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Förderprogramme Altbau / Neubau für energiesparende Maßnahmen

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Academic year: 2022

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E nergie- und

K limaschutzberatung des

O stalbkreises

EKO - EnergiekompetenzOstalb e. V., Dr.-Schneider-Straße 56, 73560 Böbingen,

Tel.: 07173/18 55 16, Fax.: 07173/18 55 17, energieberatung@ostalbkreis.de, www.energiekompe- tenzostalb.de

Förderprogramme

Altbau / Neubau

für energiesparende Maßnahmen

(Stand November 2021, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr)

Grundlage der Förderprogramme ist das GEG

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1. Energieberatung

1.1 Altbau / Neubau Energieberatung im Ostalbkreis

Kostenlose unabhängige Erstberatung im EKO-Energieberatungszentrum o- der in Rathäusern im ganzen Ostalbkreis

zu allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren

telefonische Terminvereinbarung notwendig!

in Kooperation mit der Verbraucherzentrale

Informationen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten, Beratern etc.

Infos: EKO-EnergiekompetenzOstalb e.V., Dr.-Schneider-Str. 56, 73560 Böbingen, Tel. 07173/185516, Fax: 185517, energieberatung@ostalbkreis.de;

www.energiekompetenzostalb.de

1.2 Altbau / Neubau Energieberatungen der Verbraucherzentrale „Checks“

Basis-Check Strom, Wärme 0 €

Gebäude-Check/ Heiz-Check/ Heizungscheck, Solarwärme-Check/ Detail-Check 30 €

Terminvereinbarung unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei)

Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

1.3 Altbau „BAFA-Beratung“ Individueller Sanierungsfahrplan iSFP (Zuschuss)

gilt nur für Altbau, Baugenehmigung vor dem 4.2.2020

Erfüllungsoption EWärmeG BW 5%

Antragstellung durch BAFA-Berater, (www.energiekompetenzostalb.de, Downloads/Infos)

Zuschuss in Höhe von 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, ab 3 Wohneinheiten 1.700 €

Erhöht evtl. Investitionszuschuss BAFA BEG um weitere 5%

Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de

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2. Bauen, Kaufen, Sanieren in BW Bauen und Sanieren … L-Bank

2.1 Neubau und Altbau: L-Bank „Wohnen mit Kind“

Förderung von Familien mit mindestens einem Kind

Finanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Langfristige Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen

Infos: L-Bank, Tel.

0711 122-2288, www.l-bank.de

2.2 Altbau / Neubau L-Bank Kredit „Kombi-Darlehen Wohnen“, Ergänzung zu KfW-Produk- ten oder L-Bank Wohnen mit Kind (Darlehen)

Nur für selbstgenutzte Gebäude bis max. 3 WE oder Eigentumswohnungen in BW

Gefördert wird bei Neubau, Sanierung und Modernisierung

auch Grundstückskosten, Kauf Immobilie incl. Erwerbsnebenkosten

Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn

Darlehenshöhe von 5.000 €/Wohneinheit bis ca. 200.000 €/Wohneinheit

Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

2.3 Neubau Bauen oder Kaufen

L-Bank „Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum“ (Darlehen)

Zusatzförderung energieeffizientes Bauen für Familien, die eine neue energieeffiziente Im- mobilien bauen oder kaufen.

Energiesparhäuser Effizienzhaus 40: Zuschuss von 50 €/m²Wohnfläche, max. 3.500 €

Zusatzförderung: Erhöhung um bis zu 60.000 € für Mehrkosten Barrierefreiheit nach DIN

Zusatzförderung: Innovation z.B. Kostengünstiges, nachhaltiges Bauen

Zinssatz 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

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2.4 Altbau / Neubau

L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ (Darlehen)

Nur für selbstgenutzte Gebäude/Eigentumswohnung bis max. 3 WE in BW

Umstellung oder Neubau von Heizungsanlagen mit erneuerbare Energien (thermische Solar- kollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)

Antragsstellung bei der Hausbank vor Beginn der Heizungserneuerung/Einbau

Darlehenshöhe bis 50.000 €/Wohneinheit

Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

2.5 Altbau/Neubau

L-Bank „Zusatzfinanzierung Energieeffizienz“ (Darlehen)

Förderung Familien mit mind. Minderj. Kind, selbstgenutzte Immobilie in BW

Kredit bis zu 50.000 €/Wohneinheit.

Zusatzförderungen für Altbau: Zuschuss 3 % des Förderdarlehensbetrags (max. 1.500 €) bei Sa- nierungen mit Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Sanierung Plus und Denkmal: Kredit bis zu 120.000 €/Wohneinheit +Zuschuss von 3 % des Kredi- tes (max. 3.600 €).

Zinssatz ab 0,75 % eff.

Infos: L-Bank, Tel.: 0711/122-2288, www.l-bank.de

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3. Neubau und Sanierung ….Kredite, Zuschüsse, etc.

