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Leitfaden für Übersetzungen ins Deutsche für das Europäische Parlament

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Academic year: 2022

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Leitfaden

für Übersetzungen ins Deutsche für das Europäische Parlament

1. Oktober 2021

© Europäisches Parlament – Referat Deutsche Übersetzung

(2)

1

Inhaltsverzeichnis

0 Vorbemerkungen ... 5

0.1 Übersetzen für das EP ... 5

0.2 Checkliste für die Übersetzung ... 7

1 Form ... 8

1.1 Dokumentenfluss ... 8

1.2 Dokumentenarten und Gestaltungsregeln ... 9

1.2.1 Überblick über Dokumentenarten ... 10

1.2.2 Verzeichnis der Muster (Recueil de modèles, RdM) ... 11

1.2.3 DocEP ... 11

1.3 Gliederungsebenen von Dokumenten ... 11

1.3.1 Gliederungsebenen von Entschließungen des Parlaments und verwandten Texten ... 12

1.3.2 Aufbau von Rechtsakten ... 13

1.3.3 Bezugnahme auf die Gliederungsebenen von Rechtsakten ... 14

1.4 Hinweise zu bestimmten Dokumentenarten ... 16

1.4.1 Entschließungen des Parlaments und verwandte Textarten (PR, PA, RR, AD, RE, RC) . 16 1.4.2 Übersetzung von Titeln ... 16

1.4.3 Änderungsanträge (AM)... 17

1.4.3.1 Was sind Änderungsanträge? ... 17

1.4.3.2 Bezugsdokumente für Änderungsanträge ... 17

1.4.3.3 Formatierung von Änderungsanträgen... 18

1.4.3.3.1 Hinzufügung ... 18

1.4.3.3.2 Änderung des bestehenden Textes ... 18

1.4.3.3.3 Änderungsanträge: „Betrifft nicht die deutsche Fassung“ ... 19

1.4.3.3.4 Sonderfall: Änderungsanträge zu einem Änderungsrechtsakt ... 20

1.4.4 Konsolidierte Änderungsanträge (PF) ... 24

1.4.4.1 Einordnung ... 24

1.4.4.2 Formatierungsregeln im Überblick ... 25

1.4.4.3 Eindeutig inhaltliche Änderungen ... 25

1.4.4.4 Eindeutig sprachliche Änderungen ... 26

1.4.5 Anfragen (QB, QE, QO, QP und QZ) ... 27

1.4.6 Protokolle (PV) ... 28

1.4.7 Tagesordnungen (OJ) ... 30

1.4.8 Petitionen (SP, CM) ... 30

1.4.8.1 SP: Vorgehen bei Petitionen, die in deutscher Sprache eingereicht wurden ... 32

1.4.8.2 Anonym eingereichte Petitionen: Schreibweise der Initialen und Geschlecht der einreichenden Person ... 33

1.4.8.3 Petitionen (CM): Textteile aus Vorläuferdokumenten ... 33

1.4.8.4 Gebot der sprachlichen Neutralität ... 33

1.4.8.5 „Conclusion(s)“... 33

1.4.8.6 Absatzformatierung ... 33

1.4.8.7 Realia ... 34

1.4.9 Vermerke (NT, NR) ... 34

(3)

2

1.4.10 Studien (ST) und Kurzfassungen von Studien (SR) ... 35

1.4.11 Kurzdarstellungen zur Europäischen Union (FT) ... 38

1.5 Rechtschreibung ... 39

1.5.1 Laut-Buchstaben-Zuordnung ... 39

1.5.2 Getrennt- und Zusammenschreibung ... 39

1.6 Zeichensetzung und Zahlenangaben ... 41

1.6.1 Satzzeichen... 41

1.6.1.1 Punkt ... 41

1.6.1.2 Komma ... 41

1.6.1.3 Semikolon ... 42

1.6.1.4 Klammern ... 43

1.6.1.5 Striche ... 43

1.6.1.6 Schrägstrich ... 44

1.6.1.7 Anführungszeichen ... 44

1.6.2 Geschütztes Leerzeichen... 45

1.6.3 Uhrzeit- und Datumsangaben ... 46

1.6.4 Währungsangaben ... 47

1.6.5 Telefonnummern ... 47

1.6.6 Schreibweise von Zahlen ... 47

1.6.7 Formeln ... 47

1.7 Zitate, Quellen, Verweise ... 47

1.7.1 Zitate ... 47

1.7.2 Quellenangaben und Bezugnahmen ... 49

1.7.2.1 Verweise auf Urteile ... 49

1.7.2.2 Bezugnahmen auf Unionsrechtsvorschriften... 49

1.7.2.3 Amtsblatt ... 50

1.7.2.4 Bezugnahmen auf Unionsrechtsvorschriften mit Amtsblattfundstellenangabe ... 50

1.7.2.5 Literaturangaben... 50

1.7.2.6 Übersetzung von Titeln ... 51

1.7.3 Verweise ... 52

1.7.3.1 Hyperlinks ... 52

1.7.3.2 Fußnoten ... 53

1.8 Akronyme ... 53

1.9 Geschlechtergerechte Ausdrucksweise ... 54

2 Sprachliche Ebene ... 56

2.1 Adäquatheitsprinzip ... 56

2.2 Wortebene ... 57

2.2.1 Verben ... 58

2.2.1.1 Redundante Hilfsverben ... 58

2.2.1.2 Verwendung von „shall“ und „should“ ... 58

2.2.1.3 Verben in den Ziffern von Entschließungen des EP ... 59

2.2.1.4 In EP-Texten häufig verwendete Verben ... 63

2.2.2 In EP-Texten häufig verwendete Wörter anderer Wortarten ... 64

2.2.3 Übersetzung von Substantiven mit Numeruswechsel oder anderen Arten der Pluralbildung ... 70

(4)

3

2.2.4 Falsche Bezüge in Zusammensetzungen ... 72

2.2.5 Adverbien ... 73

2.2.6 Artikel und Demonstrativpronomen ... 74

2.2.7 Präpositionen ... 75

2.2.7.1 Gebrauch von über/zu ... 75

2.2.7.2 Falsche Präposition ... 76

2.2.8 Personal- und Possessivpronomina in der ersten Person ... 76

2.2.9 Partikeln ... 77

2.3 Satzebene ... 78

2.3.1 Thema-Rhema-Struktur ... 78

2.3.2 Verteilung von Informationen auf Haupt- und Nebensätze ... 78

2.3.3 Stellung der finiten Verbform und gleichwertiger Elemente... 79

2.4 Textebene ... 79

2.4.1 Verbalstil vs. Nominalstil ... 79

2.4.2 Klare Verhältnisse ... 80

2.4.2.1 Textkohäsion und -strukturierung ... 80

2.4.2.2 Auf dem Holzweg (garden path) ... 81

2.4.2.3 Personifizierung des deutschen Subjekts ... 82

2.4.2.4 Infinitivkonstruktionen... 82

2.4.3 Bürgernahe Sprache bzw. klare Sprache ... 82

3 Recherche und Terminologie ... 84

3.1 Recherche ... 84

3.1.1 EU-Basiswissen ... 84

3.1.2 Verfahren des Europäischen Parlaments ... 86

3.1.3 EU-Quellen ... 87

3.1.4 Wo finde ich Bezugsdokumente und Referenzdokumente? ... 87

3.1.5 Bezugnahme auf Vorschriften und Rechtsakte ... 89

3.1.6 Recherche politischer Inhalte ... 90

3.1.7 Recherche wirtschaftlicher Inhalte ... 90

3.1.8 Recherche wissenschaftlich-technischer Inhalte ... 91

3.2 Terminologie ... 91

3.2.1 Umgang mit Übersetzungsspeichern ... 91

3.2.2 IATE ... 91

3.2.3 Interinstitutionelle Terminologiegruppe ... 92

3.2.4 TermCoord ... 92

4 Arbeitsmittel ... 93

4.1 Quellen für Abläufe – Safe Working Protocols ... 93

4.2 Quellen für Formalien ... 93

4.2.1 Verzeichnis der Muster (Recueil de modèles, RdM) ... 93

4.2.2 Gemeinsamer Leitfaden des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission für Personen, die an der Abfassung von Rechtstexten der Europäischen Union mitwirken | Gemeinsames Handbuch zur Abfassung von Rechtsakten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ... 95

4.2.3 Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen ... 95

4.3 Quellen für Dokumente ... 95

(5)

4

4.3.1 EUR-Lex ... 96

4.3.2 Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ... 96

4.4 Quellen für Textsegmente: Euramis ... 96

4.5 Quellen für Terminologie ... 96

4.5.1 IATE ... 97

4.5.2 DE Term ... 97

4.5.3 TermCoord ... 97

4.5.4 UNTERM ... 97

4.5.5 EU Glossaries: ein- und mehrsprachige Glossare zu einzelnen Politikbereichen ... 98

4.6 Informationstechnologie ... 98

4.6.1 EU-Login ... 98

4.6.2 DocEP ... 98

4.6.3 eTranslation ... 99

(6)

5

0 Vorbemerkungen

0.1 Übersetzen für das EP

Wir freuen uns sehr, dass Sie uns bei unserer Arbeit unterstützen. Bedenken Sie stets, dass das Europäische Parlament wichtige Rechtstexte für die Unionsbürgerinnen und -bürger übersetzt und hochwertige Texte für das Funktionieren der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union von überragender Bedeutung sind. Sprachliche Qualität und inhaltliche Richtigkeit stehen für uns an erster Stelle. Wir erwarten, dass Sie unseren hohen Ansprüchen nach bestem Wissen und Gewissen gerecht werden. Mit dem vorliegenden Leitfaden bemühen wir uns um eine umfassende Definition und Erläuterung der formellen und inhaltlichen Qualitätsvorgaben.

