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Kundeninformation Stand: September 2018 Aktualisierung der ADDISON Software - DVD 2/2018

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Kundeninformation

Stand: September 2018 – Aktualisierung der „ADDISON Software - DVD 2/2018“

Information zu den Änderungen, die wir für Sie mit dieser Aktualisierung vorgenommen haben.

Die Installation der Aktualisierung setzt voraus, dass die Anwendungen aus der DVD 2/2018 (mit oder ohne Service Releases / Updates) bereits installiert wurden.

Update ADDISON Software 39.2018 1.1. ADDISON Software 10.1.25 Änderungen

Abruf von

Währungskursen Durch eine technische Umstellung bei der Europäischen Zent- ralbank konnten die Währungskurse nicht mehr abgerufen wer- den.

Mit diesem Programmstand ist der Abruf von Währungskursen wieder möglich.

1.2. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.26 Änderungen

DSGVO – Dashboard – Lohn Über das DSGVO-Dashboard ist es möglich Abrechnungsjahre, die älter als zehn Jahre (Wahrung der gesetzlichen Aufbewah- rungsfristen) sind, zu löschen.

Ausnahme:

Sollten Verrechnungen aus einem zu löschenden Jahr in einem aktuellen Jahr vorliegen, wird der Löschvorgang automatisch mit einem Hinweis unterbrochen. Grund dafür ist, dass die Ver- rechnungen Einfluss auf die aktuellen Auswertungen haben kön- nen.

Im Bereich Lohn & Gehalt unter Stammdaten | Mandant | MD wird die ausgewählte Datenlöschung bis MM.JJJJ und die tat- sächlich vom Programm durchgeführte Datenlöschung bis MM.JJJJ protokolliert, falls hier aufgrund der oben beschriebe- nen Ausnahme Abrechnungsjahre nicht gelöscht werden konn- ten.

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Öffentlicher Dienst – Um- lagebeitrag Kennzeich- nung betriebliche Alters- vorsorge Pensionskasse.

Der Umlagebeitrag kann durch das Kennzeichen „betriebliche Altersvorsorge Pensionskasse“ in einen Beitrag zur betriebli- chen Altersvorsorge im Sinne des § 3 Nr. 63 EstG umqualifiziert werden. In dieser Konstellation konnte es vorkommen, dass durch den Förderbetrag nach §100 EStG das SV-Brutto zu hoch ermittelt wurde. Betroffene Arbeitnehmer werden zur Rück- rechnung vorgeschlagen.

A1-Meldeverfahren Es wurde ein neues Kernprüfprogramm veröffentlicht. Mit die- ser Programmversion steht die Anpassung zur Verfügung.

Buchungsbeleg – Stamm-

daten | Mandant | Kost Änderungen unter Stammdaten | Mandant | Kost bzw. Stamm- daten | Mandant | Fibu wurden bei der Erstellung des Bu- chungsbeleges nicht mehr sofort berücksichtigt. Das Verhalten wurde korrigiert.

Dachdeckerhandwerk sofortiger Wegfall des Grundbeitrages

Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben am 06.08.2018 beschlossen, den Grundbeitrag i. H. v. 55,00 € zur Berufsbildung mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu erheben und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerstatten. SOKA-DACH wird in Kürze mit der Erstattung der bereits gezahlten Beiträge be- ginnen. Eine Beantragung durch die betroffenen Betriebe ist nicht notwendig. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Erstattung, ist davon auszugehen, dass der Prozess sich über mehrere Wochen erstreckt.

In ADDISON Lohn & Gehalt wird ab der aktuellen Programmver- sion kein Grundbeitrag mehr berechnet.

1.3. ADDISON Rechnungswesen 7.1.23 Änderungen

Technische

Erweiterungen Diese Version ist bedingt Erweiterungen in Zusammenhang mit

"ADDISON OneClick" notwendig.

Sie beinhaltet keine Änderungen/Erweiterungen der eigentli- chen Anwendung "ADDISON Rechnungswesen".

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2. Übersicht bisherige Service Releases / Updates

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Erweiterun- gen/Änderungen der bisherigen Updates / Service Releases.

ADDISON Software ADDISON Software

ADDISON Beratungssysteme

ADDISON Finanzmanager, Jahresabschlusspräsentation

ADDISON Kanzleiorganisation ADDISON Kanzleiorganisation

ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung

ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung, Bescheinigungswesen

ADDISON Rechnungswesen

ADDISON Rechnungswesen, Anlagenbuchhaltung, Controlling

ADDISON Steuern

ADDISON Steuern Basis, Steuern, ESt, Erb/SchenkSt

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3. ADDISON Software

Update ADDISON Software 30.2018 3.1. ADDISON Software 10.1.24 Änderungen

Technische

Erweiterungen Diese Version ist bedingt Erweiterungen in Zusammenhang mit

"ADDISON Kanzleiorganisation" und "ADDISON Finanzbuchhal- tung" notwendig.

Sie beinhaltet keine Änderungen/Erweiterungen der eigentli- chen Anwendung "ADDISON Software".

3.2. Service Release ADDISON Software 10.1.23 Änderungen

Listenmanager:

Nachrichten an ADDISON OneClick

Um Anwender auf eine möglicherweise versehentliche Selektion von Auswertungen verschiedener Mandanten für den Versand als ADDISON OneClick-Nachricht aufmerksam zu machen, wird die Nachricht künftig erst nach Bestätigung einer entsprechen- den Meldung zur weiteren Bearbeitung angezeigt.

Update ADDISON Software 26.2018 3.3. ADDISON Software 10.1.22 Änderungen

Office-Anbindung Die beiden Wordvorlagen „GwG Erhebungsbogen natürliche/ju- ristische Person (Muster)“ im Bereich Office-Anbindung | Brief erstellen | ADDISON Briefvorlagen| Kanzleiorganisation wur- den mit einem Abschnitt „Risikoeinschätzung“ ergänzt.

DSGVO comfort Im Anschreiben DSGVO_Anschreiben_positives_Auskunfts- ersuchen_Art_15 wurden die manuell zu ergänzenden Angaben gelb hinterlegt.

Im Anschreiben DSGVO_Anschreiben_negatives_Auskunfts- ersuchen_Art_15 wurden die Variablen angepasst. Wird das Schreiben nun mit der Option Mandant mit Anlage für Be- troffene Person erzeugt, so werden die Werte nach Steuer- pflichtigem bzw. Unternehmen korrekt ermittelt.

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Die Ausgabe aller Reports zum Auskunftsersuchen aus dem Be- reich Mandant wurde erweitert.

In Rahmen der Steuerberater-Lizenz kann bei dem Auskunftser- suchen ein Empfänger ausgewählt werden. Hierbei wurde die Standardeinstellung auf Mandant mit Anlage für Betroffene Per- son geändert.

Update ADDISON Software 22.2018 3.4. ADDISON Software 10.1.21 Änderungen

Übersicht fehlende

Legitimation Die Auswertung Übersicht fehlende Legitimation kann nun op- tional auch im Mandantenstamm hinterlegte Legitimationen, die nur mit dem Kennzeichen persönlich bekannt gesteuert sind, als fehlende Legitimation ausweisen.

