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MITTEILUNG AN DIE PRESSE Tagung des Rates. Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) Luxemburg, den 18.

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(1)

RAT DER

EUROPÄISCHEN UNION

DE

7723/05 (Presse 75) (OR. fr)

MITTEILUNG AN DIE PRESSE

2653. Tagung des Rates

Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)

Luxemburg, den 18. April 2005 Präsidenten Jeannot KRECKE

Minister für Wirtschaft und Außenhandel François BILTGEN

Minister für Kultur, Hochschulen und Forschung des Großherzogtums Luxemburg

(2)

Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Humanressourcen im Bereich Forschung und Ent- wicklung" und zur Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa angenommen.

Bezüglich des ITER-Projekts hat der Vorsitz im Anschluss an einen Gedankenaustausch zwischen dem Rat und dem Kommissionsmitglied Janez POTOČNIK ein Fazit über den Stand der internatio- nalen ITER-Verhandlungen und die Einhaltung des Zeitplans für deren Abschluss gezogen.

Der Rat hat die Folgemaßnahmen zu den auf der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates angenommenen Schlussfolgerungen zur "Lissabonner Strategie" erörtert und beschlossen, am 10. Mai 2005 eine Tagung zur Prüfung der mikroökonomischen Aspekte der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung abzuhalten.

(3)

INHALT1

TEILNEHMER ... 5

ERÖRTERTE PUNKTE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM: WEITERES VORGEHEN NACH DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES VOM 22./23. MÄRZ 2005... 7

PROGRAMM FÜR WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND INNOVATION... 9

NACHHALTIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA – Schlussfolgerungen des Rates... 10

SIEBTES FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMM... 13

ITER : DIE NÄCHSTEN SCHRITTE... 14

HUMANRESSOURCEN IM BEREICH FuE: FRAUEN UND WISSENSCHAFT, KARRIERE UND MOBILITÄT VON FORSCHERN – Schlussfolgerungen des Rates ... 15

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG – EU/Korea: Fusionsforschung ...21

Beratender Ausschuss für das Programm "Fusion" ...21

AUSSENBEZIEHUNGEN – Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Einfrieren von Vermögenswerten...21

EU/Ukraine – Tagung des Kooperationsrates ...22

ERWEITERUNG – Rumänien – Verbraucherschutz – System zum raschen Informationsaustausch ...22

Beziehungen zu Bulgarien ...23

(4)

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK

Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer – optische Strahlung ...23

BINNENMARKT

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung*...24 Verbraucherschutz – unlautere Geschäftspraktiken*...24

(5)

TEILNEHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien:

Marie-Dominique SIMONET Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen (Wallonische Region)

Tschechische Republik:

Martin JAHN Stellvertretender Ministerpräsident, zuständig für

Wirtschaft

Petr KOLÁŘ Stellvertretender Minister, Ministerium für Bildung,

Jugend und Sport Dänemark:

Helge SANDER Minister für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung

Deutschland:

Frieder MEYER-KRAHMER Staatssekretär, Bundesministerium für Bildung und

Forschung Estland:

Tiit NABER Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Griechenland:

Christos FOLIAS Staatssekretär für Wirtschaft und Finanzen

Spanien:

José MONTILLA AGUILERA Minister für Industrie, Tourismus und Handel

María Jesús SANSEGUNDO GÓMEZ DE CADIÑANOS Ministerin für Bildung und Wissenschaft

Alberto NAVARRO GONZÁLEZ Staatssekretär für die Europäische Union

Frankreich:

François d'AUBERT Beigeordneter Minister beim Minister für Bildung,

Hochschule und Forschung, zuständig für Forschung

Claudie HAIGNERÉ Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige

Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegen- heiten

Irland:

Micheál MARTIN Minister für Unternehmen, Handel und Beschäftigung

Italien:

Letizia MORATTI Ministerin für Schule, Hochschule und Forschung

Zypern:

Andreas MOLESKIS Generaldirektor

Lettland:

Ina DRUVIETE Ministerin für Bildung und Wissenschaft

Arturs Krišjānis KARIĥŠ Minister für Wirtschaft

Litauen:

Nerijus EIDUKEVIČIUS Stellvertretender Minister für Wirtschaft

Raimundas MOCKELIŪNAS Stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft Luxemburg:

François BILTGEN Minister für Arbeit und Beschäftigung, Minister für

Kultur, Hochschulen und Forschung, Minister für die

(6)

Ungarn:

Etele BARÁTH Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische

Angelegenheiten

Miklos BODA Staatssekretär für Forschung und Technologie

Malta:

Censu GALEA Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation

Niederlande:

Laurens Jan BRINKHORST Minister für Wirtschaft

Maria van der HOEVEN Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft

Österreich:

Martin BARTENSTEIN Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Elisabeth GEHRER Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Polen:

