Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B.A.) im Fach- bereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Inhalt
Neufassung der Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (B.A.) im Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische
Kommunikation ...74
§ 1 Aufgaben der Studienordnung ...75
§ 2 Gegenstand und Ziel des Studiums...75
§ 3 Studienbeginn, Studiendauer, Umfang und Gliederung des Studiums ...76
§ 4 Studienberatung ...76
§ 5 Praktikum ...76
§ 6 Studienabschlussmodul Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium ...77
§ 7 Lehr- und Lernformen ...77
Ergänzende Regelungen für die Bachelor Plus-Studienvariante „Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis – Kulturpolitik im internationalen Vergleich“ ...78
§ 8 Gegenstand und Ziel des Studiums...78
§ 9 Studienbeginn, Studiendauer, Umfang und Gliederung des Studiums ...78
§ 10 Wechsel des Partnerlandes ...81
§ 11 Studienberatung ...81
§ 12 Studienabschlussmodul Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium ...81
§ 13 Übergangsregelungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten ...81
Anlage 1 Studienstruktur und Modulkatalog ...83
Künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr (30 LP) ...86
Hauptfach Bildende Kunst (30 LP)...95
Beifach Bildende Kunst (21 LP) ...99
Hauptfach Literatur (30 LP)... 102
Beifach Literatur (21 LP)... 107
Hauptfach Medien (30 LP) ... 111
Beifach Medien (21 LP) ... 115
Hauptfach Musik (30 LP)... 119
Beifach Musik (21 LP)... 124
Hauptfach Theater (30 LP) ... 128
Beifach Theater (21 LP) ... 133
Transdisziplinärer Bereich (57 LP) ... 137
Kultur, Politik, Organisation ... 146
Studienabschlussmodul ... 152
Anlage 2: Modulhandbuchergänzung für die Bachelor Plus-Studienvariante „Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis – Kulturpolitik im internationalen Vergleich“ ... 153
Auf der Grundlage des § 44 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Artikel 4 des Gesetzes vom 16.03.2021 (Nds. GVBl. S. 133), hat der Fachbereich 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation der Universität Hildesheim am 24.11.2021 die folgende Neu- fassung der Studienordnung des Bachelorstudiengangs Kulturwissenschaften und künstleri- sche Praxis (abgekürzt KKP) beschlossen.
Aufgaben der Studienordnung
Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Ba- chelorstudiengänge Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus, Szenische Künste und Philosophie-Künste-Medien den Inhalt des konsekutiven Bachelor-Studiengangs Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis (KKP) fest. Insofern dient sie als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots seitens der beteiligten Institute und des Fachbereichs 2.
§ 2
Gegenstand und Ziel des Studiums
(1) Das Bachelor-Studium KKP führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss für ein breites Spektrum beruflicher Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen künstlerischer Praxis und ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Vermittlung sowie für eine wissen- schaftliche Laufbahn in den Bereichen Kultur-, bzw. Kunst-, Literatur-, Medien-, Musik-, und Theaterwissenschaften, der Kulturpolitik und dem Kulturmanagement. Der Studien- gang ist interdisziplinär ausgerichtet und bezieht seine Gegenstände aus den kulturwis- senschaftlich orientierten Wissenschaften der Künste, der Kulturpolitik, dem Kulturma- nagement und der kulturellen Bildung. Ferner zeichnet er sich durch die Verschränkung von theoretisch-wissenschaftlichem und künstlerisch-praktischem Arbeiten aus. Das Ba- chelorstudium KKP bietet ein Grundstudium von künstlerischen Disziplinen in ihrer kultur- wissenschaftlichen Dimension in Verbindung mit dem Erwerb von kulturpolitischen und kulturorganisatorischen Kompetenzen.
(2) Das Studium gliedert sich inhaltlich in sechsStudienbereiche:
1. Künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr (30 LP / 4 Module) 2. Künstlerisch-wissenschaftliches Hauptfach (30 LP / 4 Module).
3. Künstlerisch-wissenschaftliches Beifach (21 LP / 3 Module).
4. Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis (54 LP / 73 Module).
5. Kultur, Politik, Organisation (30 LP / 3 Module).
6. Bachelormodul (15 LP / 1 Modul)
Eine detaillierte Übersicht gibt das Modulhandbuch (Anlage 1). In den Modulbeschrei- bungen des Modulhandbuchs wird spezifiziert, welche Prüfungen Modulabschlussleistun- gen von den Studierenden absolviert werden können.
(3) Im Hauptfach kann zwischen den künstlerisch-wissenschaftlichen Disziplinen Bildende Kunst, Literatur, Medien, Musik oder Theater gewählt werden. Im Beifach wird eine der genannten Disziplinen, die nicht im Hauptfach gewählt worden ist, studiert. In den künstlerisch-wissenschaftlichen Fächern werden Grundfragen und Positionen aus den theoretischen und praktischen Bereichen der Künste insbesondere ihrer ästhetischen Dimension exemplarisch erarbeitet und in Zusammenhang mit anderen Künsten und Me- dien untersucht (Basis- und Aufbaumodule). Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Kompeten- zen des argumentativ strukturierten mündlichen und schriftlichen sprachlichen Ausdrucks, der Darstellung komplexer gedanklicher Zusammenhänge und der argumentativen Inter- aktion sowie der eigenen künstlerisch-praktischen Gestaltung und deren Reflexion. Im Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis werden die Gegenstände des Studiums in einen transdisziplinären Kontext gestellt und in zeitgenössischen kulturwis- senschaftlichen Diskursen verortet.
Im freien Wahlmodul kann von den Studierenden eine weitere Schwerpunktsetzung vor- genommen werden, indem sie ihren Studien- und Interessenschwerpunkten folgend aus dem Lehrangebot der Hochschule - auch aus dem Bereich Schlüsselkompetenzen - vier Lehrveranstaltungen wählen. Im Studienbereich Kultur, Politik, Organisation werden kul- turpolitsche Grundlagen zu Strukturen und Akteur*innen der Kulturlandschaft vermittelt ebenso wie theoretische und praxisbezogene Kenntnisse zur Kulturpolitik in Deutschland
turvermittlung. Im Modul Arbeitsfeld Kultur und berufliche Profilierung lernen Strukturen und Profile des Arbeitsfeldes Kultur kennen und analysieren diese, um eigene berufliche Perspektiven zu entwickeln.
§ 3
Studienbeginn, Studiendauer, Umfang und Gliederung des Studiums
(1) Das Studium im Bachelor-Studiengang KKP kann nur zum Wintersemester aufgenom- men werden.
(2) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfung beträgt drei Studienjahre (6 Semester). Innerhalb des Studiums sind 180 LP zu erwerben. Das Studium ist so struk- turiert, dass in der Regel 30 LP pro Semester zu erwerben sind.
(3) Das Studium gliedert sich in Module. Es sind insgesamt 18 Module zu studieren, von denen 17 mit einer Modulprüfung oder Teilmodulprüfungen abzuschließen sind. Integraler Teil des Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) von zwölf Wochen Dauer. Näheres regelt die Praktikumsordnung.
(4) Die im Anhang dargelegte Gesamtübersicht der Studienstruktur sowie die sich daran an- schließende Ausgestaltung der Studieninhalte (Module) repräsentiert die intendierte in- haltliche Struktur des Studiums.
(5) Sofern für ein Teilmodul bzw. eine Lehrveranstaltung die Anwesenheitspflicht im Modul- handbuch vorgesehen ist, sind pro Teilnehmendem/r nicht mehr als zwei unentschuldigte Fehltermine erlaubt. Bei Blockveranstaltungen müssen die Teilnehmenden mindestens 80% der Unterrichtszeit anwesend sein.
§ 4
Studienberatung
Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Studiengang haupt- amtlich Lehrenden bieten eine Studienberatung an, in erster Linie durch regelmäßige Sprech- stunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunde nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern auch für die Planung des eigenen Studiums und insbesondere für alle fachlichen Probleme und Fragen ihres Studiums zu nutzen.
