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Welche maximale Verkaufsfläche könnte gestützt auf die Studie «Einkaufs- und Freizeitstandorte in der Region Bern» vom 2

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I 081/2001 JGK 17. Oktober 2001 45C

Interpellation

3337 Seiler, Moosseedorf (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.04.2001

Was tut der Kanton gegen den Verkehrs-Kollaps im Raum Moosseedorf-Schönbühl

In den letzten Jahren sind im Raum Moosseedorf-Schönbühl enorme Investitionen (direkte Zufahrt zum Shoppyland, Ausbau Knoten Moosmatten, Tunnel Schönbühl) mit dem Ziel erfolgt, die Probleme beim motorisierten Individualverkehr zu eliminieren. Trotzdem kommt es in diesem Gebiet regelmässig – insbesondere am Freitagabend und samstags – zu gravierenden Überlastungen des Strassennetzes mit Rückstau in die Dörfer.

Aus diesem Grunde ist das Projekt der Genossenschaft Migros Aare für den Bau eines zusätzlichen Fachmarktes im Moosbühl/Moosseedorf mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 15'000 m2 stark umstritten. Befürchtet wird ein regelrechter Verkehrs-Kollaps.

Die Projektverfasser stützen sich unter anderem auf einen nicht über alle Zweifel erhabenen Umweltverträglichkeitsbericht und auf die VRB-Studie «Einkaufs- und Freizeitstandorte in der Region Bern», welche auf einem Fahrleistungsmodell basiert.

Ich ersuche den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Gilt der geplante Fachmarkt Moosbühl/Moosseedorf, in welchem Baumaterialien, Möbel sowie Elektronik- und Sportartikel angeboten werden sollen, als Einkaufszentrum im Sinne der Baugesetzgebung?

2. Welche maximale Verkaufsfläche könnte gestützt auf die Studie «Einkaufs- und Freizeitstandorte in der Region Bern» vom 2. Juni 1999 dem Standort Moosbühl/Moosseedorf zugestanden werden, wenn die Verkaufsflächen der in Brünnen und im Wankdorf geplanten Einkaufszentren berücksichtigt werden?

3. Welche Massnahmen plant der Kanton, um im Raum Moosseedorf-Schönbühl einen Verkehrs-Kollaps zu verhindern?

4. Ist der Kanton bereit, für den Raum Zollikofen-Schönbühl-Lyssach die Idee eines regionalen Verkehrsleitsystems zu prüfen, welches die Automobilistinnen und Automobilisten frühzeitig über die Belegung der Parkflächen und allfällige Stausituationen informiert?

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Antwort des Regierungsrates

Das geplante Fachmarktcenter Moosbühl ist ein verkehrsintensives Vorhaben (VIV). Der Kanton Bern hat für die Ansiedlung von VIV an geeigneten Standorten das kantonale Fahrleistungsmodell entwickelt. Mit diesem Modell werden Rahmenbedingungen geschaffen, die es erlauben, innerhalb von Agglomerationen an bereits stark vorbelasteten Standorten VIV sowie wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) zu realisieren, ohne die Vorgaben der Luftreinhaltung zu verletzen. Konkret wird einerseits der Handlungsspielraum mit beschränkten zusätzlichen Fahrleistungskontingenten verbessert und andererseits die Ansiedlung von VIV von regionaler Bedeutung und ESP zentrumsnah etabliert. Die Studie des Verein Region Bern (VRB) "Einkaufs- und Freizeitstandorte in der Region Bern" ist die stufengerechte regionale Umsetzung des kantonalen Fahrleistungsmodells. Darin ist der Standort Moosbühl aufgenommen.

Die Teilüberbauungsordnung Nr. 8 "Fachmarktcenter Moosbühl" wurde einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung unterzogen (UVP). Die Koordinationsstelle für Umweltschutz (KUS) beurteilt die Aussagen im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) wie folgt (Gesamtbeurteilung UVP vom Juni 2000): Das Vorhaben Fachmarktcenter Moosbühl erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen des Umweltschutzes unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Diese betreffen bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen die maximal zulässige Fahrtenzahl und dessen Kontrolle. Das Tiefbauamt (TBA) und Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) sind entgegen den Aussagen im UVB der Ansicht, dass die vom Fachmarkt induzierten Mehrfahrten vom Strassennetz - ausser in Ausnahmefällen - aufgenommen werden können.

Zu den Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

zu Frage 1

In Art. 24 der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1) ist der Begriff Einkaufszentrum wie folgt definiert: Einkaufszentren sind Verkaufseinheiten des Detailhandels, die aus einem oder aus mehreren Geschäften bestehen und ein breites, mehreren Geschäftszweigen angehörendes Warensortiment anbieten.

Im geplanten Fachmarkt Moosbühl/Moosseedorf werden Waren im Bereich Hobby und Freizeit angeboten. Es handelt sich somit um eine Grossverkaufsfläche bezüglich eines bestimmten Warensegmentes, jedoch noch nicht um ein Einkaufszentrum mit einem breiten Warenangebot im Sinne von Art. 24 BauV.

Zu Frage 2

Die VRB-Studie "Einkaufs- und Freizeitstandorte in der Region Bern" behandelt auf Stufe der Regionalplanung einerseits die Frage, welches die optimalen Standorte für die Ansiedlung von weiteren verkehrsintensiven Nutzungen im Bereich Einkauf und Freizeit sind, andererseits wird die Grösse eines Standortes über die zulässigen Fahrten definiert.

In der Studie sind alle drei Standorte Moosbühl, Brünnen und Wankdorf berücksichtigt.

Diesen ist aus Sicht Lufthygiene je eine Fahrtenzahl zugeteilt. Das maximal zulässige Verkehrsaufkommen definiert somit die Grösse des Vorhabens. Eine maximale Verkaufsfläche ist in der Studie nicht festgelegt. Im Rahmen der Bewilligungsverfahren ist unter Berücksichtigung des Beziehungsdreiecks „Nutzungsmass - Verkehrsaufkommen - Umweltverträglichkeit“ der geplante Fachmarkt zu dimensionieren.

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Zu Frage 3

Vom Kanton sind keine zusätzlichen Massnahmen in diesem Gebiet geplant. Die kantonalen Fachstellen haben sich im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens Teilüberbauungsordnung Nr. 8 Fachmarktcenter "Moosbühl" zur Verkehrsentwicklung und -belastung geäussert. Das TBA sowie das SVSA beurteilen die Situation aufgrund eigener Messungen wie folgt: Der Knoten Moosmatte Ost kann die bestehende Verkehrsmenge und auch den vom Fachmarktcenter erzeugten Mehrverkehr aufnehmen, ohne dass es zu einer Überlastung kommen wird.

Zu Frage 4

Der Regierungsrat lehnt die Idee eines regionalen Verkehrsleitsystems ab, weil ein solches nur dann zweckmässig ist, wenn die Automobilistinnen und Automobilisten innerhalb ihres Zielraumes auf Alternativstandorte geführt werden können. Das bedingt, dass der Zielraum grossräumig ist. Dies ist primär in Städten der Fall, wo es nicht relevant ist, ob man von Westen, Osten oder Süden ins Zentrum gelangt.

An den Grossen Rat

Referenzen

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