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Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft Nr. 05 / 2021 ( ) - Seite 83 -

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Studienordnung für den Master of Science (M.Sc. KLIPPs)

„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ im Fachbereich 1: Erziehungs- und

Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim

Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 1 – Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim am 20.01.2021 die folgende Studienordnung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KLIPPs) beschlossen.

§ 1

Aufgaben der Studienordnung

Die Studienordnung legt – in Verbindung mit der Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel – den Aufbau und Inhalt des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ fest. Insofern dient sie als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden sowie für die Planung des Lehrangebots seitens des Instituts und des Fachbereichs.

§ 2

Ziele und Inhalte des Studiums

(1) Ziel des Studiums M.Sc. „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ ist es, die Voraussetzungen für die Ausübung der heilkundlichen Psycho- therapie in verschiedenen Berufsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu schaffen. Das Studium baut konsekutiv auf einem einschlägigen polyvalenten Bachelorabschluss in einem anerkannten Psychologie-Studiengang auf. Die zu behandelnden Themen umfassen laut Approbationsordnung methodische, Forschungs- und klinisch- psychotherapeutische Bereiche. Das Studium umfasst alle in der Approbationsordnung genannten Voraussetzungen für die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

(2) Inhalte des Studiums sind Folgende: (1) Den Studierenden soll in den verschiedenen Grundlagenfächern die Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung gegeben werden. (2) Die zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie notwendigen und spezifischen (Forschungs-)Kenntnisse sowie Kompetenzen sollen erworben werden.

Diese werden in einem Forschungspraktikum im Kontext der Psychotherapieforschung vertieft. (3) Den Studierenden sollen, neben wissenschaftlicher Vertiefung und Forschungsmethodik, die speziellen Krankheits- und Verfahrenslehren der Psychotherapie vermittelt werden. Zudem werden sie die Kenntnisse im Bereich der psychologischen Diagnostik und Begutachtung vertiefen. Sie erhalten Kenntnisse über das Gesundheits- und altersspezifische Versorgungssystem, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - management, sowie Kenntnisse über die angewandte Psychotherapie der klinischen (insbesondere in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie psychosozialen Versorgung (insbesondere in der Beratung, Prävention und Rehabilitation). (4) Den Studierenden werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen vermittelt, sodass sie anschließend praktische Erfahrungen in der psychotherapeutischen Versorgung durch Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung sammeln können. Neben den etablierten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sollen auch andere wissenschaftlich

(2)

anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. der klinischen Neuropsychologie) oder wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. interpersonelle Psychotherapie) angeboten werden. Während der berufsqualifizierenden Tätigkeit sollen Studierende zur Selbstreflexion ihres Handelns angeleitet werden. (5) Die Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit soll durch die selbstständige Anfertigung einer Masterarbeit vertieft und dokumentiert werden.

§ 3 Studienberatung

Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Das Institut für Psychologie be- stimmt eine oder mehrere zentrale Ansprechpersonen für die Studienberatung (Fachstudien- berater_innen). Die Fachschaft der Studierenden der Psychologie leistet zur Studienberatung eigenständige Beiträge. Neben den Beratungsangeboten im Studiengang sollen die allgemeinen Angebote der Studienberatung anderer Instanzen genutzt werden (z. B. des Prüfungsamtes, der Zentralen Studienberatungsstelle der Universität, des Studentenwerkes, des ASTA).

§ 4

Module des Masterstudiums Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation (10 LP)

Das Modul umfasst zwei Teilmodule mit insgesamt vier Lehrveranstaltungen.

In TM 1 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen Grundlagen und die praktische Anwendung multivariater Verfahren kennen.

Hierzu gehören u.a. multiple Regressionsanalyse, generalisiertes lineares Modell, logistische Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponenten- analyse sowie klassifizierenden Verfahren wie z. B. Clusteranalyse.

In TM 2 (2 Lehrveranstaltungen) lernen Studierende Grundlagen der Evaluationsforschung in psychologischen Handlungsfeldern kennen. Am Beispiel von Evaluationsstudien aus dem klinisch-psychologischen Bereich werden verschiedene Evaluationsmodelle, Vorgehensweisen und Methoden und ein breites Verständnis von Evaluation vermittelt.

Studierende üben Evaluationen für unterschiedliche Fragestellung passgenau zu planen.

Darüber hinaus setzen sie sich mit spezifischen Problemen der Datenerhebungs- und Auswertungsmethodik (z. B. Erfassung von Veränderung, klinische Signifikanz) auseinander.

Studierende erwerben forschungsmethodische sowie fachliche Kompetenzen, um wissen- schaftliche Fragestellungen selbstständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des jeweiligen Forschungskontextes bearbeiten zu können. Sie lernen Forschungsergebnisse, in denen empirische Methoden zum Einsatz kamen, kritisch zu rezipieren sowie multivariate Auswertungsverfahren und Evaluationsmethoden eigenständig zur Prüfung wissenschaftlicher Fragestellungen einzusetzen.

Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens (10 LP)

Das Modul vertieft Grundlagen im Bereich des menschlichen Erlebens und Verhaltens ein- schließlich seiner sozialen Einflüsse und biologischen Komponenten. Das Verständnis für die aktualgenetischen (z. B. kognitive, emotionale, neuronale, biochemische, soziale) und onto- genetischen (z. B. Lernerfahrungen, Sozialisation, kritische Lebenserfahrungen) Bedingungen von Störungen des Erlebens und Verhaltens soll durch gründliche Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden allgemeinen intra- und interindividuellen Mechanismen und Prozesse vertieft werden. Durch die – im Rahmen des je verfügbaren Angebotes – bestehende thematische Wahlmöglichkeit können Studierende dabei auch eigene Interessen verfolgen. Zu wählen sind Seminare aus zwei von vier verschiedenen Grundlagengebieten (Allgemeine

(3)

Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie). Das Modul umfasst zwei Teilmodule, je Teilmodul ist genau eines der folgenden vier Gebiete zu wählen: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie / Neuropsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie. Dabei darf für TM 2 nicht das in TM 1 gewählte Gebiet gewählt werden. Im Teilmodul 1 sind zwei Seminare (4 SWS) zu absolvieren und 7 ECTS zu erwerben, in Teilmodul 2 ist ein Seminar zu absolvieren (2 SWS) und sind 3 ECTS zu erwerben.

Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung (10 LP)

Das Modul umfasst eine Vorlesung zur Vertiefung der Grundlagen psychologischer Diagnostik und psychologischer Begutachtung in verschiedenen Anwendungsfeldern. Es beinhaltet weiterhin eine praxisorientierte diagnostische Fallarbeit, in der vertiefte Kenntnisse (1) der Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie (2) der Durchführung und Dokumentation psychologischer Diagnostik sowie Begutachtung vermittelt werden. In exemplarischer Anwendung werden Kompetenzen der Anamneseerhebung und weiterer Explorationstechniken, der Durchführung von Tests und weiterer psychologischer Untersuchungsverfahren sowie des Abfassens schriftlicher psychologischer Gutachten erwor- ben. Dies kann in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Pädagogischen Psychologie, der Klinischen Psychologie und Psychotherapie (einschließlich der Beurteilung der Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit) oder der Rechtspsychologie geschehen. Wenn möglich, wird die Fallarbeit in Kooperation mit den Hochschulambulanzen des Instituts durchgeführt. Sie ermöglicht den Erwerb eigenständiger Handlungskompetenzen der Studierenden im Bereich der Diagnose- und Indikationsstellung. Im Bereich der Rechtspsychologie wird es um Aufbau und Abfassung entsprechender Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen der Vollzugs- und Behandlungsplanung oder um straf- und zivilrechtliche Fragestellungen auf der Grundlage von Fallmaterial gehen.

Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung (12 LP)

In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen (d.h. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung), Störungsbildern und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie) unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen, ambulante und stationäre Behandlung) vermittelt. Dabei werden die wissenschaftlich geprüften und anerkannten Verfahren und Methoden im Rahmen aktueller Behandlungsleitlinien vorgestellt. Zudem werden auch Weiterentwicklungen bestehender sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeutischer Ansätze berücksichtigt. Basierend auf in der Vorlesung erworbenem Wissen, sollen in den Seminaren die Kenntnisse vertieft (z. B.

paarunterstützende Interventionen, verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert werden (z. B. im Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne des problemorientierten Lernens (z. B. Mikro- und Makroanalysen) werden individualisierte Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet. Dabei sollen auch altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten demonstriert und in Rollenspielen eingeübt werden.

Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie (15 LP)

In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken in Seminaren vermittelt und eingeübt. Dabei werden Basistechniken der verschiedenen evidenzbasierten,

psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie deren Weiterentwicklungen, die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt. Zudem sollen andere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. Neuro- und

(4)

Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie kennen- gelernt, demonstriert und erprobt werden. In Vorbereitung auf die staatliche

Psychotherapeutische Prüfung sollen im Weiteren relevante Verfahren, Methoden und Techniken fallorientiert wiederholt sowie unter Einbezug von Simulationspatient_innen vertiefend eingeübt werden. Abschließend sollen Simulationen (u.a. eine, OSCE-Prüfung) durchgeführt werden.

Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung (5 LP)

Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen Störungen und psychisch mitbedingter bzw. psychosomatischer Erkrankungen und deren Behandlung mittels Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen Einflüsse und biologi- schen Komponenten in Forschungseinrichtungen und Hochschulambulanzen der Universität oder kooperierenden Forschungseinrichtungen sowie klinischen Einrichtungen mit Forschungsbezug. In Kleingruppen sollen Studierende zur Planung, Durchführung, Auswer- tung und Präsentation von wissenschaftlichen Untersuchungen in der Psychotherapieforschung, in der Klinischen Psychologie und anderen psychologischen Disziplinen sowie anderen nahestehenden Fachgebieten (z. B. der Psychosomatik und Psychiatrie) angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der Masterarbeit.

Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung (6 LP)

In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. In diesem Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Siche- rung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesundheitssystems eingegangen. Dabei werden u.a. die Merkmale der Struktur, die Prozess- und Ergebnisqualität, die Evaluation im Einzelfall sowie das Behandlungssetting in den Blick genommen. Außerdem werden unter- schiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen und psychisch bedingten körperlichen Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Auch wird auf die klinische Versorgung u.a. in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation fokussiert. Hinzu kommt die angemessene Überführung der Patient_innen bei Bedarf in die weitere Versorgung der entsprechenden Einrichtung, die Einschätzung der Notwendigkeit einer alternativen oder additiven Versorgung durch psychologische, psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder medizinische Interventionen sowie die Einleitung dieser Interventionen, sofern erforderlich. Zudem werden die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert.

Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion (22 LP)

Das Modul dient dem Erwerb von vertieften praktischen Erfahrungen in der psychotherapeuti- schen Versorgung durch die aktive Beteiligung an der Diagnostik und der Behandlung von Patient_innen unter Anwendung von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und umfasst zwei berufsqualifizierende Praktika in der ambulanten sowie in der teilstationären oder stationären Versorgung mit begleitenden Seminaren und die Selbstreflexion des eigenen psychotherapeutischen Handelns. Umfang und Form der zwei Praktika sowie die Einzelleistungen während der Praktika regelt die Approbationsordnung. Die Studierenden erwerben vertiefte Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen, Risiko- und Prognoseeinschätzungen, Indikationsstellungen, Patientenaufklärung und Interventionsmethoden bei Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder

(5)

bzw. Erkrankungen. Sie sollen psychotherapeutische Basismaßnahmen bei Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen in unterschiedlichen Settings durchführen können und sind befähigt, die Zwischen- und Abschlussevaluierung von Behandlungen zu leisten. In einem weiteren Seminar werden Studierende in Kleingruppen durch praktische Übungen mit Bezug auf die eigenen Erfahrungen während der Anwendung diagnostischer und psychotherapeutischer Maßnahmen zur Selbstreflexion angeleitet. So sollen die Studierenden beispielsweise in Kleingruppen eigene und beobachtete therapeutische Interaktionen reflek- tieren, eigene Anteile bei schwierigen Situationen erkennen und spezifische Interaktionsmuster bewältigen lernen.