Das Europäische Parlament verfasst und veröffentlicht unterschiedliche Texte, für die jeweils besondere Kriterien gelten. Aus Sicht der Übersetzung stellen sich u. a. folgende Probleme:

Planbarkeit der Auftragsverteilung

Das Parlament ist ein politisches Organ, und die Dynamik der politischen Prozesse bringt es mit sich, dass kaum zuverlässige Vorhersagen zum Auftragsvolumen getroffen werden können und oft ein hohes Auftragsaufkommen in knapper Frist zu bewältigen ist.

Vielzahl der Dokumentenarten und Vorgaben

Für die vom Parlament veröffentlichten Dokumentenarten gelten jeweils spezifische, streng zu befolgende formelle Kriterien und Vorgaben.

Sprachliche Qualität der Ausgangstexte

Die Ausgangssprache ist lediglich ein Mittel der Verständigung zwischen den Vertretern verschiedener Mitgliedstaaten und daher häufig nicht die Muttersprache des Verfassers. Dessen ungeachtet muss eine hochwertige, publizierbare Übersetzung geliefert werden. Eine korrekte und verständliche Übersetzung, der man nicht anmerkt, dass es sich um eine Übersetzung handelt, ist für uns das Ideal, das von allen angestrebt wird.

Konsultation der Referenzdokumente

Die Texte des Parlaments stehen oft in Bezug zu bereits übersetzten Rechtsakten und anderen Vorläuferdokumenten, die für die Übersetzung maßgeblich sind. Die Terminologie des direkten Referenzdokuments ist bei der Übersetzung immer zu übernehmen. Zudem ist auf Einheitlichkeit zu achten.

Recherche bei aktuellen Sachverhalten

Bei politisch, wissenschaftlich oder generell fachlich hochaktuellen Sachverhalten bieten die EU-Datenbanken oft keine Anhaltspunkte. Die Recherche kann sich aufwendig gestalten, ist aber unbedingt notwendig, denn eine sowohl inhaltlich als auch terminologisch korrekte Übersetzung ist ohne entsprechendes Hintergrundwissen unmöglich. Lassen Sie sich von anfänglichen Hürden nicht abschrecken. Eine gute Einarbeitung in die Themengebiete zahlt sich in der Regel langfristig aus.

Wer für das EP übersetzt, muss hohen Ansprüchen genügen und trägt große Verantwortung. Der vorliegende Leitfaden ist somit gründlich zu lesen und in jedem Fall zu beachten. Machen Sie sich eingehend mit dem Leitfaden vertraut und ziehen Sie ihn bei entsprechenden spezifischen Fragen immer zuerst heran, bevor Sie den Auftraggeber kontaktieren. Auf die meisten konkreten Fragen und Probleme finden Sie in diesem Leitfaden Antworten. Zudem werden darin die einschlägigen Regelungen aufgeführt.

(7)

6

Hausinterne sprachliche Vorgaben des Europäischen Parlaments

Wie jeder Auftraggeber behält sich auch das Europäische Parlament das Recht vor, im vorliegenden Leitfaden sprachliche Strukturen und bestimmte Formulierungen für bevorzugt, zulässig oder gar unzulässig (= zu einem Fehler) zu erklären sowie den vom Duden dokumentierten allgemeinen Sprachgebrauch in bestimmten Fällen enger oder weiter auszulegen. Dabei kann es in Einzelfällen auch zu bewussten Abweichungen vom Duden kommen, der in solchen Fällen ausdrücklich nicht maßgeblich ist.

Es ist zu beachten, dass der Leitfaden aufgrund von neuen Entwicklungen technischer oder inhaltlicher Art in regelmäßigen Abständen überarbeitet wird. Wir bemühen uns, Sie auf die spezifischen Änderungen aufmerksam zu machen, können aber nicht garantieren, dass alle Neuerungen immer hervorgehoben werden. Eine sorgfältige Lektüre der aktuellen Version des Leitfadens und deren Beachtung ist daher unentbehrlich.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Kennzeichnung der Beispiele ORI: Original

TRA: abgelieferte Übersetzung

REV: korrigierte (revidierte) endgültige Fassung der Übersetzung Verwendete Symbole

 Hinweise zu weiterführenden Informationen

Warnhinweis

 Verweise

(8)

7

0.2 Checkliste für die Übersetzung

Zur abschließenden Überprüfung der Übersetzung müssen Original und Übersetzung im Zielformat verglichen werden. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten, die in diesem Leitfaden weitgehend näher erläutert werden:

Frage Beispiele für zu prüfende Aspekte

1. Entspricht das Dokument dem RdM?

– Deckblatt

– Syntax der Gliederungsebenen – Standardbegriffe

– Standardformulierungen 2. Ist die Übersetzung

vollständig?

– Sind alle Titel richtig übersetzt?

– Sind alle Zitate richtig übersetzt?

– Wurden Hyperlinks lokalisiert?

– Sind alle Bildunterschriften übersetzt?

– Sind alle Fußnoten übersetzt?

3. Erfüllt die Übersetzung alle formalen Kriterien?

– Entspricht die Formatierung der des Originals (Hervorhebungen, Schriftgrad, Fußnoten usw.)?

– Wurden geschützte Leerzeichen an den vorgegebenen Stellen eingefügt?

– Sind die Fußnoten richtig formatiert?

– Entsprechen Datumsangaben, Formeln usw. den Konventionen?

– Sind die Namen der MdEP richtig geschrieben?

– Stimmen die Benennungen von Fraktionen, Ausschüssen usw.?

4. Rechtschreibung und Zeichensetzung

– Wurden die Regeln der Variantenschreibung beachtet?

– Stimmt die Kommasetzung?

5. Ist die Übersetzung richtig?

– Ist die Übersetzung adäquat und gibt sie den Inhalt korrekt wieder?

– Stimmen alle Zahlenangaben in der Übersetzung mit denen im Original überein?

– Stimmen die Bezüge und Kollokationen?

– Wurde die richtige Terminologie verwendet?

– Wurde die Terminologie einheitlich verwendet?

6. Wie liest sich die Übersetzung?

– Ist die Übersetzung so frei wie nötig?

– Können Sie der Textlogik beim Lesen ohne Weiteres folgen?

– Ist der Text stilistisch einwandfrei und publizierbar?

7. Änderungsanträge (AM):

Alles beachtet?

– Stimmen die Köpfe der AM?

– Ist das Nummerierungsformat des Bezugsdokuments korrekt?

– Wurde die Terminologie des Bezugsdokuments verwendet?

– Wurde die Fett- und Kursivformatierung beachtet?

(9)

8

1 Form

Das Referat Deutsche Übersetzung übersetzt eine Vielzahl von Dokumenten unterschiedlicher Art. Bei den meisten Dokumenten sind einige Vorgaben zu beachten, die in diesem Kapitel erläutert werden sollen.

1.1 Dokumentenfluss

Ein Großteil der zu übersetzenden Texte ist Bestandteil der nichtlegislativen und der legislativen Verfahren des Parlaments. Den Ablauf dieser beiden großen Verfahrensarten zeigen die nachfolgenden Abbildungen. Für die Übersetzung ist es äußerst wichtig zu wissen, an welcher Stelle des Verfahrens das zu übersetzende Dokument einzuordnen ist, da sich daraus unterschiedliche Anforderungen ergeben.

Ein Überblick über die verschiedenen Verfahren einschließlich der entsprechenden Abkürzungen findet sich in Kapitel 3.1.2.

Dokumentenfluss – legislative und interinstitutionelle Verfahren – COD (Option einer dritten Lesung), NLE, CNS und APP (einfache Lesung)

Im Referat sind mehrere Dokumentenarten zu bearbeiten. Dazu gehören Arbeitsdokumente (DT), Entwürfe eines Berichts (PR), Änderungsanträge (AM), Entwürfe einer Stellungnahme (PA), Stellungnahmen (AD), Abschlussberichte (RR) und konsolidierte Änderungsanträge (PF).

(10)

9

Der Dokumentenfluss ist bei nichtlegislativen Verfahren ähnlich, allerdings deutlich einfacher.

