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Stundenplan Chemie

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Academic year: 2022

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Stundenplan Chemie

Nach ca. eineinhalbjähriger Diskus- sion ist es der Studienkommission Technische Chemie am 12.3. und 1.4.1993 gelungen, einen neuen Studienplan zu beschließen, der vorbehaltlich der Genehmigung des Ministeriums mit 1.10.1993 in Kraft treten wird.

Gleich eines vorweg, weltbewegende Änderungen wie das Umkrempeln des halbenStudienplaneshat es nicht gegeben. Zunächst einmal wird es kaum eine Stundenkürzung geben, nämlich von 236 auf 235 SWS exklu- sive Diplomarbeit (d.h. Kürzung um 0,4%). Neu ist allerdings die Vertei- lung zwischen den beiden Abschnit- ten' die wieder jeweils fünf Semester dauern werden (alt 135:106, neu 105:135). Es wäre auch prinzipiell möglich gewesen (im Einklang mit den Wienern und Linzern), daß der 1. Abschnitt vier Semester und der2.

Abschnitt sechs Semester beträgt.

Wir haben uns jedochfürdie bewußte Ungleichverteilung entschieden, da eine Stunde im LAbschnitt wesent- lich mehr Aufwand bedeutet als im 2. Abschnitt. Unserer Meinung nach ist diese Lösung auch keine Behin- derung für sehr schnelle Studieren- de, da kaum jemand die dicht be- packten 105 SWS in weniger als fünf Semester wird abschließen können und außerdem das Vorziehen von Lehr-veranstaltungen aus dem 2.

Studien-abschnitt möglich ist. Die reale SemesteranzahJ bis zur Ablegungder1.Diplomprüfungwird nun vielleicht etwas näher der theo- retischen sein.

Allgemein besehen ist der Studien- plan überall um die nicht unbedingt notwendigen Lehrveranstaltungen gekürzt worden, sodaß in den ver- bleibenden wahrscheinlich umso mehr Stoff gebracht werden wird (Busek wollte doch eine Studi enzel er ·tv k·· urzung, od er. . .. . ????)

Es wird auch weiterhin drei Studien- zweige geben, die eigentlich den al- ten entsprechen, aber zum Teil um- benannt worden sind (Allgemeine Technische Chemie; Biotechnologie, Biochemie und Lebensmittelchemie;

Chemiein-genieurwesen).

Die genauen Lehrveranstaltungen des 1. und 2. Abschnitts sind in der Tabelle aufgelistet. Auffallend ist das für alle drei Studienzweige weitge- hend gemeinsame 6. Semester, die Spezial-ausbildung folgt darauf.

Im ersten Studienabschnitt gibt es 105 SWS Pflichtfächer, im zweiten mußmaninallendrei Studienzweigen 71 SWS Pflichtfächer, 44 SWS ge- bundene Wahlfächer und 15 SWS freie Wahlfächer absolvieren. Der Unterschied zwischen gebundenen und freien Wahlfächern liegt darin, daß die gebundenen aus einem der drei Wahlfachkataloge (die in etwa denStudienzweigen entsprechen) ge- nommen werden müssen und zwar 23 SWS aus einem Katalog (der Rest beliebig). Die freien Wahlfächer können aus dem Angebot an wissen- schaftlichen Lehrveranstaltungen (z.B. Psychologie, Sprachen, Jus, Wirtschaft, Philosophie, ... ) frei ge- wählt werden.

Die Wahlfachkataloge sind auch bereits detailliert ausgearbeitet. Da sie abzudrucken, aber den Rahmen des NAT ANs sprengen würde, gibt es den gesamten Studienplan ( Stun- denplan + Wahlfachkataloge + Über- gangs-bestimmungen) ab 26. April bei Christine im Sekretariat derÖH- Technik (Alte Technik) oder im Fachschaftsraum (im Biochemie- Gebäude direkt über dem Cafe).

Nähere Auskünfte gibt es bei den Treffen der Fachschaft Chemie je- den zweiten Dienstag um 18.00 im Fachschaftsraum (also 27.4., 11.5., 25.5., ... ). Wenn das Wissen- schaftsministerium hoffentlich bis

Anfang Mai den Studienplan geneh- migt, wird es im Laufe des Mai eine InformationsveranstaltungmitProf.

Paltauf geben, der als Stuko-Vorsit- zender für Anrechnungen zuständig ist.

Nun nochmals zu den Übergangsbe- stimmungen: Alle diejenigen, den den ersten Abschnitt mit 1.10.1993 noch nicht fertig haben, müssen umsteigen, sie bekommen aber alle abgelegten Prüfungen angerechnet, es müssen auch keine (etwa im Stun- den-umfang erweiterte) nachge- macht werden. Es gibt also eine ge- naue Anrechnungsliste.

Diejenigen, die bereits im zweiten Abschnitt sind, können nach dem alten Plan fertigstudieren oder sich dem neuen Plan unterwerfen (kann anläßlich einer Inskription erfolgen).

Dafür existiert eine Äquivalenzliste, die in beide Richtungen benützt werden kann, ihr müßt euch also überlegen, was für euch die günstige- re Variante ist.

Die Übergangsbestimmungen sind recht liberal gehalten, trotzdem gibt es für etwaige Härtefälle die Mög- lichkeit, daß der Stuko-Vorsitzende eine individuelle Lösung festlegt.

(VS)

Natan2/93

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