Modul 9: Masterarbeit (30 LP)

Die Masterarbeit bildet formal den Abschluss des Studiums; sie wird im vierten Studien- semester angefertigt. Sie bildet einen eigenen Bestandteil des Studiums, da Themenfindung und Anfertigung eigenständige Lernprozesse beinhalten. Die Arbeit soll zeigen, dass die Stu- dierenden in der Lage sind, ein selbst gewähltes Thema mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Im Rahmen der Masterarbeit wird in der Regel eine empirische Fragestellung bearbeitet. Die Masterarbeit bedarf einer intensiven Beratung und Betreuung, die in der Regel durch die/den für die Themenstellung verantwortliche(n) Lehrende/n erfolgt. Lehrende wie Studierende sollten sicherstellen, dass hinreichende Gelegenheit zu Beratung und Betreuung besteht.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim mit Wirkung zum 01.10.2021 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2021/2022 ihr Studium im Master-Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie aufgenommen haben.

(6)

Tabellarische Modulübersicht für den Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.) und Bezug zu Modulen, die in Anlage 2 und in den §§ 14 und 15

der PsychThApprO (vom 4.3.2020) gefordert werden

Module

Inhalte gem.

PsychThApprO sowie Anlage 2 (zu §

8 Nummer 2)

Semester/

Dauer der Module

SWS

ECTS- LP Module des 1. Studienjahres

Forschungsmethoden und Evaluation

PsychThApprO

§ 8,

Anlage 2 Nr. 2a

1. – 2.

8 10

Grundlagen des Erlebens und Verhaltens

PsychThApprO

§ 8,

Anlage 2 Nr. 1

1. – 2.

6 10

Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung

PsychThApprO

§ 8, Anlage 2 Nr. 3a)

bis f)

1. – 2.

8 12

Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

PsychThApprO

§ 11, Anlage 2

Nr. 7 a) bis h)

1. – 2.

10 15

Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung

PsychThApprO

§ 8, Anlage 2 Nr. 4 a) bis a-e) und Nr. 5 a) bis f)

1. – 2.

4 6

Teil 1 des Moduls „Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“

PsychThApprO

§ 11 und 18, Anlage 2 Nr. 8

a) bis d)

1.- 2.

4 7

40 60

Module des 2. Studienjahres

Psychologische Diagnostik und Begutachtung

PsychThApprO

§ 8, Anlage 2 Nr. 6

a) bis g)

3. – 4.

6 10

Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

PsychThApprO

§ 17, Anlage 2 Nr. 1

und 2a) bis d)

3. – 4. 2 5

Teil 2 des Moduls „Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion“

PsychThApprO

§ 11 und 18, Anlage 2 Nr. 8

a) bis d)

3. – 4.

8 15

Masterarbeit 3. - 4. 30

16 60

SUMME 56 120

(7)

Masterstudiengang

„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“

(M.Sc. KLIPPs)

Modulbeschreibungen

(8)

Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation

Modulverantwortlich: Soellner

Kompetenzen und Lernziele: Studierende beherrschen anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen Grundlagen multivariater Verfahren und können diese praktisch anwenden. Hierzu gehören u.a. multiple Regressionsanalyse, multivariate Varianzanalyse, logistische Regressionsanalyse, lineare Strukturgleichungsmodelle, Faktoren- und Hauptkomponentenanalyse sowie klassifizierenden Verfahren wie z. B. Clusteranalyse.

Studierende können in diesem Modul folgende Kompetenzen erwerben:

Ausgewählte multivariate Verfahren erklären und voneinander abgrenzen zu können.

Ausgewählte multivariate Verfahren in spezifischen Forschungskontexten anwenden zu können.

Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen zu können.

Verschiedene Evaluationsmodelle und damit verbundene Vorgehensweisen und Methoden anwenden zu können.

Gegenstandsadäquate Untersuchungspläne entwickeln, anwenden und kriterienorientiert bewerten zu können.

Einschlägige Analysesoftware auf eigene Datensätze anwenden zu können.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Vorlesung, Seminar

Teilmodule TM1: Multivariate Methoden I; Multivariate Methoden II (Vorlesung, Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)

TM 2: Evaluation, Spezifische Evaluationsverfahren (Vorlesung, Seminar) (4 LP (ECTS) / 4 SWS)

Lehrinhalte: In diesem Modul werden anhand ausgewählter Verfahren die theoretischen Grundlagen und praktischen

Anwendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren sowie der Evaluationsforschung vermittelt. Die Anwendbarkeit der Verfahren auf spezifische Forschungsfragen wird vertiefend behandelt. Die Studierenden lernen anhand gängiger

Computerprogramme, wie multivariate Verfahren auf empirische Daten angewandt und entsprechende Ergebnisse interpretiert werden können.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die Zulassung zur

Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (120 Stunden Präsenzstudium, 180 Stunden Selbststudium)

Semesterwochenstunden: 8

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Jährlich (Veranstaltungen beider Teilmodule werden i.d.R. im WiSe und im SoSe angeboten; dabei ist die Reihenfolge der Veranstaltungen in TM 1 obligatorisch

Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

(9)

Modul 1: Forschungsmethoden und Evaluation

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP (ECTS))

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme

Zuständige Prüfungskommission: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang

„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

(10)

Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens

Modulverantwortlich: Bermeitinger, Folta-Schoofs, Greve, Mojzisch

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs) Kompetenzen und Lernziele: Die Studierenden sind in der Lage, aktuelle Theorien und empi-

rische Befunde verschiedener Teilgebiete der Psychologie zu rezipieren und zu diskutieren. Die Studierenden können insbe- sondere aktuelle Forschungsbefunde auf hohem Niveau inte- grieren, kritisch bewerten, das Potenzial aktueller methodischer Entwicklungen nachvollziehen und reflektieren, und auf dieser Basis eigene Forschungsfragen entwickeln.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Seminare

Teilmodule: TM 1: Grundlagenvertiefung 1 (2 Seminare) (5 LP (ECTS) / 4 SWS)

TM 2: Grundlagenvertiefung 2 (1 Seminar) (3 LP (ECTS) / 2 SWS)

Lehrinhalte: Allgemeine Psychologie: In der Allgemeinen Psychologie werden basale Prozessen und Mechanismen untersucht, die dem Denken, Fühlen und Handeln zugrunde liegen. Klassische The- men der Allgemeinen Psychologie sind Wahrnehmung, Auf- merksamkeit, Bewusstsein, kognitive und exekutive Kontrolle, Gedächtnis, Lernen, Sprache, Emotion, Motivation, Handlung, Denken, Entscheiden und Problemlösen sowie deren wechsel- seitiges Zusammenspiel.

