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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 05 / 2021 ( ) - Seite 109 -

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Neufassung der Studienordnung für den Master of Science (M.Sc.)

„Psychologie“ im Fachbereich 1: Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim

Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 1 – Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim am 20.01.2021 die folgende Neufassung der Studienordnung des Masterstudiengangs „Psychologie“ (M.Sc.) beschlossen.

§ 1

Aufgaben der Studienordnung

(1) Die Studienordnung legt – in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel – den Aufbau und Inhalt des Studiums M.Sc. „Psychologie“ fest. Insofern dient sie als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden sowie für die Planung des Lehrangebots durch Institut und Fachbereich.

(2) Auf eine über die Prüfungsordnung und die nachfolgenden Regelungen hinausgehende Reglementierung der Inhalte und der Reihenfolge von Pflichtveranstaltungen und wahlweise zu absolvierenden Lehrveranstaltungen wird im Interesse möglichst hoher Freiheitsspielräume in der Studiengestaltung weitgehend verzichtet (Ausnahmen werden in den Teilnahmevoraussetzungen einzelner Module festgelegt).

§ 2

Ziele und Inhalte des Studiums

(1) Ziel des Studiums M.Sc. „Psychologie“ ist ein für spezifische und komplexe und anspruchsvolle Berufsfelder in Wissenschaft und Praxis qualifizierender psychologischer Abschluss. Das Studium baut konsekutiv auf einem einschlägigen Bachelorabschluss in einem Psychologie-Studiengang auf.

(2) Das Studium umfasst neben Modulen zur Vertiefung grundlegender Kenntnisse und Kompetenzen inhaltliche Module, die insbesondere den folgenden drei thematischen Themenfeldern zugeordnet werden können. Diese drei Themenfelder finden in der Forschung des Instituts für Psychologie besondere Berücksichtigung:

(a) Bildung und Familie. In diesem Themenfeld werden z. B. die Bereiche Lernen unter verschiedenen Sozialisationsbedingungen, Entwicklungsvoraussetzung schulischer Leistungen oder der Umgang mit akuten und biografischen Belastungen empirisch untersucht; ein besonderes Anliegen ist die Verbindung von Grundlagen- mit Anwendungsfragen (z. B. Kognitive Entwicklung als Grundlage für die Frühe Bildung, Interindividuelle Unterschiede in kognitiven, sozial-emotionalen und kontextuellen Lernvoraussetzungen, pädagogisch- psychologische Intervention und Förderung). Diesem Themenfeld können insbesondere Veranstaltungen der Module Pädagogische Psychologie (z. B.

Intervention bei Entwicklungs-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Familienberatung) und Rechtspsychologie (z. B. Familienrechtspsychologie, strafrechtliche Entwicklungsreife), aber bei thematischer Passung auch die Module Klinische Psychologie und Psychotherapie (z. B. partnerunterstützende Interventionen) und Forschungsorientierte Vertiefung (z. B.

Entwicklungspsychologie: Prozesse lebenslangen Lernens, Entwicklung in Familienkontexten) zugeordnet werden.

(2)

(b) Kognition und Handlung. In diesem Themenfeld werden die grundlegenden Me- chanismen, die sozialen Rahmenbedingungen und die Entwicklung des menschli- chen Denkens und Handelns empirisch untersucht; ein besonderes Anliegen ist hier die Verbindung verschiedener grundlagenorientierter Forschungsbereiche (z. B. Aufmerksamkeit, Interaktion von wahrgenommener und eigener Handlung, soziale Interaktion, Entscheiden und Handeln unter Stress, Einfluss emotionaler Gegebenheiten, biopsychologische Korrelate). Diesem Themenfeld können insbe- sondere die Veranstaltung des Moduls Forschungsorientierte Vertiefung zugeord- net werden. Auch ausgewählte Themen angewandter Forschungsbereiche (z. B.

Pädagogische Psychologie, Rechtspsychologie) können dem Themenfeld Kog- nition und Handlung zugeordnet werden.

(c) Arbeit, Gesundheitsförderung und Prävention. In diesem Themenfeld werden z. B.

die Bereiche Arbeit und Stress, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sowie gesundheitspsychologisch basierte Prävention empirisch untersucht; die Verbin- dung gesundheitspsychologischer Fragestellungen mit dem Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie ist hier zentral. Diesem Themenfeld können insbe- sondere die Veranstaltungen des Moduls Gesundheits- und Arbeitspsychologie zugeordnet werden, bei thematischer Passung aber auch die Module Klinische Psychologie und Psychotherapie (z. B. rehabilitative Maßnahmen) oder For- schungsorientierte Vertiefung.

Die Studierenden setzen innerhalb dieser Themenfelder durch die Wahl der Veranstal- tungen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Angebot eigene inhaltliche Akzente. Das Ziel des Studienangebotes ist es, ein methodisch und theoretisch fundiertes, inhaltlich breites Studium mit thematischer Akzentsetzung in den drei Themenfeldern zu ver- binden.