Office-Anbindung Im Bereich Office-Anbindung | Brief erstellen | ADDISON Brief- vorlagen | Kanzleiorganisation werden zwei neue Muster-Vorla- gen „GwG Erhebungsbogen natürliche/juristische Person“ be- reitgestellt.

Die Vorlagen orientieren sich an verfügbaren Mustern der Steu- erberaterkammern und müssen zur Anpassungen an den eigenen Bedarf über die Dokumentenvorlagenverwaltung in den Bereich Eigene Briefvorlagen kopieren werden.

DSGVO Dashboard

für Steuerberater Das DSGVO Dashboard für Steuerkanzleien wurde mit Pro- grammstand DVD 2/2018 als kostenpflichtiges Modul zur Verfü- gung gestellt.

Mit dieser Software-Version werden allgemeine Anpassungen ausgeliefert.

<Zurück zur Übersicht>

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4. ADDISON Beratungssysteme Update ADDISON Software 26.2018 4.1. ADDISON Finanzmanager 2.1.21 Änderungen

Automatische

Zinssatzermittlung Zusätzlich zur bereits vorhandenen automatischen Ermittlung des Zinssatzes anhand der monatlichen Zinsen kann nun der Zinssatz auch über die im Vertrag ausgewiesenen Gesamtzinsen ermittelt werden.

Die automatische Zinssatzermittlung steht Ihnen bei Annuitä- ten, inklusive Mietkaufverträgen zur Verfügung.

Vertragszins berechnen

Vertragszins berechnen – Gesamtzins

Möchten Sie den Zinssatz anhand des Gesamtzinses ermitteln, wählen Sie bitte den Tab Zinssatzermittlung Gesamtzins.

Folgende Angaben sind zur Berechnung nötig:

 Prüfen Sie die hinterlegten Zinsberechnungseinstellungen.

 Erfassen Sie das Datum, bis zu dem der Zinssatz berechnet werden soll. Der Vertragszeitraum für die Zinssatzermitt- lung kann z.B. aufgrund kürzerer Zinsbindungsfristen ver- kürzt werden.

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 Erfassen Sie die laut Vertrag zu zahlenden Gesamtzinsen.

 (De)Aktivieren Sie die Option zur Berücksichtigung der Ver- tragsrestsumme. Bei aktivierter Option werden die Anga- ben in den Einstellungen zur Zinssatzberechnung berück- sichtigt (Toleranz Restsumme, verbleibende Rest-summe)

Mein ADDISON – Terminverwaltung:

Erstmalige Einrichtung

Die Terminverwaltung des Finanzmanagers in Mein ADDISON können Sie direkt im Gadget des Finanzmanagers aktivieren.

Über die Aktivierung werden einmalig die Termine aus dem Fi- nanzmanager über alle Mandanten eingerichtet.

Diesen Vorgang haben wir überarbeitet und komfortabler ge- staltet:

 Möchten Sie Mandanten von der Terminübersicht ausschlie- ßen, können Sie diese über die Mandantenübersicht des Fi- nanzmanagers in Mein ADDISON abwählen.

 Bisher wurde die erstmalige Aktivierung der Terminüber- sicht abgebrochen, wenn veraltete Datenbestände ange- sprochen wurden. Ab dieser Version werden diese Mandan- ten übersprungen und am Ende des Aktivierungslaufs in ei- nem Hinweisfenster ausgegeben. Zusätzlich werden sie in der Mandantenliste des Finanzmanagers als deaktiviert ausgewiesen.

Mein ADDISON – Terminverwaltung:

Bearbeitungsstatus

Der Bearbeitungsstatus in der Terminverwaltung des Finanzma- nagers kann wieder gesetzt und gespeichert werden.

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<Zurück zur Übersicht>

Update ADDISON Software 30.2018

4.2. ADDISON Jahresabschlusspräsentation 3.1.21 Änderungen

Office 2016 Unter bestimmten Konstellationen konnte unter Office 2016 die ADDISON Jahresabschlusspräsentation nicht ohne Fehler- meldung gestartet werden.

Dieses Verhalten ist mit diesem Update behoben.

<Zurück zur Übersicht>

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5. ADDISON Kanzleiorganisation Update ADDISON Software 30.2018

5.1. ADDISON Kanzleiorganisation 7.1.22 Änderungen

Mitarbeiterstammdaten Aufgrund einer technischen Umstellung wurde versehentlich die Kurzwahl auch im Feld Mobiltelefon angezeigt.

Das Verhalten wurde korrigiert.

Update ADDISON Software 26.2018

5.2. ADDISON Kanzleiorganisation 7.1.21 Änderungen

Sammelrechnungsdruck Bei der Einzelbearbeitung von Rechnungen über den Sammel- rechnungsdruck konnte u.U. eine Rechnung nicht direkt erstellt werden. Eine Bestätigung des Dialogs mit OK war nicht möglich.

Das Verhalten wurde korrigiert.

<Zurück zur Übersicht>

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6. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung Update ADDISON Software 33.2018

6.1. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.25 Änderungen

Bauhaupt: Ermittlung

von Stunden für MUV Die automatische Ermittlung der Stunden für die Mindestur- laubsvergütung (MUV) bei Verwendung einer Zeittabelle konnte ggf. nicht durchgeführt werden.

AAG: Verwendungszweck Die Arbeitgeber werden vermehrt aufgefordert, den Verwen- dungszweck in den AAG-Anträgen personenneutral vorzugeben um den Krankenkassen eine datenschutzkonforme Übernahme in die Überweisung zu ermöglichen.

Die automatische Vorbelegung des Verwendungszweckes bei AAG-Anträgen wird daher wie folgt geändert:

Bisher:

Personalnummer, Name Neu:

Art der Erstattung, Personalnummer, Abrechnungszeitraum Hinweis:

Die autom. Vorbelegung des Verwendungszweckes für den AAG- Antrag kann durch das Ankreuzfeld im Menü Lohn&Gehalt | Ext- ras | Einstellungen | Verwendungszweck bei AAG vorbelegen?

aktiviert oder deaktiviert werden.

Update ADDISON Software 30.2018

6.2. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.24 Änderungen

DEÜV Bei Arbeitnehmern mit Fehlzeit „10.12 Pflegezeit“ war die DEÜV-Meldung mit Meldegrund 13 zum technischen Eintritt nicht korrekt. Jetzt wird eine DEÜV-Anmeldung mit Meldegrund 10 bei Beschäftigungsaufnahme (Ende der Fehlzeit) erstellt.

Erweiterung Hinweis Ent- geltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld bzw. -Verletztengeld

Wird bei einem Arbeitnehmer bei der Fehlzeit 1.1 - Zahlung von Kinder-Krankengeld bzw. –Verletztengeld ein negatives ausge- fallenes Brutto/Netto für die Entgeltbescheinigungen ermittelt, kann zukünftig nicht weiter abgerechnet werden, ohne über die Lohnart 922 das ausgefallene Brutto erfasst zu haben.

