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Müller Straßenverkehrsrecht Band III

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(1)

Müller

Straßenverkehrsrecht

Band III

(2)
(3)

MÜLLER

Straßenverkehrsrecht

Band III

Zweiundzwanzigste, völlig neubearbeitele Aullage

W E R N E R FULL Senatspräsident am Oberlandesgericht

München

D R . W O L F G A N G M Ö H L Oberstaatsanwalt i. R.

MünAen

KARL R Ü T H Oberstaatsanwalt

München

w

DE

G

1973

W A L T E R D E G R U Y T E R B E R L I N N E W Y O R K

(4)

„Möhl-Rüth, Straßenverkehrsordnung und verkehrsrechtliche Bestimmungen des Strafgesetzbuches".

ISBN 311 003610 x

© Copyright 1972

by Walter de Gruyter & Co., vormals G. J. Göschen'sche Verlagshandlung, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung Georg Reimer, Karl J. Trübner, Veit & Comp., Berlin 30.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Uber- setzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Photokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages repro- duziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder ver- breitet werden. Printed in Germany.

Satz und Duck: Druckerei Chmielorz GmbH, Berlin-Neukölln.

(5)

Vorwort

zum Band III der 22. Auflage

Mit den in diesem III. Band enthaltenen Erläuterungen zur StVO und den ein- schlägigen Bestimmungen des StGB wird die 22. Auflage von Müllers Straßenver- kehrsrecht abgeschlossen. Die neue StVO brachte es mit sich, daß der Kommentar insoweit völlig neu geschrieben werden mußte. Lediglich die Entwicklungsgeschichte der StVO und einzelner ihrer Bestimmungen konnte aus dem früheren Werk bruch- stückweise übernommen werden. Versucht wurde allerdings, den Geist des alten

„Müller" zu wahren und fortzuentwickeln.

Der Verlag hat sich entschlossen, künftige Auflagen nicht mehr unter dem Namen

„Müller — Straßenverkehrsrecht", sondern in zwei voneinander unabhängigen Bänden unter dem Namen der Bearbeiter herauszugeben. Dadurch soll einmal zum Ausdruck kommen, daß der Inhalt des Kommentars im wesentlichen das Werk der Neubearbeiter ist, es soll aber auch erreicht werden, daß sich Interessenten einzelner Teilgebiete des Straßenverkehrsrechts auf den Erwerb des entsprechenden Einzel- bandes beschränken können. Der hier vorliegende Band III der 22. Auflage des Müllerschen Kommentars wird für solche Interessenten, die Band I und II nicht er- worben haben, bereits unter dem neuen Titel geliefert. Der neue Band „Möhl-Rüth, StVO und die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des StGB, Großkommentar der Praxis" entspricht also inhaltlich dem hier vorliegenden Band III des „Müller".

Neben der StVO und den einschlägigen Bestimmungen des StGB werden in die- sem Bande auch die für das Verkehrsrecht wichtigen Bestimmungen der StPO erläu- tert. Ungekürzt werden bei den Paragraphen der StVO die zugehörige Verwaltungs- vorschrift und amtliche Begründung abgedruckt. Der Anhang enthält den bundesein- heitlichen und den bayerischen Bußgeldkatalog.

Die in diesem Bande erläuterte, am 1. 3. 1971 in Kraft getretene neue StVO vom

16. 11. 1970 entspricht in vielem dem Programm, das bereits acht Jahre vorher in

der amtlichen Begründung zum ersten Entwurf aufgestellt worden war: Sie enthält

zwar wenige wirkliche Rechtsänderungen, will aber ein „Volkslesebuch" werden, das

manche Rechtsgrundsätze zu ausdrücklichen Vorschriften konkretisiert, die bisher von

der Rechtsprechung aus § 1 und einzelnen Vorschriften der §§ 2 f. hergeleitet worden

waren. Obwohl solche Rechtsgrundsätze für das Verhalten des Einzelnen im Straßen-

verkehr von erheblicher Bedeutung sein konnten, waren sie dem „Laien" häufig nur

nebelhaft bekannt. Es war gewiß verdienstvoll, sie diesem im Text der StVO in volks-

tümlicher Sprache näherzubringen, wenn auch der Skeptiker schwer zu überzeugen

sein wird, daß das „Volk" sein „Lesebuch" sorgfältig lesen wird. Das Ziel einer volks-

tümlichen Sprache wurde im übrigen nur teilweise erreicht. Manche Einzelbestimmun-

gen sind nicht ohne weiteres verständlich, bedürfen also der Auslegung. Manche Fra-

V

(6)

gen wurden auch inhaltlich nicht befriedigend gelöst, vor allem die wichtige Frage des mehrspurigen Verkehrs. Trotz dieser Schönheitsfehler ist die neue StVO im ganzen recht wohlgelungen.

Besonders am Herzen lag, wie die Begründung erkennen läßt, dem Gesetzgeber das sog. „defensive" Fahren. Wenn dieses Schlagwort auch rein sprachlich nicht recht glücklich ist, weil defensives Verhalten ichbezogen ist, während gerade die gegen- seitige Rücksicht propagiert werden soll, ist es doch bei entsprechend weiter Auslegung ein brauchbares Hilfsmittel, um den Verkehrsteilnehmern einzuhämmern, worauf es ankommt. Die Erkenntnis, daß alle Vorrechte dort ihre Grenze haben müssen, wo ihre Ausübung in unerträglicher Weise die Interessen anderer verletzt, hat für den Straßenverkehr deshalb besondere Bedeutung, weil dort die Ausübung von Vorrech- ten häufig automatisch mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Der Hinweis auf die notwendige Beschränkung von Vorrechten durch die Pflicht gegenseitiger Rücksichtnahme kehrt deshalb „leitmotivisch" an vielen Stellen des Er- läuterungswerkes wieder.

Im übrigen wurde, wie schon im Vorwort zum Band I der 22. Auflage zum Aus- druck kam, der Frage besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wie die Erläuterungen möglichst übersichtlich gestaltet werden können. Ein Großkommentar muß gewiß bestrebt sein, Schrifttum und Rechtsprechung möglichst vollständig zu verarbeiten, wozu im vorliegenden Fall die Klärung gehört, welche Teile der früheren Recht- sprechung bei der Auslegung der neuen Vorschriften herangezogen werden können.

Wichtig ist aber auch, daß der Benutzer des Kommentars schnell findet, was er sucht.

Deshalb wurde bei den einzelnen Paragraphen auf differenzierte Sachübersichten und sinnvolle Aufteilung des Stoffes durch die mit Randnummern versehenen Unter- abschnitte besonderer Wert gelegt. Wo der Gesetzgeber sein Ziel, ein übersichtliches und leicht verständliches Lesebuch zu schaffen nicht voll erreicht hat, wie etwa bei den Halt- und Parkvorschriften oder im Teil 2 bei den Verkehrszeichen und Ver- kehrseinrichtungen, mußte versucht werden, den unübersichtlichen Gesetzesstoff auf- zugliedern und überschaubar zu machen.

Zu danken haben wir den Herrn Ministerialräten Dr. Booß vom Bundesverkehrs- ministerium und Schmidtkonz vom bayerischen Ministerium des Inneren, sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Seehon von der juristischen Zentrale des ADAC für die freundliche Unterstützung durch Material und Auskunft.

Dr. Wolfgang Möhl Oberstaatsanwalt i. R.

Werner Full Senatspräsident am Oberlandesgericht München

Karl Rüth

Oberstaatsanwalt

in München

(7)

Inhaltsverzeichnis des dritten Bandes

Seite

Vorwort V Abkürzungsverzeidinis IX

Straßenverkehrs-Ordnung

Vorbemerkung 1 I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 1: Grundregeln 21

§ 2: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 170

§ 3: Geschwindigkeit 203

§ 4: Abstand 265

§ 5: Überholen 270

§ 6: Vorbeifahren 319

§ 7: Nebeneinanderfahren 324

§ 8: Vorfahrt 334

§ 9: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 375

§ 10: Einfahren und Anfahren 422

§ 11: Besondere Verkehrslagen 434

§ 12: Halten und Parken 438

§ 13: Parkuhr und Parkscheibe 471

§ 14: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen 476

§ 15: Liegenbleiben von Fahrzeugen 486

§ 16: Warnzeichen 492

§ 17: Beleuchtung 504

§ 18: Autobahnen and Kraftfahrstraßen 519

§ 19: Bahnübergänge 533

§ 20: Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 545

§ 21: Personenbeförderung 550

§ 22: Ladung 556

§ 23: Sonstige Pfliditen des Fahrzeugführers 566

§ 24: Besondere Fortbewegungsmittel 583

§ 25: Fußgänger 586

§ 26: Fußgängerüberwege 605

§ 27: Verbände 615

§ 28: Tiere 625

§ 29: Ubermäßige Straßenbenutzung 634

§ 30: Lärmschutz und Sonntagsfahrverbot 646

§ 31: Sport und Spiel 651

§ 32: Verkehrshindernisse 653

§ 33: Verkehrsbeeinträchtigungen 660

VII

(8)

Seite

§ 34: Unfall 667

§ 35: Sonderrechte 670 II. Zeichen und Verkehrseinriditungen

§ 36: Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten 681

§ 37: Wechsellichtzeichen und Dauerliditzeichen 691

§ 38: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 712

§ 39: Verkehrszeichen 718

§ 40: Gefahrzeichen 731

§ 41: Vorschriftzeichen 745

§ 42: Richtzeichen 783

§ 43: Verkehrseinrichtungen 814 III. Durchführung«-, Bußgeld- und Sdilußvorschriften

§ 44: Sachliche Zuständigkeit 819

§ 45: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 822

§ 46: Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis 833

| 47: örtliche Zuständigkeit 838

§ 48: Verkehrsunterricht 839

§ 49: Ordnungswidrigkeiten 841

§ 50: Sonderregelung für die Insel Helgoland 843

§ 51: Sonderregelung für Berlin 844

§ 52: Geltung im Land Berlin 844

§ 53: Inkrafttreten 844 StVO-Anhang

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung 847 Bußgeldkatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (Bund) 852

