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MITTEILUNG AN DIE PRESSE Tagung des Rates. Wirtschaft und Finanzen. Brüssel, den 18. Januar 2005 P R E S S E

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(1)

P R E S S E

RAT DER

EUROPÄISCHEN UNION

DE

5283/05 (Presse 6) (OR. fr/en)

MITTEILUNG AN DIE PRESSE

2634. Tagung des Rates

Wirtschaft und Finanzen

Brüssel, den 18. Januar 2005 Präsident Jean-Claude JUNCKER

Premierminister, Ministre d'Etat und Minister der Finanzen, Luxemburg

(2)

5283/05 (Presse 6) 2

DE

Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung

Der Rat ist unter Berücksichtigung einer von der Kommission vorgelegten Analyse übereinge- kommen, dass im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit derzeit keine weiteren Schritte gegenüber Deutschland und Frankreich erforderlich sind.

Er hat Entscheidungen angenommen, in denen festgestellt wird, dass Griechenland und Ungarn aufgrund der Empfehlungen, die hinsichtlich der Korrektur ihres übermäßigen Defizits an sie gerichtet wurden, keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben. Begrüßt hat er jedoch die Zusagen Griechenlands bezüglich der Ausführung seines Haushaltsplans für 2005 sowie die Tatsache, dass Ungarn an seiner Zusage festhält, das übermäßige Defizit bis 2008 zu korrigieren.

Der Rat hat die Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts fortgesetzt und dabei an dem Ziel festgehalten, bis zur März-Tagung des Europäischen Rates zu einer Einigung zu gelangen;

ferner hat der Rat die wirtschaftlichen Folgen der Flutkatastrophe in Südasien erörtert.

Der Rat hat eine Vereinbarung mit der Kommission und dem Parlament gebilligt, die Aktivitäten der mit der Bewertung der Umsetzung des Lamfalussy-Prozesses beauftragten Beobachtungs- gruppe auf die Bereiche Banken, Versicherungen und betriebliche Altersversorgung auszudehnen;

der Lamfalussy-Prozess zielt auf eine bessere Regelung der Märkte für Finanzdienstleistungen ab.

(3)

1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.

Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden.

Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden

INHALT

1

TEILNEHMER ... 5

ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM... 7

FLUTWELLE IN SÜDASIEN - WIRTSCHAFTLICHE FOLGEN... 8

VERFAHREN BEI EINEM ÜBERMÄSSIGEN DEFIZIT ... 9

– Deutschland ... 9

– Frankreich ... 9

– Griechenland... 9

– Ungarn ... 10

– Tschechische Republik, Zypern, Malta, Polen und Slowakei ... 11

STABILITÄTS- UND KONVERGENZPROGRAMME ... 12

– Tschechische Republik, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden... 12

ÜBERPRÜFUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS ... 13

VORBEREITUNG DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IM MÄRZ... 14

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE WIRTSCHAFT UND FINANZEN – Finanzdienstleistungen – Lamfalussy-Prozess ... 15

ERWEITERUNG – Bulgarien und Rumänien - Informations- und Konsultationsverfahren... 15

(4)

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DE

AUSSENBEZIEHUNGEN

San Marino – Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion – EU-Erweiterung... 15

INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN

Gericht für den öffentlichen Dienst der EU... 16

HANDELSPOLITIK

Abkommen EU-Schweiz – Erweiterung ... 16

Antidumping - Korea und Taiwan - Polyethylenterephthalat... 17

Antidumping - Japan - Fernsehkameras ... 17

FISCHEREI

Abkommen EU/Komoren... 17

TRANSPARENZ

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ... 17

(5)

TEILNEHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien:

Didier REYNDERS Vizepremierminister und Minister der Finanzen

Tschechische Republik:

Bohuslav SOBOTKA Minister der Finanzen

Dänemark:

Thor PEDERSEN Minister der Finanzen

Deutschland:

Hans EICHEL Bundesminister der Finanzen

Estland:

Taavi VESKIMÄGI Minister der Finanzen

Griechenland:

Georgios ALOGOSKOUFIS Minister für Wirtschaft und Finanzen

Spanien:

Pedro SOLBES MIRA Zweiter stellvertretender Ministerpräsident und Minister

der Finanzen Frankreich:

Pierre SELLAL Ständiger Vertreter

Irland:

Brian COWEN Minister der Finanzen

Italien:

