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MEERSBURG HAGNAU STETTEN DAISENDORF

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Academic year: 2022

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(1)

M I T T E I L U N G S B L A T T

Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg, der Stadt Meersburg und den Gemeinden Hagnau, Stetten und Daisendorf

Do., 02. April 2020 | Jahrgang 50 | Nr.

14

DIESE WOCHE

Gemeinsame Nachrichten (GVV Meersburg) S. 3

Nachrichten aus MEERSBURG S. 8

Nachrichten aus HAGNAU S. 19

Nachrichten aus STETTEN S. 24

Nachrichten aus DAISENDORF S. 28

Bitte beachten! Redaktionsschluss!

Abgabeschluss für die Ausgabe am 09.04.2020 (KW 15) in den jeweiligen Verwaltungen:

DONNERSTAG, 02.04.2020 UM 15:00 UHR

VORABINFORMATION-

geänderter Redaktionsschluss!

Abgabeschluss für die Ausgabe am 16.04.2020 (KW 16) in den jeweiligen Verwaltungen:

MITTWOCH, 08.04.2020 UM 15:00 UHR

Bitte achten Sie darauf, Ihre Beiträge rechtzeitig an die jeweilige Verwaltung zu übersenden.

FÜR MEERSBURG: mitteilungsblatt@meersburg.de FÜR HAGNAU: mitteilungsblatt@hagnau.de FÜR STETTEN: rathaus@gemeinde-stetten.de FÜR DAISENDORF: hauptamt@daisendorf.de

Später eingehende Beiträge können für die aktuelle Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden!

VIELEN DANK!

EUER BILD AUF DEM TITELBLATT DER OSTERAUSGABE

Auch für die Kinder ist die derzeitige Situation eine Belastung. Die Osterferien haben sich alle anders vorgestellt und das kommende Osterfest wird nicht wie die bisherigen sein.

Liebe Kinder, malt was Euch gerade so bewegt, wie Euer Alltag aussieht, oder was Ihr gerne machen würdet, wenn Kindergarten und Schule wieder geöff net haben und Ihr wieder mit all Euren Freundinnen und Freunden spielen dürft. Damit dann auch eine kleine Aus- wahl für die Osterausgabe des Mitteilungsblatt getroff en werden kann, ist der Abgabeschluss am Sonntag, den 05. April 2020. Von jeder Gemeinde wird das schönste Bild mit Vornamen und Alter abgedruckt.

Die Meersburger Kinder schicken ihre Bilder bitte an: Rathaus Meersburg, Marktplatz 1, 88709 Meersburg oder per Mail an:

rathaus@meersburg.de

Die Daisendorfer Kinder schicken ihre Bilder bitte an: Rathaus Daisendorf, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf oder per Mail an:

info@daisendorf.de

Die Stettener Kinder schicken ihre Bilder bitte an: Rathaus Stetten, Schulstraße 18, 88719 Stetten oder per Mail an:

rathaus@gemeinde-stetten.de

Die Hagnauer Kinder schicken ihre Bilder bitte an: Rathaus Hagnau, Im Hof 5, 88709 Hagnau oder per Mail an:

rathaus@hagnau.de

Bleiben Sie und bleibt Ihr gesund!

Ihre Bürgermeisterin und Bürgermeister

Robert Scherer Volker Frede

Bürgermeister der Stadt Meersburg Bürgermeister der Gemeinde Hagnau a. B.

Daniel Heß Jacqueline Alberti

Bürgermeister der Gemeinde Stetten a. B. Bürgermeisterin der Gemeinde Daisendorf

Mit der Einsendung des Bildes willigt der/die Absender/in ein, dass der von ihm/ihr in der Mail genannte Name in Zusammenhang mit seinem Foto veröff entlicht werden darf.

Zudem willigt er/sie ebenfalls ein, dass sämtliche Nutzungsrechte des versandten Bildmaterials beim GVV liegen.

Bürgermeister der Stadt Meersburg Bürgermeister der Gemeinde Hagnau a. B.

EUER BILD AUF DEM TITELBLATT DER OSTERAUSGABE

(2)

APOTHEKEN

Die Notdienste der Apotheken in Hagnau, Meersburg, Uhldingen, Mühlhofen, Salem werden im täglichen Wechsel von den nachfolgenden Apotheken verse- hen. Apothekendienstwechsel ist jeweils morgens um 8.30 Uhr.

MITTWOCHNACHMITTAG GEÖFFNET:

01.04.2020 Hofapotheke Meersburg, Tel. 07532-6052 08.04.2020 Hofapotheke Meersburg, Tel. 07532-6052 Donnerstag, 02.04.2020:

Bären-Apotheke, Markdorf, Tel.: 07544 - 84 00 Die Obere Apotheke, Stockach, Tel.: 07771 - 23 49 Freitag, 03.04.2020:

Münster-Apotheke, Überlingen, Tel.: 07551 - 6 33 29 Physikats-Apotheke, Wald, Tel.: 07578 - 9 21 20

Samstag, 04.04.2020:

Apotheke im Rosenhof, Bermatingen, Tel.: 07544 - 9 11 51 Kuony-Apotheke, Stockach, Tel.: 07771 - 70 21

Sonntag, 05.04.2020:

Rats-Apotheke, Salem, Tel.: 07553 - 87 73

See-Apotheke, Ludwigshafen, Tel.: 07773 - 9 37 95 80 Montag, 06.04.2020:

Linzgau-Apotheke, Pfullendorf, Tel.: 07552 - 9 12 20 Stadtapotheke, Überlingen, Tel.: 07551 - 6 22 09 Dienstag, 07.04.2020:

Apotheke am Obertor, Pfullendorf, Tel.: 07552 - 9 36 81 77 Apotheke Dr. Braun, Stockach, Tel.: 07771 - 9 34 90 Mittwoch, 08.04.2020:

St. Johann-Apotheke, Überlingen, Tel.: 07551 - 10 12 Tal-Apotheke, Deggenhausertal, Tel.: 07555 - 53 66 Donnerstag, 09.04.2020:

Apotheke Dr. Vetter, Stockach, Tel.: 07771 - 69 00 Neue Apotheke, Meersburg, Tel.: 07532 - 61 93

Hinweis: Weitere Informationen zum Apothekennotdienst finden Sie im Internet unter: www.lak-bw notdienst-portal.de oder unter der Telefonnummer: 01805 002963 (14 Cent/Min.)

WICHTIGE RUFNUMMERN

Polizei 110

Polizeiposten Meersburg 07532 43443

Polizeiposten Überlingen 07551 8040

Wasserschutzpolizei Überlingen 07551 949590 Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr 112

Krankentransport 19222

Seenotrettung 112

Giftnotruf 0761 19240

Notruf für Frauen und Mädchen 07541 21800

Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222

Weißer Ring e.V. 0151/55164771

Förster Martin Roth 07544 741465

Tierschutzverein 07541 6311

ÄRZTE

Am Wochenende und an Feiertagen können akut erkrankte Personen ohne vorherige Anmeldung direkt in die nächstgelegene Notfallpraxis kommen:

Notfall- und Bereitschaftsdienst 116 117

Kinderärztlicher Notdienst 116 117

Klinikum Friedrichshafen, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Samstag, Sonn- und Feiertag von 08:00 bis 21:00 Uhr

Klinik Tettnang, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Samstag, Sonn- und Feiertag von 08:00 bis 21:00 Uhr Helios Spital Überlingen, Härlenweg 1, 88662 Überlingen Samstag, Sonn- und Feiertag von 08:00 bis 21:00 Uhr

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 07541-19222 Einheitl. Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Meersburg-Immenstaad) Mo., Di. u. Do von 19.00-08.00 Uhr;

Mi. u. Fr ab 13.00 Uhr: 07541-19222

Zahnärztlicher Notdienst über Tel. 01805/911620 an Samstagen, Sonntagen u. Feiertagen zu erfragen. Notfalldienst ist jeweils von 10.00-11.00 und 16.00-17.00 Uhr.

