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Information zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung und zur bäuerlichen Direktvermarktung

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Information zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung und zur bäuerlichen Direktvermarktung

Österreich befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Die Bundesregierung trifft alle Vorkehrungen, um Sicherheit und Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Alle Behörden auf Bundes- und Landesebene arbeiten sehr eng zusammen.

Zum Schutze unserer Gesundheit sind dazu vorübergehend drastische Maßnahmen notwendig und unser Alltagsleben ist dadurch teilweise erheblich eingeschränkt. Da der soziale Kontakt so weit wie möglich zu vermeiden ist, wurde auch der Kundenkontakt im stationären Handel und im Dienstleistungsbereich auf ein notwendiges Maß eingeschränkt.

Während der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches per 16.3.2020 eingeschränkt wurde, sind Lieferdienste weiterhin zulässig. Ausgenommen von der Einschränkung des Kundenverkehrs in Geschäftslokalen sind u.a. der Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten), bäuerliche Direktvermarkter und der Agrarhandel.

Das heißt, Kunden dürfen weiterhin in Geschäften des Lebensmittel- und Agrarhandels sowie im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung ihre Einkäufe tätigen.

In dieser Situation ist selbstverständlich jeder Nahversorger ein wichtiges Glied in der Versorgungskette. Alle Lebensmittelgeschäfte, Bauernmärkte, Wochenmärkte oder Direktvermarkter, Hofläden und andere Nahversorger, die uns mit Lebensmitteln oder anderen wichtigen Waren für den persönlichen Bedarf versorgen, können ihren Geschäften nachgehen und die Bevölkerung versorgen.

Bei allen Besorgungen, die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes selbstverständlich darauf zu achten, dass zwischen den Personen der nötige Abstand von mindestens 1m eingehalten wird.

Dies ist in den Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend das Betreten von Betriebsstätten und öffentlichen Orten klar geregelt.

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