(3) Dieses Ziel soll durch mehrere Elemente gewährleistet werden:

(a) Theoretische Grundlagen und methodische Verfahren. Den Studierenden soll die Möglichkeit zu vertiefter Auseinandersetzung mit den Theorien, Methoden und Be- funden der Psychologie gegeben werden; dazu zählt auch der Erwerb spezifischer Forschungskompetenzen und -kenntnisse. Dem letztgenannten Ziel dient insbe- sondere das Modul „Projektarbeit“, in dem wissenschaftliches Arbeiten und die Kommunikation von Forschungsbefunden erprobt werden sollen.

(b) Vertiefungsbereiche. Die Anwendung der theoretischen Grundlagen und metho- dischen Verfahren des Faches auf verschiedene psychologische Handlungsfelder soll vertiefend studiert werden. Diesem Ziel dient neben anwendungsorientierten Lehrveranstaltungen auch ein verpflichtendes Praktikum, das dazu dient, die im Studium erworbenen Fähigkeiten im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten forschungs- oder anwendungsorientierten Praxistätigkeit zu vertiefen und zu festigen.

(c) Masterarbeit. Durch die selbstständige Anfertigung einer Masterarbeit soll die Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit vertieft und dokumentiert werden.

§ 3 Studienberatung

Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Das Institut für Psychologie bestimmt eine oder mehrere zentrale Ansprechpersonen für die Studienberatung (Fachstudienberater_innen). Die Fachschaft der Studierenden der Psychologie leistet zur Studienberatung eigenständige Beiträge. Neben den Beratungsangeboten im Studiengang sollen die allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen genutzt werden (z. B.

des Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle der Universität, des International Office, des Studentenwerkes, des ASTA).

(3)

§ 4

Module des Masterstudiums

Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation (10 SWS, 14 LP)

Das Modul umfasst zwei Teilmodule mit insgesamt fünf Lehrveranstaltungen.

In Teilmodul 1 (3 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen Grundlagen und die praktische Anwendung multivariater Verfahren kennen.

Hierzu gehören u.a. multiple Regressionsanalyse, generalisiertes lineares Modell, logistische Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponentenanalyse sowie klassifizierende Verfahren wie z. B. Clusteranalyse.

Weiterhin werden ausgewählte Verfahren der Datenerhebung und -auswertung wie z. B.

Metaanalyse, Mehrebenenanalyse, Moderations- und Mediationsanalysen, Längsschnittmodellierung oder Modelle mit latenten Variablen vertiefend vermittelt.

In Teilmodul 2 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende Grundlagen der Evaluationsforschung in psychologischen Handlungsfeldern kennen. Am Beispiel von Evaluationsstudien aus unterschiedlichen Bereichen werden verschiedene Evaluationsmodelle, Vorgehensweisen und Methoden und ein breites Verständnis von Evaluation vermittelt. Studierende üben Evaluationen für unterschiedliche Fragestellung passgenau zu planen. Darüber hinaus setzen sie sich mit spezifischen Problemen der Datenerhebungs- und Auswertungsmethodik (z. B. Erfassung von Veränderung, klinische Signifikanz) auseinander.

Studierende erwerben forschungsmethodische sowie fachliche Kompetenzen, um wissenschaftliche Fragestellungen selbstständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Forschungskontextes bearbeiten zu können. Sie lernen Forschungsergebnisse, in denen empirische Methoden zum Einsatz kamen, kritisch zu rezipieren sowie multivariate Auswertungsverfahren eigenständig zur Prüfung wissenschaftlicher Fragestellungen einzusetzen.

Modul 2: Psychologische Diagnostik und Begutachtung (6 SWS, 10 LP)

Das Modul umfasst eine Vorlesung zur Vertiefung der Grundlagen psychologischer Diagnostik und psychologischer Begutachtung sowie eine vierstündige oder zwei zweistündige Seminarveranstaltungen. Es beinhaltet eine praxisorientierte diagnostische Fallarbeit, in der vertiefte Kenntnisse (1) der Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie (2) der Durchführung und Dokumentation psychologischer Diagnostik sowie Begutachtung vermittelt werden. In exemplarischer Anwendung werden Kompetenzen der Anamneseerhebung und weiterer Explorationstechniken, der Durchführung von Test- und weiterer psychologischer Untersuchungsverfahren sowie des Abfassens schriftlicher psychologischer Gutachten erworben. Dies kann in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Pädagogischen Psychologie oder der Rechtspsychologie geschehen. Die Fallarbeit wird in der Regel in Kooperation mit der Hochschulambulanz für Kinder und Jugendliche KiM des Instituts durchgeführt und ermöglicht den Erwerb eigenständiger Handlungskompetenzen der Studierenden im Bereich der Diagnose- und Indikationsstellung. Im Bereich der Rechtspsychologie werden Aufbau und Abfassung entsprechender Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen der Vollzugs- und Behandlungsplanung oder zu straf- und zivilrechtlichen Fragestellungen auf der Grundlage von Fallmaterial bearbeitet.