Bayerischer Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 858

Auszug aus dem Strafgesetzbuch

Vorbemerkung ' 7 1

§ 37 Fahrverbot 9 7*

§ 42m Entziehung der Fahrerlaubnis 987

§ 42n Sperrfrist für Fahrerlaubnisentziehung 1009

§ 42o Internationaler Kraftfahrzeugverkehr 1022

§ 142 Verkehrsunfallflucht 1 0 2 5

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 1062

§ 315c Straßenverkehrsgefährdung 1077

§ 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr 1109

§ 316 Trunkenheit im Verkehr H l3

Auszug aus der Strafprozeßordnung

§ 81a Körperliche Untersuchungen des Beschuldigten 1157

§ l i l a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis 1163

Stichwortverzeichnis

1 1 7 1

(9)

Abkürzungen

a. A. anderer Ansicht

AA Ausführungsanweisung zur RStVO 1934 aaO. am angegebenen Ort

aaS. amtlidi anerkannter Sachverständiger

AAZ Allgemeine Automobilzeitung, Verlag Klasing & Co, Berlin ABl. Amtsblatt

ABIKR Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland (1945—1948) Abs. Absatz

AcP Archiv für civilistische Praxis (seit 1818) ADAC Allgemeiner Deutscher Automobilclub ADSp. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen a. E. am Ende

ÄndG Änderungsgesetz a. F. alte Fassung

AG Ausführungsgesetz AG Amtsgericht a. Grd. aufgrund

AGGVG Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes AGNB Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahver-

kehr mit Kraftfahrzeugen

AHB Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen AHK Alliierte Hohe Kommission

AHKG Gesetz der Alliierten Hohen Kommission

AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung AktG Aktiengesetz

AKV Allgemeine Krankenversicherungs-Bedingungen Ailg. Allgemein

ALR Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten a. M. anderer Meinung

AMF Zeitschrift für Automobil-, Motorrad- und Flugwesen

AMZ Zeitschrift Auto, Motor und Zubehör, Carl Ihl Sc Co., Coburg Amtl. Begr. Amtliche Begründung

Amtl. Bek. Amtliche Bekanntmachung Amtsbl. Amtsblatt

AngV Angestelltenversicherung Anh. Anhang

Anl. Anlage

AnVG Angestelltenversidierungsgcsetz

AnVNG Angestelltenversicherungsneuregelungsgesetz AO Anordnung

AbgO Reichsabgabenordnung AOK Allgemeine Ortskrankenkasse

IX

(10)

AP Nachschlagwerk des Bundesarbeitsgerichts (Arbeitsrechtliche Praxis) A R Automobil-Rundschau, Verlag Dr. E. Valentin, Berlin

AR-Blattei Arbeitsrechts-Blattei (Gruppe II der Rechts- und Wirtschaftspraxis), Ver- legt von Forkel

ArbA Zeitschrift „Das Arbeitsamt" (seit 1950) ArbG Arbeitsgericht

ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz

ArbKrankhG Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall

Arndt Dr. Arndt, Straßenverkehrsordnung, Asdiendorfsdie Verlagsbuchhandlung, Münster (W)

Arndt-Guelde Dr. Arndt und Dr. Guelde, Straßenverkehrszulassungsordnung, Asdien- dorffsche Verlagsbuchhandlung Münster (W)

Arndt-Guelde, SichG Dr. Arndt und Dr. Guelde, Verkehrssicherungsgesetz, Werner Men- zel Verlag Düsseldorf

Arndt-Guelde, StVO Dr. Arndt und Dr. Guelde, Straßenverkehrsordnung, 4. Aufl., Aschendorffsdie Verlagsbuchhandlung, Münster (W)

A R R Autorechtliche Rundschau, Automobilia-Verlag, Berlin ArchBürgR Archiv für Bürgerliches Recht (1888—1919)

ArchJugR Archiv für Jugendrecht, Beilage zum Zentralblatt für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt (seit 1952)

A r c h ö f f R Archiv des öffentlichen Rechts (seit 1886) ArchZivPr. siehe AcP

Art. Artikel

ArVNG Arbeiterrentenversicherungsneuregelungsgesetz AS Amtliche Sammlung

aStrVO alte Straßenverkehrsordnung, landesrechtliches Muster für die Erlassung örtlicher Straßenpolizeiverordnungen

ATZ Automobiltechnische Zeitschrift, Frank'sche Verlagshandlung Stuttgart AUB Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen

AufbauG Aufbaugesetz AufhG Aufhebungsgesetz Aufl. Auflage

A u R Arbeit und Recht, Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis (seit 1953) AusfBek. Ausführungsbekanntmachung

AusfBest. Ausführungsbestimmungen AusfG Ausführungsgesetz AusfV Ausführungsverordnung

Auto Das Auto, Zeitschrift im Verlag Christian Barth, Berlin

AutWelt Automobilwelt, Flugwelt, Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter 8c Co., Berlin

AV (mit folgendem Kursivdruck) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO AVGüKG Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum GüKG

AVVFStr. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundes- fernstraßen

Az. Aktenzeichen AZO Arbeitszeitordnung BAG Bundesarbeitsgericht

BAGü Bundesanstalt für den Güterfernverkehr BAnz. Bundesanzeiger

Baumann Baumann, Strafrecht, Allgemeiner Teil 5. Aufl. 1968 BayBgm. Zeitschrift „Der Bayerische Bürgermeister" (seit 1947)

BayBS Bereinigte Sammlung des bayerischen Landesrechts (München 1957)

(11)

Abkürzungen BayGemZ Bayerische Gemeindezeitung (seit 1891) BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht

BayObLGSt. Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen (Neue Folge seit 1951, die älteren Jahrgänge werden mit der Bandzahl zitiert) BayObLGZ Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen (Neue Folge seit 1951, die älteren Jahrgänge werden mit der Bandzahl zitiert) BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

BayVGH Sammlung von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (seit 1880)

BayVGHE Sammlung der Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, zweiter Teil von BayVGH

BayZ Zeitschrift für Rechtspflege in Bayern (1905—1934) BB Zeitschrift „Der Betriebsberater" (seit 1946)

BBahn Zeitschrift „Die Bundesbahn" (seit 1949) BBauG Bundesbaugesetz

BBahnG Bundesbahngesetz BBG Bundesbeamtengesetz Bd. Band

BefBed. Beförderungsbedingungen BefStG 1955 Beförderungssteuergesetz Begr. Begründung Beil. Beilage

Berufsgen. Zeitschrift „Die Berufsgenossenschaft" (seit 1886) Beschl. Beschluß

Best. Bestimmungen betr. betreffend

Betrieb Zeitschrift „Der Betrieb" (seit 1948) BFH Bundesfinanzhof

BFHE Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des Bundesfinanzhofs (seit 1952)

BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof

BGHSt. Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen BGHWarn. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, soweit nicht in

BGHZ enthalten, Fortsetzung von WarnR (seit 1961)

BGHZ Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen BlfRpfl. Blätter für Rechtspflege im Bezirk des Kammergerichts

Blutalkohol Zeitschrift „Blutalkohol" (seit 1961) BMF Bundesminister der Finanzen B M J Bundesminister der Justiz BMV Bundesminister für Verkehr BMWi Bundesminister für Wirtschaft

Böhmer Böhmer, Reichshaftpflichtgesetz, Verlag Walter de Gruyter & Co, Berlin Böhmer (SHG) Böhmer, Sachschadenhaftpflichtgesetz, Verlag Walter de Gruyter & Co,

Berlin

BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personen- verkehr

Booß Booß, Kommentar zur Straßenverkehrsordnung, 1971 BOS Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung

BRDrucks. Drucksache des Deutschen Bundesrats (seit 1949)

XI

(12)

Breith. Sammlung von Entscheidungen aus dem Gebiete der Sozialversicherung, Versorgung und Arbeitslosenversicherung, herausgegeben von Breithaupt (seit 1912)

BOStrab. Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Brösicke Brösicke, Verkehrssidierungsgesetz, Elsa Brösicke-Verlag, Stuttgart B R R G Beamtenrechtsrahmengesetz

BrZ Britische Besatzungszone BSG Bundessozialgericht

BSGE Entscheidungen des Bundessozialgerichts (seit 1955) B S H G Bundessozialhilfegesetz

BStBl. Bundessteuerblatt, Teil I, II oder III (seit 1951)

BStrVermG Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautostraßen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs v. 2. 3. 1951 (BGBl. I, 157)

BT Bundestag

BTDrucks. Drucksachen des Deutschen Bundestags, geordnet nach Wahlperioden (seit 1949)

Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- gerichts, herausgegeben von K. Buchholz (seit 1957)

Buchst. Buchstabe

Büro Zeitschrift „Das Büro" (seit 1950) BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (seit 1952) BVerfGG Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

BVersG Bundesversorgungsgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (seit 1954)

BW Baden-Württemberg

B Z R G Bundeszentralregistergesetz

Capelle Capelle, Verkehrssicherungsgesetz, Adolf Neidhardt-Verlag, Hamburg Cramer Cramer, Straßenverkehrsrecht, 1971

DA Dienstanweisung zur Durchführung der StVZO und der StVO

Dalcke Dalcke, Strafrecht und Strafverfahren. J. Schweitzer Verlag, Berlin und München.

D A R Deutsches Autorecht, Rechtszeitschrift des A D A C , München (seit 1933) DBest. Durchführungsbestimmungen

DB Deutsche Bundesbahn

DBP Deutsche Bundespost D G Durchführungsgesetz

DGewArch Zeitschrift „Deutsches Gewerbearchiv", siehe GewArch.

d. h. das heißt

D I N Deutsche Industrienorm

D J Deutsche Justiz, Zeitschrift, herausgegeben vom R J M (1933—1945) D J Z Deutsche Juristenzeitung, Verlag C. H. Beck, München (1896—1936) DKraftf. Zeitschrift „Der Deutsche Kraftfahrer (ehemaliger Berufsverband deutscher

Kraftfahrer, Berlin)

DMotorsportZ Deutsche Motorsport-Zeitung, Frankfurt a. M.

