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Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen aus der Retrospektive betroffener Frauen

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Academic year: 2022

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Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen aus der Retrospektive betroffener Frauen

Eine biographieanalytische Untersuchung Antje Katharina Krause

Cuvillier Verlag Göttingen

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aus der Retrospektive betroffener Frauen

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Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen aus der Retrospektive betroffener Frauen

Eine biographieanalytische Untersuchung Antje Katharina Krause

Cuvillier Verlag Göttingen

Internationaler wissenschaftlicher Fachverlag

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Aufl. - Göttingen: Cuvillier, 2016 Zugl.: Magdeburg, Univ., Diss., 2015

© CUVILLIER VERLAG, Göttingen 2016 Nonnenstieg 8, 37075 Göttingen

Telefon: 0551-54724-0 Telefax: 0551-54724-21 www.cuvillier.de

Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, das Buch oder Teile daraus auf fotomechanischem Weg (Fotokopie, Mikrokopie) zu vervielfältigen.

1. Auflage, 2016

Gedruckt auf umweltfreundlichem, säurefreiem Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft.

ISBN 978-3-7369-9187-3 eISBN 978-3-7369-8187-4

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Danksagung

Ich bedanke mich herzlich bei meinen Interviewpartnerinnen, die mir einen Einblick in ihr Leben gewährt und von ihren Erfahrungen berichtet haben. Ihre Geschichten sind der Kern und die Grundlage dieser Forschungsarbeit.

Außerdem danke ich Frau Dr. Sandra Tiefel, ohne deren Hilfe und Inspiration diese Arbeit nicht hätte entstehen können. Ebenso möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. Winfried Marotzki für seine Betreuung sowie bei dem gesamten Forschungskolloquium für die kritischen und konstruktiven Auseinandersetzungen mit dem Material zu diesem nicht ganz einfachen The- ma bedanken.

Vielen Dank an Frau Michaela Graf für die schnelle und engagierte Hilfe, wann immer ich sie benötigte, und an Frau Angelika Eger für ihre stets geduldige Hilfe bei der Abwicklung der Formalitäten bis zum Ende des Promotionsverfahrens.

Ein großes Dankeschön an Frau Silke Greve, Herrn Wolfgang Ruge und besonders Frau Dr.

Sabine Naumann und Herrn Mathias Träger für die Korrekturarbeiten.

Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Dr. Mirko Schiefelbein, mithilfe dessen Ausfüh- rungen ich die zentrale These der Arbeit untermauern konnte.

Ich danke meiner Familie und meinen Freunden für die Ermutigung, die Geduld und die Un- terstützung während der gesamten Zeit der Entstehung dieser Dissertation.

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Inhalt

1. Einleitung ... 9

1.1 Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen im historischen Wandel öffentlicher Wahrnehmung ... 9

1.2 Projektmotivation und Erkenntnisinteresse ... 15

1.3 Aufbau der Arbeit ... 17

2. Der Problembereich als Forschungsgegenstand ... 21

2.1 Theoretische Diskurse ... 21

2.1.1 Begriffliche Assoziationen ... 22

2.1.2 Der Gewalt- und der Misshandlungsbegriff ... 23

2.1.3 Erklärungsmodelle und Theorien zu häuslicher Gewalt ... 28

2.2 Neuere Studien – Eine Auswahl ... 29

2.2.1 Sekundäranalyse der Repräsentativstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ ... 30

2.2.2 Evaluationsstudien ... 34

2.3 Die misshandelte Frau im Fokus qualitativer Biographieforschung ... 40

2.4 Forschungsdesiderat ... 46

3. Forschungsdesign und Forschungsprozess ... 53

3.1 Theoretische Bezugspunkte und Prämissen ... 53

3.2 Forschungsmethodik ... 59

3.2.1 Narrativ-biographische Interviews ... 59

3.2.2 Grounded Theory ... 61

3.3 Sample ... 77

3.4 Vom Lernprozess zur Schuld und zurück ... 88

3.5 Wissenschaftstheoretischer Kontext: Schuld aus der Sicht des Opfers .... 91

4. Ergebniskategorien, Musterdarstellung und Eckfallanalysen ... 97

4.1 Das integrative Muster ... 107

4.1.1 Hanna Hermann – Interview- und Fallportrait ... 109

4.1.2 Schuld im Modus von Adressierung und Zuschreibung ... 122

4.1.3 Schuld im Modus von Zusammenhangsbildung und Selbstbezug .... 132

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4.2 Das reflexiv-tentative Muster ... 157

4.2.1 Lisa Lehmann – Interview- und Fallportrait ... 159

4.2.2 Schuld im Modus von Adressierung und Zuschreibung ... 170

4.2.3 Schuld im Modus von Zusammenhangsbildung und Selbstbezug .... 184

4.3 Das determinative Muster ... 195

4.3.1 Anna Anders – Interview- und Fallportrait ... 197

4.3.2 Schuld im Modus von Adressierung und Zuschreibung ... 209

4.3.3 Schuld im Modus von Zusammenhangsbildung und Selbstbezug .... 215

5. Schlussbemerkungen ... 251

5.1 Bildungsstand und soziale bzw. kulturelle Hintergründe der betroffenen Frauen ... 251

5.2 Bedeutung des vergangenen Zeitraums seit der Gewaltbeziehung für die Zusammenhangsbildung ... 253

5.3 Bewertung/Logik der Muster ... 254

5.4 Essenz der Untersuchung ... 258

Literaturverzeichnis ... 263

Abbildungsverzeichnis ... 271

Tabellenverzeichnis ... 271

Anhang ... 272

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Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Gewalt gegen Frauen in Paarbezie- hungen ein umfassendes Phänomen sozialer Wirklichkeit ist, ein Phänomen, das sich in allen Kulturen, in allen ethnischen, religiösen und sozioökonomischen Gruppierungen, auf allen Bildungsebenen und in allen Altersstufen finden lässt.

Bis vor einigen Jahrzehnten als „Privatsache“, Randerscheinung oder gar legiti- mes Verhalten angesehen und abgetan, gilt die Thematik heute übereinstimmend als gesamtgesellschaftliches Problem, dem sich Forschung und institutionelle Praxis auf verschiedensten Ebenen widmen.

Parallel zu Maßnahmen der Hilfe, Unterstützung und Intervention für Opfer von Gewalt im sozialen Nahbereich etablierte sich ein breites Forschungsfeld, wel- ches sich über verschiedene humanwissenschaftliche Disziplinen erstreckt und unterschiedlichste Kontexte im Rahmen dieses Phänomens beleuchtet.

