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Wir haben immer davor gewarnt, dass starre Übergangslösungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Wettbewerbsnachteilen führen würden und nur flexible

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Wien, am 13.02.2004 Dr. Tri/mo

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Stubenring 1 A- 1010 Wien

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (EU-Erweiterungs-

Anpassungsgesetz); GZ: 433.001/3-II/7/04

Wir danken für die Übermittlung obigen Entwurfes und erlauben uns, dazu wie folgt Stellung zu nehmen:

Für die Industriellenvereinigung ist die Erweiterung der EU am 1. Mai ein wichtiger und für die österreichische Wirtschaft und Industrie sowie die darin tätigen Mitarbeiter und deren Marktchancen ein zukunftsentsche idender Schritt. Die Industriellenvereinigung hat auf diesen Beitritt sowohl innerstaatlich als auch in den anderen MS, den Kandidatenländern und im EU- Rat aktiv und zielstrebig hingearbeitet. Es ist für die österreichische Wirtschaft und

Bevölkerung ein historischer Abschnitt, wo von Anfang an alle sich bietenden Chancen gesucht und genutzt werden müssen. Durch bereits bisher getroffene innerstaatliche Maßnahmen sind gute Schritte zur Vorbereitung gesetzt und Beiträge zur Minimierung von eventuellen Risken gesetzt worden.

Wir haben immer davor gewarnt, dass starre Übergangslösungen bei der

Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Wettbewerbsnachteilen führen würden und nur flexible

Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

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Übergangsregelungen den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechen. Wir haben uns dabei nach dem Muster von Luxe mburg und der Schweiz für „Schutzklauseln“, die nur bei

Beeinträchtigung zum Zug kommen, ausgesprochen, und die zur Branchendifferenzierung mit Quoten für bestimmte , besonders exponierte Branchen kombiniert werden.

Wir nehmen zwar augenblicklich unter einer angespannten Arbeitsmarktsituation Stellung, diese kann sich aber binnen kurzer Zeit deutlich positiv verändern. Wir warnen daher davor, die erforderliche Voraussicht im Hinblick auf eine konjunkturelle Verbesserung beiseite zu schieben.

Nach dem Ministerialentwurf macht Österreich von der Möglichkeit des

Übergangsarrangements Gebrauch, während der Übergangsfrist für den Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen der neuen MS (mit Ausnahme von Zypern und Malta) weiterhin seine nationalen und die sich aus bilateralen Abkommen ergebenden Regeln anzuwenden.

Hiezu vertreten wir die Auffassung, dass auf Grund bereits bisheriger

Wanderungserfahrungen in der EU für die Arbeitnehmerfreizügigkeit eigentlich keine Barrieren erforderlich sein dürften.

Gerade bei zu erwartenden Verknappungsrisken bei qualifizierten Arbeitskräften – die letztlich durch ihre Beschäftigung auch geringer Qualifizierten Beschäftigungsmöglichkeiten sichern – erscheinen uns Übergangsbarrieren kontraproduktiv.

Sollte die Bundesregierung Restriktionen im Rahmen des Übergangsarrangements verwirklichen, treten wir mit allem Nachdruck dafür ein, dass für qualifizierte und/oder wichtige Arbeitskräfte aus den neuen MS von Anbeginn an jedenfalls ein leichter und unbürokratischer Zugang im Vergleich zu den bisherigen Regeln des

Ausländerbeschäftigungsgesetzes gesichert ist.

Verweise auf den Wegfall fremdenrechtlicher Vorschriften können uE keinesfalls als Entlastung vorgebracht werden. International tätige Unterne hmen und insbesondere in Österreich befindliche Headquarter haben schon unter den bisherigen Restriktionen große Argumentationsschwierigkeiten im Hinblick auf Standortentscheidungen innerhalb des Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit

und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

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Unternehmens gehabt. Wie gerade die letzten Jahre gezeigt haben, sind mit diesen

Unternehmen und den darin beschäftigten, oft sehr hoch qualifizierten oder spezialisierten Mitarbeitern aus dem In- und Ausland für den Wirtschaftsstandort und den heimischen Arbeitsmarkt große Vorteile erwachsen. Diese Wachstumschance muss durch einen umgehenden Wegfall von unnötigen bürokratischen Barrieren für die neuen EU Bürger offensiv unterstützt werden.

Abgesehen von unserem Eintreten für einen besonders einfachen Zugang zu Arbeitskräften aus den neuen MS schlagen wir für Headquarter (Unternehmen mit Ergebnis-, Vertriebs-, bzw Aufbauverantwortung für andere Standorte) und international tätige Konzerne vor, den

Zugang zu wichtigen Arbeitskräften auch aus Nicht-EU-Mitgliedern noch weiter zu

vereinfachen, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen. Damit wird ein weiteres wichtiges Signal zur Standortsicherung und -schaffung gegeben, das mit Chancenvergrößerung für den österreichischen Arbeitsmarkt verbunden ist. Dies wäre etwa die Verlängerung von

Bewilligungen von einem auf 2 Jahre für Entsendebewilligungen und

Beschäftigungsbewilligungen für Betriebsentsandte (Beispiel Kroatien, Bosnien etc.).

Für Bürger aus den neuen MS treten wir dafür ein, dass es von Anbeginn an für bereits jetzt gesetzlich definierte Gruppen bzw Kategorien wie

- Schlüsselkräfte (Führungskräfte, Spezialisten etc.)

- Rotationskräfte (ähnlich FrG)

nur mehr eine Anzeigepflicht mit Anzeigebestätigung gibt. Dies sollte auch für Grenzgänger und Pendler aus den neuen MS gelten.