Domenico SINISCALCO Minister für Wirtschaft und Finanzen

Zypern:

Iacovos N. KERAVNOS Minister der Finanzen

Lettland:

Oskars SPURDZIĥŠ Minister der Finanzen

Litauen:

Algirdas BUTKEVIČIUS Minister der Finanzen

Luxemburg:

Jean-Claude JUNCKER Premierminister, Ministre d'État, Minister der Finanzen

Jeannot KRECKÉ Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für

Sport Ungarn:

Tibor DRASKOVICS Minister der Finanzen

Malta:

Lawrence GONZI Premierminister und Minister der Finanzen

Niederlande:

Gerrit ZALM Stellvertretender Ministerpräsident, Minister der Finanzen

Österreich:

Karl-Heinz GRASSER Bundesminister für Finanzen

Polen:

Mirosław GRONICKI Minister der Finanzen

Portugal:

António BAGÃO FELIX Minister für Finanzen und öffentliche Verwaltung

Slowenien:

Andrej BAJUK Minister der Finanzen

(6)

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DE

Slowakei:

Vladimír TVAROŠKA Staatssekretär, Minister der Finanzen

Finnland:

Antti KALLIOMÄKI Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen

Schweden:

Pär NUDER Minister der Finanzen

Vereinigtes Königreich:

Gordon BROWN Schatzkanzler

Kommission:

José Manuel BARROSO Präsident

Joaquín ALMUNIA Mitglied

Andere Teilnehmer:

Pierre VAN DER HAEGEN Generaldirektor der Europäischen Zentralbank

Philippe MAYSTADT Präsident der Europäischen Investitionsbank

Caio KOCH-WESER Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses

Jan Willem OOSTERWIJK Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik

(7)

ERÖRTERTE PUNKTE

ARBEITSPROGRAMM

Der luxemburgische Vorsitz hat sein Arbeitsprogramm für den Bereich Wirtschaft und Finanzen vorgestellt (Dok. 5149/05), und die Kommission hat die Grundzüge des Arbeitsprogramms, das sie am 26. Januar 2005 annehmen möchte, erläutert.

Vor dem Hintergrund einer Wirtschafts- und Finanzlage, die zwar einen Aufwärtstrend zeigt, jedoch nach wie vor unsicher ist, beabsichtigt Luxemburg, in den sechs Monaten seines Vorsitzes einen Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens der Wirtschaftsteilnehmer zu leisten, damit zum einen die Binnennachfrage wieder ansteigt und zum anderen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen noch weiter gestärkt werden kann.

Die Prioritäten des Vorsitzes sind die folgenden:

• klarere Gestaltung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

• Halbzeitbilanz des im März 2000 in Lissabon vereinbarten Wirtschaftsreformprozesses

• Finanzrahmen des EU-Haushalts für den Zeitraum 2007 bis 2013

• Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum

• Initiative zur Vereinfachung der Rechtsetzung ("better regulation")

• Finanzdienstleistungen

• Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

• Steuerwesen.

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DE

FLUTWELLE IN SÜDASIEN - WIRTSCHAFTLICHE FOLGEN

Der Rat hat die wirtschaftlichen Folgen des Erdbebens und der Flutwelle, die sich am 26. Dezember 2004 in Südasien und im Indischen Ozean zugetragen haben, sowie die einzelnen von der EU und den Mitgliedstaaten geplanten Hilfsaktionen erörtert.

Er hat insbesondere die Frage erörtert, ob die Europäische Investitionsbank (EIB) einen Beitrag zum Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten leisten können sollte.

Die Aussprache knüpfte an die aus Anlass der Katastrophe abgehaltene außerordentliche Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 7. Januar 2005 sowie an mehrere internationale Sitzungen, insbesondere die Geberkonferenz vom 11. Januar 2005 in Genf, an.

Der Rat hat seine Zufriedenheit über die Initiative bezüglich der EIB geäußert und die EIB und die Kommission ersucht, die Vorbereitungsarbeiten für den genannten Beitrag fortzusetzen. Er ist übereingekommen, auf dieses Thema zurückzukommen und einen diesbezüglichen Vorschlag der Kommission umgehend zu prüfen.

