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Archiv "Berlin: „Prästationäre“ Diagnostik kommt nicht ins Krankenhausgesetz" (28.11.1974)

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DieAOKBielefeld hatte sich im Jah- re 1971 geweigert, die für die Jahre 1971 und 1972 getroffene Gasamt- honorarvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und dem Landes- verband der Ortskrankenkassen anzuerkennen. Das Landesschieds- amt für die kassenärztliche Ver- sorgung erklärte jedoch im Juni 1972 die AOK Sielefeld für ver- pflichtet zur uneingeschränkten Zahlung der in der Gesamthonorar- vereinbarung vorgesehenen Vergü- tungssätze. Daraufhin verklagte die AOK Sielefeld das Landesschieds- amt vor dem Sozialgericht in Dortmund, wo sie aber unterlag.

Zur Begründung ihrer Berufung ge- gen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund ließ die AOK Sielefeld wie in den Vorverfahren erklären, daß sie einerseits die Besetzung und die Verfahrensweise des Lan- desschiedsamtes b~streite, ande- rerseits durch die vom Landes- schiedsamt festgesetzte Honorar- vergütung zwar nicht "an den Rand des Ruins" gedrängt werde, jedoch die "Angemessenheit" der Hono- rarsteigerungen bezweifle und un- ter volkswirtschaftlichen Gesichts- punkten nicht für vertretbar halte.

Über die Unangemessenheit der Gesamtvergütung und darüber, daß die Erhöhung des ärztlichen Hono- rars nicht der allgemeinen gesamt- wirtschaftlichen Entwicklung ent- spräche, solle ein Gutachten vom Finanzwissenschaftlichen Institut der Universität Münster oder einer anderen Universität eingeholt wer- den.

Das Landessozialgericht schloß sich dieser Argumentation nicht an und verurteilte die AOK Sielefeld ebenfalls zur Zahlung der in der Gesamthonorarregelung festgeleg- ten Vergütungssätze. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zuge- lassen, weil das Bundessozialge- richt in einem in allen wesentlichen Punkten ähnlich gelagerten Streit- verfahren im September 1973 gleichfalls zugunsten des Landes- schiedsamtes entschieden hat. Im übrigen, so wurde in der mündli- chen Begründung zu diesem Urteil

ausgeführt, sei für die Begutach- tung der "Angemessenheit" des kassenärztlichen Honorars in dem von der AOK Sielefeld vorgetrage- nen Sinne nicht die Gerichtsbar- keit, sondern allein der Gesetzge-

ber zuständig. DÄ-WL

BERLIN

"Prästationäre"

Diagnostik kommt nicht ins Krankenhausgesetz

Aus Äußerungen des Senators für Gesundheit und Umweltschutz, Erich Pätzold, vor der Presse geht hervor, daß der Senat in dem in Vorbereitung befindlichen Landes- krankenhausgesetz auf die bisher geforderte sogenannte prästationä- re Krankenhausdiagnostik verzich- ten will. Der Senator erklärte, er sei für das Hochleistungskranken- haus, aber "das sozialistische Krankenhaus unter Mißachtung des freien Arztturns wird in Berlin nicht stattfinden". Nachdem das Pla- nungsteam zur Neuordnung des Krankenhauswesens seine Aufga- ben abgeschlossen habe, müßten folgende Aufgaben vorrangig ge- löst werden:

~ Der Patient solle erst dann ein- gewiesen werden, wenn es notwen- dig ist;

~ Diagnoseuntersuchungen sollen von den Praxisärzten durchgeführt werden, um unnötigen Aufwand für Krankenhäuser zu vermeiden;

~ die Gebühr für die Ärzte bei Hausbehandlungen müsse erhöht werden, ebenso das Kassenhono- rar und die Tagessätze. zel

Tropenmedizinische Beratungsstelle

Angesichts der Zunahme des soge- nannten Ferntourismus hat der Se- nat in der Landesimpfanstalt eine tropenmedizinische Beratungsstel- le eingerichtet, die beim Verdacht auf eingeschleppte Tropenkrank-

Die Information:

Bericht und Meinung

heiten von Patienten und Ärzten in Anspruch genommen werden kann. Die Senatsverwaltung für Gesund- heit und Umweltschutz weist dar- auf hin, daß der Andrang zu sol- chen Beratungen nach dem Ende der Feriensaison naturgemäß groß ist. Da außerdem die parasitalogi- schen Untersuchungsmethoden zeitraubend sind, müsse in man- chen Fällen mit Wartezeiten von ei- nigen Wochen gerechnet werden.

Die Senatsverwaltung bemüht sich, durch räumliche und personelle Er- weiterungen die vorhandenen Schwierigkeiten in der Landesimpf- anstalt zu überwinden. LPD

SAARLAND

Landesregierung hält Strukturplan für nicht erforderlich

Die Landesregierung hält die Er- stellung eines Strukturplanes für die ärztliche Versorgung nach dem Muster von Schleswig-Holstein nicht für erforderlich. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamen- tarische Anfrage mehrerer Land- tagsabgeordneter der SPD hervor.

Die Analysen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereini- gungen aus den Jahren 1972 und 1973 reichten aus, um d·ie Situation zu überblicken; man sollte jedoch nach bayerischem Muster Bedarfs- pläne aufstellen und jährlich fort- schreiben.

Die ambulante ärztliche Versor- gung der Bevölkerung im Saarland sei "noch gesichert". Sie könne sich jedoch verschlechtern, nicht zuletzt durch das ungünstige Durchschnittsalter der saarländi- schen Allgemeinärzte (etwas über 52 Jahre). Im übrigen unterstütze die Landesregierung die Initiative des Freistaates Bayern im Bundes- rat für eine Änderung des Kassen- arztrechtes in bezug auf die Nie- derlassungsfreiheit, und sie befür- worte e·inen Sonderzulassungsbo- nus für Studienbewerber, die sich als Arzt in einem unterversorgten Gebiet niederlassen wollen. SZ

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft 48 vom 28. November 1974 3461

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