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Archiv "GOA-Novelle: Völlig unzumutbar" (01.12.1995)

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Tarivid® 200

Tarivid.® i.v. 200/Uro-Tarivid® 100

L1209 547

Wirkstoff: Ofloxacin (Verschreibungspflichtig) Zusammensetzung:

Arzneilich wirksamer Bestandteil: 1 Filmtablette Uro-Tarivid 100 enthält 100 mg Ofloxacin. 1 Filmtablette Tarivid 200 enthält 200 mg Ofloxacin.

1 Infusionsflasche mit 100 ml Infusionslösung enthält 220 mg Ofloxacinhydrochlorid, entspr. 200 mg Ofloxacin.

Sonstige Bestandteile: Uro-Tarivid 100/Tarivid 200: Magnesiumstearat, Farbstoff E 171, Talkum, Lactose, Macrogol 8000.

Tarivid i.v. 200: Natriumchlorid, Salzsäure zur pH-Einstellung, Wasser für Injektions- zwecke.

Anwendungsgebiete/Tarivid: Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin - empfindliche Erreger. Infektionen der Atemwege, verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gramnegative und multiresistente Erreger sowie durch Sta- phylococcus aureus (Bei ambulant erworbenen Pneumokokken-Pneumonien ist Ofloxacin nicht Mittel der 1. Wahl). Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, insbesondere wenn sie durch gramnegative Keime einschließ- lich Pseudomonas oder durch Staphylococcus verursacht sind (nicht bei akuter Angi- na tonsillaris). Infektionen der Weichteile und der Haut. Infektionen des Bauchraumes, einschließlich des kleinen Beckens und bakterieller Diarrhöen. Infektionen der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Infektionen der Knochen. Infektionsprophylaxe, auch durch selektive Darmdekontamination, bei Pati- enten mit deutlich geschwächter körpereigener Abwehr (nur Tarivid 200), septische Infektionen (nur Tarivid i.v.).

Anwendungsgebiete Uro-Tarivid 100: Bakterielle Infektionen der ableitenden Harn- wege, wie zum Beispiel unkomplizierte Infektionen der Harnblase (Zystitis) und der Harnröhre (gonorrhoische Urethritis).

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin, andere Chinolone oder einen der sonstigen Bestandteile. Nicht bei Epileptikern anwenden. Bei Vorschädigung des ZNS mit erniedrigter Krampfschwelle, wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, ent- zündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall soll Ofloxacin nicht ange- wendet werden. Ofloxacin soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase sowie Schwangeren und Stillenden nicht verabreicht werden.

Nebenwirkungen: Magenbeschwerden, Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall. Sehr selten: Pseudomembranöse Kolitis (evtl. lebensbedroh- lich; Ofloxacin absetzen). Kopfschmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, Unruhe und Verwirrtheit. Sehr selten: muskuläre Koordinationsstörungen, Krampfanfälle, Parästhesien, Sehstörungen, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Ohrgeräusche, Hör- und Gleichgewichtsstörungen; intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, psychotische Reaktionen wie Erregungszustände, Angstzustände, Depressionen, Halluzinationen bis hin zur Selbstgefährdung (teilweise schon nach Erstanwendung, Ofloxacin absetzen). Tachykardie, vorübergehendes Absinken des Blutdruckes (sehr selten auch Kollaps), ggf. Tarivid i.v. absetzen bei auffälligem Blutdruckabfall. Haut- und Schleimhautreaktionen wie z. B. Hautausschläge (in Einzelfällen blasig), Juckreiz.

Sehr selten: Photosensibilität, Flush, Erythema multiforme, Lyell-Syndrom, Petechi- en, Blasenbildungen mit Einblutungen und kleine Knötchen mit Krustenbildung (Vas- kulitis), Pneumonitis, interstitielle Nephritis, Eosinophilie; Fieber. Anaphylakti- sche/anaphylaktoide Reaktionen (z. B. Augenbrennen, Hustenreiz, Nasenlaufen, Blutdruckanstieg, Gesichts-, Zungen-, Glottisödem, Atemnot) bis hin zum lebensbe- drohlichen Schock (teilweise schon nach Erstanwendung, Tarivid absetzen). Sehr sel- ten: Leukopenie, Agranulozytose, Anämie, Thrombopenie, Knochenmarkdepression, Panzytopenie, hämolytische Anämie; vorübergehende Beeinträchtigung der Leber- funktion, z. B. Anstieg der Leberenzyme und/oder des Bilirubins, cholestatischer Ikte- rus, Hepatitis; Beeinträchtigung der Nierenfunktion, z. B. Anstieg des Serumkreatin- ins, interstitielle Nephritis, akutes Nierenversagen; Schwitzen, Schwäche, Muskel-, Sehnen- und Gelenkbeschwerden, wie z. B. Schmerzen; Sehnenentzündung, z. B. der Achillessehne, die zum Sehnenriß führen kann; evtl. Auslösung einer Porphyrie- Attacke; Hyper-, Hypoglykämie; Pilzinfektionen, Schmerzen und Rötung an der Infusionsstelle, sehr selten Thrombophlebitis. Bis auf sehr seltene Fälle (z. B. einzelne Geruchs-, Geschmacks- und Hörstörungen) sind die unerwünschten Wirkungen nach Absetzen von Ofloxacin wieder abgeklungen. Hinweis für Verkehrsteilnehmer oder Bediener von Maschinen: Evtl. Einschränkungen des Reaktionsvermögens, besonders im Zusammenwirken mit Alkohol.