D Ö V Zeitschrift „Die öffentliche Verwaltung" (seit 1948)

D R Zeitschrift „Deutsches Recht" (1931—1942, zuletzt neben D R W als Angabe B, Monatsausgabe)

DRAnz. Deutscher Reichs- und preußischer Staatsanzeiger DReditsZtg Deutsche Rechtszeitung (bis 1943)

Dreher Dreher, Kommentar zum StGB, 33. Aufl.

D R G Deutsche Reichsbahngesellschaft

(13)

Abkürzungen DRiZ Deutsche Richterzeitung (seit 1909)

DRiZRspr. Beilage „Rechtsprechung" zu DRiZ (1925—1935 und 1951—1965) DRK Deutsches Rotes Kreuz

DRpflegeRspr. Zeitschrift „Deutsche Rechtspflege", Rechtsprechungsbeilage (1936—1939) DRspr. Loseblattausgabe „Deutsche Rechtsprechung", herausgegeben von Feuer-

hake (seit 1948) Drucks. Drucksache

D R W Deutsches Recht, Wochenausgabe (Deutsches Recht vereinigt mit Juristi- scher Wochenschrift) (1939—1945)

DRZ Deutsche Rechts-Zeitschrift (1946—1950)

DStR Zeitschrift „Deutsches Strafrecht" n. F. (1934—1944)

DStR Zeitschrift „Deutsche Steuerrundschau" (1951—1961), seit 1962 „Deutsches Steuerrecht"

DStrZ Zeitschrift „Deutsche Strafrechtszeitung" (1914—1922) dt- deutsch

DV Durchführungsverordnung

DVerkGT Veröffentlichung des Verkehrswissenschaftl. Seminars, Hamburg DVO Durchführungsverordnung

DVerw. Zeitschrift „Deutsche Verwaltung" (1934—1945 und 1948—1950) DVB1. Zeitschrift „Deutsches Verwaltungsblatt" (seit 1950)

DVersZ Deutsche Versicherungszeitschrift für Sozialversicherung und Privatver- sicherung (seit 1951)

DVerkZ Deutsche Verkehrszeitung (seit 1947), Deutscher Verkehrsverlag GmbH Hamburg

DZGerMed. Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin (seit 1922) EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung v. 8. 5. 1967 (BGBl. I, 1563) Eb. Schmidt Eberhard Schmidt, Lehrkomm, zur Strafprozeßordnung

EE Eisenbahn- und verkehrsrechtliche Entscheidungen und Abhandlungen, Verlag für Staatswissenschaften und Geschichte, Berlin und Leipzig (1885—

1935)

EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (seit 1953) EG Einführungsgesetz

EGBGB Einführungsgesetz zum BGB

EGOWiG Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz v. 24. 5. 1968 EGZPO Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung

EheG Ehegesetz v. 20. 2. 1946 (AblKR 77)

EinlALR Einleitung zum Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten EisenbG Allgemeines Eisenbahngesetz

EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz

ElsLothZ Juristische Zeitschrift für Elsaß-Lothringen, begründet von Puchelt (1876—

1919)

EnteigG Enteignungsgesetz (verschiedene Ländergesetze) Entsch. Entscheidung

Entw. Entwurf Erg. Ergänzung ErgBd. Ergänzungsband Erl. Erlaß

ErwZulG Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen

ES Entscheidungssammlung ESO Eisenbahnsignalordnung

(14)

ESVGH Entscheidungen des hessischen Verwaltungsgerichcshofs und des württem- berg-badischen Verwaltungsgerichtshofs, Verlag C. F. Müller, Karlsruhe (seit 1952)

EvBl. Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen (Wien, seit 1934) EVO Eisenbahnverkehrsordnung v. 8. 9. 1938 (RGBl. II, 663) EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

F. Folge

f. und folgende Seite FahrlG Fahrlehrergesetz

FahrlV Fahrlehrerverordnung v. 23. 7. 1957 (ersetzt durch FahrlG) Fahrschule Zeitschrift „Die Fahrschule", Verlag Heinrich Vogel, München FahrzTVO Fahrzeugteileverordnung

FamRZ Zeitschrift „Ehe und Familie im privaten und öffentlichen Recht" (seit 1954)

FernmG Gesetz über Fernmeldeanlagen FerS. Feriensenat

ff. und folgende Seiten

Festgabe Festgabe für Fritz Müller, 1953, Erich Schmidt Verlag

FG Finanzgericht

FGO Finanzgerichtsordnung

FinArch. Zeitschrift „Finanzarchiv" (seit 1884)

FinRdsdi. Zeitschrift „Finanz-Rundschau, deutsches Steuerblatt" (seit 1946) FinVertr. Finanzvertrag

FlErl. Fahrlehrerlaubnis FISchein Fahrlehrerschein

F1V Verordnung über Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr, siehe FahrlV FSchErl. Fahrschulerlaubnis

FStrG Bundesfernstraßengesetz

Fz Fahrzeug

G Gesetz

GA Archiv für Strafrecht und Strafprozeß, begründet von Goltdammer (1880—

1933 und seit 1953)

Galli Galli in Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen GBl. Gesetzblatt

GebO Gebührenordnung

GebOStrVk Gebührenordnung f ü r Maßnahmen im Straßenverkehr Geigel Geigel, Der Haftpflichtprozeß, C. H . Beck, München GemTag Zeitschrift „Der Gemeindetag" (1933—1943 und seit 1948) GemUnfVers. Zeitschrift „Die Gemeinde-Unfallversicherung" (seit 1949) GenG Genossenschaftsgesetz

GesuR Zeitschrift „Gesetz und Recht" (1900—1932)

GewArch. Zeitschrift „Gewerbearchiv f ü r Verwaltungs- und Gewerberecht (1902—

1935 und seit 1955) GewO Reichsgewerbeordnung GfVk Güterfernverkehr

GG Grundgesetz f ü r die Bundesrepublik Deutschland ggf- gegebenenfalls

GInsp. Generalinspektor f ü r das deutsche Straßenwesen GKG Gerichtskostengesetz

GMB1. Gemeinsames Ministerialblatt (seit 1950)

GnT Verordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen

Goltd. Goltdammers Archiv, siehe GA

(15)

Abkürzungen

Gruch. Gruchot, Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (1857—1933) Grundzüge Grundzüge des Bundesrats, betreffend den Kraftfahrzeug verkehr GS Gesetzessammlung

GSSt. Großer Strafsenat des BGH GSZ Großer Senat für Zivilsachen GÜKG Güterkraftverkehrsgesetz GütVk Zeitschrift „Der Güterverkehr" (seit 1952)

GuVBIVWG Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirt- schaftsgebietes

GVB1. Gesetz- und Verordnungsblatt (Landesrecht) GVG Gerichtsverfassungsgesetz

HaftpflG Reichshaftpflichtgesetz Halbs. Halbsatz

HannRPfl. Hannoversche Rechtspflege

HansGZ Hanseatische Gerichtszeitung (1880—1927)

HansRGZ Hanseatische Rechts- und Gerichtszeitschrift (Fortsetzung von HansGZ und HansRZ) (1928—1943)

HansRZ Hanseatische Rechtszeitschrift, Verlag Otto Meißner, Hamburg, (1918—

1927)

Hdb. Handbuch

HESt. Höchstrichterliche Entscheidungen in Strafsachen (1948—1949) HEZ Höchstrichterliche Entscheidungen in Zivilsachen (1948—1950) HGB Handelsgesetzbuch

HintO Hinterlegungsordnung h. L. herrschende Lehre

h. M. herrschende Meinung

HöchstRR Höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Gebiete des Strafrechts, Verlag Walter de Gruyter Sc Co, Berlin (1925—1927)

HRR Höchstrichterliche Rechtsprechung, Vereinigte Entscheidungssammlung der bisherigen Rspr. der Oberlandesgerichte, HöchstRR und J R Rspr., Verlag Walter de Gruyter & Co, Berlin (1928—1942)

i. d. F. in der Fassung i. e. S. im engeren Sinn i. d. R. in der Regel iGgsz. im Gegensatz zu insb. insbesondere

IntAbk Internationales Abkommen für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen IntVO Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr i. d. S. Im Sinn des (der)

iVm. in Verbindung mit iZshgm. im Zusammenhang mit Jahrb. Jahrbuch

Jagusch Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. (Floegel-Hartung) 1971 Jahrg. Jahrgang

JbAkDR Jahrbuch der Akademie für deutsches Recht (1933—1940)

JbDR Jahrbuch des deutschen Rechts, begründet von H. Neumann (1904—1942) JbHöchstRE Jahrbuch höchstrichterlicher Entscheidungen, bearbeitet v. Bartsch u. a.

(Beihefte der Juristischen Blätter) (1928—1938) JBIRhPf. Justizblatt Rheinland-Pfalz (seit 1947) JB1. Saar Justizblatt des Saarlandes (seit 1957)

J b ö f f R Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart (1907—1938 und seit 1951) JbSozWiss. Jahrbuch für Sozialwissenschaft (seit 1950)

JGG Jugendgerichtsgesetz v. 4. 8. 1953 (BGBl. I, 751)

XV

(16)

JherJb. [herings Jahrbücher der Dogmatik des bürgerlichen Rechts (1857—1942) JJB Juristen-Jahrbuch (seit 1960)

JMBl. Preußisches Justizministerialblatt JME Justizministerialentschließung

JP

Zeitschrift „Juristische Praxis" (seit 1954)

JR

Juristische Rundschau, Verlag Walter de Gruyter & Co, Berlin (1925—1935 und seit 1947)

JRPrV Juristische Rundschau für die Privatversicherung (bis 1930 Beilage zur Zeitschrift für Versicherungswesen) (1924 bis 1943)

JRRspr. siehe H R R

JurZentr. Mitteilungen der juristischen Zentrale des ADAC, München JuS_ Zeitschrift „Juristische Schulung" (seit 1961)

Justiz Zeitschrift „Die Justiz", Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württem- berg (seit 1952)

J W Juristische Wochenschrift, Verlag W. Moeser, Leipzig (1872—1939) JZ Juristenzeitung, Verlag J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen (seit 1951)

Kap. Kapitel

KFG Kraftfahrzeuggesetz v. 3. 5. 1909 Kfz Kraftfahrzeug

Kfze Kraftfahrzeuge

KG Kammergericht

KGJ Jahrbuch der Entscheidungen des Kammergerichts (Johow-Ring) (1881—

1922)

Kleinknecht Kleinknecht, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 30. Aufl.

