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Schulspezifisches Förderkonzept der Schule Sterntalerstraße

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Academic year: 2022

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Schulspezifisches Förderkonzept

Schulspezifisches Förderkonzept

der

Schule Sterntalerstraße

Stand Oktober 2020

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Schulspezifisches Förderkonzept

Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätze der Förderung

1.1. Ausgangssituation der Schule 1.2. Schülerschaft

1.3. Leitbild

1.4. Der rote Faden

2. Diagnose des individuellen Förderbedarfs 2.1. Vorstellung der Viereinhalbjährigen

2.2. Diagnostik in den Fächern Deutsch und Mathematik 2.3. Individuelle Förderplanung

2.4. Pädagogischer Nachmittag

3. Individuelle Förderplanung

3.1. Fördermaßnahmen am Kind

3.1.1. Sonderpädagogische Förderung 3.1.2. Doppelbesetzungen

3.1.3. Forderkurse am Nachmittag und Förderband am Vormittag

3.1.4. Fördern statt Wiederholen nach §45

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Schulspezifisches Förderkonzept 3.1.5. Additive Sprachförderung am Nachmittag 3.1.6. Sprachförderung nach §28a

3.1.7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 3.1.8. Schulbegleitungen

3.1.9. Family Literacy (Fly)/Elternstunde 3.1.10. Lernzeit am Nachmittag

3.1.11. Integrative Tagesgruppe (ITG)

3.1.12. Therapien in und außerhalb der Schule 3.2. Beratung

3.2.1. Beratung für Kolleginnen und Kollegen 3.2.2. Beratung für Eltern

3.2.3. Beratung für Kinder

3.3. Kinderschutz

3.4. Übergänge gestalten 3.5. Die Insel

4. Ressourcensteuerung

5. Evaluation des Förderplankonzepts

5.1. Woran wir weiterarbeiten wollen

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Schulspezifisches Förderkonzept

1.Grundsätze der Förderung

1.1. Ausgangssituation der Schule

Die Grundschule Sterntalerstraße befindet sich im Hamburger Stadtteil Billstedt/Horn. Es handelt sich bisher um eine inklusive dreizügige Grundschule mit drei Vorschulklassen. Die Schule liegt in sozial herausfordernder Lage und ist mit einem Kess-Faktor (=Untersuchung

„Kompetenzen und Einstellungen von Schülerinnen und Schülern“) von 1 (niedrigster Sozialindex) eingestuft. Außerdem gehört sie zu den sogenannten D23+Schulen, für die der Hamburger Senat 2013 ein besonderes Schulentwicklungskonzept beschlossen hat. Die Schule profitiert daher zurzeit von einem umfangreichen Unterstützungsangebot (z.B. vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (Li) und das Projekt 23+, durch das Kollegium, Schülerinnen und Schüler sowie die Elternschaft für die Anforderungen einer heterogenen Schülerschaft gestärkt werden sollen.

Seit 2012 ist die Schule Ganztagsschule nach dem Modell der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS), deren Träger der „Internationale Bund“ ist. Das Ganztagsangebot wird von derzeit ca. 280 Kindern genutzt.

Die Schule wurde 1969 gegründet und die Sanierungsarbeiten der Schulgebäude und des Außengeländes wurden 2013 abgeschlossen.

An der Schule Sterntalerstraße werden ca. 300 Kinder beschult.

Die Schule liegt inmitten von Grünflächen und ist an der Ostseite von kleinen Einzel- und Doppelhäusern aus der sog. Märchensiedlung (entstanden in den 1950er- und 1960er- Jahren) umgeben, an der anderen Seite hauptsächlich von Hochhäusern und mehrstöckigen Siedlungshäusern im Spliedtring, in der Dannerallee und Manshardtstraße.

Seit dem Schuljahr 2018/19 haben wir uns auf eine neue Rhythmisierung geeinigt:

Der Unterricht beginnt um 8 Uhr und endet um 13 Uhr, danach geht der Großteil der Schülerinnen und Schüler in den Ganztag. Die ersten beiden und die dritte und vierte Stunde sind jeweils in Blöcke, ohne störendes Klingelzeichen, zusammengefasst. Die letzte

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Schulspezifisches Förderkonzept

Unterrichtsstunde ist sechzig Minuten lang. Diese Rhythmisierung soll ermöglichen, dass die Lehrkräfte einen Unterricht gestalten können, der auf die Heterogenität der Lerngruppe möglichst gut abgestimmt ist. Lernprozesse sollen nicht durch eine starre 45-Minuten- Taktung ständig unterbrochen werden.