Dokumentenfluss – nichtlegislative Verfahren (INI, ACI, BUD, REG, DEC, IMM)

1.2 Dokumentenarten und Gestaltungsregeln

Die Dokumentenart wird mit einem Buchstabencode angegeben (z. B. AM = amendements [frz.], Änderungsanträge). Eine entsprechende Auflistung findet sich unten.

Für die meisten Dokumente des Parlaments gelten strenge Gestaltungsregeln. Diese Regeln sind im Verzeichnis der Muster (Recueil de modèles – RdM) aufgeführt.

Ausnahmen bilden einige Dokumentenarten (z. B. DI, DV, FT, MP, NR, NT, SR und ST), für die es kein Muster gibt: Die Dokumente, die in diese Dokumentenarten eingruppiert werden, können alle möglichen Formen annehmen – so kann beispielsweise sowohl ein Bericht des Internen Prüfers als auch ein IT-Leitfaden unter der Dokumentenart DV firmieren.

Die technische Entsprechung zum RdM ist das Programm DocEP: Mit ihm können Dokumente in Microsoft Word so angelegt werden, dass sie den Gestaltungsregeln entsprechen.

Deckblätter, Standardformulierungen des EP und andere Standardelemente dürfen in keinem Fall mit dem mitgelieferten TM übersetzt werden. Sie sind in der entsprechenden Vorlage in DocEP enthalten und werden bereits bei

der Vorbereitung des Dokuments eingefügt.

Für Dokumente, für die es keine RdM-Muster gibt, gilt der allgemeine Grundsatz: Das Originallayout ist so weit wie möglich zu reproduzieren.

(11)

10

1.2.1 Überblick über Dokumentenarten

Die nachfolgende, nicht vollständige Liste bietet einen Überblick über die für die Übersetzung relevanten Dokumentenarten. Für die blau hinterlegten Dokumentenarten gibt es weder DocEP- Vorlagen noch RdM-Muster. Allerdings gelten unter Umständen referatsinterne Vorgaben, etwa für Studien und Informationsvermerke.

Code Bezeichnung RdM-Kapitel DocEP-Vorlage ÜLF

AD Stellungnahme 04 ja 1.4.1

AM Änderungsanträge 06, 07, 08 ja 1.4.3

BR Briefing / nein

BU Bulletin / nein

CB Mitteilung des Präsidiums / nein

CI Text für die Citizens’ App / nein

CM Mitteilung (Petition) 11, 15 ja 1.4.8

CQ Mitteilung der Quästoren / nein

CV Lebenslauf eines MdEP / nein

DI Rede / nein

DT Arbeitsdokument 13 ja

DV Verschiedenes / nein

FT Kurzdarstellung / nein 1.4.11

GL Auf einen Blick / nein

IA Eingehende Analyse / nein

LT Schreiben 12 ja

MP Ausschreibungsdokument / nein

NR Informationsvermerk / nein 1.4.9

NT Aufzeichnung, Vermerk / nein 1.4.9

OJ Tagesordnung (14) ja 1.4.7

PA Entwurf einer Stellungnahme 04 ja 1.4.1

PF Konsolidierte Änderungsanträge / nein 1.4.4

PR Entwurf eines Berichts 01, 02, 03 ja 1.4.1

PV Protokoll 14 ja 1.4.6

QB, QE, QO, QP, QZ

Anfragen 10 ja 1.4.5

RC gemeinsamer Entschließungsantrag 05.13 ja 1.4.1

RE Entschließungsantrag 05 ja 1.4.1

(12)

11

Code Bezeichnung RdM-Kapitel DocEP-Vorlage ÜLF

RR endgültiger Bericht 01, 02, 03 ja 1.4.1

SP Zusammenfassung (Petition) 11 ja 1.4.8

SR Kurzfassung (einer Studie) / nein 0

ST Studie / nein 0

WD Arbeitsdokument / nein

1.2.2 Verzeichnis der Muster (Recueil de modèles, RdM)

Das Verzeichnis der Muster enthält die Standardformulierungen und Gestaltungsmuster für die gängigsten Arten von Dokumenten des Europäischen Parlaments. Ihnen müssen sowohl die Originale als auch die anschließenden Übersetzungen entsprechen.

Ausführliche Informationen zum RdM und zu seiner Nutzung finden Sie unter  4.2.1.

1.2.3 DocEP

DocEP ist, technisch gesehen, eine Sammlung von Makros für Microsoft Word. Mithilfe von DocEP werden Originale und Übersetzungen so gestaltet, dass sie den Formulierungs- und Formatvorgaben des RdM ( 1.2.2) entsprechen.

Ausführliche Informationen zu DocEP und zu seiner Nutzung finden Sie unter  4.6.2.

1.3 Gliederungsebenen von Dokumenten

Die Rechtsakte der EU und die im RdM enthaltenen Dokumente des EP weisen eine festgelegte Gliederung auf.

Wenn die richtige Benennung der Gliederungsebenen dieser EP-Dokumente sowie von Rechtsakten nicht bekannt ist, entstehen formale Fehler bei der Übersetzung:

a) bei der Bezugnahme auf Rechtsvorschriften oder EP-Dokumente (

 0 bzw. 1.3.3 Tabellenspalte

„Zitierweise“ bzw. „Bezugnahme im Text“) oder b) bei Köpfen von Änderungsanträgen (

 1.4.3).

(13)

12

1.3.1 Gliederungsebenen von Entschließungen des Parlaments und verwandten Texten

„Hauptprodukt“ der legislativen und nichtlegislativen Kerntätigkeit des Parlaments sind Entschließungen. Sehr viele Texte des EP, die auf dem Wege zu einer Entschließung entstehen, sind der Form nach ebenfalls (Entwürfe von) Entschließungen (PR, PA, AD, RR).

Entschließungen gliedern sich in Bezugsvermerke, Erwägungen und Ziffern.

Schematische Darstellung der Gliederung einer Entschließung des EP:

Benennung der Gliederungsebene

Symbol Satzzeichen am Ende

Zitierweise Formulierung (Beispiele)

Bezugsvermerke – Komma (,) in

Bezugsvermerk 1

unter Hinweis auf

gestützt auf (nur direkte Rechtsgrundlage) Erwägungen A., B.,

C., …

Semikolon (;) in Erwägung P in der Erwägung, dass …;

Ziffern 1., 2., 3.,

Semikolon (;) in Ziffer 24 immer verbal*

fordert, dass …;

letzte Ziffer:

Punkt (.)

beauftragt seinen Präsidenten, […] zu übermitteln.

Hinweise zur Übersetzung der Verben, die in den Ziffern zu verwenden sind  2.2.1.3 Den vorstehend genannten Gliederungsebenen können weitere Ebenen untergeordnet sein.

* Wenn in der Ausgangssprache das einleitende Verb fehlt, muss es sinngemäß ergänzt werden, und der Satz muss mit einem Semikolon enden. Dies gilt auch und gerade, wenn im Original entgegen den Vorgaben ganze Sätze formuliert werden, die mit einem schließenden Satzzeichen enden. Andere Sätze als der Schlusssatz dürfen keinesfalls mit einem Punkt enden, sondern enden stets mit einem Semikolon.  1.6.1.3

Beispiel:

ORI: quarantine should remain an instrument of last resort, […]

TRA: die Quarantäne sollte als letztes Mittel eingesetzt werden, […]

REV: ist der Ansicht, dass Quarantäne als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, […]

Benennungen untergeordneter Ebenen:

Symbol Benennung Zitierweise (Beispiel)

– Spiegelstrich in Ziffer 7 Spiegelstrich 2 a, b, c, … Buchstabe in Ziffer 3 Buchstabe c i, ii, iii, iv, … Nummer in Ziffer 12 Nummer iv

(14)

13

Im Fall einer Angabe wie englisch „paragraph 5 a“ muss nachvollzogen und geklärt werden, ob es sich um „Absatz 5a“ oder

um „Absatz 5 Buchstabe a“ handelt.

1.3.2 Aufbau von Rechtsakten

Das Europäische Parlament ist zwar Mitgesetzgeber, Vorschläge für neue Rechtsakte werden jedoch in der Regel von der Kommission vorgelegt. Das Parlament schlägt zumeist Änderungen vor, über die nach einer Einigung im Parlament in den anschließenden interinstitutionellen Verhandlungen entschieden wird.

Es ist daher äußerst wichtig, sich mit dem Aufbau und der Gestaltung der Rechtsakte vertraut zu machen, damit es zu keinen Bezugsfehlern kommt.

Rechtsakte, etwa Richtlinien und Verordnungen, gliedern sich in den Einleitungsteil, der aus Bezugsvermerken und Erwägungen besteht, den verfügenden Teil („die Artikel“) und, jedoch nicht zwingend, die Anhänge.

