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MITTEILUNG AN DIE PRESSE Tagung des Rates. Landwirtschaft und Fischerei. Brüssel, den 27. September 2010 PRESSE

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P R E S S E

EUROPÄISCHEN UNION

DE

13984/10 (OR. en) PRESSE 248 PR CO 21

MITTEILUNG AN DIE PRESSE

3033. Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei

Brüssel, den 27. September 2010 Präsidenten Sabine Laruelle

Ministerin für Mittelstand, Selbstständige, Landwirtschaft und Wissenschaftspolitik Belgiens

Kris Peeters

Ministerpräsident der Flämischen Regierung und Flämischer Minister für Wirtschaft, Außenpolitik, Landwirtschaft, Seefischerei und Politik des ländlichen Raums

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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung

Was die Fischerei anbelangt, so wurden die Minister kurz über den Sachstand bei der Bewirt- schaftung des Makrelenbestands im Nordostatlantikunterrichtet.

Was die Landwirtschaft anbelangt, so führte der Rat einen Gedankenaustausch über eine Mitteilung der Kommission zum Thema Freiheit der Mitgliedstaaten, über den Anbau von genetisch

veränderten Kulturen zu entscheiden.

Während des Mittagessens erörterten die Minister die Finanzierung der Tiergesundheit.

Der Rat wurde von der Kommission über einen Vorschlag für eine Verordnung über die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftigeunterrichtet. Die Minister führten ferner einen Gedanken- austausch über einen Bericht und einen Vorschlag für eine Verordnung über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union.

Schließlich nahmen die Minister Schlussfolgerungen des Vorsitzes zum Bericht der hochrangigen Expertengruppe "Milch"an, und die Kommission unterrichtete den Rat über ihren jüngsten vierteljährlichen Bericht zur Lage auf dem Milchmarkt.

(3)

1 Ÿ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.

Ÿ Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.

Ÿ Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich.

INHALT1

TEILNEHMER... 5

ERÖRTERTE PUNKTE ABGABE VON NAHRUNGSMITTELN AN BEDÜRFTIGE IN DER UNION... 7

SONDERMASSNAHMEN IM BEREICH DER LANDWIRTSCHAFT ZUGUNSTEN DER REGIONEN IN ÄUSSERSTER RANDLAGE DER UNION ... 8

MITTEILUNG DER KOMMISSION ZUR FREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN, ÜBER DEN ANBAU VON GENETISCH VERÄNDERTEN KULTUREN ZU ENTSCHEIDEN... 9

BERICHT DER HOCHRANGIGEN GRUPPE "MILCH" ... 10

LAGE AUF DEM MILCHMARKT... 11

SONSTIGES... 12

FISCHEREI ... 12

LANDWIRTSCHAFT ... 13

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFTPartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kamerun zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags ...15

FISCHEREIKap Verde - Erneuerung eines Abkommens...15

Guinea-Bissau - Erneuerung eines Abkommens ...15

15. Jahreskonferenz des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer, virtuelle Tagung, 20. September - 1. Oktober 2010 - Schlussfolgerungen des Rates...15

(4)

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

Massenvernichtungswaffen - Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation ...16

Republik Moldau - Restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region ...16

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten ...17

Verlängerung der Geltungsdauer geeigneter Maßnahmen gegen die Fidschi-Inseln ...17

Überarbeiteter Entwurf eines Verhaltenskodexes für Weltraumtätigkeiten -Schlussfolgerungen des Rates...17

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Von der Mehrwertsteuer-Richtlinie abweichende Sonderregelung für acht Mitgliedstaaten ...18

HAUSHALT

Soforthilfe für die Flutopfer in Pakistan und die Dürregebiete in Afrika...19

FORSCHUNG

Abkommen zwischen der EU und den USA über Forschung im Bereich der Sicherungsmaßnahmen für

Kernmaterial und der nuklearen Sicherheit...19

UMWELT

Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich ...19

HANDELSPOLITIK

Antidumping Trichlorisocyanursäure - Ammoniumnitrat - Polyethylenterephthalat ...20

ENTWICKLUNGSPOLITIK

Fahrplan für die Entwicklungszusammenarbeit mit Niger...20

ERNENNUNGEN

Ausschuss der Regionen (AdR)...21

TRANSPARENZ

(5)

TEILNEHMER

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:

Belgien:

