SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT
Maßnahmen zur Umsetzung Thema Einzelmaßnahmen/Hygienevorkehrungen Organisatorische
Fragen
FFP2 Maskenpflicht oder medizinische Maskenpflicht für Mitarbeitende mit Gästekontakt.
Tägliche Abfrage des Gesundheitszustands des Personals.
Mitarbeiter mit COVID-19-assoziierten Symptomen dürfen nicht arbeiten.
Angebot über Selbsttests für Mitarbeitende 2x pro Woche
Vertiefende Mitarbeiterschulung mit Unterweisung über COVID-19 als Ergänzung zur Infektionsschutzbelehrung. z.B. richtiger Umgang mit Maskenschutz, allgemeine Hygienevorschriften,…
Benennung eines Corona-Ansprechpartners (Angelique Weißenhorn-Otto).
Limitierte Gästeanzahl pro Tag errechnet durch den Mindestabstand im Restaurant und in den Tagungsräumen.
Gäste werden vorab über die aktuellen Regelungen informiert und an die Notwendigkeit der Einhaltung hingewiesen.
Die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Mitarbeiter und Gäste wird kontrolliert.
Aktuelle Richtlinien und Gebote zur Beherbergung aus dem Ausland Einreisender werden beachtet.
Allgemein Distanzregeln einhalten: stets ausreichend Abstand (1,5 m) zu anderen Personen gewährleisten.
Maskenpflicht:
- Kinder von 0-5 Jahre müssen keinen Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Kinder / Jugendliche von 6-15 Jahre müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Ab 16 Jahren muss eine FFP2 Maske oder medizinische Maske getragen werden.
Berührungen und Körperkontakt (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) vermeiden.
In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.
Hände vom Gesicht fernhalten.
Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, min. 30 Sekunden.
Desinfektionsmittelspendern stehen im gesamten Gebäude zur Verfügung.
Ausreichend Waschgelegenheit, hautschonende Flüssigseife,
Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel für Gäste und Mitarbeitende.
Genügend Mund-Nasen-Schutz-Vorrat (FFP2 und medizinische Masken) vorhanden.
Freiluftaktivitäten präferiert
Individuelles Reinigungskonzept, Hygienepläne wurden angepasst, verstärktes
Augenmerk auf Reinigung und Desinfektion von Handkontaktflächen.
Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie sonstiger
Wäschereinigung erfolgt unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards.
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen.
Automatische Türen geöffnet lassen wo möglich.
Zutritte / Eintritte werden gesteuert
Verhaltenshinweise wurden gut sichtbar aufgestellt.
Häufiges Lüften (Lüftungskonzept abhängig von Personenbelegung, Raumgröße und Nutzung)
Keine Garderoben- und Gepäckentgegennahme
Nutzung Personenaufzug wurde aufgrund der Abstandsregelung auf max. 2 Personen beschränkt, Tasten gründlich desinfizieren.
Folgenden Personen wird der Zutritt des Hotels verwehrt:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen eine Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet)
Rezeption Physische Distanz der Mitarbeitenden untereinander (1,5 m)
Aufsteller / Hinweis für die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m durch Gäste/Besucher
Plexiglasscheibe an Rezeption
Tragen von FFP2 oder medizinscher Maske für Personal (nur im direkten Gästekontakt), regelmäßiger Wechsel der Masken
Hinweis für Gäste zum Tragen von FFP2 oder medizinischen Masken
Kontaktlose/EC-Karten-Zahlung
EC-Karten-Geräte engmaschig desinfizieren
Sensibilisierung der Gäste für Einhaltung der für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorgegebenen Maßnahmen
Anbringung von Desinfektionsmittelspendern an Ein- und Ausgängen
Schlüsselkarten werden bei An- und Abreise desinfiziert
Meldescheine werden mit eigenem Stift von Gast ausgefüllt, alternativ stehen desinfizierte Stifte bereit
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle einer nachträglichen Infektion durch das COVID-19-Virus unter den Gästen oder des Personals zu
ermöglichen, wird eine Liste mit allen relevanten Daten der Gäste (Vor-und Zuname, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthaltes) geführt. Die Daten werden so aufbewahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und werden sowohl vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, als auch vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung, geschützt. Die Daten werden zu diesem Zweck für einen Monat aufbewahrt. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage länger aufbewahrt werden müssen, werden sie nicht mehr zu dem in Satz 1 verwendeten Zweck verwendet. Die Gäste werden bei Erhebung der Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverbreitung informiert.