KMR Kommentar zur Strafprozeßordnung und zum GVG und OWiG, 6. Aufl.

von Müller-Sax 1966

Kom Kraftomnibus

KommRGR Kommentar der Reichsgerichtsräte zum BGB, siehe RGRKomm.

Krad Kraftrad

KraftStDV Durchführungsverordnung zum KraftstG KraftStG Kraftfahrzeugsteuergesetz

KrkVers. Zeitschrift „Die Krankenversicherung" (seit 1949) K&V Zeitschrift „Kraftfahrt und Verkehrsrecht" (seit 1962)

KVO Kraftverkehrsordnung (zum GüKG) v. 30. 3. 1936 (RVkBl. B 151) KVR Kraftverkehrsrecht von A bis Z, herausgegeben von Dr. Weigelt, Loseblatt-

ausgabe

LAG Landesarbeitsgericht

LK Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, begründet v. Ludwig Eber- mayer, 9. Auflage 1970/71 mit Namen des Autors

LG Landgericht

Lkw Lastkraftwagen

LM Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Loseblattsammlung, herausgege- ben von Lindenmaier, Möhring u. a. (seit 1951)

LS Leitsatz

LSE Lexikon straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen, herausgegeben v. Gün- ther Xanke (seit 1955)

LSG Landessozialgericht

LSt. Lohnsteuer

LStrG Landesstraßengesetz LuftVG Luftverkehrsgesetz

LuK Zeitschrift „Luft- und Kraftfahrt", Berlin

Lütkes Dr. Lütkes, Straßenverkehr, Verlag Kommentator, Frankfurt

(17)

Abkürzungen

LVG Preußisches Landesverwaltungsgesetz v. 30. 7. 1883 (GS 195) LVG Landesverwaltungsgericht

L V W Landes Verkehrs wacht

LZ Leipziger Zeitschrift für Deutsches Redit, Verlag J. Schweitzer, München und Berlin (1907—1933)

Marschall Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl., Carl Heymanns Verlag, Köln und Berlin

m. a. W. mit anderen Worten

MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit Mdl Preußisches Ministerium des Innern

M D R Monatsschrift für Deutsches Recht, Otto Meißners Verlag (seit 1947) MMV Zeitschrift des Mitteleuropäischen Motorwagen-Vereins, Berlin MTZ Motortechnische Zeitschrift, Franck'sche Verlagshandlung Stuttgart MW Zeitschrift „ADAC-Motorwelt", München

Mrozek Mrozek, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Loseblattausgabe (a. F. 1922—

1944; n . F . seit 1951) M R V O Militärregierungsverordnung Mschr. Monatsschrift

MuA Zeitschrift „Mensch und Arbeit" (seit 1949) Mühlhaus Mühlhaus, Straßenverkehrsordnung 2. Aufl. 1971 N A T O North Atlantic Treaty Organization

N D B Z Neue Deutsche Beamtenzeitung (seit 1951)

NdsRpfl. Zeitschrift „Niedersächsische Rechtspflege" (seit 1947) n. F. neue Fassung oder neue Folge

NfK Nachrichten für Kraftfahrer, Verlag Carl Richard Schmidt & Co, Berlin N J Zeitschrift „Neue Justiz" (seit 1947)

N J W Neue Juristische Wochenschrift, C. H. Beck'sdie Verlagsbuchhandlung, München und Berlin (seit 1947)

NotV Notverordnung

N R W Nordrhein-Westfalen

NStrG Niedersächsisches Straßengesetz

NTS NATO-Truppenstatut v. 19. 6. 1951 (BGBl. 1961 II 1190)

NTS-AG Ausführungsgesetz zum NATO-Truppenstatut v. 18. 8. 1961 (BGBl. II, 1183)

ObArbG Oberstes Arbeitsgericht für Rheinland-Pfalz ObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht

öff. öffentlich

ö f f D Zeitschrift „Der öffentliche Dienst" (seit 1948) Ö J Z österreichische Juristenzeitung (seit 1946)

Ö R Z österreichische Richterzeitung (1904—1938 und seit 1954) Ö V siehe D Ö V

OFinH Oberster Finanzgerichtshof

O G H Köln Oberster Gerichtshof für die britische Zone O G H Wien Oberster Gerichtshof Wien

OGHSt. Entscheidungen des O G H Köln in Strafsachen (1949—1950) O G H Z Entscheidungen des O H G Köln in Zivilsachen (1949—1950) O H G Offene Handelsgesellschaft

OldZ Zeitschrift für Verwaltung und Rechtspflege in Oldenburg (1874—1939) O L G Oberlandesgericht

OLG Rechtsprechung der Oberlandesgerichte von Mugdan-Falkmann (1900—

1928) (nach Band und Seite)

OLGSt. Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Straf- und Strafverfahrens- recht, Loseblattausgabe (seit 1964)

XVII

(18)

O L G Z Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (seit 1965) Omnibus-Revue Zeitschrift für Omnibusverkehr usw., Verlag Heinrich Vogel, München O R Schweizerisches Obligationenrecht v. 18. 12. 1936

O V G Oberverwaltungsgericht

OWiG Ordnungswidrigkeitengesetz v. 24. 5. 1968 (BGBl. I, 481)

Paetsch und Langenscheid Paetsdi und Langenscheid, Vorschriften über Verkehrseinrich- tungen, Verlag Kameradschaft, Berlin

PBefG Personenbeförderungsgesetz

PersVk Zeitschrift „Der Personenverkehr", Kirschbaum-Verlag Bad Godesberg Peters Peters, Kraftfahrzeugrecht, in Brauchitsch, die preußischen Verwaltungs-

gesetze, 23. Aufl.

PflVG Pflichtversidierungsgesetz Pkw Personenkraftwagen

PO Postordnung v. 16. 5. 1963 (BGBl. I, 341)

Pol. Zeitschrift „Die Polizei", Fachzeitschrift für das Sicherheits- und Ordnungs- wesen, Detmold (seit 1948)

PolVO Polizeiverordnung

PolVG preußisches Polizeiverwaltungsgesetz v. 1. 6. 1931 PostReiseO Postreiseordnung v. 6. 7. 1964 (BGBl. I, 445)

PrOVG Preußisches Oberverwaltungsgericht (1877—1941), zitiert nach Band und Seite

RAbgO Reichsabgabenordnung, siehe AbgO R A r b G Reichsarbeitsgericht

R b G Reichsbahngesetz v. 30. 8. 1924 (RGBl. II, 272) RdA Zeitschrift „Recht der Arbeit" (seit 1948) RdErl. Runderlaß

R d K Das Recht des Kraftfahrer, Werner Menzel Verlag, Düsseldorf (1926—1943 und 1949—1955)

R d L Zeitschrift „Recht der Landwirtschaft" (seit 1949)

Recht Zeitschrift „Das Recht", Carl Heymanns Verlag, Berlin, begründet von Soergel (1897—1944)

RFinH Reichsfinanzhof R G Reichsgericht

R G a O Reichsgaragenordnung v. 17. 2. 1939 (RGBl. I, 219) (Teil IV dieses Kom- mentars)

RGBl. Reichsgesetzblatt

R G R K o m m . Reichsgerichtsrätekommentar zum BGB

RGRspr. Rechtsprechung des R G in Strafsachen (1879—1888)

RGWarn. Rechtsprechung des Reichsgerichts, herausgegeben von Warneyer (1908—

1943)

RGSt. Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (nach Band und Seite)

R G Z Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (nach Band und Seite)

R K B Reichs-Kraftwagen-Betriebsverband (bis 1945) R K T Reichskraftwagentarif v. 30. 3. 1936 (RVkBl. B 71) RMinBl. Reichsministerialblatt

R O H G Reichsoberhandelsgericht (Entscheidungen 1871—1880)

Rpfleger Zeitschrift „Der deutsche Rechtspfleger" (1931—1944 und seit 1948) RPolKostG Reichspolizeikostengesetz v. 29. 4. 1940 (RGBl. I, 688)

Rspr. Rechtsprechung (siehe auch OLG) RStVO Reichs-Straßenverkehrsordnung 1934 R T A Reichstagsausschuß

(19)

Abkürzungen R T K Reichstagskommission R V Reichsverfassung RVerwBl. Reichsverwaltungsblatt (1934—1943) RVkBl. B Reichsverkehrsblatt, Ausgabe B R V k M Reichsverkehrsministerium R V O Reichsversicherungsordnung

RWP Rechts- und Wirtschaftspraxis, Loseblattausgabe, Verlag Forkel (seit 1947) S. Seite

s. siehe sa. siehe audi

SAE Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen (1928—1933 und seit 1948) Sb. Sonderband

SchlH Schleswig-Holstein

SchlHA Schleswig-Holsteinische Anzeigen, Justizministerialblatt für SchlH (n. F.

seit 1837)

Schneider Hans Schneider, Rechtsgutachten zur Verordnung v. 21. 3. 1956, Kirsch- baum-Verlag, Bielefeld

Schönke-Schröder Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch-Kommentar, 16. Aufl.