1.2. Schülerschaft

Bei sehr vielen Kindern – mit und auch ohne Migrationshintergrund – ist der Förderbedarf im Bereich Sprache besonders hoch. Aber auch in anderen Bereichen, wie z.B. der Wahrnehmung, Motorik oder Koordination, sind viele Schülerinnen und Schüler bei Schuleintritt nicht altersgemäß entwickelt und haben nicht die Vorläuferfähigkeiten für den Schriftspracherwerb oder den Mathematikunterricht. Daher legen wir besonderen Wert auf eine intensive Förderung in der VSK (siehe Punkt 2).

1.3. Leitbild

Jede Schülerin und jeder Schüler lernt auf ihrem/seinem Niveau in jeder

Unterrichtsstunde an ihren/seinenindividuellen Lernzielen. Dazu ist notwendig, über die Stärken und Schwächen der Schülerinnen undSchüler im Bilde zu sein. In

Kooperation werden individuelle Lernziele abgestimmtund Unterricht geplant.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Kompetenz in jedem Unterricht, in den Pausen, in den Foren, im gesamten Schulleben.

Die verbindliche Einhaltung der Regeln und die Vermittlung verlässlicher Strukturen erfolgtdurch alle Beteiligte, damit sich jeder in der Schule wohl und sicher fühlen kann.

Entsprechend diesem Leitbild entwickelten wir die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Schule Sterntalerstraße.

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1.4. Der rote Faden

In der gemeinsamen Arbeit mit dem Li, das unsere Schule im D23+-Projekt unterstützt, hat die Schule sich auf einen Roten Faden für die Schulentwicklung festgelegt. In diesem ist auch zur Förderung Grundsätzliches formuliert:

• Im Mittelpunkt steht dabei der Unterricht im Klassenverband. In diesem sollen alle Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden. Denn im Klassenverband sind die Schülerinnen und Schüler die meiste Zeit, und dort wollen wir Frustration und ungenutzte Lernzeit vermeiden.

• Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die durchgängige Sprachbildung. Wir werden weiter daran arbeiten, die sprachliche Bildung in allen Fächern zu stärken.

2. Diagnose des individuellen Förderbedarfs 2.1. Vorstellung der Viereinhalbjährigen

Lehrkräfte führen die Testungen der Viereinhalbjährigen an unserer Schule bzw. in den umliegenden Kitas durch. Die Testung in der Kita hat den Vorteil, dass sich die Kinder besser auf die Aufgaben einlassen und wir so ihren derzeitigen Entwicklungsstand besser einschätzen können. In spielerischer Atmosphäre werden die sprachlichen, mathematischen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Kinder beobachtet. Bei Auffälligkeiten werden den Eltern entsprechend Tipps zur vorschulischen Förderung gegeben und im Protokollbogen festgehalten. Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, müssen im darauffolgenden Schuljahr an der Sprachförderung nach §28a teilnehmen.

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2.2. Diagnostik in den Fächern Deutsch und Mathematik

Jedes Schuljahr werden einige standardisierte Testverfahren in unserer Schule durchgeführt: der Hamburger Rechentest (HaReT), Sofa-Test (Lernbeobachtung Schreiben), Stolperwörterlesetest und Schnabel (Test zur Erfassung der Rechtschreibkompetenzen).

Zusätzlich zu den standardisierten Tests nutzen wir informelle Verfahren, wie Beobachtungen aus dem Unterricht. Stellen wir im Unterricht, bei Leistungskontrollen oder standardisierten Tests einen Förderbedarf fest, wird eine Fallkonferenz mit beteiligten Lehrerinnen, Sonderpädagoginnen, evtl. der Sprachlernberaterin und/oder der Förderkoordinatorin gehalten. In dieser werden weitere Maßnahmen überlegt: Das können weitere Diagnostik, die Teilnahme an Fördermaßnahmen, die Abklärung sonder- pädagogischer Förderbedarfe usw. sein, v.a. aber werden die Lernziele für das Kind abgestimmt und Absprachen bezüglich des Unterrichts zu deren Erreichen festgelegt.