Michal KLEIBER Minister für Wissenschaft und Informatisierung

Krzysztof KRYSTOWSKI Unterstaatssekretär, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Portugal:

Manuel PINHO Minister für Wirtschaft und Innovation

Mariano GAGO Minister für Wissenschaft, Technologie und Hochschulen

Slowenien:

Jurij ZUPAN Minister für Hochschulen, Wissenschaft und Technologie

Slowakei:

László POMOTHY Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft

Finnland:

Mauri PEKKARINEN Minister für Handel und Industrie

Schweden:

Leif PAGROTSKY Minister für Bildung und Kultur

Sven-Eric SÖDER Staatssekretär im Ministerium für Industrie, Beschäftigung

und Kommunikation Vereinigtes Königreich:

Lord SAINSBURY of TURVILLE Parlamentarischer Staatssekretär für Wissenschaft und Innovation

Kommission:

Günther VERHEUGEN Vizepräsident

Janez POTOČNIK Mitglied

(7)

ERÖRTERTE PUNKTE

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM: WEITERES VORGEHEN NACH DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES VOM 22./23. MÄRZ 2005

a) Lissabonner Strategie

Der Rat hatte einen kurzen Gedankenaustausch über die Empfehlungen der Kommission zu den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, an dem auch der Vizepräsident der Kommission Günther Verheugen teilnahm.

Der Vorsitz unterrichtete den Rat darüber, wie er sich den weiteren Ablauf der Beratungen über die integrierten Leitlinien in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Forschung vorstellt. Er wies darauf hin, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ratsformationen "Wirtschaft und Finanzen" und "Wettbewerbsfähigkeit" ist.

Vor diesem Hintergrund ersuchte der Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter, für eine gute Koordinierung zwischen den Beiträgen der verschiedenen Vorbereitungsgremien zu den

integrierten Leitlinien zu sorgen. Ferner wurde beschlossen, den Rat (Wettbewerbsfähigkeit) für den 10. Mai 2005 zu einer Tagung einzuberufen, um die für Wachstum und Beschäftigung relevanten mikroökonomischen Aspekte der integrierten Leitlinien im Einzelnen zu erörtern.

Es sei daran erinnert, dass die integrierten Leitlinien sowohl die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien umfassen, die von den Ratsformationen

"Wirtschaft und Finanzen" bzw. "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"

förmlich angenommen werden sollen. Anschließend sollen die Mitgliedstaaten gemäß den vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung vom 22./23. März 2005 angenommenen Schluss- folgerungen auf der Grundlage der integrierten Leitlinien "unter ihrer Verantwortung 'nationale Reformprogramme' [erstellen], die ihren Bedürfnissen und ihren spezifischen Gegebenheiten entsprechen. Zu diesen Programmen werden alle auf regionaler und nationaler Ebene Beteiligten, einschließlich der Parlamentsgremien nach den Verfahren eines jeden Mitgliedstaats, gehört." Die nationalen Reformprogramme sollen in den darauf folgenden Jahren (jeweils im Herbst 2006 und 2007) Gegenstand von integrierten Follow-up-Berichten sein.

Die Leitlinien – wie die daraus abzuleitenden nationalen Programme – werden für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt, um die für die Durchführung nötige Stabilität zu garantieren. Sie können gegebenenfalls jedes Jahr in Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags angepasst werden.

Ferner können die nationalen Programme entsprechend den internen politischen Erfordernissen abgeändert werden.

(8)

b) Bessere Rechtsetzung

Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Vizepräsidenten der Kommission Günther Verheugen zu der Mitteilung "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union". Anschließend hatte der Rat einen Gedankenaustausch auf der Grundlage eines vom Vorsitz erstellten Fragenkatalogs. Er beschloss, diese Fragen auf seiner Tagung am 6./7. Juni 2005 eingehend zu erörtern.

Während der Aussprache äußerten sich die Delegationen zu den in der Kommissionsmitteilung formulierten Vorschlägen und zu den Maßnahmen, die sie auf Ebene der Mitgliedstaaten als vor- rangig erachten, sowie zu den für ihre bessere Koordinierung geeigneten Mechanismen.

(9)

PROGRAMM FÜR WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND INNOVATION

Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Vizepräsidenten der Kommission Günther Verheugen zu dem neuen Gemeinschaftsprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013).

In dem Programm werden bereits bestehende spezifische Programme im Rahmen von drei Säulen ("Unternehmerische Initiative und Innovation", "Unterstützung der IKT-Politik" und "Intelligente Energie – Europa") zusammengefasst. Außerdem sind neue Unterstützungsmaßnahmen insbeson- dere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen, wie beispielsweise ein Risikokapital- Instrument für innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial (GIF2) oder ein Instrument der wertpapiermäßigen Verbriefung von Bankenforderungen an KMU, das die Erweiterung der Kreditvergabekapazität kleiner und regionaler Banken zugunsten von KMU ermöglichen soll.

