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18/029/ Stadt Reutlingen

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Academic year: 2022

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Stadt Reutlingen

Dezernat IV, 61 Amt für Stadtentwicklung und Vermessung

Gz.:Ti, Dv

18/029/03

18.06.2018

Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis BVUA 05./12.07.2018 Vorberatung nichtöffentlich

GR 19.07.2018 Entscheidung öffentlich

Beschlussvorlage

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Innenstadtstrecke und Ausschleifung Hauptbahnhof

- Antrag der Fraktion die Grünen und Unabhängigen vom 28.06.2016 (GR-Drs (16/005/57) - Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2017 (GR-Drs 17/005/34)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.11.2017 (GR-Drs 17/005/97) Bezugsdrucksache

18/029/02; 18/029/01; 18/021/03; 17/058/03.2; 17/058/03.1; 17/058/03; 17/005/97; 17/005/34;

16/033/02.1; 16/033/02; 16/005/57; 16/005/17

Beschlussvorschlag

1. Die Trassenführung durch die Lederstraße/Am Echazufer mit einem Nutzen-Kosten- Index über 1 hat große Potentiale und wird den weiteren Planungen als Vorzugsvariante für die Innenstadtstrecke zugrunde gelegt.

2. Auf der Grundlage der gemeinsamen Untersuchung der PTV GROUP und der DB Engi- neering & Consulting (siehe Anlage) wird für die Innenstadtstrecke über die Lederstraße und die Straße Am Echazufer vom Hauptbahnhof bis zum Südbahnhof eine Machbar- keitsstudie und Konzeptplanung erstellt.

3. Mit den Innenstadtstrecken Lederstraße/Am Echazufer und Gartenstraße/Albstraße ist die Stadt Reutlingen in der komfortablen Situation über zwei Varianten mit einem Nutzen- Kosten-Index über 1 zu verfügen. Bis zum endgültigen Nachweis der Machbarkeit der Trasse über die Lederstraße/Am Echazufer wird die Strecke Gartenstraße/Albstraße wei- ter als Alternativroute gewertet und in allen Planungen offengehalten.

4. Ziel ist es, über den Südbahnhof hinaus in die Planungen für den Streckenverlauf im Echaztal und Albaufstieg einzusteigen. Hierzu werden Gespräche mit der Stadt Pfullingen und den Gemeinden Lichtenstein und Engstingen geführt.

5. Die Ausfädelung am Hauptbahnhof wird auf der Grundlage der gemeinsamen Untersu- chung der PTV GROUP und der DB Engineering & Consulting (siehe Anlage) im Rah- men einer Machbarkeitsstudie und Konzeptplanung näher untersucht. Hierzu gehört auch die perspektivische Erschließung des Reutlinger Nordraums.

6. Bestandteil der oben genannten Planungen sind insbesondere die Grundlagen mit Unter- suchungen zu Untergrund und Leitungen, die Trassenlage (z.B. Seiten- oder Mittellage), stadträumliche Gestaltungsvarianten und städtebauliche Entwicklungspotenziale.

7. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien einschließlich Grundlagen und der Konzept- planungen wird die Stadtverwaltung dem Gemeinderat einen Vorschlag über den Einstieg in weitere Planungen, z.B. in die Entwurfsplanung, zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

(2)

2 Finanzielle Auswirkungen

HHJ HHST Betrag in € über-/

außerplanm.

Auswirkung Erläuterung

Deckungsvorschlag

HHJ HHST Betrag in € Auswirkung Erläuterung

Begründung

Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb ist das nachhaltige Verkehrsprojekt für die Stadt Reut- lingen und die Region Neckar-Alb.

In Reutlingen sind rund 60% der Arbeitsplätze mit Einpendlern belegt. Allein das Einzugsge- biet der neuen Haltepunkte Bösmannsäcker und Storlach umfasst ca. 14.000 Arbeitsplätze.

Diese Zahlen machen deutlich, wie die Regional-Stadtbahn den Ziel- und Quellverkehr – der in Reutlingen 42% ausmacht – nachhaltig verringern kann. Im Ergebnis stehen: weniger Ver- kehrslärm, bessere Luftreinhaltung und mehr Lebensqualität.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Verdreifachung der GVFG-Mittel von rund 330 Millionen Euro auf jährlich 1 Milliarde Euro bis 2021 mit einer anschließenden Dynami- sierung vorgesehen. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss wurde Anfang Mai 2018 ge- fasst.

Auf dieser Grundlage bestehen nun für die Umsetzung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb beste Aussichten.

Für das Modul 1 mit den neuen Haltepunkten Bösmannsäcker und Storlach besteht Bau- recht. Mit den Ausführungsplanungen kann – nach dem Vorliegen der entsprechenden Be- scheide des Landes – noch in diesem Jahr begonnen werden.

Damit Stadt und Region von der geplanten Erhöhung der GVFG-Mittel künftig angemessen profitieren, muss jetzt über das Modul 1 hinaus weiter geplant werden.

Der Gemeinderat hat im Juli letzten Jahres beschlossen, nach Vorliegen der standardisierten Bewertung für die Trassenvariante Lederstraße/Am Echazufer über die Planungen für die Innenstadtstrecke mit Echaztal und Albaufstieg zu beraten (GR-Drs. 17/058/03.2).

Die von der PTV GROUP durchgeführte standardisierte Bewertung (Anlage 2) kommt zum Ergebnis, dass der Kosten-Nutzen-Faktor für die Innenstadtstrecke über die Lederstraße und die Straße Am Echazufer vom Hauptbahnhof bis zum Südbahnhof über 1 liegt. Somit ist der volkswirtschaftliche Nutzen nachgewiesen und die Strecke grundsätzlich förderfähig. Auf- grund des breiten Straßenquerschnittes kann zudem der nach § 2 Abs. 1, Nr. 2 GVFG für die Förderung notwendige besondere Bahnkörper (vom übrigen Verkehr getrennt) hergestellt bzw. die maximale Förderquote von 80% der Baukosten erreicht werden.

