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Archiv "Anlageberatung: Einstufung der Kunden in „Risikogruppen“" (16.06.1995)

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Neuer Trend bei der Kundenberatung in der Bank: Die Ban- ken müssen sich über die Anlagebedürfnis- se genauer informie- ren; dazu zwingt sie nicht zuletzt die

Rechtsprechung. Die Kunden sind heute zudem besser informiert und kennen sich in Kapitalanlagen oft recht gut aus. Die Konsequenz: von den Banken wird eine zunehmend qualifiziertere Beratungsleistung verlangt. Foto: Deutsche Bank

VARIA WIRTSCHAFT

Anlageberatung

Einstufung der Kunden in „Risikogruppen"

Der Gegensatz zwischen den Interessen der Kunden und der Kreditinstitute be- einflußt nach den Erfahrun- gen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände auch die Beratungspraxis der Bankangestellten in Geldan- lagegeschäften. So würden in der Regel hauseigene Pro- dukte angeboten, selbst wenn deren Verzinsung im Ver- gleich zu konkurrierenden Marktangeboten keinesfalls optimal sei. Belege dafür sammelte beispielsweise die Stiftung Warentest. Ihre Fi- nanztester machten in über 200 Fällen die Probe aufs Ex- empel und ließen sich zu ei- nem vorgegebenen Anlage- problem beraten. Das Ergeb- nis war niederschmetternd:

Über 40 Prozent der Anlage- beratungen wurden von den Testern auf einer von eins bis sechs reichenden Skala mit den schlechten Noten vier bis sechs bewertet.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Vermögensbe- ratung betonte hingegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank in den letzten Jah- ren. Menge und Kompliziert- heit der Produkte hätten deutlich zugenommen. Zum anderen seien die Ansprüche der Kunden an eine persön- lich zugeschnittene Anlage- beratung gestiegen. „Wer vor diesem Hintergrund den Ab- satz einzelner Produkte in den Vordergrund stellt, kann kurzfristig vielleicht bessere Geschäftsergebnisse hervor- bringen", warnt das Institut,

„langfristig verliert man mit einer solchen Strategie aber das Vertrauen der Kund- schaft."

Das zweite Finanzmarkt- förderungsgesetz könnte sich ebenfalls auf die Anlagebera- tung auswirken, weil die dar- in enthaltenen Bestimmun- gen Standards bilden. Ohne

die genauen Auswirkungen heute absehen zu können, läßt sich doch vorhersagen, daß dadurch generell in Deutschland die kundenbe- zogene Beratung ein noch stärkeres Gewicht gegenüber der reinen Produktberatung gewinnen wird. Die deut- schen Banken haben nun be- reits eine Broschüre erarbei- tet, die den Anleger über die Risiken bei Wertpapierge- schäften informiert. Einem

Teil ihrer Informationspflich- ten wollen die Institute nach- kommen, indem sie den Pri- vatanlegern diese Broschüre aushändigen. Der Informati- onstext, der recht gut ver- ständlich ist, trägt allerdings den wenig einprägsamen Ti- tel „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wert- papieren". Dabei wird dem Anleger auch das „magische Dreieck der Vermögenslage"

nahegebracht. Ein Investor muß nämlich stets zwischen den Anlagekriterien Sicher- heit, Rentabilität und Liqui- dität entscheiden.

Aufgrund der immer kun- denfreundlicheren Recht-

sprechung zeige sich, wie die Commerzbank bestätigt, ein Trend weg von hochspekula- tiven Anlagen wie Optionen und Optionsscheinen und ei- ne konsequente Hinwendung zu erstklassigen Anlagen,

„für die wir in der Beratung eigenes Know-how und Re- search anbieten können".

Das neue Wertpapierhan- delsgesetz verlange zudem ausdrücklich die Feststellung der Vermögens- und Risiko-

lage des Kunden. So soll der Anleger der Bank gegenüber beispielsweise Auskunft ge- ben über sein durchschnittli- ches Einkommen und seinen Spitzensteuersatz. „Strip- tease vor dem Anlagebera- ter?" fragen denn auch be- reits besorgte Bankiers. Die Spitzenverbände des deut- schen Kreditgewerbes haben zu dieser Auskunftspflicht ei- nen umfassenden Vordruck mit einem Fragekatalog ent- wickelt, der insbesondere auf das Massengeschäft zielt.

Doch es liegt selbstverständ- lich letztlich im Ermessen der Kunden, der Auskunfts- pflicht zu genügen.

Doch es gibt auch gegen- läufige Trends. So schließt das Direktbroking, wie die Hypo Bank warnt, die Anla- geberatung völlig aus und ge- währt günstigere Transakti- onsgebühren. Die Anleger verfügen heute nach den Be- obachtungen des Instituts al- lerdings oft über bedeutende Anlagemittel und langjährige Erfahrung mit den verschie- densten Anlageprodukten.

Im Durchschnitt läßt sich auch nach den Erkenntnissen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank feststellen, daß der Informationsstand beständig zunehme. Zudem sei zu beobachten, daß ten- denziell jüngere Kunden über größere Kenntnisse der Pro- dukte sowie hinsichtlich fi- nanzieller und wirtschaftli- cher Zusammenhänge verfü- gen. Bei der älteren Kund- schaft stehe hingegen eher das Vertrauen in die fachliche Kompetenz und die persönli- che Integrität des einzelnen Bankberaters im Vorder- grund.

Rechte und Pflichten

Wer sich früher über An- lagerisiken nicht ausreichend aufgeklärt fühlte und sein Geld an der Börse verlor, klagte es nach den Beobach- tungen des Wirtschaftsmaga- zins DM vor Gericht wieder ein. Zahlen mußte dann häu- fig der Berater, der den falschen Tip gegeben hatte.

Das sei inzwischen vorbei, weil das Wertpapierhandels- gesetz, seit Anfang 1995 in Kraft, Rechte und Pflichten neu verteilt. Der Berater müsse fortan ermitteln, in welche Risikogruppe sein Kunde gehöre — von Klasse eins (Sicherheit über alles) bis Klasse fünf (spekulativ).

Ein Anleger, der zudem den Erhalt der ausführlichen Bro- schüre über Chancen und Ri- siken quittiert habe, wird des- halb laut DM „bei Verlusten den Schwarzen Peter kaum noch los".

Oskar H. Metzger Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 24, 16. Juni 1995 (81) A-1775

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