Modul 3: Projektarbeit und Wissenschaftskommunikation (4 SWS, 5 LP)

In diesem Modul soll auf fortgeschrittenem theoretischen und methodischen Niveau eine wissenschaftlich fundierte Fragestellung im Projektformat selbständig bearbeitet und der Ertrag in angemessener Weise kommuniziert oder dokumentiert werden. Dementsprechend besteht das Modul aus zwei Teilmodulen (Projektarbeit und Wissenschaftskommunikation).

Im Teilmodul „Projektarbeit“ sind die Leistungspunkte (3 LP) durch forschungsbezogene Arbeiten (z. B. Teilnahme an Forschungsprojekten, Erwerb spezifischer Forschungskompetenzen), aber auch durch z. B. anwendungsbezogene Übungen (z. B.

forschungsbasierte Entwicklung von Trainingsverfahren) erwerbbar.

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Im Teilmodul „Kommunikation“ können Leistungspunkte z. B. durch den Besuch eines Forschungskolloquiums (Gastvorträge) oder die Teilnahme an einem Masterkolloquium mit Präsentation der eigenen Masterarbeit erworben werden. Darüber hinaus können Leistungspunkte hier auch im Rahmen von Lehrangeboten zum Thema „Wissenschaft-Praxis- Transfer“ oder „Wissenschaftskommunikation“ erworben werden.

Modul 4: Forschungsorientierte Vertiefung (8 SWS, 14 LP)

Das Modul umfasst zwei Teilmodule (Umfang jeweils 7 LP), je Teilmodul ist genau eines der folgenden vier Teilgebiete zu wählen: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie. Dabei darf für TM 2 nicht das in TM 1 gewählte Gebiet gewählt werden. Je Teilmodul sind zwei Seminare zu absolvieren.

Modul 5: Klinische Psychologie und Psychotherapie (6 SWS, 8 LP)

Das Modul umfasst drei Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der klinisch-psychologischen Diagnostik, Intervention und Forschungsmethodik erwerben. In einer Vorlesung erhalten sie einen Überblick über verschiedene störungs- und settingspezifische Interventionsmethoden. Dabei werden auch neuere Entwicklungen und aktuelle Fragen des klinisch-psychologischen Handelns aufgegriffen. In zwei Seminaren werden Kenntnisse über wichtige Phasen des beraterischen Prozesses vermittelt (z.B. Gestaltung des Erstgespräch, verschiedene diagnostische Maßnahmen, Planung und Durchführung von beraterischen und psychosozialen Interventionen) und diesen Phasen zugeordnete Basisfertigkeiten (z. B. Abklärung von Eigen- und Fremdgefährdung, verhaltens- und konfliktorientierte Diagnostik, psychoedukative Informationsvermittlung) eingeübt.

Modul 6: Gesundheits- und Arbeitspsychologie (6 SWS, 10 LP)

Das Modul umfasst drei Lehrveranstaltungen, die sich mit Theorien und Modellen sowie Forschungsansätzen und Anwendungsfeldern der Gesundheits- und Arbeitspsychologie befassen. Hierzu gehören u.a. gesundes Führungsverhalten, Stressbewältigung am Arbeitsplatz sowie Methoden der Arbeitsanalyse und Arbeitsplatzgestaltung. Des Weiteren werden Theorien und Methoden zur Erforschung, Entwicklung und Beurteilung gesundheitsfördernder Maßnahmen (präventive wie rehabilitative) vermittelt und in ihrer Anwendung dargestellt. Studierende erhalten zudem Einblick in mögliche außerwissenschaftliche Berufsfelder und erwerben die Kompetenz, ihr fachliches Wissen auf praktische Anwendungsfelder zu übertragen.

Modul 7: Pädagogische Psychologie (6 SWS, 10 LP)

Das Modul umfasst mehrere Lehrveranstaltungen, die gemeinsam der Planung, Durchführung und Auswertung eines eigenen Projektes dienen. Aufbauend auf psychologischen Theorien und Evaluationsstudien werden pädagogisch-psychologische Interventions-, Trainings- und Präventionskonzepte analysiert und bewertet. Den Schwerpunkt des Moduls bildet die Durchführung einer pädagogisch-psychologischen Intervention zum Verhaltensaufbau, zur Verhaltensänderung oder zur Prävention von Verhaltensschwierigkeiten oder psychischen Störungen bei Kindern oder Jugendlichen.

Modul 8: Rechtspsychologie (6 SWS, 10 LP)

Das Modul umfasst Lehrveranstaltungen, die in die wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen, in die Forschung sowie in die Anwendung der Rechtspsychologie einführen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Forensischen Psychologie, bei der es insbesondere um psychologisch-sachverständige Aufgaben und Probleme im Rahmen gerichtlicher Fragestellungen geht (z. B. Fragen mit familienrechtspsychologischem Bezug, wie z. B. Fragen nach der elterlichen Sorge, nach Umgangskontakten mit dem Kind bei Trennung der Eltern oder nach dem Bestehen einer Kindeswohlgefährdung im elterlichen Haushalt und nach geeigneten Präventionsmöglichkeiten, aber auch Fragen mit aussagepsychologischem Bezug, wie die nach dem Erlebnishintergrund der Aussagen von Opferzeugen oder nach suggestiven Einflüssen, sowie strafrechtliche Fragen nach der

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strafrechtlichen Entwicklungsreife jugendlicher Straftäter oder nach der Schuldfähigkeit und Kriminalprognose von Straftätern). Neben der Vermittlung der erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse sowie der spezifischen methodischen und psychodiagnostischen Ansätze im forensisch-psychologischen Feld geht es deshalb auch um Einführungen in die Grundlagen des Rechtssystems, die Funktion und Rolle psychologischer Sachverständiger im Gerichtsverfahren und um die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Gutachtenfelder.