KRANKEN- UND ALTENPFLEGE

Alten- und Pflegeheim Dr. Zimmermann-Stift 07532 440-2100 Sozialstation Markdorf 07544/9559-0 Sprechstd.: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr

Sozialstation Salem 07553/9222-0 Sprechstd.: Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr

Ambulante Hospizgruppe Salem e.V. 07553/6667 Beratung nach tel. Absprache

Ambulanter Pflegedienst Stroh 07532/5259 Allmendweg 25, Meersburg

STÖRUNGSDIENSTE

Strom EnBW 0800 3629-477

Stadtwerk am See Gas + Wasserversorgung

Stromversorgung und Straßenbeleuchtung 0800 505-3333 Kundenzentrum Hagnauer Gemeindewerke (Gas- und Wasser)

07541 505-591

Bauhof Meersburg 07532 440-1860

Bauhof Hagnau 0160 94803915

Bauhof Daisendorf 07532 7651

Bauhof Stetten 07532 6051

Sterbefall/Bestattungsinstitut Vogt 07544 8121 Sperrhotline für den neuen Personalausweis 116 116 Gemeinschaftsantenne Altstadt Fa. Telecab GmbH 0731 15388411 Harl 17  31675 Bückeburg  Fax: 05722 913121  hormann@telecab.de

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Meersburg, Stadt 88709 Meersburg und Gemeinden 88709 Hagnau, 88719 Stetten und 88718 Daisendorf, Verantwortlich für den redaktionellen Teil: die jeweiligen Bürgermeister

für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, 78333 Stockach, Meßkircher Straße 45, Telefon: 07771/9317-11, Telefax 07771/931740, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage:www.primo-stockach.de

NOTRUFE • BEREITSCHAFTSDIENSTE • WICHTIGE RUFNUMMERN

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GEMEINSAME NACHRICHTEN

UNSERE UMWELT

Bezirk A Altstadt unterhalb der B33, inkl. Stettener Straße, Gehau- weg, Uhldinger Straße und

Umland: Baitenhausen, Riedetsweiler, Schiggendorf Bezirk B Meersburg oberhalb der B33 ohne Stettener Straße Bezirk A:

Restmüll 02.04.2020

Bioabfall 08.04.2020 (feiertagsbedingte Verschiebung) Bezirk B:

Restmüll 03.04.2020

Bioabfall 09.04.2020 (feiertagsbedingte Verschiebung) Hagnau:

Restmüll 03.04.2020

Bioabfall 09.04.2020 (feiertagsbedingte Verschiebung) Stetten:

Papiercontainer/ Papier 02.04.2020

Restmüll 04.04.2020 (feiertagsbedingte Verschiebung) Daisendorf:

Restmüll 03.04.2020

Bioabfall 09.04.2020 (feiertagsbedingte Verschiebung)

Verschiebung der Abfallabfuhr durch die Osterfeiertage

Durch die anstehenden Osterfeiertage ergeben sich, wie jedes Jahr bei der Abfallabfuhr Änderun- gen. In den GVV-Gemeinden finden die Abfuhren wie folgt statt:

Meersburg:

Bezirk A:

!!! Bioabfall Mittwoch, 08. April

!!! Gelber Sack Mittwoch, 15. April

!!! Restmüll, 2- u. 4-wöchentl. Freitag, 17. April

Bezirk B:

!!! Bioabfall Donnerstag, 09. April

!!! Gelber Sack Mittwoch, 15. April

!!! Restmüll, 2- u. 4-wöchentl. Samstag, 18. April

Hagnau:

!!! Bioabfall Donnerstag, 09. April

!!! Gelber Sack Mittwoch, 15. April

!!! Restmüll, 2-wöchentlich Samstag, 18. April

Stetten:

!!! Restmüll, 2- u. 4-wöchentlich Samstag, 04. April

!!! Bioabfall Dienstag, 14. April

!!! Gelber Sack Mittwoch, 15. April

Daisendorf:

!!! Restmüll, 4-wöch. Samstag, 04. April

!!! Papier Samstag, 04. April

!!! Gelber Sack Mittwoch, 08. April

!!! Bioabfall Dienstag, 14. April

Die Verschiebungen sind in den jeweiligen Abfuhrplänen 2020 bereits veröffentlicht. Wird ein Abfallgefäß zu spät oder zu einem falschen Zeitpunkt zur Abfuhr bereitgestellt, so kann dieses Ge- fäß nachträglich nicht mehr entleert werden.

Die aktuellen Abfuhrtermine und viele weitere Info´s finden Sie unter www.abfallwirtschaftsamt.de

Probleme mit der Müllabfuhr?

Müllabfuhr Bodenseekreis Firma AWB (Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Altholz,

Gartenabfälle, Altmetall) Tel. 07541/401 093 Papierabfuhr, Firma ALBA Tel. 07541/952 860 Gelber Sack, Firma STARK Tel. 08382/96790

Abfallberatung Tel. 07541/204-51 99

Gebührenveranlagung Tel. 07541/204-5100

Zu verschenken:

1 Wohnzimmerlampe Eiche Nussbaum, zum Aufhängen an einem Haken, höhenverstellbar, gebraucht, mit drei Glühbir- nen, rings herum 6 Glasabdeckungen, 43 cm breit, und 1 Tisch- stehlampe Eiche Nussbaum, gebraucht, Glühbirne, beigefarbe- ner Bezug, Höhe 61,5 cm, Breite 37 cm, voll funktionsfähig, Tel.

07532/7185 Ansprechpartnerin:

Frau Rettig, Tel. 07532/440-115, E-Mail: rettig@meersburg.de

(4)

Wertstoffhöfe und

Entsorgungszentren an der Schmerzgrenze

Viele Menschen nutzen den ungewollten Zuwachs an freier Zeit dazu, Keller und Garten aufzuräumen, wobei auch eine Menge Grünschnitt, Sperrmüll und andere Abfälle entsorgt werden wollen. Entsprechend groß ist in diesen Tagen der Andrang an den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren. Teilweise gibt es chaotische Szenen. Das widerspricht dem Grundsatz „Wir bleiben daheim und machen es dem Virus möglichst schwer.“ Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die erwar- tete Krankheitswelle auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsstellen trifft. Spätestens dann müssen alle personellen Ressourcen auf die reguläre Abfallabfuhr und -entsorgung konzentriert werden und die Entsorgungszentren und -höfe für Privatanlieferer geschlossen werden. Schon jetzt muss der Wertstoffhof in Oberteuringen ab Samstag geschlossen bleiben. Mit diesen Maßnahmen soll die große Kundenzahl bewältigt und die Sicherheit gewährleistet werden:

Entsorgungszentren:

• die öffentliche Abfuhr (Rest-, Bioabfall sowie Papier) wird bevorzugt abgefertigt Einlass der Kunden reduziert, um Abstand einzuhalten

• Wiegescheine werden nicht mehr unterschrieben

• Bargeldverkehr eingestellt. Zahlung mit Karte. Bar nur in Notfällen

• Keine Ausladehilfe mehr Wertstoffhöfe:

• Einlass der Kunden reduziert, um Abstand einzuhalten

• Blockabfertigung

• Keine Ausladehilfe mehr

Daher der dringende Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Verschieben Sie bitte möglichst Ihre privaten Entrümpelungs- und Ausräu- maktionen. Sie unterstützen damit diejenigen, die in dieser besonderen Zeit weiter ihren Dienst an der Öffentlichkeit leisten, gehen dem Virus aus dem Weg und helfen mit, dass die reguläre Müllabfuhr weiter funktionieren kann.

BERICHTE DER SCHULEN

Droste-Hülshoff-Gymnasium Meersburg Landesgymnasium mit Aufbaugymnasium und Internat

Absage des Informations- und Schnuppertages für Interessenten zur Aufnahme in die Klasse 7 des Aufbaugymnasiums am Droste-Hüls- hoff-Gymnasium Meersburg. Aufgrund der von der Landesregierung Baden-Württemberg angeordneten Schulschließung, wird der für Freitag, 3. April 2020 vorgesehene Informations- und Schnuppertag für Interessenten zur Aufnahme in die Klasse 7 des Aufbaugymnasi- ums, abgesagt. Sollte diese Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden dürfen, informieren wir über unsere Home- page unter: www.dhg-meersburg.de bzw. über das regionale Amtsblatt und die Tagespresse.

Unabhängig davon, ist eine Anmeldung in die künftige Klasse 7 bereits heute schon möglich. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Service Downloadbereich. Die Unterlagen können Sie gerne per Post oder online über unsere Mailadresse poststelle@aufbaugym-meer.kv.bwl.de einreichen.

