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Entwicklung der Mastschweinepreise in den letzten Monaten Durchschnittspreis aller Handelsklassen (ohne MwSt.) Erzeugergemeinschaft Südbayern eg

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Academic year: 2022

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1,94 2

2,03 2,03

1,94 1,94 1,94

1,85

1,81 1,81 1,83 1,84 1,9

1,95 2,01 2,01

1,95 1,88 1,88

1,86 1,83 1,83

1,74

1,1 1,15 1,2 1,25 1,3 1,35 1,4 1,45 1,5 1,55 1,6 1,65 1,7 1,75 1,8 1,85 1,9 1,95 2 2,05

34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Euro/kg

Entwicklung der Mastschweinepreise in den letzten Monaten Durchschnittspreis aller Handelsklassen (ohne MwSt.)

Erzeugergemeinschaft Südbayern eG

Auszahlungspreise für Großvieh im April 2020/kg SG (o. MwSt.)

KW von-bis 2020 Jungbullen U 3 Färsen R 3 Kühe R 3

340-430 kg 280-340 kg 300-320 kg 350-360 kg

14 30.03.-03.04. 3,50 Kuhpreis 2,70 2,76

15 06.04.-10.04. 3,50 3,15 2,60 2,66

16 13.04.-17.04. 3,50 3,15 2,60 2,66

17 20.04.-24.04. 3,50 3,15 2,55 2,61

18 27.04.-01.05. 3,40 3,15 2,45 2,51

Ringbrief Nr. 564, Mai 2020

Mitteilungen

DER BERATUNG UND RINGE ROTTHALMÜNSTER-PASSAU

Für Mitglieder des Maschinenringes, des Ferkelerzeugerrin- ges, der Fleischerzeugerringe und des VLF Rotthalmünster

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Stichtag 1. Juli 2020 Tierhaltererklärung + Risikoanalyse Ein Jahr Aktionsplan Kupierverzicht – Auf was muss der Landwirt achten?

Bis zum 1. Juli 2020 müssen Schweinehalter, die weiterhin Schwänze kupieren bzw. Schweine mit kupierten Schwänzen halten, wieder die Unerlässlichkeit des Kupierens nachweisen. Hierfür muss der Landwirt eine Tierhaltererklärung zu- sammen mit einer durchgeführten Risikoanalyse erstellen.

Die ausgestellten Tierhaltererklärungen gelten 12 Monate. Das für die Umsetzung zuständige LGL hat festgelegt, dass, unabhängig davon, mit welchem Datum die Erklärung 2019 unterschrieben wurde, spätestens zum 1. Juli 2020 eine neue Tierhalter-Erklärung vorliegen muss.

Ebenso sind bis dahin neue Erklärungen an vor- und nachgelagerte Betriebe zu erstellen und weiterzugeben.

Hoffentlich haben Sie nicht vergessen, zum 31.12.2019 die vorgeschriebene Er- hebung über das Auftreten von Schwanz- und Ohrenbeissen zu machen und den Durchschnitt aus beiden Zählungen zu berechnen.

Schweinehalter, die Ferkel kupieren oder kupierte Tiere einstallen wollen, müssen die Notwendigkeit („Unerlässlichkeit“) des Kupierens nachweisen (siehe CC- Informationsbroschüre 2019 S.104/105 bzw. S. 103/104 in der aktuellen Ausga- be). Ansonsten ist das Schwanzkupieren nicht zulässig und es handelt sich um einen CC-Verstoß im Bereich Tierschutz.

Im Gegensatz zu 2019 ist in diesem Jahr davon auszugehen, dass hier intensiver geprüft wird.

Albert Bauer, AELF Passau-Rotthalmünster

Was ist los in der Natur im Juni?

Ich schreibe diesen Beitrag in der Zeit der langsamen Lockerung der Corona- Maßnahmen. Tiefgreifende Einschnitte haben stattgefunden, viele haben unver- mittelt existenzielle Probleme.

