wurde die Vernetzung und Kooperation von allen beteiligten Institutionen auf den unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich bewusst und aktiv weiterentwickelt, so dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen inzwischen auf ein differenziertes Hilfesystem zurückgreifen können. Frauen informieren Frauen - FiF e.V. ist Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen und Gremien und pflegt eine enge Zusammenarbeit und Austausch mit den unterschiedlichen Institutionen im regionalen Netzwerk.

RUNDER TISCH GEGEN HÄUSLICHE GEWALT REGION KASSEL

Der „Runde Tisch gegen häusliche Gewalt Region Kassel“, dient der Vernetzung von Kassel, Baunatal und dem Landkreis Kassel. Ziel dieser interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft ist es, durch die

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19 Weiterentwicklung des professionellen Umgangs mit Fällen häuslicher Gewalt sowohl die Prävention als auch die Intervention in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

In der ersten Veranstaltung im Frühjahr wurde auf unsere Anfrage hin beschlossen, sich näher mit der Thematik Digitale Gewalt zu beschäftigen und Referent*innen zur Herbstveranstaltung einzuladen, um genauer zu erörtern, wie und welche Medien genutzt bzw. missbraucht werden, um die Betroffenen zu schädigen, auszuspionieren etc. Des Weiteren ging es darum, zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich zur Wehr zu setzen, wie man/frau sich schützen kann und welche Hilfen, Ansprechpartner*innen und Fachleute es gibt, an die weiter verwiesen werden kann.

Gerade auch bei diesem Thema zeigte sich, wie wichtig dieser Austausch ist, um die Vertreter*innen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen auf besondere Tendenzen und Entwicklungen im Gewalt- bereich aufmerksam zu machen und sie eingehend zu informieren. Viele wurden durch unsere Schilderungen und Erfahrungen aus den Beratungen für die Problematik sensibilisiert, die die Nutzung digitaler Medien und sozialer Netzwerke beinhalten können.

In der Herbstveranstaltung erhielten die Teilnehmer*innen des Runden Tisches durch die eingeladenen Referent*innen Informationen zur sicheren Nutzung von Smartphones und sozialen Netzwerken, über Sicherheitslücken und die Gefahren, die durch den Gebrauch der neuen Medien entstehen können.

KAIP - KOOPERATIVES GEWALTINTERVENTIONSPROGRAMM REGION KASSEL

2007 wurde „KAIP – das Kooperative GewaltInterventionsProgramm Region Kassel“ unter maßgeblicher Mitwirkung von FiF e. V. entwickelt. Aufgabe von KAIP ist es, möglichst zeitnah zu kontaktieren und über Unterstützungseinrichtungen der Region Kassel zu informieren.

Seit Dezember 2007 ist eine unserer Mitarbeiterinnen 1x wöchentlich im KAIP-Büro tätig. Weiterhin sind Berater*innen der Kasseler Hilfe e.V., von Frauen helfen Frauen im Landkreis e.V. sowie dem Diakonischen Werk dort im Wechsel vor Ort. In einem eigens dafür geschaffenen Büro im Polizeipräsidium Nordhessen werden die Strafanzeigen zu häuslicher Gewalt gesichtet. Telefonisch oder schriftlich wird mit den geschädigten Frauen Kontakt aufgenommen und dabei über geeignete Hilfeeinrichtungen in der Region informiert und weiterverwiesen. Die Betroffene kann dann bei Bedarf eine der ihr genannten Hilfeeinrichtungen kontaktieren, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren bzw. weitergehende Informationen zu erhalten. Im Berichtsjahr ließen sich 14 Kontakte auf die Vermittlung des KAIP-Büros zurückführen.

Kommt es zu einem Einsatz der Polizei im häuslichen Umfeld, sind die Beamt*innen angehalten, den von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen eine Erstinformation über ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und bestehende Unterstützungsangebote zu geben. Erklären die Betroffenen dabei zudem schriftlich, dass ihre Daten von der Polizei an eine Beratungs- und/oder Interventionsstelle weitervermittelt werden können, so ermöglicht dies eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme zu den Frauen (pro aktiver Ansatz).