Sabine LARUELLE Ministerin für Mittelstand, Selbstständige, Landwirtschaft

und Wissenschaftspolitik

Kris PEETERS Ministerpräsident der Flämischen Regierung und Flämi-

scher Minister für Wirtschaft, Außenpolitik, Landwirt- schaft, Seefischerei und Politik des ländlichen Raums

Benoît LUTGEN Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft,

ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und das Erbe (Wallonische Region)

Bulgarien:

Miroslaw NAYDENOV Minister für Landwirtschaft und Ernährung

Tschechische Republik:

Juraj CHMIEL Stellvertretender Minister für Landwirtschaft

Dänemark:

Henrik HØEGH Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei

Deutschland:

Robert KLOOS Staatssekretär

Estland:

Gert ANTSU Stellvertreter des Ständigen Vertreters

Irland:

Brendan SMITH Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

Sean CONNICK Staatsminister im Ministerium für Landwirtschaft

Griechenland:

Konstantinos SKANDALIDIS Minister für Landwirtschaft

Spanien:

Elena ESPINOSA Ministerin für Landwirtschaft und Fischerei

Juan Manuel VAZQUEZ Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des länd-

lichen Raums der Autonomen Gemeinschaft Extremadura Frankreich:

Bruno LE MAIRE Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei

Italien:

Giancarlo GALAN Minister für Landwirtschaft

Zypern:

Egly PANTELAKIS Generalsekretärin, Ministerin für Landwirtschaft,

Naturressourcen und Umwelt Lettland:

Lelde LICE-LICITE Stellvertreterin des Ständigen Vertreters

Litauen:

Mindaugas KUKLIERIUS Stellvertretender Minister für Landwirtschaft

Luxemburg:

Romain SCHNEIDER Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche

Entwicklung Ungarn:

Sándor FAZEKAS Minister für Entwicklung des ländlichen Raums

Malta:

George PULLICINO Minister für Ressourcen und Angelegenheiten des

ländlichen Raums Niederlande:

Gerda VERBURG Ministerin für Landwirtschaft, Natur und

Lebensmittelqualität Österreich:

Nikolaus BERLAKOVICH Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft

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Polen:

Marek SAWICKI Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des

ländlichen Raums Portugal:

António SERRANO Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und

Fischerei Rumänien:

Barna TÁNCZOS Staatssekretär, Ministerium für regionale Entwicklung und

Tourismus Slowenien:

Dejan ŽIDAN Minister für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung

Slowakei:

Zsolt SIMON Minister für Landwirtschaft

Finnland:

Sirkka-Liisa ANTTILA Ministerin für Landwirtschaft und Forsten

Minna-Mari KAILA Staatssekretärin, Ministerium für Landwirtschaft und

Forsten Schweden:

Eskil ERLANDSSON Minister für Landwirtschaft

Vereinigtes Königreich:

Jim PAICE Staatsminister für Landwirtschaft und Ernährung

Richard LOCHHEAD Minister für Fischerei und Angelegenheiten des ländlichen

Raums

Kommission:

Dacian CIOLOŞ Mitglied

Maria DAMANAKI Mitglied

John DALLI Mitglied

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ERÖRTERTE PUNKTE

ABGABE VON NAHRUNGSMITTELN AN BEDÜRFTIGE IN DER UNION

Die Minister wurden von der Kommission über einen Vorschlag für eine Verordnung über die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union unterrichtet (13435/10).

Einige Delegationen legten – wie bereits 2008 beim ersten von der Kommission vorgelegten Vor- schlag – einen Vorbehalt zu dem Text ein und zwar in Bezug auf dessen Rechtsgrundlage; ihrer Ansicht nach fällt dieser Vorschlag nicht unter die Agrarpolitik, sondern vielmehr unter die Sozial- politik. Einige Delegationen äußerten auch Bedenken hinsichtlich der Kofinanzierung dieser Maßnahme.

Der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) wird weiter über diesen Vorschlag beraten.

Der erste Vorschlag zu diesem Thema wurde dem Rat 2008 vorgelegt und erhielt keine Mehrheit.

Ursprünglich hatte die Kommission vorgeschlagen, die geltenden Vorschriften der Europäischen Union für die Abgabe von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an Bedürftige zu ändern.

