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Schulbuchausgabe für das Schuljahr 2017/18

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für das Glan- und Lautertal

R undschau

Mit dem AMtsblAtt de r

www.vg-lw.de

Jahrgang 18 Mittwoch, 2. August 2017 Ausgabe 31/2017

Grundschule Jettenbach, Nußbach und Wolfstein:

Die Schulbuchpakete für das Schuljahr 2017/18 der Grundschulen in Jettenbach, Nußbach und Wolfstein können am 9. und 10. August 2017 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwal- tung (vormittags von 08.30 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Besprechungszimmer Nr. 109, am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, abgeholt werden.

Grundschule Lauterecken:

Die Ausgabe der Schulbuchpakete findet am 10. August 2017

in der Zeit von 08.30 bis 11.30 Uhr im Erdgeschoss der Grundschule statt.

Grundschule St. Julian:

Die Ausgabe der Schulbuchpakete findet am 9. August 2017 in der Zeit von 08.30 bis 11.30 Uhr im Büro der Grundschule statt.

Für die Abholung des Schulbuchpaketes bringen Sie bitte neben dem Abholschein mit Zugangskennung auch Ihren Personalaus- weis mit.

Im Vertretungsfall sind eine Vollmacht und der Personalausweis vorzulegen.

Bitte denken Sie daran, die Schulbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und pfleglich damit umzugehen.

Die Leihgebühr (für die Teilnehmer an der entgeltlichen Schulbuchausleihe) wird zum 01.11.2017 von dem bei der Anmeldung angegebenen Konto abgebucht.

Bei Rückfragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne vormittags an Frau Kissel, Tel. 06382-791-318 oder per Mail: andrea.

kissel@vg-lw.de, wenden.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

Schulbuchausgabe für das Schuljahr 2017/18

an den Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein

Ein neuer interaktiver Ortsplan

für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Die Firma Bender-Verlag erstellt in Kürze für unsere Verbandsgemeinde ein neues Internetinformationsprogramm mit interaktiver Kartografie im Internet. Für die Verbandsgemeinde ergibt sich so die Möglichkeit, mit neuester Technologie ihre gesamte Infrastruktur per Mausklick interaktiv auf dem Bildschirm zu präsentieren.

Auf diesen interaktiven Ortsplan, der ein riesiges Informationsangebot bei höchstem Bedienungskomfort bietet, können die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher und Kunden von außerhalb über die Homepage der Ver- bandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein zugreifen.

Als Unternehmen und Gastgeber am Ort können Sie sich ebenfalls in dieses Programm einbinden lassen. Nicht nur, dass Sie auf diese Weise Kunden, Geschäftsfreunden, Besuchern und Gästen eine eindrucksvolle Orien- tierungshilfe bieten können, Sie machen sich in einem weiteren Umfeld bekannt und können sich außerdem im Internet effektiver vorstellen.

Zurzeit erhalten Sie im Auftrag der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein telefonisch ein unverbindliches Beratungsangebot. Auf Wunsch wird Sie dann gerne Herr Schürmann der Firma Bender-Verlag besuchen um Sie über Präsentationsmöglichkeiten und Kosten zu beraten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie durch Ihre Teilnahme die Realisierung des interaktiven Ortsplanes für unsere Gemeinden unterstützen würden.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein In Vertretung

Eckert, Beigeordneter

(2)

Verbandsgemeindeverwaltung

Tel. 06382/791-0, Fax: 06382/791-990 + 999, E-Mail: info@vg-lw.de Montag - Freitag ...08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch ...14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag ...14.00 - 18.00 Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein

Montag - Freitag ...07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch ...13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag ...13.30 - 18.00 Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken)

Montag bis Mittwoch ... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag ... 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag ... 07:15 - 12:00 Uhr

Verbandsgemeindewerke

Übliche Dienstzeiten

Verwaltung

Fred Wolf (techn. Werkleiter) ...Tel. 06382/791-400; 0151/16339405 Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 06382/791-406; 0151/16339406 Techniker Patrick Bauer... .Tel. 06382/791-403; 0160-3667135 Kläranlage Lauterecken ... Tel. 06382/8071 Kläranlage Wolfstein ... Tel. 06304/8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken ... Tel. 06788/1260 Schwimmbad Wolfstein ... Tel. 06304/7808

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Bereitschaftsdienst Wasser -

Bereich ehemals VG Lauterecken ...0175/7229691 Bereitschaftsdienst Wasser -

Bereich ehemals VG Wolfstein ...0151/42244500 Bereitschaftsdienst Abwasser -

Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein ...0151/42244496

Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft

Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000

für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrü- cken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstäd- ten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler

Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG

Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301- 705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden:

Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Ober- weiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein

Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,

Tel. 06372-91160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: 0800-797 77 77

Pfalzgas

Bereitschaftsdienst bei Störungen: ...0800/100 34 48

Dienst des Bezirksbeamten der Polizei

Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Poli- zeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, frei- tags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0

Treffpunkte für Jugendliche

Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de

Dienstag - Donnerstag ... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag ... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen:

Montag ... 15:00 bis 17:00 Uhr

Jugendbüro Wolfstein

Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/9928105 od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de

Dienstag - Freitag ... 15:00 bis 19:30 Uhr

Lauterecker Tafel e.V.

Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln

dienstags ...von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstags ...von 15.30 - 16.30 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich.

Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken

Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung

... 06304/41681-30 oder 41681-31

TelefonSeelsorge

Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Bera- tungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bun- deseinheitlichen Rufnummern:

0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:

www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.

DRK Kreisverband Kusel e.V.

Schuldner- und Insolvenzberatung

Trierer Straße 39, 66869 Kusel ... Tel.: 06381/924615

Tierheim im Landkreis Kusel

Frau Sander ... Tel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858

Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V.

Postfach 1336, 66865 Kusel, www.tierschutz-kusel.de

1. Vors. Christine Fauß ...0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller...0160/94838930

Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel

Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen

Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: 06788-280 oder 06304-993066

Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

Ärztlicher Notfalldienst

im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen

Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesund- heitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, 55590 Meisenheim, Tel.-Nr.

06753 - 9644621 (gebührenpflichtig)

Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 11 61 17 (ohne Vor- wahl, kostenfrei)

Dienstzeiten BDZ Meisenheim:

Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr

an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Fol- gewerktag, 07:00 Uhr.

An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschafts- dienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Pra- xissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes.

Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935:

Dienstzeiten BDZ Kusel:

Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr

an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Fol- gewerktag, 07:00 Uhr.

Sprechstunden:

Samstag und Sonntag: 10:00 - 12:00 und 17:00 - 19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.

Freie BDZ-Wahl

Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land auf- suchen.

Apotheken-Notdienst

Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnum- mern:

deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min)

Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak- rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr.

Öffnungszeiten • Bereitschaftsdienste • Informationen

(3)

Amtsblatt

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein der

mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrü- cken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hopp- städten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipolts- kirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein

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Mittwoch, 2. August 2017 Ausgabe 31/2017

Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde

Lauterecken-Wolfstein

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für die Haushaltsjahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom

03.08.2017 bis einschließlich 11.08.2017

im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mitt- wochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, den 25.07.2017 In Vertetung

gez. Eckert, Beigeordneter

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für das Jahr 2017 und 2018 vom 25.07.2017

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. November 2015 (GVBl. S. 393-394) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 2017 2018

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 13.300.701 € 12.680.171 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.673.456 € 12.638.831 €

(+) Jahresüberschuss / (-) Defizit 627.245 € 41.340 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 12.634.976 € 12.014.446 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 11.714.541 € 11.642.681 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 920.435 € 371.765 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf € €

die außerordentlichen Auszahlungen auf € €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen € €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 243.360 € 148.840 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.228.150 € 667.250 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -984.790 € -518.410 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 984.790 € 518.410 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 695.950 € 428.277 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- 288.840 € 90.133 €

tätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen 13.863.126 € 12.681.696 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen 13.638.641 € 12.738.208 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes 224.485 € - 56.512 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforder- lich ist, wird festgesetzt für

2017 2018

im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde

nachrichtlich: Zinslose Darlehen 984.790 € 518.410 €

(hier K II Vorfinanzierung Land): (0 €) (0 €)

(4)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Abwasserbeseitigung Lauterecken 554.900 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0 €) (€)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Wasserversorgung Lauterecken 1.000.000 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: 135.000 €) (€)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Freibad Rüllberg 80.000 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0 €) ( €)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Abwasserbeseitigung Wolfstein 636.500 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (600.000 €) (€)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Wasserversorgung Wolfstein 635.500 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (114.000 €) (€)

im Vermögensplan des Betriebszweiges

Freibad Wolfstein 0 € €

nachrichtlich: Zinslose Landesdarlehen: (0 €) (€)

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt:

für die Verbandsgemeinde 2017/2018 auf 36.000.000 €

für den Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Freibäder auf 3.000.000 €

§ 5

Verbandsgemeindeumlage

a) Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde

von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von: 43,50 v.H.

für folgende Bemessungsgrundlagen:

1. Steuerkraftmesszahlen gemäß § 13 LFAG 2. festgesetzte Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG

3. festgesetzte Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG

Die neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage zu erhebenden Sonderumlagen gemäß § 26 Abs. 2 LFAG werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgelegt:

b) Gemäß § 16 des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhebt die Verbandsgemeinde von den Ortsgemeinden der bisherigen

Verbandsgemeinde Wolfstein eine jährliche Sonderumlage in Höhe von 1 v. H. 70.100 € der auf diese Ortsgemeinden nach § 25 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LFAG entfallenden Beträge.

b) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens „Nesthocker“ in Hefersweiler (Regelung gem. § 67 Abs. 4 GemO) Hefersweiler, Nußbach, Reipoltskirchen, Einöllen und Relsberg

Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist.

Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. 95.760 € c) Ungedeckter Aufwand aus dem von den Ortsgemeinden Kreimbach-Kaulbach

und Rutsweiler a.d.L. auf die Verbandsgemeinde übertragenen Betrieb des Kindergartens

„Lauterfrösche“ in Kreimbach-Kaulbach (Regelung gemäß § 67 Abs. 4 GemO) Kreimbach-Kaulbach und Rutsweiler a. d. L.

Erstattung des Aufwandes, soweit er nicht durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt ist.

Der Anteil jeder Gemeinde bemisst sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl. 47.275 € d) Zehn von Hundert des ungedeckten Aufwandes aus dem von der Stadt Wolfstein im Rahmen

der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden (Aufgabenübergangsverordnung) übertragenen Betrieb des Freibades in Wolfstein.

