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Archiv "Ein Ludwig Erhard für die Sozialpolitik gesucht" (27.08.1981)

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THEMEN DER ZEIT

J. F. Volrad Deneke:

Ein Ludwig Erhard

für die Sozialpolitik gesucht

Wie könnten liberale Alternativen der Sozialpolitik aussehen? Wel- che Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft, einer durch soziale Sicherungen unterfangenen Wettbewerbswirtschaft müßten beachtet werden? Mit diesen Fragestellungen befaßt sich der nachstehende Artikel; eine geraffte Fassung ist von der „Frankfur- ter Allgemeinen Zeitung" am 18. August veröffentlicht worden.

Die Information:

Bericht und Meinung Ärzteausbildung

de der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesund- heitswesen (ASG), Herbert Brück- ner, eine grundlegende Studienre- form gefordert und wieder einmal das ASG-Modell einer dreifach ge- stuften Approbation in Erinnerung gebracht.

Brückner hatte sich auch für eine Stabilisierung der Zulassungszah- len ausgesprochen, ohne aller- dings dazu präzise Angaben zu machen.

Kritik und Vorschläge der Opposition

Anfang August hatte sich auch der Vorsitzende des gesundheits- politischen Fachausschusses der CDU, Prof. Dr. Fritz Beske, für eine grundlegende Reform ausgespro- chen. Beske will jedoch am sechs- jährigen Studiengang und der ein- heitlichen Approbation festhalten.

Von besonderer Bedeutung sind nach seiner Meinung eine eindeu- tige Umschreibung des Ausbil- dungszieles und der näheren In- halte der Fächer, in denen ausge- bildet wird.

Nach Auffassung des CDU-Politi- kers soll das Studium zu einem Arzt führen „der nach dem Stand seiner Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Lage ist, selbstverantwortlich tätig zu sein, jedoch nicht in eigener Kassen- praxis." Vor der Niederlassung muß nach Meinung von Beske ei- ne strukturierte Weiterbildung ste- hen, das gelte in gleicher Weise für Fachärzte wie Allgemeinärzte.

Einen anderen Akzent setzten sei- tens der CDU/CSU-Bundestags- fraktion die Abgeordneten Her- mann Kroll-Schlüter und Dr. Han- na Neumeister. Sie treten, ähnlich wie das Bundesgesundheitsmini- sterium in seinem Positionspapier, dafür ein, die Ausbildung mit dem Arzt (ohne irgendeine Berufsbe- schränkung) enden zu lassen. Die praktische Ausbildungszeit könne allerdings um ein Jahr nach dem (theoretischen) Studium verlän- gert werden (dazu auch Heft 33/

1981, Seite 1548). NJ

Die phantasielosen Manipulatio- nen im Sozialetat und im Instru- mentarium der Sozialversicherun- gen anläßlich der Sparaktion 1981 zeigen einmal mehr, daß die so- zialpolitische Diskussion in Politik und Öffentlichkeit echter Alterna- tiven entbehrt. Der größere Koali- tionspartner nutzt die Stunde, das Konzept des Deutschen Gewerk- schaftsbundes zur Komplettierung des Versorgungsstaates zu ver- wirklichen. Der kleinere Koali- tionspartner begnügt sich mit Kor- rekturvorschlägen. Die Opposition zeigt keine strukturelle Alterna- tive.

Das Subsidiaritätsprinzip, in dem ersten Jahrzehnt des Wiederauf- baues auf dem Trümmerfeld von 1945 die gesellschaftspolitische Leitidee von CDU/CSU und F.D.P., scheint völlig in Vergessenheit ge- raten zu sein. Statt dessen beherr- schen Strategie und Taktiken von

Planwirtschaft und Sozialetatis- mus die Diskussion bis tief hinein in die Fachdiskussion der allge- meinen Medien. Das Heil wird in der Verschärfung der dirigisti- schen Tendenzen gesucht, die überhaupt erst in die große Misere hineingeführt haben.

Wie könnten liberale Alternativen aussehen? Welche Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft, einer durch soziale Sicherungen unter- fangenen Wettbewerbswirtschaft müßten beachtet werden?

In erster Linie müßte das Subsidia- ritätsprinzip wieder zum Struktur- prinzip der Sozialpolitik werden.