Die hier vorliegende qualitative Untersuchung ist gegenständlich in der erzie- hungswissenschaftlichen Biographieforschung verortet, die ihren programmati- schen Bezugsrahmen darin findet, dass „Lebensgeschichten zuerst einmal Lern- geschichten sind“ (Krüger 1996, S. 34). Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus auf biographische Lernprozesse im Kontext häuslicher Gewalterfahrun- gen. Die Dissertation geht der Frage nach, wie Frauen Erlebnisse häuslicher Gewalt in ihre Biographie integrieren. Auf der Basis autobiographisch-narrativer Interviews mit Frauen, die in ihrer Vergangenheit in einer Paarbeziehung Ge- walt von einem Partner erfahren haben, sollen besondere Aspekte hinsichtlich des Selbst- und Weltbildes, der Selbstsicht auf die Vergangenheit und Gegen- wart und diesbezügliche Entwicklungskontexte unter Berücksichtigung der Ge- walterfahrungen herausgearbeitet und analysiert werden.

1.1 Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen im historischen Wandel öffentlicher Wahrnehmung

Die Geschichte der Ehe ist eine Geschichte der gewaltsamen Unterwerfung der Frauen unter die Männer, die Geschichte des Geschlechterverhältnisses ist eine Geschichte der Gewalt.

So fassen Benard & Schlaffer (1992, S. 18) die gesellschaftshistorische Grund- legung und Voraussetzung von allgemeiner und Beziehungsgewalt von Männern

1. Einleitung

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gegen Frauen zusammen. Eine solch radikale Diagnose scheint angesichts ihrer Einseitigkeit und Absolutheit zwar mehr als diskussionswürdig und hinsichtlich ihrer Aktualität hinterfragbar, verweist aber auf ein umfassendes Phänomen so- zialer Wirklichkeit, welches über Jahrhunderte bis Jahrtausende legitimer Be- standteil vieler Gesellschaften war und zum Teil noch ist. Die Gesellschaft und der Staat werden in diesem Sinne als patriarchale Herrschaftsstrukturen verstan- den, die Frauen seit vielen Jahrhunderten zu Untergebenen und dem Besitz der Männer machten, ihnen keine Rechte zugestanden und sie unterdrückten. Ge- walt dient(e) dabei als Mittel zur Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse und die Ehe als rechtliche Legitimation von Gewalthandlungen. Im Mittelalter wur- de das Recht der Männer, ihre Frauen zu schlagen, von den jeweiligen Religio- nen und Systemen kultureller Normen in verschiedenen Kulturkreisen bejaht und in Religions- und Gesetzestexten festgehalten. Durch die Züchtigung der Frau behauptete der Mann seine familiäre Vormachtstellung. Die gesellschaftli- che Ordnung hatte die Unterordnung der Frauen zur Grundlage und sah für be- stimmte Delikte nicht nur ein Züchtigungsrecht, sondern sogar eine Züchti- gungspflicht des Mannes vor (vgl. Benard & Schlaffer 1992, S. 18ff.). Die Beherrschung der Frau wurde und wird von Männern in vielen Gesellschaften noch immer als ein Grundrecht angesehen und durch Staat und Religion unter- stützt. Zum Teil wird noch bis heute das Verprügeln von Ehefrauen als akzep- table Konfliktlösung angesehen, soweit die Gewalt auf das Zuhause beschränkt ist.

Die historischen Rahmenbedingungen, in denen die Gewalt in der Ehe gegen Frauen „begründet“ und legitimiert war, ließen ein Diktum der Gesellschaft ent- stehen, wonach allein die Frau die Verantwortung für das trug, was ihr zugefügt wurde (vgl. Walker 1994, S. 36ff.). Daneben entwickelten sich weitere Mythen öffentlicher Wahrnehmung und Einschätzung häuslicher Gewalt gegen Frauen, die von der Verantwortung der Täter ablenkten und das Vorkommen solcher Gewalthandlungen entweder kleinredeten oder auf spezielle Fälle einengten. So wurden Frauen beispielsweise masochistische Tendenzen nachgesagt, nach de- nen sie Freude am Schmerz hätten und dementsprechend geschlagen werden wollten. Oder es wurden bei ihnen Geisteskrankheiten diagnostiziert, die als Ur- sache von deren Misshandlungen angesehen wurden, so dass wiederum ihr eige- nes Verhalten schuld an der Gewalt war. Nicht zuletzt wurde das Problem ledig- lich auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, soziale Schichten und Minderheiten begrenzt, und so lange als gesellschaftliches Randphänomen betrachtet, das nur

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einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung betraf (vgl. ebd. S. 44ff.), und „[...]

noch 1974 stellte man die Frage, ob es eine nennenswerte Zahl von misshandel- ten Frauen wirklich gebe“ (ebd., S. 241).

Mit der Legitimation und Befürwortung ehelicher Gewalt zur Demonstration der Macht und der höheren Stellung des Mannes auf der einen und dem Zwang zum Gehorchen und zur Unterordnung der Frau auf der anderen Seite wurden bereits vor vielen Jahrhunderten die Grundsteine für eine lang gehegte, spezifische, meist akzeptierende und im besten Fall ignorante gesellschaftliche Wahrneh- mung der Gewalt gelegt. Noch bis vor wenigen Jahrzehnten wurde der häusli- chen Gewalt von der Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Wenn- gleich sich in der Gesellschaft schon längst Überzeugungen von Menschen- und Bürgerrechten und deren Schutz durchgesetzt hatten, traf dieses jedoch für den privaten Raum, die familiäre Sphäre nicht zu. Häusliche Gewalt tangierte das gesellschaftspolitische und öffentliche Interesse nicht. Sie galt als Privatsache, welche die betroffenen (Privat-)Personen selbst zu klären und zu verantworten hatten. Eine rechtliche Handhabe gegen Gewalt im sozialen Nahbereich existier- te ebenfalls lange nicht und die Tabuisierung und Bagatellisierung dieser Prob- leme trugen zur Pflege von Mythen und zu ihrer stillen Akzeptanz bei. Ein öf- fentliches Bewusstsein dafür und Bestrebungen zur Intervention bei Gewalt gegen Frauen entwickelten sich erst in den 1970er Jahren im Zuge der Frauen- bewegung (vgl. z.B. Walker 1994, S. 7). Sie prangerte gesellschaftliche Zustän- de an, entwickelte Initiativen zur Hilfe misshandelter Frauen und forcierte die Durchsetzung von Gesetzen und Rechten zum Schutz und zur Gleichberechti- gung.