Quelle: Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen, siehe Verweise auf Gliederungsteile eines Rechtsakts

(15)

14

1.3.3 Bezugnahme auf die Gliederungsebenen von Rechtsakten

Benennung der Bestandteile

Nummerierung bzw. einleitendes

Zeichen Bezugnahme im Text

Einleitungsteil

Bezugsvermerk – der erste Bezugsvermerk, im ersten

Bezugsvermerk, in Bezugsvermerk 13 Erwägung (für das EP

verbindliche Benennung) bzw. Erwägungsgrund (in anderen Organen übliche Benennung) ohne Nummerierung

in der Erwägung (falls es nur eine gibt) in Erwägung 1, in Erwägung 2

nummerierte Erwägung (1), (2) usw. in Erwägung 1, in Erwägung 2 usw.

Verfügender Teil

Artikel1 Einziger Artikel Artikel 1, 2

im einzigen Artikel / einziger Artikel (in) Artikel 1, 2

Absatz Nicht nummerierter oder mit 1. oder (1) nummerierter neuer Absatz

(in) Absatz 1, 2

Unterabsatz2 (in) Unterabsatz 1, 2, im letzten / letzter

Unterabsatz Buchstabe

Ziffer

Nummer (gilt nur für den Artikel mit den

Begriffsbestimmungen) Ziffer (ab etwa der vierten

Untergliederungsebene, kommt selten vor)

a), b) i), ii), iii), iv) 1., 2.

1., 2.

(in/unter) Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a, b

(in/unter) Ziffer i, ii, iii (in) Nummer 1, 2

(in/unter) Ziffer 1, 2

Spiegelstrich – der erste/zweite Spiegelstrich, im

ersten/zweiten Spiegelstrich Anhang

Anhang Anhang

Anhang I, II (oder A, B)

im Anhang

(in) Anhang I, II (A, B) Anlage

Anlage Anlage

Anlage 1, 2

in der Anlage

(in) Anlage 1, 2 (des Anhangs)

(16)

15

Benennung der Bestandteile

Nummerierung bzw. einleitendes

Zeichen Bezugnahme im Text

Weitere mögliche Untergliederungen von Rechtsakten und Anhängen

Teil Teil I, II (in) Teil I, II

Titel Titel I, II (in) Titel I, II

Kapitel Kapitel 1, 2

(bzw. I, II)

(nicht „Erstes Kapitel“)

(in) Kapitel 1, 2 (bzw. I, II)

Abschnitt Abschnitt 1, 2

(nicht „Erster Abschnitt“)

(in) Abschnitt 1, 2

Nummer*/Ziffer/Punkt (in den Anhängen)

I, II (oder Buchstabe oder Titel A, B) I. (oder A. oder 1.)

(in/unter) Ziffer I, II ( Titel A, B) (in) Nummer/Ziffer/Punkt (1, A)

1 Werden in den verfügenden Teil eines gültigen Rechtsakts nachträglich Artikel eingefügt, erhalten sie die Nummer des ihnen vorangehenden Artikels, dem ein kleiner Buchstabe des Alphabets (oder ein großer im Fall von Verträgen) hinzugefügt wird, Bsp. Artikel 1a, Artikel 1b usw.

2 Diese Unterteilungen sind weder durch eine Zahl noch in anderer Weise gekennzeichnet. Um sie anzugeben, ist die voll ausgeschriebene Ordnungszahl zu benutzen.

Hinweise: — Der einleitende Satz einer Aufzählung (gegliedert mit a), b), c), Spiegelstrichen usw.) schließt mit einem Doppelpunkt, wenn es den Satzfluss nicht stört.

— Die in dieser Tabelle aufgeführten Elemente haben keine feste Reihenfolge. Diese kann je nach Art des Textes variieren.

* In folgenden Fällen werden Absätze als „Nummer“ bezeichnet:

a) in dem Artikel mit den Begriffsbestimmungen b) in Artikeln von Änderungsrechtsakten

c) in Anhängen

Bei der Benennung weiterer Untergliederungen in Anhängen sind Sonderfälle bei der Nomenklatur möglich, die im Einzelfall zu klären sind.

Quelle: Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen (redaktionell für das EP bearbeitet)

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16

1.4 Hinweise zu bestimmten Dokumentenarten

1.4.1 Entschließungen des Parlaments und verwandte Textarten (PR, PA, RR, AD, RE, RC)

Im Vorfeld von Entschließungen des Parlaments wird eine Reihe von Dokumenten verfasst, bevor das abschließende Dokument erstellt wird. Zu den Vorarbeiten gehören PA und PR, zu denen unter Umständen Änderungsanträge eingereicht werden. Anschließend wird die Stellungnahme (AD) bzw.

der Bericht (RR) ausgearbeitet. Wie vorstehend bei den verschiedenen Dokumentenflüssen dargestellt, betreffen diese Dokumentenarten legislative und nichtlegislative Verfahren.

Schematische Darstellung einer Entschließung des EP

Beispiel für die Gliederungsebenen einer Entschließung (typische Gliederung)

Die Berichte und Stellungnahmen werden von einem als „rapporteur“ bezeichneten MdEP ausgearbeitet, dessen Funktion mit „Berichterstatter“/„Berichterstatterin“ (federführender Ausschuss) bzw. „Verfasser der Stellungnahme“/„Verfasserin der Stellungnahme“ (beratender Ausschuss) zu übersetzen ist. In Zweifelsfällen ist das Geschlecht der Person über die Website des EP zu ermitteln. In der Begründung werden in der Regel die Gründe für Änderungen bzw. für das Tätigwerden dargelegt.

Dabei sollten möglichst Formulierungen im Passiv verwendet werden. Eine Übersetzung wie „Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass“ sollte nur sparsam gewählt werden. Eine Formulierung mit dem Possessivpronomen wie in „Ihre Berichterstatterin“ ist zudem in keinem Fall zulässig.

1.4.2 Übersetzung von Titeln

Die Titel der Verfahren und damit der einzelnen Texte werden mit der parlamentsinternen Anwendung ITER übersetzt und sind zu übernehmen. Änderungen am Titel sind eventuell möglich. Dazu ist das ITER- Team zu kontaktieren (siehe Homepage). Die Titel sind stets zu prüfen.

Für die externe Übersetzung gilt, dass der Titel in der Regel mit dem TM mitgeliefert wird. Er ist dort mit der Bezeichnung ITER versehen. Sollte keine Übersetzung des Titels angezeigt werden oder in einer anderen Form geliefert worden sein, muss eine Nachfrage beim Auftraggeber erfolgen.

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1.4.3 Änderungsanträge (AM) 1.4.3.1 Was sind Änderungsanträge?

Änderungsanträge sind Texte, die von den Mitgliedern des Parlaments eingereicht werden, um ihre Haltung z. B. zu einem Bericht oder einer Stellungnahme des EP oder zu einem Vorschlag der Kommission zu verdeutlichen. Änderungsanträge machen einen Großteil der zu übersetzenden Texte aus. Es müssen sowohl formale als auch terminologische Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die AM sind in Spalten gegliedert: links der zu ändernde Text, rechts die Änderung. Es gibt drei Möglichkeiten der Änderung:

1. Der vorliegende Text wird geändert.

2. Der vorliegende Text wird gestrichen.

3. Neuer Text wird hinzugefügt (z. B. Einfügung einer neuen Erwägung oder Aufnahme eines weiteren Elements in eine Aufzählung).

Alle Änderungen werden fett und kursiv markiert.

Gestaltungsregeln für AM  RdM Kapitel 06 oder 07 Abschnitt 00: Beispiele und allgemeine Gestaltungsregeln

für Änderungsanträge

1.4.3.2 Bezugsdokumente für Änderungsanträge

Bezugsdokumente sind die Dokumente, die durch die Änderungsanträge geändert werden sollen. Das Bezugsdokument liegt bei der Übersetzung von AM immer in Ausgangs- und Zielsprache vor. Es kann sich dabei um ein COM-Dokument, den Entwurf eines Berichts oder den Entwurf einer Stellungnahme handeln.

Eingehende Informationen zu Bezugs- und Referenzdokumenten finden sich in einem gesonderten Kapitel (

 3.1.4), in dem Fundstelle, Arten und die jeweilige Bedeutung der Dokumente erläutert werden.

Warum müssen Sie bei der Übersetzung das Bezugsdokument konsultieren?

Für die korrekte Übersetzung des Kopfes des Änderungsantrags müssen die Gliederungsebenen des Bezugsdokuments nachvollzogen werden (

 1.3).

Es muss das Nummerierungs- und Zeichensetzungsformat der zielsprachlichen Fassung verwendet werden (

 1.3).

Die grammatische Struktur der übergeordneten Ebene muss im Bezugsdokument geprüft werden, damit ein neu hinzugefügtes untergeordnetes Element der Syntax entsprechend übersetzt werden kann.

Die Termini sind mit dem Bezugsdokument abzustimmen. Bei Änderungsrechtsakten, durch die mehrere Rechtsakte geändert werden, muss ein und derselbe ausgangssprachliche Ausdruck in den einzelnen Rechtsakten mit dem möglicherweise jeweils unterschiedlich Äquivalent übersetzt werden, damit die terminologische Einheitlichkeit in den jeweiligen Rechtsakten gewahrt wird.

