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Hygienekonzept (Nadistraße); Stand

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Academic year: 2022

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Hygienekonzept (Nadistraße); Stand 27.09.2021

Unterricht

Selbsttests  Bitte das entsprechende Merkblatt vom 09.04.2021 beachten!

 Zudem wird empfohlen, dass Personal mit leichten Erkältungssymptomen möglichst täglich einen Selbsttest

vornimmt und im gesamten Schulgebäude einen MNS oder eine FFP2-Maske trägt

Pooltests Vorgehen bei positiven PCR-Pooltests:

 Schule und Erziehungsberechtigte werden über die digitale Schnittstelle über Pooltest-Ergebnisse informiert

 Bis 6 Uhr morgens (Auswertung der Rückstellprobe) stehen alle Schüler*innen eines positiven Pools unter Quarantäne

 Schüler*innen mit negativer Rückstellprobe dürfen die Schule wieder besuchen.

 Die positiv getestete Peron ist zur Isolation verpflichtet. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt auf und beginnt mit der Ermittlung enger Kontaktpersonen.

Organisation  Feste Sitzplätze, i.d. Regel Einzeltische

 Abstandhalten (ca. 1,5m) zwischen Schüler*innen und

Lehrkräften wo immer möglich und solange keine Ausnahmen vorgesehen sind

 Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig

 Partner- und Gruppenarbeit im Rahmen der Klasse (z.B. zur Durchführung von Experimenten) ist - sofern notwendig - bei Einhaltung des Mindestabstandes möglich (auf möglichst konstante Gruppenzusammensetzung achten)

Feste Gruppen  Fachunterricht epochal oder in festen Gruppen (Anwesenheitslisten)

 Fachlehrkräfte sind einzelnen Stufen zugeordnet

 Einzeltische und frontale Sitzordnung im Fachunterricht

 Kein Austausch von Material oder Werkzeug (sonst ggf.

Zwischenreinigung + Handhygiene)

Fachunterricht  Blockweise Sitzordnung in Abhängigkeit der Klassenzugehörigkeit

(2)

- Sport

- Musik

 Frischluftaustausch/Lüften

 Kann unter Beachtung der Auflagen bzgl. des Infektionsschutzes und der Hygieneregeln grundsätzlich stattfinden

 Die Übungszeit in der Sporthalle ist auf 2 Unterrichtsstunden zu begrenzen

 Sportausübung im Freien ist zu bevorzugen (ohne MNB/ MNS möglich, soweit der Mindestabstand eingehalten wird)

 Sofern eine Sportausübung mit MNB bzw. MNS erfolgen soll, kommt der Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte besondere Bedeutung bei (insb. keine hochintensiven Dauerbelastung)

 Bei Einhaltung dieser Abstände kann vorübergehend der MNS abgenommen werden

 Instrumente nach der Nutzung reinigen

 10 Minuten Lüften nach 20 Minuten Unterricht mit Gesang Klassenzimmer  Maskenpflicht am Sitzplatz für alle Schüler*innen und Lehrkräfte

(für Schüler*innen vorzugsweise OP-Masken, Lehrer*innen sind verpflichtet, diese zu tragen)

Auf dem Schulgelände

Ankommen  Ankommen:

- Busaufsichten (ca. 3 Personen nach Einteilung) lassen Kinder kontrolliert aus den einzelnen Bussen aussteigen und

begleiten die Kinder (auf Abstand) bis nach oben - Klassenlehrkräfte erwarten die Kinder an der

Klassenzimmertür

 Abfahren:

- Klassenlehrkraft begleitet die Klasse nacheinander nach unten zum jeweiligen Bus (ggf. Reihenfolge ausmachen) - Eine Klasse wartet vor der Schranke mit

Abstandsmarkierungen

- Zwei weitere Klassen warten an Markierungen in der Aula unten

- Zwei weitere Klassen warten oben an Markierungen an der Brüstung oben (zwei Seiten)

 Weitere Klassen warten in den Klassenräumen bis sie die nächsten Wartestationen einnehmen können.

 Ankommen und Begrüßung/ Verabschiedung auf Abstand, z.B.

Winken

(3)

 Hände waschen (20-30 Sekunden)

 Erklären der Hygieneregeln

Toilettengang  Klassenweise, jeweils 2 Kinder nutzen den Toilettenraum parallel - LK stellt sich in die Tür, beobachtet Händewaschen – im

Bedarfsfall zusätzliches Händewaschen im Klassenzimmer

 Tägliches Kontrollieren der Seifenspender und Handtuchrollen (Hr. Fries)

 Beachtung der Abstandsmarkierung vor der Toilettentür

 Beaufsichtigung des Toilettengangs während der Pause

 Schüler*innen des SFZ nutzen die Toiletten im oberen, die der GS im unteren Stockwerk

Wege durch das Haus

 Nutzung von Pausenhof (max. 5 Gruppen des SFZ und der GS gleichzeitig, Markierungen beachten) und Hartplatz sind möglich – Abstand zu anderen Gruppen wahren

