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über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf

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Academic year: 2022

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4. Nachtrag

zur Vereinbarung

über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf

zwischen

der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz

und

der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Eisenberg

dem BKK Landesverband Mitte, Hannover

der IKK Südwest, Saarbrücken

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Speyer

den Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz Techniker Krankenkasse (TK)

BARMER

DAK-Gesundheit

Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk)

HEK – Hanseatische Krankenkasse

gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

– vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung RLP, Mainz

der KNAPPSCHAFT, Bochum,

vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken

(2)

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Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) ist der An- spruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen zulasten der gesetz- lichen Krankenversicherung in § 20i SGB V ausgeweitet worden. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen hat der Gemeinsame Bundes- ausschuss (G-BA) am 17. Oktober 2019 durch eine Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie beschlossen.

Die KV RLP und die Verbände der Krankenkassen vereinbaren daher, die Sprech- stundenbedarfsvereinbarung vom 28. März 2012 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 11. Dezember 2019 wie folgt zu ändern:

V. Verordnung von Impfstoffen als Sprechstundenbedarf

 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.

 Absatz 3 wird zu Absatz 2.

 Absatz 4 wird zu Absatz 3.

Die Anlage 1 wird in Punkt I „Impfstoffe (aktive Immunisierung)“ in der 3.

Spalte hinter „verordnungsfähig als SSB nein“ wie folgt geändert:

Punkt 1 (HPV-Impfung) wird gestrichen.

 Punkt 2 (Palivizumab) wird zu Punkt 1.

 Punkt 3 wird zu Punkt 2 und wie folgt geändert: „Tollwut-Impfstoff (für Impfungen im Expositionsfall: Verordnung auf Namen des Patienten, siehe auch Immun- globuline)“.

 Punkt 4 (Tetanus-Impfstoff) wird zu Punkt 3.

 Punkt 5 wird zu Punkt 4 und wie folgt geändert: „Schutzimpfungen aus Anlass von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen (SI-RL)“.

Dieser 4. Nachtrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(3)

Seite 3 von 3

Mainz, Eisenberg, Saarbrücken, Speyer, 30. April 2020

Kassenärztliche Vereinigung AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Rheinland-Pfalz Die Gesundheitskasse

_______________________ __________________________

Dr. Peter Heinz Christiane Firk

Vorsitzender des Vorstands Bevollmächtigte des Vorstands

IKK Südwest BKK Landesverband Mitte

_______________________ ____________________________

Roland Engehausen Landesvertretung Rheinland-Pfalz

Vorstand und Saarland

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Verband der Ersatzkassen e. V.

Forsten und Gartenbau (SVLFG) (vdek) als Landwirtschaftliche Krankenkasse

______________________________ _____________________________

Detlef Oesterwinter Martin Schneider

Der Leiter der

vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz

KNAPPSCHAFT,

Regionaldirektion Saarbrücken

_________________________

Armin Beck

Leiter der Regionaldirektion

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