Stadt Wolfstein

Erstattung von zehn von Hundert zum Ausgleich des Standortvorteils des Aufwandes (Personalkosten, Sachkosten der laufenden Unterhaltung, Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen ohne Abschreibungen), abzüglich der Einnahmen aus dem Betrieb

des Freibades. 39.000 €

Die Verbandsgemeindeumlage und die Sonderumlagen sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.

November fällig. Die Berechnung der Sonderumlagen erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen. Bis zur Festsetzung der Sonderumlagen richtet sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach der Höhe des für das Vorjahr festgesetzten Betrages.

§ 6

Wirtschaftsplan der Eigenbetriebe „Verbandsgemeindewerke“

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs

„Verbandsgemeindewerke“ wird für das 2017

Haushaltsjahr festgesetzt auf:

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

im Erfolgsplan in der Einnahme 2.781.000 €

in der Ausgabe 2.778.600 €

Im Vermögensplan

in der Einnahme 1.835.300 €

in der Ausgabe 1.835.300 €

Betriebszweig Wasserversorgung

(5)

im Erfolgsplan in der Einnahme 1.545.600 €

in der Ausgabe 1.594.800 €

Im Vermögensplan in der Einnahme 2.059.200 €

in der Ausgabe 2.059.200 €

Betriebszweig Freibad Rüllberg

im Erfolgsplan in der Einnahme 36.230 €

in der Ausgabe 198.730 €

Im Vermögensplan in der Einnahme 329.500 €

in der Ausgabe 329.500 €

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke“ 2017

wird für das Haushaltsjahr festgesetzt auf:

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

im Erfolgsplan in der Einnahme 1.993.400 €

in der Ausgabe 2.003.600 €

Im Vermögensplan in der Einnahme 2.542.300 €

in der Ausgabe 2.542.300 €

Betriebszweig Wasserversorgung

im Erfolgsplan in der Einnahme 1.368.000 €

in der Ausgabe 1.407.300 €

Im Vermögensplan in der Einnahme 1.633.800 €

in der Ausgabe 1.633.800 €

Betriebszweig Freibad Wolfstein

im Erfolgsplan in der Einnahme 55.300 €

in der Ausgabe 433.500 €

Im Vermögensplan in der Einnahme 388.200 €

in der Ausgabe 388.200 €

§ 7 Gebühren

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken:

Die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Verbandsgemeindewerke werden wie folgt gesetzt:

Wasserversorgung:

Grundlage: § 1 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Lauterecken.

Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge

bis 5 m3/Stunde 48,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

von 6 bis 10 m3/Stunde 72,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

von 11 bis 20 m3/Stunde 108,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

über 20 m3/Stunde 150,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,05 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Abwasserbeseitigung:

Grundlage: § 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasser-Beseitigungsanlage und über die Abwälzung der Abwas- serabgabe der Verbandsgemeinde Lauterecken

a) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,70 € b) Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung pro Anschluss jährlich 48,00 € c) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser pro Quadratmeter angeschlossene,

bebaute und befestigte Fläche 0,46 €

d) Für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen werden pro Quadratmeter angeschlossener Fläche

erhoben 0,69 €

e) Für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 18,10 €

f) Für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt die

Gebühr pro Kubikmeter Fäkalschlamm 18,10 €

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein:

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Verbandsgemeindeeinrichtungen werden gemäß den §§ 2 und 4 der Entgeltsatzung Abwasserbesei- tigung und § 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt festgesetzt:

Wasserversorgung:

Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Anschluss für Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge

bis 5 m3/Stunde 48,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

von 6 bis 10 m3/Stunde 55,20 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

von 11 bis 20 m3/Stunde 110,40 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

über 20 m3/Stunde 369,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Verbundzähler 553,20 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,40 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Abwasserbeseitigung:

a) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Schmutzwasseranschlusses, pro Anschluss jährlich 60,00 € b) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser (einschließlich Abwasserabgabe) pro

Kubikmeter 2,35 €

c) Grundgebühr für die Vorhaltung eines Niederschlagswasseranschlusses pro Anschluss jährlich 30,00 € d) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser pro Quadratmeter angeschlossener,

bebauter und befestigter Fläche 0,50 €

e) Für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Schmutzwasser 18,10 €

f) Für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Fäkalschlamm 18,10 €

§ 8 Eigenkapital

Das geplante Eigenkapital zum 01.01.2015 beträgt voraussichtlich 25.724.284,06 € Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt voraussichtlich 26.723.804,06 € Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2016 beträgt voraussichtlich 26.793.839,06 € Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2017 beträgt voraussichtlich 27.421.084,00 € Das geplante Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt voraussichtlich 27.462.424,00 €

(6)

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Auf- wendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 50.000 € der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen fest- gesetzt.

§ 10 Altersteilzeit

Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird festgesetzt für:

Beamte auf 0

Tariflich Beschäftigte 0

§ 11 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Abweichend treten die Regelungen zu § 7 - Abwasserbeseitigung in den Bereichen Lauterecken und Wolfstein - Nummern e) und f) zum 01.07.2017 in Kraft.

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, den 25.07.2017 In Vertretung

gez. Eckert, Beigeordneter

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfol- gen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Geset- zes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntma- chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwal- tung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen.