Die Gründung von Frauenhäusern als zu jeder Zeit erreichbare Zufluchtsorte für Frauen und Kinder in Notsituationen stellte den ersten bedeutenden Schritt der Intervention dar. Das erste Frauenhaus entstand in London, wo die Hausfrau Erin Pizzey 1971 einen Frauentreffpunkt gründete, für den sie ein Haus zur Ver- fügung stellte. Mit der Zeit baten dort immer mehr Frauen um Unterkunft zum Schutz vor ihren gewalttätigen Partnern, so dass 1972 aus dem Frauentreffpunkt das erste Frauenhaus Europas entstand (vgl. Egger et al. 1995, S. 39).

Das Ausmaß an Gewalt, welches nun sichtbar wurde, überraschte sogar Frauen- gruppen und führte im weiteren Verlauf zur Gründung von Woman’s Aid- Gruppen, deren Mitglieder weitere Frauenhäuser einrichteten. Die autonome Frauenbewegung erreichte in den folgenden Jahren die Gründung von Frauen- häusern sowie anderer sozialer Einrichtungen für misshandelte Frauen und Kin-

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der in vielen europäischen Ländern. Dabei erwies es sich teilweise als schwierig, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren, da die Einstellung, kei- nen ausreichenden Bedarf an solchen Häusern zu haben, vielerorts verbreitet war (vgl. Hanetseder 1992).

Die Frauenhausbewegung verstand sich als politische Bewegung und verfolgte dementsprechend Ziele in einer gesellschaftspolitischen Dimension. Diese be- stand zum einen in der Ermächtigung der Frauenhäuser durch deren ökonomi- sche Unabhängigkeit und in dem Verbot des Zutritts für Männer. Weiterhin for- derte die Bewegung Initiativen gegen Männergewalt in Form von Öffentlichkeitsarbeit, rechtlichen Maßnahmen und Schulungen der Polizei.

Durch die Beseitigung von Diskriminierung, die Schaffung von Kinderbetreu- ungsmöglichkeiten und die Berufsförderung von Frauen sollte das Machtgleich- gewicht zwischen Männern und Frauen gefördert und letztlich eine Veränderung der Gesellschaft erreicht werden (vgl. Egger et al. 1995, S. 41ff.).

Die ersten Frauenhäuser im deutschsprachigen Raum entstanden Mitte der 1970er Jahre, in Westdeutschland 1976. 1977 folgten erste Notrufberatungsstel- len für vergewaltigte Frauen, die später durch Fachberatungsstellen für Frauen in Gewaltverhältnissen ergänzt wurden. Durch die Existenz dieser Einrichtun- gen, welche die Gewalt sichtbar machten, veränderte sich auch die öffentliche Wahrnehmung und insgesamt verbesserten die geschaffenen Unterstützungsan- gebote die Lage der Frauen.

Auf struktureller Ebene jedoch konnte zunächst nur wenig Erfolg verbucht wer- den. So schlug sich das differenzierte Wissen bezüglich der Beziehungsdynamik von Misshandlungsbeziehungen, der Bewältigungsstrategien misshandelter Frauen und der Strategien von Männern nicht in einer veränderten (staatlichen) Intervention nieder, und es erfolgten keine weiteren gesellschaftlichen Maß- nahmen, um die Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Es gab ebenfalls keine Bemühungen zum Abbau der Gewalt im Geschlechterverhältnis. Der Gang ins Frauenhaus wurde weiterhin als ausreichende Handlungsoption für misshandelte Frauen betrachtet und die Verantwortung dafür, wenn sie diese nicht ergriffen, wurde bei ihnen selbst gesehen. Die Frauenhäuser dienten im Wesentlichen der Verwaltung der Folgen von Gewalt. Auch hatten die Unterstützungsangebote keinen Einfluss auf die Gewaltausübung der Männer. Ein weiteres Problem lag bei den helfenden Institutionen selbst. Diese reagierten häufig nach dem Muster der gelernten Hilflosigkeit und stießen bei ihren Anstrengungen, über das bloße Helfen wollen hinauszukommen, auf Leerstellen in der Intervention. Blieben die

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Bemühungen bei einer Frau erfolglos, so wurde dies allein der Frau angelastet und nicht erkannt, dass das Hilfsangebot vielleicht nicht mit ihrer Lebenssituati- on kompatibel war (vgl. Kavemann 2004, S. 3f.). Mitte der 1980er Jahre setzte sich, vor allem durch das Engagement der Frauenbewegung, international die Sichtweise durch, dass die Verantwortung für Prävention, Intervention und Sanktionierung häuslicher Gewalt beim Staat und bei der Gesellschaft liege. Die Begründung dafür lag vor allem im gesetzlich verankerten Schutz der körperli- chen Unversehrtheit und der Durchsetzung von Menschenrechten (vgl. Schröttle 1999, S. 17). In der „Entschließung des europäischen Parlaments zur Gewalt gegen Frauen vom 11. Juni 1986“ wurden die nationalen Regierungen aufgefor- dert, sich der Problematik durch Forschung, Öffentlichkeitsarbeit, Hilfe und rechtliche Maßnahmen verstärkt anzunehmen (vgl. Punkt 1-67). Die UN- Resolution von 1993 beschäftigte sich mit Gewalt gegen Frauen und ihren un- terschiedlichen Facetten im Kontext von Menschenrechtsverletzungen und poli- tisch-gesellschaftlicher Frauendiskriminierung. Sie enthielt die Forderung einer umfassenden Ächtung und Bekämpfung der Gewalt durch die Staaten (vgl. Er- klärung der vereinten Nationen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen vom 20. Dezember 1993). Die dafür notwendigen Anforderungen und Umsetzungs- schritte fanden sich auch im 1997 veröffentlichten „UN-Bericht zu Gewalt ge- gen Frauen, deren Ursachen und Konsequenzen vom 12. Februar 1997“. Auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 wurde „Gewalt gegen Frauen“ zum ge- meinsamen Strategieziel der internationalen Frauenbewegungen erklärt. Es wur- den dafür verbindliche Maßnahmen formuliert, die von den Regierungen und internationalen Organisationen übernommen wurden. Weiter verabschiedete der europäische Rat in Straßburg einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Diese und andere Maßnahmen internationaler Organisationen zeigen die Entwicklung der fortschreitenden Politisierung von Gewalt gegen Frauen auf internationaler Ebene. Durch sie wurde und wird explizit auf die Notwendigkeit politischer und gesellschaftlicher Maßnahmen auf nationaler po- litisch-institutioneller Ebene verwiesen (vgl. z. B. Heiliger & Hofmann 1998, S.

7f. u. 251f.)

Infolge der Resolutionen leiteten viele Staaten nationale und regionale Kampag- nen ein und führten Neuerungen im rechtlichen Bereich durch. So wurde bei- spielsweise 1997 in Deutschland die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe ge- stellt, und das Gewaltschutzgesetz von 2002 ermöglichte, in Verbindung mit erweiterten polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten der Wegweisung, in vielen

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Bundesländern misshandelten Frauen eine Alternative zur Flucht (vgl.