Die Kommission schlägt für den Zeitraum 2007-2013 eine Gesamtmittelausstattung von über 4 Mrd. EUR vor.

(10)

NACHHALTIGKEIT DES TOURISMUS IN EUROPA – Schlussfolgerungen des Rates Nach einem kurzen Gedankenaustausch über die Mitteilung der Kommission vom 24. November 2003 mit dem Titel "Grundlinien zur Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus" nahm der Rat die folgenden Schlussfolgerungen an:

"DER RAT

1. ERINNERT AN

– die Ziele der Lissabonner Strategie;

– die Entschließung des Rates über die Zukunft des Tourismus in Europa vom Mai 2002; 1

– den auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 angenommenen Durchführungsplan;

– die Mitteilung der Kommission und ihre erweiterte Folgenabschätzung zu dem Thema

"Grundlinien zur Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus" vom November 2003; 2 2. NIMMT die Ergebnisse der Europäischen Tourismus-Foren, insbesondere des letzten am

15./16. Oktober 2004 in Budapest, Ungarn, abgehaltenen Forums ZUR KENNTNIS;

3. STELLT FEST, dass die Europäische Union ihre Position als wichtigstes Tourismusziel der Welt behauptet, wodurch dem Tourismus beträchtliches wirtschaftliches Gewicht zukommt und er einen erheblichen Beitrag zur Beschäftigung europäischer Arbeitskräfte leistet;

1 Dok. 8447/02; ABl. C 135 vom 6.6.2002.

2 Dok. 15289/03 + ADD 1 – KOM(2003) 716 endg.

(11)

4. WEIST DARAUF HIN, dass die Europäische Union eine der reichsten und vielfältigsten Tourismusregionen der Welt ist mit einer großen Vielfalt an Landschaften und Kulturen, einer qualitativ hoch stehenden Infrastruktur und einem äußerst professionellen Touris- mussektor, die wichtige wirtschaftliche Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung sowie regionale Entwicklung bietet;

5. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass das große Tourismuspotenzial der neuen Mitglied- staaten, das jährlich Einnahmen von 46 Mrd. Euro und bis zu 3 Mio. Arbeitsplätze hervor- bringen könnte, voll ausgeschöpft werden muss;

6. STELLT FEST, dass die wirtschaftliche Entwicklung von Ländern wie China, Indien, Russland und Brasilien eine erhöhte Nachfrage hervorbringen wird, auf die die europäische Tourismusindustrie vorbereitet sein sollte;

7. IST DER ANSICHT, dass einer Reihe von wirtschaftlichen und demografischen Heraus- forderungen, wie der Zunahme der Zahl älterer Touristen, den speziellen und steigenden Ansprüchen junger Touristen, der zunehmenden Konkurrenz durch andere Reiseziele sowie dem voraussichtlichen Rückgang der arbeitenden Bevölkerung in Europa ab dem Jahr 2010, Rechnung getragen werden muss;

8. BETONT, dass die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Regionen ihre den Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Tourismusbranche fördernde Zusammenarbeit fortsetzen sollten, um geeignete politische Konzepte für nachhaltigen Tourismus zu entwickeln;

9. BEGRÜSST, dass die Kommission im Hinblick auf eine bis 2007 zu erarbeitende "Euro- päische Tourismus-Agenda 21" eine Gruppe für nachhaltigen Tourismus (GNT) eingesetzt hat, die die Aufgabe hat, die Vorbereitung und Umsetzung eines kohärenten Bündels von Maßnahmen für die verschiedenen Akteure in der Tourismusbranche zu lenken und zu überprüfen;

10. ERSUCHT die Mitgliedstaaten,

– an der Umsetzung eines die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Tourismus- branche fördernden Ansatzes mitzuarbeiten und somit zu den Arbeiten der GNT beizutragen;

– die bestehenden auf Fragen des nachhaltigen Tourismus spezialisierten Stellen zu ermutigen, dass sie auf europäischer Ebene Netze bilden, um den Informationsfluss zwischen Tourismuszielen zu erleichtern;

(12)

11. ERSUCHT die europäische Tourismusindustrie und andere Akteure der Tourismus- branche,

– sich aktiv an den Bemühungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus in Europa, die insbesondere in der Arbeit der GNT zum Ausdruck kommen, zu beteiligen und sie zu unterstützen;

– zur Entwicklung von auf nachhaltigen Produktions- und Konsummustern beruhenden Erzeugnissen und Dienstleistungen beizutragen, die soziale Verantwortung der Unter- nehmen zu fördern und zum Dialog und zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren beizutragen;

– Nachhaltigkeit, Öko-Effizienz und den Austausch guter Praktiken in Geschäfts-

strategien und -tätigkeiten zu integrieren, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu fördern;