Aschbach

Bekanntmachung

Am Dienstag, den 8. August 2017, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemein- schaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Aschbach statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer 3. Bauvoranfrage; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens 4. Erweiterung Urnengrabfeld

5. Vermietung der Gemeindewohnung im Dorfgemeinschaftshaus 6. Anfragen und Auskünfte

Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister

Essweiler

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaus- haltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsge- meinde Eßweiler für das Haushaltsjahr 2017 in der Zeit vom 03.08.2017 bis einschließlich 18.08.2017 im Dienstgebäude der Verbandsgemein- deverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00

Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht seitens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüg- lich des Entwurfs einzureichen.

67754 Eßweiler, den 25.07.2017 gez. Riesinger, Ortsbürgermeisterin

Herren-Sulzbach

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach

- Erläuterung und Berechnung des wiederkehrenden Beitrages (Abrechnung) -

Der Ausbau der Gemeindestraße „Ringstraße“ hatte die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.

Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten und Eingang der letzten Rechnung ist die Baumaßnahme abgeschlossen.

Gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen vom 30.09.2011 sowie der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Bei- trägen vom 23.07.2014 errechnet sich der Beitragssatz wie folgt:

Angefallene Baukosten 291.594,21 Euro

abzüglich Kostenerstattung VG-Werke ./.

14.966,70 Euro

Zwischensumme 276.627,51 Euro

abzüglich Gemeindeanteil 30 v.H. ./.

82.988,25 Euro

zu verteilendes Beitragsaufkommen 193.639,26 Euro Summe der beitragspflichtigen Grundstücks-

fächen im Abrechnungsgebiet 99.177 m2

Beitrag je Quadratmeter gewichteter Grundstückfläche

193.639,26 Euro : 99.177 m2 1,952461 Euro

gerundet: 1,95 Euro

Der Ortsgemeinderat Herren-Sulzbach hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den wiederkehrenden Beitrag auf 1,95 Euro/m2 gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt.

In den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 wurden Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge von insgesamt 2,00 Euro/m2 gewichteter Grundstücksfläche eingehoben. Der zu viel eingehobene wiederkeh- rende Beitrag in Höhe von 0,05 Euro/m2 gewichteter Grundstücksfläche wird den Beitragspflichtigen erstattet.

Medard

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haus- haltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Medard für die Haushalts- jahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 03.08.2017 bis einschließlich 11.08.2017 im Dienstgebäude der Ver- bandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

67744 Medard, den 25.07.2017 gez. Graf, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Medard für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 25.07.2017

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen.

(7)

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 2017 2018

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 891.199 EUR 884.387 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 885.577 EUR 862.576 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 5.622 EUR 21.811 EUR

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 781.275 EUR 774.745 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf 754.451 EUR 731.921 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 26.824 EUR 42.824 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 200.000 EUR 45.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.100 EUR 8.100 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 191.900 EUR 36.900 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 40.005 EUR 40.087 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -40.005 EUR -40.087 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 981.275 EUR 819.745 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 802.556 EUR 780.108 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 178.719 EUR 39.637 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforder- lich ist, wird festgesetzt für

2017 2018

0 EUR 0 EUR

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:

2017 2018

0 EUR 0 EUR

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2017 2018 a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 345 v. H. 345 v. H.

- Grundsteuer B 363 v. H. 363 v. H.

b) Gewerbesteuer 370 v. H. 370 v. H.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemein- deeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2017 2018 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 24 EUR/ha 24 EUR/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 13 EUR auf 11 EUR.

§ 6 Eigenkapital

Siehe Anlage zu § 6.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 2.500 EUR der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.

67744 Medard, den 25.07.2017 gez. Graf, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder auf- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt

worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(8)

Odenbach

Bekanntmachung

Am Montag, den 7. August 2017, 19:30 Uhr, findet im Rathaus Oden- bach, Hauptstraße 7, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Odenbach statt.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde

2. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2017

3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Orts- gemeinde Odenbach zum 31.12.2014 und Entlastungserteilung 4. Wasseranschluss Bauhof

5. Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Odenbach

6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil

7. Grundstücksangelegenheit, ehemaliges Wasserwerk III. Öffentlicher Teil

8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse I. V. Helga Becker, Erste Beigeordnete

St. Julian

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haus- haltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde St. Julian für die Haushalts- jahre 2017/2018 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 03.08.2017 bis einschließlich 11.08.2017 im Dienstgebäude der Ver- bandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

66887 St. Julian, den 25.07.2017 gez. Gruber, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Julian für die Haushaltsjahre

2017 und 2018 vom 25.07.2017

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 477), folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 2017 2018

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.696.008 EUR 1.692.718 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.798.022 EUR 1.803.093 EUR

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -102.014 EUR -110.375 EUR

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.590.570 EUR 1.587.570 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.638.474 EUR 1.643.650 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -47.904 EUR -56.080 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 257.180 EUR 319.260 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 388.000 EUR 491.500 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -130.820 EUR -172.240 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 130.820 EUR 172.240 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 49.799 EUR 54.327 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 81.021 EUR 117.913 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.978.570 EUR 2.079.070 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.076.273 EUR 2.189.477 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr -97.703 EUR -110.407 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforder- lich ist, wird festgesetzt für

2017 2018

130.820 EUR 172.240 EUR

(9)

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:

2017 2018

0 EUR 0 EUR

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2017 2018 a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 325 v. H. 325 v. H.