§ 5 Praktikum
(1) Zum Studium gehört ein zwölfwöchiges bzw. zwei sechswöchige berufsorientierende Praktika in Vollzeit. Ziel des Praktikums ist es, den Studierenden eine praxisnahe Vorstel- lung kulturorganisatorischer bzw. künstlerischer und kultureller Arbeitsfelder zu vermit- teln; sie sollen soziale und betriebliche Strukturen in Kultur- und Medieneinrichtungen kennen lernen. Das Praktikum soll dazu dienen, den Studierenden Orientierungshilfe bei der Wahl ihrer Studienschwerpunkte und ihrer späteren Berufsausrichtung zu geben.
(2) Das Praktikum wird in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. In der Re- gel suchen sich die Studierenden ihre Praktikumsstelle selbst; die/ der Beauftragte für das Modul Praktikum/Praktika des Instituts für Kulturpolitik im Fachbereich 2 Kulturwissen- schaften und Ästhetische Kommunikation ist ggf. behilflich.
(3) Ein Praktikumsbericht über die gesamten 12 Praktikumswochen schließt das Praktikums- modul ab. Dieser ist eine kritische Reflexion des Praktikums/der Praktika vor dem Hinter- grund des jeweiligen kulturellen Feldes im Umfang von 5-10 Seiten (1800 Wörter). Er ist mit allen Anlagen bei der/dem Praktikumsbeauftragten sowohl in ausgedruckter Form als auch elektronisch einzureichen.
Mentorin / des Mentors nachgewiesen.
(5) Alles Weitere regelt die Praktikumsordnung für die Studiengänge Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus und Szenische Künste (PrO).
§ 6
Bachelormodul
(1) Die Bachelorarbeit wird in einem Fach, das in den Studienbereichen studiert wird, ge- schrieben. Sie kann, aber muss nicht in thematischem Zusammenhang mit Seminaren stehen, die im Laufe des Studiums besucht wurden. Sie soll in der Regel im Anschluss an das fünfte Studiensemester geschrieben werden. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 9 Wochen. Näheres ist in der PO §§ 21aff. geregelt.
(2) Nachdem die Bachelorarbeit von den Prüfenden begutachtet worden ist, wird ein Ba- chelorkolloquium durchgeführt. Gegenstand des Bachelorkolloquiums ist die Bachelorar- beit. Die Studierenden nehmen hier zuerst in einem ca. zehnminütigen Vortrag zu den Einwänden und sonstigen Darlegungen der Gutachten Stellung und diskutieren dann mit den Prüfern zusammen mindestens 20 Minuten über die damit angesprochenen und wei- tere mit der Thematik der Bachelorarbeit verbundene Fragen. Sie sollen dabei zeigen, dass sie in der Lage sind, im Gespräch zu den entsprechenden Gegenständen kritisch reflektierend Stellung zu nehmen.
§ 7
Lehr- und Lernformen
(1) Vorlesungen vermitteln grundlegende Kenntnisse über Probleme, Gebiete, Epochen oder Theorien oder erschließen speziellere Themen und Fragestellungen aus einzelnen dieser Gebiete. Sie haben zum Teil interdisziplinären Charakter, d. h. sie werden ggf. von Leh- renden verschiedener Fächer gemeinsam durchgeführt.
(2) Seminare dienen der vertiefenden exemplarischen Erarbeitung ausgewählter Problembe- reiche aus einem Fachgebiet durch gemeinsame Textlektüre, Textinterpretation, prakti- sche Übungen und gemeinsame Diskussion. Sie machen mit Grundbegriffen, Methoden und speziellen Wissensbeständen des Faches vertraut und führen die Studierenden in entsprechende Arbeitsweisen im Umgang mit den jeweiligen Gegenständen bzw. in den jeweiligen Bereichen ein.
(3) Übungen vermitteln und erweitern praktische und künstlerische Kompetenzen.
(4) Tutorien begleiten Vorlesungen und Seminare unter studentischer Anleitung und schaffen die Möglichkeit zu „hierarchiefreieren“ Diskussionen über Inhalte und Formen des Studi- ums.
(5) (Interdisziplinäre) Ringvorlesungen eröffnen die Möglichkeit, Themen und Problemstel- lungen aus der Perspektive unterschiedlicher Lehrender und unterschiedlicher Fächer zu erkunden und dabei zu lernen, einem interdisziplinären Dialog, der ohne die Sicherheit einer gemeinsamen Fachterminologie geführt wird, zu folgen.
(6) Kolloquien dienen zur Einführung in und Einübung von wissenschaftliche(r) For- schungstätigkeit.
(7) Projekt im Projektsemester
Die Studierenden und Studenten werden in einem Projektstudium mit wissenschaftlichen und ästhetisch-praktischen Fragen der Recherche, Konzeption, Realisation und Präsen- tation von künstlerisch-wissenschaftlichen Projekten vertraut gemacht. Sie lernen, theo- retische Problemstellungen durch praktische Versuchsanordnungen zu untersuchen und zu reflektieren.
und künstlerische Praxis – Kulturpolitik im internationalen Vergleich“
§ 8
Gegenstand und Ziel des Studiums
(1) Die Universität Hildesheim (Fachbereich Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommu- nikation) bietet durch die Fokussierung des sechssemestrigen Curriculums in Hildes- heim und durch eine einjährige Partnerlandphase bestehend aus AuslandssStudium und -praktikum ein abgestimmtes Lehrangebot an, das nach erfolgreichem Abschluss den Erwerb des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang „Kulturwis- senschaften und künstlerische Praxis“, Studienvariante „Kulturpolitik im internationalen Vergleich“ (KKP-Plus)“ an der Universität Hildesheim ermöglicht.
Über die in § 2 ausgeführten Gegenstände und Ziele hinaus ermöglicht die Studienvari- ante KKP-Plus den Absolventinnen und Absolventen als künftigen Kunst- und Kultur- schaffenden, sich für Aufgaben des deutschen bzw. internationalen Kultur- und Kunstaustauschs zu qualifizieren. Die Studieninhalte, zu denen die Kenntnis der Spra- che und Kultur, die fachspezifischen Themen des jeweiligen Partnerlandes sowie die nachgewiesene Bereitschaft zu Flexibilität und Mobilität zählen, tragen zum Erwerb spe- zifischer Kompetenzen bei. Neben Kenntnissen der vergleichenden Kulturpolitikfor- schung und des diverskulturellen Kulturmanagements werden Aspekte wie Kulturaus- tausch und Kulturdialog, Kooperation und Koproduktion international für das spätere Be- rufsleben nutzbar gemacht sowie ein vertieftes theoretisches als auch praxisbezogenes Verständnis von divergierenden Systemen von Kultur und Bildung innerhalb gesell- schaftlicher Gefüge hergestellt. Die Studienvariante KKP-Plus qualifiziert damit auf be- sondere Weise für Tätigkeiten in den Bereichen internationale Kulturvermittlung, Kultur- organisation und Kulturmanagement.
Die Studierenden der Bachelor Plus-Studienvariante (KKP-Plus) verbringen drei Studi- enjahre an der Universität Hildesheim und ein Studienjahr im Ausland. Dabei werden die ersten vier Semester sowie die letzten zwei (siebtes und achtes) an der Universität Hil- desheim, das fünfte und sechste im Partnerland absolviert.
§ 9
Studienbeginn, Studiendauer, Umfang und Gliederung des Studiums
(1) Das Studium in der KKP-Plus beginnt zum 3. Semester nach Zulassung infolge eines Auswahlverfahrens im 2. Semester. Quereinstiege sind möglich, näheres regelt die Aus- wahlordnung. Das dritte Bachelorjahr findet im jeweiligen Partnerland statt. Die Studie- renden der Studienvariante KKP-Plus verpflichten sich daher zu zwei Auslandssemes- tern im Partnerland. Die Studierenden sind je nach Variante A oder B und abhängig von den jeweiligen Bestimmungen der Partnerhochschule bis zu zwei Semester auch an der Partnerhochschule eingeschrieben.