Dem nun vorliegenden Vorschlag zufolge würden die Nahrungsmittel entweder Interventions- beständen entnommen oder auf dem Markt bezogen, allerdings würde letztere Bezugsquelle nicht mehr nur dann genutzt werden, wenn vorübergehend keine Interventionsbestände zur Verfügung stehen, wie dies bisher der Fall ist. Außerdem ist das derzeitige System bereits in zunehmendem Maße auf Käufe am Markt angewiesen, um Nahrungsmittel bereitstellen zu können, da die Inter- ventionsbestände infolge der Umgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) allmählich ausgeschöpft sind. Um eine möglichst ausgewogene Ernährung sicherzustellen, würde darüber hinaus die Auswahl der abgegebenen Nahrungsmittel auf solche Nahrungsmittel ausgedehnt, die nicht unter die Interventionsregelung fallen. Ferner sieht der Vorschlag vor, dass die Regelung kofinanziert und eine Obergrenze für den finanziellen Beitrag der Union eingeführt wird.

Die Kommission hat in dieser Neufassung den Text so umformuliert, dass er mit den Bestimmun- gen des Vertrags von Lissabon übereinstimmt und den Abänderungen des Europäischen Parlaments Rechnung trägt. Auch die Konfinanzierungsbestimmungen wurden geändert, wodurch sich der Beitrag der Union erhöht hat. Die Finanzmittel aus den Mitgliedstaaten können entweder aus öffentlichen oder aber aus privaten Finanzierungsquellen stammen.

Die geltende Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige basiert auf einer Verordnung von 1987, die 2007 schließlich in die Verordnung über die einheitliche Gemeinsame Marktorganisation übernommen wurde.

(8)

SONDERMASSNAHMEN IM BEREICH DER LANDWIRTSCHAFT ZUGUNSTEN DER REGIONEN IN ÄUSSERSTER RANDLAGE DER UNION

Im Anschluss an Erläuterungen der Kommission zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union führten die Minister einen Gedankenaustausch (13575/10). Die Kommission legte außerdem den ersten Bericht über die Auswirkungen der Reform der POSEI-Regelung (Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme) von 2006 vor (13576/10).

Einige Delegationen wiesen auf die Bedeutung dieser Maßnahmen für die betreffenden Regionen hin und hinterfragten die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags. Der Sonderausschuss Landwirtschaft wird weiter über diese Frage beraten, ehe die Minister erneut mit dem Vorschlag befasst werden.

Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 über Sonder- maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union vor, damit diese im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon steht. Der ursprüngliche Text wurde außerdem vereinfacht und aktualisiert, um die jüngsten Änderungen an den gemeinsamen Marktorganisationen einzuarbeiten.

Zwei Änderungen an dem neuen Text wurden ferner aufgrund der Empfehlungen des Berichts über die Durchführung der Reform der POSEI-Regelung vorgenommen, der auf dieser Tagung vorgelegt wurde. Die erste Änderung betrifft die Haushaltsmittel für besondere Versorgungsregelungen für Frankreich und Portugal, die zweite Änderung betrifft die Liberalisierung des Handels zwischen den französischen überseeischen Departements mit Erzeugnissen, die unter die besonderen Versorgungsregelungen fallen.

Die POSEI-Regelung kommt der Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union seit 1991 zu Gute und zielt darauf ab, Sondermaßnahmen zur Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu ermöglichen, die den geografischen und wirtschaftlichen Nach- teilen dieser Regionen gerecht werden. Die landwirtschaftsbezogenen Maßnahmen im Rahmen des POSEI-Programms lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die erste Maßnahmengruppe betrifft die Versorgung mit Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr, zur Verarbeitung oder als landwirtschaftliche Betriebsstoffe benötigt werden; die zweite Gruppe betrifft besondere

Stützungsmaßnahmen für die Erzeugung und Vermarktung der lokalen landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

(9)

MITTEILUNG DER KOMMISSION ZUR FREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN, ÜBER DEN ANBAU VON GENETISCH VERÄNDERTEN KULTUREN ZU ENTSCHEIDEN Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Mitteilung zum Thema Freiheit der Mitglied- staaten, über den Anbau von genetisch veränderten Kulturen (GVO) zu entscheiden (13511/10).

Die Delegationen nahmen zu folgenden Fragen Stellung:

– Welche wirtschaftlichen Auswirkungen und Folgen für den Binnenmarkt dürften diese Vorschläge der Kommission nach sich ziehen?