Die Herstellung des besonderen Bahnkörpers ist auf der Strecke durch die Garten- und Albstraße überwiegend nicht möglich. Die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb müsste hier als Straßenbahn zusammen mit allen anderen Verkehrsarten fahren. Im Ergebnis wären nur maximal 20% der Baukosten förderfähig.

(3)

Bei fast gleichem Einzugsgebiet ist zudem die Fahrzeit entlang der Lederstraße und der Straße Am Echazufer vom Hauptbahnhof bis zum Südbahnhof 2 Minuten kürzer als die Rou- te über die Garten- und Albstraße mit der engen S-Kurve im Bereich Burg- und Albtorplatz.

Bei den ersten Überlegungen zur Regional-Stadtbahn galt es die Oststadt und die südliche Altstadt mit der Kernstadterweiterung Obere Wässere erstmalig angemessen mit dem öffent- lichen Personennahverkehr zu erschließen. Die genannten Teile der Innenstadt mit ihren vielen Nutzungsschwerpunkten (Handel, Behörden, Schulen, Gastronomie, Kino, Hallenbad usw.) und der hohen Einwohnerzahl liegen bis zur Umsetzung des neuen Stadtbuskonzeptes im „Schatten“ des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Dies wird sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 aber durchgreifend ändern. Mit der Einfüh- rung des neuen Stadtbusnetzes mit der zentralen Nahverkehrsachse Gartenstraße wird der vorgenannte Erschließungsmangel in der südlichen Innenstadt und in der Oststadt vollstän- dig behoben. Eine Stadtbahnstrecke über die Lederstraße bildet hierzu künftig die passende Ergänzung. Bahn und Bus – verknüpft durch Umsteigepunkte – verbinden sich dann zum Altstadtring des öffentlichen Personennahverkehrs.

Insbesondere aufgrund der oben dargestellten positiven Förderaussichten gilt es nun, nach dem Vorliegen der standardisierten Bewertung, in erste Planungen für die Innenstadtstrecke mit Ausschleifung am Hauptbahnhof – einschließlich der perspektivischen Netzanbindung des Nordraums – einzusteigen.

Die vorgenannten Ausführungen zeigen, dass die Fokussierung hierbei auf der Strecke ent- lang der Lederstraße und der Straße am Echazufer liegen muss. Mit dem für die Regional- Stadtbahn notwenigen Umbau der Lederstraße verbindet sich zudem die Chance den heute in die Jahre gekommenen Straßenraum mit seiner unrühmlichen Messstation zur Luftreinhal- tung zu einer attraktiven Stadtstraße, als neue städtebauliche Entwicklungsachse, mit Bun- desförderung umzubauen.

Zu den ersten Planungsschritten gehören die Grundlagen mit Untersuchungen zu Unter- grund und Leitungen, Machbarkeitsstudien mit stadträumlichen Gestaltungsvarianten und Konzeptplanungen die u.a. auch städtebauliche Entwicklungspotenziale aufzeigen.

Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien und Konzeptplanungen kann dann über weitere Planungsschritte, z.B. Entwurfsplanung, beraten und entschieden werden.

Ausführlicher Sachverhalt 1. Verfahrensstand

Das Projekt Regional-Stadtbahn Neckar-Alb gliedert sich für das Stadtgebiet Reutlingen im Wesentlichen in drei Bestandteile: Modul 1 auf der Neckar-Alb Bahn, Gomaringer Spange und Innenstadtstrecke inklusive Ausfädelung am Hauptbahnhof (Anlage 1).

Im Stadtgebiet Reutlingen verläuft die Innenstadtstrecke zwischen dem Hauptbahnhof Reut- lingen und dem Südbahnhof an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Pfullingen. Hierfür gibt es drei Trassenvarianten: Gartenstraße/Albstraße, Lederstraße/Am Echazufer und ehemalige Honauer Bahn. Ab Südbahnhof führt die Strecke weiter über Pfullingen und Lichtenstein nach Kleinengstingen.

Für das Modul 1 ist der Finanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg eingereicht und wird zurzeit geprüft.

(4)

4 Die vom Gemeinderat beschlossene Vorplanung der Gomaringer Spange – als Gemein- schaftsprojekt des Landkreises Tübingen und der Stadt Reutlingen – läuft und ist kurz vor der Fertigstellung. Die Planungen zeigen, dass sich zwischen Hauptbahnhof und Ohmen- hausen West für die Regional-Stadtbahn keine „Stolpersteine“ ergeben. Die Ergebnisse wer- den dem Gemeinderat und den Bezirksgemeinderäten in Ohmenhausen und Betzingen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.

Im Bereich der Reutlinger Innenstadt wurde, ergänzend zur bereits vorliegenden Wirtschaft- lichkeitsuntersuchung der Gartenstraße, die Trassenvariante Lederstraße/Am Echazufer auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht.

1.1 Aktualisierung der Standardisierten Bewertung

Bei der „Standardisierten Bewertung“ handelt es sich um ein Bewertungsverfahren, das seit über 35 Jahren die Förderwürdigkeit von Investitionsvorhaben überprüft und nachweist. Das Bewertungsverfahren wurde und wird seit seiner Einführung in regelmäßigen Abständen ak- tualisiert. Zwischenzeitlich wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Version 2016 herangezogen.

Die Standardisierte Bewertung für das Projekt Regional-Stadtbahn Neckar-Alb aus dem Jah- re 2012 sowie ergänzende Untersuchungen erfolgten bislang nach der Verfahrensanleitung von 2006. Grundlage der Trassenführung durch die Reutlinger Innenstadt war die Führung durch die Gartenstraße, weshalb seitens der Verwaltung zunächst lediglich die Nachuntersu- chung zur Trassenvariante „Lederstraße/Am Echazufer“ beauftragt wurde.