2.3. Individuelle Förderplanung

In der Schule Sterntalerstraße soll jedes Kind, das an einer Fördermaßnahme teilnimmt, einen pädagogischen Förderplan erhalten. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen sonderpädagogischen, diagnosegestützten Förderplan.

Diese Förderpläne sollen allen Kolleginnen zugänglich gemacht und halbjährlich überarbeitet werden. Außerdem werden die Förderpläne in die Akte des jeweiligen Kindes abgeheftet. Es werden konkrete Förderschwerpunkte, -maßnahmen und Zuständigkeiten festgelegt (siehe Anhang). Dieser pädagogische Förderplan ist Grundlage für die Arbeit mit dem Kind und soll den aktuellen Förderbedarf des Kindes transparent machen. Im Förderplan soll festgelegt werden, wer zu welchem Zeitpunkt an welchem Ziel mit dem Kind arbeitet. Außerdem dienen die Förderpläne als Grundlage für Gespräche über Kinder, die Lernförderung erhalten, z.B. in der Konferenz mit den Lernförderlehrerinnen und -lehrern, die einmal im Halbjahr stattfindet.

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Schulspezifisches Förderkonzept

Zum Thema „individuelle Förderplanung“ soll demnächst eine Evaluation durchgeführt werden.

2.4. Pädagogischer Nachmittag

Der pädagogische Nachmittag wurde 2015 vom Kollegium abgestimmt und ist seitdem fest installiert. Jeden Mittwoch ist von 13:45-15:45 Uhr Zeit für Jahrgangs- und Klassenteamsitzungen, Lehrerkonferenzen oder Fortbildungen. In dieser Zeit werden beispielsweise gemeinsam Unterrichtsvorhaben entwickelt, die – dem Leitfaden und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen entsprechend – auf die durchgängige Sprachbildung abzielen und problemorientiertes Lernen in den Fokus nehmen. Die Fach- (außer Mathematik und Deutsch), Fall- und Förderkonferenzen finden außerhalb dieser Zeit statt.

3. Individuelle Fördermaßnahmen 3.1. Fördermaßnahmen am Kind

Die Maßnahmen zur Förderung werden aufgrund der Diagnoseergebnisse in einer Förderkonferenz besprochen und festgehalten (Formular befindet sich im Anhang). Liegen beispielsweise die Ergebnisse des HaReT oder des Schnabeltests bei einem Kind unter dem Prozentrang 5,10 oder 15, erhält diese Schülerin oder dieser Schüler entsprechende Fördermaßnahmen. Die Klassenkonferenz prüft und entscheidet, ob dem Kind ein Nachteilsausgleich (NTA) gewährt werden soll und wie dieser genau aussieht. Die Eltern werden darüber informiert. Ein schriftliches Formular findet sich hierzu im Anhang. Für die Gewährung des NTA muss differentialdiagnostisch ein Intelligenztest durchgeführt werden.

Die KlassenlehrerInnen informieren die Eltern evtl. auch über die Möglichkeiten einer Außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL). Beratend ist für den NTA und AUL Sabine Riddering- Heitmann zuständig.

Das Formular für den NTA befindet sich im Anhang.

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Im folgendem werden die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten an der Schule Sterntalerstraße vorgestellt.

3.1.1. Sonderpädagogische Förderung

An unserer Schule sind insgesamt fünf Sonderpädagoginnen beschäftigt, sodass jeder Klasse eine Sonderpädagogin zugeteilt ist. Die sonderpädagogische Förderung kommt den Schülerinnen und Schülern zugute, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet oder festgestellt wurde. Für die Diagnostik führen die Sonderpädagoginnen Lernstandstestungen sowie Intelligenztestungen durch und gleichen diese mit Beobachtungen und Aussagen der Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer ab. Außerdem stehen sie den Klassenlehrerinnen und -lehrern beratend zur Seite. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet, beruft die für die Klasse zuständige Sonderpädagogin eine Förderkonferenz ein. Hier werden die Ergebnisse von Diagnoseverfahren und Beobachtungen zusammengetragen. Wird bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, wird in Zusammenarbeit ein sonderpädagogischer Förderplan erstellt.