Droste-Hülshoff-Gymnasium Meersburg Landesgymnasium mit Aufbaugymnasium und Internat

Absage des Informations- und Schnuppertages für Interessenten zur Aufnahme in die Klasse 7 des Aufbaugymnasiums am Droste-Hülshoff-Gymnasium Meersburg

Aufgrund der von der Landesregierung Baden-Württemberg angeordneten Schulschließung, wird der für Freitag, 3. April 2020 vorgesehene Informations- und Schnuppertag für Interes- senten zur Aufnahme in die Klasse 7 des Aufbaugymnasiums, abgesagt.

Sollte diese Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden dürfen, informie- ren wir über unsere Homepage unter: www.dhg-meersburg.de bzw. über das regionale Amtsblatt und die Tagespresse.

Unabhängig davon, ist eine Anmeldung in die künftige Klasse 7 bereits heute schon möglich.

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage im Service Down- loadbereich. Die Unterlagen können Sie gerne per Post oder online über unsere Mailadresse poststelle@aufbaugym-meer.kv.bwl.de einreichen.

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BEHÖRDLICHE MITTEILUNGEN

Landesregierung veröffentlicht

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Innenminister Thomas Strobl: „Unsere Landespolizei überwacht die Einhaltung der Corona-Verordnung intensiv und mit starken Kräften“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, retten Menschenleben“

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infek- tionsschutzgesetzes am Sonntag (29. März) einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landes- verordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen emp- findliche Bußgelder.

„Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwor- tungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vor- gaben. Dafür sind wir sehr dankbar - denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und um Menschenle- ben zu retten. Freilich gibt es nach vor eine gewisse Zahl von Unein- sichtigen, Unvernünftigen, und deshalb ist gut, dass wir jetzt einen Bußgeldkatalog haben“, erklären der Stellvertretende Ministerprä- sident und Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha am heutigen Sonntag (29. März 2020) mit Blick auf die Aktualisierung der Corona-Verordnung.

Innenminister Thomas Strobl erläutert die Bedeutung des Buß- geldkatalogs: „Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Ein- hal-tung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit star- ken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben.

Seien Sie dabei – retten Sie Menschenleben!“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die große Mehrheit im Land weiß um den Ernst der Lage. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, ihre sozialen Kontakte drastisch einschrän- ken und räumliche Distanz einhalten, helfen dabei mit, das Gesund- heitssystem nicht zu überlasten. Sie schützen sich, ihre Mitmenschen und vor allem die besonders vulnerablen Gruppen wie Ältere oder chronisch Kranke – und retten damit buchstäblich Menschenleben.

Wir können den Anstieg der Infektionszahlen nur gemeinsam ab- bremsen. Die Politik kann Gesetze oder Verordnungen erlassen – wir können die Krise als Gesell-schaft aber nur meistern, wenn die Bür- gerinnen und Bürger sich auch an diese halten und aktiv mithelfen.

Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und da-mit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen.“

Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen kön- nen die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie bei- spielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum.

Corona:

Kliniken suchen vorsorglich freiwillige Helfer

Die Kliniken im Bodenseekreis suchen Freiwillige, die im Fall vieler Corona-Patienten bei deren Ver- sorgung helfen können. Gesucht sind Menschen mit einer Aus- bildung oder Erfahrungen im Medizin- oder Pflegebereich. Die drei Klinikstandorte in Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen bereiten sich gerade darauf vor, nötigenfalls eine große Zahl an Corona-Patienten zu versorgen. Dazu sammeln sie auch Kontakt- daten von Menschen, die einspringen können, um das Stamm- personal zu entlasten und zu unterstützen. Landrat Lothar Wölfle bekräftigt den Aufruf der Krankenhäuser: „Es kann passieren, dass unsere Kliniken auf eine harte Probe gestellt werden und gleich- zeitig auch das Stammpersonal krank wird. Dann brauchen wir vielleicht jede sachkundig helfende Hand.“ Er hoffe, dass es nicht soweit kommt, aber man bereite sich im Kreis bestmöglich vor.

Noch könne jede und jeder einzelne einen Beitrag dazu leisten, dem Virus die Wucht zu nehmen. „Hygiene und Abstand sind ge- rade wirklich das A und O“, so der Landrat.

Wer sich als freiwillige Personalreserve für die Kliniken im Boden- seekreis melden will, kann sich per E-Mail an die beiden Einrich- tungen wenden:

Medizin Campus Bodensee, Friedrichshafen s.wuerzner@klinikum-fn.de

Helios Spital Überlingen

daniela.klesel@helios-gesundheit.de

DER LANDKREIS INFORMIERT

Familientreffs bieten telefonische Beratung an

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Familien mit Kindern ganz besonders. Um diese in der aktuel- len Situation zu unterstützen, werden ab dem 30. März 2020 Telefonsprechstunden in mehreren Familientreffs des Boden- seekreises eingerichtet. Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr aus dem gesamten Landkreis können den Telefondienst in Anspruch nehmen. Die Fachkräfte der Familientreffs stehen Eltern und Fami- lien hier mit Gesprächsangeboten zur Seite, bieten Ideen und Aus- tausch zur Gestaltung des Familienalltags sowie Anregungen zur Freizeitgestaltung zu Hause.

Familientreff Tettnang,

Tel. 07542 980630-20, montags, mittwochs und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr Familientreff Überlingen „Kunkelhaus“

Tel. 07551 1795, montags, mittwochs und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Familientreffs Friedrichshafen „Treff 22“

Tel. 07541 24639 oder „Insel“, Tel. 07541 372460, montags, mitt- wochs und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Familientreff Markdorf im Mehrgenerationenhaus,

Tel. 07544 9578679, montags, mittwochs und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Auch die anderen Familientreffs im Bodenseekreis sind weiterhin te- lefonisch erreichbar, jedoch eingeschränkt im Vergleich zu den bis- herigen Öffnungszeiten. Die Zeiten der Erreichbarkeit gibt es beim örtlichen Familientreff oder über lokale Veröffentlichungen in Presse und Gemeindeblättern. Aktuelle Informationen zu den Familien- treffs auch unter www.bodenseekreis.de/familientreffs.

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Den Bußgeldkatalog finden Sie ab sofort online unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/in- tern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf

Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-VO

Corona-VO Verstoß Adressat des Bußgeldbescheides Bußgeldrahmen

§ 3 Abs. 1 Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als

zugelassener Personenzahl Jede/r Beteiligte 100 Euro bis 1.000 Euro

§ 3 Abs. 2 Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen

Teilnehmende Person 250 Euro bis 1.000 Euro

§ 3 Abs. 6 Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor

Infektionen Veranstalter, bei juristischen

Personen Geschäftsführung o.ä. 500 Euro bis 1.500 Euro

§ 3a Abs. 1 und 2 Nichteinhaltung der Fahrt- und Reiseverbote Fahrender / Reisender 250 Euro bis 1.000 Euro

§ 3a Abs. 3 Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbeschei-

nigung u.a. Fahrender /Reisender 100 Euro bis 500 Euro

§ 4 Abs. 1 Betrieb einer der genannten Einrichtungen Person, die die Entscheidung über

die Öffnung trifft 2.500 Euro bis 5.000 Euro

§ 4 Abs. 2 Betrieb einer nach § 4 Abs. 2 i.V.m. einer Verord- nung des Sozialministeriums untersagten Einrich- tung bzw. Nichteinhalten einer Auflage für den Betrieb einer Einrichtung

Person, die Entscheidung über

Öffnung trifft 2.500 Euro bis 5.000 Euro

§ 4 Abs. 3 Verstoß gegen die Mischsortimentsregelungen Person, die die Entscheidung über

die Öffnung trifft 200 Euro bis 4.000 Euro

§ 4 Abs. 3a Betreiben einer untersagten Einrichtung nach § 4 Abs. 1 und 2, die zusammen mit einer Poststelle oder Pa-ketdienst betrieben wird, wenn der erwirt- schaftete Umsatz der Poststelle oder des Paket- dienstes eine untergeordnete Rolle spielt. Für den Brief- und Pa-ketversand erforderliche Nebenleis- tungen sind davon ausgenommen.