Das bedeutet, daß in erster Linie die Familie wieder instand gesetzt werden müßte, soziale Risiken mindestens zeitweilig aufzufan- gen. Tatsächlich aber haben Gleichberechtigung und Lei- stungslohn mit der fast völligen Beseitigung der letzten Elemente des Familienlohnes die wirtschaft- liche Basis der Familie im Ver- gleich zur wirtschaftlichen Basis der Alleinstehenden und Kinderlo- sen zerstört. Das ist nicht kurzfri- stig im Rahmen einer kritischen Überprüfung des Bundeshaushal- tes 1982 zu ändern. In den am 2./3.

September 1981 beginnenden Koalitionsverhandlungen könnte allenfalls darauf geachtet werden, die soziale Widerstandskraft der Familie nicht weiter zu zerrütten.

Die zweite Stufe wäre die Wieder- herstellung eines gegliederten Sy- stems funktionstüchtiger Institu- tionen für die verschiedenen so- zialen Risiken. Es muß in diesem Zusammenhang von „Wiederher- stellung" gesprochen werden. Es kann nicht mehr von „Erhaltung des gegliederten Systems" ge- sprochen werden, weil Regierung und Gesetzgeber, wie die aktuelle Diskussion zeigt, längst dazu übergegangen sind, Rechte, Pflichten und Finanzen der Sozial- versicherungsträger, der Länder DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

1624 Heft 35 vom 27. August 1981

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Die Information:

Bericht und Meinung Sozialpolitik: Liberale Alternativen

und des Bundes austauschbar hin- und herzuschieben, indem sie die verschiedenen sozialen Etats wie Abteilungen eines einzigen Staatsversorgungshaushaltes be- handeln.

Die Wiederherstellung eines ge- gliederten Systems mit nicht nur de jure selbständigen Institutio- nen ist die Voraussetzung dafür, diese Institutionen wieder funk- tionstüchtig zu machen. Das kann nur durch radikale Befreiung von der staatlichen Bevormundung geschehen. Nicht die vom Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung vorbereitete Komplet- tierung der Entmachtung der ge- meinsamen Selbstverwaltung ist die Forderung der Stunde. Im Ge- genteil: die noch vorhandenen Or- gane der Selbstverwaltung müs- sen mit Leben voller Verantwor- tung erfüllt werden. Die Gestal- tung des Leistungs- und Beitrags- rechtes muß weitestgehend in die Hand der Selbstverwaltungen zu- rückgegeben werden.

Hierfür gibt es viele denkbare Stu- fen und sicher auch den verschie- denen Risiken entsprechend diffe- renzierte Möglichkeiten.

Kräfte der Selbsthilfe in der Sozialpolitik freisetzen

Leider spricht nichts dafür, daß der gleiche Mut, den Ludwig Er- hard 1949 in der Wirtschaftspolitik bewies, als er praktisch mit einem Schlag die Kräfte der Leistungsge- sellschaft von der planwirtschaftli- chen Umklammerung freisetzte, heute von einem Sozialpolitiker aufgebracht werden wird, um die Kräfte der Selbsthilfe in der Sozial- politik freizusetzen. Ein vergleich- bar radikaler Weg wäre die Einfüh- rung bzw. Beibehaltung der Pflicht zur Versicherung der ein- zelnen Risiken, aber die Freistel- lung der Entscheidung, in welcher Partnerschaft die Versicherungen individuell abgeschlossen werden.

Es gibt keinen Grund zu der An- nahme, daß dies nicht ebenso funktionieren würde wie die Ver-

pflichtung zur privaten Kfz-Haft- pflichtversicherung, wenn als zu- sätzliches Auffangnetz die Sozial- hilfe bestehen bleibt.

Weil es in den Parlamenten von Bund und Ländern, soweit wir se- hen, keinen Politiker gibt, der den Mut hätte, einen solchen Weg auch nur konsequent zu diskutie- ren, bleibt zur Zeit aktuell allein die Diskussion erster Schritte zur Wiederherstellung der Funk- tionstüchtigkeit der Selbstverwal- tungen in den. Sozialversiche- rungen.

Wir beschränken uns im folgen- den auf Anmerkungen zu den klas- sischen Zweigen der Sozialversi- cherung.