Schumann Schumann, Beuss und Bosselmann, StVZO und BOKraft, Kirschbaum- Verlag, Bielefeld

SeuffA J. A. Seufferts Archiv für Entscheidungen der obersten Gerichte in den deutschen Staaten (1847—1944)

SG Sozialgericht

SGbkt. Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit" (seit 1954)

S H G Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sach- schäden v. 29. 4. 1940 (RGBl. I, 691)

SJZ Süddeutsche Juristenzeitung, Verlag Lambert Schneider, Heidelberg (1946—

1950)

Soergjb. Soergel, Jahrbuch des Strafrechts usw. (1906—1920) (zitiert nadi Band und Seite)

SoergRspr. Soergel, Jahrbuch des Zivil-, Handels- und Prozeßrechts, bis 1918 als

„Rechtsprechung zum BGB usw." bezeichnet (1906—1941)

SozR Sozialrecht, Rechtsprechung und Schrifttum, bearbeitet von den Richtern des Bundessozialgerichts, Loseblattsammlung (seit 1955)

SozSich. Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Sozialpolitik (seit 1952, mit Kartei) SozVers. Die Sozialversicherung, Zeitschrift für alle Angelegenheiten der Kranken-,

Renten- und Unfallversicherung (seit 1946) Sp. Spalte

Spediteur Zeitschrift „Der Spediteur" (seit 1953)

Stenglein Stenglein, Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen StGB Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich

Stiefel-Wussow Stiefel-Wussow, Kraftfahr-Versicherung, C. H . Beck'sche Verlagsbuchhand- lung

StPO Strafprozeßordnung Straße Zeitschrift „Die Straße" (1934—1943) StrG Straßengesetz (Ländergesetze)

StrRG Straßenrechtsreformgesetz (1., 2. oder 3.)

StrRegG Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Stra- ßenverwaltung

StuZBl. Steuer- und Zollblatt, herausgegeben von der Finanzverwaltung britische Zone (1946—1949)

StVG Straßenverkehrsgesetz

XIX

(20)

StVO Straßenverkehrsordnung StVR Straßenverkehrsredit

StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

SZ Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofs in Zivil- und Justizverwaltungssachen (seit 1919)

TelWG Telegraphenwegegesetz TÜV Technischer Überwachungsverein Tz. Textziffer

u. a. und andere

Üb. Übereinkommen

UnbefG Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienst- beschädigten usw. im Nahverkehr

UP Unterzeichnungsprotokoll v. 3. 8. 1959 zum Zusatzabkommen zum NATO- Truppenstatut

Urt. Urteil u U unter Umständen

UVNG Unfallversicherungsneuregelungsgesetz V Verordnung

VAE Verkehrsrechtliche Abhandlungen und Entscheidungen, Verlag Albert Limbach, Berlin (1936—1944)

VbF Verordnung über den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande v. 18. 2. 1960 (BGBl. I, 83) VB1. Reichsverwaltungsblatt und preußisches Verwaltungsblatt

VBlBZ Verwaltungsblatt für die britische Zone

VereinsZ Zeitung des Vereins Mitteleuropäischer Eisenbahnverwaltungen, Berlin Verf. Verfassung

VerkMitt. Zeitschrift „Verkehrsrechtliche Mitteilungen", herausgegeben v. Kirsch- baum, Sdiriftleitung Dr. Booß, Kirschbaum-Verlag, Bielefeld (seit 1954) VersR Zeitschrift „Versicherungsrecht", Juristische Rundschau für die Individual-

versicherung, Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe (seit 1950) VersWi siehe V W

VersWiss. Zeitschrift „Versicherungswissenschaft, Versidierungspraxis und Versiche- rungsmedizin" (1947—1950, seitdem heißt sie Deutsche Versicherungszeit- schrift für Sozialversicherung und Privatversicherung)

Verw. Verwaltung

VerwArch. Zeitschrift „Verwaltungsarchiv" (1893—1942 und seit 1957) VerwG Verwaltungsgericht

VerwRspr. Verwaltungsrechtsprechung in Deutschland, Sammlung oberstriditerlicher Entscheidungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht (seit 1948) VerwV Verwaltungsvorschriften

VfV Verwaltung für Verkehr des Vereinigten Wirtschaftsgebietes VGH Verfassungsgerichtshof

VGS Vereinigte Große Senate

VInt. Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, siehe IntVO Vk Verkehr

VkBl. Verkehrsblatt, zunächst Amtsblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, seit 1949 Amtsblatt des BMV (seit 1947)

VkMitt siehe VerkMitt.

VkRdsch. Zeitschrift „Verkehrsrundschau" Verlag Heinrich Vogel, München (seit 1946) V N Der Versicherungsnehmer, Zeitschrift für die versicherungsnehmende Wirt-

schaft und den Straßenverkehr (seit 1949) VO Verordnung

VOR Zeitschrift für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht (seit 1972)

(21)

Abkürzungen Vorb. Vorbemerkung

vorl. vorläufig

VorlAutBuBO Vorläufige Autobahn-Betriebs- und Verkehrs-Ordnung Vorschr. Vorschrift

VP Zeitschrift „Die Versicherungspraxis" (1903—1943 und seit 1950)

VR Verkehrsrechtliche Rundschau, Verlag Wirtschafts-Wadit KG, Berlin (1921—1944)

Vrd. siehe VkRdsch.

VRS Verkehrsrechtssammlung, herausgegeben von Dr. Weigelt, Erich Schmidt Verlag, Berlin (zitiert nach Band und Seite) (seit 1949)

VT Zeitsdirift „Verkehrstechnik", Deutscher Verlag, Berlin VTr. Versicherungsträger

VüKVk Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr VVG Gesetz über den Versicherungsvertrag

VW Versicherungswirtschaft, Halbmonatsschrift der deutschen Individualver- sicherung (seit 1946)

Vw. Verwaltung

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung VWt. Verkehrswacht

W a r n J Jahrbuch der Entscheidungen zum BGB und den Nebengesetzen, begründet v. Warneyer (1900—1938)

WarnRspr. Rechtsprechung des RG (siehe UGWarn.) WdA Zeitschrift „Welt der Arbeit" (seit 1950)

WeimV Verfassung des Deutschen Reichs (Weimarer Verfassung) v. 11. 8. 1919 (RGBl. 1381)

Weigelt A—Z Kraftverkehrsrecht von A bis Z, siehe KVR

WesteurKfzR Zeitsdirift „Westeuropäisches Kraftfahrzeugrecht" herausgegeben von Wer- ner Wussow (seit 1955)

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WiGBl. Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

W J siehe Wussow I

WM Teil IV der Zeitschrift „Wertpapiermitteilungen" (seit 1947)

Wussow Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht, Carl Heymanns Verlag KG, 1967 Wussow I Informationen zum Versicherungs- und Haftpflichtrecht, herausgegeben

von Wussow (seit 1953)

WoMietr. Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (seit 1948) WWZ Wasser- und Wegebauzeitschrift, Hannover und Berlin Z. Zeichen (Verkehrszeichen)

(Z) Zivilsenat

ZA Zusatzabkommen v. 3. 8. 1959 zum NATO-Truppenstatut

ZAkDR Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Fortsetzung von DJZ ZBl. Zentralblatt

ZBlSozVers. Zentralblatt für Sozialversicherung und Versorgung (seit 1947)

ZBIVkMed. Zentralblatt für Verkehrsmedizin, Verkehrs-Psychologie, Luft und Raum- fahrtmedizin (seit 1955)

ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht (1929—1943 und seit 1953) ZentrJBl. Zentral-Justizblatt für die britische Zone

ZfV Zeitschrift für Versicherungswesen, Allgemeiner Fachverlag, Hamburg ZfS Zeitschrift für Sozialhilfe (seit 1962)

ZHR Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, begr. v.

Goldschmidt (1858—1944 und seit 1948) Ziff. Ziffer

ZMR Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (seit 1952)

(22)

Z ö f f R Zeitschrift für öffentliches Recht (1919—1944) ZPO Zivilprozeßordnung v. 30. 1. 1877 (RGBl. 83) Zschr. Zeitschrift

ZStrW Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (1881—1944 und seit 1950)

ZulSt. Zulassungsstelle zust. zustimmend zutr. zutreffend

ZVsidi. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, J. C. B. Mohr, Tübingen (seit 1952) ZvkWiss. Zeitschrift für Verkehrswissenschaft (1923—1944 und seit 1948) ZVersWes. Zeitschrift für Versicherungswesen (seit 1950), siehe ZfV

ZVersWiss. Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft (1901—1943 und seit 1960)

ZVR Zeitschrift für Verkehrsrecht (seit 1956)

ZZP Zeitschrift für Zivilprozeß, begründet von Busch (1879—1943 und seit 1950)

(23)

Erläuterung

Fundstellen in Zeitschriften oder Entsdieidungssammlungen werden grundsätzlich nach der Jahreszahl des Bandes und nach der Seite angegeben, wobei hinter die Jahreszahl (unter Weglassung der ersten beiden Ziffern) ein Komma gesetzt wird. Ausnahmsweise werden nadi der Nummer des Bandes zitiert: VRS, Soergjb., OLG und die amtlichen Sammlungen der obersten Grrichte einschließlich der des BayObLG vor 1935. Nicht mit der Seitenzahl, son- dern mit der in der Sammlung angegebenen Nummer der Entscheidung werden zitiert:

H R R (bis 1935 JRRspr.), DRiZRspr., Recht, OLG, OLGZ, Soergjb. und WarnR.

Ist eine Entscheidung in dem Jahr veröffentlicht, in dem sie ergangen ist, so kann hinter der Angabe der Zeitschrift eine Wiederholung der Jahreszahl unterbleiben. Bei den Ent- scheidungen von Oberlandesgerichten ist die Bezeichnung OLG vor der Angabe des Sitzes der Gerichte weggelassen worden.

Gesetze und Verordnungen werden nach ihrer Fundstelle in den amtlichen Veröffentli- chungsblättern zitiert. Die Abkürzung „S." für Seite wird durch ein Komma ersetzt. Die Be- zeichnung des Gesetzes hinter der Nummer des Paragraphen bleibt weg, wenn es sich um einen Paragraphen des soeben kommentierten Gesetzes handelt.

XXIII

(24)
(25)

Straßenverkehrs- Ordnung -StVO-

Vom 16. November 1970

(BGBl. 1970 I S. 1565, berichtigt BGBl. 1971 I S. 38)

Vorbemerkung

Über siebt RNr.