Person, die die Entscheidung über

die Öffnung trifft 2.500 Euro bis 5.000 Euro

§ 4 Abs. 5 Nichteinhaltung der Vorgaben zum Infektions-

schutz Betreiber 250 Euro bis 1.000 Euro

§ 6 Abs. 1, 2 Zutritt zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot Besucher der Einrichtung 250 Euro bis 1.500 Euro

§ 6 Abs. 4 Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisi-

ko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot Besucher der Einrichtung 500 Euro bis 2.000 Euro

§ 6 Abs. 7 Durchführung von Gruppenangeboten im Vor- und

Umfeld von Pflege Veranstalter 250 Euro bis 1.000 Euro

§ 7 Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisi-

ko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot Personen, die die Einrichtung betre-

ten 250 Euro bis 1.000 Euro

Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Abs. 2 IfSG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

Anzeigen zu Kurzarbeit nur einmal einreichen

„Wir bitten die Unternehmen, Anzeigen auf Kurzarbeit nur über einen Kanal einzureichen“, sagt der Geschäftsführer des Operativen Service Ulm, Gregor Fischer. Zustellmöglichkei- ten bestehen Online (eServices), per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg.

Die selbe Anzeige zu Kurzarbeit geht oftmals über mehrere Ka- näle bei der Agentur für Arbeit ein. Offenbar sind die Arbeitge- ber verunsichert und befürchten, dass die Unterlagen nicht an- kommen. „Diese Praxis erschwert unsere Arbeit erheblich, schafft Doppelarbeit und bindet unnötig Ressourcen, die wir an anderer Stelle gewinnbringender für die Unternehmen einsetzen könn- ten“, erklärt Fischer.

Der Operative Service Ulm bearbeitet die Anzeigen von Kurzar- beit für Betriebe im Zuständigkeitsbereich der Agenturen für Ar- beit Konstanz-Ravensburg, Aalen, Reutlingen, Balingen und Ulm.

Wirtschaftsförderung Bodenseekreis

Corona-Hilfen: WFB stellt Online-Übersicht und Recherche-Sup- port zur Verfügung.

Um konkret Hilfestellung zu leisten hat die Wirtschaftsförde- rung Bodenseekreis GmbH auf ihrer Webseite ein Glossar mit Hilfsangeboten für Unternehmen und Selbstständige sowie Arbeitsnehmer eingerichtet. Weiterhin stellt sich die WFB zur Verfügung, um betroffene Betriebe bei der Informationsbe- schaffung, beispielsweise nach Hilfsprogrammen oder An- sprechpartnern, zu unterstützen.

Die Ausbreitung des Coronavirus sowie die unumgänglichen Schutz- maßnahmen haben auch auf die Wirtschaft im Bodenseekreis einen massiven Einfluss. Derzeit werden von verschiedenen Institutionen Angebote erarbeitet, die Unternehmen dabei helfen, die negativen Auswirkungen dieser Krise zu reduzieren. Auch die Wirtschaftsförde- rung Bodenseekreises GmbH wird einen Teil dazu beitragen. Auf der Webseite der WFB wurden Informationen über Hilfsangebote aus seriösen Quellen zusammengestellt. Sie werden stetig aktualisiert.

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Diese richten sich an Unternehmer und Selbstständige sowie Arbeit- nehmer. Zur Seite gelangen Sie hier: https://www.wf-bodenseekreis.

de/informationsservice/corona-hilfen/

Weiterhin unterstütz die WFB Betroffene bei der Recherche und In- formationsbeschaffung. Unternehmen und Arbeitnehmer, die nicht wissen welche Angebote es gibt, dürfen sich gerne an die WFB wen- den. Kurzfristig soll damit in konkreten Einzelfällen geholfen werden.

Mittelfristig wird durch die einzelnen Anfragen ein weitaus umfang- reicheres und sehr problem-, branchen- und regionsspezifisches Glossar an Quellen, Anlaufstellen und Hilfsprogrammen entstehen.

Kontaktdaten der WFB: corona@wf-bodenseekreis.de

Corona im bodo:

Ferienfahrplan wird verlängert

Ab 30. März - Zusatzkurse, emma light & Sonderfahrpläne Auch ab Montag, den 30. März gilt im bodo-Verkehrsverbund weiterhin und bis auf Weiteres der aktuell gültige Ferienfahr- plan. Zusatzfahrten auf bestimmten Buslinien und vor allem in den Stadtverkehren verstärken das Angebot. Damit reagieren die Verkehrsunternehmen auf benötigte zusätzliche Fahrange- bote für Berufspendler. Im Abendverkehr oder auch morgendli- chen Berufsverkehr werden dann auf bestimmten Buslinien und insbesondere in den Stadtverkehren Extrafahrten angeboten.

Weitere Informationen zu derzeit gültigen Fahrplänen und Son- derregelungen sind eingestellt unter serviceportal.bodo.de auf der Sonderseite „Coronavirus im bodo“. Und auch die Webseiten der einzelnen Verkehrsunternehmen sowie Stadtverkehre bie- ten hilfreiche Hinweise zu Zusatzfahrten und Abweichungen.

Abweichungen & Zusatzkurse

Im Überlandverkehr (Regionalbuslinien) gilt zwar bis auf Weiteres der Ferienfahrplan, jedoch haben einzelne Omnibusunternehmen individuelle Sonderfahrpläne erstellt. So zum Beispiel das Tettnan- ger Verkehrsunternehmen Strauss. Demnach verkehren sämtliche Strauss-Linien im 2-Stunden-Takt plus diverser Zusatzkurse zur HVZ.

Das Bad Waldseer Omnibusunternehmen Müller Reisen verkehrt ab Montag, den 30. März nach dem Samstagsfahrplan, verstärkt dieses Angebot jedoch mit zusätzlichen Frühkursen.

Stadtverkehre

Auch in den Stadtverkehren gelten mitunter individuelle Fahrpläne.

So verkehren die Silberpfeile im Stadtverkehr Friedrichshafen nach einem erweiterten Sonntagsfahrplan, im Stadtbus Überlingen wur- de ein Sonderfahrplan erstellt. Diverse Zusatzkurse bieten hier vor allem Berufspendlern die benötigten Fahrmöglichkeiten morgens und abends. Weitere Infos finden Fahrgäste auf den Internetseiten der Stadtverkehre.

StädteSchnellBus-Linien

Die Buslinien 7373 (Konstanz – Ravensburg) sowie 7394 (Konstanz – Friedrichshafen) enden auf Grund des eingeschränkten Fähre-Fahr- plans bereits in Meersburg. Für Fahrgäste in den StädteSchnellbus- sen, die dennoch dringend eine Fahrmöglichkeit weiter nach oder ab Konstanz benötigen, ist bereits eine Kulanzregelung (Übernahme Fährticketkosten durch DB ZugBus GmbH/RAB) abgestimmt, die zunächst für die erste Aprilwoche gilt. Zudem gilt: mit dem Städ- teSchnellbus-Fahrschein ist auf Grund der derzeitigen besonderen Umstände auch die Katamaran-Nutzung möglich.

emma-light im Raum Überlingen

Zur besseren Anbindung der Ortsteile im Raum Überlingen wird für den emma-Anrufverkehr 677 von Montag bis Samstag ein Grundan- gebot ermöglicht (Mo – Sa). Auf Grund der kleineren Fahrzeuge kön- nen jedoch nur maximal 2 Fahrgäste je Fahrt reisen.

Nur so lässt sich der erforderliche Abstand zwischen Fahrer und Fahrgästen einhalten.

Hinweise zum Schienenfahrplan

Auch auf der Schiene greifen diverse Fahrplaneinschränkungen. Alle Details zu den Fahrplänen der Deutschen Bahn gibt es unter bahn.

de bzw. über DB navigator. Auch die Bodensee-Oberschwaben Bahn (BOB) informiert stets aktuell unter bob-fn.de.

Aktuelle Infos im Web

Die Informationslage ändert sich in diesen Tagen schnell. Alle Betei- ligten tragen Sorge, dass geänderte Fahrplanzeiten und Regelungen schnell und direkt unter bodo.de, auf der bodo facebook-Seite so- wie in der bodo FahrplanApp kommuniziert werden. Auch der bo- do-Kundenservice ist weiterhin unter info@bodo.de bzw. telefonisch erreichbar. Zudem geben die Verkehrsunternehmen und Stadtver- kehre auch auf ihren eigenen Internetseiten Informationen zu Fahr- plan und Zusatzangeboten.