- Grundsteuer B 365 v. H. 365 v. H.

b) Gewerbesteuer 365 v. H. 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2017 2018

Für den 1. Hund 40 EUR 40 EUR

Für den 2. Hund 60 EUR 60 EUR

Für jeden weiteren Hund 90 EUR 90 EUR

Für den 1. gefährlichen Hund 400 EUR 400 EUR

Für den 2. gefährlichen Hund 500 EUR 500 EUR

Für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 EUR 600 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemein- deeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2017 2018

Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege:

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 21 EUR/ha 21 EUR/ha

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 11 EUR auf 10 EUR.

§ 6 Eigenkapital

Siehe Anlage zu § 6 .

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 1 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt.

§ 8 Altersteilzeit

Die Zahl der in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird wie folgt festgeschrieben:

Beschäftigte 1

66887 St. Julian, den 25.07.2017 gez. Gruber, Ortsbürgermeister

Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder auf- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt

worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, 67742 Lauterecken, unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen.

(10)

Wolfstein

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Wolfstein für die Haus- haltsjahre 2017/2018 in der Zeit vom 03.08.2017 bis einschließlich 18.08.2017 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während dieser Zeit besteht sei- tens der Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge bezüglich des Entwurfs einzureichen.

67752 Wolfstein, den 26.07.2017 gez. Dilly, Stadtbürgermeister

Amtsgericht Kusel

Amtsgericht Kusel

Terminsbestimmung

Aktenzeichen:

1 K 32/15

In dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvoll- streckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im

Grundbuch von Eßweiler, Gemarkung Eßweiler, Blatt 487 Bestandsverzeichnis Nr. 1

Flst.-Nr. 180/2 Gebäude- und Freifläche,

Auf der Herrmannsmauer zu 848 m2 hat das Amtsgericht Kusel -Vollstreckungsgericht- am 19.07.2017 beschlossen:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am

Mittwoch, den 18.10.2017, 14:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, 66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden.

Zusatz:

Laut Gutachten: Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, eingeschos- sig, freistehend; mit Anbau (Garage ohne Zufahrt); unterkellert, Kellerge- schoss teilweise ebenerdig zum Garten durch Hanglage; ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr 1986; Modernisierungen 1990 (Heizung), 2013 (Außenanstrich); Öl-Zentralheizung, Fußbodenheizung;

Kellergeschoss: 3 Zimmer, Küche, Badezimmer, Heizungsraum, Flur Erdgeschoss: 4 Zimmer, Küche, Gäste-WC, Badezimmer, Flur, Diele Dachgeschoss: 4 Zimmer, Küche, Gäste-WC, Badezimmer, Flur, Diele Verkehrswert: 183.000,00 Euro

- ohne Gewähr -

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.07.2015 in das Grundbuch einge- tragen worden.

Der Zuschlag wurde bereits einmal nach § 85 a ZVG versagt. Daher kann der Zuschlag nunmehr auch auf Gebote erfolgen, welche weniger als die Hälfte des Verkehrswertes des Grundstückes betragen.

Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungster- min zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden.

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteige- rungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden

und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widri- genfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kün- digung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schrift- lich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor- dert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter www.versteigerungspool.de

Schanné, Rechtspflegerin

Sonstige amtliche Mitteilungen Odenbach

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Odenbach sucht für ihre dreigruppige Kinderta- gesstätte zum 01.09.2017

eine/n Erzieher/in

mit staatlicher Anerkennung in Teilzeitbeschäftigung (25 Std./

Woche). Die Stelle ist befristet bis 31.08.2018.

Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) sind bis spätestens 17.08.2017 zu richten an:

Kindertagesstätte Odenbach z. Hd. Frau Roswitha Schmidt Burghöhlstraße 16, 67748 Odenbach

Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu.

--- Impressum ---

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwoh- ner nach der Gemeindeordnung):

Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a

Druck und Verlag: LinUS WiTTicH Medien KG,

54343 Föhren, Europaallee (industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt.

Ende des amtlichen Teils

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Verantwortlich:

redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter

Anzeigen: Thomas Blees,

Produktionsleiter

Impressum

Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG

Druck: Druckhaus WITTICH KG

Verlag: LINUS WITTICH Medien KG

Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

(11)

Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

Wir gratulieren …

01.08.2017 82. Geburtstag Herrn Peter Gehres Woogstraße 23 66887 Sankt Julian

OT Gumbsweiler

02.08.2017 80. Geburtstag Herrn Karl Becker Schillerstraße 1 67742 Lauterecken 02.08.2017 86. Geburtstag Frau Regina Jakob Herrengasse 1a 67742 Lauterecken 03.08.2017 88. Geburtstag Frau Irmgard Sutter Hauptstraße 39 67748 Odenbach 04.08.2017 80. Geburtstag Frau Lieselotte Knecht Lehmkaut 2 67744 Cronenberg 06.08.2017 81. Geburtstag Herrn Willi Baumbauer Wälderbusch 21 67742 Lauterecken 08.08.2017 83. Geburtstag Herrn Willi Fehrentz Hauptstraße 25 67744 Kirrweiler 08.08.2017 80. Geburtstag Frau Luzia Hemmer In der Hohl 12 67752 Wolfstein 10.08.2017 97. Geburtstag Frau Irma Lang Ingweilerhof 2 67753 Reipoltskirchen 11.08.2017 83. Geburtstag Herrn Lothar Süß Ringmauer 10 67742 Lauterecken 11.08.2017 81. Geburtstag Frau Elli Lang Talstraße 17 67749 Offenbach-