12. ERSUCHT die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere Akteure der Tourismus- branche,

– Ansätze und Instrumente für die Entwicklung und Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummuster auszuarbeiten und anzuwenden und somit zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und des Beschäftigungspotenzials des europäischen Tourismussektors beizutragen;

– im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Tourismusziele zusammenzuarbeiten, insbe- sondere durch den Schutz von Naturgebieten, der biologischen Vielfalt und des Kultur- erbes, die die wichtigsten Ressourcen und größten Pluspunkte des europäischen

Tourismus darstellen;

– die Informations- und Kommunikationstechnologie und die Umwelttechnologien bestmöglich für die zu entwickelnden und umzusetzenden Maßnahmen einzusetzen;

13. ERSUCHT die Kommission,

– Nachhaltigkeitserwägungen in gemeinschaftspolitische Konzepte und Initiativen, die den Tourismus in Europa betreffen, einzubinden, insbesondere durch ihr Instrument der Folgenabschätzung;

– die Schaffung eines Systems zur Vernetzung regionaler, nationaler, grenzüber- schreitender und internationaler Stellen und Akteure zu erleichtern, damit sie bei Initiativen für nachhaltigen Tourismus zusammenarbeiten und diesbezügliche Informationen austauschen können;

– die Mitgliedstaaten über die Tätigkeiten der GNT in der ersten Jahreshälfte 2006 zu unterrichten und dem Rat vor Ende 2007 eine Mitteilung über eine "Europäische Tourismus-Agenda 21" mit Empfehlungen für konkrete, von den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren umzusetzende Maßnahmen vorzulegen."

(13)

SIEBTES FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMM

Im Anschluss an die Erläuterungen des für Forschung zuständigen Kommissionsmitglieds Janez POTOČNIK hatte der Rat einen ersten Gedankenaustausch über den Vorschlag für das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

Im Mittelpunkt dieses ersten Gedankenaustauschs standen die Aspekte, die der Vorsitz in einem den Ministern unterbreiteten Vermerk vorgeschlagen hatte (Gesamtstruktur des Programms, Verbund- forschung, Humanressourcen sowie Vereinfachung und Rationalisierung der Umsetzung des Programms).

Der Vorschlag für das nächste Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) ist eine Fortschreibung des noch laufenden sechsten Rahmenprogramms, beinhaltet jedoch auch neue Elemente zur Deckung des aktuellen Bedarfs auf Unionsebene (z.B. Förderung neuer Infrastrukturen, Koordinierung der nationalen Forschungsprogramme in größerem Maßstab, gemeinsame Technologie-Initiativen oder Förderung der Spitzenforschung). Gleichzeitig hat die Kommission nach Anhörung der Betroffenen Änderungen eingeführt, um die verwaltungstechni- schen und finanziellen Verfahren rationeller zu gestalten und die Programmabwicklung zu verein- fachen.

Das Gesamtbudget, das die Kommission für den Zeitraum 2007-2013 im Bereich der Forschung vorschlägt, beläuft sich auf 73,215 Mrd. EUR. 3

(14)

ITER 4: DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Der Rat hatte einen Gedankenaustausch über den Stand des ITER-Vorhabens.

Er begrüßte die mit allen Partnern erzielten Fortschritte, was insbesondere für das konstruktive Gespräch gilt, das am 12. April 2005 zwischen dem Kommissionsmitglied POTOČNIK und dem japanischen Minister NAKAYAMA geführt wurde.

Der Rat bekräftigte seine Schlussfolgerungen vom November 2004. Er erinnerte daran, dass sich der Europäische Rat am 22./23. März 2004 wie folgt zu ITER geäußert hatte: "Der Europäische Rat betont, dass vor Ablauf des Jahres mit dem Bau des ITER am europäischen Bewerberort begonnen werden muss, und er ersucht die Kommission, alles daran zu setzen, damit dieses Ziel erreicht wird;

insbesondere muss bis Ende Juli 2005 das internationale Übereinkommen zum Abschluss gebracht werden." Der Rat wird alles daran setzen, damit der vom Europäischen Rat vorgegebene Zeitplan für die Fertigstellung des internationalen ITER-Übereinkommens unter allen Umständen eingehal- ten wird.

Der Rat ersuchte die Kommission, alle zum Abschluss des internationalen Übereinkommens erforderlichen Vorarbeiten zu beschleunigen, damit dieses unter dem luxemburgischen Vorsitz fertig gestellt werden kann.

Er hat die Kommission ferner gebeten, die Kontakte mit den Partnern zu intensivieren, damit inner- halb der vorgesehenen Frist eine Einigung mit möglichst vielen Partnern erzielt werden kann, wobei eine Sechserlösung vom Rat nach wie vor bevorzugt wird.