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Jobkette: Steuerung

der Listeigenschaften In den Jobketten sind bei der Auswertung „Lohnartenliste“ nun auch die Einstellungen „monatlich“ und „von Datum bis heute“

verfügbar.

Druck

Verdienstabrechnung Liegt ein Austrittdatum vor dem Verrechnungsdatum der Rück- rechnung, wurde im Verrechnungsmonat trotz aktivierter Lis- teigenschaft „verrechnete Rückrechnung“ die Verdienstabrech- nung nicht gedruckt.

6.3. Service Release ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.23 Änderungen

Versorgungs-

bezugsempfänger Bei der Abrechnung von privat versicherten Versorgungsbezugs- empfängern wurde eine eingestellte Beitragsabführungspflicht nicht berücksichtigt.

Fehlerhaft abgerechnete Versorgungsbezugsempfänger werden nach einem Prüflauf zur automatischen Rückrechnung vorge- schlagen.

Ggf. sind auch Beitragsmeldungen (Zahlstellen) neu zu erstel- len, bitte Protokoll des Prüflaufs beachten!

Maler & Lackierer:

Neue Mindestlohnsätze zum 01.05.2018

Zum 01.05.2018 gelten die folgenden neuen Mindestlohnsätze, die programmseitig automatisch in den Allgemeinen Daten Bau in einem neuen Gültigkeitszeitraum 05.2018 zur Verfügung ste- hen:

Lohnsatz West Ost

Mindestlohn I 10,60 € 10,60 € Mindestlohn II 13,30 € 12,40 € Gerüstbau:

Neuer Mindestlohnsatz zum 01.05.2018

Zum 01.05.2018 gilt der neue Mindestlohnsatz für gewerbliche Arbeitnehmer i.H.v. 11,35 €. Dieser steht automatisch in den Allgemeinen Daten Bau in einem neuen Gültigkeitszeitraum 05.2018 zur Verfügung.

Update ADDISON Software 26.2018

6.4. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.22 Änderungen

Bauhauptgewerbe – Neue Ausbildungsvergütungen zum 01.05.2018

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe mit Schlichterspruch gelten rückwirkend ab 01.05.2018 die fol-

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genden neuen Ausbildungsvergütungen die programmseitig au- tomatisch in der dazugehörigen Tariftabelle aktualisiert wer- den:

Gewerbliche Auszubildende:

Tarifgeb. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr West 850,00 € 1.200,00 € 1.475,00 € 1.580,00 € Ost 765,00 € 970,00 € 1.190,00 € 1.270,00 € Berlin 798,00 € 1.072,00 € 1.316,00 € 1.406,00 €

Kaufm./Techn. Auszubildende:

Tarifgeb. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr West 845,00 € 1.078,00 € 1.364,00 € Ost 758,00 € 875,00 € 1.104,00 € Berlin 792,00 € 966,00 € 1.218,00 € Auszubildende im feuertechn. Gewerbe:

Tarifgeb. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr West 850,00 € 1.243,00 € 1.579,00 € Ost 765,00 € 1.005,00 € 1.277,00 € Berlin 798,00 € 1.110,00 € 1.409,00 €

Die betreffenden Monate müssen dann programmseitig noch zu- rückgerechnet werden, damit die geänderten Ausbildungsver- gütungen für die Abrechnung berücksichtigt und korrigierte SOKA-Meldungen erstellt werden.

Beitragsnachweise

Zahlstellenverfahren Beim Erstellen von Beitragsnachweisen im Zahlstellenverfahren konnte es zu einem Absturz kommen, wenn bei einem privat- versicherten Versorgungsbezugsempfänger keine Krankenkasse eingetragen war.

Abweichende

Institutionskennzeichen Bei den Fehlzeiten Kinderverletztengeld (Fehlzeit 1.1) und Ver- letztengeld (Fehlzeit 4.2) ist es jetzt möglich, ein abweichen- des Institutionskennzeichen zu erfassen, welches bei der Erstel- lung von den entsprechenden Entgeltersatzleistungsmeldungen berücksichtigt wird. Als Standardwert wird weiterhin die IK- Nummer aus dem Mandantenstamm | BG/UV gezogen

Update ADDISON Software 22.2018

6.5. ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung 5.0.21 Änderungen

DEÜV Mit dieser Software-Version werden die Anpassungen zur neuen

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Datensatzbeschreibung DEÜV gültig ab 01.07.2018 und das da- zugehörige Kernprüfprogramm ausgeliefert.

Erfassung Variabler Daten Mit dieser Software-Version werden die editierbaren Felder wieder mit der Enter-Taste angesprungen und die Eingabe von negativen Werten über das „-„ im Nummernblock ist wieder möglich.

<Zurück zur Übersicht>

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Update ADDISON Software 33.2018

6.6. ADDISON Bescheinigungswesen 3.1.22 Änderungen

EEL-Meldungen Verletztengeldangaben wurden ggf. nach einer vorherigen, lü- ckenlos anschließenden Fehlzeit nicht korrekt in die Bescheini- gungen übernommen.

Update ADDISON Software 26.2018

6.7. ADDISON Bescheinigungswesen 3.1.21 Änderungen

Entgeltersatzleistung

(EEL) Mit dieser Programmversion werden Verbesserungen innerhalb der EEL-Bescheinigungen und Anpassungen an die neue Daten- satzbeschreibung mit Gültigkeit ab 01.07.2018 ausgeliefert.

Formularänderungen Es gab redaktionelle Änderungen im Formular „Einkommensbe- scheinigung für den Antragsteller sowie Angehörige gemäß § 58 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Arbeitslosengeld II“.

<Zurück zur Übersicht>

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7. ADDISON Rechnungswesen Update ADDISON Software 30.2018 7.1. ADDISON Rechnungswesen 7.1.22 Änderungen

ZäPP Zahnärztestatistik

für die Erhebung 2018 Das Zahnärzte-Praxis-Panel „ZäPP“ wird ab dem Jahr 2018 durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundes- vereinigung (KZBV) als bundesweite Fragebogen-Erhebung durchgeführt. Im Rahmen des ZäPP werden bundesweit alle Vertragszahnärzte, die in den Jahren 2016 und 2017 eine un- veränderte Abrechnungsnummer hatten, zur Entwicklung der wirtschaftlichen Lage ihrer Praxen befragt. Für die Erhebung des Panels werden bundesweit knapp 40.000 Zahnarztpraxen angeschrieben.

Sollten Sie in den kommenden Tagen von Ihren zahnärztlichen Mandanten die Erhebungsunterlagen mit dem blauen „ZäPP“- Logo erhalten, können Sie die spezielle BWA Gliederung 64 ZäPP nutzen, um automatisiert und arbeitssparend die ge- wünschten Unterlagen für Ihre Mandanten zu erstellen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Programmdoku- mentation zur "ADDISON Plus Ärztestatistik" | ADDISON Plus ZäPP Zahnärztestatistik - Benutzerhandbuch.

Weiterhin unterstützen wir jetzt auch den Kontenrahmen SKR 581.

