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An den Präsidenten der THM Herrn Prof. Dr. G. Grabatin – persönlich – im Hause

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THM | Campus Gießen | Wiesenstraße 14 | FB MNI | 35390 Gießen University of Applied Sciences Fachbereich MNI

An den

Präsidenten der THM Herrn Prof. Dr. G. Grabatin – persönlich –

im Hause

Prof. Dr. Aris Christidis Telefon: 0641 309-2391 Mobil: 0172-844 81 22 Telefax 0641 309-2908 A.Christidis@mni.thm.de 2. Juli 2012

Bitte um schriftliche Bestätigung

Sehr geehrter Herr Präsident,

mit Email vom 28.05.2012, 18:44 Uhr, bat ich dringend um die Gewährung eines persön- lichen Gesprächs bezüglich Vorgänge in meinem Fachbereich, die nicht nur meine Arbeit (neben jener anderer Kollegen) unerträglich machen, sondern auch nach meiner Auffassung die Studienqualität im Bereich Informatik empfindlich beeinträchtigen.

Seit nunmehr fünf Wochen habe ich auf meine dringende Bitte nicht einmal eine Eingangs- bestätigung, geschweige denn eine inhaltliche Antwort, erhalten. Das werte ich als Verweigerung eines Gesprächs, was mich zutiefst befremdet. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, daß ich in der Vergangenheit mehrfach die Fürsorgepflicht des Präsidiums vermißt habe und in einem Fall 2010 gezwungen war, sie verwaltungsgerichtlich zu erstreiten.

Wie erinnerlich, hatte damals eine (mir sonst unbekannte) Verwaltungsangestellte über 5 Jahre (2005-2010) wider besseres Wissen und ohne jegliche dienstliche Konsequenz die Falschmeldung verbreiten dürfen, ich hätte den Namen der Humanistischen Union / Gustav Heinemann Initiative, deren Preisträger und langjähriges Mitglied ich bin, für (nicht näher benannte) illegale Zwecke mißbraucht. Sie hat zudem, im Namen des Präsidiums, mir mit dienstlichen Nachteilen gedroht, bis ich einen Widerruf verwaltungsrechtlich erwirkte.

Im jetzigen konkreten Fall geht es bekanntlich darum, daß meine Berufungsvoraus- setzungen zunehmend mißachtet werden:

In den 12 Jahren meiner Tätigkeit an der THM habe ich Vorlesungen und Übungen für nicht weniger als 7 Fächer neu konzipiert und eigenverantwortlich angeboten. Hinzu kommen mindestens 6 unterschiedliche Seminare und Praktika, die ich in dieser Zeit entworfen und angeboten habe, sowie Übungen zu Fächern dreier Kollegen, die ich über einzelne Semester betreut habe. Zur Zeit entsteht mein 8. Fach (inkl. Übungen), während seine Master-Version (als mein 9. Fach) bereits angekündigt ist. Alle Lehrveranstaltungen, die ich jemals vorbereitet habe, übernahm ich mindestens nach Rücksprache, fast immer nach Aufforderung der Kollegialversammlung. Nahezu der gesamte Stoff, den ich zu den jeweiligen Fächern ausgearbeitet habe, ist noch aktuell.

Nun werde ich aber im Rahmen der Erstellung des Stundenplans vor die Wahl gestellt, ent- weder mindestens ein 10. (i.W.: zehntes) wissenschaftliches Fach völlig außerhalb meiner Qualifikation zu übernehmen, oder ohne Wirkungsbereich und ohne Deckung meines Lehr- deputats zu bleiben. Die genauen Umstände und die Akteure in diesem Zusammenhang sind dem Präsidium aus dem einschlägigen Email-Wechsel bekannt.

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- 2 -

Ich sehe mich veranlaßt, folgendes klarzustellen:

Meine fachliche Vielfalt war nicht nur mit enormem Arbeitsaufwand, sondern auch mit einer erheblichen nervlichen Belastung verbunden. Denn es ist meiner Meinung nach ein Betrug an unseren Studierenden und an der Wissenschaft, wenn man behauptet, es gäbe Professoren (etwa: mich), die in der Lage wären, zehn Fächer nicht-überlappenden Stoffes in Lehre und Forschung zu vertreten. Zudem ist eine solche falsche Vorgabe unnötig: Hätte jeder meiner ca. 40 Kollegen (wie ich) 9 eigene Fächer und 6 Seminare und Praktika, müßten wir in der Lage sein, selbst bei paarweise abwechselnder Vertretung, mindestens 300 Lehrveranstaltungen anzubieten; wir bieten aber deutlich weniger als 100 an. Die mir unbekannte Anzahl von Lehrbeauftragten ist darin nicht mit eingerechnet.

