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Archiv "„Computer unter Palmen„" (23.04.1986)

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COMPUTER-MAGAZIN

"Computer unter Palmen"

Eine Alternative zu Volks- hochschule, Privatkursen oder Selbststudium stellt die Kombination Bildungs- urlaub und Ferienaktivitä- ten dar. Dies ist ein neues Projekt, das Ende April von der Philips Kommunika- tions Industrie AG und dem Club La Chiappa auf Korsi- ka gestartet wird. Die Teil- nehmer sollen Software- und Personal-Computer- Angebote selbständig be- urteilen und benutzen ler- nen. Der Organisator und Ferienspezialist La Chiap- pa bürgt dafür, daß das Ur- laubsvergnügen nicht zu kurz kommt. Für die „Bil- dung" ist die Philips Kom- munikations Industrie ver- antwortlich.

La Chiappa, das 650 000 m 2 große Clubgelände, befin- det sich 15 km von Porto Vecchio auf dem südlichen Cap des Golfes, weitab von Verkehr und Ferienstädten.

Im Computerstudio stehen 16-Profi-PC's zur Verfü- gung, dazu die passenden Peripheriegeräte und eine

Auswahl der besten Soft- ware-Programme. Der Kurs sieht täglich drei Stunden Unterricht vor. Dabei han- delt es sich um gezielte Se- minare für Führungskräfte, freiberuflich Selbständige, mitarbeitende Ehefrauen und Vertreter spezieller Branchen. Zum Lehrstoff gehören die Themen: Ken- nenlernen eines PC's, der Computer als Problemlö- ser, PC-Software im Ver- gleich, Tagespost schnell und leicht erledigen, das PC-Betriebssystem MX- DOS, Datenbanken wie Open Access, Framework, dBase III sowie EDV-Spra- chen und Branchensoftwa- re für Ärzte und Rechtsan- wälte. Nicht nur die Clubat- mosphäre, sondern auch der ganze Ablauf des Trai- ningsprogramms sorgen für urlaubsgerechtes, lok- keres Lernen; Spiel, Sport und Geselligkeit kommen dabei nichtzu kurz. Die Teil- nehmer erhalten als Zertifi- katein „PC-Diplom".Weite- re Informationen: Club La Chiappa Deutschland, Post- fach 39, 7401 Pliezhausen, Tel. 0 71 27-72 82.—Philips Kommunikations Industrie AG, Informations- und Aus- bildungszentrum, Weide- nauer Straße 211, 5900 Sie- gen, Tel. 02 71 — 40 70. EG

Regelprüfung im Praxiscomputer

Jeder hat es schon mal beim Studium der Amt- lichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gelesen:

„Die Leistung nach Nr. XYZ ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfä- hig", oder „neben der Lei- stung nach der Nr. XYZ ist die Leistung nach der Nr.

QVW nicht berechnungsfä- hig". Das Gros der Kassen- ärzte weiß mit solcherlei Restriktionen in praxi recht unkompliziert umzugehen:

Meist kennt sich eine der Damen in Sachen Regel- prüfung recht gut aus, zu- mindest hofft man darauf, denn man selbst kann die- sen administrativen Wust natürlich nicht durch- schauen. Das stimmt lei- der, vor allem im Angesicht der Tatsache, daß bei einer Aufschlüsselung nach ein- zelnen Ziffern leicht Grö- ßenordnungen von 5000 bis 8000 Regeln erreicht werden, die bei einer kas- senärztlichen Abrechnung zu beachten sind.

Andererseits gibt es wie- derum eine Menge fach- gruppenspezifischer Be- stimmungen, die den Um- fang etwa bei einem Radio- logen oder Gynäkologen auf ein weitaus überschau- bareres Maß reduzieren.

Aber, Hand aufs Herz, wer hat, auch unter der letztge- nannten Voraussetzung bei der ganzen Geschichte keinen schalen Geschmack im Mund? Zumal eine Ge- bührenordnung kein stati- sches Gebilde ist, was sich eindrücklich in der Flut der Ergänzungsblattlieferun- gen manifestiert. Hier bie- tet sich die EDV als Instru- ment zur Beherrschung der Materie an, sollte man mei- nen. Und in der Tat verfü- gen weit mehr als die Hälfte aller angebotenen Praxis- computer über entspre- chende Funktionen. Dabei

muß auch hier die Spreu vom Weizen getrennt wer- den, denn es existieren zum Teil gravierende quali- tative und quantitative Un- terschiede, was das Sche- ma (auf der Seite 1247) ver- deutlicht.

Regelumfang

Es gibt Systeme, die prüfen lediglich, ob die „800"

nicht fälschlicherweise ne- ben einer „65" angesetzt wurde, mehr nicht. Ande- rerseits verfügt das eine oder andere Programm über die Fähigkeit, mehre- re tausend Ziffernkombina- tionen auf ihre Richtlinien- konformität hin zu untersu- chen. Beide System- anbieter preisen ihr Pro- dukt auch mit dem Hinweis an, daß ihre Software ein Regelprüfungsmodul ent- hält. Daran wird deutlich, daß ein genaueres Hinse- hen not tut. Zwangsläufig wird man feststellen, daß mit zunehmendem Umfang des implementierten Re- gelwerkes auch die Nei- gung der Hersteller wächst, die einzelnen Prüfungen nicht fest zu codieren. Statt dessen werden variable Pflegeprogramme zur Ver- fügung gestellt, in denen der Arzt seine praxisspezi- fischen Unverträglich- keiten selbst definieren muß.