Die Bezugsdokumente werden auf der Feuille de Route (FdR) angegeben. Die Verfahrensnummer findet sich ebenfalls auf der FdR und auf dem Deckblatt. Anhand der Verfahrensnummer können alle verfahrensrelevanten Dokumente über das „Legislative Observatory“ (OEIL) aufgerufen werden.

(19)

18

1.4.3.3 Formatierung von Änderungsanträgen

In den Spalten der Änderungsanträge – d. h. sowohl im ursprünglichen als auch im neuen Text – wird der geänderte Text – also alle Wörter, die voneinander abweichen – fett und kursiv markiert.

Entsprechende Anweisungen sind auch im Verzeichnis der Muster (Recueil de modèles) zu finden (Kapitel 06 und 07).

1.4.3.3.1 Hinzufügung

Ein Mitglied möchte hinter der Erwägung C eine neue Erwägung einfügen. Die neue Erwägung erhält die Nummerierung Ca.

Achtung: Im Kopf des Änderungsantrags steht zwischen den Buchstaben ein Leerzeichen, im eigentlichen Text aber nicht.

Der gesamte Text ist neu und wird daher fett und kursiv markiert.

Erwägung C a (neu)

Vorschlag für eine Empfehlung Geänderter Text

Ca. in der Erwägung, dass eine solche Politik erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union haben könnte;

1.4.3.3.2 Änderung des bestehenden Textes

Der Text zeigt den Vorschlag der Kommission und die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Änderungen werden fett und kursiv markiert.

Text proposed by the Commission Amendment 2. Each action shall be implemented and

monitored in close cooperation with the appropriate regional authorities of the Member States.

2. All actions shall be implemented and monitored in close cooperation with the appropriate regional authorities of the Member States.

Vorschlag der Kommission Geänderter Text 2. Jede einzelne Maßnahme dieses

Programms wird in enger

Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen Behörden der

Mitgliedstaaten durchgeführt und überwacht.

2. Alle Maßnahmen dieses Programms werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt und überwacht.

(20)

19

Wenn im Original (d. h. in der linken Spalte) ein Rechtschreibfehler vorliegt, wird dieser in der Übersetzung der rechten Spalte korrigiert und in beiden Spalten wie eine politische Änderung markiert:

Text proposed by the Commission Amendment 2. Each action shall be implemented and

monitored in close cooperation with the appropriate regional authorities of the Member States.

2. All actions shall be implemented and monitored in close cooperation with the appropriate regional authorities of the Member States.

Vorschlag der Kommission Geänderter Text 2. Jede einzelne Maßnahme dieses

Programms wird in enger

Zusammenarbeit mit den zuständigen regonialen Behörden der

Mitgliedstaaten durchgeführt und überwacht.

2. Alle Maßnahmen dieses Programms werden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführt und überwacht.

1.4.3.3.3 Änderungsanträge: „Betrifft nicht die deutsche Fassung“

Wenn sich ein Änderungsantrag nicht auf die deutsche Sprachfassung auswirkt (Syntax, Stil, Auslassung im zugrunde liegenden Text), ist dies in der rechten Spalte durch den kursiv gesetzten Hinweis „(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)“ anzuzeigen. Dieser Hinweis ersetzt auch die etwaige Begründung. Der Text, um den es sich handelt, ist in der linken Spalte aufzuführen, auch wenn er nicht geändert wird.

Wenn der Änderungsantrag lediglich der Sicherstellung der sprachlichen Korrektheit oder der Verbesserung der terminologischen Kohärenz der Sprachfassung des Textes dienen soll, in der der Änderungsantrag eingereicht wurde, ist er in der Regel nicht zulässig und wird daher nicht zur Abstimmung gestellt. In diesem Fall bemüht sich der Präsident mit den Beteiligten um eine geeignete sprachliche Lösung (Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Geschäftsordnung).

Bei Übersetzungen sieht der Fall jedoch anders aus. Unter Umständen wirkt sich eine Änderung nicht auf eine oder mehrere Sprachversionen aus. Der Änderungsantrag wird also dennoch zur Abstimmung gestellt. In die Übersetzungen wird deshalb jeweils der Hinweis aufgenommen, dass die Sprachfassung nicht betroffen ist.

Damit der zuständige Ausschuss bzw. das Referat Einreichung von Texten (Tabling Desk) das Problem erkennen und die gebotenen Maßnahmen treffen kann, müssen die POS-Assistenten zudem per E-Mail den Auftraggeber unterrichten.

 RdM 06. Änderungsanträge zu Legislativtexten  00. Beispiele und allgemeine Gestaltungsregeln: 11. Änderungsanträge, die nicht alle Sprachfassungen betreffen

(21)

20

Beispiel: „Betrifft nicht die deutsche Fassung“

Article 21 – paragraph 4 – point c – indent 6

Text proposed by the Commission Amendment – the establishment of structures for

further education;

– establishing structures for further education;

Justification

The change is intended to bring this entry in the list into line with the preceding items.

Artikel 21 – Absatz 4 – Buchstabe c – Spiegelstrich 6

Vorschlag der Kommission Geänderter Text – Schaffung von Einrichtungen zur

ständigen Weiterbildung;

(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)

Begründung

(Betrifft nicht die deutsche Fassung.)

1.4.3.3.4 Sonderfall: Änderungsanträge zu einem Änderungsrechtsakt

Ein Änderungsrechtsakt beruht auf einem Vorschlag der Kommission (oder einem Standpunkt des Rates), der zur Änderung eines geltenden Rechtsakts (z. B. einer Verordnung) vorgelegt wird. Zu einem solchen Änderungsrechtsakt kann das EP Änderungsanträge einreichen, wobei es sich natürlich nicht nur auf den Änderungsrechtsakt, sondern auch auf den geänderten Rechtsakt bezieht – es gibt in diesem Fall also immer zwei Bezugsdokumente. Aus diesen Bezugsdokumenten aufgenommene Elemente dürfen unter keinen Umständen neu übersetzt werden: Sie sind aus dem jeweiligen Bezugsdokument zu übernehmen.

Hinweise zu Änderungsanträgen zu einem Änderungsrechtsakt  RdM 06. Änderungsanträge zu Legislativtexten  00. Beispiele und allgemeine Gestaltungsregeln für Änderungsanträge zu Legislativtexten: 7. Änderungsanträge zu einem Änderungsrechtsakt

Diese „verschachtelten“ Änderungen nachzuvollziehen, ist recht anspruchsvoll. Deshalb soll die Vorgehensweise hier an einem Beispiel erläutert werden. Für die folgenden Ausführungen gilt:

Vorschlag der Kommission COM(2018)0252 = Vorschlag für den Änderungsrechtsakt

Verordnung (EG) Nr. 810/2009 = Rechtsakt, der durch den Änderungsrechtsakt geändert werden soll

Bei Änderungsanträgen zu Änderungsrechtsakten müssen immer beide Bezugsdokumente berücksichtigt werden.

(22)

21

Beispiel mit Änderungsanträgen zu einem Änderungsrechtsakt

1) 2009 erließen das EP und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 810/2009.

2) 2018 legte die Kommission den Vorschlag COM(2018)0252 vor, um diese Verordnung zu ändern:

(23)

22

3) Eine der Änderungen der Kommission betrifft Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung. Den geänderten Text nimmt die Kommission in Artikel 1 unter Nummer 5 auf (vgl. folgende Abbildung).

Warum „Nummer 5“?

Im Änderungsrechtsakt wird auf die Gliederungsebenen des geänderten Rechtsakts (Artikel – Absatz – usw.) verwiesen („… erhält folgende Fassung“). Im Interesse der Klarheit werden die „Absätze“ der Artikel des Änderungsrechtsakts deshalb als Nummern bezeichnet:

Auszug aus COM(2018)0252:

5. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) falls die Reise verschiedene Reiseziele umfasst oder wenn innerhalb von zwei Monaten mehrere Einzelreisen durchgeführt werden sollen, der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet im Hinblick auf die nach Tagen bemessene Dauer des Aufenthalts das Hauptreiseziel beziehungsweise die Hauptreiseziele liegen, oder“

4) 2018 legte das Parlament zu dem Änderungsrechtsakt einen Bericht (RR 1171498, PE625.447) mit Änderungen vor. Der Änderungsrechtsakt COM(2018)0252 und der geänderte Rechtsakt (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) sind auf dem Titelblatt angegeben:

(24)

23

5) Die Kommission schlägt vor, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zu ändern, und nimmt den geänderten Text in Artikel 1 Nummer 5 ihres Vorschlags auf (vgl. Punkt 3).

Das Parlament sieht für denselben Teil des geänderten Rechtsakts andere Änderungen vor und kennzeichnet sie, wie gehabt, fett und kursiv:

6) Zusammenfassung: Änderungsanträge zu einem Änderungsrechtsakt

Um diese besonderen Änderungsanträge richtig übersetzen zu können, müssen beide Bezugsdokumente, d. h. der Änderungsrechtsakt und der geänderte Rechtsakt, zur Konsultation bereitliegen.

