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Wer arbeitet an Ihrer Schule hauptsächlich mit den Schülerinnen und Schülern mit rILZ?

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Academic year: 2022

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(1)

Institut für Heilpädagogik Fabrikstrasse 8

CH-3012 Bern T +41 31 309 26 11 info.ihp@phbern.ch www.phbern.ch

Dr. Caroline Sahli Lozano Projektleiterin SECABS T +41 31 309 26 34 caroline.sahli@phbern.ch

Bern, 25.04.2016

Zusätzliche Ergebnisse - Integrative schulische Massnahme im Kanton Bern

Sehr geehrte Schulleitende, Lehrpersonen, Eltern und andere Interessierte

Zusätzlich zu dem Ergebnisflyer der Schulleitendenbefragung, finden Sie nachfolgend eine weitere Auswahl an Ergebnissen.

Wir möchten nochmals allen Danken die an der Befragung teilgenommen haben!

Herzlichen Dank!

Das SECABS-Projektteam unter der Leitung von Dr. Caroline Sahli Lozano

PHBern, Fabrikstrasse 8, CH-3012 Bern

(2)

Der Nachteilsausgleich dient in erster Linie dazu, Einschränkungen durch Behinderungen aufzuhe- ben oder zu verringern. Der Begriff bezeichnet die Anpassung der Bedingungen, unter denen Ler- nen/Prüfungen stattfinden (z.B. Benützung eines Rechtschreibprogramms oder Taschenrechners; mehr Zeit bei Prüfungen etc.). Schülerinnen und Schülern mit spezifischer Benachteiligung aber durchschnitt- lichem bzw. hohem kognitivem Potential (z.B. Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie oder Autismus- Spektrum-Störungen), wird mit dem Nachteilsausgleich (NAG) die Möglichkeit gegeben, mittels ange- passter Rahmenbedingungen im Unterricht insbesondere bei Prüfungssituationen ihr Leistungs- potential auszuschöpfen.

NACHTEILSAUSGLEICH: ATTEST

34%

49%

11%

14%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

ärztlich psychologisch anderes kein Attest

SuS mit Nachteilsausgleich: Attest

Mehrfachantworten waren möglich

Zum Befragungszeitpunkt im Januar/Februar 2015 lag für 86% der Schülerinnen und Schüler auf Primarschulstufe mit einem Nachteilsausgleich ein Attest vor.

(3)

NACHTEILSAUSGLEICH: VERTEILUNG AUF DIE KLASSENSTUFEN

4%

8%

15%

20%

23%

30%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

1 2 3 4 5 6

SchülerInnen mit Nachteilsausgleich:

Verteilung auf die Klassenstufen

Klassenstufen

Die relativ neue schulische Massnahme Nachteilsausgleich wird im Kanton Bern an 61% aller Pri- marschulen angewandt. Es hat sich gezeigt, dass mehr als 50% der Kinder, die einen Nachteilsaus- gleich habe die 5. oder 6. Klasse besuchen.

Auf den unteren Schulstufen ist der Nachteilsausgleich weniger verbreitet.

(4)

BETREUUNG DER SUS MIT RILZ

34%

20%

46%

Lehrperson ausgebildete schulische HeilpädagogIn nicht heilpädagogisch ausgebildete HeilpädagogIn Lehrperson & HP gemeinsam

Wer arbeitet an Ihrer Schule hauptsächlich mit den Schülerinnen und Schülern mit rILZ?

0%

An den meisten Schulen stellt die Arbeit mit Kindern mit reduzierten individuellen Lernzielen (rILZ), wie z.B. die Erstellung der Förderpläne, eine Kooperation zwischen Regellehrperson und Heilpäda- gogin bzw. Heilpädagoge.

(5)

RESSOURCEN FÜR DIE INTEGRATIVE FÖRDERUNG

10%

23%

27%

28%

12%

1 Ja, voll und ganz

2 Ja, eher

3 Teils, teils

4 Nein, eher nicht

5 Nein, überhaupt nicht

Erachten Sie die Ressourcen für die integrative Förderung (IF) an Ihrer Schule als ausreichend?

Total Schulleitende die diese Frage beantwortet haben: 204

Mittelwert: 3.08

Standardabweichung: 1.19

Rund ein Drittel aller Schulleitungen geben an über eher genügend Ressourcen für die integrative Förderung an ihren Schulen zu verfügen.

Ein grösserer Anteil von rund 40% geben an eher nicht oder überhaupt nicht genügend Ressourcen für IF an ihren Schulen zu haben. Dies ist ein wichtiges Ergebnis, welches auch der Erziehungsdirek- tion rückgemeldet wird.

(6)

VERTEILUNG DER IF LEKTIONEN

4%

22%

68%

6%

alle Klassen haben gleich viele IF-Lektionen

alle Klassen haben ein gewisses Minimum an IF Lektionen, die restlichen Lektionen werden je nach

Bedarf an die Klassen vergeben

IF Lektionen nach Bedarf an Klassen, wobei gewisse Klassen ohne Bedarfe keine IF Lektionen haben

Anderes

Wie werden die IF Lektionen verteilt?

In den meisten Fällen werden die Anzahl IF Lektionen am Bedarf der Kinder ausgerichtet, wobei Klassen ohne Bedarf keine IF-Lektionen haben. In 22% haben alle Klassen ein Minimum an Lektio- nen und der Rest wird nach Bedarf aufgeteilt. Dies sind die beiden häufigsten Varianten.

(7)

KLASSEN ZUR BESONDEREN FÖRDERUNG / KLEINKLASSEN

Nein; 78%

Ja; 22%

Gibt es an Ihrer Schule (1.-6. Klasse, alle Schulhäuser) Klassen zur besonderen Förderung (KbF)/Kleinklassen?

Total Schulleitende die diese Frage beantwortet haben: 212

An 22% der Schulen, die an der Umfrage teilgenommen haben gibt es noch Klassen zur besonderen Förderung (KbF/Kleinklassen).

(8)

INTEGRATION VON GEF-POOL-1 KINDERN

INTEGRATION VON GEF-POOL-2 KINDERN

Nein; 47%

Ja; 53%

Werden an Ihrer Schule auf Primarschulstufe GEF-Pool-1-Kinder integriert?

Total Schulleitende die diese Frage beantwortet haben: 204

Nein; 46%

Ja; 54%

Werden an Ihrer Schule auf Primarschulstufe GEF-Pool-2-Kinder integriert?

Total Schulleitende die diese Frage beantwortet haben: 204

Es werden jeweils an etwas mehr als der Hälfte der Schulen, die an der Umfra- ge teilgenommen haben, GEF-Pool 1 und GEF-Pool 2 Kinder integriert. Es hat sich auch gezeigt, dass die Anzahl Unterstützungslektionen für Pool 1 und Pool 2 – Kinder ähnlich hoch sind.

Im Durchschnitt gehen 8.8 Unterstützungslektionen an Pool 1-Kinder und etwas mehr, nämlich 10.5 Lektionen an Pool 2-Kinder.

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