Biologische Psychologie / Neuropsychologie: Untersucht wer- den grundlegende Zusammenhänge zwischen neurobiologischen Strukturen und Prozessen des Gehirns und Erlebens- und Ver- haltensleistungen. Dazu werden auch Kenntnisse der Neuro- anatomie, Neurophysiologie und Neuroendokrinologie sowie spezifische Kenntnisse zur Struktur und Funktionsweise der Sin- nessysteme und des motorischen Systems des Menschen vertieft.

Das schließt auch spezielles Methodenwissen zur Untersuchung des Gehirns und seiner Leistungen sowie Wissen zur struktu- rellen und funktionalen Organisation des Zentralnervensystems mit besonderem Fokus auf die Initiierung und Steuerung von kognitiven und affektiven Prozessen ein.

Entwicklungspsychologie: Die Entwicklungspsychologie unter- sucht insbesondere Entwicklungsprozesse aus der Perspektive der Lebensspannen-Entwicklungspsychologie. Gegenstand der Diskussion sind neben klassischen Kontroversen (z. B. Anlage- Umwelt-Diskussion) aktuelle Forschungsansätze (z. B. Persön- lichkeitsentwicklung im Erwachsenenalter, Emotionsregulation in Kindheit und Jugend), übergreifende theoretische Ansätze (z.

B. Prozesse der Entwicklungsregulation), grundlegende theore- tische Konzepte (z. B. Adaptation, Coping) sowie spezifische Themenfelder (z. B. kritische Lebensereignisse).

Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie beinhaltet die weiter- führende Erarbeitung und Diskussion von grundlegenden Theo- rien und neuerer Forschung im Themenspektrum sozialer Ein- fluss, soziale Konformität und soziale Normen, Gruppenleistung und Gruppenentscheiden, soziale Identität und sozial-evaluati- ver Stress, situative Determinanten von Authentizität, Führung,

(11)

Modul 2: Grundlagen des Erlebens und Verhaltens

soziale Endokrinologie und neurowissenschaftliche Grundlagen sozialer Interaktionen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die Zulassung zur

Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium)

Semesterwochenstunden: 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: jedes Semester Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Modulprüfung im Rahmen des TM1: Präsentation oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (2 ECTS)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, veranstaltungsbezogene Studienleistungen

Zuständiger Prüfungsausschuss: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang

„Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

(12)

Modul 3: Psychologische Diagnostik und Begutachtung

Modulverantwortlich: Mähler Kompetenzen und

Lernziele:

Die Studierenden besitzen vertiefte praktische Kompetenzen in der Durchführung und Dokumentation der Diagnostik mit Kindern,

Jugendlichen und Erwachsenen sowie vertiefte Fähigkeiten zum Abfassen psychologischer Gutachten.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar und Fallarbeit Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

TM 2: Seminar (Fallarbeit) (6 LP (ECTS) / 2 SWS)

Lehrinhalte: Symptome, Ursachen und Diagnostik von psychischen Störungen (Lern-, Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, Durchführung von Anamnesen und Explo- rationen, klinischen Interviews, psychometrischen Tests und anderweitigen Untersuchungsverfahren; Psychologische Gutachten bei klinischen und forensischen (straf- und familienrechtlichen) Fragestellungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 10

Workload (Zeitstunden): 300 (90 Stunden Präsenzstudium, 210 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden 6

Dauer in Semestern: 2

Häufigkeit des Angebots: Vorlesung: jährlich, Seminare: jedes Semester Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) oder Hausarbeit (Gutachten) oder Klausur (max. 120 Minuten) (2 LP)

Studienleistungen Vorlesungs- und Seminarteilnahme; aktive Teilnahme an diagnostischen Prozessen ggfs. in den Hochschulambulanzen; Durchführung

psychologischer Diagnostik und Abfassen eines psychologischen Gutachtens

Zuständiger Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(13)

Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung

Modulverantwortlich: Kröger Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:

 Studierende besitzen breite Kenntnisse in der Behandlung psychischer Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter und kennen zentrale aktuelle Forschungsergebnisse dazu.

 Sie sind mit den wichtigsten evidenzbasierten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sowie den ihnen zugeordneten Techniken vertraut.

 Sie sind in der Lage, empirische Wirksamkeitsnachweise psychotherapeutischer Interventionsmethoden zu beurteilen.

 Sie kennen altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten und haben diese beispielhaft in Rollenspielen eingeübt.

 Dabei haben sie ihre kommunikativen Fertigkeiten erweitert und gleichzeitig das Verständnis von Störungen und ihrer Behandlung vertieft.