Modul 9: Praktikum (9 LP)

Das Modul umfasst ein sechswöchiges Praktikum, das entweder mit einem forschungsbezogenen oder einem berufspraxisbezogenen Schwerpunkt gewählt werden kann und in dem Studierende unter Anleitung eigenverantwortlich an wissenschaftlicher Forschung partizipieren (Forschungspraktikum) oder eigenständige berufspraktische Handlungserfahrungen machen und theoretisch reflektieren. Das Praktikum kann sowohl im Rahmen eines am Institut für Psychologie angesiedelten Forschungs- oder Praxisprojektes als auch in einer externen Einrichtung durchgeführt werden. Die forschungs- oder berufspraktischen Erfahrungen werden in einem Praktikumsbericht dokumentiert und kritisch reflektiert.

Modul 10: Masterarbeit (30 LP)

Die Masterarbeit bildet formal den Abschluss des Studiums; sie wird im vierten Studiensemester angefertigt. Sie bildet einen eigenen Bestandteil des Studiums, da Themenfindung und Anfertigung eigenständige Lernprozesse beinhalten. Die Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein selbst gewähltes Thema mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Im Rahmen der Masterarbeit wird in der Regel eine empirische Fragestellung bearbeitet. Die Masterarbeit bedarf einer intensiven Beratung und Betreuung, die in der Regel durch den/die für die Themenstellung verantwortlichen Lehrende/n erfolgt. Lehrende wie Studierende sollten sicherstellen, dass hinreichende Gelegenheit zu Beratung und Betreuung besteht.

§ 5

Inkrafttreten / Außerkrafttreten / Übergangsbestimmungen

(1) Diese Neufassung der Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim mit Wirkung zum 01.10.2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende des Masterstudiengangs „Psychologie“ (M.Sc.), die ihr Studium zum WS 2021/2022 aufgenommen haben. Gleichzeitig treten die Studienordnungen in der Fassung vom 01.07.2020 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 151) geändert am 24.07.2020 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 152) und vom 23.06.2017 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 126) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen nach Absatz 2 außer Kraft.

(2) Studierende, die ihr Studium im Master-Studiengang Psychologie vor dem 01.10.2021 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2021 geltenden Studienordnung fort. Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung vom 23.06.2017 können letztmalig im Sommersemester 2024 erbracht werden. Auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt können Studierende in die vorliegende Studienordnung wechseln. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.

(6)

Tabellarische Modulübersicht für den Studiengang Psychologie (M.Sc.)

Module

Semester/

Dauer der

Module SWS ECTS-LP Module des 1. Studienjahres

Forschungsmethoden und Evaluation

1. – 2. 10 14

Projektarbeit und Wissenschaftskommunikation

1. – 2. 4 5

Forschungsorientierte Vertiefung

1. – 2. 8 14

Klinische Psychologie und Psychotherapie

1. – 2. 6 8

Pädagogische Psychologie

1. – 2. 6 10

Praktikum

9

34 60

Module des 2. Studienjahres

Psychologische Diagnostik und Begutachtung

3. – 4. 6 10

Gesundheits- und Arbeitspsychologie

3. – 4. 6 10

Rechtspsychologie

3. – 4. 6 10

Masterarbeit

3. - 4. 30

18 60

SUMME 52 120

(7)

Masterstudiengang

„Psychologie“ (M.Sc.)

Modulbeschreibungen

(8)

Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation Modulverantwortlich: Soellner

Kompetenzen und Lernziele:

Studierende lernen anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen

Grundlagen multivariater Verfahren kennen und diese praktisch anzuwenden.

multiple Regressionsanalyse, multivariate Varianzanalyse, logistische Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponentenanalyse sowie klassifizierenden Verfahren wie z. B.

Clusteranalyse.

Studierende können in diesem Modul folgende Kompetenzen erwerben:

Ausgewählte multivariate Verfahren erklären und voneinander abgrenzen zu können.

Ausgewählte multivariate Verfahren in spezifischen Forschungskontexten anwenden zu können.

Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen zu können.

Verschiedene Evaluationsmodelle und damit verbundene Vorgehensweisen und Methoden anwenden zu können.

Gegenstandsadäquate Untersuchungspläne entwickeln, anwenden und kriterienorientiert bewerten zu können.