Kavemann 2004, S. 4).

Im Zuge der Bemühungen um einen wirksamen Schutz und effektiven Hilfen bei Gewalt im häuslichen Bereich entstanden in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre institutionalisierte Kooperationsbündnisse, die interinstitutionell und interdisziplinär tätig sind. Dabei sollen möglichst alle Einrichtungen, also Frauenhäuser, Beratungsstellen, Polizei, Justiz, Jugendamt, Kinderschutz, Täter- arbeit und Politik aktiv werden, um einen verbesserten Opferschutz und die kon- sequente Inverantwortungnahme der Täter zu gewährleisten. Bedeutend für alle Beteiligten ist, Gewalt im Geschlechterverhältnis nicht mehr nur in moralischen oder psychologischen Termini zu diskutieren, sondern als Rechtsbruch ernst zu nehmen. Die Strategie, die auf Kooperation und Austausch setzt, soll es ermög- lichen, ein vollständiges Bild der Gewaltverhältnisse zu erhalten, um mehr über die Unterstützungsbedürfnisse Betroffener zu lernen und dementsprechend die Praxis zu optimieren (vgl. Kavemann 2004, S. 5).

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen ist, wie dieser Abriss verdeutlicht, kein neues Phänomen. Die Geschichte der gesellschaftlichen Wahrnehmung, Ablehnung und Verurteilung sowie als praktisches Betätigungsfeld mit Maß- nahmen der Intervention und Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingun- gen für Frauen ist dagegen noch sehr jung und längst nicht in jeder Gesellschaft etabliert.

Auch hinsichtlich der wissenschaftlichen Erforschung des Problembereiches handelt es sich hier um ein noch recht junges Forschungsgebiet. Gilt es hier zum einen, sich ein Bild über Art und Ausmaß der Gewalt zu machen, wird zum an- deren versucht, die Gewalt sowie deren Kontexte und Bezugspunkte für die Be- teiligten als Phänomen sozialer Wirklichkeit zu verstehen und zu erklären. Diese Arbeit stellt den Versuch dar, lebensweltliche und biographische Relevanzen von Frauen, die von Beziehungsgewalt betroffen waren, mittels einer Perspekti- venverschiebung herauszustellen.

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1.2 Projektmotivation und Erkenntnisinteresse

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen ist ein weltbildlich-assoziatives Para- doxon. So betrifft das Phänomen zum einen die Institution Ehe, in modernen Gesellschaften auch häufig als Partnerschaften ohne Trauschein, und die Familie als intimste und engste soziale Bindungsformen. Zum anderen bezieht es sich auf das Zuhause als Ort der Privatsphäre und des Zusammenlebens von Familien und Paaren. Für viele Menschen stehen diese Konstrukte für etwas Wünschens- und Erstrebenswertes. Sie referieren auf physische und psychische Grundbe- dürfnisse. Sie bedeuten Schutz und Geborgenheit. Sie ermöglichen Intimität und Zuflucht und stiften Zugehörigkeit, sind assoziiert mit Wärme, Vertrauen und Behaglichkeit. Gewalt jedoch negiert all diese Zusammenhänge. Wo eigentlich Vertrauen und Liebe herrschen sollten, bestehen nun Aggression und Angst. Das Zuhause als Zufluchtsort wird zum Fluchtort − die Öffentlichkeit ist plötzlich sicherer als das eigene Heim. Sicherheit und Gesundheit weichen psychischer und physischer Versehrtheit. Die Opfer häuslicher Gewalt erleben eine tiefe Er- schütterung ihres Glaubens und ihres Vertrauens in als so grundsätzlich und selbstverständlich erscheinende Welt- und Menschenbilder. Der Mensch, in den sich eine Frau einst verliebte, dem sie vertraute, mit dem sie ein gemeinsames Leben führen wollte, wird nun zu ihrer ärgsten Bedrohung, und das in den eige- nen vier Wänden. Die erschreckende Tatsache, dass dieses so unnötig wie grau- sam erscheinende Szenario existiert, dass es kein Randphänomen ist, und dass es auf die betroffenen Frauen, wie auf alle von Misshandlung im sozialen Nahbe- reich betroffenen Menschen schwerwiegendste Auswirkungen in allen Lebens- bereichen mit sich bringt, begründete das Interesse einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung in Form dieser Dissertation. Insbesondere die Frage, wie eine von Misshandlung betroffene Frau sich selbst, ihr Handeln und ihre Bio- graphie vor dem Hintergrund der Gewalt sieht, war hierbei von Interesse, um das Phänomen besser verstehen zu lernen. Eine Untersuchung wie diese ent- spricht dabei gleichermaßen auch einer Zeitdiagnose. Sie findet vor gesellschaft- lichen Rahmenbedingungen statt, die dem Hier und Jetzt entsprechen. Diese Be- dingungen waren noch vor relativ kurzer Zeit andere: Angesichts des gesellschaftlichen Wandels, welcher sich auch in Veränderungen hinsichtlich der Bildung, des Geschlechterverhältnisses sowie der Wahrnehmung und Deu- tung des Problembereichs niederschlägt und infolge dessen Frauen verbesserte Voraussetzungen für die Durchsetzung ihrer Interessen und mehr Möglichkeiten

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für eigeninitiatives Handeln und für Hilfen vorfinden, verlieren einige zu prob- lematisierende Faktoren an Relevanz, andere nehmen an Bedeutung zu.

Wissenschaftliche Forschungsarbeiten zum Thema „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ gewannen seit den 1970er Jahren deutlich an Umfang und methodischer Vielfalt. Sowohl quantitative als auch qualitative Untersuchungen fanden so den Eingang in die Forschungslandschaft.