Während der laufenden Untersuchung, wurde jedoch deutlich, dass für das Projekt künftig die neue Verfahrensanleitung sowie aktualisierte Strukturdaten heranzuziehen sind. Beides floss in die nun vorliegende Untersuchung zu den Trassenvarianten „Gartenstraße/Alb- straße“ und „Lederstraße/Am Echazufer“ ein.

Die Standardisierte Bewertung für das Modul 1 wurde zwischenzeitlich ebenfalls aktualisiert.

Für das Gesamtprojekt wird die Aktualisierung derzeit vorbereitet und seitens der Verbands- verwaltung des Regional-Verbands Neckar-Alb koordiniert. Die Arbeiten dazu sollen noch vor der Sommerpause beginnen.

1.2. Untersuchungsergebnisse

Untersucht wurden zwei Varianten der Trassenführung (Gartenstraße/Albstraße und Leder- straße/Am Echazufer) sowie ergänzend zwei Varianten der Ausschleifung am Hauptbahnhof (Spitz- und Tunnelkehre).

Auf die ausführlichen Untersuchungsergebnisse der PTV GROUP und der DB Engineering &

Consulting wird verweisen. Sie sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass alle Varianten über den NKU-Wert von 1 kommen und damit grundsätzlich wirtschaftlich realisierbar sind.

2. Weiteres Vorgehen

Die Möglichkeiten der Trassenführung durch die Gartenstraße und die Albstraße sind vertieft untersucht (Anlage 3).

(5)

Klar ist bereits, dass der Straßenquerschnitt in der Gartenstraße keine Spurführung auf ei- nem sogenannten „besonderen Bahnkörper“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG ermöglicht. Ein

„besonderer Bahnkörper“ liegt im Straßenraum, ist jedoch durch bauliche Maßnahmen vom übrigen Verkehr getrennt (= kein Mischverkehr). Die Förderfähigkeit nach dem GVFG setzt dies jedoch voraus.

Eine straßenbegleitende Bepflanzung mit Bäumen ist bei einer Führung der Regional-

Stadtbahn durch die Gartenstraße aufgrund der Platzverhältnisse nur deutlich eingeschränkt möglich. Aufgrund des geringen Querschnittes der Garten- und der Albstraße sind die Kon- flikte zwischen den Versorgungsleitungen im Untergrund den zwangsweise darüber liegen- den Stadtbahngleisen hoch.

Diese Schwierigkeiten bestehen in der Lederstraße nicht. Der deutlich breitere Straßenquer- schnitt bietet grundsätzlich die Möglichkeit zur Realisierung eines leitungsfreien, besonderen Bahnkörpers.

Die Gartenstraße erzielt im Rahmen der Standardisierten Bewertung einen besseren Wert, was vornehmlich an der etwas höheren Erschließungswirkung bei geringeren Baukosten liegt. Zu beachten ist allerdings: Förderfähigkeit, Versorgungsleitungen im Untergrund oder stadträumliche Aspekte finden in der Standardisierten Bewertung keine Berücksichtigung.

Die Innenstadttrasse – vom Hauptbahnhof über die Lederstraße/Am Echazufer bis zum Süd- bahnhof - soll deshalb bei den zu beauftragenden Planungen als Vorzugsvariante zugrunde gelegt und auf ihre Machbarkeit hin weiter untersucht werden. Die Trassenführung soll in Varianten dargestellt und visualisiert werden.

Auch die Frage, wie es im Echaztal in Richtung Kleinengstingen weitergeht wird im Rahmen der weiteren Planungen zu beantworten sein. Hierfür sind Gespräche mit den Nachbargemeinden zu führen.

Der Antrag der Fraktion die Grünen und Unabhängigen vom 28.06.2016 zum Erhalt der Bäume in der Lederstraße (GR-Drs. 16/005/57) wird im Rahmen der Gestaltungsvarianten für die Lederstraße untersucht. Die Anträge der SPD-Fraktion vom 24.04.2017 und vom 11.11.2017 zur perspektivischen Anbindung des Reutlinger Nordraums (GR-Drs. 17/005/34 und GR-Drs. 17/005/97) werden ebenfalls Bestandteil der zu beauftragenden Untersuchun- gen. Die Anträge sind damit erledigt.

Im Ergebnis müssen die nun anstehenden Untersuchungen möglichst auch für eine endgül- tige Klarheit für den Verlauf der Innenstadtstrecke sorgen. So blockiert das Offenhalten aller drei möglichen Trassen auf Dauer künftige Entwicklungen. Als aktuelle Beispiele hierfür die- nen die Gestaltung der Gartenstraße für das neue Stadtbusnetz oder die in Planung befindli- che Radschnellwegeverbindung auf der Trasse der ehemaligen Honauer Bahn.

Im Gesamtprojekt steht die Gründung der Projektgesellschaft an. Hierzu wird auf die Drucksache 18/029/02 verwiesen. Durch die Projektgesellschaft wird künftig die zügige Umsetzung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb sichergestellt, wie es u.a.

auch der Zuschussgeber verlangt. Auch dieses ist ein weiterer Punkt der zeigt, dass es richtig ist, jetzt in weiter Planungen einzusteigen.

3. Fazit

Die Stadt Reutlingen benötigt zeitnah Planungssicherheit zur Realisierbarkeit der Innen- stadtstrecke. Das Offenhalten der drei grundsätzlich möglichen Innenstadttrassen blockiert auf Dauer die Entwicklung und hat nachteilige Auswirkungen auf andere wichtige Projekte in der Stadt- u. Verkehrsentwicklung.

(6)

6 Bei Bund und Land stehen die Signale auf Grün. Die Mittelerhöhung des GVFG spricht eine deutliche Sprache. Die Region als Ganzes, aber auch die Stadt Reutlingen, als Modellstadt Luftreinhaltung, tun gut daran, möglichst schnell die notwendigen Schritte zur Realisierbar- keit zu unternehmen, da diese ihrerseits jeweils einiges an Zeit- und Mitteleinsatz benötigen werden.

gez.

