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Archiv "EU-Gesundheitssysteme: Grenzüberschreitende Versorgung führt zu Mehrkosten" (26.09.2008)

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A2012 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008

A K T U E L L

Die Umsetzung der EU-Richtlinie, die die Rechte der Patienten bei Be- handlungen im Ausland re- geln soll, wird voraus- sichtlich zu Kostenstei- gerungen im Gesundheits- wesen führen. Dies machte der Leiter der für Gesund- heit zuständigen Abteilung der Europäischen Kommissi- on, Bernard Merkel, auf ei- ner Fachtagung in Brüssel deutlich. Es sei nicht das Ziel der Kommission, mit dem Regelwerk zur Kostensenkung im Gesund- heitswesen beizutragen, sagte Mer- kel. „Vielmehr glaube ich, dass die Gesundheitsausgaben aufgrund der

in der Richtlinie verankerten Pflich- ten, beispielsweise zu einer verbes- serten Information der Patienten, steigen werden.“ Er sei aber auch davon überzeugt, dass eine ver- stärkte Zusammenarbeit der EU- Länder in der Gesundheitsversor- gung positive wirtschaftliche Effekte haben werde. Dies gelte beispiels- weise für den grenzüberschreiten- den Einsatz moderner Medizintech- nik und telemedizinischer Anwen- dungen.

Die Kommission beabsichtige zudem nicht, einheitliche medizini- sche Standards zur Qualität und Si- cherheit der Versorgung vorzuge- ben, teilte Merkel mit. Dies zu ent-

scheiden, sei Sache der Mitglied- staaten. Derzeit sei es aber leider so, dass es in einigen Ländern Stan- dards gebe, in anderen nicht.

Die Richtlinie wolle die EU-Län- der daher verpflichten, Therapie- normen festzulegen. EU-Standards wiederum solle es nur für allgemei- ne Informationen über die Qualität und Sicherheit der Versorgung ge- ben. „Die Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wo sie die besten Ärzte für die unterschiedlichsten Therapierichtungen finden kön- nen“, so Merkel. Kern der Richtli- nie sei eine verbesserte Information der Patienten und nicht die Anglei- chung der Gesundheitssysteme. ps EU-GESUNDHEITSSYSTEME

Grenzüberschreitende Versorgung führt zu Mehrkosten

Berlins erstes Gesundheits- zentrum für Obdachlose ist in den Besitz der Jenny-de- la-Torre-Stiftung übergan- gen. „Mit dem Kauf der Immobilie ist es uns gelun- gen, die gesundheitliche Versorgung Obdachloser und von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen zu si- chern“, sagte die gebürtige Peruanerin und Ärztin de la Torre Mitte September in Berlin.

Der Bezirk Berlin-Mitte hatte der Stiftung das Gesundheitszen- trum, das in einem denkmalge- schützten Gebäude untergebracht ist, im Jahr 2004 überlassen. Mit- hilfe von Spendengeldern inves- tierte die Stiftung 300 000 Euro in den Umbau und die Sanierung des Gebäudes. Der jetzige Kauf kam vor allem durch die finanzielle Un- terstützung des Lions-Clubs Kur- fürstendamm zustande. Gleichzei- tig unterstützte das Land Berlin das Projekt durch die Direktvergabe des Grundstücks.

Seit Öffnung des Zentrums im September 2006 fanden mehr als 4 000 Konsultationen statt – Ten- denz steigend. Nach Angaben von

de la Torre sind an die 70 Prozent der Obdachlosen, die das Zentrum aufsuchen, nicht krankenversichert.

Ein Großteil von ihnen lebt auf der Straße. „Es kommen zunehmend Jugendliche und Rentner zu uns, weil sie sich einen Arztbesuch nicht leisten können“, berichtete die Ärz- tin. In dem Zentrum erhalten sie neben der ärztlichen Versorgung Essen, Kleidung sowie rechtliche, soziale und psychologische Be- treuung.

Nach Angaben der Bundesarbeits- gemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. waren 2006 etwa 254 000 Men- schen wohnungslos. Rund 18 000 Menschen leben ohne jegliche Un- terkunft auf der Straße. MM MEDIZINISCHE VERSORGUNG OBDACHLOSER

De-la-Torre-Stiftung kauft Immobilie

Foto:ddp

Einsatz für Obdachlose:

Ärztin Jenny de la Torre

SELTENE ERKRANKUNGEN

Pharmafirmen gegen Zweitmeinungsverfahren

Eine schlechtere Versorgung von Patienten mit seltenen Krankheiten befürchtet der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wegen eines geplanten „Zweitmei- nungsverfahrens“ bei der Verord- nung von besonderen Arzneimit- teln. Dieses Verfahren plant der Ge- meinsame Bundesausschuss (G-BA).

Ärzte sollen danach Spezialpräpara- te für seltene Erkrankungen nur noch verschreiben dürfen, wenn ein Zweitgutachter Diagnose und Ver- ordnung bestätigt hat.

„Das Zweitmeinungsverfahren nach Lesart des G-BA ist langwierig und bürokratisch. Es ist darüber hin- aus nur dann sinnvoll, wenn Alter- nativtherapien zur Verfügung ste- hen. Dies ist bei Arzneimitteln ge- gen seltene Erkrankungen, soge- nannten Orphan drugs, nicht der Fall“, hieß es aus dem BPI. Der Ver- band äußerte den Verdacht, „dass hier ein Werkzeug installiert werden soll, um Patienten den Zugang zu diesen Arzneimitteln zu erschwe- ren“. Bei schweren seltenen Erkran- kungen sei eine sichere, schnelle und bestmögliche Versorgung mit Orphan drugs notwendig, stellte der

BPI fest. hil

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