I. Die RStVO 1934

II. Die StVO 1937 (und 1953/1956) a) Gleiche Grundgedanken

b) Abweichung: Gefährdungsgedanke

1-2 c) Grundregel und Sonderregeln 3-5 III. Die StVO 1970

RNr.

5 3 a) Allgemeines

4 b) Amtliche Begründung

6-7 6 7 Die Entwicklung des modernen Massenverkehrs seit der letzten, von Geheimrat Dr. Fritz Müller besorgten Auflage seines Großkommentars (1959) brachte es mit sich, daß viele der damals im Vordergrund stehenden Probleme an Bedeutung verloren, während gewichtige neue Probleme auftraten. Im Hinblick auf die seit Jahren erwartete Neufassung der StVO verzögerte sich die abschließende Bearbeitung dieses wichtigen Teils des Straßenverkehrs- redits so sehr, daß nunmehr 12 Jahre seit der letzten Auflage des Werkes vergangen sind.

Es ist klar, daß von dem ursprünglichen Text des Kommentars nicht mehr vieles unver- ändert übernommen werden konnte. Das ist bedauerlich, weil die lebendige und tempera- mentvolle Diktion des Begründers dieses Kommentars in der Neuauflage kaum mehr in Erscheinung tritt. Es erschien schon aus Pietät angebracht, hier wenigstens einen Teil des früheren Textes unverändert an den Anfang der Erläuterungen zur neuen StVO zu stellen.

Die Vorbemerkung zur Kommentierung der StVO 1937 in ihrer letzten Fassung schien dafür besonders geeignet, weil Müller als Schöpfer der richtungweisenden StVO 1934 wie kein anderer an der dynamischen Entwicklung des Verkehrsrechts teilgenommen hatte.

Ausgangspunkt für die Neugestaltung der Verkehrsregelung in der Reichs-Straßenver- kehrs-Ordnung 1934 waren die Leitsätze, die die Rechtsprechung seit Jahren für den Stra- ßenverkehr entwickelt hatte:

1. Auch genaueste Befolgung der Verkehrsregeln befreie nidit unter allen Umständen vom Vorwurf schuldhaften Verhaltens;

2. Abweichen von Verkehrsregeln könne berechtigt, ja sogar unter Umständen notwen- dig sein (dazu Müller, RdK 49, 2; zust. B G H 14. 10. 53, D A R 238; die Sondervorschriften der StVO sind auf die Fälle des regelmäßigen VerkAblaufs abgestellt; BayObLGSt. 53, 4 (14. 1. 53);

3. auch ohne Rücksicht auf das Vorhandensein einer konkreten Einzelanordnung fordere schon die jedem Verkehrsteilnehmer anzusinnende allgemeine Sorgfaltspflicht ein bestimmtes

Verhalten.

I. Die R S t V O 1934

1

1

(26)

Diese Rechtssätze und die Unmöglichkeit, auch Unzweckmäßigkeit, für jeden erdenk- lichen VerkVorgang eine besondere VerkRegel aufzustellen, führten im Jahre 1934 zu einem Verzicht auf die bisherige weitgehende Einzelregelung, also zur Grundregel des § 25, die nur ergänzt wurde durch einige besonders wichtige und deshalb hervorgehobene Regeln (§§ 26—30). Eine solche Neugestaltung entsprach den Zielen des neuen Strafrechts, das dem Strafrichter eine freiere Stellung als bisher dadurch geben wollte, daß es „bei der Gestal- tung der Strafnormen in erheblichem Umfang Generalklauseln und weite Fassungen ver- wendet und an Stelle beschreibender Tatbestandsmerkmale wertbestimmte Tatbestände, die auf die gesunde Volksanschauung und ähnliche Wertmesser verweisen, in das Gesetz ein- führt" (Schäfer in „Das kommende deutsche Strafrecht" S. 132). Demgemäß setzte die Regelung 1934 „an Stelle einer Regelung aller erdenklichen Verkehrsvorgänge, die noch nicht vollständig und wegen ihres Umfanges nicht volkstümlich sein kann", im § 25 die Forderung nach einem „Verhalten, das von einem sorgfältigen, verständigen, die jeweilige Verkehrslage beachtenden Menschen gefordert werden muß". Damit gab dieser Rechtssatz in allgemeiner Fassung den Inhalt der meisten bisherigen Einzelvorschriften wieder.

§ 25 RStVO stellte als oberstes Gesetz für alle Verkehrsteilnehmer die gegenseitige Rücksichtnahme aller hin und ging dabei von dem Gedanken aus, daß sie in ihrer Gesamt- heit eine Verkehrsgemeinschaft bilden. In einer solchen Gemeinschaft darf der einzelne nicht auf ein subjektives Recht, wie z. B. auf das Vorfahrtsrecht, pochen und es durch rück- sichtsloses Fahren ausnutzen, sondern als Glied der Verkehrsgemeinschaft soll er sich so verhalten, daß er keinen anderen schädigt oder (mehr als notwendig) belästigt. OVG 19. 11. 36, VAE 1937 S. 102.

Wie war nun die Grundregel zu gestalten? Der Motorisierung des Verkehrs war die Rechtsprechung hinderlich, die dem Kraftfahrer eine ungünstige Sonderstellung zuwies. Sie hatte verlangt, er müsse stets mit jedem unvernünftigen Verhalten der anderen Verkehrs- teilnehmer rechnen, das nicht außer aller Lebenserfahrung liege; anderseits aber dürften sich die übrigen Verkehrsteilnehmer auf vorschriftsmäßiges Verhalten des Kraftfahrers verlassen. Es hätte der neuen Auffassung nicht entsprochen, an solchen Gedankengängen festzuhalten. Unterordnung unter das Ganze, sich einpassen in die Verkehrsgemeinschaft, Bewußtsein der Verantwortung gegenüber dieser Gemeinschaft, waren — nicht unabweis- bare Forderungen, sondern Selbstverständlichkeit. Auf unverständiges, unbedachtes (außer- halb jeder Lebenserfahrung liegendes) Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer braucht sich

der Kraftfahrer nicht mehr regelmäßig einzustellen; ObLG 22. 8. 51, III 110.51; zust. Dsd.

15. 11. 35, VAE 36, 288; KG 25. 2. 37, VAE 254; R G 9. 4. 37, VAE 350; Mchn. 21. 4. 37, VAE 421; Tüb. 19. 10. 48, MDR 1949, 638; ObLG 20. 6. 51, DAR 146; erhöhte Anforde- rungen an die Sorgfalt des Fußgängers; keine Überspannung der Sorgfalt des Kraftfahrers;

R G 15. 9. 36, VAE 588. R G 5. 4. 37, VAE 352: Der Grundsatz, der Kraftfahrer müsse auch mit törichtem Verhalten anderer rechnen, gilt, mindestens gegenüber Erwachsenen (ObLG 22. 8. 51, III 372. 51), grundsätzlich nicht mehr; ferner nur gegenüber gewissen nach allg.

Lebenserfahrung typischen Verk Widrigkeiten (BGH 14. 6. 51, 3 StR 252.51; BGHSt. 2, 188 (11. 3. 52, RdK 53, 17) und nur in den Grenzen, die sich aus den Bedürfnissen des täg- lichen Lebens und aus der Rücksicht auf Wesen, Eigenheiten und Erfordernisse des Kraftver- kehrs ergeben; er gilt gegenüber unbeholfenen und unsicheren Verkehrsteilnehmern: R G 8. 2. 38, VAE 152. Der Kraftfahrer genügt seiner Sorgfaltspflicht, wenn er sich auf solche Unbedachtsamkeiten einstellt, die bei verständiger Überlegung aller Umstände als nahe- liegend zu erkennen sind; ObLG 27. 6. 51, III 89.51. S. a. Dsd. 19. 3. 37, VAE 267; RG 27. 4. u. 3. und 5. 5. 37, VAE 351 und 352; zust. Hamm 6. 6. 50, DAR 1951, 29. Grobe Verkehrswidrigkeiten von Fußgängern sind nicht in Rechnung zu stellen; Mchn. 16. 4. 37, VAE 350; Dsd. 9. 9. 37, VAE 526. Auch nicht, daß ein Radfahrer plötzlich und ohne Zei- chen nach links abbiegt; Mchn. 23. 11. 37, VAE 38, 72; ObLG 27. 6. u. 11. 7. 51, III 89 u.

30. 51.

Die VerkPflichten bestehen allen, nicht nur einzelnen VerkTeilnehmern gegenüber („echte Gemeinschaft aller VerkTeilnehmer", Vorspruch); RG 10. 1. 44, VAE S. 33.

(27)

Geschichtliche Entwicklung

Vor StVO § 1

RStVO 1934 rechnete mit einer Gemeinschaft verantwortungsbewußter Verkehrsteil- nehmer; jeder muß sich darauf verlassen können, daß sich der andere seiner Pflichten bewußt ist und entsprechend handelt. Diesem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, waren namentlich die Gerichte nach der Vorschrift in der Einleitung zur RStVO verpflichtet. Die Rechtsprechung konnte sich nicht der Einsicht entziehen, daß sie sich mit Inkrafttreten der RStVO, 1. 10. 34, abwenden muß von den bisherigen Bahnen, die in weiten Kreisen die Auffassung hatten aufkommen lassen, es würden die verschiedenen Verkehrsarten unbe- gründet ungleichmäßig behandelt. Nunmehr galt der Satz, jeder Verkehrsteilnehmer muß sein Verhalten von vornherein so einrichten, daß er niemanden gefährdet, schädigt oder vermeidbar behindert oder belästigt. Insb. muß jeder sein persönliches Bestreben nach raschem und bequemem Vorwärtskommen zurückstellen hinter die Beachtung der allg.

Verkehrssicherheit; Zweibr. 10. 5. 38, VAE 310. Fremde Rücksichtslosigkeit rechtfertigt nicht Erwiderung mit eigener, wenn sie schädigen, gefährden, belästigen oder behindern kann; Old. 1. 9. 53, DAR 54, 24. — Auch auf den verkehrswidrig Handelnden ist Rück- sicht zu nehmen.