Im Kopf der Änderungsanträge werden beide Bezugsdokumente genannt: Zuerst (fett formatiert) ist angegeben, wo der Text im Änderungsrechtsakt steht, darunter ist (mager formatiert) die entsprechende Textstelle im geänderten Rechtsakt angegeben.

Für die Gliederungsebenen des geänderten Rechtsakts gelten die für Rechtsakte üblichen Benennungen; im Änderungsrechtsakt sind den Artikeln dagegen Nummern untergeordnet.

(25)

24

1.4.4 Konsolidierte Änderungsanträge (PF) 1.4.4.1 Einordnung

Bei konsolidierten Änderungsanträgen handelt es sich um eine der letzten Versionen eines Rechtsaktes.

Für diese Texte gelten besondere Formatierungsregeln, Qualitätsvorschriften und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt, an welcher Stelle der PF angesiedelt ist.

Konsolidierte Änderungsanträge dürfen in keinem Fall an externe Auftragnehmer vergeben werden.

Wenn Sie als externer Übersetzer dennoch einen solchen Text zur Übersetzung erhalten, dann melden Sie dies bitte umgehend dem Referat Deutsche Übersetzung, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

Die PF fallen nach der Geschäftsordnung des Parlaments unter interinstitutionelle Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und werden in Artikel 74 Absatz 4 GO erwähnt:

„Wird in Verhandlungen eine vorläufige Einigung erzielt, wird der zuständige Ausschuss unverzüglich davon unterrichtet. Dokumente, die die Ergebnisse des abschließenden Trilogs widergeben, werden dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Die vorläufige Einigung wird dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, der in einer einzigen Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über deren Annahme beschließt. Im Fall der Annahme wird die vorläufige Einigung im Plenum zur Prüfung eingereicht, wobei die Änderungen an dem Entwurf eines Rechtsakts deutlich im Text angegeben werden.“

(26)

25

Hieraus ergeben sich folgende Vorgaben für die Übersetzung (vgl. Qualitätshandbuch):

 Es darf nicht zu frei übersetzt werden, der Sinn des Ausgangstexts darf nicht verfälscht werden.

 Bei den Erwägungen zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und zu Schengen sowie bei den Artikeln über Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte muss der Standardtext aus dem Gemeinsamen Handbuch zur Abfassung von Rechtsakten verwendet werden.

 Die interne (Terminologie) und externe (Grundrechtsakt(e) usw.) Kohärenz muss unbedingt gewahrt werden.

 Änderungen müssen markiert werden (siehe nachstehende Abschnitte).

 Die Satzgrenzen müssen unbedingt beibehalten werden.

Weitere Informationen sind der PowerPoint-Präsentation des Referats Qualität zu entnehmen.

1.4.4.2 Formatierungsregeln im Überblick

 Politische/inhaltliche Änderungen werden fett und kursiv hervorgehoben, politische/inhaltliche Streichungen durch das Symbol ▌kenntlich gemacht. Diese Kennzeichnungen entsprechen den Änderungen in der Zielsprache, d. h., sie folgen nicht unbedingt 1:1 dem Original.

 Sprachliche/formale Änderungen oder Korrekturen werden nicht gekennzeichnet.

 Formale Änderungen der Sprachjuristen sind nicht markiert: Von den Sprachjuristen können an dem vom Rat vereinbarten Text (dem PF mit der Fett-/Kursiv-Kennzeichnung) ebenfalls noch Änderungen vorgenommen worden sein. Diese sind nicht gekennzeichnet. Sie sind in der Übersetzung zu berücksichtigen, bleiben jedoch auch hier unmarkiert.

 Das Format der Nummerierung ist aus dem COM-Dokument zu übernehmen.

 Manchmal kann sich, wenn im Original Hervorhebungen oder Streichungen fehlen, die Frage stellen, ob es sich um Formatierungsfehler oder um nachträgliche Änderungen der Sprachjuristen handelt. Die Entscheidung ist hier anhand der Regel in Punkt 1 zu treffen: Wenn nicht markierte Unterschiede als inhaltliche Änderungen gelten können, werden die Textteile in der zielsprachlichen Fassung fett und kursiv gekennzeichnet.

1.4.4.3 Eindeutig inhaltliche Änderungen

COM-Text Original Übersetzung

(26) It is important to ensure that older and disabled people are not placed at risk of poverty and can enjoy a decent standard of living.

(26) Es gilt

sicherzustellen, dass ältere und behinderte Menschen nicht von Armut bedroht sind und einen angemessenen Lebensstandard haben.

(26) It is important to ensure that older and disabled people ▌can enjoy a decent standard of living.

(26) Es gilt

sicherzustellen, dass ältere und behinderte Menschen ▌einen angemessenen

Lebensstandard haben.

(27)

26

COM-Text Original Übersetzung

(2) An institution proposing to carry out cross-border activity shall be subject to a prior authorisation by the competent

authorities of its home Member State. It shall notify its intention to accept sponsorship to the competent

authorities of the home Member State.

(3) Member States shall require institutions in their territories to provide the following information when effecting a notification under paragraph 2:

(a) the host Member State(s);

(b) the name and the location of the administration of the sponsoring undertaking;

(c) the main

characteristics of the pension scheme to be operated for the sponsoring undertaking.

2. Eine Einrichtung, die grenzüberschreitend tätig werden will, hat die vorherige Genehmigung der zuständigen

Behörden ihres

Herkunftsmitgliedstaats einzuholen. Sie teilt ihre Absicht, die Trägerschaft zu akzeptieren, den zuständigen Behörden des Herkunftsmitglied- staats mit.

3. Der Mitgliedstaat schreibt Einrichtungen in seinem Hoheitsgebiet vor, dass die Mitteilung nach Absatz 2 folgende Angaben enthält:

a) den (die) Tätigkeits- mitgliedstaat(en), b) den Namen und den Standort der Verwaltung des Trägerunterneh- mens,

c) die Hauptmerkmale des für das Träger- unternehmen zu betreibenden Alters- versorgungssystems.

(2) An IORP proposing to carry out cross- border activity shall be subject to a prior authorisation by the relevant competent authority of its home Member State.

(3) The IORP shall notify its intention to carry out cross-border activity to the competent authority of the home Member State.

Member States shall require IORPs to provide the following information when effecting the notification ▌: (a) the host Member State(s);

(b) the name and the location of the administration of the sponsoring

undertaking.

2. Eine EbAV, die grenzüberschreitend tätig werden will, hat die vorherige

Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde ihres Her- kunftsmitgliedstaats einzuholen.

3. Die EbAV teilt ihre Absicht, grenz-

überschreitend tätig zu werden, der

zuständigen Behörde des Herkunftsmitglied- staats mit. ▌Der Mitgliedstaat schreibt den EbAV vor, dass die Mitteilung ▌folgende Angaben enthält:

a) den (die) Tätigkeits- mitgliedstaat(en), b) den Namen und den Standort der Verwal- tung des Trägerunter- nehmens.

1.4.4.4 Eindeutig sprachliche Änderungen

COM-Text Original Übersetzung

(9) In accordance with the Declaration of the Commission of 28 September 2011 on explanatory

documents […].

(9) Gemäß der Erklärung der Kommission zu erläuternden Dokumenten vom 28. September 2011 […].

(9) In accordance with the Declaration of 28 September 2011 of the Commission on explanatory documents […].

(9) Gemäß der Erklärung der Kommission vom 28. September 2011 zu erläuternden Dokumenten […].

Erklärung: Datumsangabe wurde den Konventionen entsprechend verschoben – keine inhaltliche Änderung.

(28)

27

COM-Text Original Übersetzung

(e) the assets shall be properly diversified in such a way as to […]

e) Die Anlagen sind in angemessener Weise zu streuen, so dass ein […]

(e) the assets shall be properly diversified in such a way as to […]

e) Die Anlagen sind in angemessener Weise zu streuen, sodass ein […]

Erklärung: Änderung entsprechend Rechtschreibreform – keine inhaltliche Änderung.

(27) Sufficient assets to cover the provisions protect the interests of members.

(26) Ausreichende Vermögenswerte zur Bedeckung der Rückstellungen schützen die Interessen der Versorgungsanwärter

(27) Sufficient assets should be required to cover the provisions to protect the interests of members.

(26) Zur Bedeckung der Rückstellungen sollten ausreichende Vermögenswerte vorgeschrieben sein, um die Interessen der Versorgungsanwärter zu schützen.

Erklärung: Verschiebungen von Satzteilen (zur Bedeckung der Rückstellungen), grammatische Änderungen (protect  to protect = schützen  um zu schützen) oder orthografische Änderungen (z. B. Groß-/Kleinschreibung Ausreichende  ausreichende), die sich durch einen Einschub (should be required) oder eine Streichung ergeben, werden nicht fett und kursiv hervorgehoben.

