Tierschutzbeirat des Landes Sachsen-Anhalt
beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg
Beschluss 2020-02 der Sitzung am 16. September 2020
Beratungsgegenstand:
Schaffen einer Landesregelung über das Halten gefährlicher Tiere Bezug
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten gefährlicher Tiere vom 31. März 1993 (GVBl. S. 187)
Erläuterung
Das Fachreferat für Tierschutz im MULE bittet den Tierschutzbeirat um eine Stellung- nahme und ein Votum, ob ein spezieller Regelungsbedarf bei der nicht gewerblichen Haltung von gefährlichen Tieren gesehen wird. Darunter fallen Tiere sonst wildleben- der Arten wie z.B. Schlangen, Giftspinnen, Krokodile, Raubtiere etc.
Grund hierfür ist die verstärkte Aufforderung der Landesregierung durch Politik, Bür- gerinnen und Bürger eine gefahrenabwehrrechtliche Regelung zum Halten gefährli- cher Tiere zu schaffen.
In ST gab es bereits 1993 eine Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere. Diese enthielt u.a. für Privatpersonen eine Haltungsverbot für giftige Tiere und einen Er- laubnisvorbehalt zur Haltung von Großraubtieren, Krokodilen u.ä.. Die Verordnung trat 2005 außer Kraft – seitdem wird der Sachverhalt nicht speziell geregelt und un- terliegt dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes.
Beschlussvorschlag
Der Tierschutzbeirat des Landes sieht – insbesondere auch unter tierschutzfachli- chem Aspekt – Bedarf zu einer gefahrenabwehrrechtlichen speziellen Regelung des Umgangs mit gefährlichen Tieren in Sachsen-Anhalt.
Die Regelung soll inhaltlich der von 1993 bis 2005 geltenden Gefahrenabwehrverord- nung über das Halten gefährlicher Tiere in Sachsen-Anhalt entsprechen.
Beschluss
Satz 1: 8 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung
Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.
Satz 2: Abstimmung erfolgte per Umlaufbeschluss.
10 Zustimmung 0 Ablehnung 0 Enthaltung
Der Beschlussvorschlag wurde angenommen.
Damit ergibt sich folgender Beschluss 2020-02:
Der Tierschutzbeirat des Landes sieht – insbesondere auch unter tierschutz- fachlichem Aspekt – Bedarf zu einer gefahrenabwehrrechtlichen speziellen Re- gelung des Umgangs mit gefährlichen Tieren in Sachsen-Anhalt.
Die Regelung soll inhaltlich der von 1993 bis 2005 geltenden Gefahrenabwehr- verordnung über das Halten gefährlicher Tiere in Sachsen-Anhalt entsprechen.