ZiPP Ärztestatistik für die

Erhebung 2018 Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP) wird durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung durchgeführt. In dieser Erhebung wird die Kosten- und Versorgungsstruktur von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten untersucht, um damit eine Basis für die Vergütungen zwischen Krankenkassen und den Kassen- ärztlichen Vereinigungen zu schaffen.

Um den Aufwand des Steuerberaters zu minimieren, kann die ADDISON Ausfüllhilfe zur ZiPP-Ärztestatistik genutzt werden.

Sie sparen sich mühsames handschriftliches Ausfüllen des Fra- gebogens.

Die Erhebung umfasst 4 Jahre:

In 2018 werden die Jahre 2014-2017 erhoben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Programmdoku- mentation zur "ADDISON Plus Ärztestatistik" | ADDISON Plus ZiPP Ärztestatistik - Benutzerhandbuch.

Neue Version der Allge- meinen Auftragsbedingun- gen für Steuerberater

In den Berichtsdokumenten wurden die Allgemeinen Auftrags- bedingungen für Steuerberater aktualisiert.

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E-Bilanz Bei Verwendung der Spezialtaxonomie für Banken für Wirt- schaftsjahr ab 01.01.2017 ist keine Übermittlung der E-Bilanz möglich. Es kommt zu einem Fehler bezüglich des Anlagespie- gels der jetzt ein Pflichtbestandteil dargestellt.

Dies wurde korrigiert. Eine manuelle Erfassung innerhalb der Spezialtaxonomie ist nun möglich.

Update ADDISON Software 26.2018 7.2. ADDISON Rechnungswesen 7.1.21 Änderungen

Jahresabschlusspräsenta-

tion / Data Warehouse Die Kennzahlen für die Kapitalflussrechnung werden jetzt wie- der ab dem 2. Vorjahr ermittelt. In der Jahresabschlusspräsen- tation hatte dies Auswirkungen auf den kompletten Bereich der Liquidität und der Kapitaldienstfähigkeit.

Verfahrensdokumentation Die von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. gemeinsam erarbeitete Muster-Ver- fahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung von Papierbele- gen wurde aktualisiert. (Stand April 2018)

Die aktuelle Verfahrensdokumentation finden Sie in den Office Vorlagen.

Programmaufruf über ADDISON-Schnellstartleiste oder Akte | Ablage | Schaltfläche | Registerkarte Vorlagen\Brieftext | ADDISON Briefvorlage | Rechnungswesen.

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Update ADDISON Software 26.2018

7.3. ADDISON Anlagenbuchhaltung 5.1.21 Änderungen

IAB-Verwaltung Beim Erstellen von Auswertungen kam es teilweise zu Endlos- schleifen, wenn bei Investitionsabzugsbeträge mehr als 25 An- schaffungen zugeordnet waren.

Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Wirtschaftsgut Neuanlage Wurden innerhalb der Anlagenbuchhaltung mehrere Wirt- schaftsgüter hintereinander angelegt konnte es vorkommen, dass Angaben zu AK/HK-Abzügen dupliziert wurden.

Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Konsolidierung Innerhalb der Auswertungen bei einer vorliegenden Konsolidie- rung wurden teilweise Bilanzpositionen mehrfach ausgewiesen.

Dieses Verhalten wurde korrigiert.

<Zurück zur Übersicht>

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Update ADDISON Software 26.2018 7.4. ADDISON Controlling 7.1.22 Änderungen

Löschen von Buchungssta- peln in der Finanzbuch- haltung

In seltenen Fällen konnte das Löschen von Fibu-Buchungssta- peln mit dem Übergabeverfahren „Durchbuchen“ zu einem Ab- sturz führen. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

7.5. Service Release ADDISON Controlling 7.1.21 Änderungen

Druck in den

Listenmanager Behebung eines Absturzes beim Drucken in den Listenmanager mit der Lizenzvariante Controlling Basic.

<Zurück zur Übersicht>

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8. ADDISON Steuern

8.1. Service Release ADDISON Steuern Basiskomponenten 10.1.23 Änderungen zur Anlage EÜR

Anlage EÜR In der Anlage EÜR wurde die Bezeichnung der zu verknüpfenden Einträge für die Anlagen L, G und S nicht korrekt angezeigt.

8.2. ADDISON Steuern Basiskomponenten 10.1.21 / 10.1.22 Änderungen

Allgemeines Technischen Erweiterungen, die im Rahmen der Veröffentli- chungen von Services Releases / Updates für die Steuern-An- wendungen erforderlich waren.

<Zurück zur Übersicht>

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Update ADDISON Software 33.2018 8.3. ADDISON Steuern 7.1.24

Änderungen zur Körperschaftsteuer VZ 2017

Dialog Zusatzerfassung Der Aufruf des Dialogs Zusatzerfassung (für Ergänzende Anga- ben zur Steuererklärung) wurde berichtigt.

ELSTER Folgende Steuersachverhalte können nun ebenfalls übermittelt werden:

 Anlage KSt 1 Fa

Sachverhalte mit Eintragungen in Zeilen 17 und 18 in Kom- bination mit einem negativen Anfangsbestand der Neurück- lagen

 Anlage KSt 1 F-38

 Anlage AESt

Sachverhalte mit ausländischen Steuern nach § 34c Abs. 1 und 2 EStG (Angaben in Zeile 6 und 8)

 Beschränkte Steuerpflicht

Fälle mit Adresse, Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung im Ausland

 Verdeckte Gewinnausschüttungen ohne Abfluss

 Körperschaftsteuer-Zerlegungen mit Postfachadresse Hinweise zu

ELSTER Folgende Sachverhalte / Formularkombinationen werden von ELSTER nicht unterstützt können daher auch nicht übermittelt werden:

 Übermittlung der Anlage KSt 1 F-38 im Zusammenhang mit der Anlage KSt 1 Fa

 Steuerfälle mit 2 Wirtschaftsjahren die Übermittlung einer 2. Anlage WA und 2. OG.

Wenn Sie solche Steuerfälle vorliegen haben, kann die Steuer- erklärung nur in Papierform eingereicht werden.

Gewinn exakt 100 EUR In Fällen, in denen der Gewinn exakt 100 EUR betrug, wurde keine Körperschaftsteuer berechnet. Die Berechnung wurde be- richtigt.

Solidaritätszuschlags Im Dialog „Anlage GK - Körperschafsteuer- und Solidaritäts-zu- schlag“ werden die Beträge zum SolZ gerundet dargestellt.

Änderungen zur Gewerbesteuer für VZ 2017

Anlage EMU Eingabe manueller Beträge in Zeile 7

Ein manuell erfasster positiver oder negativer Gewerbeertrag ei- nes Mitunternehmers wird in der Gewerbesteuer-Berechnung und der Berechnung des mitunternehmerbezogenen Verlustabzugs be-

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rücksichtigt. In der Berechnung wird der Wert als manuell gekenn- zeichnet.

Rechtsform Limited Der ELSTER-Fehler im Zusammenhang mit der Rechtsform „Li- mited“ wurde berichtigt.