Einschlägige Analysesoftware auf eigene Datensätze anwenden zu können.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar

Teilmodule: TM1: Multivariate Methoden I (Vorlesung, Seminar) (2 LP / 2 SWS), Multivariate Methoden II (Vorlesung, Seminar) (2 LP / 2 SWS), Vertiefung Forschungsmethoden (Seminar) (2 LP / 2 SWS) TM 2: Evaluation (Vorlesung, Seminar) (2 LP / 2 SWS), Spezifische

Evaluationsverfahren (Seminar) (2 LP / 2 SWS)

Lehrinhalte: In diesem Modul werden anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen Grundlagen und praktischen Anwendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren sowie der Evaluationsforschung vermittelt. Ihre Anwendbarkeit auf spezifische Forschungsfragen wird vertiefend behandelt. Die Studierenden lernen anhand gängiger Computerprogramme, wie multivariate Verfahren auf empirische Daten angewandt und entsprechende Ergebnisse interpretiert werden können.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 14

Workload (Zeitstunden): 420 (150 Stunden Präsenzstudium, 270 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 10

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen zu beiden TM werden i.d.R. im WiSe und SoSe angeboten

Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Teilmodulprüfungen:

TM1: Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP)

TM 2: mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) (2 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, selbstständiges Durchführen von statistischen Analysen, Erstellung eines statistischen Reports

(9)

Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation Zuständige

Prüfungskommission:

Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.)

(10)

Modul 2: Psychologische Diagnostik und Begutachtung

Modulverantwortlich: Mähler Kompetenzen und

Lernziele:

Die Studierenden sollen ihre praktischen Kompetenzen in der Durchführung und Dokumentation der Diagnostik mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vertiefen sowie ihre Fähigkeiten zum Abfassen psychologischer Gutachten ausbauen.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.)

Lehr- und Lernformen: Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar- und Fallarbeit Teilmodule: TM 1: Ausgewählte Anwendungsfelder psychologischer Diagnostik

(Vorlesung) (2 SWS / 2 LP) TM 2: Fallarbeit (4 SWS / 6 LP)

Lehrinhalte: Symptome, Ursachen und Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Durchführung von Anamnesen und Explorationen, klinischen Interviews, psychometrischen Tests und anderweitigen Untersuchungsverfahren; Psychologische Gutachten bei pädagogisch-psychologischen und forensischen (straf- und

familienrechtlichen) Fragestellungen Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (i.d.R. werden Veranstaltungen für beide Teilmodule im WiSe oder SoSe angeboten)

Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder schriftliche Hausarbeit (Gutachten) oder Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP) Studienleistungen Aktive Vorlesungs- und Seminarteilnahme; aktive Teilnahme an

diagnostischen Prozessen: Durchführung psychologischer Diagnostik und Abfassen eines psychologischen Gutachtens

Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang

„Psychologie“ (M.Sc.)

(11)

Modul 3: Projektarbeit und Wissenschaftskommunikation

Modulverantwortlich: Ständige Prüfungskommission Psychologie

Kompetenzen und Lernziele: Die Studierenden können eine wissenschaftlich-psychologische Fragestellung entwickeln und ihre Umsetzung organisieren. Sie können Fragestellung, Methoden, Befunde und ihre Probleme in fachlich angemessener und adressatengerechter Form kommunizieren.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Seminar, Übung

Teilmodule: TM 1: Projektarbeit (2 SWS / 3 LP)

TM 2: Wissenschaftskommunikation (2 SWS / 2 LP) Lehrinhalte: Planung, Durchführung, Auswertung und Diskussion

wissenschaftlicher empirischer Studien. Kommunikationsformen und - strategien wissenschaftlicher Inhalte.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

LP: 5

Workload (Zeitstunden): 150 (60 Stunden Präsenzstudium, 90 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 4

Dauer in Semestern: 1

Häufigkeit des Angebots: Fortlaufend Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2 Prüfungsart/-form:

Studienleistungen Hausarbeiten oder Präsentation in TM 1 und TM 2 Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang

„Psychologie“ (M.Sc.)

(12)

Modul 4: Forschungsorientierte Vertiefung

Modulverantwortlich: Bermeitinger, Folta-Schoofs, Greve, Mojzisch

Kompetenzen und Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle Theorien und empirische Befunde verschiedener Teilgebiete der Psychologie zu rezipieren und zu diskutieren. Die Studierenden können insbesondere aktuelle Forschungsbefunde auf hohem Niveau integrieren, kritisch bewerten, das Potenzial aktueller methodischer Entwicklungen nachvollziehen und reflektieren und auf dieser Basis eigene Forschungsfragen entwickeln.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Seminar

Teilmodule: TM 1: Ausgewählt wird eines aus den folgenden vier Vertiefungsgebieten Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie (2 Seminare) (5 LP / 4 SWS) TM 2: Ausgewählt wird eines aus den folgenden vier Vertiefungsgebieten: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie,

Entwicklungspsychologie, das NICHT in TM 1 gewählt wurde (2 Seminare) (5 LP / 4 SWS)

Lehrinhalte: Allgemeine Psychologie: In der Allgemeinen Psychologie werden basale Prozessen und Mechanismen untersucht, die dem Denken, Fühlen und Handeln zugrunde liegen. Klassische Themen der Allge- meinen Psychologie sind Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Bewuss- tsein, kognitive und exekutive Kontrolle, Gedächtnis, Lernen, Sprache, Emotion, Motivation, Handlung, Denken, Entscheiden und Problem- lösen sowie deren wechselseitiges Zusammenspiel.

