Land Sachsen-Anhalt Anlage IIb
Übersicht
über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und
ihre Begründungen gem. § 38 Abs. 1 LHO
- 59 - Anlage II b
Ü b e r s i c h t
über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründung gem. § 38 Abs. 1 LHO
Kapitel/
Titel
Gesamtbetrag der im Haushaltsplan aus-
gebrachten VE EUR
in Anspruch genommene ü- ber- und außerplanmäßige VE
EUR
Kapitelbezeichnung/
Zweckbestimmung und Begründung
1 2 3 4
Epl. 05 Ministerium für Gesunheit und Soziales
0503 Frauenförderung
TGr. 61 Förderung von Projekten für Frauenhäuser, Be-
ratungsstellen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind und Frauenkomunikati- onszentren -
633 61 206.400,00 33.600,00 Zuweisungen an Gemeinde und Gemeindever-
bände
Unvorhergesehene und unabweisbare VE we- gen des Wechsels der Trägerschaft von Inter- ventionsstellen.
MF vom 27.04.2007
0513 Gesundheitswesen
TGr. 76 Gesundheitsvor- und Fürsorge
514 76 6.000.000,00 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen
Unvorhergesehene und unabweisbare VE zur Aufstockung der Bevorratung von antiviralen Medikamenten im Hinblick auf eine Pandemie.
MF vom 17.03.2006
6.033.600,00 Summe der überplanmäßigen VE Summe der außerplanmäßigen VE 6.033.600,00 Einzelplan 05 insgesamt
09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt -
Bereich Landwirtschaft
0902 Allgemeine Bewilligungen, Landesförder-
maßnahmen
TGr. 66 Ausstellungen einschließlichTierschauen
686 66 110.000,00 32.700,00 Zuwendungen für Ausstellungen einschließlich Tierschauen
- 60 - Anlage II b
Kapitel/
Titel
Gesamtbetrag der im Haushaltsplan aus-
gebrachten VE EUR
in Anspruch genommene ü- ber- und außerplanmäßige VE
EUR
Kapitelbezeichnung/
Zweckbestimmung und Begründung
1 2 3 4
Nicht genehmigte üpl. VE. Im HP 2005/2006 wa- ren für das Haushaltsjahr 2006 VE bei Kap.
0902 Titel 532 66 sowie Titel 686 66 von jeweils 110.000 EUR (zu Lasten 2007) veranschlagt.
Somit standen in der TGr. 66 bei Kap. 0902 VE 2006 von insgesamt 220.000 EUR zur Verfü- gung. Die beiden VE waren allerdings nicht für (gegenseitig) deckungsfähig erklärt worden.
Laut der Inanspruchnahmemeldung der VE des Haushaltsjahres 2006 des MLU vom 12.03.2007 (Anlage II a) wurden bei Kap. 0902 Titel 532 66 VE 2006 in Höhe von 77.300 EUR sowie Titel 686 66 VE 2006 in Höhe von 142.700 EUR in Anspruch genommen (Summe der TGr. 66 = 220.000 EUR). Entsprechende Haushaltsmittel bei Kap. 0902 TGr. 66 sind im Haushalt 2007 veranschlagt. Dem Land ist kein Schaden ent- standen.
32.700,00 Summe der überplanmäßigen VE Summe der außerplanmäßigen VE 32.700,00 Einzelplan 09 insgesamt