Lernziele:

Die Studierenden lernen die (neuro-)psychologischen Störungs- bilder sowie psychischen Aspekte bei körperlichen Erkrankungen bei allen Alters- und Patientengruppen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse erkennen. Dabei sollen sie die Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissen- schaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Ver- fahren und Methoden wissenschaftlich fundiert und in Abhängigkeit von Lebensalter, Krankheitsbildern, sozialen und Persönlichkeits- merkmalen, Gewalterfahrungen sowie dem emotionalen und in- tellektuellen Entwicklungsstand der betroffenen Patientinnen oder Patienten einschätzen lernen. In diesem Zusammenhang sollen die Studierenden ihre fachliche Einschätzung der Chancen, Risiken und Grenzen der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden den Patient_innen, anderen Beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden erläutern können. Zudem sollen sie dazu befähigt werden – auf der Grundlage vorangegangener Dia- gnostik, Differentialdiagnostik und Klassifikation – die dem Befund sowie dem/der Patient_in angemessene, wissenschaftlich fundierte Behandlungsleitlinie auszuwählen. Darüber hinaus sollen sie selb- ständig wissenschaftlich fundierte Fallkonzeptionen und die ent- sprechenden Behandlungsplanungen entwickeln und die Beson- derheiten der jeweiligen Altersgruppe, der jeweiligen Störungs- und Krankheitsbilder und des jeweiligen Kontextes sowie des emotiona- len und intellektuellen Entwicklungsstandes der betroffenen Patient_innen beachten. Dies schließt die Fähigkeit ein, psychische Störungen und psychisch mitbedingte Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter einschließlich des höheren Lebens- alters, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, zu erklären.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Vorlesung mit interaktiven Anteilen, Seminar zur Fallkonzeption, und Behandlungsplanung, Seminare

Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

(14)

Modul 4: Spezielle Krankheits- und Verfahrenslehre, klinische Forschung

TM 2: Seminar zur Fallkonzeption und Behandlungsplanung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

TM 3: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS) TM 4: Seminar zur Vertiefung (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

Lehrinhalte: In dem Modul wird die psychotherapeutische Behandlung nach Ziel- gruppen (d.h. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen), Störungs- und Krankheitsbilder und Settings (z. B. Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie, Gruppentherapie) unter Berücksichtigung ihrer je- weiligen Besonderheiten (z. B. Notfall- und Krisensituationen, ambulante und stationäre Behandlung) vermittelt. Hierbei werden auch Weiterent- wicklungen bestehender sowie die Entwicklungen neuer psychotherapeu- tischer Ansätze berücksichtigt (z. B. paarunterstützende Interventionen, verfahrensspezifische Fragetechniken) und erweitert werden (z. B. im Bereich der Psychoonkologie und der Forensischen Psychiatrie). Im Sinne des problemorientierten Lernens (Mikro- und Makroanalyse) werden indi- vidualisierte Fallkonzeptionen und Behandlungsplanungen erarbeitet.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 12

Workload (Zeitstunden): 360 (120 Stunden Präsenzstudium, 240 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden: 8

Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: jährlich Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Modulprüfung: Klausur (max. 120 Minuten) (4 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten, Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion, Rollenspiele und Simulationen

Zuständiger Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(15)

Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

Modulverantwortlich Kröger Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:

 Studierende verfügen über breite Erfahrung mit typischen Interventionsmethoden bei psychischen Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.

 Sie können die Indikation für die jeweilige Interventionsmethode und das Vorgehen beschreiben.

 Sie verfügen über vertiefte altersgerechte, verfahrens- und störungsspezifische Gesprächsfertigkeiten.

 Sie können auftretende Probleme in der Behandlungs- und Veränderungsmotivation sowie in der Interaktion von Patient_innen erkennen, angemessen thematisieren und in geeigneter Weise lösen.

 Sie erwerben die Fähigkeit, Notfall- und Krisensituationen einschließlich Suizidalität oder Anzeichen von Kindeswohlgefährdung, von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer und sexueller Art sowie Fehlentwicklungen im Behandlungsverlauf selbständig zu erkennen und als Konsequenz geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von Patient_innen abzuwenden.

 Die Studierenden sind in der Lage, ihre kommunikativen Fertigkeiten und die anzuwendenden Interventionsmethoden zu reflektieren und beherrschen gleichzeitig den verantwortlichen Umgang mit erkrankten Menschen.

Lernziele:

Die Studierenden lernen Erstgespräche, Problem-, Ziel- und

Interaktionsanalysen sowie die Therapieplanung durchzuführen. Dabei setzen sie psychotherapeutische Basistechniken als Grundlage der unterschiedlichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen unter Berücksichtigung von Besonderheiten der jeweiligen Alters- und Patientengruppe ein. Sie führen allgemeine Beratungsgespräche unter Berücksichtigung

wissenschaftlich relevanter Erkenntnisse und mittels eines der Situation angemessenen Gesprächsverhaltens durch. Hierbei werden Aspekte der partizipativen Entscheidungsfindung berücksichtigt. Des Weiteren lernen die Studierenden Patient_innen sowie andere Beteiligte oder zu

beteiligende Personen individuell angemessen über die

wissenschaftlichen Erkenntnisse, Störungs- und Krankheitsmodelle und wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien zu den verschiedenen Störungs- und Krankheitsbildern der unterschiedlichen Alters- und Patientengruppen aufzuklären. In diesem Zusammenhang führen sie psychoedukative Maßnahmen durch, erklären den Patient_innen das Behandlungsrational unterschiedlicher wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden individuell angemessen.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Trainingskurse

Teilmodule: TM 1: Trainingskurs I – Psychotherapie von Erwachsenen (3 LP (ECTS) / 2 SWS)

TM 2: Trainingskurs II – Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen (3 LP (ECTS) / 2 SWS)

(16)

Modul 5: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (II) – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

TM 3: Trainingskurs III – Vermittlung weiterer wissenschaftlich erprobter Methoden und fundierter Neuentwicklungen der Psychotherapie (3 LP (ECTS) / 2 SWS)

TM 4: Trainingskurs IV – Vorbereitung auf die staatliche

Psychotherapeutische Prüfung, u.a. OSCE-Prüfung (6 LP (ECTS) / 4 SWS)

Lehrinhalte: In diesem Modul werden Handlungskompetenzen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren, Methoden und Techniken in vier Seminaren vermittelt und eingeübt:

In Teil 1 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen, die zur Behandlung von Erwachsenen und älteren Menschen zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.

In Teil 2 werden verschiedene evidenzbasierte, psychotherapeutische Verfahren, Methoden und Techniken sowie deren Weiterentwicklungen, die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, demonstriert und eingeübt.

In Teil 3 sollen weitere wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden (z. B. Neuro- und Biofeedback) oder wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen der Psychotherapie (z. B. Interpersonelle Psychotherapie) kennengelernt, demonstriert und erprobt werden.