– Welche Maßnahmen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Vorschläge der Kommission mit den WTO-Vorschriften und den Vorschriften des Binnenmarktes im Einklang stehen?

Einige Delegationen begrüßten den Vorschlag als einen Versuch, die derzeitigen Probleme zu lösen, während andere wiederum große Vorbehalte anmeldeten. Die meisten Delegationen äußerten

jedoch Bedenken in Bezug auf die beiden in den Fragen des Vorsitzes aufgegriffenen Punkte und möchten ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zur Frage der Vereinbarkeit des Vor- schlags mit den WTO-Vorschriften und den Vorschriften des Binnenmarktes abwarten. Zahlreiche Delegationen sprachen sich dafür aus, die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2008 zu berücksichtigen, insbesondere was die Überprüfung des Bewertungsverfahrens für GVO anbelangt.

Mehrere Delegationen verwiesen in diesem Zusammenhang auf den Antrag der niederländischen und der österreichischen Delegation von 2009 betreffend den Anbau von GVO, der von elf weiteren Mitgliedstaaten unterstützt worden war.

Auf der nächsten Tagung des Rates (Umwelt) am 14. Oktober 2010 wird ein weiterer Gedanken- austausch stattfinden. Die weitere gesetzgeberische Arbeit wird vom Rat (Umwelt) übernommen.

Die Ad-hoc-Gruppe "Genetisch veränderte Organismen" wird den Kommissionsvorschlag weiter prüfen.

Die Kommission hat dieses neue GVO-Paket auf Antrag Ungarns, der von elf weiteren Mitglied- staaten unterstützt wurde, am 13. Juli 2010 vorgelegt.

Das Paket, das die Kommission vorgelegt hat, umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung über die Koexistenz genetisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen sowie einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. Die neue Empfehlung über die Koexistenz räumt den Mitgliedstaaten für die Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen einen größeren Ermessensspielraum ein und gibt ihnen die Möglichkeit, GVO-freie Zonen festzulegen. Die Richtlinie 2001/18/EG würde dahingehend geändert, dass ein Artikel hinzugefügt wird, nach dem die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO, die auf europäischer Ebene zugelassen worden sind, in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben beschränken oder verbieten können. Die Einschränkung bzw. das Verbot müsste sich auf andere Argumente als den Verweis auf die Umwelt- oder Gesundheitsrisiken stützen, um der auf europäischer Ebene von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführten wissenschaftlichen Bewertung keinen Abbruch zu tun und mit den WTO-Vorschriften vereinbar zu bleiben.

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BERICHT DER HOCHRANGIGEN GRUPPE "MILCH"

Der Rat nahm Kenntnis von den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zum Bericht der hochrangigen Gruppe "Milch" (13570/10), die von einer großen Mehrheit von Delegationen unterstützt wurden.

Nach einem ersten Gedankenaustausch auf der Ratstagung vom 12. Juli 2010 konnten sich 22 Delegationen den Schlussfolgerungen des Vorsitzes anschließen; eine Delegation enthielt sich der Stimme und vier Delegationen hielten an ihren Vorbehalten fest. Diese Schlussfolgerungen schließen sich an die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe an und insbesondere wird die

Kommission darin aufgefordert, vor Ende des Jahres ihre Antwort auf die drei ersten Empfehlungen abzugeben, die sich auf Folgendes beziehen:

– verstärkte Vertragsbeziehungen zwischen den Milcherzeugern und den Molkereibetrieben, – kollektive Verhandlungsmacht der Erzeuger und

– mögliche Rolle von Berufsverbänden im Milchsektor.

Die Kommission hat im Oktober 2009 als Reaktion auf die Krise im Milchsektor eine hochrangige Gruppe "Milch" eingesetzt, die die mittelfristigen und langfristigen Regelungen für den Milchsektor erörtern sollte, da die Quotenregelungen zum 1. April 2015 auslaufen werden.

Die hochrangige Gruppe hat ihren Bericht Mitte Juni vorgelegt und sieben Kategorien von Maß- nahmen empfohlen (11935/10+ 11758/10). Neben den Empfehlungen betreffend die Vertrags- beziehungen zwischen den Milcherzeugern und den Molkereibetrieben, die kollektive Verhand- lungsmacht und die Rolle der Berufsverbände werden auch Empfehlungen zu Preistransparenz, Marktinstrumenten, Qualität und Kennzeichnung sowie Innovation und Forschung abgegeben.