Für die Reform der Alterssiche- rung gab es einmal ein Konzept, das inzwischen offenbar auch von seinem Urheber vergessen wor- den ist: den Mischnick-Plan I> mit Staatsbürgerrente für die Erhaltung des Existenzmini- mums,

> Pflicht zur Versicherung bei freier Wahl des Versicherungs- partners bis zum „Kulturmini- mum", wie hoch man dieses auch immer ansetzen mag, und

> darüber hinaus freie Wahl der Mittel und Möglichkeiten zur Ver- mögensbildung mit steuerlicher Begünstigung bis zur Höhe der Garantie des durch das Arbeits- entgelt erreichten Lebensstan- dards (netto lohnbezogen).

Hätte der Gesetzgeber den Mut gehabt, dieses System vor andert- halb Jahrzehnten zu verwirkli- chen, dann wäre damit schon jetzt erreicht worden

I> das Gefühl der Rentensicher- heit bei allen Beteiligten anstelle der katastrophalen Verunsiche- rung,

> eine die soziale Sicherheit und die Familie stärkende verbesserte bürgerliche Vermögensstruktur,

I> eine weit höhere Leistungsfä- higkeit des Kapitalmarktes wegen der Verstärkung des Kapitaldek- kungselementes in diesem Drei- Stufen-Plan.

Schritte zur Wiederherstellung des Subsidiaritätsprinzips Es ist fraglich, ob der Mischnick- Plan heute noch verwirklicht wer- den kann. Auf jeden Fall jedoch müßte geprüft werden, ob die Dy- namik des derzeitigen Rentensi- cherungssystems — selbstver- ständlich unter Wahrung aller wohlerworbenen Rechte — in Bei- trägen und Leistungen so ange- halten oder verzögert werden kann, daß der Freiraum für zusätz- liche individuelle Alters-, lnvalidi- täts- und Hinterbliebenen-Versi- cherung größer wird. Es müßte auch geprüft werden, ob bei ver- pflichtender Zweckbindung indivi- dueller zusätzlicher Alters-, Invali- ditäts- und Hinterbliebenen-Versi- cherung so entscheidende Steuer- vorteile gewährt werden können, daß dadurch dem Kapitalmarkt und insoweit der Investitionskraft der Wirtschaft zusätzliche Mittel langfristig zuwachsen.

Die Arbeitslosenversicherung lie- ße sich wahrscheinlich schlagartig sanieren, wenn sie in Beitrags- und Leistungsrecht der Selbstver- waltung der Sozialpartner voll überantwortet würde. Wo äuch im- mer die Gewerkschaften selbst un- ternehmerisch tätig sind, bewei- sen ihre Funktionäre, daß sie Sinn und Geschick für die Entwicklung der Wettbewerbswirtschaft haben.

Kein Politiker wird den Gewerk- schaftsführern die Verantwor- tungsfähigkeit zu gemeinsamer Gestaltung dieser Versicherung zusammen mit den Vertretern der Arbeitgeber absprechen.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden die Vertreter der Arbeitnehmer verant- wortlich darüber wachen, daß die Solidarität dieser Versicherung nicht mißbraucht wird. Im übrigen kann hier das Beispiel der Berufs- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 35 vom 27. August 1981 1625

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Die Information:

Bericht und Meinung

Sozialpolitik: Liberale Alternativen

genossenschatten nur ermutigen, in deren Beitrags- und Leistungs- recht der Staat bisher weniger ein- gegriffen hat als in das Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialver- sicherungsträger. Das Beispiel der Berufsgenossenschaften zeigt auch, daß die gemeinsame Selbst- verwaltung der Sozialpartner wir- kungsvolle Wege für die "Präven-

tion" von Arbeitsbeschaffung, Ar-

beitsvermittlung und berufliche Umschulung finden und gehen würde.

Der gesamtwirtschaftliche Zusam- menhang dieses Bereiches der Ar- beitsmarktpolitik mit der Tarifpoli- tik der Sozialpartner bliebe in ei- ner solchen Konzeption sicher auch allen Beteiligten bewußter als dies vielleicht zur Zeit der Fall ist.

ln der gesetzlichen Krankenversi- cherung wären vergleichbare We- ge denkbar: Solange der Gesetz- geber das Leistungsrecht diktiert, bleibt die Beitragspflicht Folgeer- scheinung der gesetzlichen Lei- stungsgewährung. Wenn nach den Plänen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung nun- mehr das Diktat der Beitragstest- schreibung den Vorrang haben

soll, dann muß dies die Manipula-

tion der Leistungsrechte zur Folge haben. Es kann nicht dabei blei- ben, den Versicherten mehr Lei- stungen zu gewähren und zu ver- sprechen, als Staat und Versiche- rungsträger zu zahlen gewillt oder befähigt sind.