Trotzdem ist es für uns, die mit der Natur arbeiten, irgendwie tröstlich, dass we- nigstens dort die Abläufe wie gewohnt weitergehen (abgesehen davon, dass lan- ge der Regen fehlte). Vielleicht kann der/die eine oder andere ja seinen Kindern oder dem Lehrling anstelle von Schulunterricht momentan ein wenig mehr Natur- kunde vermitteln? Vieles, was wir Älteren für selbstverständlich halten, wissen die Jüngeren oft nicht, dieses Wissen könnte sich aber z.B. als wertvoll erweisen, wenn von der Gesellschaft gewünschte Umweltleistungen honoriert werden sol- len.

Die Schwalben sind im April unter widrigsten Umständen zurückgekehrt, viele sind in dabei dies Jahr wegen starker Höhenwinde erschöpft in Griechenland verendet.

Rauchschwalben haben eine rote Stirn und Kehle; sie kehren etwas früher heim und brüten meist im Gebäudeinneren,  z.B. an Stallwänden  und Vorsprüngen. Die Mehlschwalbe brütet  dagegen fast immer außen unter Dachüberständen oder Mauervorsprüngen. Oft fehlt den Schwalben wegen des vielen Asphalts ringsum feuchter Lehm als Nestbaumaterial, mit einer regelmäßig feucht gehaltenen Lehmpfütze können wir helfen.

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Die Rehe haben jetzt ihre (oft zwei) Kitze versteckt im hohen Gras liegen, noch sind sie zu klein, um im Ernstfall der Ricke zu folgen. Ihre weißen Flecken tarnen sie aber gut, außerdem verströmen sie zu ihrem eigenen Schutz zunächst keinen Geruch. Die Ricke säugt ihre Jungen 3 - 6 Monate.

Die Fledermäuse sind aus ihren Winterquartieren zurück und wieder zur abendli- chen Insektenjagd unterwegs. In ihren Sommerquartieren werden die Fleder- maus-Weibchen nun trächtig. Man spricht hier von den „Wochenstuben“ der Fle- dermäuse, in denen viele Weibchen zusammen leben und ihre Jungen aufziehen.

Manchmal wechseln sie auch spontan ihr Quartier, ausgelöst z.B. durch Witte- rungswechsel, dann wird der Hangplatz innerhalb eines Gebäudes verändert.

Oft sind auf einem Hof ganz unterschiedliche Arten dieses Nützlings zu finden, z.B. die kleine Bartfledermaus, der große und kleine Abendsegler und verschie- dene Arten von Langohrfledermäusen. Wichtig für sie ist, dass Ein- u. Ausflugs- möglichkeiten in Gebäuden wie z.B. Scheunen erhalten werden, um die Jagd der Fledermäuse jederzeit zu ermöglichen. Hilfreich sind auch möglichst naturnahe Gehölzstrukturen zur Erhöhung des Insektenreichtums.

Das Waldkauz-Weibchen brütet gerade seine meist 4 Eier alleine aus und wird dabei vom Männchen mit Nahrung versorgt. Danach werden die Jungen (Nestho- cker) einige Wochen von beiden Eltern gefüttert mit kleinen Säugetieren (wie z.B.

Mäusen, Ratten), Insekten, Vögeln und auch mal Regenwürmern oder Fröschen.

Wenn die jungen „Ästlinge“ fliegen können, werden sie noch mehrere Wochen ge- füttert. Feinde (z.B. Raubvögel oder Krähen), die sich ihnen nähern, werden von den alten Käuzen angegriffen.

Sonja Keßler , AELF Passau-Rotthalmünster

Eine Freude dabei zu sein

14. Offenes Netzwerktreffen Soziale Landwirtschaft sorgt für außergewöhnliches Interesse

Passau/Viehhausen – „Das war eine so wunderbare Veranstaltung! Ich kann nur Danke sagen – es war eine Freude dabei zu sein!“ Gemeint ist das 14. Offene Netzwerktreffen Soziale Landwirtschaft Niederbayern/Oberpfalz.

Organisiert von einem Team rund um Kerstin Rose, vom Passauer Amt für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und Beraterin für Soziale Landwirtschaft in Niederbayern, war man zu Gast auf dem Soziale Landwirtschaftschafts-Betrieb Biohof Butz in Viehhausen/Ldkr. Landshut.