Regelverantwortlichkeit

Mit dem Einsatz von „offe- nen" Regelwerksmodulen wechselt die Verantwor- tung für die Richtigkeit und Aktualität der Prüfroutinen vom Systemanbieter zum Praxisinhaber. Das bedeu- tet nicht zuletzt, daß der Anwender zwar die prinzi- pielle Möglichkeit hat, alle problembehafteten Ziffern- konstellationen herauszu- filtern, allerdings muß er selbst definieren, welche das sind. Es kann dann vor- kommen, daß eine Unver- träglichkeit festgelegt wird, die in Wirklichkeit gar kei-

1246 (104) Heft 17 vom 23. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

(2)

System- anbieter

Anwender

Hinweis im Erfassungs- dialog

Ausdruck eines Fehlerproto- kolls

Systemseitige Elimination des Fehlers Aussschluß

von Ziffern Einschluß von Ziffern Höchstwert- prüfung

Max. Häufigkeit/

Tag

Max. Häufigkeit/

Quartal

Max. Häufigkeit/

Fall Gültigkeits- zeitraum Zwingende Begründung

Regelumfang Regelver- antwortung

Reaktion auf Regelverstoß Tabelle: Regelprüfung im Praxiscomputer

EDV-Organisation

PRAXIS- RECHNER

'

EDV-ORGANISATION IN DER AMBULANTEN MEDIZIN

Gre tr-d 1,31,2n Er fahr Lnaen Ent,neldur;34,1k--

I<D1r, 19E4

Praxis-Rechner

EDV-Organisation in der ambulanten Medizin Grundlagen — Erfahrungen — Entscheidungshilfen Von E. Geiss

1984, 138 Seiten, 20 Abbildungen, 2 Checklisten, broschiert,

DM 34,— ISBN 3-7691-0091-3

EDV-gestützte Praxisorganisation wird für eine rapide wachsende Zahl von Arzten zur Routine. Auch der Skeptiker darf sich den Argumenten zur Rationalisie- rung der Verwaltungsabläufe und zur Verbesserung des Informationsstandes nicht länger verschließen. Moder- ne Textverarbeitung, aktuelle Patientenregie und präzi- se Leistungsabrechnungen sind Voraussetzungen einer zukunftssicheren ambulanten Medizin.

Wer aber wollte behaupten, die Vielfalt der EDV-tech- nischen Alternativen und die große Anwendungsbreite sicher beurteilen zu können? Dieses Buch ist ein Leitfa- den für Ärzte, Praxispersonal und Medizinstudenten, für alle Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung, bei den Verbänden und Kostenträgern sowie in der In- dustrie.

Der Autor hat als „Insider" den EDV-Einsatz in Arzt- praxen seit über zehn Jahren in verschiedenen leiten- den Funktionen mitgestaltet.

Mit zwei praktischen Checklisten, zahlreichen Abbil- dungen und einem aktuellen Literaturverzeichnis.

Deutscher Ärzte-Verlag

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DÄ 17/86

Expl DM

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COMPUTER-MAGAZIN

ne ist, einfach weil man den Überblick nicht hat.

Letztendlich führt das da- zu, daß der Computer im- mer beim Zusammentref- fen zweier so definierter Ziffern die Korrektur des vermeintlichen Fehlers ver- langt. Vielleicht merkt man ja im konkreten Fall doch noch, welchen „Bock"

man geschossen hat. Aber es gibt auch Programme, die lassen gar keine Chan- ce mehr, etwas zu merken.

Reaktionen

auf den Regelverstoß Dann nämlich, wenn das System den „Übeltäter" in Form der unverträglichen Ziffer stillschweigend eli- miniert. So etwas gibt es, und so etwas ist auch er- laubt! Was in diesem Zu- sammenhang nicht zuläs- sig ist, wäre zum Beispiel, wenn die Leistung durch eine andere ersetzt würde, statt gestrichen. Die gän- gigste Form der Fehlerbe- seitigung ist aber nach wie vor der Ausdruck eines Protokolls oder der direkte Hinweis am Bildschirm während des Erfassungs- dialogs.

Die KBV-Prüfstelle in Köln- Lövenich und die Kassen- ärztlichen Vereinigungen

versuchen „Fehlprogram- mierungen" durch vorbeu- gende Maßnahmen auszu- schalten: Zum einen wer- den alle fest codierten Prü- fungen sowie die prinzi- pielle Struktur der offenen Pflegeprogramme im Rah- men des vorgeschriebenen Gutachterverfahrens kon- trolliert. Zum anderen soll- te jeder Anwender bei ei- genverantworteten Regel- werken die Details seiner KV zur Kontrolle offenle- gen. Daß das alles noch nicht der Weisheit letzter Schluß ist, bedarf keiner weiteren Erläuterungen.

Optimal ließe sich die Sa- che gestalten, wenn von seiten der KV das Regel- werk computerlesbar zur Verfügung gestellt würde, in einer Form, die der An- wender nicht manipulieren kann, von der er aber auch weiß, daß sie hundertpro- zentig richtig ist. Bei der Si- tuation, wie sie sich heute darstellt, kann man nur ra- ten, sich einem Anbieter anzuvertrauen, der in puncto Regelwerk soviel wie sinnvoll abdeckt, der andererseits aber auch be- reit ist, die Software von der KV autorisieren zu las- sen.

Dipl.-Wirtsch.-Ing.

Gilbert Mohr, Köln

Name, Vorname PLZ, Ort

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten.

83. Jahrgang Heft 17 vom 23. April 1986 (105) 1247

Referenzen

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