VEREINE INFORMIEREN

CARITASVERBAND LINZGAU E. V.

„Familien-Stress-Telefon“

Beratungsangebot in der Coronazeit

Die Psychologischen Beratungsstellen der Caritas im Bodenseekreis bieten ab Montag, den 30. März 2020 ein professionelles Krisente- lefon für Familien und Jugendliche aus dem Bodenseekreis an. Von Montag bis Freitag stehen die Berater*innen zu den angegebenen Zeiten für schnelle und unterstützende Gespräche bei familiären Schwierigkeiten zur Verfügung. „Kontaktsperren und Ausgangsbe- schränkungen bedeuten nicht, dass Familien mit ihren Sorgen und Nöten auf sich allein gestellt sind.“ (Bodo Reuser, der Vorsitzende der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung)

Die Beratung erfolgt kostenfrei, anonym und gemäß der gesetzli- chen Schweigepflicht.

Alle Menschen können das Familien-Stress-Telefon nutzen. Die An- liegen, zu denen Hilfe geboten wird, reichen von Erziehungsfragen in dieser außergewöhnlichen Zeit bis zu Fragen wie: Wie halte ich das aus? Was kann ich tun, damit die Familie trotz der äußeren Bedin- gungen gut durch diese Zeit kommt? Was brauchen meine Kinder in dieser außergewöhnlichen Zeit? Wie unterstützen wir als getrennte Eltern unsere Kinder in dieser Zeit?

So erreichen Sie uns: Telefon 07551-8303-33

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:00-09:00 07:00-09:00 07:00-09:00 12:00-14:00 12:00-14:00 12:00-14:00 12:00-14:00 12:00-14:00 20:00-21:30 20:00-21:30 20:00-21:30 20:00-21:30

Die anderen Angebote der Beratungsstellen stehen selbstverständ- lich weiterhin zur Verfügung. Das Beratungsangebot wurde jedoch während der Coronazeit auf telefonische Beratung und Onlinebera- tung umgestellt. Onlineberatung:

https://beratung.caritas.de/eltern-familie/registration?aid=1270

Die Kontaktdaten der beiden Beratungsstellen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage: für den westlichen Bodenseekreis:

www.psychologischeberatungsstelle-ueberlingen.de/

für den östlichen Bodenseekreis:

www.caritas-bodensee-oberschwaben.de/

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AKTUELLES AUS MEERSBURG

STADTVERWALTUNG MEERSBURG

Telefon 07532 440-0  info@meersburg.de  www.meersburg.de

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Do. 14:00 – 18:00 Uhr

BÜRGERBÜRO  Stefan-Lochner-Straße 9

Mo. und Di. 08:00 - 12:00 Uhr

Mi. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Do. 08:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

ORTSCHAFTSVERWALTUNG BAITENHAUSEN Ortsvorsteher Joachim Bischofberger

bischofberger@gemeinderat.meersburg.de

SPRECHSTUNDE: Do. 19:00 – 20:00 Uhr

oder nach Absprache, Anmeldung unter 07532 446114 MEERSBURG TOURISMUS  Gästeinformation, Kirchstraße 4 Telefon 07532 440-400

Mo – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr STADTARCHIV I Vorburggasse 13

Telefon 07532 440-262 oder -261 (Anmeldung erforderlich)

Di. 09:00 – 12:00 Uhr

STADTBÜCHEREI I Kirchstraße 4

Di. 10:00 – 13:30 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr

Do. 15:00 – 18:00 Uhr

Fr. 10:00 – 13:30 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr

Sa. 10:00 – 13:00 Uhr

Ausleihtheke: 07532 440-266

Büro: 07532 440-265

Die Zeitungsleseecke bleibt von Mo. – Fr. von 09:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich zu den Öffnungszeiten der Stadtbücherei geöffnet JUGENDMUSIKSCHULE I Vorburggasse 17-19

Telefon 07532 440-271 und -270  Telefax 07532 440-5271 jugendmusikschule@meersburg.de

Mo. – Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

VINEUM BODENSEE  Vorburggasse 11

Telefon 07532 440-260/ -2632  info@vineum-bodensee.de April bis Oktober von Di. bis So. und an Sonn- und Feiertagen von 11:00 - 18:00 Uhr

November bis März am Sa. und an Sonn- und Feiertagen von 11:00 - 18:00 Uhr

MEERSBURG THERME  Uferpromenade 10-12 Telefon 07532/440-2850  www.meersburg-therme.de ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo.* bis Do. 10:00 - 22:00 Uhr

Fr. und Sa. 10:00 - 23:00 Uhr

Sonn- und Feiertag 09:00 - 22:00 Uhr

Abendtarif Mo. bis Do. ab 19:00 Uhr

* Montags ganztägig Damensauna, außer an Ferien-/Brücken- und Feiertagen in BW!

Öffentliche Ausschreibung von Bauarbeiten nach VOB

Sporthalle im Sommertal, Meersburg – Dachsanierung Bereich Umkleiden

Gewerke:

1. 001 Gerüstbauarbeiten 2. 002 Erdarbeiten

3. 016 Holzbauarbeiten Dach

4. 022 Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten 5. 034 Malerarbeiten

6. 041 Lüftungsarbeiten

Der vollständige Ausschreibungstext wird im Internet auf der Homepage der Stadt Meersburg www.meersburg.de unter dem Link: Bürger --> Rathaus/ Verwaltung --> Ausschreibungen veröffentlicht.

Robert Scherer, Bürgermeister

AMTLICHES

Bitte beachten Sie auch die für alle Gemeinden gültigen Hinweise und Berichte

im redaktionellen Teil Gemeindeverwaltungsverband.

DIE VERWALTUNG INFORMIERT

Der Wohnungsverwaltung des Spitalfonds Meersburg wurde gemeldet, dass beim Gebäude Lichtenwiesen 4 + 6, neben dem Trafohaus wieder Sperrmüll abgestellt wurde.

Die betreffende Person wurde beim Abstellen des Sperrmülls be- obachtet und wird deshalb aufgefordert, sich umgehend, spätes- tens bis zum 07.04.2020 beim Spitalfonds Meersburg

Tel.: 07532/440-220 oder 07532/440-108 zu melden. Die Verwal- tung ist ansonsten gezwungen Strafanzeige zu erstatten. Außer- dem ist der abgestellte Sperrmüll unverzüglich zu entfernen.

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer steigt die Zahl der Corona-Erkrankungen (SARS CoV-2) in Deutschland an. Die Situation in den Krankenhäusern verschärft sich. In welchem Ausmaß die Maßnahmen der „Corona-Verordnung“ der Landesregierung vom 23. März greifen, wird sich erst in kommen- den Tagen bzw. Wochen herausstellen.

Die Stadtverwaltung Meersburg hat als Ortspolizeibehörde und unter Berücksichtigung der Vorgaben von Land und Bund folgende Maß- nahmen getroffen:

• Die Stadtverwaltung muss den Besucherverkehr in den einzelnen Verwaltungseinheiten stark einschränken. Besuche sind nur für unabwendbare Anliegen nach Terminvereinbarung gestattet. Wenn möglich, sollten die Anliegen per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.

• Die Stadtverwaltung hat einen Krisenstab eingerichtet, der sich den dynamischen Entwicklungen anpasst.

• Die Stadtverwaltung unterrichtet auf der städtischen Webseite (www.meersburg.de), den sozialen Medien und per Aushang über die aktuellen Entwicklungen.

• Alle städtischen Veranstaltungen, die nicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des kommunalen Betriebs erforder- lich sind, wurden bzw. werden abgesagt oder verschoben.

• Alle Veranstaltungen in kommunalen Räumen werden untersagt.

• Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung werden an keinen Versammlungen teilnehmen.

• Alle städtischen Spielplätze, Freizeitplätze bleiben geschlossen

• Das städtische Pflegeheim Dr. Zimmermann Stift lässt keine Besuche mehr zu.

• Das städtische Museum vineum bodensee bleibt geschlossen.

• Die städtische Musikschule hat ihren Unterricht eingestellt.

• Die Therme Meersburg bleibt geschlossen.

• Die städtische Bücherei bleibt geschlossen.