(9)

VERFAHREN BEI EINEM ÜBERMÄSSIGEN DEFIZIT

– Deutschland

Der Rat hat Kenntnis von einer Mitteilung der Kommission genommen, in der diese zu dem Schluss gelangt, dass im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit derzeit keine weiteren Maßnahmen gegen Deutschland erforderlich sind. Der Präsident des Rates hat die Aussprache mit der folgenden Feststellung abgeschlossen:

"Der Rat hat Kenntnis von der Mitteilung der Kommission zur "Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs" genommen, in der die Kommission zu der Schluss- folgerung gelangt, dass die von den deutschen Behörden getroffenen Maßnahmen weitgehend mit einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2005 im Einklang stehen.

Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass derzeit keine weiteren Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit notwendig sind. Deutschland hat seine Zusage bekräftigt, dass es alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um sein Defizit im Jahr 2005 auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und im Jahr 2006 unter 3 % des BIP zu halten. Die Kommission wird die Einhal- tung dieser Verpflichtungen weiterhin überwachen. Der Rat ist bereit, in Zusammenarbeit mit der Kommission gegebenenfalls Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu ergreifen."

– Frankreich

Der Rat hat Kenntnis von einer Mitteilung der Kommission genommen, in der diese zu dem Schluss gelangt, dass im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit derzeit keine weiteren Maßnahmen gegen Frankreich erforderlich sind. Der Präsident des Rates hat die Aussprache mit der folgenden Feststellung abgeschlossen:

"Der Rat hat Kenntnis von der Mitteilung der Kommission zur "Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs" genommen, in der die Kommission zu der Schluss- folgerung gelangt, dass die von den französischen Behörden getroffenen Maßnahmen weitgehend mit einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2005 im Einklang stehen.

Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass derzeit keine weiteren Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit notwendig sind. Frankreich hat seine Zusage bekräftigt, dass es alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um sein Defizit im Jahr 2005 auf unter 3 % des BIP zurückzuführen und im Jahr 2006 unter 3 % des BIP zu halten. Die Kommission wird die Einhal- tung dieser Verpflichtungen weiterhin überwachen. Der Rat ist bereit, in Zusammenarbeit mit der Kommission gegebenenfalls Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu ergreifen."

– Griechenland

Der Rat hat eine Entscheidung angenommen, in der festgestellt wird, dass Griechenland im Anschluss an die Empfehlung, die im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit an das Land gerichtet wurde (Artikel 104 Absatz 8 des Vertrags), keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat. Er hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:

(10)

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DE

"Der Rat hat die Maßnahmen geprüft, die Griechenland im Anschluss an die am 5. Juli 2004 gemäß dem EU-Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ausgesprochene Empfehlung des Rates ergriffen hat. Der Rat hat anerkannt, dass die griechische Regierung im Jahr 2004 Maßnahmen zur Ein- dämmung des wachsenden Defizits ergriffen hat und dass die für 2005 geplanten haushalts-

spezifischen Maßnahmen zu einer beträchtlichen Haushaltsanpassung führen werden. Dennoch hat der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 8 und im Anschluss an die Empfehlung der Kommission vom 22. Dezember 2004 befunden, dass Griechenland den gemäß Artikel 104 Absatz 7 am 5. Juli 2004 ausgesprochenen Empfehlungen nicht nachgekommen ist. Dies ist teilweise auf die statistischen Änderungen zurückzuführen, die in Zusammenarbeit mit Eurostat vorgenommen wurden, um das statistische System ESA 95 ordnungsgemäß anzuwenden, und auf die Mehrausgaben, die im Zusammenhang mit der Austragung der Olympischen Spiele entstanden sind, sowie ferner auf Mehrausgaben bei einigen anderen Ausgabenposten und Defizite bei bestimmten Einnahmenposten, die im Haushaltsplan 2004 nicht korrekt veranschlagt worden waren. Darüber hinaus war der Rat der Auffassung, dass angesichts des hohen Defizitergebnisses im Jahr 2004 und sonstiger Haus- haltsrisiken das übermäßige Defizit im Jahr 2005 fortbestehen könnte.

Der Rat begrüßt die Zusage Griechenlands, den Haushaltsplan 2005 mit äußerster Strenge auszu- führen. Ferner stellt der Rat fest, dass die von der griechischen Regierung ergriffenen haushalts- politischen Konsolidierungsmaßnahmen eine nachhaltige Verbesserung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos gewährleisten dürften. Er stellt ferner mit Zufriedenheit fest, dass die griechische Regierung sich dazu verpflichtet hat, die haushaltspolitische Konsolidierung fortzusetzen, um das Ziel eines mittelfristig nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erreichen."

