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Hygienekonzept der Handwerkskammer Südwestfalen Stand

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept

der Handwerkskammer Südwestfalen

Stand 26.10.2020

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 1

Hygienekonzept

Unternehmen Handwerkskammer Südwestfalen Verantwortlich Meinolf Niemand und Christoph Dolle Erstellt am 26.10.2020

Erstellt von Ina Schönfeld

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dies ist nicht geschlechtsspezifisch ge- meint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 2 1. Hygiengekonzept

Vorgaben

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt die Handwerks- kammer Südwestfalen. Ziel ist die Verhinderung von Infektionen. Der Schutz von Mitarbeitern und Teil- nehmern vor möglichen Infektionen ist vorrangig und hat besondere Bedeutung.

Maßnahmen:

Die zum Infektionsschutz erarbeiteten zu treffenden Maßnahmen sind nachfolgend dargestellt

 Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch den Arbeitsschutzausschuss, die Geschäftsfüh- rung und die zuständigen Abteilungsleitungen

 Betriebsarzt/Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in die Maßnahmenplanung einbezogen

 Grundlage aller Maßnahmen ist die Coronaschutzverordnung NRW in der jeweils aktuellen Ver- sion in Verbindung mit den aktuelll geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards

2. Hygiene

Lehrgangsteilnehmer, Mitarbeiter und Übernachtungsgäste im Internat müssen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten. Wo dies durch Maßnahmen der Ablauf- und Arbeitsorganisation nicht mög- lich ist, werden alternative Schutzmaßnahmen ergriffen. Abstandsregelungen verhindern wirksam die Übertragung von Erregern und haben daher eine zentrale Bedeutung.

Maßnahmen:

Allgemeine Hygieneregeln

 Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist auf dem gesamten Kammer-Gelände einzuhalten

 Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind untersagt

 In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschlie- ßend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen

 Die Hände vom Gesicht fernhalten

 Regelmäßig Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange Waschen (mindestens 30 Sekun- den), insbesondere

 vor den Mahlzeiten

 nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten

 nach dem Toilettengang

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 3 3. Arbeitsplatzgestaltung

Lehrgangsteilnehmer, Mitarbeiter und Übernachtungsgäste im Internat müssen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten. Wo dies durch Maßnahmen der Ablauf- und Arbeitsorganisation nicht möglich ist, werden alternative Schutzmaßnahmen ergriffen. Abstandsregelungen verhindern wirksam die Übertragung von Erregern und haben daher eine zentrale Bedeutung.

Maßnahmen:

 Arbeitsplätze so nutzen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann

 Können Mindestabstände aus zwingenden Gründen nicht eingehalten werden, sind mechani- sche Barrieren (Acrylglas) zu installieren oder Schutzmasken zu tragen

 Ausreichende Schutzabstände sind am Arbeitsplatz (Büro/Werkstätten usw.) einzuhalten

 Mehrfachbelegungen von Räumen sollen so weit wie möglich vermieden oder möglichst zeit- lich versetzt genutzt werden

4. Schulungsplatzgestaltung (Schulungsräume/Werkstätten)

Lehrgangsteilnehmer müssen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten. Wo dies durch Maß- nahmen der Ablauf- und Arbeitsorganisation nicht möglich ist, werden alternative Schutzmaßnahmen ergriffen. Abstandsregelungen verhindern wirksam die Übertragung von Erregern und haben daher eine zentrale Bedeutung.

Maßnahmen:

Praktischer Unterricht in den Werkstätten

 Schulungsplätze in den Werkstätten so nutzen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann

 Bei nicht einhaltbaren Schutzabständen ist das Tragen einer Schutzmaske zwingend notwendig

Regelmäßige Stoßlüftung der Räume über die gesamte Fensterfläche

Theoretischer Unterricht mit fester Sitzordnung in den Theorieräumen

 Bei nicht einhaltbaren Schutzabständen ist das Tragen einer Schutzmaske zwingend notwendig

 Während des Lehrgangs ist eine feste Sitzordnung beizubehalten und täglich zu dokumentieren

Regelmäßige Stoßlüftung der Räume über die gesamte Fensterfläche

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 4 5. Schutzabstand

Die Nutzung von Arbeitsflächen und Verkehrswegen (u.a. Treppen, Türen, Aufzüge) ist so anzupassen, dass ausreichender Abstand eingehalten werden kann.

Maßnahmen:

 Ausreichenden Abstand gewährleisten

 Markierung von Stehflächen zur Einhaltung von Schutzabständen in öffentlichen Bereichen (Mensa, Kundenzentrum, Internatsbüro etc.)