Die Gruppe, der hochrangige nationale Sachverständige angehören, trat zwischen Oktober 2009 und Juni 2010 zehn Mal zusammen. Die Gespräche stützten sich auf mündliche und schriftliche Bei- träge der wichtigsten europäischen Akteure der Milchversorgungskette. Darüber hinaus gingen Beiträge von geladenen Akademikern, Vertretern aus Drittländern sowie verschiedenen Dienst- stellen der Kommission zu einigen speziellen Fragen ein.

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LAGE AUF DEM MILCHMARKT

Der Rat nahm Kenntnis von dem vierteljährlichen Bericht der Kommission zur Lage auf dem Milchmarkt (13947/10), den das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission, Dacian Cioloș, erläuterte.

Die Lage auf dem Milchmarkt hat sich insgesamt in der zweiten Jahreshälfte 2009 und in der ersten Jahreshälfte 2010 stetig verbessert. In der EU liegen die Preise der wichtigsten Milcherzeugnisse weiterhin deutlich über dem (realen oder theoretischen) Interventionsniveau. Nachdem sich die Milchpreise von Mai 2009 bis November 2009 stetig erholt und im ersten Quartal 2010 stabilisiert hatten, sind sie seit April von Monat zu Monat weiter gestiegen, um im Juli einen EU-Durch- schnittspreis von schätzungsweise 30 c/kg zu erreichen. Bisher waren noch keine nachteiligen Auswirkungen auf den Markt infolge der Abgabe von Butter und Magermilchpulver aus Inter- ventionsbeständen zu beobachten, die Anfang Mai im Rahmen des Nahrungsmittelhilfsprogramms für Bedürftige und einer offenen Ausschreibung begann.

Als Reaktion auf die Krise auf dem Milchmarkt hatte die Kommission neben der Einsetzung einer hochrangigen Gruppe "Milch" im Oktober 2009 bereits im Mai 2009 zugesagt, dem Rat alle drei Monate über die Lage auf dem Milchmarkt Bericht zu erstatten.

(12)

SONSTIGES

FISCHEREI

Bewirtschaftung des Makrelenbestands im Nordostatlantik

Die Kommission unterrichtete den Rat kurz über den Sachstand in Bezug auf die Bewirtschaftung des Makrelenbestands im Nordostatlantik.

Gegenwärtiger Stand ist, dass Island und die Färöer einseitig ihre Quoten für den Makrelenfang erhöht haben und derzeit keine Vereinbarung zwischen den Küstenstaaten (EU, Norwegen, Färöern und Island) über die Quotenzuteilung für diesen Bestand besteht. Da die Verhandlungen diesen Herbst (12. - 14. Oktober 2010 in London) in eine Vereinbarung münden sollen, ersucht die Kommission um politische Leitlinien. Die Minister nahmen zu folgenden drei Fragen Stellung:

– Wünschen die Mitgliedstaaten eine Vereinbarung zwischen den Küstenstaaten?

– Sollte die EU den Färöern und/oder Island Zugang gewähren?

– Wie ist vorzugehen, falls keine Vereinbarung zwischen den Küstenstaaten zustande kommt?

Die meisten Delegationen unterstützten in dieser Frage die Kommission. Eine Vereinbarung ist immer wünschenswert – insbesondere für die Nachhaltigkeit des Makrelenbestands –, einer solchen sollte aber nicht um jeden Preis zugestimmt werden. Die Frage, welcher Zugang Island und den Färöern zu gewähren ist, stieß bei einigen Delegationen auf große Vorbehalte. Es sollte deutlich dargelegt werden, welche Alternativen zur Wahl stehen, falls keine Vereinbarung zustande kommt.

(13)

LANDWIRTSCHAFT

BSE-Überwachungsprogramm

Die lettische Delegation unterrichtete die Minister über ihren an die Kommission gerichteten Antrag, angesichts der epidemiologischen Situation in Lettland eine rasche Überarbeitung des Überwachungsprogramms für bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) in Lettland zuzulassen.

Mehrere Länder unterstützten den Antrag Lettlands nachdrücklich. Die Kommission bestätigte, dass die Bewertung der Lage in Lettland in Bezug auf BSE noch im Gange sei und zum Abschluss kommen dürfte, sobald das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebens- mittelsicherheit vorliegt, das für Ende des Jahres erwartet wird (13911/10).