 Versetzte Pausengänge bzw. Bewegungsmöglichkeit

(Absprachen zwischen den Gruppen treffen) über den Schultag verteilt

 Pausen werden begleitet, Abstandsregeln beachten (mind. 1,5 Meter zwischen den Schüler*innen und der Lehrkraft)

 Einbahnregelung im Schulhaus, siehe Treppenmarkierungen

 Flure: Gehrichtung beachten, mit Kindern „Auf-Abstand-Gehen“

üben

Mittagessen/Mensa  Feste Sitzplätze, versetzte Sitzordnung

 Abstand zwischen den beiden Klassen wahren/ Essen in zeitlich versetzten Gruppen

 Essenausgabe unter Beachtung der Hygienevorschriften (Spuckschutz, MNB)

 Klassenweises Anstellen mit MNB

 Geschirrreinigung in der Industriespülmaschine

Reinigung  Reinigung von Computertastaturen, Maus, Tablets,… nach Gebrauch

 Regelmäßige Oberflächenreinigung, v.a. der Handkontaktflächen (Lichtschalter, Türgriffe,…)

 Desinfektion von Oberflächen nur in bestimmten Situationen (z.B.

Kontamination mit Körperausscheidungen wie Blut, Erbrochenem oder Stuhl)

 Absprache THV/Reinigungsunternehmen

(4)

Allgemein  häufiges Stoßlüften aller genutzten Räume (mind. alle 45 Minuten, je nach CO²- Konzentration) – Überprüfung des CO² - Gehalts mittels CO²- Ampeln (im Bedarfsfall öfter Stoß- oder Querlüften)

 Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Lehrerzimmer und Unterrichtsräumen) gilt für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer MNB – außer zur Nahrungsaufnahme/ unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien (Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal, sonstige Personen : Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske)

 Im Außenbereich besteht keine Pflicht zum Tragen einer MNB.

 Außerhalb des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen können Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen den MNS nach Erreichen eines festen Sitz-, Steh- oder

Arbeitsplatzes (Mindestabstand 1,5 Meter) abnehmen.

 Das Tragen einer medizinischen Maske (sog. OP-Masken) wird für Schüler*innen empfohlen (regelmäßige Erklärung der

korrekten Anwendung durch Lehrkraft) – Ab der Jahrgangsstufe 5 ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.

 Einhalten der Husten- und Niesetikette

 Berühren von Mund, Augen und Nase vermeiden

Häufiges Händewaschen

 Abstandhalten (mind. 1,5m), wann immer es möglich ist

 Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig

 Kein Materialaustausch (z.B. Stifte, Kleber, Radiergummi,…)

 Vor und nach der Nutzung von Materialien (z.B. an Lerntheken) Hände gründlich waschen

 Mehrtägige Schülerfahrente sind unter den Voraussetzungen des KMS vom 20.05.21 möglich

Schüler*innen/

unterrichtendes und nichtunterrichtendes Personal mit

Erkältungs- symptomen und Wiederzulassung nach Erkrankung

Siehe Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen

 Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Stand:

04.06.2021)

 Schulbesuch ohne PCR-Test möglich bei: Schnupfen und Husten mit allergischer Ursache, verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentliches Husten/ Halskratzen oder Räuspern (ABER:

Verpflichtung an den Selbsttestungen teilzunehmen)

(5)

 In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch während des Vorhandenseins der Symptomen nur nach Vorlage eines neg.

PCR-/ POS-Tests möglich.

 Ohne neg. Testergebnis ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen und die Schule nach Auftreten der Symptome mind. 7 Tage nicht besucht worden ist

 Vorgehen bei positivem Selbsttest: Kontaktreduktion, Information des Gesundheitsamtes durch die Schulleitung, PCR-Testung und Info über weiteres Vorgehen durch das Gesundheitsamt

Hygienebeauftragte*r  Frau SoRin K. Güthler

Kommunikation der Regelungen

 Eltern: Elternbrief, Homepage

 Kollegium: Homepage, Konferenz

 Schüler*innen: regelmäßiges Besprechen im Unterricht, Aushänge

Betretungsverbot

Für folgende Personen (Eltern, Schüler*innen, Besucher) gilt ein Betretungsverbot in der Schule

 Bei Aufenthalt in einem Risikogebiet (siehe Auflistung auf der Seite des RKI: www.rki.de);

beachten Sie bitte die entsprechenden aktuellen Bestimmungen auf der Seite des Robert- Koch-Instituts.

Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten,

Atemprobleme, Verlust Geschmacks- Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) unbedingt daheim bleiben – kranke Kinder unverzüglich durch die Erziehungsberechtigten wieder abholen lassen! Die Kinder warten mit Maske auf der Bank vor dem Büro auf die Abholung.

 Personen, die ein positives Corona- Testergebnis erhalten haben oder die Quarantänemaßnahmen unterliegen dürfen das Schulgelände nicht betreten.

 Weiterhin gilt der Hygieneplan des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 22.09.2021

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