Besondere Schwierigkeiten haben heute Unternehmen mit Projekten internationaler Dimens ion, wo gerade bürokratische Verzögerungen für bestimmte Arbeitskräfte aus den neuen MS sofort wegfallen könnten. Damit können auch die heimischen Arbeitsplätze vor Abwanderung oder Auftragsverlust geschützt werden.

Die im Zuge der Begutachtungsvorbereitung geführten Unternehmenskontakte zeigen immer wieder vehement auf diese Schwierigkeiten und Problemlösungen hin. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass bei Konzernentsendungen bzw Rotationen der Regelfall die Rückkehr in die Heimatstaaten (zB Übernahme qualifizierter Funktionen) ist. Es ist daher nicht zu sehen, welche möglichen negativen Auswirkungen eine restriktive Haltung Dieses Dokument wurde mittels e-Mail vom Verfasser zu Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit

und Vollständigkeit des Inhaltes wird von der Parlamentsdirektion keine Haftung übernommen.

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rechtfertigen können. Vielmehr wurde auf die Bedeutung dieser Tätigkeiten für den

heimischen Arbeitsmarkt hingewiesen und darauf, dass einerseits die sofortige Freizügigkeit in diesen Fällen für Österreich , die heimische Auftragslage und den österreichischen

Arbeitsmarkt von unschätzbarem Vorteil wäre.

Andererseits könnten „Retorsionsüberlegungen“ in neuen MS bei striktem Vorgehen österreichischerseits zu schädlichen Auswirkungen für die Beschäftigung in Österreich führen. Dies gilt es auch zu berücksichtigen und unbedingt zu vermeiden.

Eine besondere Problematik sollte ebenfalls aufgezeigt werden: Es ist nicht einzusehen, warum bei Familienangehörigen mit gemeinsamem Wohnsitz bei Zuzug nach dem Beitritt ein Zeitraum von 18 Monaten anstatt 12 Monaten erforderlich sein soll. Wir treten für einen 12- monatigen Zeitraum ein. Bei Familienangehörigen von Schlüsselarbeitskräften und

Rotationskräften aus den neuen MS gehen wir aber davo n aus, dass ein Arbeitsmarktzugang dann sofort möglich ist, wenn diese Angehörigen ebenfalls zu diesen qualifizierten

Arbeitskräften gehören.

Wir treten mit Nachdruck dafür ein, dass mit den neuen MS rasch bilaterale Abkommen, insb.

Arbeitskräfteabkommen für Grenzgänger und Praktikanten abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die erfahrungsgemäß langen Vorlaufzeiten bis zum Abschluss von derartigen Abkommen, sehen wir darin eine notwendige Ergänzung, aber keinen Ersatz für sofortige Erleichterungen.

Besorgt sind wir wegen der Anrechnung der neuen EU-Bürger auf Bundes- und

Landeshöchstzahl im Lichte bald möglicher Verknappungserscheinungen in bestimmten Regionen bzw. Wirtschaftsbereichen, wo auch der Zugang aus den neuen MS nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Dies könnte wie etwa vor rd 20 Jahren in Sozial- und Pflegeberufen der Fall sein, wo mit der damaligen Öffnung für Mitarbeiter aus Fernost im Spitalswesen eine Lücke zumindest teilweise gefüllt werden konnte. Wir treten zumindest für eine etappenweise Nichtanrechnung der neuen EU- Bürger ein.

Mit großem Nachdruck treten wir dafür ein, dass seitens der Bundesregierung ein hohes Maß an Flexibilität entsprechend der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung vorhanden ist um kurzfristig weitere Erleichterungen bei der Personenfreizügigkeit zu erreichen.

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Im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu P4; § 28 Abs.1 Z5 (c)

Wir sind der Meinung, dass eine Bestrafung wegen der Verletzung einer Ordnungsvorschrift im Falle der Beschäftigung von EU-Bürgern mit Freizügigkeitsrecht nicht vertretbar ist. Mit Nachdruck wenden wir uns darüber hinaus gegen die beabsichtigte - quasi Gleichstellung mit Verstößen bei der Beschäftigung von Ausländern ohne EU-Staatsangehörigkeit.

Zu P6; § 32a. (2)

Wie einleitend ausgeführt , ist der Zeitraum uE von 18 Monaten auf 12 Monate zu ändern.

Zu P6; § 32a. (3)

Wie bereits ausgeführt, treten wir für eine Nichtanrechnung der neuen EU-Bürger ein.

Zu P6; § 32a. (5)

Wir treten mit Nachdruck dafür ein, dass die Entsendungsregelung sofort auch für die Arbeitskräfte aus den neuen MS gilt. Dies soll auch für die einleitend angeführten Rotationskräfte gelten. Demnach soll eine Anzeigebestätigung genügen, wenn eine

Freizügigkeit nicht unmittelbar erreicht werden kann. Die Frist von 6 Wochen ist jedoch u E bei EU-Bürgern auf 2 Wochen zu verkürzen.

Zu P6; § 32a. (6)

Wir treten mit Nachdruck dafür ein, dass Schlüsselkräfte aus den neuen MS keine

Beschäftigungsbewilligung benötigen, sondern eine Anzeigebestätigung hinreichend sein muss.

Für weitere Beratungen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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25 Ausfertigungen der Stellungnahme werden dem Präsidium des Nationa lrates zugeleitet und die Stellungnahme elektronisch an die Parlamentsdirektion übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

INDUS TRIELLENVEREINIGUNG

Dr. F. Dungl Dr. W. Tritremmel

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