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I 069/2000

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I 069/2000 POM 17. Mai 2000 46C Interpellation

1523 Zaugg, Fahrni (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.04.2000

Zivilstandsämter quo vadis

Die Situation in vielen Zivilstandsämtern im Kanton Bern ist desolat und inakzeptabel.

Die schlecht geplante Reorganisation und die unter katastrophalen Zuständen durchgepaukten Zusammenschlüsse auf den 1.1.2000 führten zu diesem Desaster.

Die Mitarbeiter/Innen in den Ämtern versuchen im Moment aus der schwierigen Situation das Beste zu machen. Die zentrale Verwaltung in Bern schiebt die ganze Schuld den Grossrät/Innen zu und argumentiert die Kreditkürzung im letzten September sei für die unerfreuliche Situation verantwortlich. Die Mitarbeiter/innen stehen damit unter Druck die regionalen Grossrät/Innen auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

Die Sturheit der Verantwortlichen im Kanton in dieser Angelegenheit ist unglaublich!

Dieser Umstand ist unhaltbar! Dazu meine Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung die gegenwärtige Situation des Zivilstandswesens im Kanton Bern?

2. Ist der im September bewilligte Kredit aufgebraucht? Wenn Ja für was?

3. Hat die katastrophale Planung und Durchführung dieser Reorganisation Konsequenzen in der Verwaltung?

4. Ist die Regierung bereit im Sinne eines besseren Service Publique die Anzahl Ämter wieder zu erhöhen?

5. Warum wurden bei der Ausschreibung der feuersicheren Schränke nicht auch alternative Lösungen einbezogen (Offerte Aplanalp-Ramsauer AG Burgdorf)

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 06.04.2000

Antwort des Regierungsrates:

Einleitung

Die Polizei- und Militärdirektion berichtete der Geschäftsprüfungskommission Ende März 2000 über die Vorbereitung und Umsetzung der Sparbemühungen des Grossen Rates und die Auswirkungen der Beschlüsse im Rahmen der Gesamtplanung, insbesondere

bezüglich der voraussichtlichen Einführung des informatisierten Standesregisters (Projekt

„Infostar“). Infolge der Annahme der Dringlichkeit muss der Regierungsrat zu den in der vorliegenden Interpellation gestellten Fragen Stellung nehmen, ohne Kenntnis der

Meinung der Geschäftsprüfungskommission, da diese die Beurteilung des Berichtes noch nicht vornehmen konnte.

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Zu den Fragen

1. Die neuen Zivilstandsämter sind funktionstüchtig und nach einem bescheidenen Min- deststandard ausgerüstet. In den Monaten Februar und März 2000 wurden alle 24 Zivilstandsämter durch die Abteilung Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Amtes für Polizeiverwaltung inspiziert. Dabei wurden zwar gewisse verbesserungswürdige

Punkte festgestellt (Ergänzung der Infrastruktur, Ausbildungsbedarf, Abläufe), jedoch traten keine gravierenden Fehler zu Tage.

2. Der für das Jahr 1999 bewilligte Teil des Verpflichtungskredites von 2,5 Millionen Fran- ken wurde vollumfänglich beansprucht, derjenige Teil des Kredites für das Jahr 2000 in der Höhe von 0,5 Millionen Franken wird im Laufe dieses Jahres prioritätengerecht ein- gesetzt. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 3 Millionen Franken hatten, angesichts der Entwicklung auf Bundesebene (Einführung der elektronischen Registerführung), die Ausgaben für den Auf- und Ausbau der Informatikausrüstung absolute Priorität, weshalb für diese Informatisierung und die lokalen Netzwerke insgesamt ca. 2 Millionen Franken aufgewendet werden. Für die Einrichtung der 24 Zivilstandsämter können daher insgesamt nicht mehr als 1 Million Franken verwendet werden. Der für das Jahr 2000 noch verbleibende Teil des Verpflichtungskredites wird das Amt für Polizeiverwaltung, aufgrund der Ergebnisse der unter Frage 1 erwähnten Inspektionen, nach Prioritäten einsetzen.

3. Von einer katastrophalen Planung und Durchführung dieser Reorganisation kann keine Rede sein. Die Kürzung des beantragten Kredites von 5 Millionen auf 3 Millionen Fran- ken durch den Grossen Rat hatte kurzfristig eine Neuorientierung und eine gewisse Verzögerung in der Umsetzung zur Folge. Trotzdem ist es gelungen, die 24

Zivilstandsämter rechtzeitig mit dem Notwendigsten auszurüsten, damit diese ab dem 1. Januar 2000 den ordentlichen Betrieb aufnehmen konnten. Der Regierungsrat hat angesichts der 24 funktionierenden Ämter keine Veranlassung zu Konsequenzen innerhalb der Verwaltung.

4. Für die Reorganisation des Zivilstandswesens, welche ein Projekt im Rahmen des Ge- samtprojektes Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden darstellt, standen verschiedene Varianten zur Diskussion. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) favorisierte der Regierungsrat eine Kreiseinteilung, die sich grundsätzlich an den Amtsbezirken orientiert. Gemäss der vom Grossen Rat am 26. November 1998 beschlossenen Kompetenzdelegation hat der Regierungsrat am 12. Mai 1999 die entsprechende Vollzugsverordnung beschlossen, welche die Zahl der Zivilstandsämter definitiv auf 24 festlegt. Zu einer Änderung besteht zurzeit kein Anlass, da die 24 Ämter mit einer täglichen Öffnungszeit gute Erreichbarkeit garantieren und dank des durchgehenden Einsatzes des Personals professionelle Auskünfte und eine effiziente Bearbeitung der Anliegen sichergestellt sind. Da sämtliche Zivilstandsämter einen Informatik-Anschluss benötigen, wäre die Einrichtung zusätzlicher Ämter mit neuen Investitions- und Betriebskosten für den Kanton, insbesondere im Bereich der Informatik, verbunden.

5. Für die Lieferung der feuersicheren Schränke wurden mehrere Konkurrenzofferten ein- geholt. Aufgrund der durch die Kreditkürzung beschränkten Mittel entfiel die

Anschaffung von feuersicheren Schränken. Dies wurde im Grossen Rat bereits anlässlich der Diskussionen um den Verpflichtungskredit angekündigt. Selbst für den Kauf der von Gemeinden angebotenen Occasionsschränke reichten in der Regel die noch zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, dies infolge der teilweisen hohen Entschädigungskosten sowie der unverhältnismässigen Transportkosten.

An den Grossen Rat

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