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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 10/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 07.02.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Sparkassenstiftung unterstützt Selbsthilfegruppen im Landkreis

Seit vielen Jahren fördert die Sparkasse Mittelmosel-Ei- fel Mosel Hunsrück über die Sparkassenstiftung für den Landkreis Bernkastel-Witt- lich die Selbsthilfegruppen im Kreisgebiet mit einem Unter- stützungs-und Anerkennungs- betrag. Der Vorsitzende des Kuratoriums der Sparkassen- stiftung Landrat Gregor Eibes und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Edmund Scher- mann hatten zu einer Feier- stunde ins Kreishaus eingela- den, um den Vertretern der Selbsthilfegruppen im Beisein von Bettina Pellio, Geschäfts- führerin der Sparkassenstif- tung und Hermann-Josef Va- lerius, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Soziale Hilfen der Kreisverwaltung, die För- derschecks auszuhändigen und mehr über die wichtige Selbsthilfearbeit der einzelnen Gruppen zu erfahren.

In seinem Grußwort betonte Landrat Eibes die Bedeutung der Selbsthilfegruppen als wichtige Säule im Gesund-

heitswesen und unverzicht- barer Teil der Ehrenamts- landschaft im Landkreis. „In Selbsthilfegruppen sind Be- troffene für Betroffene da, helfen sich gegenseitig bes- ser mit Krankheiten, Behin- derungen und Beeinträchti- gungen zurecht zu kommen

und stärken sich so in ihrem eigenverantwortlichen Han- deln. Der gegenseitige ver- trauensvolle Erfahrungs- und Informationsaustausch gibt den Betroffenen das Gefühl mit ihren Problemen nicht al- lein zu sein, ganz nach der Philosophie „geteiltes Leid ist

halbes Leid“, so Gregor Eibes.

Nach einem sehr lebendigen und informativen Gespräch und Gedankenaustausch, bei dem die Selbsthilfegruppen über die soziale Arbeit ihrer Gruppen berichteten, nutzten Vorstandsvorsitzender Ed- mund Schermann und Land- rat Gregor Eibes die Gelegen- heit, diesen für ihr wertvolles ehrenamtliches Engagement zu danken.

Seit fast drei Jahrzehnten, seit 1988, fördert die Spar- kassenstiftung Bildungs-, Kin- der-, Jugend-, Kultur-und So- zialprojekte im Landkreis Bernkastel-Wittlich und ist damit auch verlässlicher Part- ner und Motivator des Ehren- amtes.

Für 2016 unterstützt die Spar- kassenstiftung die Selbsthil- fegruppen im Landkreis mit einem Gesamtbetrag von 5.880 Euro.

Mit einem Gesamtbetrag von 5880 Euro. unterstützt die Spar- kassenstiftung die Selbsthilfegruppen im Landkreis.

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Öffentliche Ausschreibung nach VOB Bauvorhaben:

Realschule plus Manderscheid – Einbau einer Warmwasserheizung (Pellet), Cusanusstraße 7, 54531 Manderscheid

Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Ansprechpartner:

Herr Burkhard Born, Tel.: 06571- 142295, e-mail: Burkhard.Born@

bernkastel-wittlich.de Planung und Bauleitung:

Planungsbüro für technische Gebäu- deausrüstung Berens & Friedrich Trierer Landstraße 9

54516 Wittlich Tel.: 06571/9728-0, E-Mail: info@bf-tga.de Leistungen:

1. Elektroarbeiten nach DIN 18382 2. Heizungsanlage (Pellet einschl.

Heizkörper) nach DIN 18380 3. Abgasanlage nach DIN 18380 Submissionen:

Dienstag, 28.03.2017 ab 11:00 Uhr Die detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, 03.03.2017

i. A. Burkhard Born

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Bauvorhaben:

Einbau einer Pelletheizung, Gymna- sium Traben-Trarbach, Bernkasteler Weg 72, 56841 Traben-Trarbach Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Ansprechpartner:

Herr Burkhard Born, Tel.: 06571- 142295, e-mail: Burkhard.Born@

bernkastel-wittlich.de Planung und Bauleitung:

Ingenieurbüro Elmar Koller, Dipl.-Ing.

(FH), Moselstraße 22, 54528 Salmtal Tel.: 06578/9825-0, E-Mail: info@

haustechnik-koller.de Leistungen:

1. Heizungsanlage (Pellet) nach DIN 18380

Versand:

ab 08.03.2017 Submission:

am 28.03.2017, 13:00 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 03.03.2017

i. A. Burkhard Born

Öffentliche Ausschreibung nach VOB Bauvorhaben:

Erweiterung/Umbau/Sanierung der IGS Morbach (Klosterweg 7) mit bar- rierefreier Erschließung und Nachrü- stung des baulichen Brandschutzes Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Ansprechpartner:

Herr Burkhard Born, Tel.: 06571- 142295, E-Mail: Burkhard.Born@

bernkastel-wittlich.de Planung und Bauleitung:

Architektur- und Ingenieurbüro Ja- kobs-Fuchs, 54497 Morbach, Zur Lay 4+6, Tel: 06533/9379-0, Fax:

06533/9379-50 Leistungen:

Stahlbau- und Schlosserarbeiten – Verbindungsgang E

Versand:

ab 13.03.2017 Submission:

am 28.03.2017, 11.30 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 11.02.2017

i. A. Burkhard Born

Rotwildhegegemeinschaft Manderscheid KdöR Einladung zur Versammlung

Samstag, 01.4.2017, um 14:00 Uhr in der Klostergaststätte Himmerod Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der anwesenden bzw. vertretenen Jagdbezirke

3. Bericht des Vorstandes zum ab- gelaufenen Geschäftsjahr 4. Vorlage des Kassenberichts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Bestimmung des Vertreters der

gemeinschaftlichen Jagdbezirke 8. Beratung und Beschlussfassung

des Haushalts 2017/2018 9. Beratung und Beschlussfassung

zur Bestandsermittlung des Rot- wildes im kommenden Jahr 10. Planung zur Optimierung revie-

rübergreifender Bewegungs- jagden

11. Beratung und Beschlussfassung des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne sowie der Abschusspoolbildung

12. Sonstiges Bernd Wirtz

Vorsitzender der Rotwildhegegemein- schaft Manderscheid

Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“

Am Dienstag, dem 14. März 2017 fin- det um 15.00 Uhr im Seminarraum des Hunsrückhauses am Erbeskopf eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes „Wintersport-, Na- tur- und Umweltbildungsstätte Erbe- skopf“ statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentlicher Teil:

1. Pachtangelegenheiten 2. Informationen und Verschie-

denes

II. Öffentlicher Teil:

3. Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spen- den, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 94 Abs. 3 GemO

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

4. Haushaltssatzung und Haus- haltsplan 2017 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 und 96 5. Informationen und Verschie-GemO

denes gezeichnet -Marc Hüllenkremer- Bürgermeister und Verbandsvorsteher

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“

Am Dienstag, dem 14. März 2017 fin- det um 17.00 Uhr im Seminarraum des Hunsrückhauses am Erbeskopf eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“ statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentlicher Teil:

1. Pachtangelegenheiten 2. Informationen und Verschie-

denes

II. Öffentlicher Teil:

3. Pachtangelegenheiten 4. Feststellung des Jahresab-

schlusses zum 31.12.2015 gem.

§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO

5. Entlastung zum Jahresabschluss 2015 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO 6. Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan 2017 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. §§ 95 und 96 7. Informationen und Verschie-GemO

denes gezeichnet -Marc Hüllenkremer- Bürgermeister und Verbandsvorsteher

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================

Rivenich oben auf Kautel Weingarten 0,1552 ha

Horath Im Sickemerberg Waldfläche 0,5418 ha

Wintrich Die Breitwies Weingarten 0,1176 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 17.03.2017 schriftlich mitzuteilen.

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Die EU-Kommission hat das 300-Millionen-Euro-Förder- programm von Bundesmini- ster Dobrindt genehmigt. Vom 1. März 2017 an können pri- vate Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge für den Bau von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge stellen. Ziel ist der Aufbau einer flächen- deckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Lade- säulen.

Bundesminister Alexand- er Dobrindt: „Wir wollen der Elektromobilität zusätz- liche Dynamik verleihen. Der Schlüssel dafür ist der Auf- bau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Damit ge- ben wir den Autofahrern das Vertrauen, dass sie ihre Fahr- zeuge überall und jederzeit aufladen können. Wir statten daher schon heute alle Rast- stätten auf Autobahnen mit Ladesäulen aus – und investie- ren jetzt noch einmal 300 Mil- lionen Euro für weitere 15.000 Ladesäulen in ganz Deutsch- land.“

Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das Bundesverkehrsministe-

rium den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Nor- malladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die För- derung umfasst neben der Er- richtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter ande- rem, dass die Ladesäulen öf- fentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Anträge können über das För- derportal des Bundes „easy- Online“ gestellt werden. Der erste Aufruf zur Antragsein- reichung endet am 28. April 2017. Verwaltet und betreut wird das Programm von der Bundesanstalt für Verwal- tungsdienstleistungen in Au- rich. Nähere Informationen erhalten Interessierte unter www.bav.bund.de oder beim Fachbereich Wirtschaftsför- derung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Ansprech- partner ist Markus Lautwein, Tel.: 06571 14-2494, E-Mail:

Markus.Lautwein@bernka- stel-wittlich.de.

Bund fördert Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge

Wenn die Temperaturen auf über 7°C steigen, erwachen Zecken aus einer Art Winter- starre und werden aktiv. Am wohlsten fühlen sich die Ze- cken bei einer Temperatur von 14 bis 23°C und einer Luft- feuchtigkeit von über 80%. Die Hauptsaison für Zecken sind also die Monate Mai bis Ok- tober. Aber selbst im Winter, wenn dieser besonders mild ist, bleiben sie munter. Ge- fährlich sind Zecken für Men- schen besonders wegen der möglichen Übertragung der Lyme-Borreliose bei einem Stich. Darauf weist der Fach- bereich Gesundheit der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich hin.