– Ungarn

Der Rat hat eine Entscheidung angenommen, in der festgestellt wird, dass Ungarn im Anschluss an die Empfehlung, die im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit an das Land gerichtet wurde, keine wirksamen Maßnahmen getroffen hat (Artikel 104 Absatz 8 des Vertrags).

Er hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:

"Der Rat hat die Maßnahmen geprüft, die Ungarn im Anschluss an die am 5. Juli 2004 gemäß dem EU-Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ausgesprochene Empfehlung des Rates ergriffen hat.

In dieser Empfehlung hatte der Rat die ungarische Regierung aufgefordert, das bestehende über- mäßige Defizit so rasch wie möglich zu beheben und in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen gemäß dem im Mai 2004 vorgelegten ungarischen Konvergenzprogramm zu treffen. Ferner hatte er Ungarn den 5. November als Frist gesetzt, um wirksame Schritte zur Umsetzung der zur Erreichung des Defizitziels im Jahr 2005 (4,1 % des BIP) geplanten Maßnahmen zu unternehmen und bereit zu sein, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um das gesamtstaatliche Defizitziel von 4,6 % des BIP 2004 zu erreichen.

Der Rat hat anerkannt, dass die ungarische Regierung eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ange- nommen hat. Diese betrafen die Ausgabenseite und trugen 2004 im Vergleich zu 2003 zu einer beträchtlichen Verringerung des Haushaltsdefizits und einer günstigeren und nachhaltigeren Wachstumsorientierung bei. Ferner hat er festgestellt, dass eine Reihe weiterer Maßnahmen ange- kündigt wurden, mit denen das Defizit 2005 weiter reduziert werden soll. Er hält die Maßnahmen im Anschluss an die Empfehlung des Rates vom 5. Juli 2004 jedoch nicht für ausreichend, um die Defizitziele 2004 und 2005 zu erreichen; diese werden voraussichtlich deutlich überschritten werden. Daher hat der Rat gemäß einer Empfehlung der Kommission vom 22. Dezember eine Ent- scheidung aufgrund des Artikels 104 Absatz 8 angenommen.

(11)

Der Rat stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Regierung sich weiterhin bemüht, das übermäßige Defizit bis 2008 zu beheben und betont, dass eine weitere haushaltstechnische Konsolidierung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Der Rat sieht der baldigen Prüfung des neuen Konvergenz- programms Ungarns sowie eines Vorschlags der Kommission für eine neue Empfehlung auf der Grundlage des Artikels 104 Absatz 7 mit Zuversicht entgegen."

– Tschechische Republik, Zypern, Malta, Polen und Slowakei

Der Rat hat die Maßnahmen geprüft, die von der Tschechischen Republik, Zypern, Malta, Polen und der Slowakei im Anschluss an die aufgrund des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit an sie gerichtete Empfehlung (Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags) ergriffen wurden.

Auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission hat der Rat mit Zufriedenheit festgestellt, dass die Maßnahmen, die die Regierungen der betreffenden Mitgliedstaaten im Anschluss an die

Empfehlung des Rates vom 5. Juli 2004 ergriffen haben, ausreichend sein dürften, um das derzeit in diesen Ländern bestehende übermäßige Defizit innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beheben.

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DE

STABILITÄTS- UND KONVERGENZPROGRAMME

– Tschechische Republik, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden

Der Rat hat Gutachten über eine erste Reihe von Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen der Mit- gliedstaaten für 2005 angenommen; dies sind die Programme der Tschechischen Republik,

Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs und Schwedens (Dok. 15946/04, 15875/04, 15410/04, 15659/04, 15029/04).

(13)

ÜBERPRÜFUNG DES STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKTS

Der Rat hat die Frage der Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts erörtert und den Wirt- schafts- und Finanzausschuss gebeten, sich weiter mit bestimmten Aspekten zu befassen, damit auf den Tagungen des Rates am 8. März 2005 und des Europäischen Rates am 22. und 23. März 2005 Einvernehmen erzielt werden kann.