 Wo bei Zusammenarbeit der Abstand nicht gewährleistet ist, sind alternative Maßnahmen (Tra- gen von Mund-Nase-Bedeckungen) zu treffen

Informationsschilder, die immer wieder auf die Einhaltung des Mindestabstands hinweisen

6. Sanitärräume

In sämtlichen Räumlichkeiten einschließlich des Internats sind ausreichend Reinigung und Hygiene vor- zusehen, die Reinigungsintervalle sind anzupassen.

Maßnahmen:

Sanitärräume

 Hautschonende Flüssigseifen und Handtuchspender mit Einmalhandtüchern zur Verfügung stel- len

 Die Beschäftigen und Teilnehmer sind zu ausreichendem und langem (mind. 30 sec) und gründ- lichem Händewaschen angehalten

 In allen Sanitärräumen sind Anleitung zum Händewaschen an den Waschbecken auszuhängen

 Täglich 2-malige Reinigung und Flächendesinfektion der sanitären Anlagen im bbz sowie ar- beitstögliche Reinigung der übrigen sanitären Anlagen der Handwerkskammer

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 5 7. Mensa

In sämtlichen Räumlichkeiten der Handwerkskammer einschließlich des Internats ist ausreichend Reini- gung und Hygiene vorzusehen, die Reinigungsintervalle sind anzupassen. In Pausenräumen und der Mensa ist ausreichender Abstand sicherzustellen.

Maßnahmen:

 In der Mensa herrscht Maskenpflicht

 Der Zutritt ohne Maske ist untersagt

 Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden

 Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten

 Jeder Tisch ist mit nur einer Person zu besetzen

8. Internat

Übernachtungsgäste im Internat müssen ausreichend Abstand zu anderen Personen halten. Wo dies durch Maßnahmen der Ablauf- und Arbeitsorganisation nicht möglich ist, werden alternative Schutz- maßnahmen ergriffen. Abstandsregelungen verhindern wirksam die Übertragung von Erregern und ha- ben daher eine zentrale Bedeutung. Die Belegung eines Doppelzimmers mit 2 Personen erfolgt gemäß

§ 1 Absatz 2 der CoronaSchVO mit Personen, die von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum aus- genommen sind.

Maßnahmen:

 Auf den Fluren und Gängen ist der Mindestabstand (1,5 m) einzuhalten

 Im Gebäude des Internats herrscht Maskenpflicht

 Die Zimmer werden täglich gereinigt, die Oberflächen desinfiziert

 Nach Abreise/vor Anreise muss eine Grundreinigung mit Flächendesinfektion erfolgen

 Gebrauchte Textilien werden nach Auszug eines Gastes auf 60 Grad gereinigt

 Die Zimmer sind regelmäßig zu lüften (Stoßlüftung)

 Eine Doppelzimmerbelegung erfolgt nur mit schriftlichem Einverständnis der betroffenen Auszu- bildenden und des Ausbildungsbetriebs

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 6 9. Lüftung

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene, fördert die Luftqualität und vermindert das Infektionsrisiko.

Maßnahmen:

 In Büros, Schulungsräumen und Werkstätten erfolgt eine regelmäßige Stoßlüftung

 Raumlufttechnische Anlagen werden weiterbetrieben, da hier das Übertragungsrisiko als gering eingestuft wird

 Vorgeschriebene Wartungszyklen erfolgen und werden dokumentiert

10. Infektionschutzmaßnahmen für den Außendienst

Auch bei arbeitsbezogenen (Kunden-) Kontakten außerhalb der Betriebsstätte sind, ,soweit es möglich ist, Abstände einzuhalten. Zusätzlich sind Einrichtungen zur häufigen Handhygiene in der Nähe der Ar- beitsplätze zu schaffen.

Maßnahmen:

 Bei Kundenkontakten Mindestabstand (1,5 m) einhalten

 Fahrzeuge möglichst einzeln oder in festen Teams nutzen

 Fahrten auf ein notwendiges Minimum begrenzen

 Handhygiene auch beim Kunden sicherstellen, ggf. Desinfektionsmittel, Papiertücher und Müll- beutel im Fahrzeug zur Verfügung stellen

 Innenräume der Fahrzeuge regelmäßig hygienisch reinigen, Reinigungsintervalle verkürzen

 Wenn die Einhaltung des Mindesabstands tätigkeitsbedingt nicht möglich ist, sind weitere Schutzmaßnahmen ( z.B. Mund-Nase-Bedeckungen) einzuhalten

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 7 11. Dienstreisen und Meetings

Dienstreisen und Meetings sind zu reduzieren.

Maßnahmen:

 Dienstreisen sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Stattdessen sind die Möglichkeiten von Video- und Telefonkonferenzen zu nutzen

 Sind Meetings unbedingt notwendig, muss ein ausreichender Abstand zwischen den Teilneh- mern gegeben sein oder weitere Schutzmaßnahmen genutzt werden (z.B. MNB)

Die Teilnehmendenanzahl bei Meetings ist auf das notwendige Maß zu begrenzen

12. Arbeitsmittel und Werkzeuge

Werkzeuge und Arbeitsmittel sind so zu verwenden, dass eine Infektionsgefahr minimiert wird.

