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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT. Maßnahmen zur Umsetzung

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Academic year: 2022

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SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

Maßnahmen zur Umsetzung Thema Einzelmaßnahmen/Hygienevorkehrungen Organisatorische

Fragen

 FFP2 Maskenpflicht oder medizinische Maskenpflicht für Mitarbeitende mit Gästekontakt.

 Tägliche Abfrage des Gesundheitszustands des Personals.

Mitarbeiter mit COVID-19-assoziierten Symptomen dürfen nicht arbeiten.

 Angebot über Selbsttests für Mitarbeitende 2x pro Woche

 Vertiefende Mitarbeiterschulung mit Unterweisung über COVID-19 als Ergänzung zur Infektionsschutzbelehrung. z.B. richtiger Umgang mit Maskenschutz, allgemeine Hygienevorschriften,…

 Benennung eines Corona-Ansprechpartners (Angelique Weißenhorn-Otto).

 Limitierte Gästeanzahl pro Tag errechnet durch den Mindestabstand im Restaurant und in den Tagungsräumen.

 Gäste werden vorab über die aktuellen Regelungen informiert und an die Notwendigkeit der Einhaltung hingewiesen.

 Die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes seitens der Mitarbeiter und Gäste wird kontrolliert.

 Aktuelle Richtlinien und Gebote zur Beherbergung aus dem Ausland Einreisender werden beachtet.

Allgemein  Distanzregeln einhalten: stets ausreichend Abstand (1,5 m) zu anderen Personen gewährleisten.

 Maskenpflicht:

- Kinder von 0-5 Jahre müssen keinen Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

- Kinder / Jugendliche von 6-15 Jahre müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

- Ab 16 Jahren muss eine FFP2 Maske oder medizinische Maske getragen werden.

 Berührungen und Körperkontakt (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) vermeiden.

 In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen.

 Hände vom Gesicht fernhalten.

 Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, min. 30 Sekunden.

 Desinfektionsmittelspendern stehen im gesamten Gebäude zur Verfügung.

 Ausreichend Waschgelegenheit, hautschonende Flüssigseife,

Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel für Gäste und Mitarbeitende.

 Genügend Mund-Nasen-Schutz-Vorrat (FFP2 und medizinische Masken) vorhanden.

 Freiluftaktivitäten präferiert

 Individuelles Reinigungskonzept, Hygienepläne wurden angepasst, verstärktes

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Augenmerk auf Reinigung und Desinfektion von Handkontaktflächen.

 Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie sonstiger

Wäschereinigung erfolgt unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards.

 Angehörige von Risikogruppen besonders schützen.

 Automatische Türen geöffnet lassen wo möglich.

 Zutritte / Eintritte werden gesteuert

 Verhaltenshinweise wurden gut sichtbar aufgestellt.

 Häufiges Lüften (Lüftungskonzept abhängig von Personenbelegung, Raumgröße und Nutzung)

 Keine Garderoben- und Gepäckentgegennahme

 Nutzung Personenaufzug wurde aufgrund der Abstandsregelung auf max. 2 Personen beschränkt, Tasten gründlich desinfizieren.

 Folgenden Personen wird der Zutritt des Hotels verwehrt:

- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion

- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder aus anderen Gründen eine Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet)

Rezeption  Physische Distanz der Mitarbeitenden untereinander (1,5 m)

 Aufsteller / Hinweis für die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m durch Gäste/Besucher

 Plexiglasscheibe an Rezeption

 Tragen von FFP2 oder medizinscher Maske für Personal (nur im direkten Gästekontakt), regelmäßiger Wechsel der Masken

 Hinweis für Gäste zum Tragen von FFP2 oder medizinischen Masken

 Kontaktlose/EC-Karten-Zahlung

 EC-Karten-Geräte engmaschig desinfizieren

 Sensibilisierung der Gäste für Einhaltung der für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorgegebenen Maßnahmen

 Anbringung von Desinfektionsmittelspendern an Ein- und Ausgängen

 Schlüsselkarten werden bei An- und Abreise desinfiziert

 Meldescheine werden mit eigenem Stift von Gast ausgefüllt, alternativ stehen desinfizierte Stifte bereit

 Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle einer nachträglichen Infektion durch das COVID-19-Virus unter den Gästen oder des Personals zu

ermöglichen, wird eine Liste mit allen relevanten Daten der Gäste (Vor-und Zuname, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthaltes) geführt. Die Daten werden so aufbewahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und werden sowohl vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, als auch vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung, geschützt. Die Daten werden zu diesem Zweck für einen Monat aufbewahrt. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage länger aufbewahrt werden müssen, werden sie nicht mehr zu dem in Satz 1 verwendeten Zweck verwendet. Die Gäste werden bei Erhebung der Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverbreitung informiert.