Änderungen zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2018

Verwendung von

steuerlichem Einlagekonto Die Berechnung der Kapitalertragsteuer wurde für Fälle mit Ver- wendung von steuerlichem Einlagekonto berichtigt.

Update ADDISON Software 30.2018 8.4. ADDISON Steuern 7.1.23

Änderungen zur Körperschaftsteuer

Korrekturen für ELSTER Fehler KSt 1 Fa

Die Nullen in Zeilen 55b ff. der Anlage KSt 1Fa wurden für die ELSTER-Übermittlung entfernt.

Fehler KSt 1f

Der ELSTER-Fehler zu Zeile 30 ist behoben.

Anlage GK VZ 2017

Rewe-Anbindung Der Wert in Zeile 100 der Anlage GK wird wieder korrekt aus dem Rechnungswesen übernommen.

Erfassung Ausschüttungen ab VZ 2017

Der Ausschüttungsdialog kann nicht mehr direkt über die For- mularsymbolleiste geöffnet werden, sondern nur noch über die Anlage KSt 1F.

Vorabberechnung für

VZ 2018 Die Vorabberechnung für den VZ 2018 für Körperschaft- und Ge- werbesteuerfälle wird mit diesem Service Release ausgeliefert.

Der Stand basiert auf den Formularen für VZ 2017.

Aufruf von Dialogen nur noch über die Formulare

Aufgrund der Thematik bzgl. der Erfassung von zwei Wirt- schaftsjahren werden die bisherigen Formularsymbole für di- verse Dialoge (Spenden, Verluste, Ausschüttungen und anzu- rechnende Steuern) nicht mehr in der Formularsymbolleiste an- gezeigt. Die Dialoge sind nun über die entsprechenden Formu- lare aufzurufen.

Änderungen zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2018

Spezialfall

Personengesellschaft Bei Personengesellschaften wird in der Kombination 100 %-Be- teiligung und Empfänger ohne Beteiligungen, auch der mit

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100 %-Beteiligte in die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einge- lesen.

Manuelle Werte Manuelle Werte im Kapitalerträge-Dialog zu Zeile 31 der Kapi- talertragsteuer-Anmeldung werden wieder berücksichtigt.

8.5. Service Release ADDISON Steuern 7.1.22 Änderungen zur Körperschaftsteuer

ELSTER-

Übermittlungsfehler Korrektur von folgenden Fehlern bzgl. ELSTER-Plausiprüfung:

 ELSTER-Fehler mit Hinweis auf Eric.log-Datei

Zu der Fehlermeldung kam es in Fällen, in denen in Zeile 27 der Anlage WA mit einem früheren Programmstand eine 1 vorbelegt war. Die Daten werden nun automatisch kon- vertiert.

 Der zweite Eintrag bei den Aufsichtsratsvergütungen kann jetzt übermittelt werden.

 Die ELSTER-Fehler zu Zeile 74 der Anlage GK sind behoben.

 Fälle mit Sonderausweis in der KSt 1F können jetzt über- mittelt werden.

 Fälle mit beschränkter Steuerpflicht führen nicht mehr zu ELSTER-Fehlern bezüglich Datumseingabe.

Tantiemenberechnung Der Rechtschreibfehler in der Einzelauflistung der Tantiemen wurde korrigiert.

Änderungen zur Gewerbesteuer

Hinweis zu Zeile 68 An der Zeile 68 des Gewerbesteuer-Mantelbogens kommt nun ein Hinweis zur Kürzung der Erträge aus Beteiligungen an Kapi- talgesellschaften.

Bei Einzelunternehmen dürfen - abweichend zum Formular - nur noch 60 % gekürzt werden, da 40 % bereits über die Gewinnkor- rekturen zu kürzen waren.

Menüeinträge ELSTER Gewerbesteuer-Mandanten wurde der Eintrag "alle Elsterauf- träge GewSt generieren" entfernt, da er dieselben Aufträge wie der Eintrag "alle Elsteraufträge generieren" enthält.

Änderungen zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2018

Steuerbefreite Empfänger Wenn nur steuerbefreite Empfänger vorliegen, können diese Fälle wieder automatisch bearbeitet werden.

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Steuerbescheinigung Bei Ausschüttungen unter Verwendung von steuerlichem Ein- lagekonto, wird der um das steuerliche Einlagekonto verrin- gerte Betrag als Kapitalertrag in die Steuerbescheinigung ein- getragen.

Update ADDISON Software 26.2018 8.6. ADDISON Steuern 7.1.21

Änderungen zur Körperschaftsteuer

ELSTER für KSt VZ 2017 und

KSt-Zerlegung VZ 2017

Mit diesem Programmstand wird die erste Version für die Über- mittlung von Körperschaftsteuerfällen mit ELSTER freigegeben.

Die ELSTER-Plausiprüfungen wurden wieder an vielen Stellen grundlegend geändert; daher kann die Freigabe zunächst nur für Standardfälle erfolgen.

Grundsätzlich möglich ist die Übermittlung von Fällen:

 die ehemals KSt 1A, 1B und 1C waren.

 vollumfängliche Steuerbefreiung betreffen

 Organschaftssachverhalte.

Aufgrund der Fülle der von ELSTER vorgenommen Änderungen war es nicht möglich, bis dato alle Fallvarianten ausführlich zu testen.

Noch nicht freigegebene Sachverhalte:

 KSt 1 F-38: hier besteht auch noch Klärungsbedarf mit der Fi- nanzverwaltung.

 Anlage ÖHK: die Übermittlung der Anlagen ÖHK.

 Sachverhalte mit 2. Wirtschaftsjahr

ELSTER-Plausiprüfungen Nachfolgen Hinweise zu ELSTER-konformer Erfassung Mantelbogen  Rechtsform

Die Rechtsform in Zeile 9 muss immer angegeben werden. Ist eine eindeutige Zuordnung zu den Rechtsformen aus dem Mandantenstamm möglich, wird diese automatisch eingetra- gen. In anderen Fällen können Sie die Rechtsform selbst an- kreuzen. Die Rechtsform bestimmt unter anderem auch dar- über, welche Formulare abgegeben werden können.

 Zeile 16

 Diese Zeile verlangt entgegen der Angabe im Formular wie im Vorjahr 1 für ja und 2 für nein.

Anlage GK Zeile 1 bei Vereinen etc.

In diesem Fall muss eine Bezeichnung des Betriebs eingetragen

(24)

werden. Diese ist in den Fällen der ehemaligen KSt 1A jedoch nicht zulässig.

KSt 1F Ausschüttungen

Zu den Ausschüttungen muss im Ausschüttungsdialog immer eine Verwendung von steuerlichem Einlagekonto angegeben werden, ggf. mit 0. Die Zeile 6 der KSt 1F wird in Ausschüttungsfällen im- mer gefüllt.

Anlage WA  Zeile 15

Wie bisher schon wird die Aussage zu vertraglichen Vereinba- rungen mit Anteilseignern und nahe stehenden Personen in Zeile 15 verlangt. Im Rahmen des Jahreswechsels wird diese Eingabe aus dem Vorjahr übernommen.