• Auf Anweisung der Landesregierung bleiben der Kindergarten mit seinen Einrichtungen und die Sommertalschule geschlossen. Eine Notfallplanung für berechtigte Kinder wurde erstellt.

Die Stadtverwaltung Meersburg ist weiterhin für Sie da. Hinter den leider für die Öffentlichkeit geschlossenen Türen werden die Amtsgeschäfte weitergeführt auch unter den derzeitigen erschwerten Bedingungen. Die aktuelle Situation ist für alle eine Belastung. Jedes Amt, jede Abteilung ist besetzt und für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für mehr Transparenz für die Bür- gerinnen und Bürger und für eine rechtssichere Arbeitsgrundlage für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden hat die Landesregierung am 29. März einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg erlassen. Die Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum.

Den Bußgeldkatalog finden Sie ab sofort online unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/in- tern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf

Die Stadt Meersburg empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich:

• Kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Sie sich selbst in einem Risikogebiet aufgehalten oder mit Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt hatten oder wenn Sie eindeutige Symptome für eine Erkrankung haben. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

• Informieren Sie sich auf der städtischen Webseite www.meersburg.de

• Die Nachbarschaftshilfe in Meersburg hilft ehrenamtlich risikobelasteten Menschen und ist auf Facebook unter „Nachbarschaftshilfe Meersburg“ oder telefonisch unter 0176-73039755 zu erreichen.

• Auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes erhalten Sie laufend aktualisierte und weitergehende Empfehlungen. www.rki.de

• Empfehlungen zur Vorsorge erhalten sie unter www.infektionsschutz.de

• Informieren Sie sich tagesaktuell beim Landratsamt Bodenseekreis unter www.bodenseekreis.de

• Für den touristischen Bereich erhalten Sie alle aktuellen Informationen unter https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html

• Betriebe können sich bei der kfW-Bank, des L-Bank BW sowie der Bürgschaftsbank BW über finanzielle Unterstützung informieren:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html https://www.buergschaftsbank.de/

Informieren Sie sich tagesaktuell beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg: https://sozialministerium.baden-wu- erttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Die Ausbreitung des Corona-Virus müssen wir ernst nehmen. Die damit verbundenen drastischen Maßnahmen fordern uns alle sehr. Ich bitte Sie nochmals eindringlich, sich in dieser Ausnahmesituation solidarisch und v.a. verantwortungsvoll zu verhalten. Nutzen sie die zahlreichen Informationsquellen und halten Sie sich an die Verbote und Gesetze.

Lassen Sie uns in Meersburg zusammenhalten und Verantwortung für einander übernehmen.

Ihr

Robert Scherer, Bürgermeister

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Leinenzwang für Hunde

In den letzten Tagen häufen sich bei der Abteilung „Bürgerbüro und Ordnung“ die Beschwerden von Bürgern über frei laufende Hunde.

Alle Hundebesitzer werden deshalb ausdrücklich auf die Regelung des § 15 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Meersburg hingewiesen:

Danach müssen Tiere so gehalten und beaufsichtigt werden, dass niemand gefährdet wird.

Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb bebauter Ortsteile sowie in Grün- und Erho- lungsanlagen.

Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde nur frei herumlaufen, wenn der Hundeführer den Hund sicher unter Kontrolle hat und dieser unverzüglich auf Zurufe reagiert.

Auch im Wald sollten die Hundeführer den Hund an der Leine führen, wenn die Hundeführer ein Wildtier sehen oder Menschen begegnen.

Wir bitten Sie dringend um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmung.

Stadt Meersburg

-Abteilung Bürgerbüro und Ordnung-

HAUSHALTSSATZUNG

des Abwasserzweckverbands „Obere Seefelder Aach“ für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 06.02.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 688.200

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 688.200

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 472.200

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 472.200

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 154.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 154.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf EUR 0.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf EUR 0.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR 100.000.

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§ 5 Umlagen

Der Verband erhebt im Haushaltsjahr 2020 von den Verbandsgemeinden folgende Umlagen:

1. Betriebskostenumlage:

Der Betriebskostenumlageschlüssel für die Abrechnung des Jahres 2020 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung zum Verteilungs- schlüssel angewendet. Die Vorauszahlungen werden auf Basis des dynamisierten Schmutzfrachtschlüssels zum Jahresabschluss 2018 erho- ben.

Gemeinde Bermatingen 58,480 % 276.055,00 Euro

Gemeinde Salem 22,775 % 107.509,00 Euro

Stadt Markdorf 12,812 % 60.479,00 Euro

Stadt Meersburg 5,933 % 28.007,00 Euro

Gesamtbetrag 100,000 % 472.050,00 Euro

2. Investitionskostenumlagen:

Als Schlüssel wird weiterhin der gültige frühere Verteilungsschlüssel vor der Erweiterung und Sanierung der Kläranlage verwendet. Vor jeder Investition kann die Verbandsversammlung entsprechend dem Vorteil einen anderen Schlüssel bestimmen.

Gemeinde Bermatingen 58,00 % 89.320,00 Euro

Gemeinde Salem 25,00 % 38.500,00 Euro

Stadt Markdorf 8,50 % 13.090,00 Euro

Stadt Meersburg 8,50 % 13.090,00 Euro

Gesamtbetrag 100,00 % 154.000,00 Euro

Bermatingen, den 02.01.2020 ausgefertigt, den 07.02.2020

gez. Rupp gez. Rupp

Rupp Rupp Verbandsvorsitzender Verbandsvorsitzender

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit durch Schreiben vom 16.03.2020 bestätigt.

Seit Montag, 16. März 2020 ist das Rathaus Meersburg für Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber auf- rechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegte Haushaltssatzung und Haushaltsplan vom 6.4.2020 bis einschließlich 16.4.2020 im Rathaus der Stadt Meersburg, Marktplatz 1, Zimmer 21 nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Finanzverwaltung unter der Tel.Nr.

07532/440-140 oder per Email sonntag@meersburg.de möglich ist. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter www.bermatingen.de einsehbar.

UNSER BUCHTIPP!

Blutroter Bodensee – Ein Fall für Kommissar Zoffinger | Manfred Braunger | 13,5 x 21 cm, Klappenbroschur | 344 Seiten ISBN: 978-3-7977-0751-2 | EUR 15,00

Blutroter Bodensee

Der Konstanzer Kommissar Paul Zoffinger wollte eigentlich gerade seinen Feierabend bei einem Krug Most genießen. Doch das muss warten. Der grausige Fund einer erhängten Frauenleiche im Strandbad Eriskirch zwingt ihn auf die andere Seeseite.

Wenige Tage später wird im klösterlichen Kräutergarten auf der Reichenau ein erstochener Mönch aufgefunden.

Ein Mord zwischen Salatköpfen und Gewächshäusern – undenkbar! Wer sollte auf so brutale Weise die Idylle des Bodensees stören?

Zoffinger geht kompromisslos und eigenwillig auf die Jagd nach den Mördern und stürzt dabei in einen Strudel unglaublicher Verbrechen.

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Meersburger Betriebe sind für Sie da:

Folgende Betriebe bieten Abholservice und Lieferservice an (Stand 30.03.2020) Weitere Betriebe können sich bei Meersburg Tourismus telefonisch oder per Mail melden..

Abholservice

Name Adresse / Telefon/E-mail Öffnungszeiten

Gasthaus Grüner Berg gruener-berg@tdmail.de

07532/9961 Bis auf weiteres bieten wir einige Gerichte als „Take away“ an. Die ak- tuelle Karte kann angefordert werden. Zubereitungszeit 30 Minuten.

Um den Umweltschutz auch in dieser Zeit nicht zu vergessen, sind wir froh, wenn Sie zur Abholung der Gerichte eigene Schüsseln und Töpfe (möglichst mit Deckel) mitbringen. Samstag und Sonntag jeweils von 11:30 Uhr – 14:00 Uhr sowie 17:00 Uhr – 19:30 Uhr.

Winzerstube zum Becher 07532-9009 Abholservice täglich

Mittags: 12:00 Uhr – 14:00 Uhr Abends: 18:00 Uhr – 21:00 Uhr Mit telefonischer Voranmeldung

Liefer- und Abholservice

Flair Hotel zum Schiff Bismarckplatz 5, Mbg.