Das Programm bot eine bunte Vielfalt. Hannelore Zech vom Schreimerhof, Reis- bach, erläuterte ihre Planungen zur Eröffnung einer besonderen Kindertagesbe- treuung. Ihre Überlegung zur Eröffnung einer Großtagespflege auf dem Schrei- merhof schilderte sie mit allen Wenn und Abers.

Besonders begrüßt und beglückwünscht von Moderatorin Kerstin Rose wurde Gabi Stadler, Bierhütte, vor dem „vollen Haus“. Bayernweit erstmals in der Sparte Soziale Landwirtschaft gekürte Bäuerin als Unternehmerin des Jahres, zeigte sie ihren zunächst ungeplanten Werdegang auf. Zu dem ersten Esel „Felix“ am 40.

Geburtstag kamen weitere vier. Die gelernte Dorfhelferin beschreitet mittlerweile

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zeitgemäße Wege: die Tagesbetreuung von Menschen mit Demenz. Mithilfe von Schafen, Hühnern und Eseln ermöglicht sie den Senioren eine sinnvolle Tages- struktur in angenehmer Atmosphäre.

„My home is my castle!“ – auch wenn es ein sehr kleines Haus ist, das sog. Tiny- House. Vergleichbar einem voll ausgestatteten Wohnwagen aus Holz bietet das Tiny-House eine Fülle von Varianten.

Zimmerer Peter Prommesberger erstellt auf Wunsch das fahrbare Haus als be- gehbaren, rollenden Hofladen, der barrierefrei Bewohner von Seniorenheimen zum Einkauf einlädt. Wohnen für Alt und Jung – er unterlegte die zahlreichen Bei- spiele mit vielen Klein-Häusern-Fotos für jeden Bedarf aus seiner Werkstatt. Be- stechend auch die rechtliche Seite: Das mobile Tiny-House hat eine steuerliche Abschreibung von nur 8 Jahren, die Erfordernis einer Baugenehmigung ist sicher- heitshalber mit den Behörden abzusprechen.

Nach einem kulinarischen Mittags-Leckerbissen durch die hofeigene Großküche startete am Nachmittag die Gastgeberin, Edeltraud Melzl-Butz, zum Thema „Ei- gene Personal-Kostenkalkulation“. Ihr großer Hof erfordert entsprechend viele Mitarbeiter einschl. der Bürokräfte. Mithilfe verschiedener Rechenbeispiele zeigte sie die Kalkulation von Schulklassen-Lernprogrammen und einem mehrtägigen Projekt mit einer nahegelegenen Schule. Finanzquellen, wie die AELF- Programme „Ernährungsberufe kennenlernen“, Erlebnis Bauernhof und das Kin- dergarten-Programm sorgen für Aufwandsentschädigung und müssten gut kalku- liert sein. „Bitte rechnen Sie alles ein, auch die Lohn-Nebenkosten und die Ab- schreibung!“ appellierte sie an die zahlreichen Zuhörer.

„Gemeinsam sind wir stark!“ dies gilt auch für den Verein „Soziale Landwirtschaft in Bayern“. Die Vereinsvorsitzende Michaela Weiß belegte die vielen Aktivitäten mit Ergebnissen. Gespräche mit den zuständigen bayerischen Staatsministerien hätten stattgefunden, ebenso sei ein sehr gut besuchter Senioren-Fachtag veran- staltet worden. Das Thema „Tiergestützte Invention“ solle, ebenso wie „Senioren auf dem Bauernhof“ politisch verstärkt verfolgt werden. Beide Themen würden häufig nachgefragt werden, wobei die Finanzierung noch „Luft nach oben“ aufwei- se.

Die Hofführung hielt, was sie versprochen hatte: Die umfassenden Betriebszweige des Butz-Hofes wurden besichtigt, wenn auch wegen der Auflagen z.T. nur von außen: Direktvermarktung mit Hofladen und drei Marktwagen, Hofcafe, Käserei, Metzgerei, Bäckerei, außerdem die Herstellung von Bauernhofeis auf dem Milch- viehbetrieb. Der Bauernhof bietet des Weiteren für Schulklassen und Kinderge- burtstage erlebnisorientierte Angebote. Abgerundet wird das rege Treiben durch einen Waldkindergarten und die Nutzung des Veranstaltungsraums. Viel Struktur und mehr als 30 Mitarbeiter meistern das Unternehmen Biohof-Butz.