Nimmt man die Forschungslandschaft genauer in den Blick, so fällt auf, dass die Perspektive auf misshandelte Frauen generell eine Opferperspektive ist, auf de- ren Grundlage entsprechende Forschungsfragen gestellt werden. Diese Sicht- weise ist so legitim wie notwendig. Unzweifelhaft sind misshandelte Frauen Op- fer hinsichtlich der erlittenen Gewalt. Der Opferstatus begründet weiter eine Hilfsbedürftigkeit, die wiederum die Notwendigkeit von Maßnahmen und Mög- lichkeiten der Intervention und Hilfe von außen fundiert. Es wurde eine öffentli- che Wahrnehmung des Gewaltphänomens als Problem geschaffen. Es wird mehrheitlich nicht mehr nur als „Privatstreitigkeit“ angesehen, sondern als straf- barer Akt, der häufig auf der Grundlage ungleicher Kraft- und Machtverhältnis- se ausgeübt wird und mit Gefahr für Leib und Seele einhergeht. Es ist Gewalt, bei der es einen Täter und ein Opfer gibt, wobei das Opfer Hilfe und Schutz be- darf und der Täter zur Verantwortung gezogen werden sollte. Von daher ist der Opferbegriff treffend und nützlich. Jedoch muss konstatiert werden, dass eine misshandelte Frau mehr ist als lediglich eine misshandelte Frau. Mehr als ein Opfer. Sie ist auch ein Mensch mit einem Leben vor den Gewalterfahrungen, einem Leben abseits der Gewalterfahrungen und einem Leben nach den Ge- walterfahrungen. Auf diesem Grundgedanken baute die Untersuchung auf. Es stellte sich die Frage nach einer alternativen Perspektive. Das Problem des Op- ferbegriffs ist der Objektstatus, welcher sich mit ihm verbindet. Er stellt die Frau als hilflos und ausgeliefert dar, er klammert das Vorher, das Nachher sowie die Lebenswelt um die Frau herum aus und reduziert sie auf ihr Erleiden. Er schließt Alternativen und selbstständiges, eigenverantwortliches Handeln aus. Dies je- doch ist trotz aller Maßnahmen der Hilfe (unter der Bedingung einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft) die wichtigste Voraussetzung dafür, sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu lösen.

In dieser Untersuchung soll die Frau nicht als Opfer, sondern als aktiv handeln- des Subjekt vor dem Hintergrund erlittener Gewalt betrachtet werden. Es soll nicht in erster Linie danach gefragt werden, wie sehr die misshandelte Frau ge- schädigt wurde und welche negativen Folgen die Gewalt für sie hatte. Hier geht

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es um die Frage, was die Frau aus ihren Erfahrungen für sich mitgenommen hat.

Was hat sie gelernt? Welche Bedeutung schreibt sie diesen Erfahrungen zu? Sie wird als Regisseurin ihres Lebens betrachtet, und es ist von Interesse, wie sie diese Regie nicht wegen, sondern trotz der erlittenen Gewalt führt. Es soll in Er- fahrung gebracht werden, wie sie sich retrospektiv hinsichtlich ihres Selbst- und Weltbildes zu verschiedenen Zeiten verortet, welche Schlüsse sie zieht und wie sie sich generell selbst darstellt. Dabei fällt der Blick nicht mehr nur auf die Gewalterfahrungen allein, sondern auf das gesamte Leben der Frau beziehungs- weise ihrer speziellen Interpretation und Darstellung dessen. Auf diese Weise soll ein Zugang zu der Problematik erfolgen, der Sichtweisen und Ansätze jen- seits der Opferkonstellation zulässt. Ziel der Untersuchung ist es, ein erweitertes Verständnis für Frauen mit einer solchen Gewaltvergangenheit zu schaffen, um dieses Wissen im besten Fall in die Praxis einzubringen oder es zum Anlass für weiterführende Untersuchungen zu nehmen.

Da das Vorhaben eine subjektive, gesamtbiographisch darstellerische Daten- grundlage voraussetzt, war ein qualitatives Vorgehen unabdingbar. Das narrativ- biographische Interview (Schütze u. a., 1983) bietet die Möglichkeit einer offe- nen Herangehensweise, die den Frauen eine eigene Relevanzsetzung ermöglicht.

Die Frauen werden als Expertinnen ihrer selbst betrachtet, und dementsprechend können auch nur sie selbst analytisch bedeutsame Impulse geben. Diese Form des Interviews ist geeignet, „[...] Situationsdeutungen oder Handlungsmotive in offener Form zu erfragen,“ sowie „[...] Alltagstheorien und Selbstinterpretatio- nen differenziert und offen zu erheben [...]“ (Hopf 2004, S. 350). Die Darstel- lung des Geschehenen in Form autobiographischer Rekonstruktionen sollte Da- ten generieren, anhand derer es möglich wird, analytisch die Art und Weise der Bewertung und der Einbettung des Erlittenen in den gesamtbiographischen Kon- text herauszuarbeiten. Methodisch und methodologisch orientierte sich das Vor- gehen an der Grounded Theory (Glaser/Strauss, 1979).

1.3 Aufbau der Arbeit

In Punkt 2 der Arbeit wird auf die Forschungslandschaft und den Forschungs- stand hinsichtlich des Gegenstandsbereiches eingegangen. Hierbei werden zu- nächst grundlegende begriffliche Aspekte erörtert, die für die Verortung und De- finition der Thematik und ihrer relevanten Bezüge von Bedeutung sind.

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Im zweiten Schritt kommen die aktuellsten, groß angelegten deutschen Studien zum Thema zur Sprache, so dass derzeitige Forschungsinteressen und - aktivitäten verdeutlicht werden können. Danach verengt sich der Fokus und richtet sich auf qualitative Forschungsaktivitäten, die aufgrund ihrer Methodik und ihres individuellen Bezuges auf persönliche Kontexte misshandelter Frauen der vorliegenden Untersuchung nahestehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Fragen und Kontexte dort mit welchen Ergebnissen behandelt wurden. Infolge- dessen kann dann das Forschungsdesiderat sowie die entsprechende spezielle Ausrichtung und das Erkenntnisinteresse dieser Untersuchung herausgearbeitet werden.

Das dritte Kapitel bildet den Übergang von den theoretischen Überlegungen und Planungen zur praktischen Umsetzung und Durchführung der Arbeit. Beginnend mit der theoretischen Einbettung, die durch verschiedene Zugänge der Bildungs- und Sozialforschung charakterisiert ist, werden so forschungstheoretische und forschungspraktische Eckpunkte sowie die Ausrichtung und Orientierung des Forschungsinteresses verankert. Des Weiteren werden die wichtigsten methodi- schen und methodologischen Grundlagen und Instrumente zur Datenerhebung und Analyse vorgestellt, hinsichtlich des Forschungsvorhabens begründet und auf den konkreten Untersuchungsinhalt bezogen. Das auf das Forschungsdesign und den Forschungsprozess gleichermaßen Bezug nehmende Sample bildet dann den nächsten Punkt auf der Agenda. Hier werden alle Aspekte der Datenerhe- bung dargestellt und begründet. Dabei werden die Interviews des Samples selbst inhaltlich vorgestellt sowie weitere Eckdaten und Informationen zu den Inter- viewpartnerinnen und Erhebungskriterien vermittelt. Im Anschluss daran wird der konkrete Forschungsprozess, der während der Datenanalyse durch einige Wandlungen gekennzeichnet war, vorgestellt. Es soll hier der Weg und die Ent- wicklung bis hin zu den ersten zentralen Ergebnissen verdeutlicht werden, die das Ende dieses Unterpunktes bilden. Ausgehend von den Erkenntnissen, wel- che sich im Laufe des Forschungsprozesses herauskristallisierten, erfolgt dann deren theoretische Einbettung und Bezugnahme. So wird anhand einer Schuld- konzeptionierung gezeigt, wie sich das Konstrukt der Schuld als bedeutend und theoretisch anschlussfähig für Frauen mit häuslichen Gewalterfahrungen erwei- sen kann, indem Schuld als Potenzial und Opferthema begriffen wird.