4 ITER ist die englische Bezeichnung für das Projekt "Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor". An den internationalen Verhandlungen über dieses Projekt sind folgende sechs Parteien beteiligt: die Europäische Union, Südkorea, China, die Vereinigten Staaten, Japan und Russland.

(15)

HUMANRESSOURCEN IM BEREICH FuE: FRAUEN UND WISSENSCHAFT, KARRIERE UND MOBILITÄT VON FORSCHERN – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hatte eine Aussprache über das Thema "Humanressourcen im Bereich FuE: Frauen und Wissenschaft, Karriere und Mobilität von Forschern", an der auch das für Forschung zuständige Kommissionsmitglied Janez POTOČNIK teilnahm.

Im Anschluss an diese Aussprache nahm der Rat die folgenden Schlussfolgerungen an:

"DER RAT

1. ERINNERT AN

• die herausragende Rolle der Politik für Forschung und technologische Entwicklung im Rahmen der Lissabonner Strategie, an die Bedeutung, die der erfolgreichen Verwirk- lichung des Europäischen Forschungsraums zukommt, und an die Bedeutung, die der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22./23. März 2005 der Entwicklung des Humankapitals im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie 5 beigemessen hat;

• die Entschließungen des Rates zu Wissenschaft und Gesellschaft und zu Frauen in der Wissenschaft (26. Juni 2001) 6, über die Verstärkung der Mobilitätsstrategie im

Europäischen Forschungsraum (EFR) (10. Dezember 2001) 7, über Investitionen in die Forschung zur Förderung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in Europa (22. September 2003) 8, über den Beruf und die Laufbahn der Forscher im Europäischen Forschungsraum (EFR) (10. November 2003) 9 und über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation (27. November 2003) 10;

(16)

• die wichtigen neueren Arbeiten zum Thema Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie in Europa, wie den Bericht der hochrangigen Gruppe "Humanressourcen"

über die Verstärkung der Humanressourcen für Wissenschaft und Technologie in Europa, den Bericht "Die Herausforderung annehmen. Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" der hochrangigen Gruppe als Beitrag für die Halbzeit- überprüfung der Lissabonner Strategie, die Konferenz "Brain gain – the Instruments"

vom 29./30. September 2004 in Den Haag und die Fünfjahresbewertung der Rahmen- programme (1999-2003);

• die laufenden Arbeiten in den Bereichen Justiz und Inneres zu den Entwürfen für eine Richtlinie und zwei Empfehlungen über die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer wissenschaftlichen Forschungstätigkeit in der Europäischen Gemein- schaft;

2. WÜRDIGT die Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten und die Kommission auf dem Gebiet der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie bereits unternommen haben, um zahlreiche Maßnahmen durchzuführen, insbesondere diejenigen, die in der Entschließung über die Mobilitätsstrategie und in den darauf folgenden Entschließungen des Rates genannt werden;

3. ERKENNT, dass der mögliche Mangel an Forschern, vor allem in Wissenschaft, Ingenieurwesen und Technologie, die Innovationskraft, das Wissenspotenzial und das Produktivitätswachstum der EU in naher Zukunft ernsthaft bedrohen und möglicherweise die Erreichung der Ziele von Lissabon und Barcelona behindern wird. Europa muss daher einen bedeutenden Schritt nach vorn tun, um die notwendigen Voraussetzungen zu

schaffen, die eine Karriere in der Forschung attraktiver und beständiger machen und die es gestatten, Karrierestrukturen und langfristige Beschäftigungsaussichten für Forscher zu entwickeln;

4. BEKRÄFTIGT, dass ausreichende, gut ausgebildete Humanressourcen in der FuE den Eckpfeiler für die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und für technolo- gischen Fortschritt bilden, wodurch die Lebensqualität erhöht, das Wohlergehen der europäischen Bürger gesichert und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit beigetragen werden kann. Dementsprechend

• sollten Forschern auf allen Karrierestufen ungeachtet der Vertragssituation und des gewählten FuE-Karrierepfads nachhaltige Karriereaussichten geboten werden und sollten Forscher als Berufsgruppe behandelt werden und in den Einrichtungen, in denen sie arbeiten, eine vollwertige Rolle spielen;

(17)

• kann wissenschaftliche Exzellenz durch Förderung des Bewusstseins und der Fairness in Bezug auf die Geschlechterproblematik verbessert werden; Beurteilungs- und Aus- wahlverfahren müssen transparent und geschlechtsneutral sein. Europa braucht starke und koordinierte Maßnahmen und Aktionen für Chancengleichheit, um die Mitwirkung von Frauen insbesondere auf den Entscheidungsebenen zu verbessern. Die Arbeits- bedingungen und -kulturen in der akademischen Welt sowie in der Industrie müssen sich zu einem stärker integrierenden Umfeld entwickeln, das es Frauen ermöglicht, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Besondere Beachtung sollte der Beseitigung jeglicher Diskriminierung und Benachteiligung von Forscherinnen insbesondere im Zusammen- hang mit der Mutterschaft geschenkt werden;