Fünf Jahre nach seiner Umsetzung wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt im Lichte einer im September von der Kommission veröffentlichten Mitteilung, in der die Rolle des Pakts bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten beurteilt wird, derzeit überprüft. Aus- gangspunkt für diese Überprüfung war ein Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2004 in der Rechts- sache C-27/04 (Kommission gegen Rat), mit dem die jeweiligen Rollen von Kommission und Rat bei der Anwendung der finanzpolitischen Rahmenvorschriften geklärt wurden.

In der Mitteilung der Kommission wird der Frage nachgegangen, inwieweit durch eine Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Pakts behoben werden könnten, wenn in den Empfehlungen mehr Gewicht auf die Konjunkturentwicklung sowie die Erhaltung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gelegt würde.

Ferner wird darin geprüft, wie die verschiedenen Instrumente der Ordnungspolitik angewandt werden könnten, um den Beitrag der Finanzpolitik zum Wirtschaftswachstum der EU zu erhöhen und die Anwendung der Strategie für Wirtschaftsreformen, die der Europäische Rat im März 2000 in Lissabon verabschiedet hat, zu erleichtern. Ferner enthält die Mitteilung Verbesserungsvor- schläge für die Umsetzung des finanzpolitischen Rahmens.

Der Rat hat den Wirtschafts- und Finanzausschuss ersucht, sich im Lichte der Erörterung weiter mit folgenden Fragen zu befassen:

– Stärkung des Pakts im Hinblick auf die Vorbeugung;

– Verbesserung der Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (im Pakt vorgesehene Korrekturmaßnahmen);

– bessere Gestaltung der Ordnungspolitik.

(14)

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DE

VORBEREITUNG DER TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IM MÄRZ

Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:

"Der Rat hat den vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik (AWP) erstellten Jahresbericht über Struk- turreformen 2005 gebilligt und ist übereingekommen, ihn als Beitrag des ECOFIN-Rates dem Europäischen Rat für dessen Frühjahrstagung 2005 zu übermitteln. Der Bericht beruht auf ausführ- lichen gegenseitigen Bewertungen der Umsetzung der Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten in den vorangegangenen zwölf Monaten. Die Untersuchungen haben bestätigt, dass die Reformen wesentlich konsequenter umgesetzt werden müssen, auch wenn im letzten Jahr insgesamt Fort- schritte zu verzeichnen sind. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Komponente der Strategie von

Lissabon hat der AWP sieben Schlüsselbereiche genannt, die für eine verstärkte Ausrichtung auf die Kernziele der Lissabonner Strategie – mehr Wachstum und Beschäftigung – von zentraler Bedeu- tung sind. Die Minister weisen darauf hin, dass der Steigerung der Beschäftigungsraten insbeson- dere im Kontext einer alternden Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, wobei ein stärkeres Wachstum auch weiterhin durch die Steigerung sowohl der Beschäftigungsrate als auch der Produktivität erzielt werden muss. Die Minister sind sich ferner darin einig, dass der Lissabonner Prozess aktiver vorangetrieben werden muss, wenn der Rückstand bei der Umsetzung aufgeholt werden soll."

*

* *

Beim Mittagessen haben die Minister die Frage des Schuldenerlasses für die afrikanischen Länder und die Möglichkeit neuer Maßnahmen zur Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Ent-

wicklungsländern erörtert.

(15)

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Finanzdienstleistungen – Lamfalussy-Prozess

Der Rat hat eine Vereinbarung mit der Kommission und dem Parlament gebilligt, das Mandat der interinstitutionellen Beobachtungsgruppe auf die Bereiche Banken, Versicherungen und betrieb- liche Altersversorgung auszudehnen. (Dok. 5176/05).

Aufgabe der interinstitutionellen Beobachtungsgruppe ist die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Lamfalussy-Prozesses im Hinblick auf eine bessere Regelung der Märkte für Finanzdienstleistungen (Investitionsdienste, Bank- und Versicherungswesen). Die Gruppe wird ihre Arbeit mindestens bis Ende 2007 fortsetzen.

Der Rat hatte am 16. November 2004 Schlussfolgerungen über die Ausdehnung des Lamfalussy- Verfahrens angenommen (siehe Mitteilung an die Presse 14429/04).

ERWEITERUNG

Bulgarien und Rumänien - Informations- und Konsultationsverfahren

Der Rat hat die Modalitäten für die Durchführung eines Informations- und Konsultationsverfahrens für die Zeit zwischen dem förmlichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien und dem Inkrafttreten des Beitrittsvertrags ("Interimsperiode") angenommen.