Hundheim

OT Hundheim

13.08.2017 94. Geburtstag Frau Erna Sauer Habsburger Straße 6 67752 Wolfstein 14.08.2017 87. Geburtstag Frau Else Göttel Alter Weg 39 66887 Jettenbach 15.08.2017 82. Geburtstag Frau Renate Bauer In Immetshausen 26 67752 Wolfstein 16.08.2017 80. Geburtstag Herrn Heini Rumpf Kieselbachstraße 15 67753 Aschbach 17.08.2017 86. Geburtstag Frau Johanna Hässel Neugasse 13 66887 Sankt Julian

OT Gumbsweiler

17.08.2017 Diamantene Hochzeit Eheleute Annemarie und

Sigurd Rumpf Krämelstraße 22 67754 Eßweiler 18.08.2017 Goldene Hochzeit Eheleute Elfriede und

Willibald Bauer Grumbacher Weg 10 67746 Merzweiler 20.08.2017 83. Geburtstag Frau Elfriede Drumm Mühlberg 23 67756 Hinzweiler 21.08.2017 80. Geburtstag Herrn Kurt Rheinheimer Hauptstraße 27 67757 Kreimbach-

Kaulbach

22.08.2017 83. Geburtstag Herrn Adolf Hässel Neugasse 13 66887 Sankt Julian

OT Gumbsweiler

24.08.2017 94. Geburtstag Frau Hildegard Lukas Steige 23 66887 Sankt Julian 25.08.2017 Goldene Hochzeit Eheleute Angelika und Hauptstraße 57 67749 Offenbach-

Dietmar Neu Hundheim

26.08.2017 84. Geburtstag Frau Hannelore Schneider Kirrweilerstraße 10 66887 Glanbrücken 28.08.2017 87. Geburtstag Frau Pauline Reitz Hauptstraße 39a 67759 Nußbach 28.08.2017 81. Geburtstag Herrn Hermann Wick Bergstraße 10 67752 Rutsweiler an

der Lauter

30.08.2017 92. Geburtstag Frau Elisabetha Schug Hauptstraße 46 67754 Eßweiler 30.08.2017 84. Geburtstag Herrn Werner Risch Im Oberdorf 9 67744 Homberg 30.08.2017 Diamantene Hochzeit Eheleute Christa und

Karl Kiefer Am Mannenberg 2 67744 Hoppstädten Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

In Vertretung:

Sven Eckert, Beigeordneter

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 07.06.2017

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Orts- gemeinde Buborn zum 31.12.2013 und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahres- abschlusses zum 31.12.2013. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haus- haltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Ent- lastung zu erteilen.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Orts- gemeinde Buborn zum 31.12.2014 und Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahres- abschlusses zum 31.12.2014. Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haus- haltsjahr 2014 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Ent- lastung zu erteilen.

Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde Buborn

Die bisherige Regelung zur Übertragung der Verwaltungsangelegenhei- ten der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde wird fristgerecht zum 31.08.2018 gekündigt.

Der Jagdgenossenschaft wird die Empfehlung gegeben, ab dem 01.04.2018 die Jagdangelegenheiten in Selbstverwaltung weiterzuführen.

Buborn

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Danke für ein gelungenes Sommerfest

Bei sehr schönem Wetter wurde ein gelungenes Sommerfest gefeiert.

Die Ortsgemeinde und die Vorstände vom Gem. Chor, Förderverein des Sportvereins und der Freiwilligen Feuerwehr bedanken sich herzlich bei allen Gästen, den freiwilligen Helferinnen und Helfern sowie den Spen- dern von Kaffee und Kuchen.

Der Familie H. Trilling für den gespendeten Tischschmuck, dem gemisch- ten Chor für die Liedvorträge.

Dank an T. Bender für die Bereitstellung des Stromanschlusses und Familie Christian für den Wasseranschluss.

Sie alle hatten Anteil am reibungslosen Ablauf des Festes.

Ihre Ortsgemeinde Janß, Ortsbürgermeister

Offenbach-Hundheim

Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 08.06.2017

Spielplatz Hundheim

Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Bau- und Liegen- schaftsausschusses zu folgen und die Gestaltung des Spielplatzes ent- sprechend auszuführen und die notwendigen Spielgeräte zu beschaffen.

Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnli- chen Zuwendungen

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Spenden für die Kinder- tagestätte und für die Einweihung des multifunktionalen Bürgerhauses in der Brückengasse.

Renovierungsarbeiten Kita

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Schreinerarbeiten an eine Firma aus Wiesweiler. Mit den Malerarbeiten wird eine Firma aus St.

Julian beauftragt.

Wartungsvertrag der Raumlufttechnischen Anlage - Dorfgemein- schaftshaus

Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Wartungsvertrag mit einer Firma aus Blieskastel, welche die Anlage geliefert und eingebaut hat abzuschließen.

Nutzung Gemeindehaus

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für das Gemeinde- haus. Ebenfalls beschließt der Gemeinderat die Gebührenordnung.

Reipoltskirchen

Grußwort zur Reiwelskeier Kerwe

Liebe Gäste, liebe Reiwelskeier,

es ist wieder soweit. Am 1. Wochenende im August vom 04.08. bis 06.08.2016 findet auch dieses Jahr wieder in und um der Johann- Heinrich-Roos-Halle unsere Kerwe statt. Dazu lade ich Sie im Namen der Ortsgemeinde, des Ortsgemeinderates, des Fördervereins und der Straußjugend recht herzlich ein. Vorab vielen Dank an alle Orga- nisatoren und Mitwirkende, Helferinnen und Helfer, groß und klein, die zum Gelingen der Kerwetage beitragen sowie dem örtlichen Musikverein für die musikalische Umrahmung.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern und Gästen aus nah und fern viel Spaß, Freude, gute Unterhaltung und ein paar angenehme Kerwetage.