Der Pflicht verantwortungsbewußten Verhaltens eines jeden steht entsprechende Ent- 2 lastung der VerkTeilnehmer im Hinblick auf verkehrswidriges Verhalten des anderen, des

Geschädigten, gegenüber. Der Kraftfahrer kann nicht jede überhaupt denkbare Unvorsich- tigkeit anderer berücksichtigen; Köln 31. 5. 56, DAR 218. Jeder kann sich (außer bei beson- derer, aus den Umständen ersichtlicher anderer Möglichkeit, BGH 10. 3. 54, DAR 109; Ddf.

17. 12. 51, Ss. 477. 51, bei erkannter oder erkennbar naheliegender Unsicherheit oder Ver- kehrswidrigkeit, BGH 10. 11. 55, VerkMitt. 56, 8) darauf verlassen, daß sich die anderen verkehrsmäßig verhalten; eine andere Einstellung würde den Kfzverkehr, der nur möglich, wenn er sich zügig entwickeln kann, lahmlegen; Ddf. 12. 2. 48, NJW 704; BGH 20. 11. 52, VRS 5, 87; 17. 9. 58, NJW 1982. Dieser „Vertrauensgrundsatz", Martin, DAR 53, 164;

BGH 5. 11. 53, (VRS 6, 158) gilt im Verhältnis aller VerkTeilnehmer untereinander, also auch zwischen Radfahrer und Fußgänger (BGH 26. 4. 57, VRS 13, 20) und bedeutet (BGH 26. 1. 56, 4 StR 510. 55) — aber nur für den sich in den seinem Verhalten gezogenen ge- setzlichen Grenzen haltenden — so auch BayObLGSt. 55, 142 (14. 9. 55, VRS 10, 308) — VerkTeilnehmer —, er dürfe vertrauen, daß auch andere sich verkehrsgemäß verhalten werden. Der Vertrauensgrundsatz entlastet nach ObLG 22. 4. 53, 1 St. 681. 52 den FzFüh- rer nicht, wenn für ihn wegen besonderer, den Umständen zu entnehmender möglicher Ge- fahren für andere eine gesteigerte Sorgfalt erforderlich ist; BGH 26. 3. 56, VI ZR 301.54;

er reicht nicht so weit, daß der Kraftfahrer nie mit fremdem Verschulden und dadurch bereiteten Hindernissen zu rechnen hätte; BGH 3. 1. 57, NJW 682; s.a. BayObLGSt. 52, 141 (16. 7. 52); der Grundsatz gilt auch nicht gegenüber typischen VerkWidrigkeiten und nicht gegenüber einem vom Führer selbst verursachten Verhalten des andern. Der Grund- satz versagt gegenüber VerkWidrigkeiten erkennbar alter, gebrechlicher oder körperbe- hinderter Personen; ObLG 21. 12. 55, 1 St. 342. 55. Wer durch regelwidriges Verhalten selbst einen Unfall verursacht hat, darf sich gegenüber dem gleichen Verhalten des anderen nicht auf den VertrGrundsatz berufen; BGH 4. 7. 57, VRS 13, 225. Das Vertrauen auf verkehrsgemäßiges Verhalten entfällt in einer Lage, die solches Vertrauen aus irgendeinem Grunde nicht mehr voll rechtfertigt; BGH 15. 11. 56, NJW 57, 110; es rechtfertigt nicht Überschreiten einer GeschwGrenze; BayObLGSt. 54, 18 (16. 3. 54), überhaupt nicht eigenes Nichtachten der VerkRegeln; der verkehrswidrig Handelnde darf nicht vertrauen, die anderen würden schon die von ihm heraufbeschworene Gefahr meistern; BGH 16. 12. 53, DAR 54, 58, durch ihr Verhalten das Eintreten eines Unfalls verhindern; BGH 10. 11. 55, 4 StR 368. 55; Hbg. 3. 3. 55, VerkMitt. 23. — Wem verkehrswidriges Verhalten erkennbar entgegentritt, der kann wohl u. U. damit rechnen, daß dieses Verhalten noch geändert wer- den wird, muß sich aber stets auf die Möglichkeit einer Beibehaltung einrichten, darf sich also nicht schlechthin auf den Vertrauensgrundsatz berufen; ähnlich ObLG 22. 7. 53, 1 St.

156. 53. — Auf alsbaldiges und rechtzeitiges Gefahrloswerden einer als gefährlich erkannten Lage darf nur vertrauen, wer solcher Entwicklung sicher sein kann; BGH 13. 5. 53, DAR 157. Das gilt in erhöhtem Maß, wenn die Gefahr von einem unvorsichtigen Kind hervor-

3 i

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gerufen wurde; BGH 3. 6. 53, VRS 5, 538. Abzulehnen deshalb BGH 23. 8. 51, 3 StR 585.51: auf großstädtischer Verkehrsstraße müsse um 18 Uhr bei Dunkelheit mit vor- schriftswidrig unbeleuchteten Verkehrshindernissen gerechnet werden. Wer das Verantwor- tungsbewußtsein gegenüber der Verkehrsgemeinschaft vermissen läßt, darf sidi nicht mehr darauf berufen, der andere hätte mit solchem verkehrswidrigen Verhalten rechnen müssen.

Irrige Wertung des Verhaltens eines Verkehrsteilnehmers als verständiges Eingehen auf die Signalwarnung ist nicht Verschulden; KG 14. 1. 37, VAE S. 175. — Eine Entscheidung, wonach der Kraftfahrer dem Gespannführer nicht zum Vorwurf machen dürfe, daß dieser sich statt in Höhe der Pferde neben den Hinterrädern gehalten habe, war nicht mehr mög- lich, ebensowenig die Auffassung, der Vorfahrtsberechtigte müsse regelmäßig damit rechnen, daß sein Vorrecht vom anderen nicht geachtet werden würde. — Unhaltbar war auch nach den neuen Grundanschauungen R G 22. 10. 36, VAE 1937 S. 54; Pflicht des Kraftfahrers, mit grob fahrlässigem Verhalten des Radfahrers zu rechnen. Nur auf (rechtzeitig) erkenn- bares vorschriftswidriges Verhalten eines Verkehrsteilnehmers muß sich der andere ein- stellen, RGSt. 71, 25; BGHSt. 4, 47; ObLG 7. 10. 53, 1 St. 321.53, wenn es beibehalten wird; zust. Bremen 3. 10. 52, VRS 5, 21.

II. Die StVO 1937 (und 1953/1956) 3 a) Gleiche Grundgedanken

An den unter I dargelegten Grundgedanken hielt die Neuregelung 1937 fest. Ihre sach- liche Gestaltung wich kaum in irgendeiner wichtigen Beziehung von der Regelung 1934 ab.

Sie gab vielmehr im wesentlichen zusammenfassend wieder, was in den Verkehsregeln der RStVO 1934 und ihrer Ergänzung, der Ausführungsanweisung, enthalten gewesen war.

Insb. wurde die Grundregel des § 25 RStVO 1934 als § 1 StVO übernommen; und zwar in folgender Fassung:

Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich so zu verhalten, daß der Ver- kehr nicht gefährdet werden kann; er muß ferner sein Verhalten so einrichten, daß kein Anderer geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder be- lästigt wird.

Die Grundregel von der Verantwortung des einzelnen gegenüber der Verkehrsgemein- schaft hatte die StVO aus dem Vorspruch der RStVO 1934 in ihren Vorspruch übernom- men; diese Grundregel steht über allen die einzelnen Verkehrsvorgänge gesondert ordnen- den Vorschriften; zust. BayObLGSt. 53, 221 (11. 11. 53).

Der Vorspruch zur StVO in seiner Fassung v. 24. 8. 53, Art. 2 Nr. 1, BGBl. I 1142, lautet:

Mit der weiteren Zunahme der Fahrzeuge im Straßenverkehr, vor allem der Kraftfahrzeuge, muß die echte Gemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer einschließlich der Fußgänger im Inter- esse einer nachhaltigen Besserung der Verkehrsdisziplin vordringlich hergestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist der Zweck dieser Verordnung. Sie stellt ohne Rücksicht auf den jeweils eingetretenen Erfolg die Verletzung einer Reihe von Tatbestän- den unter Strafe, die erfahrungsgemäß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen können. Außerdem enthält die Verordnung im § 1 eine Grundregel für das Ver- halten im Straßenverkehr. Diese Vorschrift bildet gleichzeitig die Rechtsgrundlage zu einem Einschreiten in allen nicht im einzelnen geregelten Fällen, indem sie jedes Verhalten unter Strafe stellt, durch das der Verkehr gefährdet oder ein Anderer geschädigt oder mehr, als unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Nicht die kleinliche Anwendung der Vor- schriften in jedem Falle, sondern eine ihrem Ziel entsprechende Handhabung wird die echte Gemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer unter sich sowie mit den für die Ordnung, Sicher- heit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verantwortlichen Behörden und ihren Beamten fördern.

(29)

Geschichtliche Entwicklung

Vor StVO § 1

b) Abweichung; Gefährdungsgedanke

In einer grundsätzlichen Beziehung wich die Rechtsgestaltung 1937 von der früheren ab.