(2) Das Studium in der Studienvariante KKP-Plus gliedert sich in 3 Bestandteile:
1. Internationalisiertes Curriculum in Hildesheim
Die Studierenden der Studienvariante KKP-Plus müssen insgesamt vier Lehrveranstal- tungen besuchen, die einen thematischen Bezug zu kulturpolitischen Ebenen und Wir- kungsweisen künstlerischer Praxis im internationalen Vergleich aufweisen. Davon muss eine Lehrveranstaltung in der Regel am Institut für Kulturpolitik vor Bewerbung um einen Studienplatz in die Studienvariante im ersten oder zweiten Semester, mindestens zwei Lehrveranstaltungen müssen im dritten und vierten Semester, d.h. vor der Partnerland-
nerlandphase, absolviert werden. Mindestens eine der Lehrveranstaltungen muss vor Beginn der Partnerlandphase, also bis Ende des vierten Fachsemesters, mit einer Haus- arbeit als Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Diese vier Lehrveranstaltungen wer- den in der Regel dem Basismodul Kulturpolitik, dem Aufbaumodul Kulturpolitik (inter- )national / Kulturmanagement oder dem Modul Zeitgenössische Diskurse und Praktiken:
Diversität, Globalität und Transkulturalität zugeordnet. Mit der Studienplatzannahme in der Studienvariante KKP-Plus stimmen die Studierenden zu, sich auf die Auseinander- setzung mit kulturpolitischen Ebenen und Wirkungsweisen künstlerischer Praxis im in- ternationalen Vergleich zu spezialisieren. Das freie Wahlmodul dient der Vertiefung die- ser Bestrebungen und ist auf den Studienbereich Kulturpolitik auszurichten.
Die Studierenden der Studienvariante KKP-Plus besuchen zur fachlichen und interkultu- rellen Vor- und Nachbereitung ein fachbezogenes Kolloquium, das jeweils im dritten, vierten und siebten Semester zu absolvieren ist. Kann ein Kolloquiumstermin nicht wahr- genommen werden, ist eine Ersatzleistung zu erbringen, die in Absprache mit der bzw.
dem Programmbeauftragten festgelegt wird.
Das dreisemestrige Kolloquium bildet den Inhalt des freien Wahlmoduls.
Vor dem Eintritt in die Partnerlandphase sollen sich die Studierenden hinreichende Kenntnisse in der Studiensprache des Partnerlandes aneignet haben.
2. Partnerlandphase: Für deren Gestaltung besteht Wahlpflicht aus zwei Programmvari- anten.
Variante A:
Der Aufenthalt im Partnerland umfasst eine Studienphase an der Partnerhochschule im Umfang von 2 Semestern sowie eine Praktikumsphase im Umfang von mindestens 6 Wochen. Im Studium sind Studienleistungen im Umfang von 35 LP zu erbringen; das entspricht Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 7 SWS. Als Prüfungsleistungen sind 2 Hausarbeiten (10 – 15 Seiten) in der Sprache des Studienprogramms der Partnerhoch- schule oder äquivalente Leistungen zu verfassen, für die jeweils ein Arbeitsaufwand von 6 LP veranschlagt wird. Damit werden in der Studienphase insgesamt 47 LP erworben.
Die Studienphase wird ergänzt durch ein mindestens sechswöchiges berufsorientieren- des Praktikum im Partnerland (= 10 LP). Das Praktikum kann sowohl außerhalb der Vor- lesungszeit als auch semesterbegleitend mit einem Stundenkontingent von 240 Stunden (6 Wochen) absolviert werden. Im Anschluss an das Praktikum ist innerhalb von 8 Wo- chen als Prüfungsleistung statt eines Berichts eine Hausarbeit (10-15 Seiten) zu verfas- sen, die sich auf die während des Praktikums gewonnenen Erkenntnisse bezieht. Das Thema der Hausarbeit ist mit der oder dem Programmbeauftragten abzusprechen. Die Hausarbeit wird in der Regel auf Deutsch verfasst und ist bei der bzw. dem Programm- beauftragten einzureichen. Für sie wird ein Arbeitsaufwand von 3 LP veranschlagt.
Variante B:
In Variante B sind Studien- und Praktikumsphase gleich gewichtet. Der Aufenthalt im Partnerland umfasst in dieser Variante eine Studienphase an der Partnerhochschule im Umfang von ca. einem Semester sowie eine Praktikumsphase im Umfang von insgesamt mindestens 16 Wochen. Im Studium sind Studienleistungen im Umfang von 25 LP zu erbringen; das entspricht Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 5 SWS. Als Prüfungs- leistungen ist eine Hausarbeit (10 – 15 Seiten) in der Sprache des Studienprogramms der Partnerhochschule oder eine äquivalente Leistung zu verfassen, für die ein Arbeits- aufwand von 6 LP veranschlagt wird. Damit werden in der Studienphase insgesamt 31 LP erworben. Die Studienphase wird ergänzt durch ein Praktikum bzw. durch 2 Praktika im Gesamtumfang von mindestens 16 Wochen (insgesamt 26 LP). Das Praktikum bzw.
die Praktika können sowohl außerhalb der Vorlesungszeit als auch semesterbegleitend mit einem Stundenkontingent von 640 Stunden (16 Wochen) absolviert werden. Im An- schluss an das Praktikum bzw. die Praktika ist innerhalb von 8 Wochen als Prüfungs- leistung statt eines Berichts eine Hausarbeit (10-15 Seiten) zu verfassen, die sich auf
arbeit ist mit der oder dem Programmbeauftragten abzusprechen. Die Hausarbeit wird in der Regel auf Deutsch verfasst und ist bei der bzw. dem Programmbeauftragten ein- zureichen. Für sie wird ein Arbeitsaufwand von 3 LP veranschlagt.
Leistungs- erwerb
Variante A ECTS
Studium im Part- nerland
Lehrveranstaltungen im Umfang von in der Summe mindes- tens 7 SWS oder äquivalente Formate
2 Hausarbeiten (jeweils 10-15 Seiten) oder äquivalente Leis- tung (in der Sprache des Studienprogramms der Partner- hochschule)
35 12
Praktikum im Part- nerland
6 Wochen Praktikum
1 Hausarbeit zum Praktikum (10-15 Seiten) auf Deutsch
10 3
Leistungs- erwerb
Variante B ECTS
Studium im Part- nerland
Lehrveranstaltungen im Umfang von in der Summe mindes- tens 5 SWS oder äquivalente Formate
1 Hausarbeit (jeweils Seite 10-15) oder äquivalente Leistung (in der Sprache des Studienprogramms der Partnerhoch- schule)
25 6
Praktikum im Part- nerland
16 Wochen in der Regel aufgeteilt auf maximal 2 Praktika 1 Hausarbeit zum Praktikum (Seite 10-15) auf Deutsch
26 3
3. Bachelorarbeit mit einem internationalen Bezug. Weiterführende Erläuterung in § 12.
(3) In der Partnerlandphase sind 60 Leistungspunkte zu erbringen. Der Abschluss der Prü- fungsleistungen aus der Partnerlandphase hat bis zum Beginn des siebten Semesters, d.h. spätestens zum 31.10. (Ausschlussfrist) des auf die Partnerlandphase folgenden Wintersemesters zu erfolgen. Die in § 9 (2) genannte 8-Wochen-Frist für die Hausarbeit zum Praktikum behält ihre Gültigkeit. Die Übermittlung der LP zu den Studien- und Prü- fungsleistungen und der Gesamtnachweis über die 60 Leistungspunkte erfolgt bis 15.12.
des auf die Partnerlandphase folgenden Wintersemesters durch den oder die Pro- grammbeauftragte, der oder die die Daten schriftlich oder elektronisch an das Prüfungs- amt meldet. Nur der Nachweis über die vollständige Punktzahl berechtigt zum Fortset- zen des Studiums in der Studienvariante KKP-Plus.