Biologische Psychologie / Neuropsychologie: Untersucht werden grundlegende Zusammenhänge zwischen neurobiologischen Struktu- ren und Prozessen des Gehirns und Erlebens- und Verhaltensleistungen.

Dazu werden auch Kenntnisse der Neuroanatomie, Neurophysiologie und Neuroendokrinologie sowie spezifische Kenntnisse zur Struktur und Funktionsweise der Sinnessysteme und des motorischen Systems des Menschen vertieft. Das schließt auch spezielles Methodenwissen zur Untersuchung des Gehirns und seiner Leistungen sowie Wissen zur strukturellen und funktionalen Organisation des Zentralnervensystems mit besonderem Fokus auf die Initiierung und Steuerung von kogniti- ven und affektiven Prozessen ein.

Entwicklungspsychologie: Die Entwicklungspsychologie untersucht insbesondere Entwicklungsprozesse aus der Perspektive der Lebens- spannen-Entwicklungspsychologie. Gegenstand der Diskussion sind neben klassischen Kontroversen (z. B. Anlage-Umwelt-Diskussion) aktuelle Forschungsansätze und -methoden, übergreifende theoretische Ansätze (z. B. Evolutionäre Entwicklungspsychologie), grundlegende theoretische Konzepte (z. B. Adaptation, Coping) sowie spezifische Themenfelder (z. B. kritische Lebensereignisse, gelingendes Altern).

Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie beinhaltet die weiterführen- de Erarbeitung und Diskussion von grundlegenden Theorien und neu- erer Forschung im Themenspektrum sozialer Einfluss, soziale Konfor- mität und soziale Normen, Gruppenleistung und Gruppenentscheiden, soziale Identität und sozial-evaluativer Stress, situative Determinanten von Authentizität, Führung, soziale Endokrinologie sowie neuro- wissenschaftliche Grundlagen sozialer Interaktionen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine

(13)

Modul 4: Forschungsorientierte Vertiefung

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 14

Workload (Zeitstunden): 420 (120 Stunden Präsenzstudium, 300 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 8

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Veranstaltungen des Moduls werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten

Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Teilmodulprüfungen:

TM 1: Präsentation oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (2 LP)

TM 2: Präsentation oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (2 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang

„Psychologie“ (M.Sc.)

(14)

Modul 5: Klinische Psychologie und Psychotherapie

Modulverantwortlich Kröger Kompetenzen und

Lernziele:

Fachkompetenzen:

Erwerb von Kenntnissen im Bereich der Klinischen Psychologie, der klinisch-psychologischen Handelns im Bereich der Diagnostik (z.B.

verhaltens- und konfliktorientierte Diagnostik) und allgemeinen und störungs- bzw. erkrankungsspezifischen Intervention (z.B. der psychoedukativen Informationsvermittlung in Einzel- und

Gruppensettings) sowie Erwerb von ausgewählten Kompetenzen in dessen kontextangemessener Anwendung in verschiedenen interdisziplinären Praxisfeldern (z. B. Beratungsstellen, Allgemeinkrankenhaus, Rehabilitationsklinik)

Methodische Kompetenzen:

Aufbau von Basisfertigkeiten bzw. Erweiterung bestehender Fertigkeiten klinisch-psychologischen Handelns im Bereich der Diagnostik und der Intervention, teilweise in Simulationen und Rollenspielen

Sozialkompetenzen:

Förderung der Fähigkeiten zur Rollenübernahme und zur konstruktiven Rückmeldung an Gesprächspartnerinnen und -partnern, Erweiterung von Fertigkeiten zur Reflexion eigener Kompetenzen und Grenzen eigenen Handelns

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Seminar

Teilmodule: TM 1: Psychische Störungen (Vorlesung) (2 LP / 2 SWS) TM 2: Diagnostik (Seminar) (2 LP / 2 SWS)

TM 3: Interventionen (Seminar) (2 LP / 2 SWS)

Lehrinhalte: Wissen zu ausgewählten psychischen Störungen und psychischen Aspekten körperlicher Erkrankungen (u.a. Störungstheorien und Diagnostik), Handlungsschritte bei Intervention sowie die Auswahl und Durchführung beraterischer Techniken in den verschiedenen

Praxisfeldern (z. B. Beratungsstellen, Allgemeinkrankenhäuser) Voraussetzung für die

Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 8

Workload (Zeitstunden): 240 (90 Stunden Präsenzstudium, 150 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen des Moduls werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten)

Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Klausur (max. 120 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) (2 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(15)

Modul 6: Gesundheits- und Arbeitspsychologie

Modulverantwortlich: Mojzisch, Soellner Kompetenzen und

Lernziele:

In diesem Modul erwerben Studierende einen Überblick über Theorien, Forschungsansätze und Anwendungsfelder der Gesundheits- und

Arbeitspsychologie. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden über folgende Kompetenzen verfügen:

Sie können Theorien der Entstehung von Gesundheit und Krankheit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmotivation und Arbeitsengagement anwenden.