3.1 KfW Produkt 261 oder 262 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredit mit Tilgungs- zuschüssen bei Effizienzhaus EG oder Einzelmaßnahmen EM

Förderkredit ab 0,76 % effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf.

Bis zu 150.000 € pro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus

Bis zu 60.000 € Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr

Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss

Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompeten- zostalb.de/Downloads/Infos)

Antragstellung vor Vorhabenbeginn

EE=Erneuerbare Energien- Klasse, NH= Nachhaltigkeit-Klasse, WE=Wohneinheit Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit WE Betrag je WE Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 37.500 € Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 24.000 € Effizienzhaus 40 EE oder NH 22,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 33.750 € Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 18.000 € Effizienzhaus 55 EE oder NH 17,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 26.250 €

Baubegleitung

Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus

10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue

Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder

mehr Wohneinheiten

4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000

€ je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 20.000 €

(6)

Seite 6 von 12 Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit WE Betrag je WE Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 54.000 € Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 75.000 € Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 48.000 € Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 67.500 € Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 42.000 € Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 60.000 € Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 36.000 € Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 52.500 € Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 33.000 € Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 48.750 € Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 45.000 €

Baubegleitung EM

Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert.

Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus

10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue

Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder

mehr Wohneinheiten

4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz- haus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 20.000 €

(7)

Seite 7 von 12 Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesam- ten Betrag zurückzahlen.

Tilgungs- zuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

z.B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern

20 %

Anlagentechnik (außer Heizung) Lüftungsanlagen

z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen

20 %

Heizungsoptimierung z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpe, Digitale Systeme einbauen

20 %

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Heizen mit erneuerbaren Energien

Fördersatz …mit Austausch Ölheizung

Biomasse 20 % 30%

Biomasse <=2,5 mg/m³ Feinstaub 30 % 40%

Wärmepumpen 35 % 45%

Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) 35% 45%

Solarkollektoren 30 % 30%

Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30% 40%

Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneu- erbaren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)

20% -

Wärmenetzanschluss >=25% EE 30 % 40%

Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45%

Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich 20 % 20%

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss Baubegleitung EM

Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Immobilie Max. Kreditbetrag Tilgungszuschuss

Ein- und Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus

5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 2.500 € Eigentumswohnung 2.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-

enzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 1.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder

mehr Wohneinheiten

2.000 € je Wohneinheit, bis zu 20.000 € je Vor- haben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 10.000 €

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/261

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Seite 8 von 12

3.2 Altbau KfW Produkt 461 „Energieeffizient Sanieren“ (Zuschuss- Effizienzhaus)

Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses

Antragstellung vor Vorhabenbeginn durch Energie-Effizienz-Experten (www.energiekompeten- zostalb.de/Downloads/Infos)

Antragstellung direkt bei der KfW

Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit

Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit

Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses

Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Mit einem Sanierungsfahrplan iSFP erhalten Sie 5 % Extrazuschuss beim Altbau

EE=Erneuerbare Energien- Klasse, NH= Nachhaltigkeit-Klasse, WE=Wohneinheit Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses

Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten WE Betrag je WE

Effizienzhaus 40 Plus 25 % von max. 150.000 € bis zu 37.500 €

Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € bis zu 24.000 €

Effizienzhaus 40 EE- oder NH 22,5 % von max. 150.000 € bis zu 33.750 €

Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € bis zu 18.000 €

Effizienzhaus 55 EE oder NH 17,5 % von max. 150.000 € bis zu 26.250 € Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus

Effizienzhaus Max. förderfähige Kosten WE Betrag je WE

Effizienzhaus 40 45 % von max. 120.000 € bis zu 54.000 €

Effizienzhaus 40 EE 50 % von max. 150.000 € bis zu 75.000 €

Effizienzhaus 55 40 % von max. 120.000 € bis zu 48.000 €

Effizienzhaus 55 EE 45 % von max. 150.000 € bis zu 67.500 €

Effizienzhaus 70 35 % von max. 120.000 € bis zu 42.000 €

Effizienzhaus 70 EE 40 % von max. 150.000 € bis zu 60.000 €

Effizienzhaus 85 30 % von max. 120.000 € bis zu 36.000 €

Effizienzhaus 85 EE 35 % von max. 150.000 € bis zu 52.500 € Effizienzhaus 100 27,5 % von max. 120.000 € bis zu 33.000 € Effizienzhaus 100 EE 32,5 % von max. 150.000 € bis zu 48.750 € Effizienzhaus Denkmal 25 % von max. 120.000 € bis zu 30.000 € Effizienzhaus Denkmal EE 30 % von max. 150.000 € bis zu 45.000 €

(9)

Seite 9 von 12 Baubegleitung

Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss

Ein- u. Zweifamilienhaus, Dop- pelhaushälfte und Reihenhaus

10.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Ef-

fizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder

mehr Wohneinheiten

4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienz- haus-Stufe erreicht wird

50 %, bis zu 20.000 €

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/461

3.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 433 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoff- zelle“ (Zuschuss)

Zuschuss bis zu 34.300 € je Brennstoffzelle

Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/433

(10)