Bezirksrat und Behindertenbeauftragter des Bezirks, Markus Scheuermann, lobte die rasante Entwicklung der Sozialen Landwirtschaft und forderte Unterstützung durch die Politik. Stellvertretender Landrat, Alfons Satzl, freute sich über die An- gebote der Einkommenskombination im Landkreis Landshut mit dem Biohof Butz,

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aber auch der Lebensgemeinschaften Höhenberg und Giglberg, und ermunterte zu weiteren Gründungen. Der Obmann des Bayerischen Bauernverbands, Georg Sachsenhauser, stellte die zahlreichen Möglichkeiten der Einkommen und deren Daseinsberechtigung heraus.

Behördenleiter Forstdirektor Reinhard Menzel hob den Facettenreichtum der So- zialen Landwirtschaft hervor. Hier sei noch viel Potenzial vorhanden, sowie Auf- klärung in der Öffentlichkeit erforderlich.

Kerstin Rose, AELF Passau-Rotthalmünster

Erfahrungen aus den Vor-Ort-Kontrollen (VOK) 2019 im Bereich Cross Compliance (CC)

Aus den Vor-Ort-Kontrollen (VOK) des grünen CC-Bereichs 2019 ergaben sich hauptsächlich im Bereich der Düngeverordnung und der Anlagenverordnung Auffälligkeiten.

Aufgrund der seit Herbst 2018 in Kraft getretenen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung wurden sog. „rote Gebiete“ mit besonderen Anforderungen festgelegt.

Die für die Düngung von roten Feldstücken vorgeschriebenen jährlichen Nmin- Untersuchungen und Untersuchungen der eingesetzten Wirtschaftsdünger und Gärreste wurden im Rahmen der VOK 2019 geprüft, ebenso wie die Einhaltung der erhöhten Gewässerabstände bei der Düngung, für den Fall, dass bei der Flä- chenkontrolle Düngungsmaßnahmen erkennbar sind (Güllespuren, Mineraldün- gerkörner…).

Da in der VOK 2018 im Bereich der Dünge- und Anlagen-Verordnung in Bayern zu viele Beanstandungen festgestellt worden sind, musste für 2019 die Kontroll- quote in diesen beiden Bereichen erhöht werden. Neben den 1000 bayerischen Betrieben, die regulär nach CC im grünen Bereich zu kontrollieren waren, wurden weitere 500 Betriebe gezogen (Nitraterhöhungsziehung), die nur hinsichtlich der Dünge- und Anlagen-Verordnung kontrolliert werden mussten. Davon lagen 81 in unserem Dienstgebiet. Auffällig ist, dass v.a. viehstarke Betriebe ausgewählt wur- den. Von diesen 81 Betrieben wurden bei 38 Betrieben Verstöße festgestellt.

Auch im Jahr 2020 muss diese Kontrollquotenerhöhung mit bayernweit 500 zu- sätzlichen Betrieben erneut durchgeführt werden.

Die Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Agrarökologie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing bzw. Amberg (zu- ständig für den Landkreis Regensburg) durchgeführt. Das Fachzentrum hat bei einem Teil dieser Betriebe auch die Stoffstrombilanzverordnung und die Wirt- schaftsdüngerverbringungsverordnung kontrolliert, die nicht CC-relevant sind.

D.h., Verstöße gegen diese beiden Verordnungen haben zwar keine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge, können jedoch ein Bußgeldverfahren nach sich zie- hen.

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In 2019 wurden bei den 1500 in Bayern kontrollierten Betrieben in 424 Betrie- ben 922 Verstöße gegen die Dünge- und Anlagenverordnung festgestellt. Es gab also Betriebe, bei denen mehrere Verstöße festgestellt worden sind. Die Ver- stöße gliedern sich wie folgt:

In 243 Betrieben war der Nährstoffvergleich (NSV) unvollständig bzw.

fehlerhaft.