07532 - 4500-40 info@hotelzumschiff.de

Täglich von 12:00 – 14:00 Uhr und von 17:00 – 22:00 Uhr

Café Bäckerei Stüble-Wurster 07532-6087 Am Abend davor auf den AB sprechen und dann wird am nächsten Tag geliefert. Bitte geben Sie Ihre Adresse mit an und eine Angabe ob es abgeholt oder geliefert werden soll.Mindestbestellwert: 5€

Lieferung nur innerhalb von Meersburg.

Diciotto – Kaufladen/Café im

Augustinum 07532-44261730

info@kaufladen-meersburg.de täglicher Lieferservice, Voranmeldung: telefonisch, per E-Mail oder einen Zettel vorbeibringen

Apo’s Pizza- und Dönerhaus 07532-8084055 Täglich von 10:00 Uhr – 22:00 Uhr Hofreite Meersburg/ Ruben

Flach u. Team 0176-37824406 Täglich von 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Kauf by Naturata (Bioladen) 07532-446553 Montag – Samstag von 08:00 – 20:00 Uhr Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr

Restaurant „Weinkellner“ Vorburggasse 15, Mbg.

07532 - 7218 Täglich von 12:00 -14:00 Uhr und von 17:00 – 19:00 Uhr Sushi Bar „Bo Dai Tei“ Japani-

sches 07532-8073590 Von Mittwoch bis Sonntag:

17:00 Uhr – 20:30 Uhr Herby & Spicy Teekräuterge-

würze 0151-58549412 Lieferung Montag – Samstag (nach Absprache)

MAURISCH Handgemachte

Schokolade 0176–23174322 Bestellungen jederzeit. Der Bestellschein kann gerne in Meersburg zugesendet werden. Wir liefern auch gerne Ihren Schokoladen-Oster- gruß aus.Lieferungen in Meersburg und Umgebung sind kostenlos.

Pizzeria „La Trattoria“ 07532-445052

trattoria-meersburg@gmx.de www.trattoria-meersburg.de

Abholung durchgehend, Lieferung nach Vereinbarung. Geöffnet von 11:00 Uhr – 21:00 Uhr

POP – Der Kaffeeladen 0151-62509212 07532-4452998

info@pop-derkaffeeladen.de Abholservice: Freitag bis Sonntag 10:00 Uhr – 14:00 Uhr. Bei Bedarf bieten wir auch einen Lieferservice von Kaffeebohnen im Umkreis von 3km.Bestellungen am besten per E-Mail oder telefonisch.

Linzgau Buchhandlung 0151-61532095 Um weiterhin Bücher bestellen zu können nutzen Sie bitte unseren Webshop unter: www.linzgau-buchhandlung.deund nutzen Sie unse- ren Direktversand. Dieser Service ist für Sie kostenlos, es fallen keine Versandkosten für Sie an. Telefonisch, auch für Bestellungen, sind wir von Montag bis Freitag von 10:00-12:00 Uhr zu erreichen.

Gold und Form 07532-446068 info@goldund- form.net Web: http://www.

goldundform.net

Über den Onlineshop: www.goldundform.net/onlineshop können Sie nun auch von Zuhause aus stöbern und kaufen. Auch Anfertigungen und Reparaturen nehmen wir gerne an.

Mode Keck 07532-2439 (AB) info@mode-

von-keck.de Bei Wünschen und Fragen erreichen sie mich von Montag –Samstag von 8:00-18:00 Uhr telefonisch oder per Mail.

Friseur Dodaro 07532-445965 Lieferung von Produkten zu jeder Zeit. Bitte melden Sie sich telefonisch.

Winzerverein Meersburg 07532-43160 Wein - Direktvermarkter haben geöffnet, ohne Ausschank und Verkos- tung. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Theurich-Einkaufswelt www.theurich-einkaufswelt.de Geöffnet 10:00 Uhr – 13:00 Uhr, wir liefern gerne gegen Bestellung

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Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,

wir sind eine kleine Gruppe Freiwilliger, die gerne in Zeiten der Corona Krise helfen wollen. Einkäufe für Ältere und risikobelastete Menschen stehen dabei im Vordergrund.

Falls Sie zur Corona-Risikogruppe gehören und Sorgen um Ihre Gesundheit machen, bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an!

Das können wir zum Beispiel für Sie tun:

- Einkaufen gehen - Mit dem Hund Gassi gehen - Müll wegtragen

- Kurze Wege erledigen (zum Beispiel zum Briefkasten)

Wir sind unter nachfolgenden Kontakten zu erreichen:

- Facebook: Nachbarschaftshilfe Meersburg

- Direkt zur Nachbarschaftshilfe Telefon: 0176 73039755 (von 17:00-18:00 Uhr)

- Für die Stadt Meersburg Telefon: 07532 440116 (zu den Öffnungszeiten)

Wir werden unser Möglichstes Versuchen Ihnen zu helfen.

Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr Nachbarschaftshilfe-Team

Besonders geschützte Feiertage in den Monaten April bis Juni 2020

Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie dem Feiertagsgesetz (FTG) geschützt. An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, grundsätzlich verboten.

Zusätzlich werden folgende Feiertage in den Monaten April bis Juni 2020 durch das Feiertagsgesetz besonders geschützt:

Gründonnerstag, 9. April

Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu- men sind während des ganzen Tages verboten.

Karfreitag, 10. April

Der Karfreitag genießt nach dem Feiertagsgesetz einen besonde- ren Schutz. Daher sind von 0 Uhr bis 24 Uhr verboten:

Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,

Sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft der Volksbildung dienen,

öffentliche Tanzunterhaltungen

Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesell- schaften in Wirtschaftsräumen,

Öffentliche Sportveranstaltungen Karsamstag, 11. April

Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu- men sind während des ganzen Tages verboten.

Ostersonntag, 12. April

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

Pfingstsonntag, 31. Mai

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

Fronleichnam, 11. Juni

Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.

Der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten ist nicht erlaubt am Karfreitag. Spielhallen sind geschlossen zu halten. Am Os- tersonntag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag und Fronleichnam sind öffentliche Tanzunterhal- tungen von 3 Uhr bis 11 Uhr verboten.

Auch in Meersburg

Unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 erreichen Sie ohne Vorwahl Ihr Rathaus, das Landrats- amt und das Finanzamt.

Montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr bekommen Sie hier Behördenauskünfte und den richtigen Ansprechpartner.

Aus dem Festnetz zum Ortstarif und kostenlos bei Flatrate (auch bei vielen Mobilfunkanbietern).

www.115.de

Alpenveilchen

Der Standort für Alpenveilchen sollte hell, luftig und kühl sein.

Temperaturschwankungen mögen sie hingegen gar nicht.

Am besten sorgt man für eine hohe Luftfeuchtigkeit im Raum.

Besprüht werden sollte die blühende Pflanze aber nicht.

Stattdessen eignet sich ein elektrischer Luftbefeuchter.

GRÜNER

DAUMEN

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Die Stadt Meersburg (ca. 6.000 Einwohner) ist durch die maleri- sche Lage am Nordufer des Bodensees und die historische Alt- stadt ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel. Im Rahmen des Ge- meindeverwaltungsverbands übernimmt die Stadt Meersburg Personal-, Finanz- und Kassenangelegenheiten für die Gemein- den Hagnau, Stetten und Daisendorf.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine

Leitung des Fachbereiches

„Zentrale Verwaltung“ – Hauptamtsleitung (m/w/d)

Zum Fachbereich gehören die Abteilungen „Personal und Orga- nisation“, „Bürgerbüro und Ordnung“, „Familie, Bildung, Soziales“

sowie „Standesamt und Liegenschaften“.

Ihre Aufgaben im Wesentlichen:

Gesamtverantwortung für die Planung, Steuerung und Lei- tung des Fachbereiches

Leitung der Abteilung „Personal und Organisation“

Koordination der Geschäftsstelle des Gemeinderates

Mitwirkung bei aktuellen, übergreifenden Projekten der Stadt Meersburg

Planung und Koordination von Wahlen

Satzungsrecht und Bearbeitung von kommunalrechtlichen Fragestellungen

Sonderaufgaben des Bürgermeisters

Darauf kommt es uns an:

Abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts – Public Management bzw. Dipl. Verwaltungswirt/in (FH), gerne auch Master of Arts – Public Management

Fundiertes Fachwissen im Bereich Kommunalrecht

Strategischer Weitblick und Steuerung der Projekte des Fach- bereiches

Selbstständige, eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeitsweise

Gute Kommunikationsfähigkeit und Erfahrungen in der Perso- nalführung

Überdurchschnittliches Engagement sowie Einsatz außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Das bieten wir Ihnen:

Interessantes und anspruchsvolles Aufgabengebiet

Führungsposition mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten

Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesGBW oder vergleichbarer Entgeltgruppe des TVöD

Engagiertes, unterstützendes Team

Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 05.04.2020 an die Stadtverwaltung Meersburg, Post- fach 1140, 88701 Meersburg, gerne auch per Mail an

bewerbung@meersburg.de.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lebherz, Tel. 07532/440-103, ger- ne zur Verfügung.