Werden die Einwilligungserklärungen direkt an unsere Beratungsstelle gesandt, kann die Kontaktaufnahme unmittelbar durch unsere Mitarbeiterinnen erfolgen und die Frauen erhalten so beim ersten Kontakt schon die Gelegenheit, direkt mit uns einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren und erste Fragen zu klären. Besonders auch dieses zugehende, niedrigschwellige Angebot erleichtert den Betroffenen den Zugang zum Hilfesystem erheblich. 2019 wurden 22 Einwilligungserklärungen durch die Beamten der Polizei und über das KAIP-Büro an die Beratungsstelle weitergeleitet.

Die Kooperation mit der Polizei und den anderen Kooperationspartnern von KAIP wirkt sich weiterhin sehr positiv auf die Zusammenarbeit und den direkten Austausch untereinander aus. Ein Ergebnis

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20 dieser guten Zusammenarbeit ist die weiter unten erwähnte Informationsveranstaltung zu digitaler Gewalt, zu der wir in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Nordhessen in unsere Räumen einluden.

FORTBILDUNGEN UND FACHVERANSTALTUNGEN

In diesem Jahr nahmen wir wieder an der Fachtagung der Hess. Landeskoordinierungsstelle zu häuslicher Gewalt teil, die sich diesmal eingehend mit den Inhalten der Umsetzung der Istanbul- Konvention und ersten Entwicklungen befasste.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen luden wir zusammen mit der Cybercrime - Beauftragten des Polizeipräsidiums Nordhessen interessierte Frauen und Fachkräfte zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Smartphone-Sicherheit“ in unsere Beratungsstelle ein. Dabei stellte sie u.a. vor, welchen Basis-Schutz mobile Endgeräte benötigen, wie sich über die Privatsphäre- Einstellungen der Einblick in das „digitale Leben“ minimieren lässt und wie Spionage-Apps auf dem Gerät ausfindig gemacht werden können.

Digitale Gewalt umfasst eine Vielzahl von Erscheinungsformen, wie z.B. das Ausspionieren und Abfangen von Daten, Ortung und digitale Kontrolle, Nachstellung und Bedrohung. Die diversen Chats und sozialen Netzwerke werden mitunter dazu benutzt, diffamierende Fotos und Nachrichten, private und intime Details etc. zu veröffentlichen und einer großen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Dieser Bereich bietet eine überaus große Bandbreite von Möglichkeiten, eine Person zu schädigen.

Information, Prävention und das Wissen um Rechte und Möglichkeiten sind deshalb unerlässlich, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien zu erreichen, sich zu schützen und schnell, angemessen und effektiv reagieren zu können. Knapp 20 Teilnehmerinnen kamen zum Vortrag und erhielten wichtige Informationen und Tipps zum Umgang mit den neuen Medien.

FACHAUSTAUSCH MIT ANDEREN INSTITUTIONEN, BEHÖRDEN UND FACHKREISEN

Neben größeren Fachveranstaltungen nutzen wir auch immer wieder persönliche Fachgespräche in kleiner Runde, um unsere Arbeit vorzustellen und Verbindung zu den unterschiedlichsten Berufsfeldern und Institutionen herzustellen. So fand ein Austauschtreffen mit Gericht und Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Kassel statt, um auf Problemfelder unserer Klientinnen bzgl.

Beantragung zum Gewaltschutz zu informieren. In gemeinsamer Zusammenarbeit wurde in der Folge der Flyer des Amtsgerichts zum Gewaltschutzverfahren überarbeitet und aktualisiert. Weitere Fachtreffen fanden mit Vertreter*innen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern, z.B. dem Freiwilligenzentrum, der Kasseler Hilfe (Opfer- und Zeugenhilfe) und der neuen Koordinatorin des WIR-Fallmanagement für Geflüchtete des Landkreises Kassel statt. Zudem tauschten wir uns regelmäßig mit einem niedergelassenen Psychiater und Psychologen u.a. über unsere Arbeit, die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit, neue Inhalte und Tendenzen in unserem Arbeitsfeld, Selbstfürsorge im beruflichen Kontext etc. aus.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Kontinuierliche, aufklärende und sensibilisierende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt ist ein fester Bestandteil unserer Arbeit und unseres parteilichen Selbstverständnisses.