Der Prüfdienst kontrolliert dabei den NSV, der aktuell vorliegen muss. Bei VOK ab dem 1. April 2020 ist dies der NSV des Jahres 2019 bzw. des Wirtschaftsjahres 2018/2019. Dabei wird überprüft, ob die Tierbestände und die Flächenangaben mit den Angaben im betreffenden MFA übereinstimmen. Ist im NSV eine Abgabe bzw. Aufnahme von Wirtschaftsdüngern enthalten, werden die Mengenangaben und die Nährstoffgehalte mit den Lieferscheinen abgeglichen. Liegen keine aktuel- len Nährstoffanalysen vor, ist mit den Durchschnittsgehalten des Gelben Heftes zu rechnen. Vor allem schweinehaltende Betriebe sind bei den Tierzahlen durch Unstimmigkeiten aufgefallen, oft zu ihren Ungunsten. So waren die Ferkel doppelt gerechnet, einmal bei der Zuchtsau incl. Ferkel und nochmals als eigene Tier- gruppe Ferkel. Beim Mastschweine-Durchschnittsbestand waren die Mastplätze angegeben, die jedoch den Durchschnittsbestand nur unzureichend wiedergeben.

Die Unstimmigkeiten konnten noch während der Kontrolle beseitigt werden, z.B.

wenn der Landwirt in die Tierarzneimitteldatenbank eingestiegen ist, die exakte Halbjahresbestände ausgibt oder wenn der Landwirt Ringauswertungen über die gehaltenen Zuchtsauen vorlegen konnte. In den Fällen, in denen sich die Landwir- te schlechter gerechnet hatten, wurde der fehlerhafte NSV lediglich verwarnt (Kürzungssatz 0%).

Hinweis: Bei der Abgabe des MFA 2020 gibt der Landwirt im Viehverzeichnis den geschätzten Durchschnittsbestand 2020 an und überprüft den vorgedruckten Durchschnittsbestand 2019. Bei den Rindern wird dieser aus der HIT übernom- men. Bei den sonstigen Tieren (z.B. Schweine, Pferde und Schafe) kann der Landwirt den Durchschnittsbestand des Vorjahres noch an die Realität anpassen.

Unstimmigkeiten, bei denen sich der Landwirt besser gerechnet hatte, wurden i.d.R. mit 1% Kürzungssatz bewertet. Die Kollegen vom Fachzentrum Agrarökolo- gie plausibilisieren zusätzlich, ob die Mineraldüngermengen im NSV mit den Men- gen in der Buchführung übereinstimmen. Außerdem werden die letzten drei NSV, die vorliegen müssen, überprüft. CC-relevant ist jedoch nur eine Beanstandung beim letzten NSV. Beanstandungen beim vor-und vorvorletzten NSV können le- diglich ein Bußgeld nach sich ziehen.

Im Rahmen der Überprüfung des NSV wird auch der im Durchschnitt der drei letz- ten Düngejahre ermittelte Kontrollwert in Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr betrachtet. Bis einschließlich Düngejahr 2017 durfte dieser max. 60 kg N/ha be- tragen, ab Düngejahr 2018 gilt ein Kontrollwert von max. 50 kg N/ha. Der 3-jährige Durchschnitt darf im NSV 2019 nicht mehr als 53 kg N/ha betragen ((60+50+50)/3

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= 53,3 = gerundet 53). Die Überschreitung des Kontrollwertes stellt noch keinen CC-Verstoß dar. Der Prüfdienst muss jedoch diese Betriebe an das Fachzentrum Agrarökologie am AELF Straubing bzw. Amberg weiterleiten. Das Fachzentrum verpflichtet diese Betriebe zu einer Teilnahme an einer Düngeberatung. Erst wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, liegt ein CC-Verstoß vor, der vom Fachzentrum erfasst wird.

In 41 Betrieben fehlte der Nährstoffvergleich gänzlich, obwohl die Be- triebe zur Erstellung verpflichtet gewesen waren

In 235 Betrieben lag die Düngebedarfsermittlung (DBE) nicht vor bzw.

war diese unvollständig oder fehlerhaft. Im Rahmen der Kontrolle wird die DBE des aktuellen Düngejahres hinsichtlich folgender Kriterien über- prüft:

o Ist der N-Bedarfswert bzw. der Ertrag der Kultur realistisch angesetzt?