Kann die oder der Studierende die Leistungspunkte nicht fristgerecht gegenüber dem Prüfungsamt nachweisen, hat der oder die Studierende vor Verstreichen der Frist den oder die Programmbeauftragte darüber zu informieren. Die oder der Programmbeauf- tragte gibt der oder dem Studierenden in einem Beratungsgespräch Gelegenheit, die Gründe für das Nichterbringen der 60 LP zeitnah zu erläutern. Hat die oder der Studie- rende die Verzögerung nicht zu vertreten, soll ihm oder ihr die Gelegenheit gegeben werden, das Studium in der Studienvariante KKP-Plus - gegebenenfalls unter Auflagen - fortzusetzen. Entscheidung, Begründung, und eventuelle Auflagen sind durch die oder den Programmbeauftragten gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt aktenkundig zu machen.
Erfolgt keine fristgerechte Stellungnahme seitens der oder des Studierenden oder sind die durch die oder den Studierenden gemachten Angaben nicht ausreichend belegt, um das Studium in der Studienvariante fortzusetzen, teilt die oder der Programmbeauftragte dem Prüfungsamt dies unverzüglich mit. Dies hat die Rückschreibung in die sechsse- mestrige Studienvariante „Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis“ zur Folge.
behelfsbelehrung zu versehen.
§ 10
Wechsel des Partnerlandes
Ein Wechsel des Partnerlandes nach Beginn der Partnerlandphase ist nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf vorherigen Antrag des oder der Studierenden das Part- nerland gewechselt oder durch ein weiteres ergänzt werden. Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Programmbeauftragte oder den Programmbeauftragten zu richten. Der Wechsel bzw. die Ergänzung des Partnerlandes darf dem Partnerprogramm nicht zum Nachteil gerei- chen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt im zu prüfenden Einzelfall der oder dem Pro- grammbeauftragten. Wird dem Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Partnerlandes statt- gegeben und die Studienvariante mit Teilleistungen in beiden Partnerländern erfolgreich ab- geschlossen, sind beide Partnerländer in den Studienabschlussdokumenten zu erwähnen.
Wird dem Antrag nicht stattgegeben, so ist dies dem oder der Studierenden schriftlich zur Kenntnis zu geben. Entscheidung, Begründung, und eventuelle Auflagen sind in jedem Fall durch die oder den Programmbeauftragten gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt akten- kundig zu machen.
§ 11 Studienberatung
Über die in § 4 getroffenen Regelungen hinaus, verfügt die Bachelor Plus-Studienvariante über eine_n eigene_n Programmbeauftragten, die bzw. der auch für die Studienberatung der Stu- dierenden der Studienvariante KKP-Plus zuständig ist. Durch regelmäßige Gespräche mit der bzw. dem Programmbeauftragten wird die hochschulübergreifende Studienplanung unter- stützt.
§ 12 Bachelormodul
(1) Die Bachelorarbeit wird in der Regel am Institut für Kulturpolitik geschrieben. Mindes- tens eine_r der Prüfenden muss Lehrende_r am Institut für Kulturpolitik sein.
(2) Die Arbeit muss sich thematisch mit einer Forschungsfrage im Kontext von kulturpoliti- schen Ebenen und Wirkungsweisen künstlerischer Praxis im internationalen Vergleich beschäftigen. Ein direkter Bezug zur Partnerlandphase ist anzuraten aber nicht ver- pflichtend.
(3) Die Bachelorarbeit sowie das Bachelorkolloquium wird in der Regel in deutscher Spra- che verfasst bzw. absolviert.
§ 13
Übergangsregelungen / Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Neufassung der Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 ihr Studium an der Universität Hildesheim aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Studienordnung in der bisher geltenden Fassung (Verkündungsblatt Heft 129 – Nr. 8 / 2017 vom 26.10.2017) unter Beachtung der Regelung des Absatzes 2 außer Kraft.
(2) Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung begonnen haben, kön- nen ihr Studium innerhalb von sechs Semestern nach Wirksamwerden dieser Ordnung
nach dieser Neufassung der Studienordnung fortsetzen. Ein Wechsel zurück ist ausge- schlossen.
Anlage 1
Studienstruktur und Modulkatalog
Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Kulturwis- senschaften und künstlerische Praxis im Fachbereich Kul- turwissenschaften und Ästhetische Kommunikation
Strukturübersicht
Abkürzungen:
LV = Lehrveranstaltung LP = Leistungspunkt
SWS = Semesterwochenstunden
Veranstaltungsformen: Anzahl SWS LP
Vorlesung, Seminar, Kolloquium, Übung 1 LV/2 SWS 3 LP
Seminar + praktische Übung 2 LV/4 SWS 6 LP
Seminar + doppelte praktische Übung 3 LV/6 SWS 9 LP
Modulgrößen:
Kleines Modul 2 LV/4 SWS 6 LP
Mittleres Modul 3 LV/6 SWS 9 LP
Grosses Modul 3 LV/ 8 SWS 12 LP
Studienbereiche und ihre Modulzusammensetzung
1. Künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr
1.-4. Modul: Das künstlerisch-wissenschaftliche Basisjahr setzt sich aus vier Modulen zusammen, zu- sammen 30 LP ergeben müssen (siehe Modultableau)
2. Künstlerisch-wissenschaftliches Hauptfach
1.-4. Modul: Das künstlerisch-wissenschaftliche Hauptfach setzt sich aus vier Modulen zusammen, die je nach Fach variieren und zusammen 30 LP ergeben müssen (siehe Modultableau)
3. Künstlerisch-wissenschaftliches Beifach
1.-3. Modul: Das künstlerisch-wissenschaftliche Beifach setzt sich aus drei Modulen zusammen, die je nach Fach variieren und zusammen 21 LP ergeben müssen (siehe Modultableau).
4. Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis
Der Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis setzt sich aus folgenden drei Modulen zu- sammen, die in der Summe 54 LP ergeben:
1. Modul: Zeitgenössische Praktiken und Diskurse: 5 Wahlpflichtmodule aus denen 3 belegt werden
müssen 18 SWS 27 LP
2. Modul: Projektmodul 8 SWS 18 LP
3. Modul: Freies Wahlmodul 6 SWS 9 LP
5. Studienbereich Kultur, Politik, Organisation
Der Studienbereich Kulturpolitik setzt sich aus folgenden drei Modulen zusammen, die in der Summe 30 LP ergeben:
1. Modul: Kulturpolitik (inter-)national /Kulturmanagement 6 SWS 9 LP 2. Modul: Arbeitsfeld Kultur und berufliche Profilierung 4 SWS 6 LP
3. Modul: Praktikum/Praktika 15 LP
6. Bachelormodul
Für die Bachelorarbeit stehen neun Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung (siehe § 22a, Abs. 4 PO).
Es werden 15 Leistungspunkte für das Erstellen der Arbeit (12 LP) und deren Verteidigung im Bachelor- kolloquium (3 LP) vergeben.
Es müssen insgesamt 17 Module mit Modulprüfungen oder Teilmodulprüfungen im künstlerische-wissen- schaftlichen Basisjahr, in den Fächern, und im Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis abgeschlossen werden. Zudem müssen ein Praktikumsmodul sowie das Bachelormodul abgeschlossen werden – insgesamt 18 Module – um die benötigten 180 Leistungspunkte zum Abschluss des Studiums zu erlangen.