AGBs unterschreiben lassen (Haftung)
Verbale Hinweise auf Informationspflicht bei Unwohlsein
Kein Händeschütteln
Mind. stündliche Desinfektion von Rezeptionsdesks, Arbeitsbereichen mit Kundenkontakt
Unterbringung der Gäste laut aktueller Kontaktbeschränkung
Regelmäßiges Lüften
Rezeptionsmitarbeiter werden durch transparente Abtrennung (Husten- und Spuckschutz) geschützt.
Testung Ein Check-In ist ausschließlich mit einem negativen Test, der die folgenden Kriterien erfüllt möglich:
- Nachweis über einen negativen Schnelltest von einem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden.
- Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden.
Alternativ zum Test
- Nachweis über vollen Impfschutz (2. Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein).
- Nachweis über Genesung (mindestens 28 Tage, nicht älter als 6 Monate) - Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
Dies muss durch ein allgemein gültiges Dokument bestätigt werden.
Erneuter Negativtest bei Aufenthalten länger als 72 Stunden wenn der Inzidenzwert über 35 liegt.
Zimmer / Housekeeping
Individuelles Reinigungskonzept, Hygienepläne wurden angepasst, Verstärktes Augenmerk auf Reinigung und Desinfektion von Handkontaktflächen.
Kontinuierliche Aufzeichnung der Reinigung der Räume
Keine Weiterbelegung der Unterkünfte vor 15:00 Uhr, um gründliche
Reinigung und Desinfektion aller Räume in der Unterkunft zu gewährleisten.
Ausnahme: Wenn Zimmer die Nacht über leer stand
Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände aus Zimmern entfernt
Desinfektionsmittel standardmäßig zur Verfügung gestellt
Keine offenen Obstkörbe / Getränke
Wäsche: Prüfung auf besondere Chemikalien, Waschtemperatur
Prospekte auf Zimmern nach Abreise austauschen
Regelmäßiges Lüften der Zimmer durch Housekeeping und Gäste
Dem Reinigungspersonal möglichst ein „eigenes“ Stockwerk oder die gleichen Zimmer zuteilen
Reinigungslappen und -tücher werden nach jedem Zimmer gewechselt
Es werden mind. 4 unterschiedliche Mikrofasertücher sowie ein Mopp genutzt
Zimmer verfügen über eine Lüftungsanlage im Badezimmer Gastronomie Desinfektionsmittelspender an Ein- und Ausgängen
Reinigung nach jedem Gast
Verwendung von Einmal-Servietten
Limitierte Gästeanzahl pro Tag errechnet durch den Mindestabstand im Restaurant
Abstände von 1,5 Meter werden eingehalten
Es erfolgt eine Kontaktdatenerfassung mit Uhrzeit (schriftlich oder Luca App)
Unterschiedlicher Turnus in der Benutzung von Gastroeinrichtungen
Kaffee- & Teestationen mit Bodenmarkierungen zum Abstandhalten
Buffets sind weiterhin zulässig. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel stehen am Buffet bereit. Handschuhe müssen nicht mehr getragen werden.
Stehen aber weiterhin bereit, falls Gäste sich dadurch sichererer fühlen.
Gästezahl am Buffet ist limitiert.
Keine offenen Behälter, wie z. B. Besteckkörbe
Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände entfernen
Speisekarten zur einmaligen Nutzung bzw. laminierte Speisekarten werden desinfiziert nach Nutzung
Geschirrspültemperatur checken
Schmutziges und sauberes Geschirr noch besser voneinander trennen
Platzeinweisung mit Tischnummern und möglichst immer Bedienung durch die gleiche Servicekraft
Stärkerer Fokus auf Gastronomie unter freiem Himmel
Bargeldlose Bezahlung bevorzugt, Info durch Hinweisschild
Durch die Tischanordnung im Restaurant wird ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet.
Die Bewirtung erfolgt ausschließlich am Tisch, Speisen und Getränke sind am Platz zu verzehren
Das Tanzen in geschlossenen Räumen ist nicht zulässig (Ausnahme bei geschlossener Gesellschaft)
Alle Gäste dürfen auf der Terrasse sowie im Innenbereich sitzen. Es muss vorab reserviert werden, Kontaktdaten müssen erfasst werden. Die Öffnung ist in der Zeit von 05:00 Uhr bis 01:00 Uhr zulässig. Musikbeschallung ist nur als Hintergrundmusik zulässig.
Am Tisch entfällt die Maskenpflicht
3 G Regelung: Es wird der Impfnachweis, Testergebnis oder Genesenenschein kontrolliert.
Schulkinder benötigen keinen Negativtest.
Feiern
Livemusik ist möglich mit Abstandsregelungen
Masken dürfen innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft abgenommen werden.
Tanzen und Spiele sind innerhalb der geschlossenen Gesellschaft ohne Maske erlaubt
Sperrstunde um 01:00 Uhr
Kontaktdaten müssen pro Haushalt erfasst werden.