Soll auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein erster Schritt zur Wiederherstellung des Subsidiaritätsprinzips getan wer- den, dann kann dies nur gesche- hen, indem das Prinzip der totalen Umverteilung durchbrachen wird und ein zurnutbarer Teil des Risi-

kos "Krankheit" individualisiert

wird. Der Weg dazu sind

...,.. zurnutbare Eigenbeteiligungen und

...,.. Karenztage für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern.

Bei den Eigenbetejligungen ist in erster Linie an bereits praktizierte und diskutierte, in anderen Län- dern bewährte Eigenbeteiligun- gen zu denken, und zwar

...,.. an den Kosten für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel und Zahner- satz,

...,.. an den Kosten der Kranksn- hausverpflegung und

...,.. an den Kosten der ärztlichen Behandlung, soweit sie das Maß des Notwendigen überschreiten.

Die Definition dessen, was in die- sem Zusammenhang als Maß des Notwendigen gemeint ist, betrifft nicht die medizinische Qualität von Diagnostik und Therapie. Mit Sicherheit aber gehört dazu die Berücksichtigung der Maxime

"soviel ambulant wie möglich, so-

viel stationär wie nötig". Mit Si- cherheit gehört dazu auch die Rückkehr zur Quartalsbindung der Krankenscheine; wenn die Me- dien den Patienten systematisch empfehlen, bei "ernsteren" Krank- heiten sich nicht mit der Konsulta- tion nur eines Arztes zu begnügen, so kann andererseits den Solidar- gemeinschaften nicht zugemutet werden, die Kosten für vom Pa- tienten gewünschte Doppeldia- gnostik zu tragen.

Durch Einführung von Karenztagen die

Krankenversicherung stärken Es erscheint immerhin als ein Fortschritt, daß die Vokabel

"Lohnfortzahlung" überhaupt in

der öffentlichen Diskussion wie- der aufgetaucht ist. Bezeichnend allerdings bleibt, daß dabei offen- sichtlich eher daran gedacht wird, den Unternehmern Luft für ar- beitsmarktpolitisch anregende In- vestitionen zu verschaffen, als die Solidaritätsgemeinschaften der Sozialversicherung zu stärken . Auch wer es ablehnt, Karenztage zugunsten der Arbeitgeber wieder einzuführen, sollte die Möglichkeit

1626 Heft 35 vom 27. August 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

prüfen, durch Einführung von Ka- renztagen die Krankenversiche- rungen zu stärken. Was spricht da- gegen, Lohn- und Gehaltsanteile für maximal einen Karenztag im Quartal zur Stärkung des Solidar- beitrages an die Krankenkassen abzuführen? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde auf diese Weise dem be- trieblichen Absentismus entge- gengewirkt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre dies - vergleicht man die Lohnfortzahlungsregelungen in al- len anderen Ländern der Weit - ein zurnutbarer Beitrag der Versi- cherten bei Inanspruchnahme ih- rer Versicherungen. ln Härtefällen könnten bei länger dauernden Krankheiten die Lohn- und Ge- haltsanteile auch als Krankengeld nachgezahlt werden.

Eine solche Maßnahme wäre zu- sammen mit Eigenbeteiligungen ausreichend, um die Beitragssta- bilität mindestens so lange zu hal- ten, bis der gemeinsamen Selbst- verwaltung größere Verantwor- tung für die Entwicklung des Lei- stungs- und Beitragsrechtes ein- geräumt wird.

Wenn es nicht gelingt, liberale Al- ternativen für die soziale Siche- rung in die sozialpolitische Struk- turdiskussion einzuführen, dann werden die in der Koalitionsregie- rung am 2./3. September 1981 zu diskutierenden Manipulationen am Sozialbudget und an der La-

stenverteilung auf die Sozialversi- cherungsträger auch dann keine Wende einleiten, wenn die F.D.P.

bei ihrem "Nein" zu der Komplat- tierung des totalen Versorgungs- staates in allen Zweigen der sozia- len Sicherung bleibt.

Anschrift des Verfassers:

Prof. J. F. Valrad Deneke Axenfeldstraße 17

5300 Sonn-Bad Godesberg

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