Markt für Tomaten

Die italienische Delegation äußerte sich besorgt angesichts des Umfangs der Einfuhren von Tomatenmark, das in europäischen Verarbeitungserzeugnissen ohne Angabe der Herkunft ver- wendet wird. Ihrer Ansicht nach sind diese Billigeinfuhren von minderwertiger Qualität und gefährden ernsthaft den Markt für Tomaten, der sich ohnehin schon in einer kritischen Lage befindet. Italien forderte die Kommission daher auf, Vermarktungsnormen für weiterverarbeitete Lebensmittel anzunehmen, wonach die Herkunft des Rohstoffs auf dem Etikett anzugeben ist.

Während einige Delegationen diesen Antrag unterstützten und betonten, dass die Verbraucher angemessen informiert werden müssen, äußerten andere wiederum Vorbehalte unter anderem zu der Frage einer obligatorischen Kennzeichnung. Die Kommission merkte an, dass ihre Vorschläge zur Überprüfung der Qualität der europäischen Agrarerzeugnisse, die Ende des Jahres vorliegen sollen, Gelegenheit zur weiteren Prüfung dieser Frage bieten werden (13763/10).

Verlängerung der befristeten staatlichen Beihilfe

Die ungarische Delegation informierte die Minister, dass eine Verlängerung der befristeten staat- lichen Beihilfe zugunsten der landwirtschaftlichen Erzeuger notwendig sei. Angesichts der Tat- sache, dass neben den verschiedenen Naturkatastrophen auch die Wirtschaftskrise noch nicht überwunden ist, die erhebliche Folgen für den Zugang der Erzeuger zu Finanzmitteln hatte, sollte diese Maßnahme, die zum 31. Dezember 2010 auslaufen soll, mindestens bis 2011 verlängert werden. Einige Mitgliedstaaten unterstützten den ungarischen Antrag. Die Kommission wird diesen Antrag prüfen, wobei sie klarstellte, dass sich diese staatliche Beihilfe lediglich auf die Folgen der Wirtschaftskrise, nicht aber auf Naturkatastrophen erstreckt (13838/10).

(14)

Lage auf dem Getreidemarkt – Auswirkungen auf die tierische Erzeugung

Die polnische Delegation äußerte auf der Ratstagung ihre Besorgnis angesichts der Auswirkungen steigender Getreidepreise für die tierische Erzeugung, insbesondere Schweinefleisch und Geflügel.

Polen forderte die Kommission auf, Getreide aus Interventionsbeständen zu verkaufen und den Interventionspreis im Rahmen der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation anzuheben (13893/10).

Lage auf dem Getreidemarkt – Stabilisierungsmaßnahmen

Im Anschluss an den Antrag Polens informierte auch die griechische Delegation die Minister über ihren an die Kommission gerichteten Antrag, Maßnahmen zur Verringerung der gegenwärtigen Instabilität auf dem internationalen Getreidemarkt und der Preisvolatilität zu ergreifen (13914/10).

Eine Reihe von Delegationen teilten die Bedenken Polens und Griechenlands. Die Kommission bestätigte, dass sie die Abgabe von Getreide aus Interventionsbeständen beabsichtige. Eine Anhebung des Interventionspreises sei jedoch nicht angebracht.

(15)

SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT

Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kamerun zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags

Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politik- gestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (Dok.12795/10+ Dok.13187/10) angenommen. Nach dem Abschluss des

Abkommens mit Ghana im November 2009 und des Abkommens mit Kongo im Mai 2010 ist dies das dritte Abkommen dieser Art, das unterzeichnet werden soll.

FISCHEREI

Kap Verde - Erneuerung eines Abkommens

Der Rat hat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen über die Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit der Republik Kap Verde aufzunehmen

(Dok. 12600/10).

Guinea-Bissau - Erneuerung eines Abkommens

Der Rat hat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen über die Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit der Republik Guinea-Bissau aufzunehmen

(Dok. 12601/10).

15. Jahreskonferenz des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer, virtuelle Tagung, 20. September - 1. Oktober 2010 -Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat die in Dokument 13662/10enthaltenen Schlussfolgerungen angenommen.

(16)

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

Massenvernichtungswaffen - Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation Der Rat hat einen Beschluss zur Unterstützung der Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEO) in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation angenommen (Dok. 8680/10).