Das darauf folgende, zentrale Kapitel der Arbeit widmet sich schließlich der Darstellung der Analyseergebnisse. Hierfür werden zunächst die verschiedenen für den Schuldbezug grundlegenden Kategorien vorgestellt und näher bestimmt.

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Anschließend erfolgt die Darstellung und Charakterisierung der hervorgegange- nen Muster. Im Folgenden wird dann die Musterspezifik anhand je eines Eck- falls nachgewiesen, indem das jeweilige Interview nach einer Fallvorstellung in Form eines Interview- und Fallportraits hinsichtlich der speziellen Ausprägun- gen der zentralen Schuldmodi beleuchtet wird. Im letzten Punkt der Arbeit er- folgen schließlich eine kurze Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie entsprechende Schlussfolgerungen.

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In diesem Kapitel wird die Forschungslandschaft zum Themengebiet der häusli- chen Gewalt, respektive der Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen im Be- sonderen beleuchtet. Da diese äußerst komplex und weitläufig ist, wird hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Vielmehr soll eine Übersicht über aktu- elle und relevante Kontexte und Erkenntnisse, die sich speziell auf von häusli- cher Gewalt betroffene Frauen beziehen, erstellt werden.

Es werden dabei zunächst wesentliche theoretische Aspekte der Forschung dar- gestellt. Danach wird auf aktuelle deutsche, hauptsächlich auf der Meso- und Makroebene zu verortende Erhebungsstudien unter besonderer Berücksichti- gung ihrer methodischen Ausrichtung, ihrer Adressaten, Fragestellungen und Ergebnisse eingegangen. Im Folgenden werden dann diejenigen Forscherinnen und Studien in den Blick genommen, deren Forschungsfokus und -methoden die größte Nähe zu der hier vorliegenden qualitativen Untersuchung aufweisen. Im letzten Punkt dieses Kapitels wird schließlich das Forschungsdesiderat erläutert und das entsprechende Forschungsinteresse dieser Untersuchung begründet.

Die Definition dessen, was als Gewalt betrachtet wird und wie sie innerhalb des sozialen Nahbereiches verortet und adressiert wird zum einen, sowie die Erklä- rung des Gewaltphänomens zum anderen, sind wohl die größten Herausforde- rungen innerhalb der Forschung zum Problembereich. So werden je nach Dis- ziplin, Fragstellung und theoretischem Blickwinkel verschiedene Kriterien und Relevanzen fokussiert, die sich in der Folge auch auf empirische Forschungszu- gänge und deren analytische Ausrichtung auswirken. Diese Tatsache verweist insgesamt auf die Komplexität der Problematik, die Raum für verschiedenste Zugänge lässt. Im Folgenden werden begriffliche Diskurse sowie Theorien in Bezug auf die Ursachen häuslicher Gewalt herausgestellt.

2. Der Problembereich als Forschungsgegenstand

2.1 Theoretische Diskurse

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2.1.1 Begriffliche Assoziationen

Wenn es um Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen geht, betrifft diese im Forschungskontext hauptsächlich zwei Komplexe: den Bereich der häuslichen Gewalt und den Bereich von Gewalt im Geschlechterverhältnis. Ersterer schließt dabei in der Regel sämtliche Formen der Gewalt im sozialen Nahbereich, haupt- sächlich zwischen Familienmitgliedern und den in einem Haushalt zusammen- lebenden Personen ein. Er umfasst nach Godenzi

[...] schädigende interpersonale Verhaltensweisen, intendiert oder ausgeübt in sozialen Situationen, die bezüglich der beteiligten Individuen durch Intimität und Verhäuslichung gekennzeichnet sind. (Godenzi 1996, S. 27)

Letzterer – Gewalt im Geschlechterverhältnis – befasst sich laut Hagemann- White mit jeder

Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, welche mit der Geschlechtlichkeit des Opfers und des Täters zusammenhängt und unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird. (Hagemann-White 1992, S. 23)

Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels und vor dem Hintergrund der neueren Frauenbewegung gelangte das Phänomen der häuslichen Gewalt in die öffentli- che Wahrnehmung sowie in den Fokus wissenschaftlicher Interessen. Die ersten empirischen Studien, wissenschaftlichen Abhandlungen sowie Diskurse entstan- den Anfang der 1979er Jahre im angloamerikanischen Raum (z.B. Steinmetz und Strauss 1974).

Entsprechend den angesprochenen Komplexen entwickelten sich indes zwei kontrovers diskutierte begriffliche Ansätze hinsichtlich der Gewalt im sozialen Nahraum: der von der New-Hampshire-Schule propagierte Ausdruck der „fa- mily violence“ (u. a. Steinmetz 1977; Gelles 1974; Strauss 1973) und der des

„women abuse“ (u. a. Dobash & Dobash 1979; Martin 1976), welcher aus einer patriarchatskritischen Sicht heraus entstand. Er hebt die besondere Bedeutung von Männern als Täter und Frauen und Kindern als Opfer hervor. Der Oberbe- griff der Familie würde in diesem Sinne nicht ausreichend die Geschlechtsspezi- fik in den Blick nehmen, so die Argumentation, während die Vertreter des „Fa- mily violence“-Ansatzes die Problematik der Gewalt stärker beziehungs- und

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interaktionsgebunden verstanden wissen wollten. Sie sollte systemisch in einem größeren Zusammenhang gesehen und der Betroffenheit der gesamten Familie gerecht werden (vgl. Godenzi 1996, S. 21f.).

Der Begriff der „häuslichen Gewalt“ wird in dieser Untersuchung dem der

„Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ als übergeordnet betrachtet. So ist Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen immer auch häusliche Gewalt, häusli- che Gewalt jedoch nicht zwingend Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. In der Arbeit wird in erster Linie von „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“

die Rede sein. Durch den impliziten Bezug auf Häuslichkeit und Geschlechter- verhältnis vermag dieser Begriff das Gemeinte am konkretesten zu bezeichnen.