 Zeile 27

Bei den meisten Fällen, z.B. der ehemaligen KSt 1A (GmbH, AG) verlangt ELSTER die Angaben in Zeile 27 der WA:

Partielle Steuerbefreiung Im Mantelbogen in Zeile 10 wählen Sie bitte den entsprechenden Sachverhalt aus und legen die dazu gehörende Anlage, z.B. Gem an.

Bitte erfassen Sie ggf. einen Steuerbilanzgewinn und setzen Sie das Häkchen im Dialog Basiswerte. Das Feld für partielle Steuerbefrei- ung gibt es 2017 nicht mehr. Die Sachverhalte erfordern die Ab- gabe der Anlage KSt 1Fa; KSt 1 F geht nicht durch.

Dialoge / Felder mit

Steuernummern In der KSt 2017 sind viele Einzelerfassungen dazu gekommen. Häu- fig verlangt ELSTER auch die Steuernummer, z.B. in Zeile 35 der Anlage GK. Wenn die Steuernummer korrekt aufbereitet werden muss, finden Sie immer eine Schaltfläche FA oder einen Listenein- trag Finanzamt, in dem Sie das entsprechende Finanzamt auswäh- len können. Nur so kann die Steuernummer für ELSTER korrekt auf- bereitet werden.

2 Wirtschaftsjahre 2017 möchte ELSTER keine Anlage WA für das 2. Wirtschaftsjahr mehr haben. Bitte erfassen Sie Ihre Werte nur in der Anlage WA für das erste Wirtschaftsjahr. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei

(25)

2 Wirtschaftsjahren die Anlage GK 2. WJ anlegen müssen, nicht einfach eine zweite GK im Verzeichnisbaum.

Da nicht mehr nach KSt1A, B und C unterschieden wird, ist ein anderes Handling der Anlage GK derzeit nicht möglich.

Weitere Änderungen

Anlage Verluste 2017 Dialog zu Zeile 20

Der Aufruf des Verlustrücktragsdialogs wurde berichtigt. Er kann jetzt wieder über die Dialogschaltfläche zu Zeile 20 der Anlage Verluste geöffnet werden.

Anlage WA 2017 Dialog Aufsichtsratsvergütung an beschränkt Steuerpflichtige Der Dialog wurde berichtigt.

(26)

Speichern der Ausschüttungen mit Abfluss im Folgejahr

Der Betrag von Ausschüttungen mit Abfluss im Folgejahr wird in der KSt 2017 wieder gespeichert. Der Import in die Kapitalertrag- steuer-Anmeldung kann wieder durchgeführt werden.

Nicht angezeigte Werte nach Übernahme aus dem Rechnungswesen

Die nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfreien Bezüge werden wieder in die Anlage GK 2017 übernommen.

Anlage GK 2017 Zeile 48

Der Wert in Zeile 48 der Anlage GK wurde in der Berechnung dop- pelt addiert. Das ist korrigiert.

KSt-Erklärungen ohne Steuernummer

(Neuaufnahmen)

Neuaufnahmen der KSt können nicht per ELSTER übermittelt wer- den. Dazu kommt nun in der KSt 2017 ein Hinweis.

Anlage GK 2016 Geänderte ELSTER-Version zu Zeile 79

Im Fall der Organgesellschaft darf die Zeile 79 der Anlage GK nicht per ELSTER übermittelt werden. Das wurde geändert.

KSt 1F Zeile 110

Die Zeile 110 der KSt 1F wird in den Endbestand Zeile 118 über- nommen.

Änderungen zur Gewerbesteuer

Dialog Gewerbesteuer-

Basiswerte Der Dialog Gewerbesteuer-Basiswerte werden im Register Gewinn- korrekturen die entsprechenden Texte wieder eingeblendet.

Anlage BEG und Berechnung der Kürzung bei

Einzelunternehmen

In der Konstellation Einzelunternehmen und Kürzung bei Beteili- gung an einer Kapitalgesellschaft darf entgegen dem Ausweis im Mantelbogen die Kürzung nur noch zu 60 % erfolgen, da 40 % bereits über die Gewinnkorrekturen gekürzt worden sind. Das wurde mit diesem Service Release geändert.

Einzelerfassung von

Werten der Anlage EMU In der Anlage EMU 2017 können jetzt im Dialog zusätzlich alle Werte einzeln manuell abgeändert werden. Bisher war es nur mög- lich, entweder alle Werte oder keinen manuell zu erfassen.

Änderungen zur Umsatzsteuer

Gegenstandswert Bei der Berechnung des GGW zur Umsatzsteuer wurden nicht alle

(27)

(GGW) Beträge aus der Anlage UR korrekt in die Berechnung übernom- men.

Berechnung In der Berechnung zur Anlage UR wurden die „steuerfreien Um- sätze mit Vorsteuerabzug“ nicht korrekt addiert.

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(28)

Update ADDISON Software 33.2018 8.7. ADDISON Steuern ESt 9.1.24

Änderungen zur Einkommensteuer VZ 2017

Anlage KAP Das Anlageblatt zu den Kapitaleinkünften hatte eine falsche Nummerierung für die Zeilen 47 bis 51.

ELSTER Berichtigung folgender ELSTER-Fehlermeldungen:

 Anlage V

Zeile 40 (Erhaltungsaufwendungen die verhältnismäßig zu- geordnet werden) wenn ein nichtabziehbarer Anteil der Werbungskosten eingegeben wurde.

 Anlage Weinbau

Beträge in Zeile 47 (Sonstige der Bebauung, dem Ausbau, dem Vertrieb dienende Kosten) erfasst wurden.

Update ADDISON Software 30.2018 8.8. ADDISON Steuern ESt 9.1.23

Änderungen zur Einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung

Anlage FG 2017 Die Angaben zu den anzurechnenden Steuern der Zeilen 22-26 werden ab sofort über alle Anlagen FG als eine Summe per ELSTER übertragen, da ansonsten kein Versand möglich war.

Mantelbogen ESt1B 2017 Die Zeile 16 (Länderbezogener Bericht multinationaler Unter- nehmensgruppen) und Zeile 37 (Steuerermäßigung nach

§ 35 EStG bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse) werden ab sofort auch per ELSTER übermittelt.

Anlage FB 2016

Jahresübernahme Bei der Jahresübernahme werden folgende manuell im Formu- lar erfasste Werte in das neue Jahr übernommen, sofern keine Angabe in der Gesellschafterverwaltung vorhanden ist:

 Zeile 33: Art des Beteiligten

 Zeile 34: Angabe zur beschränkten Steuerpflicht

 Zeile 40: Einlage laut Handelsregister

 Zeile 44: Bei beteiligten Personengesellschaften Anteil der beteiligten Kapitalgesellschaften in Prozent

FE-KAP 2017 Zur FE-KAP 2017 wurde in Einzelfällen folgender ELSTER Fehler ausgegeben:

Das Feld '$9119168/0.0@0$' wird im angegebenen Veranla- gungszeitraum bzw. bei der angegebenen Veranlagungsart nicht unterstützt.