Die Lyme-Borreliose ist eine Krankheit, die durch eine In- fektion mit Bakterien der Art Borrelia burgdorferi (Borre- lien) verursacht wird. Diese werden durch Zeckenstiche auf den Menschen übertra- gen. Die Krankheit kann ver- schiedene Organsysteme be- treffen, insbesondere die Haut, das Nervensystem und die Gelenke.

Das Vorkommen von Borrelien in Zecken schwankt sowohl re- gional als auch kleinräumig sehr stark und kann bis zu 30 Prozent betragen. Es gibt Stu- dien, die gezeigt haben, dass bei etwa 5 Prozent der Per- sonen, die von einer Zecke ge- stochen worden sind, eine In- fektion auftritt. Nur ein sehr kleiner Teil der Infizierten, rund ein Prozent, entwickeln Krankheitssymptome.

Die Zecke muss eine längere Zeit saugen, bevor der Erre- ger übertragen wird. Das In- fektionsrisiko steigt nach einer Saugzeit von mehr als zwölf Stunden. Entfernt man die Ze- cke frühzeitig, ist das Über- tragungsrisiko daher nur sehr gering. Die schnellstmögliche Entfernung der Zecke durch den Gestochenen ohne Mani- pulation der Zecke ist von gro- ßer Bedeutung bei der Präven- tion der Lyme-Borreliose. Eine Schutzimpfung gibt es bisher

nicht.

Es gibt keinen typischen Krankheitsverlauf der Lyme- Borreliose. Sie kann grund- sätzlich zahlreiche Symptome in verschiedenen Organen hervorrufen, die einzeln oder in unterschiedlichen Kombi- nationen auftreten können.

Viele dieser Symptome sind unspezifisch und werden auch bei anderen Erkrankungen be- obachtet. Deshalb ist es unter Umständen schwierig, eine Lyme-Borreliose zu diagnosti- zieren.

Ein charakteristischer Hinweis auf eine beginnende Lyme- Borreliose (Stadium I) ist die sogenannte Wanderröte. Sie tritt nach einigen Tagen (bis Wochen) bei vielen Erkrank- ten auf. Diese deutliche ring- förmige Hautrötung ist oft im Zentrum blasser als am Rand.

Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Wei- tere allgemeine Krankheits- symptome wie Fieber, Mus- kel- und Kopfschmerzen, Müdigkeit können hinzukom- men.

Im Stadium II, das meist in- nerhalb von sechs Monaten nach der Infektion einsetzt, ist die akute Neuroborelliose am häufigsten. Typisch hier- für sind brennende Nerven- schmerzen, die sich vor allem nachts verschlimmern, und leichte Lähmungen der Hirn- nerven. Je nachdem, welche Hirnnerven betroffen sind, können verschiedenste Sym- ptome wie Taubheitsgefühle, Seh- oder Hörstörungen auf- treten. Seltener kommt es zu Lähmungen des Rumpfes und von Armen und Beinen.

Zudem kann es zu einer Ent- zündung des Herzens kom- men, die sich in Rhythmusstö- rungen äußern kann.

Als Spätform (Stadium III) der Erkrankung tritt Monate oder Jahre nach dem Zeckenstich am häufigsten die Lyme-Ar- thritis (Gelenkentzündung) und die sogenannte Acroder- matica chronica athropicans auf, eine chronische Entzün-

dung meist an den Innensei- ten der Arme und Beine und der Körperenden wie Nase, Finger und Zehen. Die Haut ist an diesen Stellen bläulich und zigarettenpapierartig. Die Ge- lenkentzündung betrifft über- wiegend die Kniegelenke. Sehr selten ist die chronische Neu- roborelliose.

Zecken sitzen im Gras und Un- terholz sowie in Büschen und springen beim Vorbeigehen auf ihren Wirt – den Men- schen über. Lange Hosen, Hemden sowie festes Schuh- werk sind selbst bei hochsom- merlichen Temperaturen eine geeignete Maßnahme, um sich vor einem Zeckenbiss zu

schützen.

Helle Kleidung ist vorzuziehen, um eine Zecke sofort zu erken- nen. Einen weiteren Schutz stellen die zahlreichen Zecken- schutzmittel dar. Die gewöhn- lich auf chemischer Basis wir- kenden Stoffe halten laut Angaben der Hersteller die Ze- cken für bis zu acht Stunden auf Distanz. In der Praxis bie- ten diese Stoffe nur für we- nige Stunden einen verläss- lichen Schutz. Auch ätherische Öle schützen nur für kurze Zeit vor einem Zeckenbiss. Die- se Mittel führen bei manchen Menschen zu allergischen Re- aktionen und der starke Eigen- geruch ist störend.

Gesundheitsamt warnt vor Erkrankung durch Zeckenstiche

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