Eine Liste der Modulverantwortlichen steht online auf der Homepage des Fachbereichs 2 zur Verfügung:
https://www.uni-hildesheim.de/fb2/studium/studienorganisation-faq//
Inhalt
Künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr 4 Module /30 LP /20 SWS
Hauptfachangebot Bildende Kunst 4 Module /30 LP /20 SWS Beifachangebot Bildende Kunst 3 Module / 21 LP / 14 SWS
Hauptfachangebot Literatur 4 Module /30 LP /20 SWS
Beifachangebot Literatur 3 Module / 21 LP / 14 SWS
Hauptfachangebot Medien 4 Module /30 LP /20 SWS
Beifachangebot Medien 3 Module / 21 LP / 14 SWS
Hauptfachangebot Musik 4 Module /30 LP /22 SWS
Beifachangebot Musik 3 Module / 21 LP / 13 SWS
Hauptfachangebot Theater 4 Module /30 LP /20 SWS
Beifachangebot Theater 3 Module / 21 LP / 14 SWS
Studienbereich Transdisziplinarität in Theorie und Praxis 7 Module / 57 LP / 36 SWS Studienbereich Kultur, Politik, Organisation 3 Module /27 LP /10 SWS
Bachelormodul 1 Modul/15 LP
Anlage:
Modulhandbuchergänzung für die Bachelor Plus-Studienvariante „Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis – Kulturpolitik im internationalen Vergleich“
BA Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches
Basisjahr (30 LP)
1. Modultableau
Modul Inhalt LP
Modul 1.1:
Starting Point Einführung in die künstlerische
Praxis 2 SWS/
3 LP Modul 1.2a - e:
Basismodul künstlerisch- wissenschaftliches Hauptfach
Einführung in das wissen- schaftliche Arbeiten, fachbezo- gen vom jeweiligen Hauptfach aus
6 SWS/
9 LP
Modul 1.3:
Basismodul Kulturwis- senschaften
Einführung in die Kulturwis-
senschaften 8 SWS/
12 LP Modul 1.4:
Basismodul Kulturpoli- tik/Kulturmanagement
Einführung in Kulturpolitik und
Kulturmanagement 4 SWS/
6 LP 20 SWS 30 LP
2. Modulhandbuch künstlerisch-wissenschaftliches Basis- jahr
Starting Point
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.1
Basismodul Starting Point Inhaltliche Be-
schreibung Einführung in die künstlerische Praxis wie auch in Kon- zepte der Vermittlung und des Verhältnisses von Theorie und Praxis
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erwerben Kompetenzen zur Durchfüh- rung von künstlerischen Projekten, sie lernen künstleri- sche Praktiken kennen und reflektieren diese.
empfohlenes Se-
mester 1. Semester
TM 1 Projekt: Starting Point Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
2 SWS / 3 LP 22,5 KStd 67,5 SSt Leistungsnachweise
Studium aktive regelmäßige Teilnahme, Anwesenheit, (künstleri- sche) Präsentation mit schriftlicher oder mündlicher Re- flexion nach dem Ermessen des*der Dozierenden Leistungsnachweise
Prüfung keine
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot
Immer im Wintersemester
Basismodule der Hauptfächer
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.2a
Basismodul Bildende Kunst und Kunstwissenschaft Inhaltliche Be-
schreibung
Einführung in Theorien und Methoden der Kunstge- schichte und Kunstwissenschaft
Qualifikations- und Kompetenzziele
Den Studierenden wird an ausgewählten Werk- und Themenbeispielen Überblickswissen im Bereich der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft vermittelt. Sie werden mit kunstwissenschaftlichen Theorien, Metho- den und Fragestellungen vertraut gemacht, um diese in
kulturwissenschaftlichen Zusammenhängen handhaben zu können.
empfohlenes Se- mester
1.-2. Semester
TM 1 Vorlesung/ Seminar: Einführung in die Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar: Einführende kunstwissenschaftliche Auseinan- dersetzung mit einem ausgewählten Themenkomplex 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Tutorium: Einführung in das kunstwissenschaftliche Ar- beiten
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Unbenotete Hausarbeit Bemerkungen / Vo-
raussetzungen keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot
jährlich
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.2b
Basismodul künstlerisch-wissenschaftliches Hauptfach: Literatur 6 SWS / 9 LP
Inhaltliche Be- schreibung
Schreib- und Leseprozesse, kultur- und literaturwis- senschaftliche Perspektiven auf Lesen und Schreiben Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erwerben ein Überblicks- und Grundlagenwissen zu den die Kulturtechniken Schrei- ben und Lesen betreffenden historischen und wissen- schaftlichen Aspekten. Daneben erhalten sie Einblicke in die Schreib- und Leseforschung, die es ihnen erlau- ben, Prozesse des Schreibens und Lesens differenziert zu analysieren.
empfohlenes Se-
mester 1./2. Semester
TM 1 Vorlesung/Seminar:
Einführung in die Kulturwissenschaft der Literatur (22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Vorlesung/ Seminar:
Schreibszenen 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Vorlesung/ Seminar:
Leseszenen 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zurechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpa- pier, Protokoll, Vorspiel u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
TM 1 und 2 sofern Seminar: Anwesenheitspflicht Leistungsnachweise
Prüfung
Unbenotete Hausarbeit Bemerkungen / Vo-
raussetzungen
keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot Jährlich
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.2c
Basismodul künstlerisch wissenschaftliches Hauptfach Medien Inhaltliche Be-
schreibung Einführende Auseinandersetzung mit Medienformaten und Medienpraktiken als künstlerisch-reflexive Formen.
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden werden in die Lage versetzt, analyti- sche und künstlerische Formen der Auseinandersetzung mit verschiedenen Medienformaten zu verbinden. Im Fokus stehen dabei Film und Bewegtbild.
empfohlenes Se-
mester 1.-2. Semester
TM 1 Seminar: Einführung in das medienwissenschaftliche Arbeiten
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar: Bildkonzeption in theoretischer Perspektive 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Übung: künstlerische-reflexive Verfahren der Medien- analyse
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive regelmäßige Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zurechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben, Präsentation u.ä.) nach dem Ermessen des / der Dozierenden
Leistungsnachweise Prüfung
Unbenotete Hausarbeit
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot
jährlich
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.2d
Basismodul Musik Hauptfach Inhaltliche Be-
schreibung Einführung in die Arbeitsfelder der Musikwissenschaft unter Berücksichtigung kulturwissenschaftlicher Frage- stellungen sowie eine Veranstaltung aus den Bereichen der historischen oder systematischen Musikwissen- schaft oder der Musikethnologie und eine praktische Übung
Qualifikations- und Kompetenzziele
Die Studierenden werden in die Felder der Musikwis- senschaft eingeführt und lernen Techniken und Metho- den des musikwissenschaftlichen Arbeitens kennen und anwenden. Sie machen sich exemplarisch mit Frage- stellungen der historischen oder systematischen Musik- wissenschaft bzw. der Musikethnologie vertraut und re- flektieren diese anhand der jeweiligen Methoden.
In der Übung sammeln sie erste Erfahrungen im Be- reich der musikalischen Praxis und lernen die Ver- schränkung von Theorie und Praxis als Grundprinzip des Studiums kennen.
empfohlenes Se-
mester 1.-2. Semester
TM 1 Seminar:
Einführung in die Musikwissenschaft 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar/Vorlesung:
Historische oder systematische Musikwissenschaft oder Musikethnologie
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Praktische Übung möglichst in thematischer Verbindung mit TM2:
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium TM1: aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individu- ell zurechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesen- papier, Rechercheauftrag, Protokoll, Hausaufgaben) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
TM3: aktive Teilnahme
Leistungsnachweise
Prüfung TM2: Unbenotete Hausarbeit von 7-10 Seiten zu einem Thema aus dem Seminar-/Vorlesungszusammenhang
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot jährlich
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.2e
Basismodul Theater Hauptfach Inhaltliche Be-
schreibung Einführung in die grundlegenden Theorien und Metho- den der Theaterwissenschaft und Überblick über die Gegenstandsbereiche des Faches
Qualifikations- und Kompetenzziele
Die Studierenden erwerben das Grundlagenwissen der Theatertheorie und der Theatergeschichte. Sie werden für den reflektierten Umgang mit unterschiedlichen Theaterbegriffen und Theaterformen qualifiziert und in die Methoden der Analyse von Theater eingeführt Die Studierenden erzielen die Kompetenz, ihr eigenes The- aterverständnis zu formulieren und zu kritisieren, um anhand des zeitgenössischen Theaters eigene Frage- stellungen zu entwickeln und zu untersuchen.
empfohlenes Se- mester
1.-2. Semester
TM 1 Vorlesung:
Einführung in die praktische Theaterwissenschaft 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar:
Einführung in die Aufführungsanalyse 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Seminar:
Grundbegriffe des Theaters 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive regelmäßige Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zurechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben, (künstlerische) Präsentation u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozie- renden
Leistungsnachweise Prüfung
Unbenotete Hausarbeit Bemerkungen / Vo-
raussetzungen
keine
Präsenz des Moduls
im Studienangebot jährlich
Basismodul Kulturwissenschaften
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.3
Basismodul Kulturwissenschaften 8 SWS/12 LP
Inhaltliche Be-
schreibung Einführung in zentrale Theorien, Begriffe und Methoden der Kulturwissenschaften und das damit verbundene wissenschaftliche Arbeiten sowie Beginn einer Ausei- nandersetzung mit künstlerisch-ästhetischen und wis- senschaftlichen Erkenntnismethoden.