Dazu werden die Durchschnittserträge auf Landkreisebene, die die LfL im Internet zur Berechnung der DBE zur Verfügung stellt, verwendet.

o Ist eine evtl. vorhandene N-Nachlieferung der Vor- frucht/Zwischenfrucht berücksichtigt?

o Sind die Angaben zur im Vorjahr ausgebrachten organischen Dün- gung plausibel?

o Ist der richtige Nmin-Wert angesetzt? Für jede Ackerfrucht, die der Be- trieb im roten Gebiet anbaut, muss ein aktuelles Nmin- oder EUF- Untersuchungsergebnis vorhanden sein. Die Nmin-Werte der übrigen nicht beprobten, roten Ackerflächen sind mit dem Simulationspro- gramm der LfL zu ermitteln. Auch das EDV-Programm des LKP ist da- zu in der Lage. Die Durchschnittswerte auf Regierungsbezirksebene reichen hierfür nicht.

In 115 Betrieben war die N-Obergrenze von 170 kg N/ha überschritten.

Die Überprüfung erfolgt mit den Daten des Vorjahrs (Tierbestand, Aufnahme bzw. Abgabe von Wirtschaftsdüngern, Flächenausstattung). Ein Teil dieser Betriebe hatte zwar Wirtschaftsdünger abgegeben, jedoch zu geringe Men- gen.

170 Verstöße wurden im Bereich der Festmist- oder Silagelagerstätten festgestellt. Dies ist auch dadurch begründet, dass Zwischenlagerungen in der Feldflur, die länger als 6 Monate bestehen, als ortsfeste Anlagen ange- sprochen werden und somit über eine dichte Bodenplatte und eine Jauche- bzw. Sickersaftsammeleinrichtung verfügen müssten.

40 Betriebe verfügten über nicht genügend Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger oder Festmist.

 In 12 Betrieben waren noch Gülle- bzw. Jauchefässer im Einsatz mit nach oben spritzendem Prallteller.

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Wie in jedem Jahr ist die Mehrzahl der Verstöße darin begründet, dass die gefor- derten Aufzeichnungen (NSV, DBE) nicht oder nur unvollständig bzw. nicht richtig vorhanden waren.

Bei mehreren Erstverstößen gegen die Dünge- und Anlagen-Verordnung in einem Jahr werden die Kürzungssätze jedoch nicht addiert, sondern es kommt der Kür- zungssatz des am höchsten bewerteten Verstoßes zur Anwendung. Beispiele hierzu finden sich in der CC-Broschüre 2020 ab Seite 76 bzw. in der Broschüre 2019 ab Seite 77.

Franz Erhard, AELF Landau a.d.Isar, Abt. L3.P Prüfdienst

Buchführungsergebnisse des Wirtschaftsjahres 2018/2019

Das Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur der Bayerischen Landesan- stalt für Landwirtschaft wertet jedes Jahr rund 3.100 Buchführungsabschlüsse aus landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern aus und erstellt daraus die bayerische Buchführungsstatistik. Nach den Wirtschaftsjahren 2014/2015 und 2015/2016 mit ungünstigen Gewinnentwicklungen, konnten die meisten Haupterwerbsbetriebe in den letzten drei Wirtschaftsjahren spürbare Verbesserungen ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen. Zusätzlich waren die Absatzbedingungen für ihre Erzeugnisse durchwegs gut. In vielen Betrieben bestanden deshalb günstige Rahmenbedin- gungen für die Durchführung von größeren Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen.

Im Wirtschaftsjahr 2018/2019 betrugen die Nettoinvestitionen der Haupterwerbs- betriebe im Mittel 11.507 Euro.

Die wirtschaftliche Entwicklung in den Betrieben mit Schweinehaltung verlief stark unterschiedlich. Während die spezialisierten Schweinemäster eine durchwegs gleichförmige Weiterentwicklung gegenüber dem Vorjahr verzeichneten, kam es bei den Betrieben mit Schweinezucht zu ausgeprägten Umsatz- und Gewinnrück- gängen. Infolge der niedrigen Ferkelpreise und der vergleichsweise stark gestie- genen Kosten beim Futtermittelzukauf war die wirtschaftliche Lage in dieser Be- triebsgruppe besonders angespannt. Zusätzlich kam es zu einer Erhöhung des Produktionsrisikos. Die Gefahr für den Ausbruch von Tierseuchen war höher als in den Vorjahren.