 AGBs unterschreiben lassen (Haftung)

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 Verbale Hinweise auf Informationspflicht bei Unwohlsein

 Kein Händeschütteln

 Mind. stündliche Desinfektion von Rezeptionsdesks, Arbeitsbereichen mit Kundenkontakt

 Unterbringung der Gäste laut aktueller Kontaktbeschränkung

 Regelmäßiges Lüften

 Rezeptionsmitarbeiter werden durch transparente Abtrennung (Husten- und Spuckschutz) geschützt.

Testung  Ein Check-In ist ausschließlich mit einem negativen Test, der die folgenden Kriterien erfüllt möglich:

- Nachweis über einen negativen Schnelltest von einem Testzentrum, nicht älter als 24 Stunden.

- Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden.

Alternativ zum Test

- Nachweis über vollen Impfschutz (2. Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein).

- Nachweis über Genesung (mindestens 28 Tage, nicht älter als 6 Monate) - Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.

Dies muss durch ein allgemein gültiges Dokument bestätigt werden.

 Erneuter Negativtest bei Aufenthalten länger als 72 Stunden wenn der Inzidenzwert über 35 liegt.

Zimmer / Housekeeping

 Individuelles Reinigungskonzept, Hygienepläne wurden angepasst, Verstärktes Augenmerk auf Reinigung und Desinfektion von Handkontaktflächen.

 Kontinuierliche Aufzeichnung der Reinigung der Räume

 Keine Weiterbelegung der Unterkünfte vor 15:00 Uhr, um gründliche

Reinigung und Desinfektion aller Räume in der Unterkunft zu gewährleisten.

Ausnahme: Wenn Zimmer die Nacht über leer stand

 Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände aus Zimmern entfernt

 Desinfektionsmittel standardmäßig zur Verfügung gestellt

 Keine offenen Obstkörbe / Getränke

 Wäsche: Prüfung auf besondere Chemikalien, Waschtemperatur

 Prospekte auf Zimmern nach Abreise austauschen

 Regelmäßiges Lüften der Zimmer durch Housekeeping und Gäste

 Dem Reinigungspersonal möglichst ein „eigenes“ Stockwerk oder die gleichen Zimmer zuteilen

 Reinigungslappen und -tücher werden nach jedem Zimmer gewechselt

Es werden mind. 4 unterschiedliche Mikrofasertücher sowie ein Mopp genutzt

 Zimmer verfügen über eine Lüftungsanlage im Badezimmer Gastronomie  Desinfektionsmittelspender an Ein- und Ausgängen

 Reinigung nach jedem Gast

 Verwendung von Einmal-Servietten

 Limitierte Gästeanzahl pro Tag errechnet durch den Mindestabstand im Restaurant

 Abstände von 1,5 Meter werden eingehalten

 Es erfolgt eine Kontaktdatenerfassung mit Uhrzeit (schriftlich oder Luca App)

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 Unterschiedlicher Turnus in der Benutzung von Gastroeinrichtungen

 Kaffee- & Teestationen mit Bodenmarkierungen zum Abstandhalten

 Buffets sind weiterhin zulässig. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel stehen am Buffet bereit. Handschuhe müssen nicht mehr getragen werden.

Stehen aber weiterhin bereit, falls Gäste sich dadurch sichererer fühlen.

Gästezahl am Buffet ist limitiert.

 Keine offenen Behälter, wie z. B. Besteckkörbe

 Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände entfernen

 Speisekarten zur einmaligen Nutzung bzw. laminierte Speisekarten werden desinfiziert nach Nutzung

 Geschirrspültemperatur checken

 Schmutziges und sauberes Geschirr noch besser voneinander trennen

 Platzeinweisung mit Tischnummern und möglichst immer Bedienung durch die gleiche Servicekraft

 Stärkerer Fokus auf Gastronomie unter freiem Himmel

 Bargeldlose Bezahlung bevorzugt, Info durch Hinweisschild

 Durch die Tischanordnung im Restaurant wird ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet.

 Die Bewirtung erfolgt ausschließlich am Tisch, Speisen und Getränke sind am Platz zu verzehren

 Das Tanzen in geschlossenen Räumen ist nicht zulässig (Ausnahme bei geschlossener Gesellschaft)

 Alle Gäste dürfen auf der Terrasse sowie im Innenbereich sitzen. Es muss vorab reserviert werden, Kontaktdaten müssen erfasst werden. Die Öffnung ist in der Zeit von 05:00 Uhr bis 01:00 Uhr zulässig. Musikbeschallung ist nur als Hintergrundmusik zulässig.

 Am Tisch entfällt die Maskenpflicht

 3 G Regelung: Es wird der Impfnachweis, Testergebnis oder Genesenenschein kontrolliert.

Schulkinder benötigen keinen Negativtest.

Feiern

 Livemusik ist möglich mit Abstandsregelungen

 Masken dürfen innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft abgenommen werden.

 Tanzen und Spiele sind innerhalb der geschlossenen Gesellschaft ohne Maske erlaubt

 Sperrstunde um 01:00 Uhr

 Kontaktdaten müssen pro Haushalt erfasst werden.