In Vorbereitung auf die außeruniversitäre staatliche Psychotherapeutische Prüfung sollen in Teil 4 die relevanten Verfahren, Methoden und

Techniken fallorientiert wiederholt und unter Einbezug von

Simulationspatient_innen vertiefend erprobt werden. Abschließend sollen Simulationen, u.a. eine OSCE-Prüfung, durchgeführt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS/LP: 15

Workload (Zeitstunden): 450 (150 Stunden Präsenzstudium, 300 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden: 10

Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: jährlich Empfohlenes Fachsemester: 1 - 2

Prüfungsart/-form: Modulprüfung im Rahmen des TM 4: Mündliche Prüfung – Simulation standardisierter typischer Situationen in der Behandlung im Rahmen einer Objective Structured Clinical Examination (OSCE)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten, Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion, verpflichtende Rollenspiele und Simulationen. Regelmäßige Anwesenheit in allen Teilmodulen ist erforderlich (max. zwei Sitzungen Abwesenheit).

Zuständiger Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(17)

Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

Modulverantwortlich: Kröger Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:

 Eigenverantwortliches Selbststudium von Originalarbeiten und Sekundärliteratur

 Planung einer eigenen wissenschaftlichen Untersuchung:

Fragestellung, Durchführung, Auswertung, Beurteilung der Ergebnisse und deren Relevanz für die Theorie und Praxis

 Koordination und Kooperation bei method(olog)ischen Entscheidungen, z. B. Auswahl von Messinstrumenten, experimentellen Paradigmen

 Durchführung von Maßnahmen zum Kompetenzaufbau und zur Qualitätssicherung bei teilnehmenden Studientherapeut_innen

 Kritische Reflektionsfähigkeit auf der Basis von Fachwissen, Selbstorganisation in einer Kleingruppen

 Kenntnis der Regeln und Praxis bei der Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs zu ausgewählten Fragestellungen

 Kenntnis relevanter rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen (u.a. Ethikantrag, Datenschutzverordnung, Patientenrechtegesetz, Declaration of Interest) in der klinischen Forschung

Lernziele:

Die Studierenden sollen vertiefte praktische Erfahrungen in der Erforschung von psychischen Störungen und psychischen Aspekten bei körperlichen Krankheiten und von deren psychotherapeutischer Behandlung erwerben. Dabei werden sie befähigt, wesentliche Qualitätskriterien psychologisch-klinischer Forschung sowie der Forschung von Nachbardisziplinen der Psychologie bzw. anderer nahe stehender Fachgebiete (z. B. der Psychosomatik, Psychiatrie) zu benennen und zu diskutieren und bei der Planung, Durchführung, Auswertung und Darstellung einer eigenen Studie umzusetzen. Während der Planung und Gestaltung der eigenen wissenschaftlichen Studien müssen die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen

berücksichtigt werden. Zudem sind Maßnahmen einzubeziehen, die dem Erwerb von psychotherapeutischen Kompetenzen bei den teilnehmenden Studientherapeut_innen dienen und zur Qualitätssicherung beitragen.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Praktikum, Seminar

Teilmodule: TM 1: Praktikum (2 LP (ECTS)) TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

Lehrinhalte: Das Modul umfasst die Vermittlung vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung von psychischen Störungen und psychisch mitbedingten bzw. psychosomatischen Erkrankungen und deren Behandlung mittels Psychotherapie. Dies erfolgt durch selbständige Beobachtung

menschlichen Erlebens und Verhaltens, einschließlich seiner sozialen Einflüsse und biologischen Komponenten. Im Seminar sollen Studierende zur Planung, Durchführung, Auswertung und Präsentation von

wissenschaftlichen Untersuchungen in der Psychotherapieforschung angeleitet werden. Dies dient der Vorbereitung zur Erstellung der Masterthesis.

(18)

Modul 6: Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 5

Workload (Zeitstunden): 150 (30 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium Semesterwochenstunden: 2

Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: jährlich Empfohlenes Fachsemester: 3 - 4

Prüfungsart/-form: Exposé oder Vortrag über eine selbst geplante Untersuchung (1 LP) Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten,

Lesen einer Originalstudie, Präsentationen bzw. Demonstrationen mit anschließender Diskussion

Zuständiger Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(19)

Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung

Modulverantwortlich: Kröger Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:

 Studierende verfügen über breite Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der Psychotherapie und können diese anwenden.

 Sie besitzen Kenntnisse über das Versorgungssystem mit setting- und altersspezifischen Besonderheiten und berufliche Einsatzfelder.

 Sie sind mit den sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen Rahmenbedingungen vertraut und können einen fachlichen Diskurs führen.

 Studierende kennen Netzwerke im Gesundheitssystem und können sich aktiv in die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit fachlicher Expertise einbringen.

 Sie wissen um die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Berufsgruppen im Gesundheitswesen und besitzen Fertigkeiten zur Leitung interdisziplinärer Teams.

Lernziele:

Die Studierenden sollen Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennenlernen. Dazu gehören Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesundheitssystems. Die Studierenden sollen Merkmale der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität psychotherapeutischer und psychosozialer Maßnahmen beurteilen und psychotherapeutisches Handeln sowohl bei Einzelfällen wie auch im Behandlungssetting unter Anwendung wissenschaftsmethodischer Kenntnisse und unter Berücksichtigung qualitätsrelevanter Aspekte evaluieren lernen. Des Weiteren sollen sie Maßnahmen des kontinuierlichen Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung beurteilen und einführen können.

Außerdem werden unterschiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen und psychisch bedingten körperlichen

Erkrankungen vorgestellt. Hierbei werden die Indikationsgebiete für die die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen dargestellt. Die Studierende sollen befähigt werden, die Behandlungsplanung gemäß den unterschiedlichen Settings (z. B.

Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie) und unter Berücksichtigung der indizierten klinischen Versorgung (u.a. in den Bereichen der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie) sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation vorzunehmen. Dazu müssen Studierende Merkmale der klinischen Versorgung der jeweiligen Bereiche bei vorliegendem Bedarf und Notwendigkeit kennen, um die indizierte Überführung der Patient_innen zu einer alternativen oder additiven Versorgung durch psychologische, psychosoziale, pädagogische, sozialpädagogische, rehabilitative oder medizinische Interventionen einzuleiten und zu rechtfertigen. Zudem werden die für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen notwendigen sozial-, straf- und berufsrechtlichen sowie medizin- und berufsethischen

Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert. In diesem Zusammenhang werden auch die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Berufsgruppen im Gesundheitswesen

(20)

Modul 7: Angewandte Psychotherapie/Ethik/Versorgung

berücksichtigt sowie Fertigkeiten zum Leiten interdisziplinärer Teams vermittelt.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Interaktive Vorlesung, Seminar

Teilmodule: TM 1: Interaktive Vorlesung (2 LP (ECTS) / 2 SWS) TM 2: Seminar (2 LP (ECTS) / 2 SWS)

Lehrinhalte: In dem Modul erfolgt zunächst eine Darstellung der Methoden der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. In diesem Zusammenhang wird auf Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung, Dokumentation und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unter Berücksichtigung der Anforderungen des

Gesundheitssystems eingegangen. Außerdem werden unterschiedliche Bereiche des Versorgungssystems bei psychischen Störungen vorgestellt.

Hierbei wird die ambulante, stationäre und teilstationäre psychotherapeutische Behandlung bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen betrachtet. Es wird auch auf die klinische Versorgung in der Neuropsychologie, Forensik und Psychiatrie sowie die psychosoziale Versorgung in Beratung, Prävention und Rehabilitation fokussiert. Zudem werden sozial-, straf- und

berufsrechtliche sowie medizin- und berufsethische Rahmenbedingungen behandelt und anhand von Fallbeispielen praxisnah diskutiert. Außerdem werden die Studierenden auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Besonderheiten der Leitungsfunktionen vorbereitet.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

Erbringung aller zum Modul gehörenden Studienleistungen

ECTS: 6

Workload (Zeitstunden): 180 (60 Stunden Präsenzstudium, 120 Stunden Selbststudium) Semesterwochenstunden: 4

Dauer in Semestern: 2 Häufigkeit des Angebots: Jährlich Empfohlenes Fachsemester: 1 – 2

Prüfungsart/-form: Klausur (max. 120 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 60 Minuten) (2 LP)

Studienleistungen Regelmäßige aktive Teilnahme, z. B. während der Kleingruppenarbeiten, Präsentationen, Simulationen, Plan- und Rollenspiele und Diskussionen Zuständiger

Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(21)

Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion

Modulverantwortlich: Kröger Kompetenzen und Lernziele: Kompetenzen:

 Studierende besitzen Erfahrungen in diagnostischen Maßnahmen, Risiko- und Prognoseeinschätzungen, Indikationsstellungen, Patientenaufklärung und Interventionsmethoden bei Patient_innen verschiedener Altersbereiche und Störungsbilder bzw. Erkrankungen.

 Studierende können psychotherapeutische Basismaßnahmen bei Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.

 Sie sind befähigt, psychotherapeutische Maßnahmen in unterschiedlichen Settings durchzuführen.

 Die Studierenden können die Zwischen- und Abschlussevaluierungen von Behandlungen durchführen.

 Sie besitzen zudem vertiefte Kenntnisse über das Versorgungssystem und die Indikationsgebiete.

 Sie sind in der Lage, eigene und beobachtete therapeutische Interaktionen zu reflektieren und eigene Anteile bei schwierigen Situationen zu erkennen sowie spezifische Interaktionsmuster zu bewältigen.

Lehrziele:

Im Rahmen der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III werden die Studierenden dazu befähigt, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient_innen umzusetzen. Die genauen Bestimmungen sind in § 18 und § 38 sowie § 11 der PsychThApprO niedergelegt:

Bei der Beteiligung an der Diagnostik und psychotherapeutischen Behandlung führen die Studierenden bei mindestens zehn Patient_innen Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen auf der Basis wissenschaftlich fundierter Kenntnisse zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden durch. Außerdem erbringen Studierende Risiko- und Prognoseeinschätzungen, einschließlich der Abklärung von Suizidalität, und üben sich in der Indikationsstellungen sowie Patientenaufklärung über diagnostische und klassifikatorische Befunde. Des Weiteren nehmen sie an psychotherapeutischen Behandlungen von Patient_innen unterschiedlicher Altersbereiche, Störungsbilder bzw. Erkrankungen und Indikationsgebieten regelmäßig teil. Diese werden unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen unter Anleitung vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet sowie reflektiert. Die Studierenden führen die Zwischen- und Abschlussevaluierungen durch. Auch sollen die Studierenden selbständig, aber unter Anleitung verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen (z .B. Entspannungsverfahren und psychoedukative Informationsvermitt- lung) bei Patient_innen und bedeutsamen Bezugspersonen durchführen.

Außerdem führen sie unter Anleitung gruppenpsychotherapeutische Sitzungen durch. Ergänzt werden diese Inhalte durch die selbständige und eigenverantwortliche Erstellung eines ausführlichen klinisch- psychologisch Gutachtens sowie die Teilnahme an einrichtungsinternen Fortbildungen.

Im Rahmen der Selbstreflexion werden die Studierenden angeleitet, das eigene Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren. In diesem Zusammenhang sollen sie die aus der

(22)

Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion

Selbstreflexion abgeleiteten Verbesserungsvorschläge annehmen und in ihr psychotherapeutisches Handeln integrieren. Auch werden sie dazu angeleitet, eigene Emotionen, Kognitionen, Motive und

Verhaltensweisen im therapeutischen Prozess wahrzunehmen und diese zu regulieren, um sie bei der Optimierung von therapeutischen Prozessen zu berücksichtigen oder die Kompetenzen zur Selbstregulation

kontinuierlich zu verbessern. Hierbei ist auch das Erkennen der Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns und die Ableitung

geeigneter Maßnahmen ein zentraler Bestandteil.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Paktika, Seminar

Teilmodule: TM 1: Praktikum (ambulant) (7 LP (ECTS)) incl. Begleitseminar (2 LP (ECTS) / 4 SWS)

TM 2: Praktikum (stationär) (13 LP (ECTS)) incl. Begleitseminar (2 LP (ECTS) / 4 SWS)

TM 3: Seminar zur Selbstreflexion (2 LP (ECTS) / 4 SWS)

Lehrinhalte: Das Modul dient dem Erwerb von vertieften praktischen Erfahrungen in der psychotherapeutischen Versorgung durch die aktive Beteiligung an der Diagnostik und der Behandlung von Patient_innen unter Anwendung von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Es umfasst zwei berufsqualifizierende Praktika in der ambulanten sowie (teil- )stationären Versorgung, mit begleitenden Seminaren und die Selbstreflexion.

