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Das Sorge-Recht

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Academic year: 2022

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Gestaltung: Marta Daul / www.creativejuice.eu

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und Stiftung Pro Kind AlltagRecht und Rat/ 30401 (2. Aufl.)

Zur elterlichen Sorge gehören:

• Personen-Sorge und

• Sorge um das Geld

Das heißt:

• Das Kind lieben und gut versorgen.

• Das Kind erziehen und beschützen.

• Das Kind in die Kita und in die Schule schicken.

• Das Essen und die Kleidung für das Kind bezahlen.

Und alles, was es sonst noch braucht.

• Entscheiden für das Kind.

Zum Beispiel: Ob es operiert wird.

Die Eltern sorgen für ihr Kind.

Das heißt: elterliche Sorge.

Elterliche Sorge ist ein Recht von Eltern.

Und eine Pflicht.

Die Eltern müssen sich um das Wohl des Kindes kümmern.

Das Sorge-Recht

(2)

Sie haben das gemeinsame Sorge-Recht.

Die Mutter hat auf jeden Fall das Sorge-Recht.

Beim Vater gibt es diese Möglichkeiten:

• Beide Eltern sagen: Wir wollen das gemeinsame Sorge-Recht.

Dann bekommen beide das gemeinsame Sorge-Recht.

• Der Vater will kein Sorge-Recht.

Dann hat die Mutter das Sorge-Recht allein.

• Der Vater will das Sorge-Recht.

Die Mutter will das nicht.

Dann gibt es diese Möglichkeiten:

• Beide Eltern wollen das gemeinsame Sorge-Recht behalten.

Dann muss das Familien-Gericht gar nicht gefragt werden.

• Ein Eltern-Teil will das Sorge-Recht allein haben.

Die Eltern sind verheiratet.

Die Eltern sind nicht verheiratet.

Die Eltern haben das gemeinsame Sorge-Recht.

Sie trennen sich.

Ein Eltern-Teil gefährdet das Kindes-Wohl.

Er kümmert sich nicht um das Kind.

Oder er tut ihm weh.

Das Sorge-Recht regelt:

Wer hat das Sorge-Recht?

Das Jugend-Amt muss das gemeinsame Sorge-Recht aufschreiben.

Das heißt: beurkunden. Oder ein Notar.

Der Vater kann einen Antrag beim Familien-Gericht stellen.

Das Gericht prüft:

Was ist gut für das Kind?

Dann entscheidet das Gericht.

Das Familien-Gericht prüft:

Was ist gut für das Kind?

Es fragt auch das Kind.

Dann entscheidet das Gericht.

Der andere Eltern-Teil kann einen Antrag beim Familien-Gericht stellen.

Dann entscheidet das Gericht:

Es gibt Unterstützung zum Schutz des Kindes.

Manchmal ist ein Eltern-Teil sehr schlimm zum Kind.

Dann nimmt das Gericht dem Eltern-Teil das Sorge-Recht weg.

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