1.4.5 Anfragen (QB, QE, QO, QP und QZ)

Anfragen können von jedem Mitglied, einem Ausschuss oder einer Fraktion des EP z. B. an den Rat, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder das Präsidium des Europäischen Parlaments gerichtet werden (Artikel 136–141 GO). Sie sind in Frageform verfasst, das heißt, der Text endet mit einem Fragezeichen oder hat die Form einer indirekten Frage. Vor den eigentlichen Fragen wird häufig der Sachverhalt oder der Hintergrund der Angelegenheit kurz dargelegt. Dabei ist zu beachten, dass eine reine Ankündigung der Frage ersatzlos gestrichen wird:

ORI: In this context, I ask the Commission to answer the following questions:

TRA: Die Kommission wird daher um folgende Auskünfte gebeten:

REV: – (in Studio: kursiv oder fett formatiertes Leerzeichen eingeben)

Screenshot einer Anfrage

(29)

28

Arten parlamentarischer Anfragen

QB Anfrage an das Präsidium des Europäischen Parlaments

QE Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (an den Rat / die Kommission) QO Anfrage zur mündlichen Beantwortung (an den Rat / die Kommission)

QP Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Vorrang (an den Rat / die Kommission) QZ Anfrage an die Europäische Zentralbank

1.4.6 Protokolle (PV)

Auf der EP-Website besteht die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Protokolle zu verschaffen.

Für die Übersetzung von Protokollen gelten folgende Vorgaben:

100%-Treffer aus dem TM sind immer mit Vorsicht zu genießen. Begriffe wie rapporteur oder chair werden kontextabhängig unterschiedlich übersetzt.

Beim Übersetzen eines Protokolls ist die zugrunde liegende Tagesordnung zurate zu ziehen. Viele Einträge, auch Titel von Dokumenten, dürften identisch sein. Es ist im Internet bzw. in ITER zu prüfen, ob die Titel richtig sind.

Im Fließtext sind außer in EVP-Prokollen Vorname und Nachname zu verwenden und – falls der Vorname fehlt – zu recherchieren. In den Teilnehmerlisten am Ende der Protokolle wird der Vorname nicht hinzugefügt, sondern wie im Original „Frau“ oder „Herr“ geschrieben. Offensichtliche Fehler in der Namensschreibung (fehlende diakritische Zeichen) sind auch und gerade in Großbuchstaben zu korrigieren.

Präsens und indirekte Rede

Protokolle sind bei der Übersetzung ins Präsens zu übertragen. Die Äußerungen der Redner werden in indirekter Rede – unter korrekter Verwendung des Konjunktivs – wiedergegeben:

ORI: The Chairman pointed out that the EU started negotiations.

TRA: Der Vorsitzende erklärte, dass die EU Verhandlungen aufgenommen hätte.

REV: Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die EU Verhandlungen aufgenommen habe.

Aus Gründen der Lesbarkeit ist es zulässig, in der indirekten Rede den Indikativ zu verwenden, wenn der Satz mit einem einleitenden Verb des Sagens begonnen und der Nebensatz mit „dass“

angeschlossen wird. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da damit die Übernahme eines Verbindlichkeitsanspruchs angezeigt werden kann (siehe auch Leibniz-Institut für Deutsche Sprache:

Verwendung von Indikativ und Konjunktiv).

Besteht die indirekte Rede aus mehreren Sätzen, in denen dieselbe redende Person wiedergegeben wird, kann und sollte bei Verwendung des Konjunktivs meistens ab dem zweiten Satz in der Regel verlustfrei auf das einleitende Verb des Sagens verzichtet werden:

ORI: He claims that 1.2% of water in the Vistula river is non-treated sewage.

TRA: Er behauptet, dass 1,2 % des Wassers, das die Weichsel führt, ungeklärte Abwässer seien.

REV: 1,2 % des Wassers, das die Weichsel führt, seien ungeklärte Abwässer.

(30)

29

DocEP

Bei der Übersetzung sind immer die durch DocEP vorgegebenen Standardformate und -formulierungen zu verwenden. DocEP enthält sehr viele Vorgaben für Protokolle (vgl. folgende Abbildung):

MdEP, Fraktionen, Ausschüsse

Die Namen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) sind in der korrekten Schreibweise anzugeben. Die Vor- und Nachnamen können über die entsprechende DocEP-Funktion mithilfe der Tastenkombination Umschalt+F11 aufgerufen werden. Die Anrede mit Herr oder Frau entfällt im Deutschen.

Wenn für eine Fraktion die Abkürzung verwendet wird, wird in der deutschen Übersetzung die nachstehend angegebene Abkürzung verwendet – auch, wenn im Original eine andere Abkürzung, z. B.

EPP stattPPE, verwendet wird.

Von diesen Regeln wird nur in einem Fall abgewichen: Bei der Übersetzung von Dokumenten der PPE- Fraktion für die deutschsprachigen Fraktionsmitglieder (z. B. Fraktionsprotokolle, interne Informationsvermerke) wird anstelle von PPE die Abkürzung EVP verwendet. Hier besteht diese Fraktion auch darauf, bei der Anrede mit Herr oder Frau dem Original zu folgen.

Bei Fraktionen, deren Kürzel aus mindestens zwei Wörtern mit Leerzeichen besteht, wird das Wort

„Fraktion“ vorangestellt.

Für die Fraktion Die Linke bzw. The Left gilt folgende Regelung:

In den häufig vorkommenden, isoliert stehenden Textbausteinen „im Namen der Fraktion The Left“ (in Entschließungsanträgen und parlamentarischen Anfragen) und „[Name des Mitglieds] (The Left)“ (z. B.

„Özlem Demirel (The Left)“, „Helmut Scholz (The Left)“; in parlamentarischen Anfragen) bleibt The Left unübersetzt.

Im Fließtext hingegen wird „Die Linke“ geschrieben, z. B. in Protokollen anderer Fraktionen „[…]

insbesondere in Bezug auf den Antrag der Fraktion Die Linke auf Abstimmung über die Änderungsanträge […]“.

(31)

30

Zurzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen sowie Fraktionslose:

PPE – Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) S&D – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten Renew – Renew Europe

Verts/ALE – Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz ID – Fraktion Identität und Demokratie

ECR – Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer The Left – Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL NI – fraktionslos

Die richtigen Bezeichnungen der Fraktionen und der Ausschüsse (und vieler anderer Gremien) können mit der DocEP-Funktion F10 aufgerufen werden. Sie sind auch auf der EP-Website zu finden.

1.4.7 Tagesordnungen (OJ)

Auch für Tagesordnungen gelten die vorstehend genannten Vorgaben bezüglich DocEP, MdEP, Fraktionen, Ausschüssen, TM und Titeln. Die Tagesordnungen können im Internet abgerufen werden.

Sie müssen in der Regel für die Übersetzung von Protokollen herangezogen werden.

Es ist immer auch zu prüfen, ob die Formatierung von Original und Übersetzung im Zielformat übereinstimmt. Dazu gehören u. a. die Fett- oder Kursivformatierung, Ebenen von Aufzählungselementen und Einzüge.

1.4.8 Petitionen (SP, CM)

Bei Petitionen ist auf den korrekten Gebrauch der indirekten Rede zu achten und sorgfältig zu recherchieren. Damit die Sachverhalte in der Zielsprache richtig wiedergeben werden können, ist entsprechendes Hintergrundwissen erforderlich.

Das Verzeichnis der Muster (RdM) enthält die für Petitionen geltenden Standardvorgaben. In den meisten Fällen handelt es sich um Zusammenfassungen (Bsp. 1) oder um Mitteilungen an die MdEP (Bsp. 2). Da es zu Änderungen am Muster kommen kann, ist jeweils das aktuelle Muster im Internet abzurufen (Verzeichnis der Muster – Kapitel 11. Petitionen).

(32)

31

Beispiel 1: Zusammenfassungen, Hinweise und Empfehlungen (zu mehreren Petitionen)

Quelle  RdM 11. Petitionen: 01. Zusammenfassungen, Hinweise und Empfehlungen

(33)

32

Beispiel 2: Mitteilung an die Mitglieder (zu einer Petition)

Quelle  RdM 11. Petitionen: 03. Mitteilung an die Mitglieder

1.4.8.1 SP: Vorgehen bei Petitionen, die in deutscher Sprache eingereicht wurden

Wird eine Petition in deutscher Sprache eingereicht, so werden für sie vom Ausschuss ein deutscher Betreff und eine deutsche Zusammenfassung erstellt. In der zu übersetzenden SP wird dies durch die Kennzeichnung „Or. de“ kenntlich gemacht. In solchen Fällen ist in der deutschen Übersetzung der SP dieser ursprüngliche deutsche Text zu verwenden, der der mehrsprachigen Urfassung der SP (XM) zu entnehmen ist. Rückübersetzungen ins Deutsche dürfen auf keinen Fall vorgenommen werden. Die XM- Fassung hat eine andere FdR-Nummer als die zu übersetzende SP, sie ist auf der FdR der SP vermerkt.

Bei der Übernahme dieses Texts dürfen lediglich Interpunktion, Rechtschreibung, ausgesprochen grobe Fehler und sehr schlechte Formulierungen korrigiert werden.

