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Mund-Nasen-Bedeckung - Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Senatspressemitteilung vom 13. Oktober 2020

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Teerhof 59 (Beluga Gebäude) Bus / Straßenbahn

28199 Bremen Haltestelle / Wilhelm-Kaisen-Brücke

Freie

Hansestadt Bremen

Landesbehindertenbeauftragter, Teerhof 59, 28199 Bremen

An die Unterzeichner*innen des gemeinsamen Appells vom 13. Oktober 2020

Auskunft erteilt Herr Frankenstein

Teerhof 59 (Beluga-Gebäude) 28199 Bremen

Tel. (0421) 361-18181 Fax (0421) 496-18181 E-Mail: office@lbb.bremen.de Internet: www.lbb.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

Bremen, 15. Oktober 2020

Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten zur Senatspressemitteilung

„Verantwortungsbewusstes Verhalten sichert Gesundheit und Arbeitsplätze“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich am 13.10.2020 mit einem gemeinsamen Appell an die Menschen in Bremen und Bremerhaven, an Veranstaltungsbesuchende, an das Gaststättengewerbe und alle

Betriebe gewandt und auf die Bedeutung der Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Infektionsgeschehens hingewiesen.

Als Landesbehindertenbeauftragter teile ich diese Auffassung ausdrücklich und möchte Sie insoweit meiner Unterstützung versichern. Zum vulnerablen Personenkreis derjenigen

Menschen, denen durch die genannten Maßnahmen besonderer Schutz zuteil wird, gehören behinderte Menschen in besonderem Maße. Deshalb erscheint es mir wichtig, die Akzeptanz der gebotenen Maßnahmen gesamtgesellschaftlich zu stärken.

Soweit Sie in Ihrem Appell diejenigen Menschen, die „Masken gar nicht oder nur halbherzig tragen“ demgegenüber als Risiko für „die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer Menschen“ beschreiben und ihnen neben unsolidarischem Verhalten zudem die

Verantwortung für das Inkrafttreten verschärfterer Regeln zuweisen, hätte ich mir indes eine differenziertere Formulierung gewünscht.

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Zahlreiche Beschwerden, die mich seit Beginn der Pandemie erreicht haben, zeigen, dass es einen (gesamtgesellschaftlich kleinen, aber in absoluten Zahlen erheblichen) Teil von

Menschen im Land Bremen gibt, die behinderungsbedingt keine Maske tragen können.

Beispielhaft sei auf Menschen mit Asthma-Erkrankungen, chronischen Lungenerkrankungen, Muskelerkrankungen, die sich auf die Atmung auswirken, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychischen Erkrankungen verwiesen.

Auf diese Problemstellung habe ich bereits mehrfach öffentlich hingewiesen. Im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche sind daraufhin auch andere Akteure initiativ geworden. Die

Unternehmensverbände im Land Bremen haben beispielhaft auf den Vollzug von Ausnahmen in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsverbände hingewiesen. Zudem hat Frau Senatorin Voigt im Rahmen einer Senatspressekonferenz an das bestehende Bedürfnis, für alle Ebenen wirtschaftlicher Betätigung zu entsprechenden Lösungen zu kommen, erinnert.

Verbessert hat sich die Situation hierdurch nicht. Seit einiger Zeit ergibt sich vielmehr das Problem, dass mit Steigen der Infektionsfälle und gleichzeitiger Zunahme der generellen Kritik einzelner Gruppierungen an dem Gebot, eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen, aus unterschiedlichen Gründen der Beweiswert einzelner Atteste zur Glaubhaftmachung einer Ausnahme nicht mehr anerkannt wird. Prominentes Beispiel hierfür ist eine Bio-Markt-Kette, die den einzigen Ausweg aus der Zunahme von Maskenverweiger*innen in ihren

Ladengeschäften in dem grundsätzlichen Zugangsverbot für Personen ohne Maske sieht. In rechtlicher Hinsicht verstößt diese Vorgehensweise gegen das Allgemeine

Gleichbehandlungsgesetz, das als Grenze des zivilrechtlichen Hausrechts anzusehen ist. Da Rechtsschutz hiergegen aber nur schwerlich zu suchen ist, bleibt es bei einer Benachteiligung wegen einer Behinderung, die sich für die Betroffenen zunehmend negativ auf ihre persönliche Lebensführung auswirkt.

Da davon auszugehen ist, dass uns die grundsätzliche Maskenpflicht noch sehr lange begleiten wird, benötigt es aus meiner Sicht eine Lösung, um den Personenkreis der

Maskenverweiger*innen von dem Personenkreis zu trennen, der nachweislich keine Maske tragen kann. Ich rege deshalb an, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. In den kommenden Tagen komme ich hierzu auf den Senat und einschlägige Beteiligte, wie die Ärztekammer, zu.

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In der Hoffnung gemeinsam mit Ihnen in dieser Sache pragmatische Lösungen für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen zu erzielen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Arne Frankenstein

Der Landesbehindertenbeauftragte

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