Sanitäranlagen Erhöhung der Reinigungsfrequenz und engmaschige Desinfektion
Reinigung der Anlagen nur in Abwesenheit der Gäste
Desinfektionsmittelspender für Nutzer
Anleitung zum Händewaschen an den Waschbecken aushängen
Ausreichend Waschgelegenheit, hautschonende Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung
Tagungsräume Im gesamten Veranstaltungsbereich ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
3G Regelung: Es muss ein Impfnachweis, Genesenenschein oder negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Besucher nach Maßgabe von § 2 zu erheben.
Gute Durchlüftung von Eingängen und Hallen
Abstandsregelung für die Bestuhlung in Tagungsräumen sowie in Gastronomiebereichen
FFP2 oder medizinische Maskenpflicht in allen Bereichen, am Tisch darf die Maske abgenommen werden wenn der Abstand eingehalten wird.
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln in allen Bereichen
Vermeidung von Barzahlung
Registrierung aller Teilnehmer mit, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zur schnellen Erreichbarkeit
Strenge Hygienevorschriften (z. B. enger Reinigungszyklus für Toiletten, Türklinken, sonstige Kontaktpunkte)
Umfangreiche Kommunikation und Kontrolle der Verhaltensregeln
In Räumen Sitzplätze vorher definieren und zuweisen
Personenleitsysteme entwickeln: Treppenauf- und -abgänge beschriften
Max. Kapazität im Aufzug auf 2 Personen beschränkt
Zuweisung von Waschräumen pro Veranstaltung/Gruppe
Lunchbereiche pro Veranstaltung/Gruppe zuweisen
Kaffeepausen und Buffets finden zur Selbstbedienung statt.
Desinfektionsmittel steht bereit. Handschuhe stehen bereit, diese können aber müssen nicht genutzt werden.
Kaffeemaschine wird regelmäßig desinfiziert
Regelmäßiges Lüften des Tagungsraums (Personenzahl, Raumgröße beachten)
Klimaanlage in den Räumen vorhanden Schutz der
Mitarbeiter
Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter vorhanden
Kontaktlose Bezahlung bevorzugen, per Aushang kommuniziert
Husten- und Niesetikette beachten, per Aushang kommuniziert
Handwaschbecken häufig nutzen (Seife-, Desinfektionsspender, Hautschutz, Einmalhandtücher)
Schichtzeiten des Personals fest und überschneidungsfrei getaktet
Versetzte Pausenzeiten der Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilung wurde überarbeitet Gästetoilette Reinigungsintervall verkürzen
Immer für ausreichend Handseife und hygienische Handtrocknung sorgen, ergänzend Händedesinfektion.
Aufzug Aufzugsbenutzung für maximal zwei Personen, per Aushang kommuniziert Sonstige
Hygienemaßnahmen
Türen geöffnet lassen (natürliche Belüftung, keine Desinfektion der Griffe nötig).
Regelmäßige und in kurzen Abständen durchgeführte Reinigung von häufig berührten Flächen (Kühlschrankgriffen, Türklinken, Handläufen etc.)
Keine Menagen und Speisekarten am Tisch.
Lieferanten werden registriert und müssen FFP2 oder medizinische Masken
tragen.
Nicht Beachtung der Regeln
Verweisung nicht einsichtiger Gäste durch Ausübung des Hausrechts.
Dokumentation Tägliche Dokumentation der Reinigung
Parkplatzkonzept Unsere Gäste werden vor der Anreise darüber informiert, dass auch auf dem Parkplatz die Abstände eingehalten werden müssen.
Auf dem gesamten Gelände gilt Maskenpflicht.
Schwesternorden Im St. Raphael leben 4 Ordensschwestern, die aufgrund des hohen Alters und des Wohnrechtes, vom Mund-Nasenschutz befreit sind. Ein Attest liegt vor.
Es gelten zusätzlich alle Regelungen der aktuellen Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Kurze Gastinformation
Die wichtigsten generellen Verhaltensregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2
Gute Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
Einhalten von Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das anschließend entsorgt wird)
Abstandhalten (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen, auch beim Betreten und Verlassens des Gebäudes
Parkplätze sind ausreichend am Hotel vorhanden, bitte beachten Sie auch hier die Abstandregelung, Masken Pflicht
Tragen von einer FFP2 Maske oder medizinischen Maske auf dem gesamten Hotelgelände
3 G Regelung (getestet, geimpft oder genesen)
Kontaktdatenerfassung
Kein Körperkontakt (Vermeidung von Händeschütteln und Umarmungen)
Hände vom Gesicht fernhalten (Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund)
Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:
Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer
erkranken. Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des
Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche
einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.