Maßnahmen:

 Werkzeuge und Arbeitsmittel personenbezogen verwenden

 Regelmäßige Reinigung und Desinfektion bei wechselnder Nutzung (z.B. PC, Handwerkzeuge)

13. Arbeitszeit- und Pausengestaltung

Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind zu verringern.

Maßnahmen:

 Bei Bedarf versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, um die Ansammlung von Menschen zu begren- zen und die Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 m) zu gewährleisten

 Bei Schulungsbeginn und - ende Stauungen vermeiden, durch Markierung am Boden für Min- destabstand sorgen

 Verkehrsweg so weit wie möglich leiten, um Stauungen zu vermeiden

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 8 14. Zutritt betriebsfremder Personen

Zutritt betriebsfremder Personen beschränken.

Maßnahmen:

 Anzahl nach Möglichkeit auf ein Minimum begrenzen

 Kontaktdaten sowie Zeiten des Betretens und Verlassens zur Nachverfolgung von Kontaktketten dokumentieren

 Einweisung Betriebsfremder in die aktuellen, betriebsspezifisch getroffenen Maßnahmen

15. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Es sind betriebliche Regelungen zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen auf eine COVID-19-Erkran- kung zu treffen.

Maßnahmen:

Insbesondere Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns oder Atemnot können Anzei- chen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein.

 Beschäftigte, Besucher und Teilnehmer mit entsprechenden Symptomen sind aufzufordern, das Kammer-Gelände umgehend zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben. Bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, ist die Teilnahme am Lehrgang bzw. die Arbeitsleistung vor Ort auszu- setzen

 Für Mitarbeiter, Honorardozenten und Teilnehmer gelten besondere Verhaltensregeln bei der Rückkehr nach einer Reise in ein Risikogebiet im Ausland

 Beim Auftreten einer bestätigten Infektion (durch Gesundheitsamt) werden Kontaktpersonen Kat. 1 (u.a. >= 15 min Kontakt face to face) identifiziert und in Quarantäne (durch Gesundheits- amt)geschickt

 Weitere Kontaktpersonen, z. B. Kontaktpersonen Kat. 2 (u.a. gleicher Raum ohne face to face) sind zügig mit dem Infizierten gemeinsam zu ermitteln und ebenfalls zu benachrichtigen (durch Gesundheitsamt)

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 9 16. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollten Mund-Nase-Bedeckungen in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen als PSA zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Maßnahmen:

 Für alle Teilnehmer von Lehrgängen und Prüfungen sowie für Prüfer, Honorardozenten und –und für alle Mitarbeiter müssen Mund-Nase-Bedeckung bei Bedarf in ausreichender Anzahl zur Verfü- gung gestellt werden

 Mitarbeitern, die als Ausbilder bzw. Dozenten tätig sind, werden zusätzlich Gesichtsvisiere zur Verfügung gestellt, ebenso Honorardozenten

17. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist den Beschäftigten zu ermöglichen beziehungsweise anzubieten.

Maßnahmen:

 Beschäftigte können sich individuell von dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Dis- position

 Ängste und psychische Belastungen müssen ebenfalls thematisiert werden können. Der Betriebs- arzt / die Betriebsärztin kennt den Arbeitsplatz und schlägt dem Arbeitgeber geeignete Schutz- maßnahmen vor, wenn die normalen Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ausreichen

 Arbeitsmedizinische Vorsorge kann telefonisch erfolgen, die Organisation der Vorsorge erfolgt in enger Abstimmung mit dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin

 Die Anordnung und Durchführung von Quarantänemaßnahmen von Mitarbeitern geschieht in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und unter Einbeziehung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin

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Hygienschutzkonzept Handwerkskammer SWF (Stand 26.10.2020) 10 17. Unterweisung und aktive Kommunikation

Über Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine umfassende Kommunikation im Betrieb sicher- zustellen.

Maßnahmen

 Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich (z. B. durch Hinweisschilder, Aus- hänge, Bodenmarkierungen etc.) zu machen

 Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot,

„Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA, s. o.) ist hinzuweisen

 Lehrgangsteilnehmer und Gäste des Internats werden in die Abstands- und Hygienregeln auf dem bbz-Gelände eingewiesen. Sie erhalten die Regeln in schriftlicher Form

 Die Einweisung bestätigen die Teilnehmer mit ihrer Unterschrift

 Die Internetseite des bbz Arnsberg informiert über die aktuellen, geltenden Hygiene- und Verhal- tensregeln im bbz Arnsberg

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