Ihr Ernst Eckert, Ortsbürgermeister

Rutsweiler an der Lauter

Einstellung Wasserversorgung

Rutsweiler an der Lauter,

Wolfstein „Roßbacher Straße“ und „In Stahlhausen“

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

zur Sicherstellung der Wasser- und Löschwasserversorgung der Ortsge- meinde Rutsweiler und des Wolfsteiner Ortsteiles Roßbach, wird derzeit eine neue Wasserleitung zwischen beiden Gemeinden verlegt.

Um diese Leitung in Betrieb nehmen zu können muss, wegen notwendi- ger Arbeiten an der Wasserleitung, die Wasserversorgung eingestellt werden.

Folgende Termine sind vorgesehen:

Am Dienstag, 08.08.2017 von ca. 11.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Stahlhausen und Teilen der Roßbacher Straße, Hausnummern 38 bis 42 und 41 bis 45, eingestellt.

Am Montag, 14.08.2017 von ca. 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Rutsweiler an der Lauter im gesamten Ortsbe- reich eingestellt.

Am Montag, 21.08.2017 von ca. 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Rutsweiler an der Lauter im gesamten Ortsbe- reich eingestellt.

Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum der Lieferunterbrechung einen ausreichenden Vorrat an Wasser bereitzuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass alle Zapfstellen in Ihrem Haus geschlossen bleiben, damit beim Wiederherstellen der Wasserversorgung Schäden vermieden werden.

Trotz größter Sorgfalt bei Arbeiten am Rohrnetz kann es nach Wieder- inbetriebnahme zu Druckschwankungen und zu vorübergehenden Trü- bungen des Leitungswassers kommen, die aber unbedenklich sind.

Bitte lassen Sie nach Beginn der Wiederversorgung einige Minuten Was- ser ablaufen, bis dieses wieder klar und kühl aus den Zapfstellen austritt.

Wir werden uns bemühen, die Arbeiten in der angegebenen Zeit auszu- führen und danken für Ihr Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein

Wolfstein

Einstellung der Wasserversorgung Wolfstein

„Roßbacher Straße“ und „In Stahlhausen“

und Rutsweiler an der Lauter

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

zur Sicherstellung der Wasser- und Löschwasserversorgung der Ortsge- meinde Rutsweiler und des Wolfsteiner Ortsteiles Roßbach, wird derzeit eine neue Wasserleitung zwischen beiden Gemeinden verlegt.

Um diese Leitung in Betrieb nehmen zu können muss, wegen notwendi- ger Arbeiten an der Wasserleitung, die Wasserversorgung eingestellt werden.

Folgende Termine sind vorgesehen:

Am Dienstag, 08.08.2017 von ca. 11.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Stahlhausen und Teilen der Roßbacher Straße, Hausnummern 38 bis 42 und 41 bis 45, eingestellt.

Am Montag, 14.08.2017 von ca. 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Rutsweiler an der Lauter im gesamten Ortsbe- reich eingestellt.

Am Montag, 21.08.2017 von ca. 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr wird die Wasserversorgung in Rutsweiler an der Lauter im gesamten Ortsbe- reich eingestellt.

Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum der Lieferunterbrechung einen ausreichenden Vorrat an Wasser bereitzuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass alle Zapfstellen in Ihrem Haus geschlossen bleiben, damit beim Wiederherstellen der Wasserversorgung Schäden vermieden werden.

Trotz größter Sorgfalt bei Arbeiten am Rohrnetz kann es nach Wieder- inbetriebnahme zu Druckschwankungen und zu vorübergehenden Trü- bungen des Leitungswassers kommen, die aber unbedenklich sind.

Bitte lassen Sie nach Beginn der Wiederversorgung einige Minuten Was- ser ablaufen, bis dieses wieder klar und kühl aus den Zapfstellen austritt.

Wir werden uns bemühen, die Arbeiten in der angegebenen Zeit auszu- führen und danken für Ihr Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein

Kirchliche Nachrichten

Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach

Samstag, den 05.08.2017 18.00 Uhr Grumbach, Gottesdienst Sonntag, den 06.08.2017 10.00 Uhr Deimberg, Gottesdienst

Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler

Sonntag, 06.08.2017

09.15 Uhr Gottesdienst in Hinzweiler 10.15 Uhr Gottesdienst in Hundheim Mittwoch, 09.08.2017

Eisessen Frauenkreis - nach Vereinbarung

Prot. Kirchengemeinde Jettenbach

Sonntag, 06.08.2017

10:00 Uhr Gottesdienst im Schwimmbad in Bosenbach

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Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken

Freitag, 04.08.2017, Herz-Jesu-Freitag

Ab 09:00 Uhr Krankenkommunion in den einzelnen Gemeinden 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier entfällt!

Kirche ist wegen Renovierungsarbeiten geschlossen!

Sonntag, 06.08.2017

09:00 Uhr Reipoltskirchen Sonntägliche Eucharistiefeier 10:30Uhr Kaulbach Sonntägliche Eucharistiefeier 14:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier Montag, 07.08.2017

18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für Alois Stegmaier und Ange- hörige

anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca.