Eine wichtige Zielgruppe unserer Öffentlichkeitsarbeit sind Multiplikator*innen und Fachkräfte in institutionellen und außerinstitutionellen Bereichen, die zu einer Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern beitragen können. Dazu zählen u.a. Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen und Praxen im Gesundheitswesen, Beratungsstellen, Behörden, Polizei, Bildungseinrichtungen etc.

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21 Ein weiterer Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit ist eine kontinuierliche Darstellung unserer Beratungsstelle und unserer Angebote über Artikel sowie Anzeigen-, Broschüren- und Plakatwerbung in Print Medien und auf unserer Website im Internet.

Zum „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November verschickten wir auch in diesem Jahr eine von uns entworfene und gestaltete Postkarte an Kindergärten, Schulen, Kliniken, Beratungsstellen, Ämter und Behörden. Gleichzeitig wurden diese zudem in Restaurants, Geschäften, Läden etc. in der gesamten Stadt ausgelegt.

Parallel dazu luden wir, wie oben schon dargestellt, zu einer Informationsveranstaltung zur

„Smartphone-Sicherheit“ ein. Wir konnten dazu die hiesige Presse für ein Interview gewinnen, so dass großflächig auf die Veranstaltung in einem Artikel hingewiesen wurde. In dem Artikel konnte die Leserschaft durch Beispiele aus unserem Beratungsalltag u.a. einen Einblick in unsere Arbeit und die Situation gewaltbetroffener Frauen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, erhalten. Ebenso enthielt der Bericht Informationen darüber, welche Gefahren und Sicherheitslücken digitale Medien haben können und wie wichtig ein bewusster Umgang mit den neuen Medien und der Weitergabe von persönlichen Daten ist.

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STATISTIK 2019

zur „Beratung und Betreuung von Frauen bei häuslicher Gewalt“

Vom 01.01. bis 31.12.2019 wurde 1089mal Kontakt zu Frauen informieren Frauen- FiF e. V.

hergestellt, davon

515 mal telefonisch

443 mal persönlich

13 mal per E-Mail

Die Kontakte und Beratungen unterteilen sich in:

182 telefonische Terminvereinbarungen

256 telefonische Kurzberatungen (Terminvereinbarungen und/ oder Informa- tionsweitergabe von bis zu 15 minütiger Dauer)

13 Anfragen/Kontakte per E-Mail

sowie weitergehende Beratungen und Begleitungen:

429 persönliche Beratungen (Informationsberatungen, psychosoziale Beratung, Krisenintervention; durchschnittliche Dauer 60 Minuten),

77 telefonische Informationsberatungen (durchschnittl. Dauer 60 Minuten),

14 Begleitungen (zu Polizei, Gericht, Ärztin, Anwältin, Ämtern/Behörden etc.) Hinzu kommen:

12 telefonische Beratungen von nicht direkt Betroffenen,

106 telefonische Fachgespräche,

die wir im Rahmen unserer Arbeit mit Ämtern, Institutionen und Angehörigen anderer Berufsgruppen (z.B. Sozialarbeiter*innen, Ärzt*innen, Anwält*innen etc.) führen. Es fanden zudem 18 Fach- und Austauschtreffen statt. Zu den letzt genannten Bereichen und den E-Mail-Kontakten werden keine weiteren statistischen Daten ermittelt und sie sind somit in der folgenden Auswertung nicht weiter erfasst.

1) Telefonische Terminvereinbarungen und Kurzberatungen

Bei tel. Terminvereinbarungen und Kurzberatungen werden über eine Schätzung der Altersgruppe hinaus keine weitergehenden Informationen über die Klientin festgehalten. Tel. Kurzberatungen sind tel. Informationsweitergaben von bis zu 15 Min.

Von insgesamt 438 telefonischen Terminvereinbarungen und Kurzberatungen waren

332 Neuanmeldungen

55 Weiterführungen

51 Wiederaufnahmen

Nach Schätzung der Beraterinnen wurden diese Klientinnen folgenden Altersgruppen zugeordnet:

Stadt Kassel Landkreis KS außerhalb Region KS

1. unter 20 Jahre 4 0 0

2. 20 – 30 Jahre 85 5 0

3. 30 – 40 Jahre 174 15 0

4. 40 – 50 Jahre 98 5 0

5. 50 – 60 Jahre 36 3 0

6. 60 – 70 Jahre 9 1 0

7. über 70 Jahre 3 0 0

Referenzen

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