Die Paarbeziehung wird auch als „Misshandlungsbeziehung“ oder „Gewaltbe- ziehung“ verstanden. Wenngleich es sich bei Beziehungen, in denen Gewalt er- fahren wurde, nicht ausschließlich um Beziehungen handelte, die durch Gewalt charakterisiert waren (wie der Begriff „Gewaltbeziehung“ nahelegen könnte), so weist er doch klar darauf hin, dass es sich um genau jene Beziehung gehandelt hat, in der die Gewalt stattfand. Wenn von „häuslicher Gewalt“ die Rede sein wird, bezieht sich diese jeweils auf den gegebenen Problembereich der Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. In der Forschung, insbesondere bei Begriffs- definitionen und ursächlichen Theorien, dient „häusliche Gewalt“ legitimer- weise häufig als Bezugsbegriff, da die Gewalt im sozialen Nahbereich nicht zwangsläufig von Männern ausgehen muss und sich nicht zwangsläufig gegen deren Partnerinnen richten muss: Hier gilt also wieder das Prinzip des Oberbe- griffes. Nicht zuletzt ist der Begriff der „häuslichen Gewalt“ mittlerweile sprachlich etabliert und vor allen Dingen mit genau der Gewalt assoziiert, die Männer gegen ihre Partnerinnen ausüben. Aufgrund der Mehrdeutigkeit des Be- griffes „häusliche Gewalt“ wird dieser Begriff für die vorliegende Untersuchung nicht bevorzugt, unter der Bedingung des eindeutigen Themenbezuges jedoch als legitim angesehen und entsprechend verwendet werden.

2.1.2 Der Gewalt- und der Misshandlungsbegriff

Die Frage danach, was unter Gewalt und/oder Misshandlung verstanden werden soll, ist sowohl in theoretischer als auch praktisch-methodischer Hinsicht bedeu- tend für Forschungsdesigns, -fragen und -ergebnisse. An dieser Stelle werden verschiedene Ansätze aufgegriffen, die die Bandbreite der Perspektiven auf das Verständnis von Gewalt illustrieren.

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Die Definition von Gewalt stellt seit jeher ein großes Problem dar: Noch immer kann von keinem allgemeinen Konsens ausgegangen werden, und hierin liegt eine grundlegende Ursache für die zum Teil schwierige Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen. Insbesondere besteht die Problematik in der unter- schiedlichen Bewertung leichterer Gewalthandlungen. Was im einzelnen Gewalt darstelle, hänge zunächst von der jeweils bewertenden Person vor dem Hinter- grund ihres sozialen Raumes ab, so Godenzi (1996, S. 35). Häufig bleibt es also dem Forscher überlassen, für ein bestimmtes Erkenntnisinteresse genaue Krite- rien zur Bestimmung von Gewalt festzulegen. Eine pragmatische Lösung be- stand zum Beispiel darin, die Intention der Gewaltbestimmung zugrunde zu le- gen. Dieser Ansatz, der Gewalt als physische Komponente von Aggression ansieht, bezieht sich dadurch klar auf Elemente körperlicher Gewaltakte (Gelles

& Strauss 1988), wodurch (durchaus bewusst) Gewalt einem größeren Zusam- menhang entzogen und wesentliche Bereiche von Gewalt ausgespart wurden.

Als weitere Möglichkeit für eine Gewaltdefinition wurde die Legitimität von Gewalthandlungen herangezogen. Diese Erwägung erfuhr jedoch vielfach Ab- lehnung, da gerade im häuslichen Bereich verschiedene Formen von Gewalt als legitim betrachtet würden, wogegen Gewalt durch fremde Täter und in der Öf- fentlichkeit eher als illegitim angesehen werden könnte (vgl. Gelles 1987). An dieser Stelle erwies sich wiederum das reine Festhalten an physischen Gesche- hen als hilfreich, welche vor dem Hintergrund des Legitimitätsdenkens eventuell nicht als Gewaltakte wahrgenommen würden.

Andere Forscher versuchten, neben den körperlichen Gewaltarten auch psychi- sche Gewalt in ihre Definition einzuschließen, um den Gewaltbegriff in Form, Ausprägung und Struktur in seiner Breite zu erfassen und der Bedeutung seeli- scher Gewaltformen gerecht zu werden (z. B. Martin 1985, S. 38 f.1). Insbeson- dere der strukturelle Aspekt von Gewalt wurde mit der Zeit auch für generelle Gewaltdefinitionen bedeutsamer, so dass im heutigen Sinne Gewalt kaum mehr als reiner Akt körperlicher Angriffe angesehen wird. Diese Variante, durch die die Facetten von Gewalt deutlicher sichtbar gemacht werden konnten, diente in der Folge als Grundlage neuerer empirischer Forschungen, wobei Formen und Ausprägungen von Gewalt gleichsam ein Ergebnis dieser Forschungen waren, was die praxisbezogene Intention eines Verständnisses von Gewalt verdeutlicht (z. B. BMFSFJ, 2008).

1Martin unterschied psychische Gewaltformen in explizite Gewaltandrohung, implizite Gewaltandrohung, aus- geprägte Überwachung des Handlungsraums, krankhafte Eifersucht, verbale Degradierung und Isolierung.

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Weiterhin existieren verschiedene Klassifizierungsversuche von Gewalt. So gab es eine Unterscheidung in expressive und instrumentelle Gewalt (Megargee 1969; Wolfgang 1981), außerdem wurde Gewalt nach dem Grad der Verantwor- tung und der Herkunft der Motivation eingeteilt (Roberts 1981). Galtung (1975) definierte Gewalt wie folgt:

Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung. (S. 9)

Sodann formulierte er gegensätzliche Begriffspaare, die verschiedene Dimensi- onen von Gewalt erfassen und somit der Bandbreite des Gewaltbegriffs Rech- nung tragen sollen. Die Dimensionen lauten: intendiert vs. nicht intendiert, ma- nifest vs. latent, personal vs. strukturell, physisch vs. psychisch, objektbezogen vs. objektlos. Godenzi konstatierte, dass sich empirische Forschungsarbeiten vor allem auf diejenigen Gewaltaspekte bezögen, die objektbezogen, personal, in- tendiert, manifest und physisch seien, und nimmt an:

Offenbar besteht aufgrund des Erkenntnisinteresses, der Forschungsmethoden, der impliziten Normen und der politischen Erwünschtheit ein für die meisten Forschenden verbindliches Orientierungsgerüst, welches gewisse Formen der Gewalt bevorzugt und andere vernachlässigt. (Godenzi 1996, S. 38)

Ein weiteres Problem hinsichtlich der Definition von Gewalt besteht bezüglich der Interventionsbedarfe und der damit verbundenen geschlechtsspezifischen Aspekte. Werden sämtliche Gewaltbezüge, insbesondere die subtileren und psy- chischen Formen der Gewalt in dessen Beschreibung und Bewertung einbezo- gen, so kommt man leicht zu dem Ergebnis, dass Männer nicht minder von häuslicher Gewalt betroffen sind als Frauen (z.B. Lenz, 2004). Eine solche Ge- waltdefinition birgt die Gefahr, den Gewaltbegriff durch einen allzu inflationä- ren Gebrauch zu verwässern. Und dabei könnte die eigentliche Problemlage verdrängt werden, welche Intervention dringend nötig macht: nämlich die Tat- sache, dass die Opfer schwerer und schwerster Gewalt fast ausschließlich Frau- en sind.