AUSSENBEZIEHUNGEN

San Marino – Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion – EU-Erweiterung Der Rat hat einen Beschluss über die Genehmigung des Abschlusses eines Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion mit San Marino angenommen, um der Erweiterung der Europäischen Union im Mai 2004 Rechnung zu tragen (Dok. 8637/04).

(16)

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DE

Aufgrund des Protokolls können die zehn neuen Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt der Unterzeich- nung des Abkommens im Jahr 1991 noch keine EU-Mitgliedstaaten waren, diesem Abkommen bei- treten.

INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN

Gericht für den öffentlichen Dienst der EU

Der Rat hat eine Verordnung und drei Beschlüsse in Bezug auf die Errichtung eines Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU angenommen.

Vorausgegangen war die Zustimmung des Rates zur Errichtung dieses Gerichts (Beschluss 2004/752/EG vom 2. November 2004), mit dem das Gerichtssystem der Gemeinschaft durch die Schaffung einer Fachgerichtsbarkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die Angehörige des euro- päischen öffentlichen Dienstes betreffen, verbessert werden soll (siehe auch Mitteilung an die Presse 12071/04).

Die angenommenen Rechtsakte umfassen

– eine Verordnung über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler (Dok. 15742/04);

– einen Beschluss zur Festlegung der Bedingungen im Hinblick auf die Ernennung von Richtern (Dok. 16250/04);

– zwei Beschlüsse in Bezug auf die Arbeitsweise des Ausschusses des Gerichts bzw. zur Ernennung von Mitgliedern dieses Ausschusses (Dok. 16251/04 und 16252/04).

HANDELSPOLITIK

Abkommen EU-Schweiz – Erweiterung

Der Rat hat einen Beschluss zur Genehmigung der Anpassung der Bestimmung des Begriffs

"Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" sowie der Methoden der Zusammen- arbeit der Verwaltungen gemäß dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz angenommen, um dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU Rechnung zu tragen (Dok. 11884/04).

In dem Beschluss wird der diesbezügliche Standpunkt der Gemeinschaft in dem mit dem Abkom- men EU-Schweiz eingesetzten Gemischten Ausschuss festgelegt. Mit dem Text werden die neuen Sprachfassungen hinzugefügt; ferner enthält er in dem Abkommen enthaltene Bemerkungen ver- waltungsrechtlicher Art und einige Bestimmungen zur Erleichterung des Übergangsprozesses und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Die Anpassungen gelten ab dem Zeitpunkt der Erwei- terung, d.h. ab dem 1. Mai 2004.

(17)

Antidumping - Korea und Taiwan - Polyethylenterephthalat

Der Rat hat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 2604/2004 betreffend die Einfuhren von Polyethylenterephthalat mit Ursprung in der Republik Korea und Taiwan angenommen

(Dok. 16363/04).

Antidumping - Japan - Fernsehkameras

Der Rat hat eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 2042/2000 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan angenommen (Dok. 5060/05).

FISCHEREI

Abkommen EU/Komoren

Der Rat hat eine Verordnung zur Genehmigung eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglich- keiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen mit den Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 angenommen (Dok. 13975/04).

Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten, die durch die Anzahl der Schiffe (Thun- fischwadenfänger und Oberflächen-Langleinenfischer) festgelegt werden, betreffen Spanien, Frankreich, Italien und Portugal (für den Text des Abkommens siehe Dok. 13981/04).

TRANSPARENZ

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

Der Rat hat die Antworten auf die folgenden Zweitanträge gebilligt:

– Nr. 30/c/01/04 (Dok. 15767/04), gegen die Stimmen der dänischen, der finnischen und der schwedischen Delegation;

– Nr. 31/c/01/04 (Dok. 15770/04);

– Nr. 32/c/04/04 (Dok. 15934/04), gegen die Stimme der schwedischen Delegation;

(18)

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DE

– Nr. 33/c/01/04 (Dok. 15994/04) und

– Nr. 35/c/01/04, Antrag von Herrn Ferruccio PASTORE (Dok. 16263/04).

Ferner hat der Rat im Wege des schriftlichen Verfahrens am 21. Dezember 2004 die Antworten auf die folgenden Zweitanträge gebilligt:

– Nr. 28/c/01/04, Antrag von Herrn David CRONIN (Dok. 14665/04) und – Nr. 29/c/01/04 (Dok. 14796/04).

Referenzen

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