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erwerben ein Überblicks-und Grundla- genwissen zu kulturwissenschaftlichen Forschungsrich- tungen und -fragen. Sie werden in die Lage versetzt, ihre Kenntnisse bei der Beobachtung, Beschreibung und Interpretation vergangener wie zeitgenössischer kultu- reller Phänomene anzuwenden und zwischen unter- schiedlichen Verfahren der Erkenntnisgewinnung zu un- terscheiden.
empfohlenes Se- mester
1.-2. Semester TM1: Einführung in
die Kulturwissen- schaften
Vorlesung und Tutorium:
Einführung in die Kulturwissenschaften / Kulturtheorie / Kulturphilosophie / Kulturgeschichte mit begleitendem und verpflichtendem Tutorium.
4 SWS / 6 LP (45 KStd : 135 SSt) TM2: Ästhetische
Praxis als Gegen- stand und Methode kulturwissenschaft- licher Forschung
Ringvorlesung:
VertreterInnen der Institute stellen eigene Forschungs- zugänge und Beispiele vor, die ästhetische Praxis als Gegenstand und Methode der Kulturwissenschaften zei- gen.
2 SWS/ 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) TM3: Methoden der
Kulturwissenschaf- ten
Seminar:
Ausgewählte und für die Kulturwissenschaften übergrei- fende Methoden werden als Grundlage für das eigene wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorgestellt und eingeübt.
2 SWS/ 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
8 SWS / 12 LP 90h
270h
Leistungsnachweise
Studium aktive regelmäßige Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zurechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
TM3: Anwesenheitspflicht Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit (ca. 3000 Wörter) oder Klausur oder münd- liche Prüfung.
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot jedes Semester
Basismodul Kulturpolitik/Kulturmanagement/
Kulturvermittlung
Studienbereich 1: künstlerisch-wissenschaftliches Basisjahr Modul 1.4
Basismodul Kulturpolitik / Kulturmanagement / Kulturvermittlung 4 SWS / 6 LP
Inhaltliche Be-
schreibung: Einführung in die Strukturen, zentralen Begrifflichkeiten und Diskurse in Kulturpolitik, Kulturmanagement, Kul- turvermittlung und Kultureller Bildung; Einführung in die Theorie und Praktiken kritischer Kulturpolitikwissen- schaften.
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden lernen grundlegende Strukturen und Statistiken der öffentlichen, gemeinnützigen und privat- wirtschaftlichen Kultur- und Kunstlandschaften kennen sowie die Verantwortlichkeiten für Kulturpolitik, ihre ge- setzlichen Grundlagen und kulturellen und politischen Muster. Sie verstehen die Zusammenhänge zwischen künstlerischer Produktion und Kulturpolitik, Kulturma- nagement und Kulturvermittlung. Sie erhalten erste Ein- blicke in aktuelle Diskurse und grundlegende Theorien im Feld. Sie verstehen die gesellschaftspolitischen Di- mensionen von Kulturpolitik, Kulturmanagement und Kulturvermittlung.
empfohlenes Se-
mester 1.-2. Semester
TM 1: Grundlagen Kulturpolitik, Kul- turmanagement, Kulturvermittlung Inhaltliche Be- schreibung
Vorlesung
Im Team-Teaching von Kolleg*innen des Instituts durchgeführte Vorlesung zu Grundlagen in Kulturpolitik, Kulturmanagement, Kulturvermittlung und Kulturelle Bil- dung.
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) TM 2: Vertiefende
Analysen Kulturpo- litik, Kulturma- nagement, Kultur- vermittlung
Seminar
Das Seminar dient der Vertiefung von Teilaspekten und der Analyse von Praxisbeispielen in den Feldern Kultur- politik, Kulturmanagement und Kulturvermittlung/kultu- reller Bildung
(Nur Studienleistung erforderlich) 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zure- chenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, Vorspiel u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Klausur (TM1) Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot jedes Semester
Bildende Kunst
BA Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
Studienbereich 2: Hauptfach Bildende Kunst (30 LP)
1. Modultableau
Modul Inhalt LP
Modul 2.1a:
Bildende Kunst in Theo- rie und Praxis
Einführung in künstlerisch und wissenschaftlich reflektierte Praxisbereiche
mittel 6 SWS/
9 LP
Modul 2.2a:
Die Künste und ihre Me- dien
Theorien und Praxen künstleri- scher Prozesse in intermedia- len und transdisziplinären Zu- sammenhängen
mittel 6 SWS 9 LP
Modul 2.3a:
Bildende Kunst und Ver- mittlung
Theorie und Praxis der Ver-
mittlung Bildender Kunst klein 4 SWS 6 LP
Modul 2.4a:
Kunst und Bildwissen- schaft
Gegenstandsbereiche und Pro- grammatiken von Kunst und Bildwissenschaften
klein 4 SWS 6 LP 20 SWS/
30 LP
2. Modulhandbuch
Studienbereich 2: Hauptfach Bildende Kunst Modul 2.1a
Bildende Kunst in Theorie und Praxis Inhaltliche Be-
schreibung
Einführung in künstlerisch und wissenschaftlich reflek- tierte Praxisbereiche
Qualifikations- und Kompetenzziele
Die Studierenden erlangen in praktischen künstleri- schen Gestaltungsprozessen forschende Produktions- kompetenzen, die mit wissenschaftlich-theoretischem Reflexions-vermögen vor dem Hintergrund kulturwis- senschaftlicher Theorien verbunden werden.
empfohlenes Se-
mester 2.-4. Semester
TM 1 Seminar: Einführung in die künstlerischen Praxisberei- che der Bildenden Kunst (Fotografie, Grafik, Raum-In- stallation, Performance, Malerei, Zeichnung) und ihre theoretischen Fundierungen
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar: Einführung in die künstlerischen Praxisberei- che der Bildenden Kunst (Fotografie, Grafik, Raum-In- stallation, Performance, Malerei, Zeichnung) und ihre theoretischen Fundierungen
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Übung: Experimentelle künstlerisch-praktische Untersu- chungen zu einem Rahmenthema
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung (künstlerische) Präsentation mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Abgeschlossenes Modul 1.2a „Basismodul Bildende Kunst und Kunstwissenschaft“
Präsenz des Moduls im Studienangebot
jährlich
Studienbereich 2: Hauptfach Bildende Kunst Modul 2.2a
Die Künste und ihre Medien Inhaltliche Be-
schreibung
Theorien und Praxen künstlerischer Prozesse in inter- medialen und transdisziplinären Zusammenhängen
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden werden in die Lage versetzt, künstle- rische Prozesse in transdisziplinären und intermedialen Zusammenhängen der Bildenden Künste, der Medien und der populären Kultur zu entwickeln, zu reflektieren und historisch zu verorten.