Eine weitere Mitwirkung meinerseits an diesem Lügenkonstrukt (Professoren als Universal- gelehrte) kann ich nicht mehr verantworten: Bereits die Tatsache, daß ich meine fachlich geradezu explodierenden Wissenschaftssegmente auf Drängen der Studienplan-Organi- sation über mehrere Jahre verlassen mußte (Computergrafik: 2000-2007; Bildverarbeitung:

2000-2011) wirft meine Lehre und Forschung weit hinter meinen Anspruch zurück, ganz unabhängig davon, daß unsere Absolventen und ihre ersten Arbeitgeber dies geradezu entgegengesetzt wahrnehmen: sie kennen das Bessere nicht.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß Übertragung ständig neuer, zudem sinnloser oder fachfremder Arbeiten, die auch geeignet wären, einen zu diskreditieren, ähnlich wie Drohungen (etwa jene 2005-2010), Verbreitung von Gerüchten und Diskreditierung der politischen Einstellung (THM-Kanzlerin 2000-2010) inzwischen als Kennzeichen von Mobbing anerkannt sind, zu denen das sog. „Behandeln wie Luft“, also z.B. die Nicht- beantwortung von Schreiben und Nichtgewährung von Gesprächsterminen, zählen. Mobbing ist inzwischen als Folter anerkannt und entsprechend geächtet.

Angesichts des nahenden Semesterendes, vor welchem die Stundenpläne für das WS12/13 festgelegt werden müssen, sehe ich mich gezwungen, die Bitte um einen Gesprächstermin zurückzuziehen und nunmehr umso dringender um eine schriftliche Behandlung der Problematik zu bitten.

Konkret bitte ich um die schriftliche Bestätigung, daß mein Berufungsvertrag weiterhin Gültigkeit besitzt; insbesondere bitte ich um die verbindliche Zusicherung,

1. daß ich, wie bei meiner Berufung vorgesehen, jedes Semester ein Pflichtfach mit Inhalten aus meiner Stellenausschreibung (Grafische Datenverarbeitung und System- programmierung) vertreten kann,

2. daß ich, wenigstens ab meinem 13. Dienstjahr, keinen fachfremden Lehrstoff und kein 10. Lehrfach mehr vorbereiten muß, sondern mich auf die fachlichen Schwerpunkte konzentrieren kann, die in den 20 Berufsjahren bis zu meiner Berufung den Kern meiner Tätigkeit in F&E ausmachten, nämlich Bildverarbeitung und Computergrafik,

3. daß ich meine Fächer eigenverantwortlich vertrete und mich in Zukunft auf die Unterstützung des Präsidiums verlassen kann, wenn ich erneut aufgrund willkürlicher Maßnahmen oder unberechtigter und unqualifizierter Forderungen Dritter an der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen (insb. meines Lehrdeputats) gehindert werde.

Mindestens zwei Wege zur Einhaltung der mehrfach übergangenen Gesetze und Verträge konnten Sie meinen zugesandten Emails entnehmen. Alle unterbreiteten Vorschläge waren mit einer Verbesserung der Studienqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der THM sowie mit einer stärkeren Orientierung am modernen Arbeitsmarkt verbunden, sämtliche Umstände, um deren Abstellung ich bitte, gingen bislang mit einer Beeinträchtigung des Studienerfolgs einher, in seltenen Fällen führten sie sogar zu (wenngleich freundlich geäußerter) Kritik seitens der Studierenden.

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- 3 - Ich bitte um Ihre verbindliche Rückäußerung

bis zum Dienstag, dem 10. Juli 2012.

Nach diesem Datum werde ich mich gezwungen sehen, das Verwaltungsgericht Gießen – notfalls per Eilantrag – anzurufen. Ausdrücklich behalte ich mir dabei vor, das Gericht feststellen zu lassen,

 daß mir eine Kompensation zusteht, vor allem für Lehrstoff, zu dessen Vorbereitung ich gedrängt wurde, obwohl ich ihn als inadäquat abgelehnt hatte und obwohl er niemals benötigt und gelehrt wurde,

 daß die o.a. Vorgänge, denen ich über Jahre ausgesetzt war, als Mobbing zu werten sind.

Ich hoffe sehr auf eine außergerichtliche, rechtskonforme Einigung und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. A. Christidis

Anlage:

 Ausdrucke der am 28.05.2012, 18:44 Uhr, zugesandten Texte

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