Ulrike Hotz

Erste Bürgermeisterin

Anlagen:

Anlage 1 Übersicht des Gesamtprojekts und der für Reutlingen vorgesehenen Strecken.

Anlage 2: NKU ptv-group, 25.04.2018, Regionalstadtbahn Neckar-Alb:

Variante Echazufer

Anlage 3: Übersichtsplan Stadtbuskonzept mit Regionalstadtbahn

(7)

Stadtbahnstrecken im Stadtgebiet Reutlingen:

Modul RT 1: Neckar-Alb Bahn

Modul RT 2: Gomaringer Spange

Modul RT 3: Innenstadtstrecke

Verkehrsplanung

(8)

Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Teilnetze:

Verkehrsplanung

(9)

REGIONAL-STADTBAHN NECKAR-ALB:

VARIANTE ECHAZUFER

Karlsruhe, 25.04.2018

(10)

 Überblick Varianten

 Trassenführung und Kostenschätzungen Fahrweg

 Betriebskonzept

 Aktualisierung Strukturdaten Reutlingen 2030

 Ergebnisse Nutzen-Kosten-Untersuchung

 Fazit Variantenvergleich

AGENDA

(11)

Innenstadtstrecke Reutlingen

 Gartenstraße

(aus Standardisierter Bewertung 2011)

 Echaztrasse

(aus verkehrlichen Überlegungen und städtebaulichem Konzept der Stadt Reutlingen)

Stadtbahnausfädelung Reutlingen Hbf Prüfung Machbarkeit und Vergleich für

 Variante Spitzkehre

 Variante Tunnelkehre

UNTERSUCHTER VARIANTENFÄCHER

(12)

UNTERSUCHTER VARIANTENFÄCHER HALTESTELLEN

Gartenstraße Echaztrasse/ Lederstaße S5 Reutlingen Westbahnhof Reutlingen Westbahnhof

Reutlingen Hbf Reutlingen Hbf

Reutlingen Listplatz/Hbf Reutlingen Hbf Vorplatz Reutlingen Marienkirche Reutlingen Stadtmitte Reutlingen Burgplatz Reutlingen Lindachstraße Reutlingen Arbeitsamt Reutlingen Am Echazufer Reutlingen Albstr.

Reutlingen Südbahnhof Reutlingen Südbahnhof S6 Reutlingen Storlach Reutlingen Storlach

Reutlingen Listplatz/Hbf Reutlingen Hbf Vorplatz Reutlingen Marienkirche Reutlingen Stadtmitte Reutlingen Burgplatz Reutlingen Lindachstraße Reutlingen Arbeitsamt Reutlingen Am Echazufer Reutlingen Albstr.

Reutlingen Südbahnhof Reutlingen Südbahnhof

Methodik zur Darstellung der Einzugsbereiche und Berechnung der erschlossenen Einwohner/ Beschäftigten:

 Haltestellen, bei denen sich die Varianten Gartenstraße/ Echaztrasse unterscheiden

 Der Bereich Hbf (Haltestelle Hbf Vorplatz oder Liststr./ Hbf) wird in beiden Varianten

bedient

(13)

TRASSENFÜHRUNG UND KOSTENSCHÄTZUNGEN

FAHRWEG

(14)

VARIANTE ECHAZTRASSE

ÜBERSICHT TRASSENFÜHRUNG

 Die geplante Trasse verläuft gemäß der Abbildung über

• die Lederstr.

• die Straße Am Echazufer

• bis zur Kreuzung Marktstr. (Ende der Gemarkung Reutlingen)

 Grobkostenschätzung

 Fahrzeitabschätzung

Auszug Städtebaulicher Testentwurf der Lederstr. mit RSB Quelle: Stadt Reutlingen, Broschüre RSB Info-Abend, 2016

(15)

VARIANTENVERGLEICH INNENSTADTSTRECKE GROBKOSTENSCHÄTZUNG FAHRWEG

Variantenvergleich der Investitionen Gartenstraße und Lederstraße (Echazufer):

 Die Gartenstraßen-Variante wurde mit vergleichbaren Kostenansätzen wie die

Variante Lederstraße/Echazufer fortgeschrieben um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten

 Grobkostenschätzung Preisstand 2017

• Reine Baukosten, ohne Planungskosten und Gebühren

• inkl. Zuschlag Unvorhergesehenes Grobkostenschätzung

Baukosten Abschnitt Investitionen in Mio. Veränderung in % (2017)

Preisstand 2006 2017 ∆ RSB 2011 - 2017

Gartenstraße

Standardisierte Bewertung RSB 2011

Bis Stadtgrenze 22,6 28,1*

Bis RT Süd 25,7 32,0*

Vergleichsrechnung Gartenstraße 2017

Bis Stadtgrenze 30,8 + 9,6%

Bis RT Süd 37,7** + 17,8%

Lederstraße / Echazufer 2017 Bis Stadtgrenze 42,5 + 51,2%

Bis RT Süd 48,5** + 51,5%

* Quantiert mit 2% pro Jahr

** Differenz ergibt sich aus der unterschiedlichen Trassenlänge von Stadtgrenze bis RT Süd

(16)

STADTBAHNAUSFÄDELUNG REUTLINGEN HBF EINSCHLEIFUNG RICHTUNG METZINGEN

Unterstellte Variante

 Zweigleisige Anbindung an

bestehende Weichenverbindung in den Streckengleisen der Neckar- Alb-Bahn (Gl.1&2)

• gleichzeitige Ein-/Ausfahrt möglich

 Eingleisige Ausführung optional möglich, wenn mit Zweigleisigkeit keine Steigerung der

Betriebsqualität absehbar

(17)