Die Ursache war die im Vorjahr erfasste Quellensteuer (Zeile 28 FE-KAP bzw. Zeile 56 in der Erträgnisaufstellung), die durch die

(29)

Jahresübernahme in das neue Jahr übernommen wurde.

8.9. Service Release ADDISON Steuern ESt 9.1.22 Änderungen zur Einkommensteuer

Mantelbogen / Anlage N Seit dem letzten Service Release „ADDISON Steuern ESt 9.1.21“

vom 29. Juni 2018 wurden die im Mantelbogen eingetragenen Einkommensersatzleisten versehentlich den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet.

Dieses Verhalten wird mit diesem Service Release behoben.

Update ADDISON Software 26.2018 8.10. ADDISON Steuern ESt 9.1.21 Änderungen zur Einkommensteuer

Anlage L Die Zeile 75 der Anlage L kann wieder für den sonstigen Tier- bestand erfasst werden.

Anlage N Die Berechnung von mehrjährigen Versorgungsbezügen wurde angepasst.

Anlage KAP  Korrektur der Erfassung Zeile 15 der Anlage KAP. Angaben können nun wieder in allen Erträgnisaufstellungen erfasst werden.

 Die Berechnung der verbleibenden Verluste aus Aktienver- äußerungen wurde überarbeitet.

Anlage Unterhalt Wenn zu der unterstützten Person ein Kindschaftsverhältnis be- stand, wurde dieses Verwandtschaftsverhältnis im ELSTER- Protokoll nicht korrekt dargestellt.

Eckwerte der Berechnung Bei der Anzeige der Eckwerte der Berechnung wurde die Be- zeichnung, zu wem die Werte gehören, nicht mehr ausgewie- sen.

Gegenstandswerte

(GGW) Die im Mantelbogen eingegebenen Einkommensersatzleistun- gen erhöhen nicht mehr den Gegenstandswert für die An- lage N.

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(30)

Update ADDISON Software 26.2018

8.11.

ADDISON Steuern Erb/SchenkSt 4.1.22

Änderungen zur neuen Bewertung

Allgemein Dieses Service Release beinhaltet diverse Erweiterungen, kleine Fehlerkorrekturen und Stabilitätsverbesserungen.

Anlagen

Betriebsvermögen

 Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern wurden an vielen Stel- len Bearbeitungs- und Beratungshinweise und diverse Plau- sibilitätsprüfungen aufgenommen.

 Werden in einem Bewertungsfall weder Verwaltungsvermö- gen noch Finanzmittel erfasst, unterstellt die Berechnung beim 90%-Test (Missbrauchsverhinderungsregelung, Prüfung nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG) Null-Werte.

Anlage Betriebsvermögen für Anteile an

Kapitalgesellschaften

Bei noch nicht vollständig eingezahltem Nennkapital wurde die Berechnung angepasst, dass eine Bewertung des Anteils der er- worbenen Beteiligung nach dem eingezahlten Nennkapital als Basis erfolgt.

Update ADDISON Software 22.2018

8.12. ADDISON Steuern Erb/SchenkSt 4.1.21 Änderungen zur neuen Bewertung

Mit der DVD 2 wurde das Projekt Bewertung ausgeliefert.

Freischaltung des

Projekts Wie alle neuen Projekte unter ADDISON muss auch das neue Projekt „Bewertung“ für Ihre Mitarbeiter freigeschaltet wer- den. Dies erfolgt einmalig über die Benutzerberechtigung.

In der gestarteten Benutzerverwaltung gehen Sie bitte unter

„Gruppen“ auf die jeweilige Mitarbeitergruppe und fügen das Projekt Bewertung durch Setzen eines Hakens hinzu:

(31)

Programmphilosophie Die Finanzverwaltungen erwarten seit etlichen Jahren für jedes Bewertungsobjekt einen eigenständigen Steuerfall mit eigenem Mantelbogen. Daraus haben sich bei zwei Bearbeitungsansätze:

 Jede Bewertung ist auch im Programm ein eigener Steuer- fall

 „Stichtags-Bilanz“ mit allem, was zum Stichtag (z.B. zum Tag der Schenkung) zu bewerten ist: Also ein Steuerfall für z.B. 5 Betriebsvermögen und 10 Grundstücke.

Beide Bearbeitungsansätze sind im neuen Programm „Bewer- tung“ möglich.

Mehrere Steuerfälle Um dem o.g. ersten Bearbeitungsansatz Rechnung zu tragen, ist es notwendig, im Programm unterschiedliche Steuerfälle erfas- sen zu können. Hierzu wurde vor der bereits bekannte Alterna- tiven- und Versionenverwaltung eine weitere Ebene vorgeschal- tet:

(32)

In diesem Dialog können Sie

 beliebig viele Bewertungen anlegen

 bestehende Bewertungen kopieren

 bestehende Bewertungen wieder löschen.

Kennzeichnung der

Rechtslage Um Ihnen die Bearbeitung zu erleichtern, haben wir im neuen Bewertungsprogramm die Rechtslage kenntlich gemacht.

Die Rechtlage finden Sie unterhalb des Aufrufs der Alternativen- und Versionenverwaltung:

Anlegen von

Betriebsvermögen In der Programmsymbolleiste der Bewertung finden Sie fol- gende neuen Symbolschaltflächen:

 EU: Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen

 PG: Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Perso- nengesellschaften

 KAP: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesell- schaften

Hierüber legen Sie neue Betriebsvermögen an.

Alle Formulare, die zu einem BV gehören (können), sind in den jeweiligen Formularbaum eingeordnet:

In Formularverwalter können beliebig viele Anlagen Betriebs- vermögen mit den dazugehörigen Unterformularen angelegt werden.

Personen- und Damit Sie bei Mehrfachanlage von Betriebsvermögen innerhalb

(33)

Firmenverwaltung eines Bewertungsfalles auf sich wiederholende Stammdaten auch in anderen Anlagen Betriebsvermögen zugreifen können, gibt es eine zentrale Personen- und Firmenverwaltung.

Diese können Sie über die Schaltfläche in der Pro- grammsymbolleiste aufrufen.

In dieser Personen- und Firmenverwaltung können Sie

 Stammdaten für natürliche Personen erfassen

 Stammdaten für Unternehmen erfassen

 Mandanten verknüpfen

 Ehegatten eines Mandanten verknüpfen und

 Firmenstammdaten eines Mandanten verknüpfen.

Per Default sind in der Personen- und Firmenverwaltung beim ersten Start bereits folgende Daten vorhanden:

 die Daten des Mandanten, in welchem Sie sich befinden

 die im Mandantenstamm hinterlegten Firmenstammdaten und

 die Daten der in dem Mandanten verknüpften Kanzlei.

Die hier erfassten Personen- und Firmenstammdaten lassen sich dann in die einzelnen Mantelbögen und Anlagen Betriebsvermö- gen verbinden. An allen Stellen, an welchen die Formulare Stammdaten vorsehen, finden Sie am Formularrand gelbe Schaltflächen , über welche Sie die oben gezeigte Verwal- tung aufrufen und erfasste Stammdaten verbinden können.

