Ifhte faltietive der daeschen Ärzteschaft
21..29. Oktober 1995
BUNDESÄRZTEKAMMER
„Denk an Dich - Gesundheit leben"
PRAVENTIONS-WOCHE '95
Zentrale Eröffnungsveranstaltung zur
Ärztlichen Präventionswoche '95, Baden-Baden, Cfr
_ 21. Oktober 1995
(eiv
BEKANNTGABEN
3. Fallbezogenes Budget
Die Leistungen des Kapitels 0 I sind nur bis zu einer fallzahlabhängigen Punktzahlgrenze berechnungsfähig.
4. CT-MRT-Budget
Die CT- und MRT-Leistungen sind nur bis zu einer von der Zahl der Unter- suchungen und der untersuchten Körperregionen abhängigen Obergrenze der Schnitte und Sequenzen berech- nungsfähig. Bei Doppeluntersuchungen (MRT neben CT im gleichen Behand- lungsfall) erfolgt ein Abschlag.
4. Die Vertragspartner werden zu- sätzliche Maßnahmen der Qualitätssi- cherung einführen. So soll zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Vereinbarung über eine Qualitätssicherung in der Indi- kationsstellung bei ambulant durch- geführten Operationen getroffen wer- den.
5. Der Arbeitsausschuß des Bewer- tungsausschusses wird ermächtigt, über Auslegungsfragen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab verbindlich zu be- schließen und insbesondere die Ent- scheidung des Bewertungsausschusses zu EBM-Leistungsbeschreibungen zu in- terpretieren.
Die Auslegungsbeschlüsse ergehen einstimmig; sie werden von der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung veröffent- licht.
6. Die Vertragspartner werden we- gen der nicht voraussehbaren Auswir- kung der EBM-Reform für die Jahre 1996 und 1997 Bundesempfehlungen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergü- tungen abgeben. Insoweit ist die gemein- same Empfehlung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen zur Weiterentwicklung der vertragsärztli- chen Gesamtvergütung in 1996 Grundla- ge dieser Vereinbarung.
Bonn, Essen, Bergisch-Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Köln, den 14. September 1995
Anmerkung: Eine textgleiche Verein- barung wurde zwischen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und den Verbän- den der Ersatzkassen abgeschlossen. ❑
Neufassung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes
(EBM)
Der Bewertungsausschuß nach § 87 Abs. 3 SGB V hat die Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung ab 1. Januar 1996 beschlossen. Die Neufassung ist der
Ausgabe A und Teilen der Ausgabe B dieses Heftes (Nr. 39 vom 29.9.95) als Sonderheft beigefügt.
Weiterhin hat der Bewertungsaus- schuß folgenden Beschluß mit Wirkung ab 1. Januar 1996 gefaßt:
„Der Arbeitsausschuß des Bewer- tungsausschusses wird ermächtigt, über Auslegungsfragen zum Einheitlichen
792. Zu Kapitel B V der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:
„Mit Inkraftsetzung des Vertrages über die kurärztliche Behandlung zum 1.7.1995 ist der Kurvorschlag des Arztes gern. Muster 25 der Vordruckverein- barung nach Nr. 77 E-GO berechnungs- fähig."
793. Zu Kapitel B V der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
„Streichung der vertraglichen An- merkung hinter Nr. 77 E-GO."
10.00 Uhr — Begrüßung:
Prof. Dr.
med. Horst Bourmer Einführung:
Prof. Dr.
med. Martin Schata Vortrag: Ge- sundheit leben: Perspektiven der Prävention in einer modernen Gesell- schaft — Prof. Dr. Dr. H.-H. Raspe
11.00 Uhr — Round-Table: „Gesund- heit leben: Möglichkeiten der Prävention im Alltag" — Reg.-Dir. Wolfgang Arn- hold, Ministerium für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, Kiel — Frau Dr.
med. Christiane Petersen, Mitglied im Gesamtvorstand des Bundeselternrates, HH — Dr. med. Christoph Fischer, „Bild"
(Arzt/Journalist), HH — Prof. Dr. K.
Held, Chefarzt Evang. Krankenhaus Göttingen-Weede — Moderation: Frau Monika Härle, WDR „Medizin-Maga-
Bewertungsmaßstab verbindlich zu be- schließen und insbesondere die Ent- scheidungen des Bewertungsausschusses zu EBM-Leistungsbeschreibungen zu in- terpretieren.
Die Auslegungsbeschlüsse ergehen einstimmig; sie werden von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung veröf-
fentlicht." ❑
(Gültig ab 1. Oktober 1995)
794. Änderung der Bewertung der Pauschalerstattung Nr. 7111 E-GO
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
„7111 — Pauschalerstattung für Ver- sandmaterial sowie für die Versendung beziehüngweise den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungser- gebnissen bildgebender Verfahren, je Versand 6,60 DM"
(Gültig ab 1. Oktober 1995) ❑
Vg1
7»12
zin"— Diskussion mit dem Auditorium 13.00 Uhr — Vortrag: Ärztliche Stand- ortbestimmung in der Gesundheitsförde- rung und Prävention — Dr. Ulrich Oesing- mann, Mitglied des Vorstandes der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
13.30 Uhr — Podiumsdiskussion:
„Prävention in der Gesundheitspolitik" — Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bun- desärztekammer — Dr. Ulrich Oesing- mann, Mitglied des Vorstandes der KBV
—Dr. Dieter Thomae, MdB, FDP-Frakti- on — Wolfgang Lohmann, MdB, CDU/CSU-Fraktion — Klaus Kirschner, MdB, SPD-Faktion — Marina Steindor, MdB, Fraktion Bündnis '90/Die Grünen
— Moderation: Rüdiger Sommerling, Hörfunkjournalist, Bonn
14.30 Uhr — Schlußwort: Dr. Karsten Vilmar
Anmeldung (gegen Einsendung eines adressierten und frankierten • Rückum- schlages): Bundesärztekammer, Dezer- nat Fortbildung, Stichwort: Präventions- woche, Postfach 410220, 50862 Köln, ❑
Beschlüsse und Feststellungen der
Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen
aus der 184. Sitzung am 5. September 1995
A-2586 (78) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 39, 29. September 1995