empfohlenes Se-
mester 3.-6. Semester
TM 1 Seminar: Bildende Kunst und die anderen Künste (22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar: Bildende Kunst und populäre Kultur 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Übung: Konzeption und Realisation einer kulturwissen- schaftlichen Präsentation oder Publikation 2 SWS / 3 LP (22,5 KStd : 67,5 SSt)
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium
aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit (3000 Wörter) oder (künstlerische) Präsen- tation mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion Bemerkungen / Vo-
raussetzungen
Abgeschlossenes Modul 1.2a „Basismodul Bildende Kunst und Kunstwissenschaft“
Präsenz des Moduls im Studienangebot
jedes Semester
Studienbereich 2: Hauptfach Bildende Kunst Modul 2.3a
Bildende Kunst und Vermittlung Inhaltliche Be-
schreibung: Theorie und Praxis der Vermittlung Bildender Kunst Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden werden in die Lage versetzt, projekt- bezogene Konzepte zur Präsentation und Vermittlung von Bildender Kunst zu entwickeln. Sie werden mit ein- schlägigen Vermittlungspraxen der Ausstellungs- und Mediengestaltungen (Bildbände, Kataloge, CDs, Inter- netauftritte, Audioguides, Führungen) vertraut gemacht und erproben das Kuratieren von Ausstellungen oder die Vermittlung in außerschulischer künstlerischer und kul- tureller Bildung.
empfohlenes Se-
mester 3.-6. Semester
TM 1 Seminar: Untersuchung und Entwicklung von Präsentati- ons- und Vermittlungskonzepten für Bildende Kunst 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar od. Übung: Experimentelle Erprobung und kon- zeptuelle Planung von Vermittlungsstrategien
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zure- chenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit (3000 Wörter) oder (künstlerische) Präsenta- tion mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Abgeschlossenes Modul 1.2a „Basismodul Bildende Kunst und Kunstwissenschaft“
Präsenz des Moduls
im Studienangebot jedes Semester
Studienbereich 2: Hauptfach Bildende Kunst Modul 2.4a
Kunst und Bildwissenschaft Inhaltliche Be-
schreibung: Gegenstandsbereiche und Programmatiken von Kunst und Bildwissenschaften
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden lernen bildwissenschaftliche Theorien und Analyseverfahren auf Gegenstandsbereiche der Kunstwissenschaft, der Kunstpraxis und der Kunstver- mittlung anzuwenden. Sie werden in die Lage versetzt, reflexive Verfahren bildender Kunst als forschende Praxis einer visuellen Kultur der Gegenwart eigenständig zu er- proben.
empfohlenes Se-
mester 5.-6 Semester
TM 1 Seminar: Visuelle Kultur der Gegenwart 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar oder Übung: Reflexive künstlerische und wis- senschaftliche Praxis zu visuellen Phänomen der Kultur 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload Kontaktstunden (h)
Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnach-
weise Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zure- chenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier,
Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnach- weise Prüfung
Hausarbeit (3000 Wörter) oder mündliche Prüfung oder (künstlerische) Präsentation mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion
Bemerkungen /
Voraussetzungen Abgeschlossenes Modul 1.2a „Basismodul Bildende Kunst und Kunstwissenschaft“
Präsenz des Mo- duls im Studienan- gebot
jedes Semester
BA Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
Studienbereich 3: Beifach Bildende Kunst (21 LP)
1. Modultableau
Modul Inhalt LP
Modul 3.1a:
Bildende Kunst in Theo- rie und Praxis
Einführung in künstlerisch und wissenschaftlich reflektierte Praxisbereiche
groß 6 SWS/
9 LP Modul 3.2a:
Die Künste und ihre Me- dien
Theorien und Praxen künstleri- scher Prozesse in intermedia- len und transdisziplinären Zu- sammenhängen
klein 4 SWS/
6 LP
Modul 3.3a:
Bildende Kunst und Ver- mittlung
Theorie und Praxis der Ver-
mittlung Bildender Kunst klein 4 SWS/
6 LP 14 SWS/
21 LP
2. Modulhandbuch
Studienbereich 3: Beifach Bildende Kunst Modul 3.1a
Bildende Kunst in Theorie und Praxis Inhaltliche Be-
schreibung Einführung in künstlerisch und wissenschaftlich reflek- tierte Praxisbereiche
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erlangen in praktischen künstleri- schen Gestaltungsprozessen forschende Produktions- kompetenzen, die mit wissenschaftlich-theoretischem Reflexionsvermögen vor dem Hintergrund kulturwissen- schaftlicher Theorien verbunden werden.
empfohlenes Se-
mester 2.-4. Semester
TM 1 Seminar: Einführung in die künstlerischen Praxisberei- che der Bildenden Kunst (Fotografie, Grafik, Raum-In- stallation, Performance, Zeichnung, Malerei) und ihre theoretischen Fundierungen
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar: Einführung in die künstlerischen Praxisberei- che der Bildenden Kunst (Fotografie, Grafik, Raum-In- stallation, Performance, Zeichnung, Malerei) und ihre theoretischen Fundierungen
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 3 Übung: Experimentelle künstlerisch-praktische Untersu- chungen zu einem Rahmenthema
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung (künstlerische) Präsentation mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion
Bemerkungen / Vo- raussetzungen
keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot jährlich
Studienbereich 3: Beifach Bildende Kunst Modul 3.2a
Die Künste und ihre Medien Inhaltliche Be-
schreibung: Theorien und Praxen künstlerischer Prozesse in interme- dialen und transdisziplinären Zusammenhängen
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden werden in die Lage versetzt, künstleri- sche Prozesse in transdisziplinären und intermedialen Zusammenhängen der Bildenden Künste, der Medien und der populären Kultur zu entwickeln, zu reflektieren und historisch zu verorten.
empfohlenes Se-
mester 3.-6. Semester
TM 1 Seminar: Bildende Kunst und die anderen Künste 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Übung: Konzeption und Realisation einer kulturwissen- schaftlichen Präsentation oder Publikation
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload 4 SWS / 6 LP
Kontaktstunden (h)
Selbststudium (h) 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium
aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zure- chenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit oder (künstlerische) Präsentation mit schrift- licher und/oder mündlicher Reflexion
Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot jedes Semester
Studienbereich 3: Beifach Bildende Kunst Modul 3.3a
Bildende Kunst und Vermittlung Inhaltliche Be-
schreibung: Theorie und Praxis der Vermittlung Bildender Kunst Qualifikations- und
Kompetenzziele
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, projekt- bezogene Konzepte zur Präsentation und Vermittlung von Bildender Kunst zu entwickeln. Sie werden mit ein- schlägigen Vermittlungspraxen der Ausstellungs- und Mediengestaltungen (Bildbände, Kataloge, CDs, Inter- netauftritte, Audioguides, Führungen) vertraut gemacht und erproben das Kuratieren von Ausstellungen oder die Vermittlung in außerschulischer künstlerischer und kul- tureller Bildung.
empfohlenes Se-
mester 3.-6. Semester
TM 1 Seminar: Untersuchung und Entwicklung von Präsentati- ons- und Vermittlungskonzepten für Bildende Kunst 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt)
TM 2 Seminar od. Übung: Experimentelle Erprobung und kon- zeptuelle Planung von Vermittlungsstrategien
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt) Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zure- chenbarer Studienleistungen (Referat, Thesenpapier, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Er- messen des*der Dozierenden
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit (3000 Wörter) oder (künstlerische) Präsenta- tion mit schriftlicher und/oder mündlicher Reflexion Bemerkungen / Vo-
raussetzungen Keine
Präsenz des Moduls
im Studienangebot jedes Semester
Literatur
BA Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
Studienbereich 2: Hauptfach Literatur (30 LP)
1. Modultableau
Modul Inhalt LP
Modul 2.1b:
Das literarische Feld Institutionen, Strukturen und Prozesse des literarischen Fel- des
klein 4 SWS/
6 LP Modul 2.2b:
Kulturjournalismus Methoden, Formen und Medien
im Kulturjournalismus mittel 6 SWS 9 LP Modul 2.3b:
Schreibpraxis Grundformen literarischen
Schreibens klein
4 SWS 6 LP Modul 2.4b:
Poetik
Poetologische, literaturge- schichtliche und literaturwis- senschaftliche Grundlagen der literarischen Reflexion
mittel 6 SWS 9 LP
20 SWS/
30 LP
2. Modulhandbuch
Studienbereich 2: Hauptfach Literatur Modul 2.1b: Das literarische Feld Inhaltliche Beschrei-
bung Institutionen, Strukturen und Prozesse des literarischen Feldes
Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erwerben Überblickswissen und ein Methodenbewusstsein für die Beobachtung und Analyse der Aktivitäten und Entwicklungen im literarischen Feld.
