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Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie inzwischen wissen, hatte ich im September 2011 eine Petition an den Hessischen Landtag eingereicht. Sie betraf den von Medizinern, Juristen, Psychologen und von der Beratung der damaligen Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung festgestellten Mißbrauch meiner Kinder, der in Hessen weder geahndet, noch in seiner Fortsetzung gestoppt wurde.
In der Petition machte ich darauf aufmerksam, daß ich eine solche Selbstentmachtung des Rechtsstaats erstmalig erlebte, als (im Jahr 2000) das HMWK meinen Amtsantritt behinderte, nachdem mir das Amtsgericht Berlin bescheinigt hatte, daß ich ein Jahr zuvor in einer Presseerklärung gegen den damals tobenden Jugoslawienkrieg mich schützend vor das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und vor das Völkerrecht gestellt hatte.
Meine Petition enthielt Informationen zum Stand ihrer Einreichung, also September 2011.
Sie wurde erst im Juni 2012 vom Landtag erwidert. Der Mißbrauch meiner Kinder samt der Verantwortung des Gießener Magistrats und der involvierten Amtsrichterin spielten darin eine vollkommen untergeordnete (sofern überhaupt eine) Rolle. Dafür widmete der Landtagspräsident mehrere Seiten meinem (Zitat) „Vorwurf, auch 11 Jahre nach Ihrer Berufung würden Sie daran gehindert die vertraglich vorgesehenen Fächer Ihrer Professur zu übernehmen“. Einen solchen Vorwurf hatte meine Petition schon deswegen nicht enthalten können, weil ich zum Zeitpunkt ihrer Abfassung nicht von einer Hinderung, sondern von übergeordneten Widrigkeiten ausgegangen war. Erst mehrere Monate später wurde ich eines Besseren belehrt, nachdem mir seitens einflußreicher Kollegen, m.E. ganz eigenmächtig, Pflichten auferlegt werden sollten, die ich für rechtswidrig halte. Meine Berichte darüber (Email vom 28.05.2012, Brief vom 02.07.2012) liegen Ihnen vor, eine Eingangsbestätigung habe ich bis heute nicht erhalten.
In einem auf den 06.07.2012 datieren Schreiben wandte ich mich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte, darin seitens der THM „eine unrechtmäßige, unpro- vozierte Übermittlung von Daten und Kommentaren über meine dienstliche Tätigkeit, ohne meine Zustimmung und ohne triftigen Grund“ festzustellen.
Die zuständige Mitarbeiterin des Amtes konnte am 22.10.2012 bestätigen: „Ich habe sämtliche Unterlagen (…) unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten (…) geprüft. Die von Ihnen beanstandete wörtliche Passage findet sich in der Tat nicht in Ihrer Darstellung“.
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Nichtsdestotrotz erschienen mir ihre Aussagen zu unbestimmt; deshalb insistierte ich auf einer substantiierten Stellungnahme und numerierte meine Fragen, die ich mit dem in Kopie beigelegten Brief vom 11.11.2012 erneut sandte und unter Fristsetzung um Beantwortung bat.
Mit Datum vom 19.11.2012 erreichte mich nun kürzlich die Antwort des Hessischen Daten- schutzbeauftragten, die ich Ihnen unkommentiert in Kopie beilege.
Ich bitte um verbindliche schriftliche Stellungnahme und um Unterbreitung von Lösungs- vorschlägen, auch in Bezug auf einen adäquaten Schadensausgleich, spätestens
bis zum 7. Januar 2013.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. A. Christidis
Anlagen:
• Brief an den Hessischen Datenschutzbeauftragten vom 11.11.2012
• Antwort des Hessischen Datenschutzbeauftragten vom 19.11.2012