Ähnlich vielfältig verhält es sich mit dem Begriff der Misshandlung. Die Miss- handlung stelle insofern eine Form der gesellschaftlich begründeten, machtbe- zogenen Gewalt dar, als sie als sichtbarster Ausdruck der gesellschaftlichen Un- terdrückung der Frau gesehen werden könne, weil sie sich auf alle körperlichen

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und psychischen Verletzungen bezieht, die Frauen von ihren Partnern zugefügt werden (vgl. Ohl & Rösener 1979, S. 133f.).

Eine Bestimmung als Misshandlung wird häufig durch das Erfassen spezifischer gewalttätiger Handlungs- und Erleidensschemata vorgenommen. Nach Walker (2002) bestünden sie aus Mustern physischen, psychischen und sexuellen Miss- brauchs, denen häufig „Mechanismen des Terrorismus“, die für sich allein keine Misshandlungen darstellten, als Gewaltsignale voraus gingen (vgl. S. 11).

Dutton (2002) betont besonders den zeitlichen Aspekt sowie die Vielfalt einer chronischen Gewaltanwendung. Der misshandelnde Partner verhielte sich dem- nach über einen längeren Zeitraum von Monaten bis Jahren in einer Art und Weise, durch die Gewalt und Zwang in psychischer, physischer und sexueller Hinsicht sowie aller Formen der Machtausübung und Unterdrückung ausgeübt würde (vgl. S. 26).

Um eine Frau als misshandelt anzusehen, bedarf es auch für Walker (1994) des Kriteriums des mehrfachen Vorkommens von Gewalt. Eine misshandelte Frau charakterisiere in dieser Hinsicht das wiederholte Unterworfensein physischer und psychischer Gewalttätigkeiten seitens ihres Mannes. Er ziele dadurch darauf ab, sie ungeachtet ihrer Rechte dazu zu bringen, das zu tun, was er verlangt.

Grundlegend für die Misshandlungsbestimmung ist dabei die intime Partner- schaft, in der Mann und Frau zueinander stehen. Weiterhin wird erst dann von einer misshandelten Frau gesprochen, wenn der Misshandlungszyklus2 von dem Paar mindestens zweimal durchlaufen wurde. Bei einem einmaligen Vorfall be- steht bereits eine Misshandlungssituation, die betreffende Frau wird jedoch erst durch das wiederholte Vorkommen zu einer misshandelten Frau (vgl. S. 26).

Definitionen dieser Art legen ihren Schwerpunkt auf spezifische Handlungsab- läufe und Kriterien der personalen Gewaltausübung unter Einbeziehung einer bestimmten Beziehungsdynamik und versuchen so, Begrifflichkeiten genauer festzulegen.

Andere Begriffsbestimmungen beziehen die Bedeutung gesellschaftlicher Ent- wicklungen und Einstellungen als ursächlichen Faktor für die Einschätzung von Misshandlungen in Beziehungen in ihre Beschreibung von Misshandlung ein.

Die genaue Definition und begriffliche Grenzziehung der Misshandlung von Frauen in Partnerschaften gegenüber anderen Formen der Gewalt wird dabei

2Als Misshandlungszyklus bezeichnet Walker (1994) drei aufeinander folgende, sich wiederholende Phasen vom Spannungsaufbau über die Gewaltentladung bis zum gewaltfreien Beziehungsabschnitt, die für Misshand- lungsbeziehungen typisch sind. Zur genaueren Beschreibung siehe Punkt 2.4

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von Brückner (1998) als problematisch angesehen, weil das jeweilige Verständ- nis dessen, was Misshandlung bedeutet, abhängig sei vom Wandel gesellschaft- licher Wertvorstellungen zu verschiedenen Zeiten sowie vom Interesse und vom Blickwinkel des Definierenden. Es existiere dementsprechend kein allgemein gültiger Maßstab zu einer objektiven Bestimmung, so dass eine Definition einer ständigen Reflexion bedarf (ebd., S. 18). In ähnlicher Weise wird diese Proble- matik von Burgart (1994) wie folgt beurteilt:

Was Misshandlung ist, wird jeweils gesellschaftlich bestimmt durch den erlaubten Gebrauch von Gewalt, der jeweils unterschiedlich definiert und gehandhabt wird. (S. 19)

Es könne demnach allgemein von Misshandlung gesprochen werden, wenn eine Person psychisch oder physisch vor dem Hintergrund einer gesellschaftlich vor- gegebenen, relativen Machtposition angegriffen wird. (vgl. ebd., S. 20). Auf ei- ne genauere Beschreibung von Handlungen sowie den Bezug speziell auf eine in der Partnerschaft misshandelte Frau wird hier also verzichtet und der gesell- schaftlich verursachten Variabilität hinsichtlich der Beurteilung Rechnung ge- tragen.

Nini et al. (1995) beziehen in ihre Definition von Misshandlung eine strukturelle Gewaltkomponente durch die Bestimmung der Gewalt als intendierte, einer Wil- lensentscheidung zu Grunde liegenden Entscheidung mit ein. Sie sehen Miss- handlung als physische und psychische Verletzung, wobei letztere von Gewalt und Gewaltandrohung begleitet sein müsse und als „Beziehungsgewalt“ be- stimmt wird. Sie gehen dabei von deren multifaktorieller Bedingtheit aus, die sozial vermittelt sei, psychisch transformiert und individuell ausagiert würde (ebd., S. 25).

Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass für die Definition von Gewalt und Misshandlung in der Literatur jeweils verschiedene Aspekte besondere Be- rücksichtigung finden. Je nach Intention und Grundlegung der Begriffsbestim- mung treten ursächliche, handlungsorientierte, genderbezogene, psychodynami- sche, individuelle oder strukturelle Kriterien dabei in den Vordergrund. Allen gemein ist dabei der Bezug auf eine bestimmte, als gewalttätig einzustufende Handlungsausrichtung. Die gesellschaftlichen Faktoren als Grundlage für die Gewaltausübung werden dabei zwar nicht immer in die Begriffsbestimmung in- tegriert, bezüglich der Frage über diesen Zusammenhang herrscht jedoch ein allgemeiner Konsens.

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