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3.4 Altbau BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen EM (Zuschuss)

Antragstellung vor Vorhabenbeginn direkt bei der BAFA

Für Einzelmaßnahmen

Bei Zuschuss u.a. Gebäudehülle Energie-Effizienz-Experten notwendig (www.energiekompetenzos- talb.de/Downloads/Infos)

Max. förderfähige Kosten 60.000 € je Vorhaben und Kalenderjahr

Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss

Zuschuss Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

z.B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern

20 %

Anlagentechnik (außer Heizung)

z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen

20 %

Heizungsoptimierung

z.B. hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungspumpen

20 %

Heizen mit erneuerbaren Energien

Zu- schuss

…mit Austausch Ölheizung

Biomasse 35 % 45%

Biomasse <=2,5 mg/m³ Feinstaub 40 % 50%

Wärmepumpen 35 % 45%

Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride) 35% 45%

Solarkollektoren 30 % -

Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30% 40%

Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerba- ren Wärmeerzeugung (Renewable Ready)

20% -

Wärmenetzanschluss >=25% EE 30 % 40%

Wärmenetzanschluss >=55% EE 35 % 45%

Baubegleitung EM

Die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Zuschuss.

Immobilie Max. förderfähige Kosten Zuschuss

Ein- u. Zweifamilienhaus, Doppel- haushälfte und Reihenhaus

5.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi- enzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 5.000 € Eigentumswohnung 4.000 € je Vorhaben, bei dem eine neue Effizi-

enzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 2.000 € Mehrfamilienhaus mit 3 oder

mehr Wohneinheiten

4.000 € je Wohneinheit, bis zu 40.000 € je Vor- haben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird

50 %,

bis zu 20.000 €

Infos: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, www.bafa.de

(11)

Seite 11 von 12

4. Stromerzeugung Photovoltaik

4.1 Altbau / Neubau KfW Produkt 270 „Erneuerbare Energien - Standard“

Bau einer Photovoltaikanlage PV (Darlehen)

Ab 0,55 % effektivem Jahreszins

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Antragstellung über Hausbank, bankübliche Sicherheiten erforderlich

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9001, www.kfw.de/270

4.2 Altbau / Neubau Erhöhte Einspeisevergütung für regenerative Stromerzeugung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)

• Vergütung fest für Inbetriebnahme-Jahr zuzüglich 20 Kalenderjahre

• gesetzlicher Anspruch, kein Vertragsabschluss erforderlich

• bei Anlagen bis 10 kW werden 100% des produzierten Stroms vergütet, bei Anlagen > 10 kW werden 90% des produzierten Stroms vergütet

• Eigenstromnutzung beachten.

Infos: Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de

4.3 Altbau/Neubau KfW Produkt 440 „Ladestationen für Elektroautos“ (Zuschuss)

• Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt

• Für Kauf + Installation Ladestation an privat genutzten Stellplätzen an Wohngebäuden

• Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/440

4.4 Altbau/Neubau L-Bank Batteriespeicher“ (Zuschuss)

• Sie erhalten eine Förderung je kWh nutzbare Speicherkapazität des Batteriespeichers

• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage ≤ 30 kWp: 200 €/kWh nutzbarer Kapazität

• Speicher in Verbindung mit PV-Anlage > 30 kWp: 300 €/kWh nutzbarer Kapazität Infos: L-Bank, Tel. 0721 150-1316, www.l-bank.de

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5. Altbau Altersgerecht Umbauen, Einbruchschutz

5.1 Altbau KfW Produkt 455 E oder B Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barriere-Reduzierung B - Einbruchschutz E (Zuschuss)

Barriere-Reduzierung – Investitionszuschuss 455-B

• Zuschuss bis zu 6.250 €

• Unabhängig von Ihrem Alter, auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum Einbruchschutz – Zuschuss 455-E

• Zuschuss bis 1.600 €

• Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen für Eigentümer und Mieter

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 5399002, www.kfw.de/455

5.2 Altbau KfW Produkt 159 Altersgerecht Umbauen, Barriere-Reduzierung, Einbruch- schutz (Darlehen)

Förderkredit ab 0,04 % effektiver Jahreszins

Bis zu 50.000 Euro Kredit, unabhängig von Ihrem Alter

Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen

Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Infos: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Tel. 0800 539 9002, www.kfw.de/159

6. Sonstige Förderung

6.1 Steuerliche Entlastung für „Handwerkerleistungen“

Information erhalten Sie bei zuständigem Finanzamt bzw. ihr Steuerberater. „Steuerbonus bei selbstge- nutzten Gebäuden“: Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch KfW oder BAFA fördert wie z.B. Wär- medämmung, Erneuerung Fenster oder Heizungsanlage. Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, d. h. Einkommensteuer wird mit der steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen verringert: Bis zu 20 % verteilt über 3 Jahre (7-7-6), höchstens jedoch 40.000 € je Objekt. Kosten für Energieberater werden sogar zu 50 % gefördert.

Referenzen

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