• ist die Mobilität von Forschern innerhalb der Gemeinschaft, auf internationaler Ebene und zwischen den Fachgebieten ein Schlüssel für die Entwicklung von Forschungs- karrieren und die Qualität der Forschung, eine Quelle der Erneuerung und neuer Ideen für Forschungseinrichtungen und ein Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums;

5. BETONT daher, dass auf den jeweiligen Ebenen weiterhin kohärente integrierte Strategien für Humanressourcen im EFR entwickelt werden müssen, die sich auf vier Hauptlinien konzentrieren:

• erhebliche Aufstockung der Mittel für Ausbildung, Mobilität und Karriereentwicklung von Forschern unter Berücksichtigung der Barcelona-Ziele;

• Förderung der Karriereaussichten für Forscher, wodurch die Attraktivität der EU für talentierte Forscher aus Europa und der ganzen Welt verbessert und das Interesse junger Europäer für eine Forschungslaufbahn geweckt wird;

• Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschaft durch nationale und europäische Programme und Verstärkung der Mitwirkung von Frauen in Wissenschaft und industrieller Forschung in den Mitgliedstaaten;

(18)

• Verbesserung des gesamten Umfelds für Forscher in Europa, insbesondere durch Verbreiterung ihrer Wissensbasis für interdisziplinäre Karrieren und durch Schritte zur Beseitigung von immer noch bestehenden Hindernissen für die Mobilität innerhalb der Gemeinschaft und zwischen den Fachgebieten;

6. BEGRÜSST

• die Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern 11, die sich an die Mitgliedstaaten richtet und ihnen ein Instrument an die Hand gibt, um freiwillig weitere Initiativen zur Verbesserung und Sicherung der Karriereaussichten von For- schern in Europa und zur Schaffung eines offenen Arbeitsmarktes für Forscher zu ergreifen;

• das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 11. März 2005 über "Frauen in der Wissenschaft: Exzellenz und Innovation – Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschaft" 12, in dem neue und fortbestehende Prioritäten für künftige Maßnahmen sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene skizziert werden und in dem es heißt, dass die Ziele für die Mitwirkung von Frauen in der Wissenschaft jetzt spezifischer ausgerichtet werden müssen, so dass sie sich hauptsächlich auf das Thema Frauen in den Führungsebenen und auf bestimmte Disziplinen oder Bereiche konzen- trieren;

• den Durchführungsbericht 2004 der Kommission zu den Aktionen "Mobilitätsstrategie für den EFR" und "Forscher im EFR: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten" 13, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Ziel dieser Strategie nunmehr darin besteht, einen offenen transeuropäischen Arbeitsmarkt für Forscher mit attraktiven Karriere- aussichten zu entwickeln, der eine nutzbringende Migration der Wissenschaftselite ("Brain Circulation") fördert und dadurch die Abwanderung von Know-how sowohl in Europa als auch auf globaler Ebene begrenzt;

7. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,

• bei der Ausarbeitung ihrer Strategie- und Finanzierungsprogramme für Human- ressourcen und Mobilität die in der Charta und im Kodex niedergelegten Grundsätze, z.B. institutionelle Qualitätssicherungsmechanismen, Finanzierungskriterien sowie Audit-, Überwachungs- und Bewertungsprozesse, in geeigneter Weise gemäß ihren rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen;

11 Dok. 7321/05 – KOM(2005) 576 endg.

12 Dok. 7322/05 – SEK(2005) 370.

13 SEK(2005) 474.

(19)

• das Bewusstsein für die Charta und den Kodex im eigenen Land freiwillig zu fördern und sich mit Arbeitgebern, Finanzierungseinrichtungen und Forschern sowie anderen Beteiligten aktiv mit ihrer Anwendung zu befassen und gegebenenfalls Überwachungs- mechanismen zur Begleitung der verschiedenen Maßnahmen zu schaffen;

• die weitere Entwicklung geschlechtsspezifischer Daten über die Beteiligung von Frauen in der Forschung zu fördern, einschließlich der Erstellung jährlicher Einstellungs- statistiken;

• ehrgeizige Ziele für die Mitwirkung von Frauen aufzustellen, wobei der Schwerpunkt auf Bereichen liegt, in denen Frauen erheblich unterrepräsentiert sind, und insbesondere die Zahl von Frauen in Führungspositionen erheblich zu steigern, wobei das Ziel darin besteht, in einem ersten Schritt einen Anteil von 25 % im öffentlichen Sektor im

EU-Durchschnitt zu erreichen, und ihrer Mitwirkung an der industriellen Forschung und Technologie Auftrieb zu geben;

