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Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer Schwerin

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Academic year: 2022

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Bewertungsbogen

zum Erwerb des Siegels der Handwerkskammer Schwerin für vorbildliche Ausbildungsqualität

Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb

der Handwerkskammer Schwerin

2021 – 2024

(2)

Qualitätssiegel für vorbildliche Ausbildungsqualität

Besondere Qualität in der Ausbildung verdient besondere Aufmerksamkeit und soll sich im Wettbewerb um den zunehmend knapper werdenden Ausbildungsnachwuchs abheben. Deshalb vergibt die Handwerkskammer Schwerin das Qualitätssiegel für eine hohe Ausbildungsqualität mit dem Titel „Ausgezeichneter Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer Schwerin“ an Ausbildungsbetriebe, die sich auf vorbildliche Weise in der Ausbildung engagieren.

Um dieses Siegel müssen sich ausbildende Betriebe aktiv bewerben. Im anschließenden Bewerbungsverfahren werden anhand von einheitlichen Qualitätskriterien Handwerksbetriebe für die Auszeichnung mit dem Siegel ausgewählt.

Ergänzend muss eine Referenz eines aktuell im Betrieb befindlichen Lehrlings beigefügt werden.

Handwerksbetrieb (ggf. Filiale)

Internetseite

Anzahl der Mitarbeiter davon Auszubildende

Straße

PLZ, Ort

Ansprechpartner Funktion

Telefon

Mobil

E-Mail

Wir erteilen unser Einverständnis, dass die Handwerkskammer Schwerin Auszubildende unseres Unternehmens zum Zweck der Überprüfung der Angaben befragt.

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Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen an einen Ausbildungsbetrieb:

• Der Ausbildungsbetrieb muss mindestens zwei Auszubildende bereits erfolgreich zum Berufsabschluss geführt haben.

• Den Auszubildenden wird eine den geltenden Tarifen bzw. Empfehlungen entsprechende Ausbildungsvergütung gewährt, die für den laufenden Monat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt wird.

• Bei jugendlichen Auszubildenden werden die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten.

• Hinsichtlich der Ausbildungszeit werden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bzw. der Tarifvertrag eingehalten. Sollte es einmal vorkommen, dass Überstunden geleistet werden müssen, werden diese entweder besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen.

• Die Auszubildenden werden nach der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes ausgebildet.

• Es wird darauf geachtet, dass die Auszubildenden keine ausbildungsfremden Tätigkeiten ausführen müssen.

• Die Auszubildenden werden zum Führen ihrer Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) während der Ausbildungszeit im Betrieb angehalten. Die Ausbildungsnachweise werden regelmäßig kontrolliert, mindestens einmal im Monat.

• Den Auszubildenden werden kostenlos alle erforderlichen Ausbildungsmittel zur Verfügung, insbesondere Fachliteratur, Werkzeuge.

• Bei Beendigung der Ausbildung wird den Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.

• Es wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl von Auszubildenden und den beschäftigten Fachkräften geachtet.

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Von folgenden Qualitätskriterien müssen mindestens zwei pro Kategorie erfüllt sein (bitte Zutreffendes konkret erläutern, ggf. zusätzliches Blatt beifügen):

1. Vor der Ausbildung

Wir bieten Schulen Kooperationen an.

Wir präsentieren uns und unsere Ausbildungsangebote auf Ausbildungsmessen.

Wir bewerben unsere freien Ausbildungsplätze aktiv, z.B. auf der eigenen Homepage, in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer, mit Mitteln der bundesweiten Imagekampagne des Handwerks.

Wir bieten Praktikumsplätze an.

Wir stellen leistungsschwachen Jugendlichen EQ-Plätze zur Herstellung der Ausbildungsreife zur Verfügung und übernehmen sie bei Eignung in die Ausbildung.

Wir bieten Lehrerinnen und Lehrern aus allgemeinbildenden und Berufsschulen die Möglichkeit, Betriebspraktika in unserem Unternehmen durchzuführen.

Wir bieten jungen Eltern oder pflegenden Angehörigen Ausbildungsplätze in Teilzeit an.

2. Einführung in die Ausbildung

Wir ermöglichen einen optimalen Start in die Ausbildung durch eine herzliche Willkommenskultur.

