• Keine Ergebnisse gefunden

Auch in der Region Bern ist die Jugendgewalt zwischen Ausländern und Schweizern leider eine Tatsache

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Auch in der Region Bern ist die Jugendgewalt zwischen Ausländern und Schweizern leider eine Tatsache"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_6ef7e4d535ba4a94b53c90c620e24fff.doc

I 168/2001 POM 23. Januar 2002 46C

Interpellation

0278 Riesen, Bern (SD)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 06.09.2001

Zunehmende Gewaltanwendung von Ausländern

Der Angriff jugendlicher Ausländer in Aarau und Payerne, gegen Schweizer Armeeangehörige, ist ein weiteres Negativbeispiel der verfehlten Ausländer- und Asylpolitik. Viele der Konflikte und die Auseinandersetzungen von jugendlichen Ausländern mit Schweizer Jugendlichen und Institutionen sind aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebensformen, der verschiedenartigen kulturellen Erfahrungen und Begegnungen vorprogrammiert. Statt der propagierten multikulturellen Bereicherung, wie uns das gewisse Politiker/Innen und Parteien immer wieder darzustellen versuchen, erleben wir zunehmend das Gegenteil, ihre Negativfolgen.

Auch in der Region Bern ist die Jugendgewalt zwischen Ausländern und Schweizern leider eine Tatsache.

Besonders dramatisch zugespitzt hat sich das Gewaltpotential in den letzten Monaten, wo Jugendgruppen ausländischer Nationalität, Besucherinnen und Besucher von Festen, Freizeitlokalen, Bars und Restaurants nicht nur verbal bedrohten, sondern sie sogar auf brutalste Art und Weise zusammengeschlagen haben.

Gewalt ist ein Ausdruck der Unzufriedenheit, aber die Fakten der Gewalttäter werden grosszügig zurechtgebogen; die Gewalt der Täter wird meist dann noch bagatellisiert.

Im Kanton Bern, besonders in Thun als Militärstandort, muss zudem die Sicherheit der Bevölkerung, vor allem aber auch der Militärangehörigen und der staatlichen Institutionen umfassend und präventiv gewährleistet werden.

Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche erweiterten Massnahmen ergreift er, damit die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, der Armeeangehörigen und der staatlichen Institutionen gewährleistet werden kann?

2. Ist er bereit, gewalttätigen „jugendlichen“ Ausländern bzw. Wiederholungstätern, das Aufenthalts- und Gastrecht zu entziehen?

3. Ist er zudem willens, das Waffentragverbot für gewisse Ausländerkategorien zu kontrollieren sowie die Personenkontrollen konsequenter wahrzunehmen?

4. Viele jugendliche Gewalttäter lassen sich mit modernsten Kommunikationsmitteln (Handy etc.) innert kurzer Zeit für kriminelle Gewaltaktionen mobilisieren. Mit welchen Strategien und Aktionen will er darauf reagieren?

5. Mit welchen Konzepten und Massnahmen gedenkt er aufgrund der latenten Gewaltbereitschaft vieler Jugendlicher zu reagieren?

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1 und 5

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des ehemaligen Direktors des Bundesamtes für Ausländerfragen, Peter Huber, hat 2001 einen umfassenden Bericht zur Ausländerkriminalität erstellt. Darin wird eine Vielzahl von Massnahmen zur Bekämpfung der Straffälligkeit ausländischer Personen aufgelistet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat einer Arbeitsgruppe, die ihre Tätigkeit im Dezember 2001 aufgenommen hat, den Auftrag erteilt, die vorgeschlagenen Massnahmen in den Bereichen Prävention, Integration und Repression zu priorisieren und deren Umsetzung zu planen. Der Kanton Bern beteiligt sich aktiv an den Arbeiten. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass nur ein interkantonal koordiniertes und breit gefächertes Massnahmenpaket Erfolg verspricht.

In die gleiche Richtung zielt die laufende Präventionskampagne der Schweizerischen Koordinationsstelle für Verbrechensprävention SKVP. Das Thema Gewalt (insbesondere unter Jugendlichen) steht seit geraumer Zeit im Blickfeld der Polizei. Mit Bezug auf die steigende Kriminalitätsrate unter Jugendlichen im Verlauf der letzten Jahre wurde unter der Leitung der SKVP die nationale Sensibilisierung- und Präventionskampagne

„Gemeinsam gegen Gewalt“ (web: www.prevention-criminalite.ch) ins Leben gerufen. Mit einer nationalen Pressekonferenz wurde die Kampagne am 28. April 1999 ins Leben gerufen. Das Ziel der Kampagne war und ist noch heute, eng mit dem Erziehungsbereich und den Schulen zusammenzuarbeiten.

In neueren Konzepten der Polizeiarbeit spielt die Prävention eine wichtige Rolle. Unter dem Stichwort „Sicherheitsmarketing“ oder „Community Policing“ wird der Auftrag der Polizei ergänzt: Es geht darum, dass Sicherheit als gemeinsames Produkt von Bürgern und Polizei verstanden wird, das in Kooperation zustande kommt. Die enge Zusammenarbeit von Polizei und den verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen soll ein Umfeld schaffen, in dem bereits präventiv das Risiko für Delikte minimiert wird.