Dosierung:

Je nach Indikation 1 x 100 mg bis 2 x 200 mg (max. 2 x 400 mg) Ofloxacin pro Tag.

Bis zu 400 mg Ofloxacin (oral) können als tägliche Einzeldosis gegeben werden, vor- zugsweise am Morgen. Dosis bei eingeschränkter Nieren- und Leberfunktion redu- zieren. Bei der akuten Zystitis der Frau 2 x 1 Tablette Uro-Tarivid 100 pro Tag; 3 Tage (Kurzzeittherapie).

Anwendungsdauer: Maximal 2 Monate.

Handelsformen und Preise: Uro-Tarivid 100: N1 (6 Filmtabletten) 16,— DM.

Tarivid 200: N1/N2/N3 (10/20/50 Filmtabletten) 51,45/94,90/218,50 DM; Kranken- hauspackungen. Tarivid i.v. 200: N2 (5 Flaschen zu 100 ml Infusionslösung) 389,71 DM. Tarivid i.v. 100/200 (50/100 ml Infusionslösung): Krankenhauspackungen.

Stand: Januar 1995.

Gekürzte Angaben — weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fach- bzw.

Gebrauchsinformation, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

Hoechst Aktiengesellschaft Hoechst Pharma Deutschland

65926 Frankfurt am Main

Hoechst

LESERBRIEFE

samte und wie auch immer sortierte Datenpakete.

Wir fordern,

• daß die Menge der EDV-Anforderungen auf das für ein reibungsloses Ab- wickeln von Abrechnungs- routinen erforderliche Maß reduziert wird,

• daß durch die ärztli- chen Selbstbestimmungsgre- mien eine wirksame und mit Vernunft aus der täglichen ärztlichen Arbeit angerei- cherte Kontrolle über diese Entwicklung ausgeübt wird,

• daß der Beitrag, den die EDV-Anwender im Rah- men der Softwarepflege für von den KVen gewünschte Softwareanpassungen erbrin- gen, bei der Festsetzung der KV-Umlage spürbar berück- sichtigt wird.

Dr. Axel Plätzer, Dr. Thomas Kahlert, Dr. Dieter Pasche- dag, August-Christen-Straße 6, 25355 Barmstedt

GOA-Novelle

Zu dem Beitrag „Kompromiß mit vielen Mängeln" von Renate Hess in Heft 42/1995:

Völlig unzumutbar

Sie schreiben, ein beson- deres Kennzeichen dieser Gebührennovelle ist, daß Schlimmeres verhindert wer- den konnte. Unter dieser Prämisse bekommen wir nun schon seit 20 Jahren ständig Novellierungen der gesetzli- chen und privaten Gebühren- ordnung „aufs Auge ge- drückt", deren Auswirkun- gen zu einer zunehmenden Schlechterstellung der Ärzte- schaft geführt haben. Ich glaube, es ist die Pflicht der Ärztekammer, zu diesem Machwerk laut und vernehm- lich nein zu sagen. Argumen- te hierfür finden sich in Ihrem Artikel zur Genüge!

Lieber keine Gebühren- erhöhung als eine solche Neuerung, die zu einer weite- ren Verschlechterung der fi- nanziellen Situation in Arzt- praxen führt. Völlig unzu- mutbar ist zudem der Gedan- ke, ab 1. Januar mit zwei neu- en Gebührenordnungen ar-

beiten zu müssen. Auch hier ist die Ärztekammer in der Pflicht, Schaden von den Pra- xen zu wenden.

Dr. Albert Dietsche, Dr. Ha- rald Dietsche, Vorholzstraße 36, 76137 Karlsruhe

Euthanasie

Zu dem Beitrag „Sterbehilfe in den Niederlanden: Euthanasie-Gesetzge- bung vor der Erweiterung" von Gisela Klinkhammer in Heft 44/1995:

Mich entsetzen diese Fälle zutiefst

Trotz „der Gnade der spä- ten Geburt" möchte ich mich nicht in die niederländische Sterbehilfe einmischen; mich entsetzen diese, wenn auch

„formal nicht richtig abgelau- fenen", Fälle aber zutiefst.

Im ersten Fall bekommt eine depressive Patientin kei- ne Behandlung, sondern gif- tige Substanzen. Der Arzt be- kommt einen Verweis und praktiziert weiter.

Nun, von Psychiatrie ver- stehe ich • als Anästhesistin und Intensivmedizinerin nicht so viel, dafür begreife ich den zweiten Fall um so besser.

Der Arzt spritzte dem Säugling Curare unter die Zunge. Curare ist das be- rühmte Pfeilgift der Indianer und führt zu einer Muskelläh- mung. Der Tod tritt ein durch Ersticken; die Muskelläh- mung wird bewußt erlebt, bis das Gehirn wegen Sauerstoff- mangels aufgibt. Diese Se- kunden des Erstickens wün- sche ich niemandem.

Auch wenn das Kind ei- nen schwersten Hirnschaden hatte, stand ihm doch sicher das gleiche Recht auf einen Tod zu, wie ihn Tiere beim Einschläfern (Barbiturate und Curare) und Schwerst- verbrecher in den USA bei der Todesstrafe (ich bin dage- gen, aber: erst schlafen, dann sterben) erhalten!

Von mir hätten beide Ärz- te nicht nur einen Verweis, sondern viel Zeit zum Nach- denken bekommen.

Hanne Ludwig, Bergstraße 135, 53129 Bonn

A-3362 (14) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 48, 1. Dezember 1995

Referenzen

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