• weiterhin auf Arbeitsbedingungen hinzuwirken, die es sowohl Forscherinnen als auch Forschern gestatten, Familie und Arbeit, Kinder und Karriere miteinander zu verein- baren; insbesondere sollten geeignete Bestimmungen für Elternurlaub geschaffen werden; die Erforschung von Geschlechterfragen und die Geschlechterdimension in der Forschung zu stärken, darunter auch die Untersuchung der Veränderung der Rollen und Lebensentwürfe von Frauen und Männern in Europa;

• einen Beitrag zur Schaffung eines offenen und transparenten europäischen Arbeitsmark- tes für Forscher zu leisten, indem sie die Anwendung offener und europaweit zugängli- cher Einstellungsverfahren fördern, beispielsweise durch Nutzung des paneuropäischen Mobilitätsportals für Forscher;

• ihre Bemühungen fortzusetzen, um auch angesichts einer erweiterten Europäischen Union die noch bestehenden Hindernisse für die Mobilität zu überwinden, einschließ- lich der Hindernisse für die transnationale, die internationale und die interdisziplinäre Mobilität und die Mobilität zwischen und in unterschiedlichen Aufgabenbereichen;

8. ERSUCHT DIE KOMMISSION,

• regelmäßig über die Erfahrungen mit der Charta und dem Kodex Bericht zu erstatten und dabei auch den Informationen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;

(20)

• die Mitwirkung von Frauen als Forscherinnen, Beurteilende, Sachverständige und Mitglieder der Beiräte in den Rahmenprogrammen weiter zu verbessern und über diesbezügliche Fortschritte regelmäßig Bericht zu erstatten;

• das System zur Beobachtung der Stellung der Frauen in Wissenschaft und Forschung ("Gender Watch System") durch Erstellung regelmäßiger Zwischenberichte weiterzu- entwickeln; hierzu zählen auch die Gleichstellungspläne;

• die Durchführung und Überwachung der Mobilitätsstrategie und der Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung über Karrieremöglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern und den mit dem Rahmenprogramm assozi- ierten Ländern über die Lenkungsgruppe "Humanressourcen und Mobilität" und nach den Grundsätzen der offenen Koordinierungsmethode fortzusetzen;

9. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

• für die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Verbesserung der Anerken- nung von Forschern in der Öffentlichkeit und der Verbreitung der Wissenschaftskultur in ganz Europa einzutreten, um ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit für den Forscherberuf und für den gesellschaftlichen Beitrag von Forschern zu fördern und um mehr junge Leute zu ermuntern, eine Laufbahn in der Forschung einzuschlagen;

• bessere Bedingungen für die Entwicklung der Forschung im und durch den privaten Sektor zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen zu fördern."

(21)

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG

EU/Korea: Fusionsforschung

Der Rat verabschiedete einen Beschluss über Richtlinien für die Kommission zur Aushandlung eines Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Republik Korea über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fusionsforschung.

Beratender Ausschuss für das Programm "Fusion"

Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem das System der Stimmengewichtung im Beratenden Ausschuss für das Programm "Fusion" infolge des Beitritts von 10 neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004 angepasst wird (Dok. 7368/05).

Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Rates vom 16. Dezember 1980 zur Einsetzung des Beratenden Ausschusses für das Programm "Fusion" geändert.

AUSSENBEZIEHUNGEN

Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Einfrieren von Vermögenswerten

Der Rat nahm einen Beschluss zur Änderung der Liste der von wirtschaftlichen Sanktionen betrof- fenen Personen an, gegen die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) Anklage erhoben wurde (Dok. 7839/05). Durch diesen Beschluss wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/694/GASP geändert.

Nach der Überführung von Ljubomir BOROVČANIN, Gojko JANKOVIĆ, Sreten LUKIĆ,

Drago NIKOLIĆ und Vinko PANDUREVIĆ in die Hafteinheiten des Strafgerichtshofs wurden ihre Namen aus der Liste gestrichen.

(22)

Der Strafgerichtshof hat dagegen Zdravko TOLIMIR, dessen Anklage am 10. Februar 2005 veröffentlicht worden war, in die Liste der angeklagten und flüchtigen Personen aufgenommen.

Sein Name wurde daher in die mit dem Beschluss des Rates aufgestellte Liste aufgenommen.

Der Rat hatte im Oktober 2004 14 Maßnahmen getroffen, um sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ange- klagten Personen gehören, einzufrieren.

EU/Ukraine – Tagung des Kooperationsrates

Der Rat legte den Standpunkt der EU für die siebte Tagung des Kooperationsrates EU-Ukraine (Brüssel, 22. April 2005) fest.

Zu den auf der Tagung zu behandelnden Punkten von gemeinsamem Interesse gehört die Umset- zung des Aktionsplans zur Stärkung der strategischen Partnerschaft zwischen beiden Seiten.

