E nergie- und
K limaschutzberatung des
O stalbkreises
EKO - EnergiekompetenzOstalb e. V., Dr.-Schneider-Straße 56, 73560 Böbingen,
Tel.: 07173/18 55 16, Fax.: 07173/18 55 17, energieberatung@ostalbkreis.de, www.energiekompe- tenzostalb.de
Förderprogramme
Altbau / Neubau
für energiesparende Maßnahmen
(Stand November 2021, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr)
Grundlage der Förderprogramme ist das GEG
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1. Energieberatung
1.1 Altbau / Neubau Energieberatung im Ostalbkreis
• Kostenlose unabhängige Erstberatung im EKO-Energieberatungszentrum o- der in Rathäusern im ganzen Ostalbkreis
• zu allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren
• telefonische Terminvereinbarung notwendig!
• in Kooperation mit der Verbraucherzentrale
• Informationen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten, Beratern etc.
Infos: EKO-EnergiekompetenzOstalb e.V., Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen, Tel. 07173/185516, Fax: 185517, energieberatung@ostalbkreis.de;
www.energiekompetenzostalb.de
1.2 Altbau / Neubau Energieberatungen der Verbraucherzentrale „Checks“
• Basis-Check Strom, Wärme 0 €
• Gebäude-Check/ Heiz-Check/ Heizungscheck, Solarwärme-Check/ Detail-Check 30 €
• Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei)
Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
1.3 Altbau „BAFA-Beratung“ Individueller Sanierungsfahrplan iSFP (Zuschuss)
• gilt nur für Altbau, Baugenehmigung vor dem 4.2.2020
• Erfüllungsoption EWärmeG BW 5%
• Antragstellung durch BAFA-Berater, (www.energiekompetenzostalb.de, Downloads/Infos)
• Zuschuss in Höhe von 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, ab 3 Wohneinheiten 1.700 €
• Erhöht evtl. Investitionszuschuss BAFA BEG um weitere 5%
Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de
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2. Bauen, Kaufen, Sanieren in BW Bauen und Sanieren … L-Bank
2.1 Neubau und Altbau: L-Bank „Wohnen mit Kind“
• Förderung von Familien mit mindestens einem Kind
• Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
• Langfristige Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen
Infos: L-Bank, Tel.
0711 122-2288, www.l-bank.de2.2 Altbau / Neubau L-Bank Kredit „Kombi-Darlehen Wohnen“, Ergänzung zu KfW-Produk- ten oder L-Bank Wohnen mit Kind (Darlehen)
• Nur für selbstgenutzte Gebäude bis max. 3 WE oder Eigentumswohnungen in BW
• Gefördert wird bei Neubau, Sanierung und Modernisierung
• auch Grundstückskosten, Kauf Immobilie incl. Erwerbsnebenkosten
• Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn
• Darlehenshöhe von 5.000 €/Wohneinheit bis ca. 200.000 €/Wohneinheit
• Zinssatz ab 0,75 % eff.
Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de
2.3 Neubau Bauen oder Kaufen
L-Bank „Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum“ (Darlehen)
• Zusatzförderung energieeffizientes Bauen für Familien, die eine neue energieeffiziente Im- mobilien bauen oder kaufen.
• Energiesparhäuser Effizienzhaus 40: Zuschuss von 50 €/m²Wohnfläche, max. 3.500 €
• Zusatzförderung: Erhöhung um bis zu 60.000 € für Mehrkosten Barrierefreiheit nach DIN
• Zusatzförderung: Innovation z.B. Kostengünstiges, nachhaltiges Bauen
• Zinssatz 0,75 % eff.
Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de
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2.4 Altbau / Neubau
L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ (Darlehen)
• Nur für selbstgenutzte Gebäude/Eigentumswohnung bis max. 3 WE in BW
• Umstellung oder Neubau von Heizungsanlagen mit erneuerbare Energien (thermische Solar- kollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
• Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn der Heizungserneuerung/Einbau
• Darlehenshöhe bis 50.000 €/Wohneinheit
• Zinssatz ab 0,75 % eff.
Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de
2.5 Altbau/Neubau
L-Bank „Zusatzfinanzierung Energieeffizienz“ (Darlehen)
• Förderung Familien mit mind. Minderj. Kind, selbstgenutzte Immobilie in BW
• Kredit bis zu 50.000 €/Wohneinheit.
• Zusatzförderungen für Altbau: Zuschuss 3 % des Förderdarlehensbetrags (max. 1.500 €) bei Sa- nierungen mit Erstellung eines Sanierungsfahrplans
• Sanierung Plus und Denkmal: Kredit bis zu 120.000 €/Wohneinheit +Zuschuss von 3 % des Kredi- tes (max. 3.600 €).
• Zinssatz ab 0,75 % eff.
Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de
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3. Neubau und Sanierung ….Kredite, Zuschüsse, etc.
3.1 KfW Produkt 261 oder 262 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredit mit Tilgungs- zuschüssen bei Effizienzhaus EG oder Einzelmaßnahmen EM
• Förderkredit ab 0,76 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.
• Bis zu 150.000 € pro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
• Bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr
• Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
• Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompeten- zostalb.de/Downloads/Infos)
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn
• EE=Erneuerbare Energien- Klasse, NH= Nachhaltigkeit-Klasse, WE=Wohneinheit Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit WE Betrag je WE Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 37.500 € Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 24.000 € Effizienzhaus 40 EE oder NH 22,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 33.750 € Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 18.000 € Effizienzhaus 55 EE oder NH 17,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 26.250 €
Baubegleitung
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue
Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder
mehr Wohneinheiten
4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000
€ je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 20.000 €
Seite 6 von 12 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit WE Betrag je WE Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 54.000 € Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 75.000 € Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 48.000 € Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 67.500 € Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 42.000 € Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 60.000 € Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 36.000 € Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 52.500 € Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 33.000 € Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 48.750 € Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 45.000 €
Baubegleitung EM
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert.
Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue
Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder
mehr Wohneinheiten
4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz- haus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 20.000 €
Seite 7 von 12 Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.
Tilgungs- zuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
z.B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern
20 %
Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen
z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
20 %
Heizungsoptimierung z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpe, Digitale Systeme einbauen
20 %
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien
Fördersatz …mit Austausch Ölheizung
Biomasse 20 % 30%
Biomasse <=2,5 mg/m³ Feinstaub 30 % 40%
Wärmepumpen 35 % 45%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) 35% 45%
Solarkollektoren 30 % 30%
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30% 40%
Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneu- erbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)
20% -
Wärmenetzanschluss >=25% EE 30 % 40%
Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45%
Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich 20 % 20%
Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Baubegleitung EM
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus
5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 2.500 € Eigentumswohnung 2.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-
enzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 1.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder
mehr Wohneinheiten
2.000 € je Wohneinheit, bis zu 20.000 € je Vor- haben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 10.000 €
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/261
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3.2 Altbau KfW Produkt 461 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss- Effizienzhaus)
• Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompeten- zostalb.de/Downloads/Infos)
• Antragstellung direkt bei der KfW
• Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit
• Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit
• Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
• Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn
• Mit einem Sanierungsfahrplan iSFP erhalten Sie 5 % Extrazuschuss beim Altbau
• EE=Erneuerbare Energien- Klasse, NH= Nachhaltigkeit-Klasse, WE=Wohneinheit Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten WE Betrag je WE
Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 €
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 40 EE- oder NH 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 €
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 55 EE oder NH 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 € Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten WE Betrag je WE
Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € bis zu 54.000 €
Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 € bis zu 75.000 €
Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € bis zu 48.000 €
Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 € bis zu 67.500 €
Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 € bis zu 42.000 €
Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 € bis zu 60.000 €
Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € bis zu 36.000 €
Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 € bis zu 52.500 € Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € bis zu 33.000 € Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € bis zu 48.750 € Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € bis zu 45.000 €
Seite 9 von 12 Baubegleitung
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss
Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Ef-
fizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder
mehr Wohneinheiten
4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz- haus-Stufe erreicht wird
50 %, bis zu 20.000 €
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/461
3.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 433 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoff- zelle“ (Zuschuss)
• Zuschuss bis zu 34.300 € je Brennstoffzelle
• Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
• Für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/433
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3.4 Altbau BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen EM (Zuschuss)
• Antragstellung vor Vorhabenbeginn direkt bei der BAFA
• Für Einzelmaßnahmen
• Bei Zuschuss u.a. Gebäudehülle Energie-Effizienz-Experten notwendig (www.energiekompetenzos- talb.de/Downloads/Infos)
• Max. förderfähige Kosten 60.000 € je Vorhaben und Kalenderjahr
• Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
• Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss
Zuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
z.B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern
20 %
Anlagentechnik (außer Heizung)
z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
20 %
Heizungsoptimierung
z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen
20 %
Heizen mit erneuerbaren Energien
Zu- schuss
…mit Austausch Ölheizung
Biomasse 35 % 45%
Biomasse <=2,5 mg/m³ Feinstaub 40 % 50%
Wärmepumpen 35 % 45%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) 35% 45%
Solarkollektoren 30 % -
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30% 40%
Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerba- ren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)
20% -
Wärmenetzanschluss >=25% EE 30 % 40%
Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45%
Baubegleitung EM
Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Zuschuss.
Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss
Ein- u. Zweifamilienhaus, Doppel- haushälfte und Reihenhaus
5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-
enzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder
mehr Wohneinheiten
4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vor- haben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
50 %,
bis zu 20.000 €
Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de
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4. Stromerzeugung Photovoltaik
4.1 Altbau / Neubau KfW Produkt 270 „Erneuerbare Energien - Standard“
Bau einer Photovoltaikanlage PV (Darlehen)
• Ab 0,55 % effektivem Jahreszins
• Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
• Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
• Antragstellung über Hausbank, bankübliche Sicherheiten erforderlich
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9001, www.kfw.de/270
4.2 Altbau / Neubau Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)
• Vergütung fest für Inbetriebnahme-Jahr zuzüglich 20 Kalenderjahre
• gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich
• bei Anlagen bis 10 kW werden 100% des produzierten Stroms vergütet, bei Anlagen > 10 kW werden 90% des produzierten Stroms vergütet
• Eigenstromnutzung beachten.
Infos: Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de
4.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 440 „Ladestationen für Elektroautos“ (Zuschuss)
• Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt
• Für Kauf + Installation Ladestation an privat genutzten Stellplätzen an Wohngebäuden
• Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/440
4.4 Altbau/Neubau L-Bank Batteriespeicher“ (Zuschuss)
• Sie erhalten eine Förderung je kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers
• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage ≤ 30 kWp: 200 €/kWh nutzbarer Kapazität
• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage > 30 kWp: 300 €/kWh nutzbarer Kapazität Infos: L-Bank, Tel. 0721 150-1316, www.l-bank.de
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5. Altbau Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz
5.1 Altbau KfW Produkt 455 E oder B Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barriere-Reduzierung B - Einbruchschutz E (Zuschuss)
Barriere-Reduzierung – Investitionszuschuss 455-B
• Zuschuss bis zu 6.250 €
• Unabhängig von Ihrem Alter, auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum Einbruchschutz – Zuschuss 455-E
• Zuschuss bis 1.600 €
• Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen für Eigentümer und Mieter
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/455
5.2 Altbau KfW Produkt 159 Altersgerecht Umbauen, Barriere-Reduzierung, Einbruch- schutz (Darlehen)
• Förderkredit ab 0,04 % effektiver Jahreszins
• Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter
• Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen
• Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/159
6. Sonstige Förderung
6.1 Steuerliche Entlastung für „Handwerkerleistungen“
Information erhalten Sie bei zuständigem Finanzamt bzw. ihr Steuerberater. „Steuerbonus bei selbstge- nutzten Gebäuden“: Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch KfW oder BAFA fördert wie z.B. Wär- medämmung, Erneuerung Fenster oder Heizungsanlage. Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, d. h. Einkommensteuer wird mit der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen verringert: Bis zu 20 % verteilt über 3 Jahre (7-7-6), höchstens jedoch 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater werden sogar zu 50 % gefördert.