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In diesem Fall können Sie einen Antrag auf (Teil‐) Erlass der Zahlung der Langzeitstudiengebühr stellen

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Academic year: 2022

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    Dezernat 3 ׀ Immatrikulationsamt 

Stand Februar 2021   

Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren  aufgrund einer unbilligen Härte – hier: pandemiebedingte Härte 

 

Gemäß § 14 Absatz 2  Sätze 1 und 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) können  die Gebühren und Entgelte nach § 13 NHG (Regelung der Langzeitstudiengebühr) auf Antrag  ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen  würde.  Eine unbillige Härte liegt hinsichtlich der Langzeitstudiengebühr in der Regel vor,  

 bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren  Erkrankung oder  

 bei studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat. 

Sollte die Covid‐19‐ Pandemie Sie unmittelbar am Studienfortschritt hindern und sich  dadurch Ihre Studienzeit verlängern, kann dies ebenfalls eine unbillige Härte darstellen. In  diesem Fall können Sie einen Antrag auf (Teil‐) Erlass der Zahlung der Langzeitstudiengebühr  stellen. 

Die Studienzeitverlängerung aufgrund der Auswirkungen der Covid‐19‐Pandemie muss  allerdings im Einzelfall konkret glaubhaft gemacht werden. 

Daher reichen Sie neben dem  

 Antrag auf Zahlungsbefreiung aufgrund einer unbilligen Härte und  

 einer aktuellen Leistungsbescheinigung (im Online‐Service abrufbar) unbedingt  

 eine schriftliche Erläuterung der genauen Umstände, die zur Studienzeitverzögerung  geführt haben, und  

 geeignete konkrete Nachweise hinsichtlich dieser Umstände ein, bspw. ein ärztliches  Attest oder Belege über den Ausfall von für den Studienverlauf erforderlichen 

Präsenzlehrveranstaltungen. 

Sofern Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden, konsultieren Sie darüber hinaus bitte  unsere Pandemiebedingten Regelungen in Lehre und Studium (Fragen & Antworten zum  Coronavirus für Studierende und Lehrende (Rubrik Sonstige Fragen: Welche 

Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?), die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks  Osnabrück oder die Sozialberatung des Studentenwerks Osnabrück. 

 

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