Der Beschluss wird im Rahmen der Durchführung der EU-Strategie von 2003 gegen die

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verabschiedet, nach der insbesondere eine Stärkung der mit der Verifikation betrauten internationalen Organisationen angestrebt werden soll.

Der Rat hat in den letzten Jahren die Gemeinsamen Aktionen 2004/495/GASP, 2005/574/GASP, 2006/418/GASP und 2008/314/GASP zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den

Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation angenommen.

Republik Moldau - Restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region Der Rat hat einen Beschluss betreffend restriktive Maßnahmen (Visumsperre) gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (Dok.13623/10)angenommen.

Mit dem Beschluss wird die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2011 verlängert. Ferner wird die Aussetzung der Maßnahmen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten bis zum 31. März 2011 verlängert, um Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts durch die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs zu fördern.

Am Ende des Zeitraums der Aussetzung wird der Rat die restriktiven Maßnahmen vor dem Hintergrund der Entwicklungen überprüfen.

Die EU wird weiterhin Anstrengungen unternehmen, um zu einer dauerhaften Lösung des Transnistrien-Konflikts auf der Grundlage der Grundsätze der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau beizutragen. Sie ruft erneut zu einer schnellstmöglichen Wiederaufnahme der förmlichen 5+2-Verhandlungen über eine Beilegung des Konflikts auf.

(17)

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den CARIFORUM-Staaten

Der Rat hat einen Beschluss über den von der Europäischen Union im durch das Wirtschaftspartner- schaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichteten Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IV des Abkommens (Dok.12433/10) angenommen. Mit dem Standpunkt des Rates sollen Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas in den Bereichen Dienstleistungsverkehr und Investitionen aufgenommen und die vor- läufige Anwendung dieser Änderungen bis zum Inkrafttreten des Abkommens vorgesehen werden.

Verlängerung der Geltungsdauer geeigneter Maßnahmen gegen die Fidschi-Inseln

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Geltungsdauer der seit 2007 geltenden Maßnahmen für die Republik Fidschi-Inseln um sechs Monate verlängert wird, um das Land bei der Rückkehr zu Demokratie, zur Achtung der Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit zu unter- stützen (Dok.13283/10). Der Beschluss geht darauf zurück, dass nach wie vor keine Fortschritte bei der Umsetzung der zentralen Verpflichtungen erzielt werden, die Fidschi mit der EU 2007 verein- bart hat. Diese Verpflichtungen betreffen in erster Linie die Achtung demokratischer Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.

Nähere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung 14086/10.

Überarbeiteter Entwurf eines Verhaltenskodexes für Weltraumtätigkeiten - Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat die in Dokument 13743/10enthaltenen Schlussfolgerungen angenommen.

(18)

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Von der Mehrwertsteuer-Richtlinie abweichende Sonderregelung für acht Mitgliedstaaten Der Rat hat die folgenden Beschlüsse angenommen, mit denen Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Polen und Rumänien ermächtigt werden, von der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abzuweichen:

– abweichend von Artikel 5 der Mehrwertsteuer-Richtlinie werden Frankreich und Italien ermächtigt, das gesamte Gelände des bestehenden Col-de-Tende-Straßentunnels für die Zwecke der Lieferung von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen und für den Betrieb, die Instandhaltung und die Gewährleistung der Sicherheit als auf dem

Hoheitsgebiet Italiens gelegen anzusehen (Dok. 12571/10);

– abweichend von Artikel 5 der Mehrwertsteuer-Richtlinie werden Deutschland und Luxemburg ermächtigt, die bestehende Grenzbrücke über die Mosel, die die deutsche Bundesstraße B419 und die luxemburgische Straße N1 zwischen Wellen und Greven- macher verbindet, in Bezug auf Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen sowie die Erneuerung und anschließende Erhaltung dieser Brücke als ausschließlich im Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg gelegen anzusehen (Dok.9293/10);

– abweichend von Artikel 287 der Mehrwertsteuer-Richtlinie wird Lettland ermächtigt, Steuerpflichtigen, deren Jahresumsatz den in Landeswährung ausgedrückten Gegenwert von 50 000 EUR zu dem am Tag seines Beitritts zur Europäischen Union geltenden Umrechnungskurs nicht übersteigt, eine Mehrwertsteuerbefreiung zu gewähren (Dok.12573/10);