VARIANTE SPITZKEHRE TRASSENFÜHRUNG

Ausfädelung der RSB in

Reutlingen Hbf als Spitzkehre

 Anschluss an Gl.1&2

 Mittel- und Außenbahnsteige in Wendeanlage für Züge von/nach Tübingen/ Ohmen- hausen bzw. Metzingen

 Ansatz Wendezeit ≥ 3 min

Auszug Machbarkeitsstudie Ausschleifung RSB am Bahnhof Reutlingen; Quelle: DB E&C

(18)

VARIANTE TUNNELKEHRE TRASSENFÜHRUNG

Geometrische Randbedingungen

Entwicklungslänge der Rampen zur Unterfahrung der Bestandsgleise

Bahnsteigunterführung im Bf Reutlingen

 Geplanter Abwassersammler als Ersatz

für bestehenden Sammler

(19)

VARIANTE TUNNELKEHRE

HERLEITUNG DER BAUWERKSPARAMETER

 Die Durchfahrtshöhe unter der Neckar- Alb-Bahn ergibt sich zu

ca. 6,2 m (∆ Schienenoberkanten)

 Die Rampenlänge von ca. 235 m zur Überwindung des Höhenunterschieds

• ≈ 155 m Rampenlänge (Längsneigung 40 ‰)

• 40 m Tangentenlänge für die Ausrundung (Ausrundungshalbmesser R = 2000 m)

Außendurchmesser der Kehre ≥ 72 m

• Empfohlener Radius r

min

= 28,0 m

• Gleisabstand in engen Radien e = 4,0 m

• Abstand fester Einbauten zum Gleis im engen Bogen ≥ 2,5 m

• Aufbau der baulichen Konstruktion (bspw. Bohrpfahlwand) ~ 1,5 m

≥ 0,7 m

≥ 6,2 m

≥ 0,3 m

(20)

VARIANTE TUNNELKEHRE

UNTERSTELLTE VARIANTE (TUNNELKEHRE 2-GLEISIG)

Halt im Bahnhof

 Nördlich der Bahnsteigunterführung

• Zweigleisige Station tiefergelegt auf Ebene der Bahnsteigunterführung

• Direkter Zugang am Westausgang zur geplanten Mobilitätszentrale und

Bahnsteigunterführung

• Höhengleiche Querung der Bahnsteigzuwegung

Halt vor dem Bahnhof (Vorplatz)

 Haltestelle vor dem Bahnhofsgebäude in Tieflage mit Längsgefälle

Rampenbauwerke

 Von Bahnsteigunterführung bis zur EÜ Unter den Linden

 Rampenlänge bei n = 40‰ gerade ausreichend

Unterfahrung NAB-Gleise

Einfädelung Ri. Metzingen

Optional Wendeschleife / eingleisige Ausfädelung aus Tübingen/Ohmenhausen RT Bahnhofsvorplatz

Rampen zur Tunnelkehre

RT Hbf Tieflage

Anschluss an Bestand

Trasse in Tieflage

(21)

VARIANTE TUNNELKEHRE

UNTERSTELLTE VARIANTE (TUNNELKEHRE 2-GLEISIG)

Skizzierung des

Längsschnitts Westseite:

 Bezugshöhe ist die

Schienenoberkante (SO) der Neckar-Alb-Bahn (NAB) im Bahnhof Reutlingen

Unterfahrung NAB-Gleise Anschluss

an Bestand

RT Hbf Tieflage Bahnsteig-

zugang Rampen zur

Tunnelkehre EÜ Unter

den Linden

ca. 4,2 m u.SO NAB

ca. 6,2 m u.SO NAB Unterfahrung

NAB-Gleise SO NAB

(22)

VARIANTE TUNNELKEHRE

ALTERNATIVE VARIANTE MIT EINGLEISIGKEIT IM BAHNHOF

Halt im Bahnhof

 Neubau Bahnsteig an Gleis 4

• ggf. mit Zugang zum Parkhaus

 Bei Nutzung von Gleis 3

• Verkürzung der bestehenden Nutzlänge

=> Ersatzgleise im Gbf. herzustellen?

• Verlängerung des Bahnsteigs Ri. Süden

Halt vor dem Bahnhof (Vorplatz)

 Haltestelle vor dem Bahnhofsgebäude in Tieflage mit Längsgefälle;

Alternative je nach Variante:

• Variante Lederstraße

=> Quer über den Listplatz

• Variante Gartenstraße

=> nach Querung der Karlstraße am Anfang der Gartenstraße

Unterfahrung NAB-Gleise

Einfädelung Ri. Metzingen

Optional Wendeschleife / eingleisige Ausfädelung aus Tübingen/Ohmenhausen RT Bahnhofsvorplatz

RT Hbf Gleis 4

Rampen zur Tunnelkehre

(23)

VARIANTE TUNNELKEHRE

ALTERNATIVE VARIANTE MIT EINGLEISIGKEIT IM BAHNHOF

Skizzierung des

Längsschnitts auf der Westseite:

 Bezugshöhe ist die

Schienenoberkante (SO) der Neckar-Alb-Bahn (NAB) im Bahnhof Reutlingen

Anschluss an Bestand

Bahnsteig-

zugang Rampen zur

Tunnelkehre EÜ Unter

den Linden

ca. 6,2 m u.SO NAB Unterfahrung

NAB-Gleise SO NAB

Unterfahrung NAB-Gleise

(24)

AUSWIRKUNG DER TUNNELKEHRE AUF DIE ANGRENZENDE PLANUNG AUF DER WESTSEITE (BAHNSTEIGE TIEFLAGE)

Ermittlung des Eingriffs auf der Westseite als Maßkette

ausgehend vom Bestandsgleis 3 (Gleisachse) im Bf Reutlingen:

(Durch Optimierung bis zu 1,8 m weniger möglich)

Außenbahnsteige der Regional-Stadtbahn in Tieflage neben Gleis 3

=> ~17,8 m

 Ohne den äußeren Bahnsteig => ~15,7 m

Mittelbahnsteig der Regional-Stadtbahn in Tieflage (nicht dargestellt)