Sanitäranlagen  Erhöhung der Reinigungsfrequenz und engmaschige Desinfektion

 Reinigung der Anlagen nur in Abwesenheit der Gäste

 Desinfektionsmittelspender für Nutzer

 Anleitung zum Händewaschen an den Waschbecken aushängen

 Ausreichend Waschgelegenheit, hautschonende Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung

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Tagungsräume  Im gesamten Veranstaltungsbereich ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 3G Regelung: Es muss ein Impfnachweis, Genesenenschein oder negatives Testergebnis vorgelegt werden.

 Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Besucher nach Maßgabe von § 2 zu erheben.

 Gute Durchlüftung von Eingängen und Hallen

 Abstandsregelung für die Bestuhlung in Tagungsräumen sowie in Gastronomiebereichen

 FFP2 oder medizinische Maskenpflicht in allen Bereichen, am Tisch darf die Maske abgenommen werden wenn der Abstand eingehalten wird.

 Bereitstellung von Desinfektionsmitteln in allen Bereichen

 Vermeidung von Barzahlung

 Registrierung aller Teilnehmer mit, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zur schnellen Erreichbarkeit

 Strenge Hygienevorschriften (z. B. enger Reinigungszyklus für Toiletten, Türklinken, sonstige Kontaktpunkte)

 Umfangreiche Kommunikation und Kontrolle der Verhaltensregeln

 In Räumen Sitzplätze vorher definieren und zuweisen

 Personenleitsysteme entwickeln: Treppenauf- und -abgänge beschriften

 Max. Kapazität im Aufzug auf 2 Personen beschränkt

 Zuweisung von Waschräumen pro Veranstaltung/Gruppe

 Lunchbereiche pro Veranstaltung/Gruppe zuweisen

 Kaffeepausen und Buffets finden zur Selbstbedienung statt.

Desinfektionsmittel steht bereit. Handschuhe stehen bereit, diese können aber müssen nicht genutzt werden.

 Kaffeemaschine wird regelmäßig desinfiziert

 Regelmäßiges Lüften des Tagungsraums (Personenzahl, Raumgröße beachten)

 Klimaanlage in den Räumen vorhanden Schutz der

Mitarbeiter

 Mund-Nasenschutz für Mitarbeiter vorhanden

 Kontaktlose Bezahlung bevorzugen, per Aushang kommuniziert

 Husten- und Niesetikette beachten, per Aushang kommuniziert

 Handwaschbecken häufig nutzen (Seife-, Desinfektionsspender, Hautschutz, Einmalhandtücher)

 Schichtzeiten des Personals fest und überschneidungsfrei getaktet

 Versetzte Pausenzeiten der Mitarbeiter

 Gefährdungsbeurteilung wurde überarbeitet Gästetoilette  Reinigungsintervall verkürzen

 Immer für ausreichend Handseife und hygienische Handtrocknung sorgen, ergänzend Händedesinfektion.

Aufzug  Aufzugsbenutzung für maximal zwei Personen, per Aushang kommuniziert Sonstige

Hygienemaßnahmen

 Türen geöffnet lassen (natürliche Belüftung, keine Desinfektion der Griffe nötig).

 Regelmäßige und in kurzen Abständen durchgeführte Reinigung von häufig berührten Flächen (Kühlschrankgriffen, Türklinken, Handläufen etc.)

 Keine Menagen und Speisekarten am Tisch.

 Lieferanten werden registriert und müssen FFP2 oder medizinische Masken

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tragen.

Nicht Beachtung der Regeln

 Verweisung nicht einsichtiger Gäste durch Ausübung des Hausrechts.

Dokumentation  Tägliche Dokumentation der Reinigung

Parkplatzkonzept  Unsere Gäste werden vor der Anreise darüber informiert, dass auch auf dem Parkplatz die Abstände eingehalten werden müssen.

Auf dem gesamten Gelände gilt Maskenpflicht.

Schwesternorden  Im St. Raphael leben 4 Ordensschwestern, die aufgrund des hohen Alters und des Wohnrechtes, vom Mund-Nasenschutz befreit sind. Ein Attest liegt vor.

Es gelten zusätzlich alle Regelungen der aktuellen Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Kurze Gastinformation

Die wichtigsten generellen Verhaltensregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2

Gute Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)

 Einhalten von Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das anschließend entsorgt wird)

Abstandhalten (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen, auch beim Betreten und Verlassens des Gebäudes

 Parkplätze sind ausreichend am Hotel vorhanden, bitte beachten Sie auch hier die Abstandregelung, Masken Pflicht

 Tragen von einer FFP2 Maske oder medizinischen Maske auf dem gesamten Hotelgelände

3 G Regelung (getestet, geimpft oder genesen)

 Kontaktdatenerfassung

Kein Körperkontakt (Vermeidung von Händeschütteln und Umarmungen)

 Hände vom Gesicht fernhalten (Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund)

 Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:

Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer

erkranken. Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des

Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.

Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche

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einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.

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