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Archiv "Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)" (29.09.1995)

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Ifhte faltietive der daeschen Ärzteschaft

21..29. Oktober 1995

BUNDESÄRZTEKAMMER

„Denk an Dich - Gesundheit leben"

PRAVENTIONS-WOCHE '95

Zentrale Eröffnungsveranstaltung zur

Ärztlichen Präventionswoche '95, Baden-Baden, Cfr

_ 21. Oktober 1995

(eiv

BEKANNTGABEN

3. Fallbezogenes Budget

Die Leistungen des Kapitels 0 I sind nur bis zu einer fallzahlabhängigen Punktzahlgrenze berechnungsfähig.

4. CT-MRT-Budget

Die CT- und MRT-Leistungen sind nur bis zu einer von der Zahl der Unter- suchungen und der untersuchten Körperregionen abhängigen Obergrenze der Schnitte und Sequenzen berech- nungsfähig. Bei Doppeluntersuchungen (MRT neben CT im gleichen Behand- lungsfall) erfolgt ein Abschlag.

4. Die Vertragspartner werden zu- sätzliche Maßnahmen der Qualitätssi- cherung einführen. So soll zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Vereinbarung über eine Qualitätssicherung in der Indi- kationsstellung bei ambulant durch- geführten Operationen getroffen wer- den.

5. Der Arbeitsausschuß des Bewer- tungsausschusses wird ermächtigt, über Auslegungsfragen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab verbindlich zu be- schließen und insbesondere die Ent- scheidung des Bewertungsausschusses zu EBM-Leistungsbeschreibungen zu in- terpretieren.

Die Auslegungsbeschlüsse ergehen einstimmig; sie werden von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung veröffent- licht.

6. Die Vertragspartner werden we- gen der nicht voraussehbaren Auswir- kung der EBM-Reform für die Jahre 1996 und 1997 Bundesempfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergü- tungen abgeben. Insoweit ist die gemein- same Empfehlung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen zur Weiterentwicklung der vertragsärztli- chen Gesamtvergütung in 1996 Grundla- ge dieser Vereinbarung.

Bonn, Essen, Bergisch-Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Köln, den 14. September 1995

Anmerkung: Eine textgleiche Verein- barung wurde zwischen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und den Verbän- den der Ersatzkassen abgeschlossen.

Neufassung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes

(EBM)

Der Bewertungsausschuß nach § 87 Abs. 3 SGB V hat die Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung ab 1. Januar 1996 beschlossen. Die Neufassung ist der

Ausgabe A und Teilen der Ausgabe B dieses Heftes (Nr. 39 vom 29.9.95) als Sonderheft beigefügt.

Weiterhin hat der Bewertungsaus- schuß folgenden Beschluß mit Wirkung ab 1. Januar 1996 gefaßt:

„Der Arbeitsausschuß des Bewer- tungsausschusses wird ermächtigt, über Auslegungsfragen zum Einheitlichen

792. Zu Kapitel B V der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

„Mit Inkraftsetzung des Vertrages über die kurärztliche Behandlung zum 1.7.1995 ist der Kurvorschlag des Arztes gern. Muster 25 der Vordruckverein- barung nach Nr. 77 E-GO berechnungs- fähig."

793. Zu Kapitel B V der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

„Streichung der vertraglichen An- merkung hinter Nr. 77 E-GO."

10.00 Uhr — Begrüßung:

Prof. Dr.

med. Horst Bourmer Einführung:

Prof. Dr.

med. Martin Schata Vortrag: Ge- sundheit leben: Perspektiven der Prävention in einer modernen Gesell- schaft — Prof. Dr. Dr. H.-H. Raspe

11.00 Uhr — Round-Table: „Gesund- heit leben: Möglichkeiten der Prävention im Alltag" — Reg.-Dir. Wolfgang Arn- hold, Ministerium für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, Kiel — Frau Dr.

med. Christiane Petersen, Mitglied im Gesamtvorstand des Bundeselternrates, HH — Dr. med. Christoph Fischer, „Bild"

(Arzt/Journalist), HH — Prof. Dr. K.

Held, Chefarzt Evang. Krankenhaus Göttingen-Weede — Moderation: Frau Monika Härle, WDR „Medizin-Maga-

Bewertungsmaßstab verbindlich zu be- schließen und insbesondere die Ent- scheidungen des Bewertungsausschusses zu EBM-Leistungsbeschreibungen zu in- terpretieren.

Die Auslegungsbeschlüsse ergehen einstimmig; sie werden von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung veröf-

fentlicht." ❑

(Gültig ab 1. Oktober 1995)

794. Änderung der Bewertung der Pauschalerstattung Nr. 7111 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

„7111 — Pauschalerstattung für Ver- sandmaterial sowie für die Versendung beziehüngweise den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungser- gebnissen bildgebender Verfahren, je Versand 6,60 DM"

(Gültig ab 1. Oktober 1995)

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zin"

Diskussion mit dem Auditorium 13.00 Uhr — Vortrag: Ärztliche Stand- ortbestimmung in der Gesundheitsförde- rung und Prävention — Dr. Ulrich Oesing- mann, Mitglied des Vorstandes der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

13.30 Uhr — Podiumsdiskussion:

„Prävention in der Gesundheitspolitik" — Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bun- desärztekammer — Dr. Ulrich Oesing- mann, Mitglied des Vorstandes der KBV

—Dr. Dieter Thomae, MdB, FDP-Frakti- on — Wolfgang Lohmann, MdB, CDU/CSU-Fraktion — Klaus Kirschner, MdB, SPD-Faktion — Marina Steindor, MdB, Fraktion Bündnis '90/Die Grünen

— Moderation: Rüdiger Sommerling, Hörfunkjournalist, Bonn

14.30 Uhr — Schlußwort: Dr. Karsten Vilmar

Anmeldung (gegen Einsendung eines adressierten und frankierten • Rückum- schlages): Bundesärztekammer, Dezer- nat Fortbildung, Stichwort: Präventions- woche, Postfach 410220, 50862 Köln, ❑

Beschlüsse und Feststellungen der

Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen

aus der 184. Sitzung am 5. September 1995

A-2586 (78) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 39, 29. September 1995

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