Die Ackerbaubetriebe konnten die geringeren Erntemengen und die leicht gestie- genen Materialkosten durch höhere Produktpreise in der pflanzlichen Erzeugung und leichte Flächenaufstockungen nahezu ausgleichen.

Das Wirtschaftsergebnis der Futterbaubetriebe wurde weitgehend bestimmt von geringeren Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Milch und Rindern und dem ver- gleichsweise starken Kostenanstieg beim Materialaufwand. Vor allem in den Milchviehbetrieben kam es neben sichtlich höheren Kosten beim Futtermittelzu- kauf zu stark rückläufigen Tierzukäufen und teilweise auch zu Viehabstockungen.

Diese wirkten sich im Zusammenwirken mit leicht zurückgegangenen Milchprei- sen, den niedrigeren Rinderpreisen und den gestiegenen Treib- und Schmierstoff- kosten ungünstig auf das Wirtschaftsergebnis aus.

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Infolge der anhaltenden Trockenheit kam es auch im Erntejahr 2019 zu ausge- prägten Ertragseinbußen und Umsatzrückgängen. Für das laufende Wirtschafts- jahr werden im Mittel der bayerischen Haupterwerbsbetriebe weitere Gewinnrück- gänge erwartet.

Andreas Überreiter, AELF Passau-Rotthalmünster

Rundschreiben

05 | 2020

 Aktuelles aus der Geschäftsstelle

 Düngeverordnung

Verschiedenes

Liebe Mitglieder,

aufgrund der momentanen Situation müssen auch wir in der Maschinenring Geschäftsstelle den Parteiverkehr einschränken. Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger telefonischer Ter- minvereinbarung wieder möglich. Das Betreten des Dienstgebäudes ist nur mit entsprechen- dem Mundschutz gestattet. Außerdem müssen Besucher ihre Daten hinterlassen, um gegebe- nenfalls die Kontaktpersonenermittlung zu erleichtern.

Wir sind weiterhin zu gewohnten Öffnungszeiten telefonisch, per Post oder Mail für Sie erreich- bar.

Trotz der Einschränkungen läuft unser Geschäftsbetrieb reibungslos weiter.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Zahlreiche Verschärfungen der Düngeverordnung 2020 ab sofort gültig

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 weitreichenden Verschärfungen der Düngeverordnung zu- gestimmt. Mit der Verkündigung der neuen Düngeverordnung am 28.04.2020 haben diese Re- gelungen ab sofort Wirksamkeit.

Lediglich die umfangreichen zusätzlichen Auflagen in roten Gebieten in Verbindung mit der Überprüfung der Gebietskulissen werden erst ab 01.01.2021 Gültigkeit haben.

>> THEMEN

>>Düngeverordnung

>> Aktuelles aus der Geschäftsstelle

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Folgende Verschärfungen gelten somit ab sofort auf allen Flächen:

1. Dokumentationsverpflichtung für Düngung:

- schlagbezogene Aufzeichnung innerhalb von 2 Tagen nach jeder Düngung

- Aufzeichnung der Weidehaltung: Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere

- Von diesen Aufzeichnungen befreit sind Betriebe, die weniger als 15 ha landwirtschaft- lich genutzte Fläche bewirtschaften, höchstens auf 2 Hektar Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren anbauen und einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tieri- scher Herkunft von nicht mehr als 750 Kilogramm Stickstoff je Betrieb aufweisen sowie keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie Gärrückstände auf- bringen.

Dokumentationsvorlagen zur Düngeverordnung erhalten Sie bei Ihrem Maschinenring.