=> ~ 17,5m

3,5 m

~ 3,0 m ~1,2 m

~17,8 m

3,3 m

1,4 m 1,4 m ~ 3,0 m

~1,0 m

~15,7 m

Bahnsteig Bahnsteig

Gleis 3

Bahnsteig

(25)

AUSWIRKUNG DER TUNNELKEHRE AUF DIE ANGRENZENDE PLANUNG AUF DER WESTSEITE (RAMPE IN TIEFLAGE)

Ermittlung des Eingriffs auf der Westseite als Maßkette

ausgehend vom Bestandsgleis 3 (Gleisachse) im Bf Reutlingen:

Zweigleisigkeit der Regional-Stadtbahn im Rampenbereich

• ~13,6 m In der Geraden

• ~15 m Im Bogen (vgl. Herleitung Bauwerksparameter Tunnelkehre)

• Zusätzlich ist die Abrückung von den Bestandsgleisen zur Unterfahrung der Neckar- Alb-Bahn zu berücksichtigen

Eingleisigkeit der Regional-Stadtbahn in Tieflage (nicht dargestellt):

Reduzierung um den Gleisabstand

~1,2 m

~13,6 m

3,3 m

2,3 m 2,3 m

~1,0 m 3,5 m

Gleis 3

Bahnsteig

(26)

VARIANTENVERGLEICH STADTBAHNAUSFÄDELUNG GROBKOSTENSCHÄTZUNG FAHRWEG

Vergleich der Investitionen Spitzkehre und Tunnelkehre:

 Grobkostenschätzung Preisstand 2017

• Reine Baukosten, ohne Planungskosten und Gebühren

• inkl. Zuschlag Unvorhergesehenes Grobkostenschätzung

Baukosten Investitionen in Mio. Veränderung in % (2017)

Preisstand 2006 2017 ∆ RSB 2011 - 2017

Reutlingen Hauptbahnhof

Standardisierte Bewertung RSB 2011 18,0 22,4 Reutlingen Hauptbahnhof

Variante Spitzkehre 2017 15,8 - 29,4%

Reutlingen Hauptbahnhof

Variante Tunnelkehre 2017 30,4 + 35,7%

* Kontiert mit 2% pro Jahr

(27)

BETRIEBSKONZEPT

(28)

GRUNDLAGEN FAHRZEITERMITTLUNG

 Fahrzeitunterschied zwischen Einfach- und Doppeltraktion < 10 Sek.

• Referenzfahrzeit der Doppeltraktion unterstellt

 Geschwindigkeitseinbruch durch Kurvenbögen

 Vergrößerung des Kurvenbogens Willy-Brandt-Platz  Lederstr.

• 30 km/h bewirken einen Fahrzeitgewinn von 00:06 min

• 35 km/h bewirken einen Fahrzeitgewinn von 00:12 min

• 50 km/h bewirken einen Fahrzeitgewinn von 00:24 min

Übersicht über ausgewählte Planungsparameter Quelle: DB E&C, Bericht_Lederstr_v03

(29)

VARIANTE ECHAZTRASSE

ABSCHÄTZUNG HÖHENPROFIL ZUR FAHRZEITERMITTLUNG

 Höhenprofil in Google Earth ausgelesen

 Einzelne Höhenangaben in FBS übertragen

• Steigung wird bei der Berechnung der Fahrzeiten berücksichtigt

Höhenprofil des geplanten Trassenverlaufs der Variante Lederstr. (Echazufer) Quelle: Google Earth, DB E&C

(30)

 Annahme: Anhalten an jeder Kreuzung mit sofortigem Weiterfahren

 Vergleich der Fahrzeiten anhand der Fahrschaulinien (Lederstrasse)

VARIANTE LEDERSTRASSE (ECHAZUFER) AUSWIRKUNGEN ÖV-BEVORRECHTIGUNG

Reutlingen Hauptbahnhof  Südbahnhof Südbahnhof Reutlingen  Hauptbahnhof

∆ Fahrzeit: 4,1 Minuten ∆ Fahrzeit: 4,4 Minuten

MIT – ÖV-Bevorrechtigung – OHNE

(31)

VARIANTE LEDERSTRASSE (ECHAZUFER) AUSWIRKUNGEN ÖV-BEVORRECHTIGUNG

ÖV-Bevorzugung ist unbedingt zu empfehlen!

 Fahrzeit mit ÖV-Bevorzugung:

• Die mittlere Reisegeschwindigkeit beträgt 21 km/h in beide Richtungen

 Fahrzeit ohne ÖV-Bevorzugung:

• Erhöhung der mittleren Reisezeit um 4,1 bzw. 4,4 Minuten

(32)

BETRIEBSKONZEPT

AKTUALISIERUNG VARIANTE GARTENSTRAßE

Vergleich der Fahrzeiten Variante Gartenstraße und Variante Lederstraße (Echazufer):

Fahrzeitvergleich Gartenstraße Fahrzeit [min]

Lederstraße (Echazufer) Fahrzeit [min]

Fahrzeit in Standardisierter Bewertung RSB 2011

Listplatz  Südbahnhof 7,0

Südbahnhof  Listplatz 7,0

-

Fahrzeitermittlung 2017

Berücksichtigung enger Bogenradien

Haltezeit 0,5min

ÖV-Bevorzugung

Listplatz  Südbahnhof 9,2

Südbahnhof  Listplatz 9,0

Hbf (Vorplatz)  Südbahnhof 7,4

Südbahnhof  Hbf (Vorplatz)

7,2

(33)

BETRIEBSKONZEPT

FAHRZEITVERGLEICH STADTBAHNAUSFÄDELUNG HBF

Vergleich der Fahrzeiten Variante Spitzkehre und Variante Tunnelkehre:

Fahrzeitvergleich Spitzkehre Fahrzeit [min]

Tunnelkehre Fahrzeit [min]