In den Seminaren lernen Studierende weiteres diagnostisches, therapeutisches und interdisziplinäres Handeln im Sinne des

problemorientierten Lernens anhand der Fälle, die sie in den Praktika kennenlernen. Zudem erhalten Sie fallbezogene Anleitungen und Hilfestellungen in der Dokumentation und Qualitätssicherung im Gesundheitssystem. Ferner sollen Studierende, in Bezug auf die eigenen Erfahrungen während der Praktika, durch praktische Übungen in Kleingruppen zur Selbstreflexion angeleitet werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

ECTS: 22

Workload (Zeitstunden): 660 (180 Stunden Präsenzstudium, 480 Stunden Praktikum und Selbststudium)

Semesterwochenstunden: 12 Dauer in Semestern: 4 (2 x 2)

Häufigkeit des Angebots: TM 1 und TM 2: fortlaufend, TM 3: einmal jährlich Empfohlenes Fachsemester: 1 - 4

Prüfungsart/-form:

Studienleistungen Umfang und Form der zwei Praktika sowie die Einzelleistungen während der Praktika werden in § 18 und § 38 der PsychThApprO im Einzelnen aufgeführt und definiert. Die Studienleistungen bestehen in der Erstellung von zwei Fallberichten für die außeruniversitäre Psychotherapeutische Prüfung. Regelmäßige Anwesenheiten in allen Praktika,

Begleitseminaren und der Selbstreflexion sind erforderlich (max. zwei Abwesenheiten).

(23)

Modul 8: Berufsqualifizierende Tätigkeiten (III) und Selbstreflexion

Zuständiger Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(24)

Modul 9: Masterarbeit

Modulverantwortlich: Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs) Kompetenzen und

Lernziele:

Die Studierenden sind in der Lage, eine selbst gewählte wissenschaftliche Fragestellung mit den dazu angemessenen wissenschaftlichen Methoden (forschungs- und/oder theoriebasiert) eigenständig zu bearbeiten und empirische Forschungsmethoden adäquat anzuwenden.

Verwendbarkeit: Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc. KLIPPs)

Lehr- und Lernformen: Selbststudium, individuelle Betreuung Teilmodule::

Lehrinhalte:

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Nachweis von mindestens 60 LP Voraussetzung für die

Zulassung zur Prüfung:

ECTS: 30

Workload (Zeitstunden): 900 Häufigkeit des Angebots: Fortlaufend Empfohlenes Fachsemester: 3. - 4. Sem Prüfungsart/-form: Masterarbeit

Studienleistungen: Spezifische Anwendung von empirischen und theoretischen Argumenten auf die gewählte Fragestellung, Einsatz angemessener Methoden, Auswertung und Interpretation eigener empirischer Befunde Zuständiger

Prüfungsausschuss:

Ständige Prüfungskommission für den Masterstudiengang „Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (M.Sc.

KLIPPs)

(25)

Anlage 3 − Empfohlener Studienverlaufsplan zur Einhaltung der Regelstudienzeit

Modul 1. Semester

(WiSe)

2. Semester (SoSe)

3. Semester (WiSe)

4. Semester (SoSe)

1 Forschungsmethoden und Evaluation

TM 1 4 LP / 4 SWS

TM 2 4 LP / 4 SWS Prüfung 2 LP 2 Grundlagen des Erlebens und

Verhaltens

TM 1 4 LP / 4 SWS Prüfung 3 LP

TM 2 2 LP / 2 SWS Prüfung 1 LP 3 Psychologische Diagnostik und

Begutachtung

TM 1 2 LP / 2 SWS

TM 2 (fortlaufend) 4 LP / 2 SWS

TM 3 2 LP / 2 SWS

Prüfung 2 LP 4 Spezielle Krankheits- und

Verfahrenslehre, klinische Forschung

TM 1 2 LP / 2 SWS

TM 2 (2 LP / 2 SWS) und TM 3 (2 LP / 2 SWS) und

TM 4 (2 LP / 2 SWS) wahlweise im 1. oder 2. Sem.

Prüfung 4 LP

5 Berufsqualifizierende Tätigkeiten II – Vertiefte Praxis der Psychotherapie

TM 1 (3 LP / 2 SWS) und TM 2 (3 LP / 2 SWS) und TM 3 (3 LP / 2 SWS) und

TM 4 (einschließlich Prüfung) (6 LP / 4 SWS) wahlweise im 1. oder 2. Sem.

6 Forschungsorientiertes Praktikum, Psychotherapieforschung

TM 1 (2 LP) Praktikum

TM 2 2 LP / 2 SWS

(26)

Modul 1. Semester (WiSe)

2. Semester (SoSe)

3. Semester (WiSe)

4. Semester (SoSe)

Prüfung 1 LP 7 Angewandte

Psychotherapie/Ethik/Versorgung

TM 1 2 LP / 2 SWS

TM 2 2 LP / 2 SWS

Prüfung 2 LP

8 Berufsqualifizierende Tätigkeiten III und Selbstreflexion

TM 1 (7 LP / 4 SWS) (Praktikum ambulant mit

Selbstreflexion und Begleitseminar)

fortlaufend

TM 2 (13 LP / 4 SWS) (Praktikum stationär und

Begleitseminar) fortlaufend

TM 3 2 LP / 4 SWS

9 Masterarbeit 30 LP

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