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Wir erarbeiten ein Qualitätsleitbild für die Ausbildung, in dem festgelegt ist, was am Ende der Ausbildung erreicht sein soll, welche Voraussetzungen und Strukturen im Unternehmen geschaffen werden, wie das Vorgehen und die Methoden der Ausbildung aussehen sollen und wie die innerbetriebliche Zusammenarbeit ausgestaltet sein soll.

Wir haben zum Beginn der Ausbildung feste Ansprechpartner/-innen für jeden Azubi, die auch weisungsbefugt sind. Diese stehen als Vertrauenspersonen für alle Fragen der Auszubildenden zur Verfügung.

Unsere Ausbildungsverantwortlichen bekommen ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der Auszubildenden.

3. Durchführung der Ausbildung

Wir führen regelmäßig Ausbildungsgespräche mit den Auszubildenden, in denen wir uns gegenseitig informieren, Erwartungen austauschen, Interessen abfragen, Perspektiven aufzeigen oder den Leistungsstand einschätzen.

Wir halten regelmäßig Kontakt zu den Berufsschulen und informieren uns über den Lernstand unserer Auszubildenden, sowie über etwaige Fehl- und Ausfallzeiten.

Wir erstatten unseren Auszubildenden die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Berufsschule anfallen.

Wir motivieren unsere Auszubildenden durch frühzeitige Einbindung in betriebliche Projekte.

Leistungsstarke Auszubildende fördern wir durch zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten.

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Leistungsschwache Auszubildende fördern wir durch zusätzliche Hilfsangebote, wie z. B. Nachhilfeunterricht.

Wir vermeiden Ausbildungsabbrüche durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch die Einschaltung der Ausbildungsberater und -beraterinnen.

Wir unterstützen unsere Auszubildenden bei der Teilnahme an Berufswettbewerben, wie z.B.

am Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW).

Wir motivieren unsere Auszubildenden, am Landeswettbewerb „Top Azubi“ teilzunehmen und unterstützen sie dabei.

Durch geeignete Maßnahmen vermitteln und fördern wir den aktiven Arbeitsschutz.

Wir bieten unseren Auszubildenden eine individuelle Prüfungsvorbereitung, z.B. durch die Nutzung der Vorbereitungslehrgänge im Bildungszentrum der HWK Schwerin oder durch Bereitstellung von Übungsmöglichkeiten im Betrieb.

4. Sonstiges

Wir bilden seit Jahren kontinuierlich und erfolgreich aus.

Wir sorgen für einen angemessenen Einklang zwischen Arbeitsleben und Freizeitgestaltung.

Dazu gehört auch die Unterstützung der Auszubildenden bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, z.B. durch Freistellung.

Wir unterstützen unsere Auszubildenden frühzeitig bei ihrer weiteren Karriereplanung und informieren über die Vielfalt der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.

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Wir führen ein Beurteilungsgespräch unmittelbar vor Abschluss der Ausbildung.

Wir stellen nach Beendigung der Ausbildung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Wir sorgen für eine regelmäßige und qualifizierte Weiterbildung aller an der Ausbildung beteiligten Mitarbeiter/-innen des Unternehmens.

Unsere Ausbilder/-innen sind Mitglied in den HWK-Prüfungsausschüssen oder anderen Gremien, die sich mit Ausbildungsthemen befassen und werden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit unter Weiterzahlung der Bezüge freigestellt.

Unsere Auszubildenden werden bei entsprechenden Leistungen von unserem Unternehmen übernommen.

5. Offene Kriterien

Hier können Sie besondere betriebsspezifische Ausbildungsaktivitäten bzw. Sonderkonditionen / Leistungsanreize ergänzen, die in den bisher genannten Kriterien noch nicht enthalten sind:

6. Referenz eines Auszubildenden (bitte als Anlage gesondert beifügen)

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Ihre Ausbildungsberaterinnen in der Handwerkskammer Schwerin:

Gabriele Dreiza Astrid Treue Friedensstraße 4a 19053 Schwerin

Tel. 0385 7417-136, -172

E-Mail: ausbildungsberatung@hwk-schwerin.de

Referenzen

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