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An den
Vizepräsidenten der THM Herrn Prof. Dr. K. Behler im Hause
Prof. Dr. Aris Christidis Telefon: 0641 309-2391 Mobil: 0172-844 81 22 Telefax 0641 309-2908 A.Christidis@mni.thm.de 29. Oktober 2012
Ergebnisse unseres Gesprächs am 26.10.2012
Sehr geehrter Herr Vizepräsident,
danke für das gewährte, lange Gespräch.
Aus der Vielfalt der Themen, die wir behandeln konnten, erlaube ich mir, die folgenden, für mich wichtigen, festzuhalten:
1. Wir stimmen darin überein, daß es Angelegenheit eines jeden Fachbereichs ist, Fächer, Stunden und Studierendengruppen auf die berufenen Kollegen zu verteilen. Es ist insb.
nicht auf den Einfluß des Präsidiums zurückzuführen, daß ich z.Z. 22 statt 18 Stunden lehre und dabei übergroße Gruppen zu betreuen habe, damit bei einer weiteren Gruppen-Aufteilung keine zusätzlichen Überstunden registriert und abgegolten werden.
2. Das Präsidium betrachtet es nicht als repräsentativ für seine Vorstellungen von Qualität in der Lehre an der THM, wenn betreute Übungen im ersten Semester in Gruppen von ca. 250 Teilnehmern veranstaltet werden, solange Räume verfügbar sind und Lehrende ihre Bereitschaft erklären, die Gruppenstärke auf ein Zehntel dessen zu reduzieren.
3. Wir sehen es gleichermaßen als inakzeptabel an, wenn mir von der Fachbereichsleitung Lehrveranstaltungen übertragen werden, die ich monatelang in der vorlesungsfreien Zeit mit viel Aufwand vorbereite, die dann über Jahre kein einziges Mal abgehalten und dem- entsprechend auch nie vergütet werden.
4. Es ist ebensowenig im Sinne des Präsidiums wie in meinem eigenen, wenn ich über 80% meiner Dienstzeit für Aufgaben aufwende, die von einem Laboringenieur gleich gut oder sogar besser als von mir bewältigt werden können, während ich aus Zeitmangel die Aktualisierung von Lehrinhalten u.ä. wiederholt aufschieben muß.
5. Im Rahmen der Freiheit von Lehre und Forschung erhebt das Präsidium der THM nicht die Forderung, daß Professoren zu Lehrveranstaltungen verpflichtet werden, deren Curriculum (Modulhandbuch) zuvor ohne jede Rücksprache durch Dritte so gestaltet wurde, wie die verpflichteten Professoren es für ungeeignet halten.
6. Wenn ich mich Widrigkeiten wie in den o.a. Punkten in gehäufter Weise ausgesetzt sehe, so ist es an mir, im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung, des Gesprächs mit dem eigenen oder mit anderen Fachbereichen oder anderweitiger eigener Initiative für eine dienstrechtlich adäquate Lösung der daraus erwachsenden Probleme zu sorgen.
Das Präsidium beabsichtigt jedenfalls nicht, in solche Angelegenheiten initiativ einzu- greifen.
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7. Der hochschulweit bekannte Versuch der früheren Kanzlerin Frau Bleutge (2000), meinen Amtsantritt zu verhindern, und die spätere (2005-2010) Behauptung der in ihrem Namen agierenden Frau Momberger, die Humanistische Union / Gustav-Heinemann- Initiative e.V., der ich angehöre, würde in Wirklichkeit unter meiner Mitwirkung für illegale Zwecke werben, wofür ich dienstliche Konsequenzen zu erwarten hätte, prägen z.Z.
nicht die Haltung des Präsidiums gegenüber meiner Person.
Sollte ich mich in der obigen Aufzählung inhaltlich oder formal getäuscht haben, einzelne Positionen übergangen, miß- oder überinterpretiert haben, so bitte ich höflich um zeitnahe begründete Richtigstellung. Umgekehrt werde ich mir erlauben, mich entsprechend auf den Konsens mit dem Präsidium zu berufen, wenn dies notwendig erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. A. Christidis