Stammdaten der

Anlage Betriebsvermögen Berechnungsrelevante Stammdaten zu den einzelnen Anlagen Betriebsvermögen erfassen Sie über die Schaltfläche .

(34)

Diese finden Sie auf der ersten Seite jeder Anlage Betriebsver- mögen.

Einzelunternehmen Die berechnungsrelevanten Stammdaten sehen beim Einzelun- ternehmen wie folgt aus:

Die Vorbelegung bei „Art der Wertermittlung“ wurde standard- mäßig auf „Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertver- fahren“ gestellt.

Personengesellschaft Die berechnungsrelevanten Stammdaten sehen bei den Beteili- gungen an Personengesellschaften wie folgt aus:

(35)

Art der Wertermittlung:

Die Vorbelegung wurde standardmäßig auf „Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren“ gestellt.

Art der erworbenen Anteile:

Die Standard-Vorbelegung ist hier „Bewertung des gesamten Be- triebsvermögens der Personengesellschaft“. In Fällen, in denen nur der übertragene Anteil bewertet werden soll und nicht das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, können Sie durch Set- zen des Hakens bei „Bewertung des übertragenen Anteils an der Personengesellschaft“ die hierfür vorgesehenen Formularzeilen ansteuern.

Art der Haftung:

Diese Angabe ist bei negativen Betriebsvermögen relevant. Die Standard-Einstellung steht auf „unbeschränkte Haftung“.

Folgende Auswirkungen haben die unterschiedlichen Haftungs- arten:

 Unbeschränkte Haftung: Gemeiner negativer Wert darf dem Gesellschafter in voller Höhe negativ zugerechnet werden, da der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen auch für Verluste unbeschränkt haftet.

 Beschränkte Haftung ohne Nachschusspflicht: Gemeiner negativer Wert wird auf 0,00 Euro gedeckelt. Sie erhalten

(36)

in der Anlage Betriebsvermögen einen entsprechenden Hin- weis:

 Beschränkte Haftung mit Nachschusspflicht: Gemeiner ne- gativer Wert darf maximal bis zur Höhe der (erfassten) Nachschusspflicht zugerechnet werden. Auch hier erhalten Sie in der Anlage Betriebsvermögen einen entsprechenden Hinweis:

Kapitalgesellschaft Die berechnungsrelevanten Stammdaten sehen bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften wie folgt aus:

Art der Wertermittlung:

Die Vorbelegung wurde standardmäßig auf „Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren“ gestellt.

Art der erworbenen Anteile:

 Mindestbeteiligung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 gegebenen:

Anteile unter 25% sind nicht begünstigt (§ 13b Abs. 1 Nr. 3

(37)

ErbStG). Folglich ist für diese Anteile kein Verwaltungsver- mögen zu berechnen. Die Abschnitte H, I und J sind ge- sperrt, wenn hier nicht angegeben ist, dass die Mindestbe- teiligung gegeben ist.

 Bei der zu bewertenden Gesellschaft handelt es sich um die oberste Feststellungsebene:

Diese Angabe ist für die Verbundverrechnung relevant.

Bei der obersten Feststellungsebene erfolgt bei der Be- rechnung der Verwaltungsvermögen eine andere Deckelung / Verrechnung der Finanzmittel.

Besonderheiten bei der Ermittlung der

Verwaltungsvermögen

Die Anlagen Betriebsvermögen haben im Bereich der Ermittlung der Verwaltungsvermögen umfangreiche Änderungen erfahren.

Die Verwaltungsvermögen werden für

  Einzelunternehmen ab dem Abschnitt G in den Zeilen 43 – 154

 Beteiligungen an Personengesellschaften ab dem Abschnitt H in den Zeilen 75 - 234

 Anteilen an Kapitalgesellschaften ab dem Abschnitt H in den Zeilen 57 – 170

  ermittelt.

Ziel ist es, die für die Berechnung der Verschonung nach

§ 13a ff. ErbStG im Rahmen der Erbschaft- und Schenkung- steuer relevanten Werte für

 das Verwaltungsvermögen

 das junge Verwaltungsvermögen

 die Finanzmittel

 die jungen Finanzmittel und

 die Schulden zu ermitteln.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Schuldenverrechnung aus Altersversorgungsverpflichtungen. Der koordinierte Länderer- lass vom 22. Juni 2017 sieht im Abschnitt H 13b.20 ab S. 54 folgende Verrechnungsreihenfolge vor:

 Junges Verwaltungsvermögen

 Verwaltungsvermögen

 Finanzmittel.

Leider sieht das Formular diese Verrechnungsreihenfolge nicht vor. In den entsprechenden Erfassungszeilen der amtlichen For- mulare findet sich nur eine Summe für die o.g. Positionen. Da- her wurde an dieser Stelle eine erweiterte Formularerfassung aufgenommen:

(38)

Die Inkonsistenz der Formulare setzt sich in diesem Bereich auf den nachfolgenden Formularzeilen fort. Das hat zur Folge, dass an einigen Stellen die Zeilenbezeichnung den Rechenweg nicht immer eindeutig wiedergibt.

Nachrichtliche Angaben

in den Formularen Die nachrichtlichen Angaben am Ende der Anlagen Betriebsver- mögen sind von wichtiger Bedeutung für den Rechenweg.

Bitte behalten Sie die nachrichtlichen Angaben daher im Blick.

Hier finden sich:

 Ankreuzfeld und Feld für die Höhe des Vorwegabschlags nach § 13a Abs. 9 ErbStG

 Ankreuzfeld für die Berücksichtigung des Sockelbetrags für Finanzmittel („Der Hauptzweck des Unternehmens ist eine Tätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG“)

Personengesellschaft

Berechnungsausgaben Für die Berechnungen der Verwaltungsvermögen hat die Finanz- verwaltung bis Redaktionsschluss (Stand Mai 2018) noch keine klarstellenden Richtlinien erlassen. Unsere Rechenwege fußen daher ausschließlich auf dem koordinierten Ländererlass vom 22. Juni 2017.

Das Berechnungsschema für die Ermittlung der begünstigten Vermögen finden Sie in diesem Erlass im Abschnitt 13.b9 ab S.

46.

Für jede erfasste Anlage Betriebsvermögen erhalten Sie eine entsprechende Berechnungsausgabe.

Für Personengesellschaften wird für die Berechnung des Vor- wegabschlags bei Familienunternehmen eine zusätzliche Be- rechnung benötigt. Das begünstigte Vermögen für die Bemes- sungsgrundlage des Vorwegabschlags wird nur aus den Werten

(39)

des Gesamthandsvermögens ermittelt - ohne die Werte für mit- übertragenes Sonder-Betriebsvermögen. Diese Berechnung fin- den Sie im Falle von Personengesellschaften und falls Sie einen Vorwegabschlag erfasst haben, in einem gesonderten Berech- nungsblatt. Der Rechenweg ist ebenfalls analog des koordinier- ten Ländererlasses vom 22. Juni 2017 dargestellt.

Unter Beratung finden Sie eine Übersicht über die Gegenstands- werte für jedes einzelne angelegte Betriebsvermögen.

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