Hygienekonzept (Nadistraße); Stand 27.09.2021
UnterrichtSelbsttests Bitte das entsprechende Merkblatt vom 09.04.2021 beachten!
Zudem wird empfohlen, dass Personal mit leichten Erkältungssymptomen möglichst täglich einen Selbsttest
vornimmt und im gesamten Schulgebäude einen MNS oder eine FFP2-Maske trägt
Pooltests Vorgehen bei positiven PCR-Pooltests:
Schule und Erziehungsberechtigte werden über die digitale Schnittstelle über Pooltest-Ergebnisse informiert
Bis 6 Uhr morgens (Auswertung der Rückstellprobe) stehen alle Schüler*innen eines positiven Pools unter Quarantäne
Schüler*innen mit negativer Rückstellprobe dürfen die Schule wieder besuchen.
Die positiv getestete Peron ist zur Isolation verpflichtet. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt auf und beginnt mit der Ermittlung enger Kontaktpersonen.
Organisation Feste Sitzplätze, i.d. Regel Einzeltische
Abstandhalten (ca. 1,5m) zwischen Schüler*innen und
Lehrkräften wo immer möglich und solange keine Ausnahmen vorgesehen sind
Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig
Partner- und Gruppenarbeit im Rahmen der Klasse (z.B. zur Durchführung von Experimenten) ist - sofern notwendig - bei Einhaltung des Mindestabstandes möglich (auf möglichst konstante Gruppenzusammensetzung achten)
Feste Gruppen Fachunterricht epochal oder in festen Gruppen (Anwesenheitslisten)
Fachlehrkräfte sind einzelnen Stufen zugeordnet
Einzeltische und frontale Sitzordnung im Fachunterricht
Kein Austausch von Material oder Werkzeug (sonst ggf.
Zwischenreinigung + Handhygiene)
Fachunterricht Blockweise Sitzordnung in Abhängigkeit der Klassenzugehörigkeit
- Sport
- Musik
Frischluftaustausch/Lüften
Kann unter Beachtung der Auflagen bzgl. des Infektionsschutzes und der Hygieneregeln grundsätzlich stattfinden
Die Übungszeit in der Sporthalle ist auf 2 Unterrichtsstunden zu begrenzen
Sportausübung im Freien ist zu bevorzugen (ohne MNB/ MNS möglich, soweit der Mindestabstand eingehalten wird)
Sofern eine Sportausübung mit MNB bzw. MNS erfolgen soll, kommt der Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte besondere Bedeutung bei (insb. keine hochintensiven Dauerbelastung)
Bei Einhaltung dieser Abstände kann vorübergehend der MNS abgenommen werden
Instrumente nach der Nutzung reinigen
10 Minuten Lüften nach 20 Minuten Unterricht mit Gesang Klassenzimmer Maskenpflicht am Sitzplatz für alle Schüler*innen und Lehrkräfte
(für Schüler*innen vorzugsweise OP-Masken, Lehrer*innen sind verpflichtet, diese zu tragen)
Auf dem Schulgelände
Ankommen Ankommen:
- Busaufsichten (ca. 3 Personen nach Einteilung) lassen Kinder kontrolliert aus den einzelnen Bussen aussteigen und
begleiten die Kinder (auf Abstand) bis nach oben - Klassenlehrkräfte erwarten die Kinder an der
Klassenzimmertür
Abfahren:
- Klassenlehrkraft begleitet die Klasse nacheinander nach unten zum jeweiligen Bus (ggf. Reihenfolge ausmachen) - Eine Klasse wartet vor der Schranke mit
Abstandsmarkierungen
- Zwei weitere Klassen warten an Markierungen in der Aula unten
- Zwei weitere Klassen warten oben an Markierungen an der Brüstung oben (zwei Seiten)
Weitere Klassen warten in den Klassenräumen bis sie die nächsten Wartestationen einnehmen können.
Ankommen und Begrüßung/ Verabschiedung auf Abstand, z.B.
