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massiv gestiegen Personalaufwand der Austro Control ist in den Jahren 2015 bis 2018

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Presseinformation zu Follow-up-Überprüfungen vom 27. November 2020 1

Personalaufwand der Austro Control ist in den Jahren 2015 bis 2018 massiv gestiegen

Der Rechnungshof legte heute zwei Follow-up-Überprüfungen vor: „Zivile Flugsicherung“ sowie „Österreich Institut G.m.b.H.“.

Von insgesamt 18 Empfehlungen aus dem Vorbericht „Zivile Flugsicherung“ wurden 13 nicht umgesetzt, drei teilweise und lediglich zwei zur Gänze. Die Empfehlungen richteten sich an die Austro Control sowie an das nunmehrige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Ein zentrales Thema des Vorberichts waren die hohen Personalkosten bei der Austro Control. Darin hatte der Rechnungshof empfohlen, diese zu dämpfen und für Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen, etwa im Bereich der Flugsicherung, Ausbildung und Wetterdienste, zu sorgen.

Laut Austro Control habe die Geschäftsführung mit Schreiben vom 18. Mai 2020 die zuständigen Gewerkschaften eingeladen, in kollektivvertragliche Verhandlungen einzutreten. Dabei sei klar dargelegt worden, dass es das Ansinnen der Austro Control sei, die erforderlichen Kostensenkungsmaßnahmen auch über Einschnitte in den aktuellen Kollektivverträgen zu erzielen. Erste Gespräche mit den Gewerkschaften seien für Ende Juni 2020 vereinbart gewesen. In einer Mitteilung vom 26. November 2020 erklärte die Austro Control, Einsparungen in einer Größenordnung von rund 50 Millionen Euro in Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern erzielt zu haben.

Personalaufwand erhöhte sich massiv

Wie der Bericht des Rechnungshofes zeigt, stieg der Personalaufwand von 150,63 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 224,63 Millionen Euro im Jahr 2018. Das entspricht einer Erhöhung von rund 49 Prozent. Ein wesentlicher Teil davon entfiel auf die Altersversorgung. Aber auch ohne Altersversorgung erhöhten sich die Personalkosten im genannten Zeitraum um rund 12 Prozent von 140,99 Millionen Euro auf 158,31 Mag. Christian Neuwirth

Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Millionen Euro. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg jedoch nur um rund 4 Prozent.

Bei der Austro Control gab es zwei Kollektivverträge (KV). Der KV 1 galt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis Ende 1996 in das Unternehmen eingetreten waren. Danach galt der KV 2. Entgegen der Empfehlung des Rechnungshofes führte die Austro Control die Gehaltsschemata beider Kollektivverträge nicht auf ein mit dem Bund vergleichbares Niveau heran. So zahlte sie etwa für eine Abteilungsleitung monatlich rund 12.500 Euro, der Bund knapp 8.500 Euro. Zur Zeit der Prüfung in den Jahren 2016 bis 2019 gab es keine Fortschritte bei der geplanten Einführung für einen KV 3, dessen Erstentwurf seit 2016 vorliegt.

Kosten dämpfen

Der Rechnungshof empfiehlt der Austro Control neuerlich, mit Unterstützung des Ministeriums, den gesamtstaatlichen Prozess der Pensionsreformen durch kostendämpfende Maßnahmen im KV 1 mitzutragen und mittelfristig eine generationengerechte und nachhaltige Neugestaltung der Pensionsansprüche der Bediensteten der Austro Control sicherzustellen. So sollen etwa die Abfertigungsansprüche im KV 1 schrittweise von 20 Monaten auf die gesetzlich vorgesehenen 12 Monate reduziert werden. Dem Ministerium empfiehlt der Rechnungshof, seine Vorgaben zur Dämpfung des Personalaufwands der Austro Control zu konkretisieren.

Die Follow-up-Überprüfung fand vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen massiven Verkehrsrückgang im österreichischen Luftraum statt.

Follow-up-Überprüfung der Österreich Institut G.m.b.H.

Im Follow-up zum Bericht „Österreich Institut G.m.b.H.“ blieb die Empfehlung offen, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten einen Haushaltsplan zur Planung der Eigenfinanzierung zu erstellen.

Darüber hinaus wurde die Empfehlung nicht umgesetzt, Vergütungen der Geschäftsführerinnen beziehungsweise Geschäftsführer unter Zustimmung der Betroffenen in den Jahresabschlüssen transparent auszuweisen.

Richtungsentscheidungen durch das zuständige Ministerium, für die künftige Weiterentwicklung der Österreich Institut G.m.b.H. waren nicht klar ersichtlich. Von zwölf Empfehlungen wurden fünf zur Gänze, drei teilweise und vier nicht umgesetzt.

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