Die RStVO 1934 war beherrscht vom Erfolgsgedanken; sie wollte schädliche Wirkungen des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer vermeiden, wollte verhindern, daß andere durch das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers geschädigt, behindert oder belästigt würden. Diesem Zweck diente in erster Linie die oben bei I erwähnte Grundregel des § 25. Die Verkehrs- vorschriften der RStVO 1934 waren so aufgebaut, daß die wichtigsten und häufigsten Ver- kehrsvorgänge — z. B. Überholen, Begegnen, Zusammentreffen an Kreuzungen — in be- sondere Regeln (§§ 26—28) gefaßt waren. Die anderen Verkehrsvorgänge, also die weniger wichtigen und die zahllosen im vorauf nicht erfaßbaren, waren durch die Grundregel des

§ 25 getroffen, die von jedem Verkehrsteilnehmer ein Verhalten forderte, das keinen anderen schädigte, behinderte oder belästigte. Schuldhafter Verstoß gegen eine der wegen ihrer Wichtigkeit besonders geformten Regeln (§§ 26—28) war nach RStVO 1934 strafbar, ohne daß es auf den Erfolg des schuldhaften Verhaltens angekommen wäre; polizeiliches Unrecht, Ungehorsam gegen Ge- und Verbote. Anders bei der Grundregel des § 25; zwar war auch sie nach übereinstimmender Auffassung der Rechtsprechung (selbständige) Straf- norm; die Rechtsgrundlage für eine strafrechtliche Verurteilung aber gab sie nur dann ab, wenn durch das (keine bestimmte Verkehrsregel verletzende aber) ordnungswidrige Ver- halten einer der drei Erfolge eingetreten war. Nichtbeachten der Verkehrslichtzeichen z. B.

war schlechthin strafbar als Verstoß gegen die besondere Verkehrsregel des § 28; eine (nicht gegen eine zahlenmäßige Begrenzung verstoßende, jedoch) nach Lage der Sache übermäßige Geschwindigkeit aber war strafbar nur wegen eines dadurch etwa verursachten schädlichen Erfolges, z. B. Behinderung, Belästigung anderer.

Dies ist grundsätzlich geändert worden; der jenem § 25 RStVO 1934 jetzt entsprechende

§ 1 StVO 1937 verpönt noch ferner die Gefährdung; sie ist (gleichwertig) neben die Schä- digung gestellt, obwohl sie in der (fahrlässigen) Schädigung enthalten ist. Die Schädigung hätte also nunmehr entfallen können. — Schon eine Gefährdung ist Zuwiderhandlung gegen

§ 1; im obigen Beispiel also würde der zu schnell Fahrende u. U. dem § 1 zuwiderhandeln.

Es fragt sich, ob die so umgestellte nunmehrige Grundregel des § 1 StVO 1937 noch als selbständige Strafnorm anzusehen ist, wie es § 25 RStVO 1934 gewesen war. Dazu ist eine weitere grundsätzliche Änderung zu beachten.

Wie ausgeführt, begnügte sich die RStVO 1934 mit einigen wenigen stets zu befolgen- den Verkehrsregeln (§§ 26—28); sie fanden ihre Ergänzung in der Grundregel des § 25.

Mit der StVO 1937 war man zu der früheren Gestaltung der VüKVerk. zurückgekehrt, hatte in erheblicher Zahl Verkehrsregeln aufgestellt, aber daneben die Grundregel (§ 25 RStVO 1934) verändert beibehalten: § 1 StVO 1937, auch § 1 von 1953/1956. Daraus folgt zunächst unzweifelhaft, daß das Anwendungsgebiet des jetzigen § 1 gegenüber dem frühe- ren § 25 stark eingeengt ist. Vorgänge wie die erwähnte zu hohe Geschwindigkeit, die vor- dem von der Grundregel des § 25 erfaßt wurden, sind jetzt in besondere Regeln geformt worden; es bedarf also in Zukunft in vielen Fällen nicht mehr des Zurückgreifens auf die Grundregel des nunmehrigen § 1. Dieser gewann damit — und namentlich in seiner ur- sprünglichen (1937) Neufassung: „gefährdet werden kann" (die allerdings jetzt, 24. 8. 53, geändert worden ist) — sehr stark den Charakter einer allgemeinen Sorgfaltsregel, die, mangels festumrissenen Tatbestands, nicht selbständige Strafnorm sein könnte; die Frage nach der strafrechtlichen Kennzeichnung des § 1 ist bereits von Gülde, JW 1937, 3129 auf- geworfen, auch Innerlohner, DAR 1937 Sp. 354 zweifelte mit guten Gründen, ob die Grundregel in ihrer ursprünglichen Fassung des § 1 als (selbständige) Strafnorm angesehen werden konnte. Jetzt wird § 1 allseitig als solche gewertet.

Die Verkehrsregeln der StVO sind im allgemeinen Polizeivorschriften. Wer ihnen zu- widerhandelt, begeht, wenn weiter nichts als diese Zuwiderhandlung vorliegt, kein krimi- nelles, sondern ein polizeiliches Unrecht; das besteht in bloßem Ungehorsam gegen Ge- oder Verbote. Strafbar ist also, wer (schuldhaft) gegen eine Verkehrsregel verstößt. Dieser Grund- satz gilt da nicht, wo die Regel selbst etwas weiteres in ihren Tatbestand aufnimmt, wo

(30)

also zur Erfüllung des Tatbestandes noch dieses Weitere, eine Behinderung, Gefährdung usw., gehört. Ist das der Fall, so besteht das Unrecht nicht in dem bloßen Ungehorsam, son- dern in einem Ungehorsam, der die weiteren Tatbestandsmerkmale erfüllt, hier also eine Behinderung, Gefährdung usw. herbeiführt.

5 c) Grundregel und Sonderregeln

Allgemeines: Müller VerkMitt. 56, 22. Die Vorsicht, mit der sich jeder im Verkehr zu benehmen hat, wird gerade dann geübt, wenn er sich nadi den besonderen VerkRegeln richtet;

RGSt. 73, 370, RG 21. 5. 40, VAE 140; Köln 11. 1. 57, VRS 12, 284. Das Nebeneinander- bestehen der Grundregel neben Sonderregeln bringt Auslegungszweifel. § 1 — übrigens auch nach dem Willen des Gesetzgebers; vgl. den Vorspruch Satz 6 — ist selbständige Straf- norm. Tatbestandsmerkmal ist eine Gefährdung, Schädigung, Behinderung oder Belästigung.

Es konnte also nadi § 1 i. d. F. 1937 (oben a) gestraft werden:

a) wenn ein bestimmter „Anderer" geschädigt, behindert oder belästigt worden war;

ß) bei Gefährdung sprach die Fassung 1937 nicht von dem Andern, sondern von dem Verkehr; eine rechtssystematische Abweichung gegenüber den Tatbeständen der Schädigung usw. war aber damit nicht beabsichtigt gewesen; rein sprachliche Schwierigkeiten bei der Formulierung der Einfügung des Gefährdungstatbestandes waren der Grund der Abwei- chung gewesen; das zeigt auch die Rückkehr der Fassung 1953 zur ursprünglichen von 1934.

Dabei genügte schon nach der Fassung 1937 nicht die bloße theoretische Möglichkeit einer Gefährdung; vielmehr war die Feststellung erforderlich, daß der Täter eine naheliegende, auf Tatsachen beruhende Wahrscheinlichkeit schädlicher Beeinflussung des Anderen herbei- geführt hat. Bremen 11. 4. 51, DAR 52, 11; Hbg. 20. 8. 52, DAR 187. Aus der Ableh- nung der nur abstrakten Gefährdung folgt schon, daß Gefährdung „des Verkehrs" nicht ausreicht; vorwerfbar war und ist Gefährdung eines „Anderen".

Erledigt ist durch die neue Fassung der Zweifel zur früheren, ob Gefährdung „des Ver- kehrs" auch vorliege, wenn ein Insasse durch das Verhalten des Führers des Fzs. gefährdet worden sei. „Anderer" der neuen Fassung ist der Insasse zweifellos.

§ 1 ist die subsidiäre Vorschrift, die eingreift, wenn keine der Sonderregeln der StVO verletzt ist; ebenso BGH 21. 6. 51, DAR 190; zust. Hbg. 4. 1. 52, Ss. 174, 51; aber sie steht ferner neben den Sonderregeln dann, wenn eine Sonderregel verletzt ist und dadurch ferner einer der vier Erfolge — Gefährdung, Schädigung, Behinderung, Belästigung — ein- getreten ist; zust. ObLG 5. 12. 51, III 429.51; BGH 30. 4. 53, VRS 5, 388. Irrig ist also die Auffassung, § 1 sei grundsätzlich nur bei Fehlen von Sonderbestimmungen anzuwenden;

zust. Schlwg. 17. 12. 52, Ss. 450. 52. — Soweit das Verhalten des VerkTeilnehmers einzeln geregelt ist, kann § 1 als subsidiäre Vorschrift für sich allein nicht weitergehende Pflichten fordern; BGH 21. 6. 51, VRS 3, 405. § 1 als eine gegenüber den einzelnen Sondervorschrif- ten subsidiäre Bestimmung greift (abgesehen von den Fällen der Herbeiführung eines seiner Erfolge) nur bei gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Verkehrsverhältnissen ein; es kann ihm nicht eine einer Sondervorschrift widersprechende Regelung entnommen werden; BGH 3. 2. 54, DAR 110. Regelt eine gesetzl. Vorschrift einen VerkVorgang, so kann § 1 nur herangezogen werden zu ihrer Aus 1 e g u n g, zur Bemessung der zur Erfüllung ihrer For- derungen nach § 1 nötigen Sorgfalt, nidit zur Aus d e h n u n g der Vorschrift auf in ihr nicht behandelte Verk Vorgänge.

Die VerkRegeln schreiben i. d. R. nur ein bestimmtes Verhalten vor, ein Verstoß gegen sie ist also (schon) als solcher strafbar; Bremen 5. 6. 57, DAR 58, 26; außerdem ist § 1 ver- letzt, wenn der Verstoß einen dort verbotenen Erfolg herbeigeführt hat.

Wie aber ist die Rechtslage, wenn eine Sonderregelung die Erfolgstatbestände — Ge- fährdung, Schädigung usw. — des § 1 ihrerseits schon selbst enthält? ZB § 17 verpflichtet den Fahrzeugführer so ein- und auszufahren, daß der Verkehr nicht gefährdet wird. Der Vorspruch zur StVO bringt in diese Frage keine Klarheit; er stellt zwar einander gegen- über: Tatbestände, die ohne Rücksicht auf den Erfolg unter Strafe gestellt werden auf der

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