Winken
Hände waschen (20-30 Sekunden)
Erklären der Hygieneregeln
Toilettengang Klassenweise, jeweils 2 Kinder nutzen den Toilettenraum parallel - LK stellt sich in die Tür, beobachtet Händewaschen – im
Bedarfsfall zusätzliches Händewaschen im Klassenzimmer
Tägliches Kontrollieren der Seifenspender und Handtuchrollen (Hr. Fries)
Beachtung der Abstandsmarkierung vor der Toilettentür
Beaufsichtigung des Toilettengangs während der Pause
Schüler*innen des SFZ nutzen die Toiletten im oberen, die der GS im unteren Stockwerk
Wege durch das Haus
Nutzung von Pausenhof (max. 5 Gruppen des SFZ und der GS gleichzeitig, Markierungen beachten) und Hartplatz sind möglich – Abstand zu anderen Gruppen wahren
Versetzte Pausengänge bzw. Bewegungsmöglichkeit
(Absprachen zwischen den Gruppen treffen) über den Schultag verteilt
Pausen werden begleitet, Abstandsregeln beachten (mind. 1,5 Meter zwischen den Schüler*innen und der Lehrkraft)
Einbahnregelung im Schulhaus, siehe Treppenmarkierungen
Flure: Gehrichtung beachten, mit Kindern „Auf-Abstand-Gehen“
üben
Mittagessen/Mensa Feste Sitzplätze, versetzte Sitzordnung
Abstand zwischen den beiden Klassen wahren/ Essen in zeitlich versetzten Gruppen
Essenausgabe unter Beachtung der Hygienevorschriften (Spuckschutz, MNB)
Klassenweises Anstellen mit MNB
Geschirrreinigung in der Industriespülmaschine
Reinigung Reinigung von Computertastaturen, Maus, Tablets,… nach Gebrauch
Regelmäßige Oberflächenreinigung, v.a. der Handkontaktflächen (Lichtschalter, Türgriffe,…)
Desinfektion von Oberflächen nur in bestimmten Situationen (z.B.
Kontamination mit Körperausscheidungen wie Blut, Erbrochenem oder Stuhl)
Absprache THV/Reinigungsunternehmen
Allgemein häufiges Stoßlüften aller genutzten Räume (mind. alle 45 Minuten, je nach CO²- Konzentration) – Überprüfung des CO² - Gehalts mittels CO²- Ampeln (im Bedarfsfall öfter Stoß- oder Querlüften)
Auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Lehrerzimmer und Unterrichtsräumen) gilt für alle Personen die Verpflichtung zum Tragen einer MNB – außer zur Nahrungsaufnahme/ unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien (Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal, sonstige Personen : Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske)
Im Außenbereich besteht keine Pflicht zum Tragen einer MNB.
Außerhalb des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen können Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen den MNS nach Erreichen eines festen Sitz-, Steh- oder
Arbeitsplatzes (Mindestabstand 1,5 Meter) abnehmen.
Das Tragen einer medizinischen Maske (sog. OP-Masken) wird für Schüler*innen empfohlen (regelmäßige Erklärung der
korrekten Anwendung durch Lehrkraft) – Ab der Jahrgangsstufe 5 ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.
Einhalten der Husten- und Niesetikette
Berühren von Mund, Augen und Nase vermeiden
Häufiges Händewaschen
Abstandhalten (mind. 1,5m), wann immer es möglich ist
Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig
Kein Materialaustausch (z.B. Stifte, Kleber, Radiergummi,…)
Vor und nach der Nutzung von Materialien (z.B. an Lerntheken) Hände gründlich waschen
Mehrtägige Schülerfahrente sind unter den Voraussetzungen des KMS vom 20.05.21 möglich
Schüler*innen/
unterrichtendes und nichtunterrichtendes Personal mit
Erkältungs- symptomen und Wiederzulassung nach Erkrankung
Siehe Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Stand:
04.06.2021)
Schulbesuch ohne PCR-Test möglich bei: Schnupfen und Husten mit allergischer Ursache, verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentliches Husten/ Halskratzen oder Räuspern (ABER:
Verpflichtung an den Selbsttestungen teilzunehmen)
In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch während des Vorhandenseins der Symptomen nur nach Vorlage eines neg.
PCR-/ POS-Tests möglich.
Ohne neg. Testergebnis ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen und die Schule nach Auftreten der Symptome mind. 7 Tage nicht besucht worden ist
Vorgehen bei positivem Selbsttest: Kontaktreduktion, Information des Gesundheitsamtes durch die Schulleitung, PCR-Testung und Info über weiteres Vorgehen durch das Gesundheitsamt
Hygienebeauftragte*r Frau SoRin K. Güthler
Kommunikation der Regelungen
Eltern: Elternbrief, Homepage
Kollegium: Homepage, Konferenz
Schüler*innen: regelmäßiges Besprechen im Unterricht, Aushänge
Betretungsverbot
Für folgende Personen (Eltern, Schüler*innen, Besucher) gilt ein Betretungsverbot in der Schule
Bei Aufenthalt in einem Risikogebiet (siehe Auflistung auf der Seite des RKI: www.rki.de);
beachten Sie bitte die entsprechenden aktuellen Bestimmungen auf der Seite des Robert- Koch-Instituts.
Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten,
Atemprobleme, Verlust Geschmacks- Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) unbedingt daheim bleiben – kranke Kinder unverzüglich durch die Erziehungsberechtigten wieder abholen lassen! Die Kinder warten mit Maske auf der Bank vor dem Büro auf die Abholung.
Personen, die ein positives Corona- Testergebnis erhalten haben oder die Quarantänemaßnahmen unterliegen dürfen das Schulgelände nicht betreten.
Weiterhin gilt der Hygieneplan des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 22.09.2021