Zu Frage 2

Der Regierungsrat ist bestrebt, bei Straftätern den ihm rechtlich zur Verfügung stehenden Spielraum auszuschöpfen. Allerdings ist es gemäss dem geltenden Ausländerrecht, das in der Hoheit des Bundes steht, äusserst schwierig, einem sich rechtmässig in der Schweiz aufhaltenden Ausländer die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit Ausländer, welche über eine Bewilligung verfügen, mit Hilfe der Ausweisung oder der Landesverweisung aus der Schweiz weggewiesen werden können.

Die Ausweisung bedarf in der Regel einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Vergehens oder Verbrechens und der Ausfällung der richterlichen Landesverweisung (Art.

55 StGB) und beinhaltet das Gebot, die Schweiz zu verlassen und das Verbot, während der Dauer der Massnahme in die Schweiz zurückzukehren. Es gilt der Grundsatz: Je schwerer das Verschulden und je kürzer die Aufenthaltszeit, desto eher kann eine Ausweisung angeordnet werden. Die Kantone haben sich bei ihrer Praxis an den Entscheiden des Bundesgerichts zu orientieren.

Zu Frage 3

Die Polizei führt intensiv Personenkontrollen durch. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass die Polizei auch im Bereich der Personenkontrollen an die Rechtsstaatlichkeit gebunden ist, d.h. dass sie keine Kontrollen „ins Blaue“ durchführen darf. Besteht der Verdacht auf ein verbotenes Waffentragen, gehört es zu den Aufgaben der gerichtlichen Polizei (also in der Regel der Kantonspolizei), die entsprechenden Abklärungen zu treffen, die Betroffenen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzuzeigen.

(3)

3

Die Durchsetzung des Waffentragverbots mit Hilfe von präventiven Kontrollen auf Gemeindegebiet ist hingegen Aufgabe der jeweiligen Gemeindepolizei, da es sich hierbei um eine sicherheitspolizeiliche Massnahme handelt (Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 1 des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997). Anwendungsbeispiele hierfür sind etwa die Zutrittskontrollen bei sportlichen Veranstaltungen oder Festivitäten. Auch in diesen Fällen hat die Kontrolle der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu dienen und ist dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte auf Widerhandlungen vorliegen.

Zu Frage 4

Moderne Kommunikationsmittel wie etwa Handys können in der Tat ein Problem in der Kriminalitätsbekämpfung darstellen. Die Benutzer sind sich ihrer Möglichkeiten bewusst und nützen diese auch aus, indem sie beispielsweise verschlüsselt Kurzmitteilungen (SMS) übermitteln oder sich gegenseitig mobilisieren. Den Ermittlungsbehörden stehen in diesem Zusammenhang keine anderen Möglichkeiten als die bisherigen zur Verfügung.

Die Ueberwachung kann nur auf richterliche Anordnung erfolgen und bedarf eines dringenden Tatverdachtes gegenüber der betroffenen Person. Präventive Telefonüberwachungsmassnahmen sind verboten. Stellen hingegen moderne Kommunikationsmittel (z.B. Handys) für Dritte zumindest eine mittelbare Gefährdung dar, indem sie beispielsweise dem Drogenhandel dienen, so können die entsprechenden Geräte – analog sichergestellten Waffen – beschlagnahmt werden.

Zu Frage 5

Vgl. Anwort zu Frage 1.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Seit 2007 vergleicht das FiBL in Bolivien, Indien und Kenia den konventionellen und biologischen Anbau.. Gefördert wird in diesen Versuchen auch die partizipative

Die Studierenden sind während 20 bis 22 Wochen voll in einer Schule im Einsatz und erleben nebst dem Unterricht auch den Notengebungs- prozess und die Elternarbeit.. Ziel der

Sie warnte Firmen, nicht zu kurzfristig zu denken: „Gerade den Stimmen in der deutschen Wirtschaft, die zweifeln, ob es richtig ist, Sanktionen zu verhängen, kann ich immer

Dies heißt auch, dass ohne eine Form der Machtteilung, bei der alle Bevölkerungsgruppen sich vertreten sehen, in Syrien und im Irak allenfalls fortgesetzte Gewalt und territoriale

IP: Herr Rogozin, seit den heftigen Auseinandersetzungen im Herbst 2008 hat sich das Verhältnis zwischen Russ- land und dem Westen wieder ent- spannt.. Russlands Präsident

„Es ist für uns ein großes Anliegen, dass wir für unsere Beschäftigten und damit für deren Angehörige und unsere Patienten durch eine möglichst

Neuinvestitionen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs wie die Planung einer modernen Stadt-Umland-Bahn zwischen Erlangen und Nürnberg sowie von Erlangen nach Eckental

Aber die Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ist auch eine große Chance: Wir haben neue Aufgabenfelder für die Apotheken er- schlossen?. Und es hat sich gezeigt, dass