9. Ausgabe vom 4. März 2015
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
INHALT:
▼ Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Widmung einer Verkehrsfl äche gemäß Art. 6 BayStrWG in Söcking
▼ 1. Änderung des Bebauungsplans Zweck ver- band Interkommunaler Gewerbepark Inning/
Wörthsee, in der Fassung vom 03.02.2015
Bekanntmachung des Zweckverbands inter- kommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee
◆ 1. Änderung des Bebauungsplans Zweck- ver band Interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee, in der Fassung vom 03.02.2015
Erneute und verkürzte öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange
(§ 2 Abs. 1, § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB,
§ 4 Abs. 2 BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes interkommunaler Gewerbepark hat am 16.04.2013 (TOP 4) beschlossen, den Bebauungsplan „Inter- kommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee, öst- lich der B 471“, in der Fassung vom 04.07.2012, zu ändern. Die amtliche Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 11.11.2013 im Amts blatt für den Landkreis Starnberg sowie an den örtlichen amtlichen Anschlagtafeln im Gemeinde ge biet. Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ingenieurbüro NRT, Marzling, beauftragt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Be- bauungs plans „Interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee, östlich der B 471“ umfasst fol- gende Grundstücke bzw. Teilfl ächen von Grund- stücken: Fl.Nrn 551/1, 551/6 - 551/8, 555/1, 862 Tfl ., 871, 871/1 -871/14, 871/16 - 871/17, 871/19 - 871/24, 871/26 - 871/28, 2354, 2354/3 - 2354/16, 2355/5, jeweils Gemarkung Inning, und ergibt sich aus untenstehendem, nicht maßstäbli- chem Lageplan, Stand 04.12.2014.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Be hör den sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 11.08.2014 mit 10.09.2014, statt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen und An re- gungen hat die Verbandsversammlung in der Sit- zung am 18.11.2014, (TOP 2), beraten, die Einwen- dungen abgewogen und aufgrund von Än derungen die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB beschlos- sen. Diese fand in der Zeit vom Mittwoch
17.12.2014 mit Mittwoch 31.12.2014, statt. In der Sitzung vom 03.02.2015 hat die Ver bandsver samm- lung die eingegangenen Anre gun gen und Einwände beraten und abgewogen. Da im Auslegungs zeit- raum etliche Feiertage auf Ar beits tage gefallen sind, und somit weniger die Möglich keit zur Ein- sicht nahme gegeben war, regt das Kreis bauamt an, die beschränkte und verkürzte Offen legung noch- mals zu wiederholen. Jeder mann soll ausreichend Gelegenheit zur Einsicht nahme und die Abgabe ei- ner Stellungnahme erhalten. Die erneute Auslegung betrifft nachfolgende Änderungen:
Die textl. Festsetzung Nr. 1.1 (3) Punkt 9 wird wie folgt geändert: „Luftschadstoff- und geruchsemittierende Betriebe sind südlich der Linie gemäß Festsetzung 6.15 dann ausnahmsweise zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissions- schutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann“.
Die textliche Festsetzung 1.7 (5) wird neu gefasst: „Zum Schutz der Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.Nr. 871/5, Gmkg.
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl
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Bekanntmachung der Stadt Starnberg
◆ Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG);
Widmung einer Verkehrsfl äche gemäß Art. 6 BayStrWG
Die Stadt Starnberg hat mit Entscheidung der 1. Bür ger meisterin vom 10.02.2015 Teilfl ächen aus den Fl.Nrn. 320, 321, 322 und 324, je der Gemar- kung Söcking, als Gemeindeverbindungsstraße gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG ge- widmet.
Inhalt der Widmung:
Alersbergstraße:
Teilfl ächen der Fl.Nrn. 320, 321, 322 und 324, Gemarkung Söcking
Anfangspunkt:
Alersbergstraße, Fl.Nr. 290/1, Gemarkung Söcking Endpunkt:
Alersbergstraße 1, Fl.Nr. 324, Gemarkung Söcking Länge in Metern:
ca. 181
Straßenbaulast:
Stadt Starnberg
Widmungsbeschränkung:
keine
Die Widmung kann im Rathaus der Stadt Starn- berg, Vogelanger 2, 82319 Starnberg, Zimmer 316, während der Öffnungszeiten eingesehen werden und tritt mit Wirkung zum 04.03.2015 in Kraft.