– abweichend von Artikel 193 der Mehrwertsteuer-Richtlinie werden die Niederlande ermächtigt, im Bekleidungssektor weiterhin eine Regelung anzuwenden, wonach die Pflicht zur Entrichtung der Mehrwertsteuer vom Zulieferer auf das Konfektions- unternehmen (Hauptauftragnehmer) verlagert wird. Die Abweichung gilt bis zum 31. Dezember 2012 (Dok.10327/10);

– abweichend von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Mehrwertsteuer- Richtlinie wird Polen ermächtigt, das Vorsteuerabzugsrecht beim Kauf, beim inner- gemeinschaftlichen Erwerb, bei der Einfuhr, bei der Miete oder beim Leasen bestimmter Kraftfahrzeuge bis zum 31. Dezember 2013 zu begrenzen (Dok.12570/10);

(19)

HAUSHALT

Soforthilfe für die Flutopfer in Pakistan und die Dürregebiete in Afrika

Der Rat hat zusätzliche Finanzmittel für humanitäre Hilfe gebilligt, um rasch auf die schwierige Lage in Pakistan und die sich verschärfende Nahrungsmittelkrise in Afrika zu reagieren. Insgesamt werden 80 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen durch zwei Mittelübertragungen aus der Soforthilfereserve zur Verfügung gestellt. 40 Mio. EUR werden aufgewendet, um die Auswirkun- gen der Nahrungsmittelkrise in den Dürregebieten von der Sahelzone in Westafrika, einschließlich Tschad und Nordkamerun (30 Mio. EUR), bis nach Sudan (10 Mio. EUR), zu mildern. Weitere 30 Mio. EUR werden aufgewendet, um Lebensmittel, Unterkünfte und eine grundlegende

Gesundheitsversorgung in Pakistan bereitzustellen, wo nach Schätzungen der Vereinten Nationen mindestens 15 Millionen Menschen von den schweren Überschwemmungen vom August betroffen waren. Weitere 10 Mio. EUR werden dazu dienen, die operative Mindestreserve des Artikels Humanitäre Hilfe wieder aufzufüllen.

FORSCHUNG

Abkommen zwischen der EU und den USA über Forschung im Bereich der Sicherungs- maßnahmen für Kernmaterial und der nuklearen Sicherheit

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem der Abschluss eines Abkommens zwischen dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika und Euratom (Europäische Atom- gemeinschaft) über Forschung und Entwicklung im Bereich der Sicherungsmaßnahmen für Kern- material und der nuklearen Sicherheit genehmigt wird (Dok.10872/10).

UMWELT

Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

Der Rat hat die Ermächtigung für die Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über die internationale Regelung für den Zugang und den Vorteilsausgleich sowie an der Zehnten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt teilzunehmen, verlängert (Dok. 13537/10).

(20)

HANDELSPOLITIK

Antidumping Trichlorisocyanursäure - Ammoniumnitrat - Polyethylenterephthalat

Der Rat hat folgende Verordnungen angenommen:

– Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1631/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China (Dok.12986/10);

– Verordnung zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der Verordnung (EG) Nr. 661/2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland (Dok.12994/10);und

– Verordnung zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylen- terephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Dok.13057/10).

ENTWICKLUNGSPOLITIK

Fahrplan für die Entwicklungszusammenarbeit mit Niger

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, in dem ein Fahrplan für die schrittweise Wiederauf- nahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Niger während dessen Rückkehr zur verfassungs- gemäßen Ordnung enthalten ist, und damit das Konsultationsverfahren mit der Republik Niger nach Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens abgeschlossen (Dok.13280/10).

Nähere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung 14087/10.

(21)

ERNENNUNGEN

Ausschuss der Regionen (AdR)

Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem Frau Kirstine Helene BILLE (Dänemark) für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2015, zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt wird (Dok. 13284/10).

TRANSPARENZ

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

Der Rat hat folgende Dokumente angenommen:

– die Antwort auf den Zweitantrag Nr. 16/c/01/10 (Dok.12674/10);

– die Antwort auf den Zweitantrag Nr. 17/c/01/10 gegen die Stimme der dänischen, der finnischen und der schwedischen Delegation (Dok.12679/10); und

– die Antwort auf den Zweitantrag Nr. 18/c/01/10 (Dok. 12961/10).

Referenzen

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