Die ersten Klassen erhalten jeweils drei Sonderpädagogenstunden in der Woche, damit die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und von Anfang an eine gute Förderung erhalten. In den darauffolgenden Schuljahren wird die Stundenanzahl den Bedürfnissen der Klasse (bedingt z.B. durch die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den Förderaufwand etc.) nach Möglichkeit angepasst.

Die Sonderpädagoginnen treffen sich alle zwei Wochen, um sich gegenseitig zu beraten und die Fördermaßnahmen zu koordinieren. Hierbei werden beispielsweise schwierige Fälle besprochen oder es wird festgelegt, wer welche Testung übernimmt.

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Schulspezifisches Förderkonzept

Unsere Sonderpädagoginnen:

- Sabine Riddering-Heitmann - Christiane Anders

- Gitti Beckmann - Maren Gieseke - Jessica Olayinka

Zuständig für die Koordination und Vorbereitung der wöchentlichen Treffen ist Sabine Riddering-Heitmann.

(Folgende Testungen werden benutzt: Intelligence and Development Scales - IDS, Wechsler Nonverbal Scale of Ability - WNV)

3.1.2. Doppelbesetzungen

Die generelle Zuweisung an Sprachförderstunden wird zu einem großen Teil für Doppelbesetzungen eingesetzt. Dies ist möglich, weil die Schule Sterntalerstraße im D23+

-Projekt ist. In diesen Doppelbesetzungen wird mit einzelnen Schülerinnen und Schülern an ihren individuellen Zielen gearbeitet, die zuvor mit der Fachlehrkraft besprochen wurden.

Die Stundenplaner versuchen bei der Stundenplanerstellung darauf zu achten, dass die Doppelbesetzungen vor allem in den Hauptfächern eingeplant werden. Dies ist ein wichtiger Baustein des Förderkonzeptes, da in diesen Stunden der Heterogenität unserer Lerngruppen entsprechend unterrichtet werden soll. Häufig nutzen Kolleginnen die Doppelbesetzung beispielsweise für Wochenplanarbeit, sodass die Kinder an ihren differenzierten Wochenplänen auf ihrem Lernniveau arbeiten können und dabei Unterstützung erhalten.

Außerdem findet hier auch der größte Teil der Sprachförderung statt. Es werden also die Schülerinnen und Schüler, die im Schnabel, Stolperwörterlesetest, HaReT usw. einen Förderbedarf aufweisen, in der Planung besonders berücksichtigt. Die Art der Förderung ist im pädagogischen Förderplan des Kindes festgehalten und dient hierbei als Grundlage.

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Schulspezifisches Förderkonzept

3.1.3. Forderkurse am Nachmittag und Förderband am Vormittag

Zusätzlich zur individuellen Förder- und Forderung im Unterricht sollen starke Schülerinnen und Schüler in den Kursen am Nachmittag gefordert werden. Diese finden bisher zweimal in der Woche für die Klassen 3 und 4 statt. Die Kinder werden von den Klassenlehrerinnen und -lehrern vorgeschlagen. Hier haben Kinder mit besonderen Begabungen oder Interessen Zeit, in Gruppen ihre Stärken auszubauen.

Frau Gaab lässt sich derzeit in einer Fortbildung zur Multiplikatorin für Begabtenförderung an Grundschulen ausbilden, sodass sie in Zukunft Ansprechpartnerin für diesen Bereich sein wird.

Außerdem wird derzeit im Jahrgang 4 – nächstes Jahr in Jahrgang 3 – ein Förderband in Mathematik angeboten. Die drei Klassen werden auf 4 Kolleginnen und Kollegen nach Leistungsstärke verteilt, wobei die schwächsten Kinder letztes und dieses Schuljahr von einer Sonderpädagogin unterrichtet wurden.

3.1.4. Fördern statt Wiederholen nach §45

Die Lernförderung findet in den unteren Klassen parallel zum Unterricht statt, da die meisten Schülerinnen und Schüler aus den unteren Jahrgängen am Nachmittag nicht mehr so aufnahmefähig sind. Die Nachmittagskurse werden mit Rücksicht auf die Wahlkurse in der Nachmittagsbetreuung eingerichtet. Diese Lernförderung wird durch Honorarkräfte geleistet und findet für die Viertklässler parallel zur Lernzeit statt. In dieser Förderung werden Schüler, die das Klassenziel in einem Fach bisher nicht erreicht haben, in Kleingruppen gefördert. Die Kinder, die an der Lernförderung teilnehmen müssen, werden in der Zeugniskonferenz bestimmt. Umfang und Inhalt werden im pädagogischen Förderplan und in der Lern- und Fördervereinbarung dokumentiert.