Sie können Ursachen von arbeitsbezogenem Stress und Burnout darstellen.

Sie können Methoden der arbeits- und gesundheitspsychologischen Forschung anwenden.

Sie können Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention selbständig planen und kritisch beurteilen.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Seminar

Teilmodule: TM 1: Einführung in Themen der Gesundheitspsychologie (Seminar) (2 LP / 2 SWS)

TM 2: Vertiefung Gesundheitspsychologie (Seminar) (2 LP / 2 SWS) TM 3: Occupational Health Psychology (Seminar) (2 LP / 2 SWS) Lehrinhalte: Theorien zu Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmotivation und

Arbeitsengagement, Methoden der Arbeitsanalyse und Arbeitsgestaltung, Theorien zur Entstehung von Gesundheit und Krankheit; Theorien zur Entstehung von arbeitsbezogenem Stress und Burnout; individuelle, soziale, soziokulturelle, sozioökonomische und ökologische Bedingungen von Gesundheit; Entstehungsbedingungen und Entwicklung

gesundheitsfördernder und -schädigender Verhaltensweisen;

Stressbewältigung als Determinante von Gesundheit und Krankheit; Ansätze und Methoden der Prävention und Gesundheitsförderung.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen des Moduls werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten

Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Klausur (max. 120 Minuten) (4 LP) Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme

Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(16)

Modul 7: Pädagogische Psychologie

Modulverantwortlich: Mähler Kompetenzen und

Lernziele:

Die Studierenden lernen, vorliegende Interventionsprogramme anhand wissenschaftlicher und normativer Kriterien zu bewerten. Darüber hinaus sollen sie die theoretischen Grundlagen verschiedener Teilgebiete nutzen, um ausgehend von typischen Anforderungen der Praxis eigene Maßnah- men zur Entwicklungsförderung oder Verhaltensänderung zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Sie erwerben dabei inhaltliche Kennt- nisse ebenso wie Kompetenzen zur Reflexion der Angemessenheit pädago- gisch-psychologischer Maßnahmen. Die eigenständige Durchführung schult das eigene pädagogisch-psychologische Handeln sowie das profes- sionelle Selbstwirksamkeitsempfinden.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Seminar, Projektarbeit

Teilmodule: Drei zusammenhängende Lehrveranstaltungen (je 2 LP / 2 SWS) sind in Abhängigkeit vom Angebot zu wählen; eigenständige Intervention (2 LP) Lehrinhalte: Aufbauend auf vertieften Kenntnissen der Entwicklungspsychologie und

der Pädagogischen Psychologie werden Interventions-, Trainings- und Prä- ventionskonzepte analysiert und bewertet. Den Schwerpunkt des Moduls bildet die Planung, Durchführung und Auswertung eines Programms zum Verhaltensaufbau, zur Verhaltensänderung oder zur Prävention.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Abgeschlossene Projektarbeit

LP: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen des Moduls werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten

Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Klausur (max. 120 Minuten) oder Hausarbeit (2 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, Projektarbeit, eigenständige Durchführung von Interventionen

Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(17)

Modul 8: Rechtspsychologie

Modulverantwortlich: Dahle Kompetenzen und

Lernziele:

Fachkompetenzen. In diesem Modul lernen die Studierenden wichtige Theo- rien, methodische Ansätze und empirische Befunde zentraler rechtspsycholo- gischer Felder, insbesondere aus dem Gebiet der forensischen Psychologie, kennen. Sie überblicken nach Abschluss des Moduls die wesentlichen foren- sisch-psychologischen Fragestellungen, die zugehörigen theoretischen, empi- rischen und methodischen Ansätze sowie die jeweiligen rechtlichen Rahmen- bedingungen.

Methodische Kompetenzen. Die Studierenden können nach erfolgreichem Studium des Moduls klassische und aktuelle Studien zu zentralen Themen der Rechtspsychologie, insbesondere zur forensischen Psychologie, wissen- schaftlich einordnen, kritisch bewerten und selbständig Studien zu neuen Fragestellungen entwickeln. Sie können grundlegende forensisch-psycholo- gische diagnostische Methoden beurteilen, auf die zugehörigen Problem- stellungen anwenden und Befunde sachgerecht in Form von Stellungnahmen und Gutachten verschriftlichen oder mündlich im interdisziplinären Aus- tausch vortragen.