1/2 Stunde)

Dienstag, 08.08. 2017

17:30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, 09.08.2017

09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier als Jgd. für verstorbene Eltern von Frau Bernadette Scherer

Prot. Kirchengemeinde Lauterecken

Sonntag 06.08.2017: Gottesdienst 10.00 Uhr Lauterecken

11.00 Uhr Heinzenhausen

Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen

Sonntag, 06.08.2017

Gottesdienst Niederkirchen 10.00 Uhr Montag, 07.08.2017

Strickcafé 15.00 Uhr Dienstag, 08.08.2017 Turnen für Frauen 18.00 Uhr

Ev. Kirchengemeinde

Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler

Donnerstag, 3. August 2017

19:00 Uhr Ök. Kerwegottesdienst in Niedereisenbach Sonntag, 6. August 2017

10:30 Uhr Gottesdienst in Medard Sonntag, 6. August 2017

9:30 Uhr Gottesdienst in Wiesweiler

Prot. Kirchengemeinde Rothselberg

Dienstag, 01.08.2017

14:00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler Donnerstag, 03.08.2017

14:00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Sonntag, 06.08.2017

09:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler Dienstag, 08.08.2017

14:00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg

Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler

Donnerstag, 03.08.2017:

Valentinskapelle Glanbrücken: Ökumenischer Gottesdienst zum Kerwe- beginn

Sonntag, 06.08.2017:

10.15 Uhr St. Julian

Prot. Kirchengemeinde Wolfstein

Samstag, 05.08.2017

18.00 Uhr Gottesdienst (Kirche Oberweiler-Tiefenbach) Sonntag, 06.08.2017

10.00 Uhr Gottesdienst (Prot. Kirche Wolfstein)

Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim

Donnerstag, 03.08.2017

10.30 Uhr Eucharistiefeier im Altenheim; anschl. Krankenkommunion im HausSonntag, 06.08.2017

kein Gottesdienst Dienstag, 08.08.2017

20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus Donnerstag, 10.08.2017

18.30 Uhr Eucharistiefeier (Kirche Raumbach)

Veranstaltung in der Prot. Kirche Einöllen am 9. August

„Luther - heute. Zur Aktualität seiner reformatorischen Anliegen“

Unter dem Titel „Luther heute. Zur Aktualität seiner reformatori- schen Anliegen“ wird der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Pfarrer Christian Schad, Speyer, am 9. August 2017 um 19.00 Uhr in der protestantischen Kirche zu Einöllen das Reformationsgesche- hen aktuell in die Zeit hinein auslegen.

Diese Veranstaltung ist eine Kooperation der protestantischen Kirchen- gemeinden Einöllen, Niederkirchen und Dörrmoschel/Rathskirchen.

Herzliche Einladung!

Termine • Vereine • Veranstaltungen

Schwimmbadfest im Freibad Rüllberg Grumbach

am Samstag, 5.8.2017

Erstmalig im Freibad Rüllberg -Der Schlager Mix-

Mit Live Interpreten ab 19.00Uhr

Eintritt frei

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Auf Ihren Besuch freuen sich:

Bea und Uwe

KVHS-Kurse

3.304 - Zumba

Zumba ist ein Tanz-Training, das von lateinamerikanischen Tänzen inspiriert ist. Die Musik, bestehend aus Salsa, Merengue, Samba u.a., animiert zu mehr Bewegung und führt zu Stressabbau. Durch die Bewe- gung zur Musik werden die Muskeln aktiviert und die Kondition, Beweg- lichkeit und Koordination wird verbessert. Sie erlernen Tanzschrittfolgen, die ein Mix aus niedrigen und hoch intensiven Bewegungen sind. Der Kurs eignet sich für alle Altersgruppen. Vorkenntnisse sind nicht erfor- derlich.

Leitung: Yvonne Limpert

Termine: 7 Abende, 16.08.2017 - 27.09.2017, jeweils mittwochs von 19:00 - 20:00 Uhr Ort: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Sporthalle Kursgebühr: 28,50 € (bis 12 TN) bzw. 24,00 € (ab 13 TN) 3.306 Yogilates - Yoga meets Pilates

Training und Entspannung für Körper und Geist mit Übungen aus Pilates und Yoga. Yoga und Pilates sind zwei selbständige Welten; sie können sich gegenseitig bereichern und unterstützen. Yogilates ist die effek- tive Kombination aus Yoga und Pilates, um den Körper beweglicher zu machen, die Haltung zu verbessern und eine tiefe Entspannung zu errei- chen. Die erlernten Übungen verbinden die positiven Wirkungen von Yoga und Pilates:

Übungen aus Pilates geben Kraft für Deine Körpermitte und straffen den ganzen Körper. Yoga konzentriert sich auf die Beweglichkeit und innere Ausgeglichenheit. Der Atem spielt bei beiden eine wichtige Rolle. Übun- gen aus dem Pilates-Training werden zu einem Bewegungsfluss kombi- niert, der den ganzen Körper gleichmäßig beansprucht. Die sich daraus ergebenden Yogahaltungen gewinnen an Qualität, und Sie entwickeln ein positives Körpergefühl. Jede Einheit beginnt und endet mit einer Ent- spannungsphase. Dafür werden verschiedene Entspannungsmethoden wie Progressive Muskelentspannung, Qigong und Klangschalen einge- setzt.

Referenzen

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