Fahrzeit in Standardisierter Bewertung RSB 2011

Vorplatz/Listplatz  Hbf 1,0

Hbf  Vorplatz/Listplatz 1,0

Fahrzeitermittlung 2017

Berücksichtigung enger Bogenradien

Haltezeit 0,5min

ÖV-Bevorzugung

Hbf  Vorplatz/Listplatz 3,5

Hbf  Vorplatz/Listplatz

2,5

(34)

BETRIEBSKONZEPT

BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN DER FAHRZEITEN

Mit der Änderung der Haltezeit ist das gesamte Betriebskonzepte für die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb zu überarbeiten

 Randbedingungen für die Fahrplanlagen

• S5 aus Tübingen durch Neckar-Alb-Bahn bestimmt

• S6 aus Bad Urach durch Neckar-Alb-Bahn und Kreuzungsstelle Ermstalbahn bestimmt

• Fahrplanlage der S2/S21 Gomaringer Spange durch Anschluss in Mössingen und Neckar-Alb- Bahn bestimmt

 Verschiebung der Zugkreuzung von Unterhausen Mitte nach Pfullingen

• Grund: Verlängerung der Haltestellenaufenthaltszeit

• Ggf. Fahrzeugmehrbedarf

gegenüber des alten Fahrplans

• Neue Kreuzung wahrscheinlich bei Honau

Neuer Fahrplan bis Südbf Fahrplan Standi 2017

(35)

VARIANTENVERGLEICH

Spitzkehre Gartenstraße

Spitzkehre Lederstraße/

Echazufer

Tunnelkehre Gartenstraße

Tunnelkehre Lederstraße/

Echazufer

Fahrzeiten [min] 13,1 11,3 12,1 10,3

Erschließungspotentiale Konflikte mit DB

Konflikte MIV Platzbedarf (1) Eingriff in Vorplatz (Listplatz)

Investitionen [Mio.

] 53,4 64,3 67,6 78,9

Durchsetzbarkeit

besondere Risiken Eingriff in Bahnanlagen (2)

Eingriff in Bahnanlagen (2)

Tunnelbauwerk (3) Verlegung Kanal

Tunnelbauwerk (3) Verlegung Kanal (1) Einschränkungen für Entwicklungsflächen

(2) Inanspruchnahme Gleise 1&2 (nicht abgestimmt) (3) beschreibbare Risiko für Bauwerk (Unterfahrung Bahn)

 

   

   

 

 

   

   

   

   

(36)

AKTUALISIERUNG STRUKTURDATEN

REUTLINGEN

(37)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Verkehrszellen Einwohner und Beschäftigte 2030

Stand 2016 Prognose 2030

Einwohner 114.372 122.476

Beschäftigte 70.524 78.024

(38)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Variante Gartenstraße Einwohner und Beschäftigte 2030

Haltepunkt Einzugsbereiche 300/500m

Einzugsbereich Gartenstraße gesamt

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 6.515 10.413

500m 12.230 20.150

(39)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Variante Lederstraße Einwohner und Beschäftigte 2030

Einzugsbereich Lederstraße gesamt

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 5.901 10.821

500m 12.614 17.888

Haltepunkt Einzugsbereiche 300/500m

(40)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Vergleich Varianten Lederstraße und Gartenstraße

Haltepunkt Einzugsbereiche 300/500m

Einzugsbereich Gartenstraße gesamt

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 6.515 10.413

500m 12.230 20.150

Einzugsbereich Lederstraße gesamt

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 5.901 10.821

500m 12.614 17.888

(41)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Variante Gartenstraße Einwohner und Beschäftigte 2030

Haltepunkt Einzugsbereiche 300/500m

Haltestelle Marienkirche

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 2.310 6.506

500m 6.175 15.982

Haltestelle Burgplatz

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 2.675 4.577

500m 6.379 10.426

Haltestelle Arbeitsamt

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 2.018 1.168

500m 5.290 3.712

Betrachtung je Haltestelle, aufgrund Überlappungen der Einzugsbereiche keine Summe möglich.

Haltestelle Albstraße

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 917 612

500m 3.037 1.981

(42)

STRUKTURDATEN REUTLINGEN

Variante Lederstraße Einwohner und Beschäftigte 2030

Haltepunkt Einzugsbereiche 300/500m

Betrachtung je Haltestelle, aufgrund Überlappungen der Einzugsbereiche keine Summe möglich.

Haltestelle Stadtmitte

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 1.959 5.945

500m 4.988 11.362

Haltestelle Lindachstraße

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 2.422 3.865

500m 5.897 7.923

Haltestelle Am Echazufer

Einwohner 2030 Arbeitsplätze 2030

300m 1.457 928

500m 4.650 2.900

(43)

ERGEBNISSE

NUTZEN-KOSTEN-UNTERSUCHUNG

(44)

BETRIEBSKONZEPT TEILNETZ 1

30-Minuten-Grundtakt auf allen RSB-Linien Verlauf der Stadtbahnlinien

bereits wie im Betriebskonzept des Gesamtnetzes:

 S3 Horb – Rottenburg – Tübingen Hbf. – Tübingen Rotdornweg

 S31 Rottenburg – Tübingen Hbf.

(nur HVZ)

 S4 Herrenberg – Tübingen Hbf. – Tübingen Rotdornweg

 S41 Entringen – Tübingen Hbf.