Sozialkompetenzen. In diesem Modul wird eine respektvolle Grundein- stellung gegenüber der unterschiedlichen Klientel rechtspsychologischer Tätigkeiten und eine professionelle Grundhaltung vermittelt. Gefördert wer- den ferner Kompetenzen zum interdisziplinären Austausch mit anderen Berufsgruppen in den rechtspsychologischen Praxisfeldern.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Interaktive Vorlesung, Seminar

Teilmodule: TM 1: Einführung (Vorlesung) (2 LP / 2 SWS) TM 2: Vertiefung (Seminar) (2 LP / 2 SWS) TM 3: Vertiefung (Seminar) (2 LP / 2 SWS)

Lehrinhalte: Studierende erwerben in diesem Modul vertiefte Kenntnisse im Bereich der Rechtspsychologie, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Aufgaben- feldern der forensischen Psychologie als eines der zentralen rechtspsycholo- gischen Anwendungsfelder liegt. Neben den spezifischen psychologischen und rechtlichen Grundlagen, den Bedingungen, empirischen Grundlagen und Methoden in den jeweiligen Handlungsfeldern forensisch-psychologischer Problemstellungen werden die Grundzüge des Rechtssystems, die rechtlichen Hintergründe typischer forensisch-psychologischer Fragestellungen und die Aufgabe und Rolle psychologischer Sachverständiger in foro behandelt.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

LP: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen des Moduls werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten

Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Hausarbeit oder Klausur (max. 120 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) (4 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme (drei Lehrveranstaltungen), Fallarbeit

(18)

Modul 8: Rechtspsychologie

Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(19)

Modul 9: Praktikum

Modulverantwortlich: Dahle, Kröger, Mähler Kompetenzen und

Lernziele:

Die Studierenden sollen ihre Fähigkeiten ausbauen, ein wissenschaftliches Projekt zu planen, durchzuführen, auszuwerten und zu dokumentieren (For- schungspraktikum) oder praktische Erfahrungen psychologischen Handelns machen und vor dem Hintergrund ihrer theoretischen Kenntnisse reflektieren.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Praktikum (intern oder extern)

Lehrinhalte:

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

LP: 9

Workload (Zeitstunden): 240 (6 Wochen Vollzeitpraktikum plus Praktikumsbericht) Dauer in Semestern: 1

Häufigkeit des Angebots:

Prüfungsart/-form:

Studienleistungen Reflexion von Tätigkeiten in psychologischen Anwendungsfeldern oder in der psychologischen Forschung; Nachweis des Praktikums durch

Praktikumsbericht Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(20)

Modul 10: Masterarbeit

Modulverantwortlich: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.) Kompetenzen und

Lernziele:

Die Arbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, eine selbst gewählte wissenschaftliche Fragestellung mit den dafür angemessenen wissenschaftlichen Methoden (forschungs- und/oder theoriebasiert) eigen- ständig zu bearbeiten und empirische Forschungsmethoden adäquat anzu- wenden.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie“ (M.Sc.) Lehr- und Lernformen: Selbststudium, individuelle Betreuung Teilmodule:

Lehrinhalte:

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Nachweis des Erwerbs von mindestens 60 LP Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

LP: 30

Workload (Zeitstunden): 900 Stunden Selbststudium Semesterwochenstunden:

Häufigkeit des Angebots: Fortlaufend Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4 Prüfungsart/-form: Masterarbeit Studienleistungen

Zuständige

Prüfungskommission:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie“

(M.Sc.)

(21)

Anlage 3 − Empfohlener Studienverlaufsplan zur Einhaltung der Regelstudienzeit

Modul 1. Semester

(WiSe)

2. Semester (SoSe)

3. Semester (WiSe)

4. Semester (SoSe) 1 Forschungsmethoden und

Evaluation

TM 1 6 LP / 6 SWS Prüfung 2 LP

TM 2 4 LP / 4 SWS Prüfung 2 LP

2 Diagnostik TM 1

2 LP / 2 SWS

TM 2 6 LP / 4 SWS

Prüfung 2 LP 3 Projektarbeit und

Wissenschaftskommunikation

TM 1 3 LP / 2 SWS

TM 2 2 LP / 2 SWS

4 Forschungsorientierte Vertiefung

TM 1 5 LP / 4 SWS Prüfung 2 LP

TM 2 5 LP / 4 SWS Prüfung 2 LP 5 Klinische Psychologie und

Psychotherapie

TM 1 2 LP / 2 SWS

TM 2 (2 LP / 2 SWS) und TM 3 (2 LP / 2 SWS) wahlweise im 1. oder 2. Sem.

Prüfung 2 LP 6 Gesundheits- und

Arbeitspsychologie

TM 1 2 LP / 2 SWS

TM 2 (2 LP / 2 SWS) und TM 3 (2 LP / 2 SWS) wahlweise im 3. oder 4. Sem.

Prüfung 4 LP 7 Pädagogische Psychologie TM 1

2 LP / 2 SWS

(22)

Modul 1. Semester (WiSe)

2. Semester (SoSe)

3. Semester (WiSe)

4. Semester (SoSe) TM 2 (4 LP / 2 SWS) und

TM 3 (2 LP / 2 SWS) wahlweise im 1. oder 2. Sem.

Prüfung 2 LP

8 Rechtspsychologie TM 1

2 LP / 2 SWS

TM 2 (2 LP / 2 SWS) und TM 3 (2 LP / 2 SWS) wahlweise im 3. oder 4. Sem.

Prüfung 4 LP

9 Praktikum Praktikum (9 LP)

10 Masterarbeit 30 LP

Referenzen

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