Einmal im Schulhalbjahr gibt es einen Konferenztermin, bei dem sich die Kolleginnen und Kollegen mit den Honorarkräften zusammensetzen. Hier sollen Förderschwerpunkte der Kinder besprochen werden.

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Schulspezifisches Förderkonzept

Zuständig für die Lernförderung ist Anna Kieling (Förderkoordination).

3.1.5. Additive Sprachförderung am Nachmittag

Außerdem gibt es parallel zur Hausaufgabenbetreuung einige Sprachfördergruppen zur additiven Sprachförderung.

Zuständig für die Sprachförderkurse ist Susanne Kühn (Sprachlernberaterin).

3.1.6. Sprachförderung nach §28a

Die Sprachförderung der Vorschulkinder findet an zwei Nachmittagen in der Woche statt.

3.1.7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die Kinder, die am DaZ-Unterricht teilnehmen müssen, werden von Susanne Kühn (Sprachlernkoordinatorin) ermittelt und den Kolleginnen mitgeteilt. Diese überlegen sich Schwerpunkte und Ziele für die DaZ-Förderung.

Frau Kühn erstellt die Pläne für diese Fördermaßnahme. Die Stunden für die Erst- und Zweitklässler liegen vorrangig am Vormittag und für die anderen Jahrgangsstufen am Nachmittag.

3.1.8. Schulbegleitungen

Schulbegleitung gibt es für Kinder, die ohne Unterstützung nicht in der Lage sind, am normalen Schulalltag teilzunehmen. Zuständig für die Beantragung von Schulbegleitung, deren Vermittlung und Betreuung ist Anna Kieling (Förderkoordinatorin).

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Schulspezifisches Förderkonzept

3.1.9. Family Literacy (Fly) /Elternstunde

Elternstunden finden einmal wöchentlich in fast allen Klassen statt und werden schon in der Vorschule eingeführt. Hier liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Sprachförderung.

Zuständig für die Fly-Stunden ist Susanne Kühn (Sprachlernberaterin).

3.1.10. Lernzeit am Nachmittag

Die Lernzeit am Nachmittag ist seit Beginn des Schuljahres 2018/19 für alle Viertklässler, seit 2019/20 für alle Klassen an drei Tagen in der Woche fest installiert. Sie wird pro Jahrgang von einer Lehrkraft und zwei Erzieherinnen betreut. Hier können die Kinder beispielsweise an ihren Wochen- und Arbeitsplänen arbeiten und sinnvoll mit ihren Materialien Lerninhalte üben und vertiefen (siehe Lernzeit-Konzept).

3.1.11. Integrative Tagesgruppe (ITG)

Für Kinder, die besonderen Unterstützungsbedarf auch am Nachmittag haben, gibt es die sogenannte integrative Tagesgruppe. In der ITG werden derzeit fünf Kinder betreut. Die Arbeit mit den Kindern kann sich ganz unterschiedlich gestalten. Dies ist abhängig vom Unterstützungsbedarf der Kinder. Geleitet wird die ITG von Gerda Gatzke.

Die Aufnahme in die ITG erfordert eine Meldung des Kindes beim Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ), die Kosten übernimmt der Allgemeine Soziale Dienst (ASD).

Wird von den Lehrkräften oder der Sonderpädagogin eine Aufnahme in die ITG empfohlen, sollte von den Eltern im Vorfeld das Formular ITG (siehe Anhang) unterschrieben werden.

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3.1.12.Therapien in und außerhalb der Schule

Seit dem Schuljahr 2015/16 kooperieren wir mit drei Einrichtungen, die in den Räumen unserer Schule Ergotherapie und Logopädie anbieten. So ist die Hürde für einige Eltern kleiner, ihre Kinder zu einer solchen Therapie anzumelden. Die Koordination der Therapien liegt in der Hand von Frau Riddering-Heitmann.