(nur HVZ)

 S5 Kleinengstingen – Pfullingen –

Reutlingen – Tübingen Hbf. – Tübingen Rotdornweg

 S6 Bad Urach – Metzingen – Reutlingen –

Pfullingen

(45)

ERGEBNIS TEILNETZ 1

STANDARDISIERTE BEWERTUNG 2011/2012

Einheit Berechnung Ohnefall Teilnetz 1

Fahrgastgewinn Pers/Tag 12.262

Nutzen aus Reisezeit-Einsparung T€/a 1.699

Nutzen aus Verlagerung IV > ÖV T€/a 14.628

Summe volkswirtschaftlicher Nutzen T€/a (1) 16.327

Kapitaldienst ÖV-Fahrzeuge T€/a 4.736

Unterhaltungskosten ÖV-Fahrzeuge T€/a -1.271

ÖV-Energiekosten T€/a -2.200

Kosten Personal T€/a -2.774

Kosten Betriebsführung (betriebswirtschaftlich) T€/a -1.510

Emissionen T€/a -760

Unfälle T€/a -130

Kosten Betriebsführung (gesamtwirtschaftlich) T€/a (2) -2.400

Unterhalt ÖV-Fahrweg T€/a (3) 4.175

Kosten Kapitaldienst Fahrweg Ohnefall T€/a (4) 970

Nutzen Betrieb / Fahrweg T€/a (5)=(4)-(2)-(3) -804

Gesamtnutzen T€/a (6)=(1)+(5) 15.522

Kosten Kapitaldienst Fahrweg Mitfall T€/a (7) 14.563

Nutzen-Kosten-Verhältnis - (8)=(6)/(7) 1,07

Nutzen-Überschuss T€/a (9)=(6)-(7) 960

 Verfahren: Standardisierte Bewertung Version 2006

 Ergebnis Nutzen-Kosten-Verhältnis:

1,07

 Nutzenüberschuss 960 T € /a

(Rundungsabweichungen gegenüber veröffentlichtem Ergebnis)

(46)

consult.ptvgroup.com I Seite 38

ERGEBNIS TEILNETZ 1 VARIANTENVERGLEICH

 Verfahren: Standardisierte Bewertung Version 2016

 Aktualisierte Strukturdaten für den Untersuchungsraum, Prognosehorizont 2030

 Betriebskonzept: Orientierung an der bestehenden

Untersuchung zu Teilnetz 1

 Bei einer Neuberechnung der NKU für das Gesamtnetz oder für Teilnetze müssen aktuelle Entwicklungen u.a. bei

Betriebs- und

Fahrzeugkonzepten berücksichtigt werden

 Die hier dargestellten Ergebnisse sind bezüglich des Vergleichs Gartenstraße/

Lederstraße und Spitzkehre/

Tunnelkehre aussagekräftig, aber nur sehr bedingt

bezüglich ihrer absoluten Werte

Variante Gartenstraße Variante Lederstraße Spitzkehre Tunnelkehre Spitzkehre Tunnelkehre

Fahrgastgewinn [Pers./Tag] 13.690 13.890 9.650 10.000

Reisezeitdifferenzen im ÖPNV

(abgemindert) (1) 507,0 621,0 360,4 526,4 Saldo der Pkw-Betriebskosten (2) 7.323,7 7.548,1 6.865,1 7.057,1 Nutzen der Schaffung zusätzlicher

Mobilitätsmöglichkeiten (3) 1.031,8 1.047,3 880,2 903,8 Saldo der ÖPNV-Betriebskosten (4) 800,6 800,6 772,9 772,9 Kapitaldienst für die ortsfeste

Infrastruktur im Ohnefall (5) 725,4 725,4 725,4 725,4 Unterhaltungskosten für die

ortsfeste Infrastruktur im Mitfall (6) - 2.230,9 - 2.235,6 - 2.296,5 - 2.301,5 Unterhaltungskosten für die

ortsfeste Infrastruktur im Ohnefall (7) 62,4 62,4 62,4 62,4 Saldo der Unfallfolgekosten (8) 3.235,9 3.322,6 3.043,5 3.117,7

Saldo der CO2-Emissionen (9) 1.434,0 1.453,2 1.392,1 1.408,6 Saldo der

Schadstoffemissionskosten (10) 262,1 266,1 253,9 257,4

Saldo der Geräuschbelastung (11)

Summe monetär bewerteter

Einzelnutzen (12) 13.152,0 13.611,1 12.059,4 12.530,2 Kapitaldienst für die ortsfeste

Infrastruktur ÖPNV im Mitfall (13) 10.273,8 10.499,7 10.787,1 11.013,1 Nutzen-Kosten-Indikatoren

Nutzen-Kosten-Differenz (14) 2.878,2 3.111,4 1.272,3 1.517,1

Nutzen-Kosten-Verhältnis (15) 1,28 1,30 1,12 1,14 Teilindikator: monetäre Bewertung

[T€/Jahr]

(47)

FAZIT VARIANTENVERGLEICH

 Alle Varianten sind unter den getroffenen Annahmen gesamtwirtschaftlich sinnvoll.

 Das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Betrachtung zur Trassenvariante Gartenstraße liegt über dem Ergebnis der Trassenvariante Lederstraße. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bei der Variante Gartenstraße eine höhere Zahl an Einwohnern und Arbeitsplätzen im fußläufigen Einzugsbereich der Stadtbahntrasse liegen und die Erschließungswirkung damit etwas besser ist.

 Beim Vergleich Spitzkehre – Tunnelkehre erreicht die Tunnelkehre ein besseres Nutzen-Kosten- Verhältnis: Die Fahrzeiteinsparungen durch die Tunnelkehre wirken sich positiv auf

Fahrgastgewinn und Nutzen aus. Dieser Vorteil bleibt trotz der höheren Investitionskosten der Tunnelkehre erhalten.

 Die GVFG-Förderfähigkeit der erforderlichen Investitionen ist zu berücksichtigen. Die

erforderliche Komplementärfinanzierung durch die Stadt ist bei der Variante Gartenstraße wegen des deutlich höheren Anteils von Streckenabschnitten ohne eigenen Bahnkörper größer.

 Bei der Variante Echazufer ergänzen sich die Trassenführungen von Stadtbahn (Lederstraße) und neuem Busnetz (Gartenstraße) sinnvoll.

 Städtebauliche Aspekte werden in der Standardisierten Bewertung nicht berücksichtigt.

(48)

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

(49)

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