Hinweis:

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesendet.

Die Stadt Meersburg (6.000 Einwohner) ist durch die malerische Lage am Nordufer des Bodensees und die historische Altstadt ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel.

Als eine der ältesten Städte mit einer Gesamtanlagensatzung ist die Stadt Meersburg weit über die Landesgrenzen hinaus be- kannt und bietet einen Mehrwert an Lebensqualität

Das städtische Bauamt sucht ein/e/n Mitarbeiter/in im Bereich

Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnik (m/w/d)

Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:

Planung, Ausschreibung und Bauleitung von kommunalen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Gebäude, Straßen, Kanalisati- on, Wasser, Beleuchtung)

Bauherrenvertretung und Projektbetreuung bei kommunalen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen

Mitwirkung bei der Vergabe und Abwicklung von Bauaufträgen

Abnahme und Abrechnung von Bau- und Ingenieurleistungen

Planung und Überwachung von Unterhaltungsmaßnahmen

Bauverwaltung und Projektentwicklung unter Einbeziehung denkmalschutz-rechtlicher Fragestellungen

Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen der Gemeindegremien Zur Einarbeitung und Abwicklung dieser vielfältigen und an- spruchsvollen Aufgaben werden Sie von einem hochmotivierten und erfahrenen Team in der Verwaltung unterstützt. Eine Anpas- sung des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.

Wir suchen eine engagierte und motivierte Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Fachkompetenz, Verhandlungs- und Orga- nisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Wirtschaftlich- keitsdenken. Ferner wünschen wir von Ihnen Anwenderkennt- nisse in den Office Standardprogrammen, Fachkenntnisse in VOB und HOAI und Anwenderkenntnisse in CAD/ BIM/ GIS Produkten.

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium des Bauingeni- eurwesens oder der Architektur, möglichst mit Berufserfahrung im kommunalen Bereich in einem oder mehreren der o.g. Aufga- bengebiete oder über eine entsprechende Vorbildung mit mehr- jähriger Berufspraxis in Planungsbüros und/ oder ausführenden Firmen in den genannten Aufgabenbereichen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TVöD. Die Stelle ist zunächst auf 2Jahre befristetet. (Option auf unbefristete Anstel- lung ist möglich)

Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 19.04.2020 an die Stadtverwaltung Meersburg, Post- fach 1140, 88701 Meersburg, gerne auch per Mail an

bewerbung@meersburg.de.

Für Rückfragen steht Ihnen der Amtsleiter Martin Bleicher, Tel. 07532/440-180, gerne zur Verfügung.

Hinweis:

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesendet.

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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Die Stadt Meersburg (6.000 Einwohner) ist durch die malerische Lage am Nordufer des Bodensees und die historische Altstadt ein beliebtes Urlaubs- und Ausfl ugsziel.

Für unser städtisches Gebäudemanagement suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Gärtner/in (m/w/d)

Zur Betreuung städtischer Objekte und Anlagen im Gebäudema- nagement-Pool der Stadt Meersburg.

Ihre Aufgaben im Wesentlichen:

Pfl ege, Unterhalt und Instandsetzung gemeindlicher Grünfl ächen

Ausführen von Pfl anzarbeiten sowie weiteren landschaftsgärt- nerischen Tätigkeiten

Gehölz- und Baumschnitte sowie Pfl ege von Stauden und Wechselfl or

Anzucht von Frühjahr,- und Sommerfl or

Mitarbeiten bei der Durchführung des Winterdienstes sowie Unterstützen bei sonstigen Aufgabenbereichen des Gemein- debedarfes städtischer Anlagen

Mitarbeiten in Bereichen von Kinderspielplätzen, Kindergär- ten, öff entlichen Gebäuden sowie öff entlichen Verkehrsanlagen

Grünpfl ege an den städtischen Liegenschaften

Abfallwirtschaft und Sauberhaltung der städtischen Wege und Anlageneinrichtungen

Eine Änderung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten.

Darauf kommt es uns an:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise als Gärt- ner mit Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau oder eine vergleichbare Qualifi kation ist von Vorteil.

Gute Fachkenntnisse im Garten- & Landschaftsbau sowie über die Befähigung zum Bedienen und Führen der für die Tätigkeit erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge

Sie arbeiten sorgfältig, selbstständig und strukturiert und pfl egen einen freundlichen und hilfsbereiten Umgang mit Bürgern

Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit, handwerkliches Geschick

Führerschein in den Klassen B/BE (idealerweise der Klassen C/CE)

Teamfähigkeit, dienstleistungs- und lösungsorientierte, kom- petente Arbeitsweise

Engagement und uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit

Flexibilität im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen, Arbeitszeiten/Anforderungen

Bereitschaft zu Abend-, Feiertags- und Wochenenddiensten Das bieten wir Ihnen:

Flexibilität durch gleitende Arbeitszeit bei durchschnittlich 39 Std./Woche

Bedarfsgerechte Fortbildungsmöglichkeiten

Vergütung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 TVöD

Ein betriebliches System zur leistungsorientierten Bezahlung

Eine attraktive Zusatzversorgung (ZVK-Rente)

Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 05.04.2020 an die Stadt Meersburg, Abteilung „Personal und Organisation“, Marktplatz 1, 88709 Meersburg, gerne auch per Mail an bewerbung@meersburg.de.

Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Gärtnerei, Herr Thomas Biller, Tel.: 0171/1487806, gerne zur Verfügung.

Hinweis:

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

In der kommenden Woche können folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Geburtstag feiern:

07. April

Gudrun Volz 85. Geburtstag

08. April

Rudolf Müller 80. Geburtstag

09. April

Sigrid Müller 80. Geburtstag

Im Namen der Stadt Meersburg gratuliert Bürgermeister Ro- bert Scherer allen Jubilarinnen und Jubilaren ganz herzlich und wünscht alles Gute.

WOCHENMARKT

Wochenmarkt

Am Freitag wird in der Zeit von 8 bis 12 Uhr auf dem Marktplatz der Wochenmarkt abgehalten.

Wir bitten um Verständnis, dass sich kurzfristig Änderungen er- geben können.

Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Meldungen unter:

https://www.meersburg.de/de/Buerger/Aktuelle-Meldungen

TOURISMUS UND KULTUR

Wichtige Information der Bodensee-Schiffsbetriebe Saisonbeginn der VSU wird verschoben

Der Beginn der Kursschifffahrt auf dem Bodensee kann aufgrund des Coronavirus nicht wie geplant am 5. April starten. Der Saisonbeginn der VSU wird deshalb verschoben.

Die geplante Flottensternfahrt am 25. April wird für dieses Jahr abgesagt. Da sich die Situation um COVID-19 dynamisch entwickelt, steht ein neuer Termin für den Beginn der Saison 2020 noch nicht fest.

Absage verschiedener Events

Die geplante Flottensternfahrt am 25. April, der Osterbrunch am 12. und 13. April, die Radolfzeller-Sternfahrt am 2.

Mai sowie der Spargel-Schmaus am 19. und 26. April sind aufgrund des Coronavirus für dieses Jahr leider abgesagt.

Fall Sie Ihre Tickets an einem Schalter der BSB gebucht haben senden Sie Ihre Kontaktdaten an info@bsb.de, damit die BSB Sie zum weiteren Vorgehen kontaktieren können. Falls Sie online gebucht haben, setzt sich die BSB in den nächsten Tagen automatisch mit Ihnen in Verbindung.

Stadt Meersburg

Tourismus und Veranstaltungen Kirchstraße 4

88709 Meersburg 07532/440-400 info@meersburg.de

Referenzen

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