3.2. Beratung

3.2.1. Beratung für Kolleginnen und Kollegen

Die Beratungszeit in der Schule Sterntalerstraße liegt im Vormittag und im Nachmittag. Es gibt eine feste Beratungszeit für Kolleginnen und Kollegen am Dienstagnachmittag von 13.30 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit stehen alle vierzehn Tage die Beratungslehrerin, die Sonderpädagoginnen, die Förderkoordinatorin und Frau Walter vom ReBBZ den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.

Für die Beratung durch die Beratungslehrerin von Kindern und Klassen gibt es weitere vier Stunden im Vormittag. Die zur Verfügung stehenden Stunden variieren je nach Stundenplan und werden mit den Kolleginnen und Kollegen abgesprochen.

Für die Beratung von Kollegen, Kindern und Eltern gibt es einen Beratungsraum, der von der Beratungslehrerin und den Kinderschutzkräften genutzt wird.

Seit dem Schuljahr 2020/21 werden alle Anfragen zum Bereich Beratung an die Beratungslehrerin Susanne Kühn von den Kolleginnen und Kollegen per E-Mail gestellt. Die Beratungslehrerin vereinbart mit den Kollegen und Kolleginnen einen Termin und klärt mit ihnen das Anliegen.

Die Beratung kann stattfinden bezüglich folgender Themen:

- Absentismus

- Kindeswohlgefährdung

- Auffälligkeiten im Verhalten und Erleben einer Schülerin/eines Schülers

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Schulspezifisches Förderkonzept

- Schulbegleitung - Mobbing

- Umgang mit den Eltern

Aus dieser Anliegenklärung ergeben sich weitere Schritte. Mögliche Schritte könnten sein

- eine Einzelberatung für den Schüler oder die Schülerin - Begleitung der Klasse

- Begleitung des Kollegen/der Kollegin

- Vermittlung zu anderen Unterstützersystemen (ReBBZ)

Gemeinsam wird die weitere Vorgehensweise festgelegt. Die Beratungslehrerin und die Kolleginnen und Kollegen klären, welche Personen mit in den Prozess einbezogen werden.

Dies können sein:

- Sonderpädagoginnen der Schule - die Beratungslehrerin selbst - die Schulleitung

- Förderkoordination (z.B. bei Schulbegleitung)

- Fachkraft vom ReBBZ (z.B. bei Absentismus oder Schulbegleitung) – Kinderschutzfachkräfte

– weitere Kolleginnen und Kollegen, die in der Klasse tätig sind – Frau Gatzke (Leiterin der ITG)

– das Jugendamt

– Personen von außerhalb, die beratend tätig sind.

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3.2.2. Beratung für Eltern

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es eine feste Beratungszeit für Eltern (Montagnachmittag von 15.00-16.00 Uhr). Die Eltern melden sich telefonisch oder per Mail bei der Beratungs- lehrerin an. Die Informationen finden die Eltern im Eingangsbereich und auf der Homepage.

3.2.3. Beratung für Kinder

Ab dem Schuljahr 2021 gibt es eine Sprechstunde für Kinder. Die Sprechzeit ist am Freitag von 14.00-15.00 Uhr.

Die Kinder können in diesem Zeitraum mit Konflikten und Problemen selbstständig Kontakt zur Beratungslehrerin aufnehmen.

Die Beratungslehrerin stellt sich jährlich in den Klassen vor.

3.3. Kinderschutz

Es gibt an der Schule Sterntalerstraße drei Kinderschutzfachkräfte.

- Susanne Kühn (Beratungslehrerin) - Sabine Riddering (Förderkoordinatorin) - Christiane Anders (Sonderpädagogin)

Die Kinderschutzkräfte stellen sich jährlich in den Klassen vor und verteilen einen Elternbrief.

Die Kinderschutzkräfte informieren die Schulleitung über aktuelle Fälle und entscheiden mit der Schulleitung gemeinsam die jeweilige Vorgehensweise.

Für die Kinder gibt es neben dem Büro von Frau Otto einen Briefkasten, dort können Sie ihre Probleme mitteilen.

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3.4. Übergänge gestalten

Eine enge Zusammenarbeit zu den Kitas und den weiterführenden Schulen im Umkreis ist für unsere Arbeit sehr wichtig. Besonders bei den viereinhalbjährigen Testungen, die teilweise in den Kitas durchgeführt werden, findet ein guter Austausch über die Kinder statt.

Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf können so schon vor Eintritt in die VSK oder erste Klasse über entsprechende Fördermöglichkeiten beraten werden. Frau Kühn (Sprachlernberaterin und Beratungslehrerin) ist hier Ansprechpartnerin.

Außerdem findet einmal im Jahr ein Treffen der Didaktischen Koordinatorin und der Förderkoordination der Schule Sterntalerstraße mit der Abteilungsleitung des Gymnasium Marienthal statt. Hier wird sich über den Leistungsstand der ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Schule Sterntalerstraße – auch im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern aus anderen Schulen - ausgetauscht. Die Empfehlungen aus Klasse 4 spielen dabei eine besondere Rolle.

Ab dem Schuljahr 2019/20 werden die Klassenlehrerinnen aus dem Jahrgang 4 zur Hospitation eingeladen. Die Hospitationen sollen vor den Lehrer-Eltern-Gesprächen (LEG), also den Beratungsgesprächen mit den Eltern über die Empfehlungen, stattfinden.

3.5. Die Insel (Plan und Konzept siehe Anhang)

Unsere Erzieherin, Saskia Uherek, besetzt die pädagogische Insel und hat dafür ein gesondertes Konzept erstellt. Diese findet in einem extra dafür eingerichteten Raum statt.

Dort haben die Kinder die Möglichkeit zu spielen, sich auszuruhen oder sich eine Auszeit zu nehmen. Meistens setzt sich die Gruppe aus zwei Kindern aus zwei unterschiedlichen Klassen zusammen. Diese Zeiten bekommen alle Kinder der Schule, sofern sie möchten.

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4. Ressourcensteuerung

Die Ressourcen für die Förderung werden in jedem Jahr von der Schulleitung gemeinsam mit einer Sonderpädagogin (Sabine Riddering-Heitmann), der Sprachlernberaterin (Susanne Kühn) und der Förderkoordinatorin (Anna Kieling) abgesprochen. Grundsätzlich werden dabei Förderstunden an Fachlehrerinnen und -lehrer aus dem Jahrgang vergeben, um die Arbeit in Jahrgangsteams zu ermöglichen. Die jüngeren Klassen bekommen einen etwas größeren Anteil an Doppelbesetzungen, bei der Verteilung wird aber auch die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf, besonders im Bereich Sprache, und die Klassengröße berücksichtigt. In den Förder- und Forderkursen werden Fachlehrer eingesetzt.

Bei der Verteilung der sonderpädagogischen Ressourcen wird darauf geachtet, dass jeder Klasse, in denen Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf lernen, eine Sonderpädagogin zugeordnet ist. Bei der Verteilung werden auch die sonderpädagogischen Fachrichtungen der Sonderpädagoginnen berücksichtigt. Die Zuteilung der sonderpädagogischen Stundenanzahl für die Klassen wird in einer gemeinsamen Teambesprechung unter Berücksichtigung der Einzelfälle mit allen Sonderpädagoginnen und der Förderkoordinatorin festgelegt.

5. Evaluation des Förderplankonzepts

5.1. Woran wir weiterarbeiten wollen

Die individuellen Förderpläne werden auch zur Evaluation als Instrument genutzt. Die festgelegten Förderziele werden halbjährlich überprüft, mit den neuen Testergebnissen abgeglichen und eventuell neu festgelegt. Dies wird immer wieder mit allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen abgesprochen.

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Schulspezifisches Förderkonzept

Um dieses System wirklich durchgängig zu nutzen, arbeiten wir daran, eine Systematik zu finden, in der genug Zeit zur Verfügung steht, um sich den vielen Förderkindern wirklich ausreichend widmen zu können.

Regelmäßige Fall- und Förderkonferenzen sollen dafür sorgen, dass alle Beteiligten einen guten Überblick über die Förderbedarfe der Kinder behalten. Einen Leitfaden für die Fallkonferenzen entwickeln die Mitglieder der Beratungsrunde und stellen ihn dem Kollegium vor.

Außerdem soll überlegt werden, ob die Einführung von Förderbändern an unserer Schule gewünscht ist und wie diese zu gestalten wären. Bei den Überlegungen zur neuen Rhythmisierung war die Ermöglichung von Förderbändern schon ein wichtiger Aspekt, sodass ein Grundstein dafür bereits gelegt wäre.

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