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Archiv "EU-Gesundheitssysteme: Deutliche Unterschiede in der Qualität" (17.10.2008)

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A K T U E L L

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es ausgeprägte Unter- schiede bei der Gesundheitsversor- gung. So hinken die osteuropä- ischen Mitglieder den alten EU-Län- dern sowohl bei der Qualität ihrer Gesundheitssysteme als auch hin- sichtlich des Gesundheitszustands der Bevölkerungen weit hinterher.

Die EU-Kommission geht dennoch davon aus, dass die osteuropäischen Staaten langfristig aufholen werden.

Dies wurde auf dem diesjährigen Europäischen Gesundheitsforum im österreichischen Gastein deutlich.

Ein Beispiel für die gravierenden Unterschiede ist die Säuglingssterb- lichkeit. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind im ersten Lebensjahr stirbt, ist in Rumänien sechsmal so

hoch wie in Schweden“, sagte Alojz Peterle von der Initiative „Europa- abgeordnete gegen Krebs“. Die Sterb- lichkeitsraten bei Krebserkrankun- gen seien so unterschiedlich, „dass wir für den Gesundheitsbereich von einem Eisernen Vorhang durch Eu- ropa sprechen können“.

Andrzej Rys, Generaldirektion für Gesundheit der Europäischen Kommission, machte unter anderem die unterschiedliche wirtschaftliche Situation in den Ländern für die Kluft in der gesundheitlichen Ver- sorgung verantwortlich. Mit geziel- ten Maßnahmen könne zwar auch kurzfristig einiges erreicht werden, aber eine vollständige Beseitigung der Unterschiede sei zweifellos nur langfristig möglich. ps

DIAGNOSEVERFAHREN

Industrie profitiert von IGeL-Leistungen

Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen und Kliniken stabilisieren nach Auf- fassung des Verbands der Diagnosti- ka-Industrie (VDGH) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zehn Jahre nach Einführung der soge- nannten IGeL-Leistungen forderte der VDGH-Vorsitzende, Dr. Jürgen Schulze, zu einer differenzierten Be- trachtung auf.

Schulze erinnerte daran, dass ge- setzlich Krankenversicherte wichti- ge labormedizinische Testverfahren jahrelang nur als Selbstzahler nut- zen konnten, obwohl keine medizi- nischen Gründe dagegen gespro- chen hätten. Dies belegten spätere Aufnahmen in den Leistungskata- log der Krankenkassen, wie zuletzt beim Chlamydien-Screening. Mitt- lerweile akzeptierten viele Kassen Selbstzahlerleistungen als Ergän- zung ihrer Leistungspalette. Schul- ze empfahl den Kassen, diese in Wahltarifen anzubieten. Solche Ta- rife mit labordiagnostischen Früher- kennungstests könnten ein Element im Kassenwettbewerb sein. Sie sei- en zudem eine Entlastung der Kas- sen, keine Entsolidarisierung. Nach Angaben des VDGH sind knapp 20 Prozent der IGeL-Angebote la- bordiagnostische Leistungen.

Differenziert äußerte sich auch Dr. med. Lothar Krimmel, der als

„Vater“ des IGeL-Konzepts gilt. Es sei seinerzeit eine Antwort der Ärz- teschaft auf Budgetierung und Ver- weigerung der Finanzierung neuer Leistungen gewesen, betonte Krim- mel: „Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung wollte niemals ei- nen Markt aus Marketinggründen.“

Nach wie vor werde der Kern des Angebots von empfehlenswerten Leistungen gebildet, über die Ärzte GKV-Versicherte schon aus haf- tungsrechtlichen Gründen aufklären müssten, zum Beispiel reisemedizi- nische Vorsorge, Akupunktur, PSA- Test. Die Krankenkassen seien im IGel-Bereich oft keine guten Ratge- ber für ihre Versicherten, weil sie in der Regel „ihr Image als Vollver- sorger aufrechterhalten wollen“, so

Krimmel. Rie

Gesetzlich Krankenversicherte soll- ten derzeit nicht mehr die Kasse wechseln, sondern sich erst im Jahr 2009 neu orientieren. Das rät die Ver- braucherzentrale Nordrhein-West- falen. Im nächsten Jahr müssten alle den neuen einheitlichen Bei- tragssatz bezahlen, heißt es zur Begründung. Verlange die jeweilige Krankenkasse dann einen Zusatzbeitrag, könne man von seinem Sonderkündigungsrecht Ge-

brauch machen.

Eine Ausnahme gibt es nach Ansicht der Ver- braucherschützer aber:

Selbstständige, die frei- willig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mit-

glied sind, müssten sich bis zum Jahresende bei Bedarf um eine Kran- kenkasse kümmern, die einen Wahl- tarif „Krankengeld“ anbietet. Hinter- grund: Der gesetzliche Anspruch auf einen entsprechenden Schutz entfällt zum 31. Dezember 2008.

Einen Wahltarif mit vier Klassen bietet derzeit bereits die Barmer Ersatzkasse an. Versicherte können wählen, ob sie vom 15., 22., 43.

oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld erhalten möchten.

Die Höhe der Prämie richtet sich bei Selbstständigen nach der gewähl- ten Option, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten. An- dere Krankenkassen, wie die DAK, verweisen darauf, dass sie in Kürze Wahltarife anbieten werden. Rie

Foto:dpa

SELBSTSTÄNDIGE IN DER GKV

Verbraucherschützer empfehlen Wahltarif

EU-GESUNDHEITSSYSTEME

Deutliche Unterschiede in der Qualität

Die Säuglings- sterblichkeit in Rumänien ist sechsmal so hoch wie in Schweden.

A2190 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 42⏐⏐17. Oktober 2008

Foto:ddp

Referenzen

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