Starnberg, 24.02.2015
Stadt Starnberg – Eva John, 1. Bürgermeisterin
Inning a. Ammersee, und der benachbarten Wohnnutzung sind südlich der Linie gemäß Festsetzung durch Planzeichen Nr. 6.15, die Neuerrichtung oder die Erweiterung solcher Anlagen und Betriebe, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission die Nutzung und den Betrieb der Kinderkrippe bzw. der Wohngebäude wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Schreinereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe, nicht zuläs- sig. Luftschadstoff- und Geruchsemittierende Betriebe sind südlich der Linie gem. Fest- set zung durch Planzeichen Nr. 6.15, dann aus nahms weise zulässig, wenn im Ge neh mi- gungs verfahren eine immissionsschutzrecht- liche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann“.
Der Entwurf der 1. Änderung, in der Fassung vom 03.02.2015, sowie der Entwurf der Begründung
(mit Umweltbericht) und die nach Einschätzung des Zweckverbandes interkommunaler Gewerbe- park wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- bezogenen Stellungnahmen, können daher erneut in der Zeit
von Donnerstag, 12.03.2015 mit Freitag, 27.03.2015
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Inter- kommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee, im Rathaus der Gemeinde Inning a. Ammersee, Ober geschoss, Pfarrgasse 13, 82266 Inning a.
Ammersee, zu den allgemeinen Öffnungszeiten, eingesehen werden. In dieser Zeit ist der B-Plan- entwurf auch auf der Internetseite der Gemeinde Inning unter www.inning.de, einsehbar.
Geltungsbereich des oben angeführten, nicht maßstäblichen Lageplans.
Energieberatung
der Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Persönliche Beratung (Kosten 7,50 €) im Landratsamt Starnberg:
Nächster Termin:
Donnerstag, 12. März 2015 13.30 bis 18.00 Uhr
Termine unter Telefon 08151 148-442 www.lk-starnberg.de/energieberatung Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 • 82319 Starnberg F O S Starnberg
Fachoberschule in Starnberg
Ausbildungsrichtungen:
Q
Sozialwesen
Q
Wirtschaft und Verwaltung
Q
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Probeeinschreibung nur noch bis 6. März 2015
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Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien, Eltern paare, Jugendliche und Kinder.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepfl icht.
Telefon 08151 148 - 388 www. lk- starnberg.de / kijufa Moosstraße 5 • 82319 Starnberg
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle
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9. Ausgabe vom 4. März 2015
Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
Während der Auslegungsfrist kann in der Ge- schäfts stelle jedermann schriftlich Stellung nah- men zu dem Entwurf abgeben.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schluss fassung über den Bauleitplan unberück- sichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend ge- macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- macht wurden, aber hätten geltend gemacht wer- den können.
Inning, 24.02.2015
Zweckberband interkommunaler Gewerbepark Inning Wörthsee – W. Bleimaier, Verbandsvorsitzender Es sind folgende Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar:
Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Mensch Lärmgutachten zur B 471, A 96 und Gewerbegebiet, Geruchs gut achten zum Pfer- de hof und der landwirtschaftlichen Hof stelle westlich der B 471, vom Ingenieur- büro ACCON, vom 12.01. 2014 und 17.02.2014
Tiere Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriffs- Ausgleichs-Bilanz des Inge- nieur büros NRT, Marzling, u.a. zur Bachmuschel, zum Rotmilan, zu verschiedenen Arten von Fledermäusen, vom 18.11.2014
Pfl anzen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Biotopkartierung des Ingenieurbüros NRT, Marzling, vom 18.11.2014
Boden Bodenuntersuchungen zur Boden qualität und zur Nieder schlags wasserbeseitigung von Prof. Dr. Oeltzschner, Inning a. Ammersee, vom 03.03.2008, 08.08.2011, 21.10.2011, 13.12.2011 und vom Ingenieur büro IBQ, vom 07.05.2013
Klima/Luft Erläuterungen zur lokalen Klima entwicklung lt. Umwelt bericht des Ingenieurbüros NRT, Marzling, vom 03.02.2015
Landschaft Landschaftsbildanalyse, Hinweis auf landschaftliches Vorbehalts gebiet, lt. Um- welt bericht des Ingenieurbüros NRT, Marzling, vom 03.02.2015
Landschafts- und sonstige Pläne
Landschaftsplan vom Land schafts architekturbüro Monika Treiber, Herrsching und rechtswirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning a. Ammer see, vom 27.11.2012
Wechsel- wirkungen
Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht des Ingenieur büros NRT, vom 03.02.2015
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Das Landratsamt Starnberg - Fachbereich Gesundheitswesen - bietet an:
• Schwangerschaftskonfl iktberatung nach § 219 StGB
• Allgemeine Beratung in Schwangerschaftsfragen
• Beratung über fi nanzielle Hilfen
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepfl icht.
Termine: Telefon 08151 148 - 920 oder 148 - 900 www. lk- starnberg.de /
schwangerschaftsberatung
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