Sie sind in der Lage, diese Beobachtungen und Analy- sen zur Entwicklung eigener Projekte der Literaturver- mittlung strategisch einzusetzen.
TM 1 Vorlesung/ Seminar:
Strukturen des literarischen Feldes 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Seminar:
Kritik und Diskurse 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes Semester 1./ 2. Semester
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium
aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
TM 1 und 2 sofern Seminar: Anwesenheitspflicht Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit oder Präsentation mit Reflexion Bemerkungen keine
Präsenz des Moduls im
Studienangebot jedes Semester
Studienbereich 2: Hauptfach Literatur Modul 2.2b: Kulturjournalismus Inhaltliche Beschrei-
bung Methoden, Formen und Medien im Kulturjournalismus Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden erhalten in den aufeinander aufbauen- den Teilmodulen neben einer Einführung zu Strukturen und Prozessen im Kulturjournalismus in Geschichte und Gegenwart Einblick in Theorie und Praxis kulturjournalisti- scher Methoden, Formen und Medien und werden damit in
die Lage versetzt, auch eigene kulturjournalistische Praxis konzeptualisieren, organisieren und realisieren zu können.
TM 1 Seminar/Übung:
Einführung: Geschichte und Gegenwart, Strukturen und Prozesse
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Seminar/Übung:
Methoden: Recherche, Arbeitsweisen und redaktionelle Praxis
2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 3 Seminar/Übung:
Medien: Print, Radio, TV, Online 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt empfohlenes Se-
mester 1.-4. Semester Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5h
202,5h Leistungsnachweise
Studium Kulturjournalistische Schreibaufgaben; Entwicklung bzw.
Weiterentwicklung und Organisation eigener kulturjourna- listischer Projekte (Hausarbeit mit Dokumentation und Re- flexion des jeweiligen Projekts)
TM 1, 2, 3: Anwesenheitspflicht Leistungsnachweise
Prüfung
Hausarbeit oder Präsentation mit Reflexion
Bemerkungen keine Präsenz des Moduls
im Studienangebot
jedes Semester
Studienbereich 2: Hauptfach Literatur Modul 2.3b: Schreibpraxis
Inhaltliche Beschrei-
bung Grundformen literarischen Schreibens Qualifikations- und
Kompetenzziele
Die Studierenden werden an zentrale Techniken des li- terarischen Schreibens und damit zugleich an hand- werklich orientierte Verfahren der Textanalyse herange- führt. Sie erwerben dabei grundlegende theoretische und praktische Kompetenzen im Umgang mit Literatur.
TM 1 Seminar:
Einführung ins Literarische Schreiben 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Seminar:
Literarische Techniken (Aufbaumodul; Voraussetzung:
erfolgreiche Teilnahme an TM1) 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes Semester 1./ 2. Semester
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium
aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (regelmäßige Verfassen eigener und die Analyse und Interpretation fremder Texte) nach dem Ermessen des*der Dozierenden TM 1, 2: Anwesenheitspflicht
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit oder Präsentation Bemerkungen keine
Präsenz des Moduls im
Studienangebot jährlich
Studienbereich 2: Hauptfach Literatur Modul 2.4b: Poetik
Inhaltliche Beschrei-
bung Poetologische, literaturgeschichtliche und literaturwis- senschaftliche Grundlagen der literarischen Reflexion Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden sollen mit exemplarischen Beispielen der Poetik so vertraut gemacht werden, dass sie diese im Hinblick auf die eigene literarische und kulturjourna- listische Schreibpraxis bzw. die Praxis der Literaturver- mittlung reflektieren können.
TM 1 Vorlesung/ Seminar:
Theorie der Literatur 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Vorlesung/ Seminar:
Poetik von Autor:innen, Gattungen, Genres 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 3 Seminar:
Poetologien der Gegenwart 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes Semester 3./ 4. Semester
Kennzeichnung Pflichtmodul
Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
6 SWS / 9 LP 67,5 SWS 202,5 SST Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
TM 1 sofern Seminar, TM 2 sofern Seminar, TM 3: An- wesenheitspflicht
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit oder Präsentation Bemerkungen
Präsenz des Moduls im
Studienangebot jährlich
BA Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis
Studienbereich 3: Beifach Literatur (21 LP)
1. Modultableau
Modul Inhalt LP
Modul 3.1b:
Das literarische Feld Institutionen, Strukturen und Prozesse des literarischen Fel- des
klein 4 SWS/
6 LP Modul 3.2b:
Schreibpraxis Grundformen literarischen
Schreibens klein
4 SWS 6 LP Modul 3.3b:
Poetik
Poetologische, literaturge- schichtliche und literaturwis- senschaftliche Grundlagen der literarischen Reflexion
mittel 6 SWS 9 LP
14 SWS/
21 LP
2. Modulhandbuch
Studienbereich 3: Beifach Literatur Modul 3.1b: Das literarische Feld Inhaltliche Beschrei-
bung Institutionen, Strukturen und Prozesse des literarischen Feldes
Qualifikations- und Kompetenzziele
Die Studierenden erwerben Überblickswissen und ein Methodenbewusstsein für die Beobachtung und Analyse der Aktivitäten und Entwicklungen im literarischen Feld.
Sie sind in der Lage, diese Beobachtungen und Analy- sen zur Entwicklung eigener Projekte der Literaturver- mittlung strategisch einzusetzen.
TM 1 Vorlesung/ Seminar:
Strukturen des literarischen Feldes 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Seminar:
Kritik und Diskurse 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes Semester 1./ 2. Semester
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (Referat, Protokoll, schriftliche Hausaufgaben u.ä.) nach dem Ermessen des*der Dozierenden
TM 1 und 2 sofern Seminar: Anwesenheitspflicht Leistungsnachweise
Prüfung
Hausarbeit oder Präsentation Bemerkungen keine
Präsenz des Moduls im
Studienangebot jedes Semester
Studienbereich 3: Beifach Literatur Modul 3.2b: Schreibpraxis
Inhaltliche Beschrei-
bung Grundformen literarischen Schreibens Qualifikations- und
Kompetenzziele Die Studierenden werden an zentrale Techniken des li- terarischen Schreibens und damit zugleich an hand- werklich orientierte Verfahren der Textanalyse herange- führt. Sie erwerben dabei grundlegende theoretische und praktische Kompetenzen im Umgang mit Literatur.
TM 1 Seminar:
Einführung ins Literarische Schreiben 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt )
TM 2 Seminar:
Literarische Techniken (Aufbaumodul; Voraussetzung:
erfolgreiche Teilnahme an TM1) 2 SWS / 3 LP
(22,5 KStd : 67,5 SSt ) empfohlenes Semester 1./ 2. Semester
Kennzeichnung Pflichtmodul Workload
Kontaktstunden (h) Selbststudium (h)
4 SWS / 6 LP 45 SWS 135 SST Leistungsnachweise
Studium
aktive Teilnahme, dokumentiert in Form individuell zu- rechenbarer Studienleistungen (regelmäßige Verfassen eigener und die Analyse und Interpretation fremder Texte) nach dem Ermessen des*der Dozierenden TM 1, 2: Anwesenheitspflicht
Leistungsnachweise
Prüfung Hausarbeit oder Präsentation Bemerkungen keine
Präsenz des Moduls im
Studienangebot jährlich