(34)

33

1.4.8.2 Anonym eingereichte Petitionen: Schreibweise der Initialen und Geschlecht der einreichenden Person

Wenn Petenten ihre Petition anonym einreichen wollen, werden ihre Namen nur in Form ihrer Initialen wiedergegeben. Im Deutschen sind diese Initialen sowohl in SP- als auch in CM-Dokumenten stets durch ein geschütztes Leerzeichen zu trennen: „W. R.“.

Wenn es für die Übersetzung erforderlich ist, das Geschlecht der einreichenden Person zu kennen, so ist dieses beim Petitionsausschuss (bzw., im Fall von externen Übersetzern, im Wege einer Anfrage an das Referat Deutsche Übersetzung) zu erfragen. Falls der Petitionsausschuss nicht rechtzeitig antwortet, ist hilfsweise die maskuline Form („der Petent“ usw.) zu verwenden.

1.4.8.3 Petitionen (CM): Textteile aus Vorläuferdokumenten

In Petitionen (CM) sind stets Teile enthalten, die aus dem SP-Dokument stammen (Betreff und Zusammenfassung der Petition). Hier sind konsequent die entsprechenden Passagen aus der Vorläufer- SP zu übernehmen.

Werden beim Übersetzen oder Revidieren einer Petition Fehler in der vorhandenen Übersetzung eines Vorläufers festgestellt, so müssen diese allerdings korrigiert werden. Schwerwiegende inhaltliche Übersetzungsfehler in der Überschrift oder der Zusammenfassung einer Petition sind dabei an das Referat Qualität zu melden, damit die erforderlichen Änderungen auch auf dem Petitionsportal vorgenommen werden.

In bereits im Text enthaltenen vorangegangenen Antworten der Kommission auf die betreffende Petition ist der Spielraum für Veränderungen größer, da es sich nur um Übersetzungen eines ursprünglich fremdsprachigen Texts der Kommission zur Information handelt, während Betreff und Zusammenfassung der Petition Textteile sind, über die bereits im Ausschuss abgestimmt wurde.

1.4.8.4 Gebot der sprachlichen Neutralität

Das Verb „behaupten“, das Adjektiv „angeblich“ und einige andere Wörter und Ausdrücke, die den Eindruck vermitteln könnten, dass die Verfasser des Texts davon ausgehen, das Dargelegte entspreche nicht der Wahrheit, sind durch neutrale Formulierungen wie „geltend machen“, „mutmaßlich“ usw. zu ersetzen.

1.4.8.5 „Conclusion(s)“

Die englisch- bzw. französischsprachige Überschrift „Conclusion“ bzw. „Conclusions“ in Petitionen ist im Deutschen mit „Fazit“ (nicht mit „Schlussfolgerungen“) wiederzugeben.

1.4.8.6 Absatzformatierung

Der Text ist stets linksbündig zu setzen.

(35)

34

1.4.8.7 Realia

Für die ausgangssprachlichen Bezeichnungen von Organisationen und Gremien sollte in Klammern eine deutsche Übersetzung angegeben werden, wenn das im Interesse der Leserschaft nötig ist.

Englischsprachige Hilfsübersetzungen für Realia, Einrichtungen und staatliche Stellen in Mitgliedstaaten, zu deren Amtssprachen nicht Englisch gehört, sind nicht zulässig und ebenfalls ins Deutsche zu übersetzen, wobei die jeweilige Landessprache als Ausgangssprache zugrunde zu legen ist.

Ist dies nicht möglich, so ist die englische Hilfsübersetzung ins Deutsche zu übersetzen.

1.4.9 Vermerke (NT, NR)

Für diese Dokumente der EVP-Fraktion gibt es weder ein RdM-Muster noch eine DocEP-Vorlage. Folgen Sie bei der Übersetzung dem folgenden Muster:

(36)

35

1.4.10 Studien (ST) und Kurzfassungen von Studien (SR)

Für Studien gibt es weder ein RdM-Muster noch eine DocEP-Vorlage. Bei der Übersetzung ist immer das folgende Muster zu beachten (vgl. den Punkt zu „Standardübersetzungen für Studien“ am Ende dieses Kapitels):

Die in diesem Muster angegebenen Übersetzungen sind Teil des für Studien erstellten normativen TM.

Die 100-%-Treffer müssen von Ihnen aber natürlich entsprechend angepasst werden.

Beispiel:

ORI: AUTHOR Dr. Nina Müller

TRA: AUTOR (AUTORIN, AUTOREN) Dr. Nina Müller REV: AUTORIN Dr. Nina Müller

(37)

36

Weitere Vorgaben für Studien

Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse u. ä. werden den im deutschen Sprachraum üblichen Konventionen entsprechend angegeben (Telefonnummern nach DIN 5008).

Beispiel:

ORI TRA REV

European Parliament Visitors' Centre Willy Brandt Building

Rue Wiertz 60/Wiertzstraat 60 B-1047 Brussels

Belgium

Europäisches Parlament Visitors' Centre

Willy Brandt Building

Rue Wiertz 60/Wiertzstraat 60 B-1047 Brüssel

Belgien

Europäisches Parlament Besucherzentrum Willy-Brandt-Gebäude

Rue Wiertz 60 / Wiertzstraat 60 B-1047 Bruxelles/Brussel Belgien

phone +32.2.283.22.22 Tel. +32.2.283.22.22 Tel. +32 2 2832222

Email EP@europarl.europa.eu Email EP@europarl.europa.eu E-Mail: EP@europarl.europa.eu web http://europa.eu Web http://europa.eu Internet: http://europa.eu

Quellen, Zitate und Literaturverzeichnis

Bei Quellenangaben, bei Zitaten und bei der Übersetzung des Literaturverzeichnisses sind die Vorgaben in den Kapiteln 1.7.2.5 und 1.7.2.6 zu beachten.

Abbildungen und Diagramme

Es ist zu überprüfen, ob die zu übersetzenden Elemente von Abbildungen, Grafiken, Diagrammen usw.

(„translatable embedded objects“) sowie alle Bildunterschriften übersetzt sind. Ob eingebettete Objekte zu übersetzen sind, ist auf der FdR unter Notes for Translation angegeben.

Inhaltsverzeichnis

Sobald die Übersetzung im Zielformat vorliegt, ist mithilfe der Option Update entire table zu überprüfen, ob das Inhaltsverzeichnis intakt ist.

Wenn das Inhaltsverzeichnis nach der Aktualisierung beschädigt ist, ist zu prüfen, ob der Fehler bereits im Original auftritt: Dazu ist das Original im Zielformat zu öffnen. Anschließend muss das Inhaltsverzeichnis mit Update entire table aktualisiert werden.

a) Wenn der Fehler auch im Original auftritt, ist der Auftraggeber zu informieren. In diesem Fall müssen Sie das Inhaltsverzeichnis nicht reparieren.

b) Wenn der Fehler beim Original nicht auftritt, ist er auf Bearbeitungsfehler im Zuge der Übersetzung zurückzuführen. In diesem Fall müssen Sie das Inhaltsverzeichnis reparieren.

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Standardübersetzungen für Studien

DIRECTORATE-GENERAL FOR INTERNAL POLICIES GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

POLICY DEPARTMENT B: FACHABTEILUNG B:

STRUCTURAL AND COHESION POLICIES STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

AGRICULTURE AND RURAL DEVELOPMENT LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

CULTURE AND EDUCATION KULTUR UND BILDUNG

FISHERIES FISCHEREI

REGIONAL DEVELOPMENT REGIONALE ENTWICKLUNG

TRANSPORT AND TOURISM VERKEHR UND TOURISMUS

STUDY STUDIE

NOTE THEMENPAPIER

This document was requested by the European Parliament's Committee on Agriculture and Rural Development.

Dieses Dokument wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben.

This document was requested by the Director of the Directorate B: Structural and Cohesion Policies of the European Parliament.

Dieses Dokument wurde vom Direktor der Direktion B, Struktur- und Kohäsionspolitik, des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben.

This document was requested by the Directors-General of the European Parliament’s Directorate General Internal Policies and Directorate-General External Policies.

Dieses Dokument wurde von den Generaldirektoren der Generaldirektion Interne Politikbereiche und der Generaldirektion Externe Politikbereiche des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben.

AUTHOR(S) AUTOR(EN)

Mr XXX YYY, Ms XXX YYY Herr XXX YYY, Frau XXX YYY

RESPONSIBLE ADMINISTRATOR VERANTWORTLICHE(R) BEAMTIN/BEAMTER

RESPONSIBLE ADMINISTRATORS VERANTWORTLICHE BEAMTINNEN/BEAMTE

E-mail: E-Mail:

EDITORIAL ASSISTANCE EDITIONSASSISTENZ

LINGUISTIC VERSION(S) SPRACHFASSUNG(EN)

Original: Original:

Translation(s): Übersetzung(en):

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Manuscript completed in January 2019. Redaktionsschluss: Januar 2019.

Brussels, © European Union, 2018. Brüssel, © Europäische Union, 2018.

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Referenzen

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