ERWEITERUNG

Rumänien – Verbraucherschutz – System zum raschen Informationsaustausch

Der Rat verabschiedete einen Beschluss, der auf die Billigung der Teilnahme Rumäniens am

Gemeinschaftssystem zum raschen Austausch von Informationen über Gefahren, die vom Gebrauch von Verbrauchergütern ausgehen (RAPEX-System), durch den Assoziationsrat EU-Rumänien abstellt (Dok. 7807/05 und UE-RO 1807/04).

Im Jahr 2003 hatte Rumänien (ebenso wie Bulgarien) die Kommission gebeten, die nötigen Verfahren einzuleiten, um ihm den Zugang zu diesem System zu ermöglichen. Bulgarien und Rumänien haben bisher aktiv am parallelen TRAPEX-System (Übergangssystem für den raschen Informationsaustausch) teilgenommen, einem dem RAPEX-System entsprechenden Mechanismus für die Beitrittsländer.

14 Gemeinsamer Standpunkt 2004/694/GASP (ABl. L 315 vom 14.10.2004, S.52). Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/148/GASP (ABl. L 49 vom 22.2.2005, S. 34).

(23)

Beziehungen zu Bulgarien

Der Rat verabschiedete einen Beschluss über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa- Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und Bulgarien, um dem im Mai 2004 erfolgten Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union Rechnung zu tragen (Dok. 13163/04 + COR 2 + COR 3).

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK

Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer – optische Strahlung

Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung) fest (Dok. 5571/05). Der Gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt.

Der Richtlinienentwurf sieht Folgendes vor:

– Es werden Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch optische Strahlung festgelegt, um eine Harmonisierung der Über- wachungsregelungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen.

– Im Hinblick darauf werden allgemein anerkannte Leitlinien für die Beschränkung der Exposition zugrunde gelegt, die von der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) ausgearbeitet wurden. Diese wissenschaftlich untermauerten Leitlinien sollen dazu dienen, bei extrem starker Strahlenbelastung möglicherweise auftretenden akuten und Langzeitwirkungen auf Augen und Haut vorzubeugen.

– Den Arbeitgebern wird Verantwortung in Bezug auf die Bewertung der Risiken, die Verringe- rung der Strahlenbelastung, die Gesundheitsüberwachung sowie die Unterrichtung und Schulung der Arbeitnehmer übertragen.

– Zu den Arbeitnehmern, auf die diese Richtlinie Anwendung findet, zählen zum Beispiel diejeni- gen, die mit Laser- und Elektroschweißgeräten arbeiten, des Weiteren Beschäftigte in der Stahl- und Glasindustrie sowie Mitarbeiter von Solarien.

(24)

Entsprechend dem Beschluss aus dem Jahr 1999 zur Aufspaltung des ursprünglichen Vorschlags für eine Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeit- nehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibrationen, optische Strahlung sowie elektromagnetische Felder und Wellen) 15 soll dieser Entwurf die vierte und letzte Einzelrichtlinie bilden. Einzelrichtlinien über Vibrationen, Lärm und elektromagnetische Felder sind bereits verabschiedet worden.

BINNENMARKT

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung*

Der Rat nahm eine Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung an (Dok. 16182/2/03 + ADD 1; 5338/05; 6250/05 + ADD 1). Er billigte sämtliche vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommene Abänderungen. Die deutsche und die italienische Delegation enthielten sich der Stimme.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, für Verbesserungen auf dem Markt für Kfz-Haftpflicht- versicherungen zu sorgen, die Geschädigten besser zu schützen sowie einige Lücken in den

bestehenden Rechtsvorschriften zu schließen, wobei auch dem wachsenden grenzüberschreitenden Verkehr Rechnung getragen wird.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Verbesserung des Versicherungsschutzes im Falle von Langzeitaufenthalten außerhalb des Zulassungslandes, die Erhöhung der unionsweit geltenden Mindestdeckungssummen für Personenschäden sowie für Sachschäden und die Aufhebung der bis- herigen Ausschlüsse des Versicherungsschutzes, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand oder ein nicht identifiziertes Fahrzeug in den Unfall verwickelt war.

Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Vorschriften spätestens zwei Jahre nach der Veröffentli- chung der Richtlinie im Amtsblatt der EU nachkommen.

Mit dieser Richtlinie werden die Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG, 90/232/EWG und 2000/26/EG geändert.

Verbraucherschutz – unlautere Geschäftspraktiken*

Der Rat nahm eine Richtlinie an, mit der unlautere Geschäftspraktiken, die die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, verboten werden (weitere Informationen können Sie der Presse- mitteilung in Dok. 8124/05 entnehmen).

15 ABl. C 77 vom 18.3.1993, S. 12.

Referenzen

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