2. Verschärfung der Gewässerabstände:

bis 5 % Hangneigung auf den ersten 20 m: 4 m Düngeverbot, reduziert auf 1 m wenn Streubrei- te gleich Arbeitsbreite

5 – 10 % Hangneigung auf den ersten 20 m: 3 m Düngeverbot, bis 20 m neben Gewässer zu- sätzliche Auflagen*

10 - 15 % Hangneigung auf den ersten 20 m: 5 m Düngeverbot, bis 20 m neben Gewässer zu- sätzliche Auflagen*, maximale Düngungshöhe 80 kg/ha Gesamt-N pro Ausbringung auf dem gesamten Schlag

> 15 % Hangneigung auf den ersten 30 m: a) 10 m Düngeverbot, auf der restlichen Fläche des Schlages auf unbestelltem Ackerland sofortige Einarbeitung des Düngers, bis 30 m neben Ge- wässer zusätzliche Auflagen*

* zusätzliche Auflagen:

- auf unbestellten Ackerflächen vor der Aussaat oder Pflanzung sofortige Einarbeitung aller Düngemittel

- auf bestellten Ackerflächen mit Reihenkultur mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr nur bei entwickelter Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung, ohne Reihenkultur nur bei hinreichender Bestandsentwicklung nach Anwendung von Mulchsaat- oder Direktsaatver- fahren.

3. Beschränkung flüssige Wirtschaftsdünger ab 01.09.

Maximale Düngungshöhe auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter ab 01.09. bis Beginn Sperrfrist maximal 80 kg/ha Gesamt-N

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4. Düngebedarfsermittlungen

Die in diesem Frühjahr für den Anbau der Hauptfrüchte 2020 erstellten Düngebedarfsermittlun- gen werden weiterhin Gültigkeit haben.

Wichtig für zukünftige Berechnungen des Düngebedarfs:

Bei Wirtschaftsdüngern wurde die Anrechnung von Ausbringverlusten gestrichen sowie die Mindestwirksamkeiten auf Ackerland um 10 % erhöht. Bei neu zu berechnenden Düngebe- darfsermittlungen im laufenden Jahr z.B. für Zweitfrüchte sind die neuen Regelungen zu beach- ten. Die LfL wird dafür ein entsprechend geändertes Excel-Programm zur Verfügung stellen.

Vollständige Anrechnung der Herbstdüngung (60/30) zu Winterraps und Wintergerste bei der Düngeplanung im Folgejahr (bisher 10 %)

Berücksichtigung eines 5-jährigen Ertragsdurchschnittes des Betriebes für Düngebedarfsbe- rechnungen (bisher 3-jähriger Durchschnitt)

5. Änderung der Sperrfristen

- Sperrfrist Stallmist/Kompost verlängert um zwei Wochen von 01.12. – 15.01.

- Neue Sperrfrist für phosphathaltige Düngemittel: 01.12. – 15.01.

- Grünland und mehrjähriger Feldfutterbau: maximal mögliche N-Düngung mit flüssigen organischen Düngemitteln ab 01.09. auf 80 kg/ha Gesamt-N begrenzt.

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6. Aufnahmefähigkeit des Bodens

Keine Ausbringung von Düngemitteln auf gefrorenen Boden, unabhängig davon, ob der Boden untertags auftaut oder nicht. Selbstverständlich auch weiterhin keine Ausbringung von Düngern auf überschwemmten, wassergesättigten oder schneebedeckten Böden.

 Die Geschäftsstelle ist am Freitag, 12.06.2020 geschlossen

 Änderung von Betriebsdaten? Zur korrekten Abrechnung der überbetrieblich erbrachten Leistungen ist es für uns sehr wichtig, dass wir mit aktuellen Da- ten arbeiten!

die Vorstandschaft für die Geschäftsstelle

Franz Bauer 1. Vorstand Jakob Baumgartner, Geschäftsführer

Franz Niedermeier 2. Vorstand Sigrid Wasner, Irmgard Mayerhofer, Maria Penninger

Kontakt: Tel.: 08533/910281, Fax: 08533/910283, E-Mail: mr.rotthalmuenster@maschinenringe.de

>> VERSCHIEDENES

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Herausgeber Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster Höhere Landbauschule Rotthalmünster

Schriftleitung Fabian Werner LOR, Höhere Landbauschule Rotthalmünster

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Referenzen

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